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Auto anmelden

Neuwagen mit Kennzeichen vor einer Zulassungsstelle

Ein Auto melden Sie bei der Kfz-Zulassungsstelle Ihres Wohnorts an. Sie brauchen vor allem die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer), die Zulassungsbescheinigung Teil II und ein SEPA-Mandat für die Kfz-Steuer. Vor Ort kostet die Neuzulassung rund 27 bis 30 Euro Verwaltungsgebühr plus 20 bis 35 Euro für die Kennzeichenschilder; online über i-Kfz geht es günstiger und ohne Wartezeit.

Dieser Ratgeber erklärt die Neuzulassung eines fabrikneuen Fahrzeugs (Erstzulassung). Wenn Sie einen Gebrauchtwagen aus einem anderen Zulassungsbezirk übernehmen oder den Halter wechseln, lesen Sie Auto ummelden. Möchten Sie ein Fahrzeug stilllegen, hilft Auto abmelden. Eine Übersicht aller Verkehrsthemen finden Sie unter Ordnung und Verkehr.

Das Wichtigste in Kürze

  • Zuständig: die Kfz-Zulassungsstelle (Straßenverkehrsamt) an Ihrem Wohnort oder Firmensitz.
  • Pflicht-Unterlagen: Personalausweis, eVB-Nummer, Zulassungsbescheinigung Teil II, SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer.
  • Beim Neuwagen statt HU-Nachweis die CoC-Bescheinigung des Herstellers; bei bereits genutzten Fahrzeugen der Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung.
  • Kosten: rund 27 bis 30 Euro Gebühr plus 20 bis 35 Euro für die Schilder; Wunschkennzeichen kostet extra.
  • Online möglich: die Neuzulassung läuft über i-Kfz mit Personalausweis (eID) komplett digital und ist günstiger.

Was bedeutet Auto anmelden?

„Auto anmelden“ meint im Behördendeutsch die Zulassung eines Fahrzeugs zum Straßenverkehr. Erst wenn Ihr Fahrzeug ein amtliches Kennzeichen und eine Zulassungsbescheinigung Teil I (früher: Fahrzeugschein) hat, dürfen Sie damit auf öffentlichen Straßen fahren. Bei einem fabrikneuen Fahrzeug spricht man von der Erstzulassung oder Neuzulassung.

Die Zulassung erfüllt mehrere Zwecke auf einmal: Sie weisen eine gültige Kfz-Haftpflichtversicherung nach, das Fahrzeug wird im Fahrzeugregister erfasst, und die Erhebung der Kfz-Steuer wird eingeleitet.

Ohne Zulassung und ohne Haftpflichtversicherung darf ein Fahrzeug nicht auf öffentlichen Straßen bewegt werden. Wer ein nicht zugelassenes Auto fährt, riskiert eine Straftat nach dem Pflichtversicherungsgesetz.

Voraussetzungen

Damit die Zulassungsstelle Ihr Fahrzeug anmelden kann, müssen mehrere Bedingungen erfüllt sein:

  • Sie sind Halter des Fahrzeugs und mit Wohnsitz in Deutschland gemeldet.
  • Für das Fahrzeug besteht eine Kfz-Haftpflichtversicherung, nachgewiesen über die eVB-Nummer.
  • Das Fahrzeug ist verkehrssicher und technisch zulassungsfähig (Neuwagen: CoC-Papiere; sonst gültige Hauptuntersuchung).
  • Etwaige rückständige Kfz-Steuer früherer Fahrzeuge ist beglichen; offene Forderungen können die Zulassung blockieren.

Erforderliche Unterlagen

Die folgende Aufstellung gilt für die Neuzulassung eines Neuwagens durch eine Privatperson. Firmen, Vereine und Bevollmächtigte brauchen zusätzliche Nachweise.

Unterlage Wozu
Personalausweis oder Reisepass Identitätsnachweis des Halters (bei Reisepass ggf. Meldebestätigung)
eVB-Nummer 7-stellige elektronische Versicherungsbestätigung Ihrer Kfz-Haftpflicht
Zulassungsbescheinigung Teil II früher Fahrzeugbrief; vom Händler oder Hersteller
CoC-Bescheinigung EG-Übereinstimmungsbescheinigung des Herstellers (Ersatz für HU beim Neuwagen)
SEPA-Lastschriftmandat für den Einzug der Kfz-Steuer durch den Zoll (Pflicht)
Kennzeichenschilder geprägt beim Schildermacher; werden vor Ort gestempelt
Bei einem bereits genutzten Fahrzeug (z. B. Tageszulassung, Vorführwagen, Reimport in Betrieb) tritt an die Stelle der CoC-Papiere der Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung. Bringen Sie im Zweifel beide Dokumente mit. Bei Importfahrzeugen sind oft zusätzliche Gutachten nötig.

Ablauf

Die Neuzulassung können Sie persönlich vor Ort oder online über i-Kfz erledigen.

Vor Ort bei der Zulassungsstelle

  1. eVB-Nummer besorgen: Diese erhalten Sie von Ihrer Kfz-Versicherung, meist sofort online, per App oder telefonisch.
  2. Kennzeichen festlegen: Wählen Sie ein Standardkennzeichen oder reservieren Sie vorab ein Wunschkennzeichen.
  3. Termin buchen: Viele Stellen arbeiten nur mit Termin. Die zuständige Stelle finden Sie über das Bürgerportal Ihres Landkreises oder Ihrer Stadt.
  4. Unterlagen einreichen: Sie legen alle Dokumente vor; die Stelle prüft sie und erfasst das Fahrzeug.
  5. Schilder prägen und stempeln: Sie lassen die Kennzeichen beim Schildermacher prägen (oft im selben Gebäude) und holen die Zulassungsplakette mit dem Siegel ab.
  6. Papiere erhalten: Sie bekommen die Zulassungsbescheinigung Teil I und dürfen sofort losfahren.

Online über i-Kfz

Seit der i-Kfz-Stufe 4 (verfügbar seit September 2023) lässt sich die Neuzulassung für Privatpersonen vollständig digital erledigen. Mehr zum Behördenweg lesen Sie unter Kfz-Zulassungsstelle.

  • Sie melden sich mit der BundID an und weisen sich per Personalausweis mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID) aus, etwa mit der AusweisApp.
  • Sie tragen die verdeckten Sicherheitscodes der Fahrzeugpapiere ein (Freirubbelfeld auf der Plakette und in der Zulassungsbescheinigung).
  • Sie geben eVB-Nummer und SEPA-Daten an und zahlen die Gebühr online.
  • Der Zulassungsbescheid und der vorläufige Nachweis stehen sofort als Download bereit und müssen innerhalb von 30 Minuten gesichert oder sich selbst per E-Mail zugesandt werden.
  • Die Plaketten und die endgültigen Papiere kommen per Post, üblicherweise innerhalb weniger Werktage.
Mit dem vorläufigen Zulassungsnachweis aus i-Kfz dürfen Sie das Fahrzeug bereits bewegen, sobald die amtlichen Kennzeichen mit Plakette angebracht sind. Bestellen Sie die Schilder daher rechtzeitig bei einem Schildermacher.

Kosten

Die Verwaltungsgebühren sind bundesweit weitgehend einheitlich, die Kennzeichenpreise schwanken je nach Schildermacher. Die folgenden Werte sind Richtwerte.

Posten Richtwert
Neuzulassung vor Ort (Gebühr) ca. 27 bis 30 €
Neuzulassung online (i-Kfz) oft deutlich günstiger, teils unter 15 €
Kennzeichenschilder (Paar) ca. 20 bis 35 €
Wunschkennzeichen (Reservierung) ca. 10 bis 13 € zusätzlich
Kfz-Steuer je nach Hubraum, Antrieb und CO₂; jährlich, per SEPA
Die Kfz-Steuer ist keine Zulassungsgebühr, sondern wird vom Zoll erhoben und über das SEPA-Mandat eingezogen. Die Höhe richtet sich bei Verbrennern nach Hubraum und CO₂-Ausstoß; reine Elektrofahrzeuge sind bis Ende 2025 erstzugelassen steuerbefreit, danach gilt eine ermäßigte Berechnung.

Höhe, Dauer, Fristen und Sonderfälle

Eine Neuzulassung dauert vor Ort bei vollständigen Unterlagen meist 15 bis 30 Minuten, online etwa eine Viertelstunde plus Postlaufzeit für die Schilder. Eine gesetzliche Frist für die Anmeldung gibt es nicht, solange Sie das Fahrzeug nicht im Verkehr bewegen. Sobald Sie damit fahren wollen, muss es zugelassen und versichert sein.

  • Firmenfahrzeug: Bei gewerblicher Zulassung brauchen Sie einen Handelsregisterauszug oder eine Gewerbeanmeldung.
  • Bevollmächtigung: Lässt ein Dritter das Fahrzeug anmelden, braucht er eine schriftliche Vollmacht und Ihren Ausweis (oder eine Kopie).
  • Leasing: Halter und Eigentümer fallen auseinander; meist liegt die Zulassungsbescheinigung Teil II beim Leasinggeber und es ist eine Halterermächtigung nötig.
  • Saisonkennzeichen oder Kurzzeitkennzeichen: für saisonalen Betrieb oder Überführungsfahrten als Alternative zur dauerhaften Zulassung.

Tipps

  • Klären Sie vor dem Termin, ob Ihre Zulassungsstelle nur mit Online-Terminvergabe arbeitet, und buchen Sie früh.
  • Lassen Sie sich die eVB-Nummer direkt bei Abschluss der Versicherung geben; viele Anbieter schicken sie per SMS oder E-Mail.
  • Prüfen Sie, ob die i-Kfz-Online-Zulassung für Sie passt: Sie spart Wartezeit und ist günstiger, setzt aber den freigeschalteten Personalausweis mit eID voraus.
  • Reservieren Sie ein Wunschkennzeichen vorab online, dann ist es am Zulassungstag gesichert.
  • Halten Sie das SEPA-Mandat bereit: Ohne gültige Bankverbindung für die Kfz-Steuer wird das Fahrzeug nicht zugelassen.

Häufig gestellte Fragen

Wo melde ich mein Auto an?

Bei der Kfz-Zulassungsstelle (Straßenverkehrsamt) Ihres Wohnorts oder Firmensitzes. Welche Stelle zuständig ist, richtet sich nach Ihrer Meldeadresse. Alternativ können Sie viele Fahrzeuge online über i-Kfz anmelden.

Welche Unterlagen brauche ich für die Neuzulassung?

Personalausweis, eVB-Nummer der Versicherung, Zulassungsbescheinigung Teil II, SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer und beim Neuwagen die CoC-Bescheinigung. Bei bereits genutzten Fahrzeugen kommt ein gültiger HU-Nachweis hinzu.

Was kostet es, ein Auto anzumelden?

Vor Ort fallen rund 27 bis 30 Euro Verwaltungsgebühr an, dazu 20 bis 35 Euro für die Kennzeichenschilder. Online über i-Kfz ist die Gebühr oft deutlich niedriger. Ein Wunschkennzeichen kostet etwa 10 bis 13 Euro extra.

Was ist die eVB-Nummer?

Die eVB-Nummer ist die elektronische Versicherungsbestätigung, ein 7-stelliger Code Ihrer Kfz-Haftpflichtversicherung. Sie weist nach, dass das Fahrzeug versichert ist. Ohne eVB-Nummer kann kein Auto zugelassen werden.

Kann ich mein Auto online anmelden?

Ja. Über die internetbasierte Fahrzeugzulassung i-Kfz lässt sich die Neuzulassung seit der Stufe 4 komplett digital erledigen. Sie brauchen einen Personalausweis mit aktivierter eID-Funktion, die eVB-Nummer und die Sicherheitscodes der Fahrzeugpapiere.

Brauche ich einen TÜV-Nachweis für einen Neuwagen?

Nein. Ein fabrikneues Fahrzeug hat noch keine Hauptuntersuchung; stattdessen dient die CoC-Bescheinigung des Herstellers als Nachweis. Erst bereits genutzte Fahrzeuge brauchen einen gültigen HU-Nachweis zur Zulassung.

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