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Führerschein umtauschen

EU-Kartenführerschein auf einem Schreibtisch

Alte Papier- und Kartenführerscheine müssen bis spätestens 19. Januar 2033 gegen den EU-Kartenführerschein getauscht werden – nach einem gestaffelten Stufenplan, der sich nach Geburtsjahr oder Ausstellungsjahr richtet. Zuständig ist die Fahrerlaubnisbehörde (Führerscheinstelle) an Ihrem Wohnort, die Gebühr liegt bei rund 25 bis 30 Euro, und Sie benötigen meist nur Ausweis, biometrisches Foto und den alten Führerschein.

Der Umtausch ist ein reiner Dokumententausch: Es gibt keine neue Prüfung, keine ärztliche Untersuchung und keine erneute Sehtest-Pflicht. Ihre Fahrerlaubnis bleibt unverändert bestehen – nur das Dokument wird ausgetauscht. Eine Übersicht aller Verkehrsthemen finden Sie in der Kategorie Ordnung und Verkehr.

Das Wichtigste in Kürze

  • Pflicht für alle: Jeder vor dem 19. Januar 2013 ausgestellte Führerschein muss umgetauscht werden – betroffen sind rund 43 Millionen Dokumente.
  • Stichtag nach Stufenplan: Bei Papierführerscheinen zählt das Geburtsjahr, bei Kartenführerscheinen das Ausstellungsjahr (Feld 4a auf der Karte).
  • Nächste Frist: Kartenführerscheine der Ausstellungsjahre 2002 bis 2004 müssen bis zum 19. Januar 2027 getauscht werden.
  • Kosten: rund 25 bis 30 Euro, je nach Behörde.
  • Zuständig: die Führerscheinstelle Ihres aktuellen Wohnorts.

Was bedeutet Führerschein umtauschen?

Seit dem 19. Januar 2013 werden in Deutschland nur noch befristete EU-Kartenführerscheine ausgestellt, die alle 15 Jahre erneuert werden. Alle älteren Dokumente – sowohl die grauen und rosa Papierführerscheine als auch die früheren Kartenführerscheine ohne Befristung – sind unbefristet ausgestellt worden und müssen bis spätestens 2033 in das einheitliche EU-Format überführt werden. Hintergrund ist eine EU-Richtlinie, die fälschungssichere, einheitliche Führerscheine in allen Mitgliedstaaten vorsieht.

Wichtig: Der Umtausch betrifft nur das Dokument, nicht Ihre Fahrerlaubnis. Sie verlieren keine Fahrklassen, und es findet keine Prüfung statt. Damit die alten Führerscheine nicht alle gleichzeitig bei den Behörden eingehen, hat der Gesetzgeber einen Stufenplan mit gestaffelten Fristen festgelegt.

Voraussetzungen

Der Umtausch steht jeder Person mit gültiger Fahrerlaubnis offen und ist an wenige Bedingungen geknüpft:

  • Sie besitzen einen vor dem 19. Januar 2013 ausgestellten Führerschein (Papier oder Karte).
  • Sie haben Ihren Hauptwohnsitz in Deutschland – zuständig ist die Behörde am Wohnort.
  • Ihr alter Führerschein ist noch vorhanden und nicht entzogen.
  • Wurde der Führerschein nicht von Ihrer heutigen Wohnort-Behörde ausgestellt, brauchen Sie zusätzlich eine Karteikartenabschrift der ursprünglichen Ausstellungsbehörde (die Führerscheinstelle holt diese in der Regel selbst ein).

Erforderliche Unterlagen

Für den Antrag halten Sie folgende Dokumente bereit:

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass zur Identitätsprüfung.
  • Ein aktuelles biometrisches Passfoto (Vorgaben wie beim Personalausweis).
  • Der alte Führerschein im Original – er wird bei der Aushändigung des neuen entwertet.
  • Karteikartenabschrift, falls die ausstellende Behörde nicht Ihr heutiger Wohnort ist (oft von der Behörde selbst beschafft).
  • Bei Namens- oder Adressänderung ggf. ein entsprechender Nachweis (z. B. Heiratsurkunde).
Achtung: Eine ärztliche Untersuchung oder ein Sehtest sind beim reinen Umtausch nicht erforderlich – Ausnahme sind die Klassen C und D (Lkw/Bus), die ohnehin regelmäßig verlängert werden müssen. Lassen Sie sich keine zusätzlichen Untersuchungen aufdrängen, die nichts mit dem Umtausch zu tun haben.

Ablauf

So gehen Sie beim Umtausch Schritt für Schritt vor:

  • 1. Frist prüfen: Stellen Sie anhand der Tabellen unten fest, bis wann Sie tauschen müssen. Bei Kartenführerscheinen finden Sie das Ausstellungsjahr im Feld 4a.
  • 2. Unterlagen zusammenstellen: Ausweis, biometrisches Foto und alter Führerschein.
  • 3. Termin oder Online-Antrag: Viele Führerscheinstellen verlangen einen Termin; teils ist der Antrag online oder per Bürgerbüro möglich. Erkundigen Sie sich bei Ihrer zuständigen Stelle.
  • 4. Antrag stellen und Gebühr zahlen: Vor Ort werden Daten und Foto erfasst, die Gebühr wird fällig.
  • 5. Neuen Führerschein abholen: Die Produktion dauert in der Regel etwa drei bis vier Wochen. Bei Abholung wird der alte Führerschein eingezogen.

Kosten

Die Umtauschgebühr ist bundesweit ähnlich, kann aber je nach Behörde leicht abweichen.

Posten Betrag
Umtauschgebühr (Standard) rund 25,00 €
Gesamtkosten inkl. Foto/Versand (typisch) ca. 25–35 €
Biometrisches Passfoto je nach Anbieter ca. 6–15 €
Karteikartenabschrift (falls nötig) teils gebührenfrei, sonst wenige Euro

Die reine Verwaltungsgebühr beträgt nach der Gebührenordnung rund 25 Euro. Manche Stellen rechnen Versand oder zusätzliche Posten hinzu, sodass in der Praxis etwa 25 bis 35 Euro anfallen. Die genaue Gebühr nennt Ihnen Ihre örtliche Führerscheinstelle.

Höhe, Dauer, Fristen und Sonderfälle

Welcher Stichtag für Sie gilt, hängt von der Art Ihres Führerscheins ab.

Papierführerscheine (ausgestellt bis 31.12.1998) – nach Geburtsjahr:

Geburtsjahr Umtausch bis
vor 1953 19. Januar 2033
1953–1958 19. Juli 2022 (abgelaufen)
1959–1964 19. Januar 2023 (abgelaufen)
1965–1970 19. Januar 2024 (abgelaufen)
1971 oder später 19. Januar 2025 (abgelaufen)

Kartenführerscheine (ausgestellt ab 1.1.1999) – nach Ausstellungsjahr (Feld 4a):

Ausstellungsjahr Umtausch bis
1999–2001 19. Januar 2026 (abgelaufen)
2002–2004 19. Januar 2027 (nächster Stichtag)
2005–2007 19. Januar 2028
2008 19. Januar 2029
2009 19. Januar 2030
2010 19. Januar 2031
2011 19. Januar 2032
2012 bis 18.1.2013 19. Januar 2033
Frist verpasst? Wer nach Ablauf der Frist mit dem alten Führerschein fährt, begeht eine Ordnungswidrigkeit – es droht ein Verwarnungsgeld von 10 Euro. Die Fahrerlaubnis selbst bleibt bestehen, Sie dürfen also weiterfahren; nur das Dokument ist nicht mehr gültig. Holen Sie den Umtausch in diesem Fall schnellstmöglich nach.

Sonderfälle:

  • Mehrere Eintragungen: Stimmen Geburtsjahr und Ausstellungsjahr nicht überein (Papierführerschein), zählt das Geburtsjahr; bei Kartenführerscheinen das Ausstellungsjahr.
  • Lkw/Bus (Klassen C/D): Diese müssen ohnehin alle fünf Jahre verlängert werden – der Umtausch erfolgt im Rahmen der Verlängerung mit Gesundheitsnachweisen.
  • Wohnsitz im Ausland: Wer dauerhaft im Ausland lebt, tauscht in der Regel im Wohnsitzstaat um; in Deutschland zuständig bleibt die letzte Wohnort-Behörde.

Tipps

  • Frühzeitig handeln: Vor jedem Stichtag steigt das Andrangsaufkommen. Beantragen Sie den Umtausch einige Monate vorher, um Wartezeiten zu vermeiden.
  • Ausstellungsjahr richtig ablesen: Bei Kartenführerscheinen steht das Datum in Feld 4a auf der Vorderseite – nicht zu verwechseln mit dem Geburtsdatum.
  • Foto prüfen lassen: Nutzen Sie ein biometrisches Foto nach den geltenden Vorgaben, damit der Antrag nicht zurückgewiesen wird.
  • Termin online buchen: Viele Behörden bieten Online-Terminvergabe – das spart Wartezeit am Schalter.
  • Alten Führerschein behalten? Das Original wird eingezogen. Wer ihn als Andenken behalten möchte, kann oft eine entwertete Rückgabe erfragen.

Häufig gestellte Fragen

Bis wann muss ich meinen Führerschein umtauschen?

Das hängt von Ihrem Führerschein ab. Bei Papierführerscheinen entscheidet das Geburtsjahr, bei Kartenführerscheinen das Ausstellungsjahr in Feld 4a. Der nächste Stichtag ist der 19. Januar 2027 für Ausstellungsjahre 2002 bis 2004. Spätestens 2033 müssen alle getauscht haben.

Was kostet der Umtausch?

Die Verwaltungsgebühr beträgt rund 25 Euro. Mit biometrischem Passfoto und möglichen Versandkosten liegen die Gesamtkosten meist bei etwa 25 bis 35 Euro. Die genaue Gebühr nennt Ihnen Ihre örtliche Führerscheinstelle.

Brauche ich einen Sehtest oder eine ärztliche Untersuchung?

Nein. Beim reinen Umtausch sind weder Sehtest noch ärztliches Gutachten nötig. Ausnahme sind die Lkw- und Bus-Klassen C und D, die ohnehin regelmäßig mit Gesundheitsnachweisen verlängert werden müssen.

Was passiert, wenn ich die Frist verpasse?

Ihre Fahrerlaubnis bleibt bestehen, Sie dürfen weiter fahren. Allerdings ist das Dokument ungültig, und es droht ein Verwarnungsgeld von 10 Euro bei einer Kontrolle. Holen Sie den Umtausch schnellstmöglich nach.

Wer ist für den Umtausch zuständig?

Zuständig ist die Fahrerlaubnisbehörde beziehungsweise Führerscheinstelle an Ihrem aktuellen Hauptwohnsitz – unabhängig davon, wo Sie den Führerschein ursprünglich erworben haben. Eine fehlende Karteikartenabschrift holt die Behörde meist selbst ein.

Verliere ich beim Umtausch Fahrklassen?

Nein. Alle bestehenden Fahrklassen werden in den neuen EU-Führerschein übertragen. Es handelt sich um einen reinen Dokumententausch ohne Prüfung. Bei alten Klassen kann es zu einer formalen Anpassung der Bezeichnungen kommen, der Umfang Ihrer Fahrerlaubnis bleibt aber erhalten.

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