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Bürgergeld beantragen

Person füllt einen Antrag am Schreibtisch mit Laptop aus

Bürgergeld beantragen Sie bei Ihrem örtlichen Jobcenter – online über jobcenter.digital, persönlich, telefonisch oder schriftlich. Es kostet nichts, gilt ab dem Antragsmonat und sichert Ihren Lebensunterhalt, wenn Sie erwerbsfähig und hilfebedürftig sind; bis zur ersten Auszahlung vergehen meist zwei bis sechs Wochen.

Bürgergeld ist die steuerfinanzierte Grundsicherung nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II). Es greift, wenn Ihr Einkommen und Vermögen nicht reichen, um Ihren Lebensunterhalt zu decken – unabhängig davon, ob Sie arbeitslos sind, wenig verdienen oder Ihr Arbeitslosengeld I ausgelaufen ist. Zuständig ist immer das Jobcenter an Ihrem Wohnort, nicht die Agentur für Arbeit.

Wichtiger Hinweis zur Reform: Zum 1. Juli 2026 wird das Bürgergeld schrittweise zur „Neuen Grundsicherung für Arbeitsuchende“ umgebaut. Die Regelsätze bleiben dabei unverändert. Einige Regeln – etwa zur Vermögensprüfung und zu Pflichtverletzungen – verschärfen sich. Diese Seite beschreibt den Stand zum 16. Juni 2026 und weist auf die geplanten Änderungen hin.

Das Wichtigste in Kürze

  • Zuständig: Ihr örtliches Jobcenter (gemeinsame Einrichtung von Agentur für Arbeit und Kommune oder kommunales Jobcenter).
  • Anspruch: erwerbsfähig (mind. 3 Stunden täglich arbeiten können), zwischen 15 Jahren und der Regelaltersgrenze, hilfebedürftig, gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland.
  • Regelsatz 2026: 563 € für Alleinstehende – wegen einer Nullrunde unverändert gegenüber 2025.
  • Dazu: die tatsächlichen Kosten für Unterkunft und Heizung sowie eventuelle Mehrbedarfe.
  • Kosten: Der Antrag ist gebührenfrei.
  • Wege: online über jobcenter.digital, persönlich, telefonisch oder per Post.
  • Wirkung: Bürgergeld wird ab dem Monat der Antragstellung gezahlt, nicht rückwirkend für frühere Monate.

Was bedeutet Bürgergeld beantragen?

Mit dem Antrag auf Bürgergeld melden Sie beim Jobcenter, dass Sie Ihren Lebensunterhalt aktuell nicht aus eigenen Mitteln bestreiten können. Das Jobcenter prüft dann, ob Sie zur Bedarfsgemeinschaft gehören, wie hoch Ihr Bedarf ist und welches Einkommen oder Vermögen angerechnet wird. Anschließend erhalten Sie einen Bewilligungsbescheid – in der Regel für zwölf Monate.

Bürgergeld ist mehr als eine Geldzahlung. Es umfasst den Regelbedarf für den täglichen Lebensunterhalt, die Übernahme angemessener Wohn- und Heizkosten, Mehrbedarfe für besondere Lebenslagen sowie Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung. Wer erwerbsfähig ist, wird zugleich vom Jobcenter bei der Suche nach Arbeit unterstützt.

Bürgergeld ist nicht dasselbe wie ALG I. Arbeitslosengeld I ist eine Versicherungsleistung nach SGB III, die Sie aus Ihren Beiträgen erworben haben und die die Agentur für Arbeit zahlt. Bürgergeld ist eine bedarfsgeprüfte Grundsicherung aus Steuermitteln. Beide schließen sich nicht zwingend aus: Reicht ein niedriges ALG I nicht zum Leben, können Sie ergänzend Bürgergeld beziehen.

Voraussetzungen

Bürgergeld erhalten Sie, wenn alle folgenden Punkte zutreffen:

  • Erwerbsfähigkeit: Sie können unter den üblichen Bedingungen des Arbeitsmarkts mindestens drei Stunden täglich arbeiten. Wer das nicht kann, fällt in die Grundsicherung nach SGB XII (Sozialamt).
  • Alter: mindestens 15 Jahre und noch nicht im Bezug der Regelaltersrente (Altersgrenze je nach Geburtsjahr zwischen 65 und 67 Jahren).
  • Hilfebedürftigkeit: Ihr Einkommen und verwertbares Vermögen reichen nicht aus, um Ihren Bedarf und den Ihrer Bedarfsgemeinschaft zu decken.
  • Gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland.
  • Nachrang: Vorrangige Leistungen wie ALG I, Wohngeld, Kinderzuschlag oder Unterhalt müssen Sie zuerst ausschöpfen, soweit zumutbar.

Geprüft wird nicht allein Ihre Person, sondern die gesamte Bedarfsgemeinschaft – also auch Partner und im Haushalt lebende minderjährige Kinder. Deren Einkommen und Vermögen fließen in die Berechnung ein.

Vermögensprüfung ändert sich ab Juli 2026. Bisher gilt im ersten Jahr eine Karenzzeit mit hohem geschütztem Vermögen (40.000 € für die erste Person, 15.000 € je weitere). Mit der Neuen Grundsicherung entfällt diese einjährige Karenzzeit; das Schonvermögen wird neu geregelt und an das Lebensalter gekoppelt. Lassen Sie sich zu Ihrem konkreten Fall beim Jobcenter beraten.

Erforderliche Unterlagen

Welche Nachweise das Jobcenter genau verlangt, hängt von Ihrer Lebenssituation ab. Diese Unterlagen sollten Sie bereithalten:

Bereich Nachweise
Person Personalausweis oder Reisepass, ggf. Aufenthaltstitel; für jedes Mitglied der Bedarfsgemeinschaft
Wohnen Mietvertrag, aktueller Nachweis über Miete und Nebenkosten, letzte Heizkostenabrechnung
Einkommen Lohn- oder Gehaltsabrechnungen, Rentenbescheid, Unterhalt, Kindergeld, Elterngeld, ALG-I-Bescheid
Vermögen Kontoauszüge der letzten Monate, Sparguthaben, Bausparverträge, Lebensversicherungen, Fahrzeuge, Immobilien
Versicherung Nachweis der Krankenversicherung, Sozialversicherungsnummer
Besondere Lage Schwerbehindertenausweis, Mutterpass, Nachweise für Mehrbedarfe

Tipp: Reichen Sie den Antrag auch dann ein, wenn noch nicht alle Unterlagen vorliegen. Fehlende Belege können Sie nachreichen – wichtig ist, dass der Antrag rechtzeitig im Antragsmonat eingeht.

Ablauf

  1. Antrag stellen: Online über jobcenter.digital, persönlich beim Jobcenter, telefonisch oder schriftlich. Es genügt zunächst eine formlose Meldung, damit der Anspruch ab diesem Monat gesichert ist.
  2. Formulare ausfüllen: Hauptantrag plus Anlagen (zum Beispiel zu Einkommen, Vermögen, Kosten der Unterkunft, weiteren Personen der Bedarfsgemeinschaft).
  3. Unterlagen einreichen: Nachweise hochladen, abgeben oder per Post schicken. Belege lassen sich nachreichen.
  4. Prüfung durch das Jobcenter: Bedarf, Einkommen und Vermögen werden berechnet. Bei Rückfragen meldet sich Ihr Ansprechpartner.
  5. Bescheid: Sie erhalten einen schriftlichen Bewilligungs- oder Ablehnungsbescheid, meist mit Bewilligung für zwölf Monate. Gegen einen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen.
  6. Auszahlung: Das Bürgergeld wird monatlich im Voraus auf Ihr Konto überwiesen.
Erstkontakt zählt. Bürgergeld wird ab dem Monat gezahlt, in dem der Antrag eingeht – auch wenn Sie ihn erst am 28. des Monats stellen. Warten Sie also nicht, bis alle Papiere beisammen sind. Eine kurze formlose Meldung beim Jobcenter sichert Ihnen den vollen Monat.

Kosten

Der Antrag auf Bürgergeld ist kostenlos. Es fallen keine Gebühren an – weder für den Antrag noch für Bescheide oder einen Widerspruch. Auch Beratung beim Jobcenter ist gebührenfrei.

Kosten können nur entstehen, wenn Sie sich freiwillig anwaltlich oder durch einen Sozialverband vertreten lassen. Mitglieder von Sozialverbänden wie VdK oder SoVD erhalten dort oft kostenlose Unterstützung. Für ein Widerspruchs- oder Klageverfahren mit geringem Einkommen kommt zudem Beratungs- oder Prozesskostenhilfe in Betracht.

Höhe, Dauer, Fristen und Sonderfälle

Regelsätze 2026 (Nullrunde, unverändert gegenüber 2025):

Regelbedarfsstufe / Person Monatlich
Alleinstehende und Alleinerziehende 563 €
Paare / Partner in der Bedarfsgemeinschaft (je Person) 506 €
Erwachsene in Einrichtungen / 18–24 Jahre im Haushalt der Eltern 451 €
Jugendliche 14–17 Jahre 471 €
Kinder 6–13 Jahre 390 €
Kinder 0–5 Jahre 357 €

Zum Regelsatz kommen die Kosten der Unterkunft und Heizung. In der Karenzzeit (erstes Jahr) werden die tatsächlichen Mietkosten ohne Angemessenheitsprüfung übernommen. Danach gilt eine örtliche Angemessenheitsgrenze, die jedes Jobcenter selbst festlegt – bundeseinheitliche Pauschalen gibt es nicht. Ist die Miete zu hoch, kann das Jobcenter nach einer Übergangszeit zur Kostensenkung auffordern.

Mehrbedarfe erhöhen Ihren Bedarf, müssen aber geltend gemacht werden:

  • Schwangerschaft: ab der 13. Woche 17 % des maßgebenden Regelsatzes (Nachweis per Mutterpass oder ärztlicher Bescheinigung).
  • Alleinerziehende: je nach Zahl und Alter der Kinder zwischen 12 % und 60 % des Regelsatzes.
  • Behinderung, kostenaufwändige Ernährung, dezentrale Warmwasserbereitung: weitere Mehrbedarfe nach § 21 SGB II.

Dauer: Bewilligt wird in der Regel für zwölf Monate. Danach stellen Sie einen Weiterbewilligungsantrag. Ändern sich Einkommen, Miete oder die Zusammensetzung des Haushalts, müssen Sie das dem Jobcenter umgehend mitteilen.

Mitwirkungspflichten ernst nehmen. Termine, Nachweise und die Suche nach Arbeit gehören zu Ihren Pflichten. Mit der Neuen Grundsicherung ab Juli 2026 können Pflichtverletzungen direkter sanktioniert werden – statt der bisherigen Stufen ist eine Kürzung um 30 % für drei Monate möglich. Sagen Sie Termine rechtzeitig ab und legen Sie wichtige Gründe nach.

Tipps

  • Früh melden: Stellen Sie den Antrag noch im laufenden Monat – der Anspruch beginnt mit dem Antragsmonat, nicht rückwirkend.
  • Vorrangige Leistungen prüfen: Manchmal reichen Wohngeld und Kinderzuschlag aus, sodass kein Bürgergeld nötig ist. Das Jobcenter berät dazu.
  • Mehrbedarfe aktiv beantragen: Schwangerschaft, Alleinerziehung oder besondere Ernährung werden nicht automatisch berücksichtigt – machen Sie sie ausdrücklich geltend.
  • Bescheid prüfen: Rechnen Sie Regelsatz, Wohnkosten und anrechenbares Einkommen nach. Bei Fehlern haben Sie einen Monat Zeit für einen Widerspruch.
  • Unterstützung holen: Sozialverbände und unabhängige Beratungsstellen helfen kostenlos beim Antrag und beim Widerspruch.

Mehr Orientierung zu Behördengängen rund um Erwerbslosigkeit finden Sie im Bereich Arbeit und Beruf. Wenn Sie Ihre Arbeit verloren haben, sollten Sie sich zuerst arbeitslos melden. Wer für Sie konkret zuständig ist und welche Aufgaben das Jobcenter übernimmt, erklären die verlinkten Seiten.

Häufig gestellte Fragen

Wo beantrage ich Bürgergeld?

Bei Ihrem örtlichen Jobcenter. Sie können den Antrag online über jobcenter.digital stellen oder persönlich, telefonisch und schriftlich einreichen. Die Agentur für Arbeit ist für ALG I zuständig, das Jobcenter für Bürgergeld.

Wie hoch ist der Bürgergeld-Regelsatz 2026?

Für Alleinstehende beträgt der Regelsatz 563 Euro im Monat. 2026 gilt eine Nullrunde, der Betrag bleibt also gegenüber 2025 unverändert. Hinzu kommen Wohn- und Heizkosten sowie mögliche Mehrbedarfe.

Was ist der Unterschied zwischen Bürgergeld und ALG I?

ALG I ist eine Versicherungsleistung nach SGB III, die Sie aus Beiträgen erworben haben und die nach Ihrem früheren Verdienst berechnet wird. Bürgergeld ist eine steuerfinanzierte, bedarfsgeprüfte Grundsicherung nach SGB II. Reicht das ALG I nicht, ist ergänzendes Bürgergeld möglich.

Welche Unterlagen brauche ich für den Antrag?

Personalausweis, Mietvertrag mit Nebenkostennachweis, Einkommensnachweise, Kontoauszüge und den Nachweis der Krankenversicherung. Fehlende Belege dürfen Sie nachreichen, der Antrag sollte trotzdem rechtzeitig im Antragsmonat eingehen.

Bekomme ich Bürgergeld rückwirkend?

Nein. Bürgergeld wird ab dem Monat gezahlt, in dem der Antrag beim Jobcenter eingeht. Eine Zahlung für Monate vor der Antragstellung ist nicht möglich. Deshalb sollten Sie sich frühzeitig melden.

Wie lange dauert die Bearbeitung?

Bis zum ersten Bescheid und zur Auszahlung vergehen meist zwei bis sechs Wochen, je nach Jobcenter und Vollständigkeit der Unterlagen. Bei dringendem Bedarf kann das Jobcenter einen Vorschuss leisten.

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