Führerschein umtauschen

📖 Lesezeit: 7 Min · 📅 16. Juni 2026
Alte Papier- und Kartenführerscheine müssen bis spätestens 19. Januar 2033 gegen den EU-Kartenführerschein getauscht werden – nach einem gestaffelten Stufenplan, der sich nach Geburtsjahr oder Ausstellungsjahr richtet. Zuständig ist die Fahrerlaubnisbehörde (Führerscheinstelle) an Ihrem Wohnort, die Gebühr liegt bei rund 25 bis 30 Euro, und Sie benötigen meist nur Ausweis, biometrisches Foto und den alten Führerschein.
Der Umtausch ist ein reiner Dokumententausch: Es gibt keine neue Prüfung, keine ärztliche Untersuchung und keine erneute Sehtest-Pflicht. Ihre Fahrerlaubnis bleibt unverändert bestehen – nur das Dokument wird ausgetauscht. Eine Übersicht aller Verkehrsthemen finden Sie in der Kategorie Ordnung und Verkehr.
Inhaltsverzeichnis
Das Wichtigste in Kürze
- Pflicht für alle: Jeder vor dem 19. Januar 2013 ausgestellte Führerschein muss umgetauscht werden – betroffen sind rund 43 Millionen Dokumente.
- Stichtag nach Stufenplan: Bei Papierführerscheinen zählt das Geburtsjahr, bei Kartenführerscheinen das Ausstellungsjahr (Feld 4a auf der Karte).
- Nächste Frist: Kartenführerscheine der Ausstellungsjahre 2002 bis 2004 müssen bis zum 19. Januar 2027 getauscht werden.
- Kosten: rund 25 bis 30 Euro, je nach Behörde.
- Zuständig: die Führerscheinstelle Ihres aktuellen Wohnorts.
Was bedeutet Führerschein umtauschen?
Seit dem 19. Januar 2013 werden in Deutschland nur noch befristete EU-Kartenführerscheine ausgestellt, die alle 15 Jahre erneuert werden. Alle älteren Dokumente – sowohl die grauen und rosa Papierführerscheine als auch die früheren Kartenführerscheine ohne Befristung – sind unbefristet ausgestellt worden und müssen bis spätestens 2033 in das einheitliche EU-Format überführt werden. Hintergrund ist eine EU-Richtlinie, die fälschungssichere, einheitliche Führerscheine in allen Mitgliedstaaten vorsieht.
Voraussetzungen
Der Umtausch steht jeder Person mit gültiger Fahrerlaubnis offen und ist an wenige Bedingungen geknüpft:
- Sie besitzen einen vor dem 19. Januar 2013 ausgestellten Führerschein (Papier oder Karte).
- Sie haben Ihren Hauptwohnsitz in Deutschland – zuständig ist die Behörde am Wohnort.
- Ihr alter Führerschein ist noch vorhanden und nicht entzogen.
- Wurde der Führerschein nicht von Ihrer heutigen Wohnort-Behörde ausgestellt, brauchen Sie zusätzlich eine Karteikartenabschrift der ursprünglichen Ausstellungsbehörde (die Führerscheinstelle holt diese in der Regel selbst ein).
Erforderliche Unterlagen
Für den Antrag halten Sie folgende Dokumente bereit:
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass zur Identitätsprüfung.
- Ein aktuelles biometrisches Passfoto (Vorgaben wie beim Personalausweis).
- Der alte Führerschein im Original – er wird bei der Aushändigung des neuen entwertet.
- Karteikartenabschrift, falls die ausstellende Behörde nicht Ihr heutiger Wohnort ist (oft von der Behörde selbst beschafft).
- Bei Namens- oder Adressänderung ggf. ein entsprechender Nachweis (z. B. Heiratsurkunde).
Ablauf
So gehen Sie beim Umtausch Schritt für Schritt vor:
- 1. Frist prüfen: Stellen Sie anhand der Tabellen unten fest, bis wann Sie tauschen müssen. Bei Kartenführerscheinen finden Sie das Ausstellungsjahr im Feld 4a.
- 2. Unterlagen zusammenstellen: Ausweis, biometrisches Foto und alter Führerschein.
- 3. Termin oder Online-Antrag: Viele Führerscheinstellen verlangen einen Termin; teils ist der Antrag online oder per Bürgerbüro möglich. Erkundigen Sie sich bei Ihrer zuständigen Stelle.
- 4. Antrag stellen und Gebühr zahlen: Vor Ort werden Daten und Foto erfasst, die Gebühr wird fällig.
- 5. Neuen Führerschein abholen: Die Produktion dauert in der Regel etwa drei bis vier Wochen. Bei Abholung wird der alte Führerschein eingezogen.
Kosten
Die Umtauschgebühr ist bundesweit ähnlich, kann aber je nach Behörde leicht abweichen.
| Posten | Betrag |
|---|---|
| Umtauschgebühr (Standard) | rund 25,00 € |
| Gesamtkosten inkl. Foto/Versand (typisch) | ca. 25–35 € |
| Biometrisches Passfoto | je nach Anbieter ca. 6–15 € |
| Karteikartenabschrift (falls nötig) | teils gebührenfrei, sonst wenige Euro |
Die reine Verwaltungsgebühr beträgt nach der Gebührenordnung rund 25 Euro. Manche Stellen rechnen Versand oder zusätzliche Posten hinzu, sodass in der Praxis etwa 25 bis 35 Euro anfallen. Die genaue Gebühr nennt Ihnen Ihre örtliche Führerscheinstelle.
Höhe, Dauer, Fristen und Sonderfälle
Welcher Stichtag für Sie gilt, hängt von der Art Ihres Führerscheins ab.
Papierführerscheine (ausgestellt bis 31.12.1998) – nach Geburtsjahr:
| Geburtsjahr | Umtausch bis |
|---|---|
| vor 1953 | 19. Januar 2033 |
| 1953–1958 | 19. Juli 2022 (abgelaufen) |
| 1959–1964 | 19. Januar 2023 (abgelaufen) |
| 1965–1970 | 19. Januar 2024 (abgelaufen) |
| 1971 oder später | 19. Januar 2025 (abgelaufen) |
Kartenführerscheine (ausgestellt ab 1.1.1999) – nach Ausstellungsjahr (Feld 4a):
| Ausstellungsjahr | Umtausch bis |
|---|---|
| 1999–2001 | 19. Januar 2026 (abgelaufen) |
| 2002–2004 | 19. Januar 2027 (nächster Stichtag) |
| 2005–2007 | 19. Januar 2028 |
| 2008 | 19. Januar 2029 |
| 2009 | 19. Januar 2030 |
| 2010 | 19. Januar 2031 |
| 2011 | 19. Januar 2032 |
| 2012 bis 18.1.2013 | 19. Januar 2033 |
Sonderfälle:
- Mehrere Eintragungen: Stimmen Geburtsjahr und Ausstellungsjahr nicht überein (Papierführerschein), zählt das Geburtsjahr; bei Kartenführerscheinen das Ausstellungsjahr.
- Lkw/Bus (Klassen C/D): Diese müssen ohnehin alle fünf Jahre verlängert werden – der Umtausch erfolgt im Rahmen der Verlängerung mit Gesundheitsnachweisen.
- Wohnsitz im Ausland: Wer dauerhaft im Ausland lebt, tauscht in der Regel im Wohnsitzstaat um; in Deutschland zuständig bleibt die letzte Wohnort-Behörde.
Tipps
- Frühzeitig handeln: Vor jedem Stichtag steigt das Andrangsaufkommen. Beantragen Sie den Umtausch einige Monate vorher, um Wartezeiten zu vermeiden.
- Ausstellungsjahr richtig ablesen: Bei Kartenführerscheinen steht das Datum in Feld 4a auf der Vorderseite – nicht zu verwechseln mit dem Geburtsdatum.
- Foto prüfen lassen: Nutzen Sie ein biometrisches Foto nach den geltenden Vorgaben, damit der Antrag nicht zurückgewiesen wird.
- Termin online buchen: Viele Behörden bieten Online-Terminvergabe – das spart Wartezeit am Schalter.
- Alten Führerschein behalten? Das Original wird eingezogen. Wer ihn als Andenken behalten möchte, kann oft eine entwertete Rückgabe erfragen.
Häufig gestellte Fragen
Bis wann muss ich meinen Führerschein umtauschen?
Das hängt von Ihrem Führerschein ab. Bei Papierführerscheinen entscheidet das Geburtsjahr, bei Kartenführerscheinen das Ausstellungsjahr in Feld 4a. Der nächste Stichtag ist der 19. Januar 2027 für Ausstellungsjahre 2002 bis 2004. Spätestens 2033 müssen alle getauscht haben.
Was kostet der Umtausch?
Die Verwaltungsgebühr beträgt rund 25 Euro. Mit biometrischem Passfoto und möglichen Versandkosten liegen die Gesamtkosten meist bei etwa 25 bis 35 Euro. Die genaue Gebühr nennt Ihnen Ihre örtliche Führerscheinstelle.
Brauche ich einen Sehtest oder eine ärztliche Untersuchung?
Nein. Beim reinen Umtausch sind weder Sehtest noch ärztliches Gutachten nötig. Ausnahme sind die Lkw- und Bus-Klassen C und D, die ohnehin regelmäßig mit Gesundheitsnachweisen verlängert werden müssen.
Was passiert, wenn ich die Frist verpasse?
Ihre Fahrerlaubnis bleibt bestehen, Sie dürfen weiter fahren. Allerdings ist das Dokument ungültig, und es droht ein Verwarnungsgeld von 10 Euro bei einer Kontrolle. Holen Sie den Umtausch schnellstmöglich nach.
Wer ist für den Umtausch zuständig?
Zuständig ist die Fahrerlaubnisbehörde beziehungsweise Führerscheinstelle an Ihrem aktuellen Hauptwohnsitz – unabhängig davon, wo Sie den Führerschein ursprünglich erworben haben. Eine fehlende Karteikartenabschrift holt die Behörde meist selbst ein.
Verliere ich beim Umtausch Fahrklassen?
Nein. Alle bestehenden Fahrklassen werden in den neuen EU-Führerschein übertragen. Es handelt sich um einen reinen Dokumententausch ohne Prüfung. Bei alten Klassen kann es zu einer formalen Anpassung der Bezeichnungen kommen, der Umfang Ihrer Fahrerlaubnis bleibt aber erhalten.
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