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Kinderreisepass beantragen: Was 2026 noch gilt und welche Alternativen es gibt

Mutter mit Kind im Bürgeramt beim Beantragen eines Reisedokuments für Kinder am Schalter

Den klassischen Kinderreisepass gibt es seit dem 1. Januar 2024 nicht mehr neu. Wer mit dem Kind ins Ausland reist, beantragt heute einen elektronischen Reisepass oder Personalausweis für Kinder. Dieser Ratgeber zeigt, welches Dokument Sie jetzt brauchen, was es kostet und wie Sie es Schritt für Schritt beantragen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Neue Kinderreisepässe werden seit dem 1. Januar 2024 nicht mehr ausgestellt – auch keine Verlängerungen oder Aktualisierungen.
  • Bereits ausgestellte Kinderreisepässe bleiben bis zum aufgedruckten Ablaufdatum gültig und können weiter genutzt werden.
  • Für neue Dokumente gibt es jetzt den elektronischen Reisepass (weltweit) oder den Personalausweis (innerhalb der EU und vieler Nachbarländer) auch für Kinder ab Geburt.
  • Der Reisepass für Personen unter 24 Jahren ist 6 Jahre gültig und kostet rund 37,50 Euro; der Kinder-Personalausweis kostet etwa 22,80 Euro.
  • Zuständig ist die Bürgerservicestelle / das Bürgeramt Ihres Wohnorts – das Kind muss in der Regel persönlich erscheinen.

Worum geht es? Der Kinderreisepass und seine Abschaffung

Der Kinderreisepass war ein vereinfachtes, vergleichsweise günstiges Reisedokument speziell für Kinder bis zum vollendeten zwölften Lebensjahr. Er war ein Jahr gültig und konnte mehrfach verlängert werden. Anders als der elektronische Reisepass enthielt er keinen Chip mit biometrischen Daten.

Genau dieser fehlende Chip wurde zum Problem: Eine EU-Verordnung verlangt für Reisedokumente einheitliche Sicherheitsstandards mit biometrischen Merkmalen. Der Kinderreisepass erfüllte diese Vorgaben nicht mehr und wurde deshalb zum 1. Januar 2024 abgeschafft.

Gut zu wissen: Wenn Ihr Kind noch einen gültigen Kinderreisepass besitzt, müssen Sie nichts unternehmen. Das Dokument bleibt bis zum eingetragenen Ablaufdatum gültig. Verlängern lässt es sich allerdings nicht mehr – läuft es ab, brauchen Sie ein neues Dokument.

Welches Dokument braucht Ihr Kind jetzt?

Welches Reisedokument das richtige ist, hängt vom Reiseziel ab. Beide Dokumente sind biometrisch und werden bei einer zentralen Bundesdruckerei hergestellt.

Dokument Geeignet für Gültigkeit (unter 24 J.) Kosten (ca.)
Elektronischer Reisepass Weltweite Reisen, auch Länder mit Passpflicht (z. B. USA, Türkei, viele Fernziele) 6 Jahre 37,50 €
Personalausweis EU, Schengen-Raum und zahlreiche Nachbarländer 6 Jahre 22,80 €
Express-/Expressreisepass Wenn es schnell gehen muss 6 Jahre ab ca. 69 € (mit Express-Zuschlag)

Vor der Buchung prüfen: Die Einreisebestimmungen variieren je nach Reiseland. Für einige Ziele genügt der Personalausweis, für andere ist ein Reisepass mit Mindestrestgültigkeit vorgeschrieben. Informieren Sie sich vor der Reise auf den Länderhinweisen des Auswärtigen Amts.

Voraussetzungen

  • Das Kind besitzt die deutsche Staatsangehörigkeit.
  • Das Kind ist mit Hauptwohnsitz in der Gemeinde gemeldet, bei der Sie den Antrag stellen.
  • Beide sorgeberechtigten Elternteile stimmen der Ausstellung zu (bei gemeinsamem Sorgerecht).
  • Das Kind erscheint persönlich – auch Säuglinge müssen in der Regel vorgeführt werden, weil das Lichtbild und ggf. die Unterschrift zugeordnet werden.

Erforderliche Unterlagen

Bringen Sie zum Termin im Bürgeramt vollständig mit:

Unterlage Hinweis
Geburtsurkunde des Kindes Original; alternativ ein aktueller Auszug aus dem Geburtenregister
Biometrisches Lichtbild Aktuell, frontal, nach Passbild-Schablone; für Babys gelten erleichterte Vorgaben
Gültiger Ausweis beider Eltern Personalausweis oder Reisepass der sorgeberechtigten Personen
Nachweis des Sorgerechts Bei Alleinsorge: Negativbescheinigung oder Sorgerechtsbeschluss
Bisheriges Reisedokument Falls vorhanden, alten Kinderreisepass/Pass mitbringen
Einverständniserklärung Wenn ein Elternteil nicht erscheinen kann (siehe Vorlage unten)

Kosten und Bearbeitungszeit

Die Gebühren sind bundesweit weitgehend einheitlich festgelegt, einzelne Kommunen können geringfügig abweichen. Planen Sie für die Bearbeitung ausreichend Vorlauf ein.

  • Reisepass (unter 24 Jahre): rund 37,50 Euro
  • Personalausweis (unter 24 Jahre): rund 22,80 Euro
  • Express-Zuschlag Reisepass: zusätzlich rund 32 Euro
  • Bearbeitungszeit regulär: meist 3 bis 6 Wochen
  • Express: häufig 3 bis 4 Werktage (gegen Aufpreis)

Tipp zur Reiseplanung: Die genannte Bearbeitungszeit beginnt erst nach der Herstellung bei der Bundesdruckerei. Beantragen Sie das Dokument bei einer geplanten Reise besser sechs bis acht Wochen vorher.

Schritt für Schritt: Reisedokument für Ihr Kind beantragen

  1. Reiseziel und Dokument klären. Prüfen Sie, ob für Ihr Reiseland ein Reisepass nötig ist oder der Personalausweis ausreicht.
  2. Biometrisches Foto erstellen lassen. Lassen Sie ein passgerechtes Lichtbild anfertigen – im Fotostudio oder am Foto-Automaten mancher Ämter. Manche Bürgerämter erstellen das Bild inzwischen direkt vor Ort.
  3. Termin vereinbaren. Buchen Sie online oder telefonisch einen Termin beim Bürgeramt Ihres Wohnorts. Wartezeiten auf Termine sind regional unterschiedlich.
  4. Unterlagen zusammenstellen. Legen Sie Geburtsurkunde, Elternausweise, Foto und ggf. die Einverständniserklärung bereit (siehe Checkliste).
  5. Persönlich vorsprechen. Erscheinen Sie mit dem Kind und – wenn möglich – beiden sorgeberechtigten Eltern zum Termin. Antrag und Unterschrift werden vor Ort erfasst.
  6. Gebühr zahlen. Die Gebühr ist direkt bei der Antragstellung fällig, meist per EC-Karte oder bar.
  7. Dokument abholen. Nach der Fertigstellung holen Sie das Dokument ab. Wer abholberechtigt ist, klärt das Amt beim Antrag.

Checkliste

  • ☐ Reiseziel geprüft – Reisepass oder Personalausweis?
  • ☐ Biometrisches Lichtbild des Kindes vorhanden
  • ☐ Geburtsurkunde im Original eingepackt
  • ☐ Gültige Ausweise beider Eltern dabei
  • ☐ Sorgerechtsnachweis (bei Alleinsorge)
  • ☐ Einverständniserklärung des nicht anwesenden Elternteils
  • ☐ Alter Kinderreisepass / Reisepass zum Vorlegen
  • ☐ Termin beim Bürgeramt gebucht
  • ☐ Gebühr (EC oder bar) eingeplant
  • ☐ Genug Vorlauf vor der Reise (6–8 Wochen)

Muster: Einverständniserklärung des zweiten Elternteils

Kann ein sorgeberechtigter Elternteil nicht zum Termin erscheinen, verlangen die meisten Ämter eine schriftliche Zustimmung samt Ausweiskopie. Sie können folgende Vorlage anpassen:

Einverständniserklärung zur Beantragung eines Reisedokuments

Hiermit erkläre ich, [Vorname Nachname], geboren am [Geburtsdatum], wohnhaft in [Anschrift], mein Einverständnis zur Beantragung eines Reisepasses / Personalausweises für mein Kind:

[Vorname Nachname des Kindes], geboren am [Geburtsdatum des Kindes].

Ich bin gemeinsam mit [Name des zweiten Elternteils] sorgeberechtigt und kann zum Antragstermin nicht persönlich erscheinen.

Eine Kopie meines gültigen Ausweisdokuments liegt dieser Erklärung bei.

Ort, Datum: ______________________
Unterschrift: ______________________

Erkundigen Sie sich vorab beim zuständigen Amt, ob eine Kopie genügt oder die Unterschrift beglaubigt sein muss.

Tipps

  • Frühzeitig handeln: Reisedokumente für Kinder sind 6 Jahre gültig – wer rechtzeitig beantragt, hat lange Ruhe und vermeidet Stress vor dem Urlaub.
  • Foto vom Profi: Babyfotos werden oft abgelehnt. Ein Fotograf mit Erfahrung bei Säuglingsbildern erspart Nachbesserungen.
  • Beide Eltern einplanen: Kommen beide Sorgeberechtigten zum Termin, entfällt die Einverständniserklärung samt Ausweiskopie.
  • Restgültigkeit prüfen: Manche Länder verlangen, dass der Pass nach der Rückreise noch mehrere Monate gültig ist – bei Fernreisen besonders wichtig.
  • Express nur im Notfall: Der Express-Reisepass ist deutlich teurer. Mit genug Vorlauf ist der reguläre Antrag günstiger.

Häufig gestellte Fragen

Wie lange ist ein Kinderreisepass gültig?

Ein noch vorhandener Kinderreisepass bleibt bis zu dem aufgedruckten Ablaufdatum gültig – ursprünglich wurde er für ein Jahr ausgestellt. Verlängern lässt er sich seit dem 1. Januar 2024 nicht mehr. Neu beantragte Reisepässe für Kinder sind dagegen 6 Jahre gültig.

Was kostet ein Kinderreisepass?

Den klassischen Kinderreisepass gibt es nicht mehr. Das Nachfolgedokument, der elektronische Reisepass für Personen unter 24 Jahren, kostet rund 37,50 Euro. Der Personalausweis für Kinder kostet etwa 22,80 Euro. Ein Express-Zuschlag kommt gegebenenfalls hinzu.

Wie lange dauert ein Kinderreisepass?

Da neue Kinderreisepässe nicht mehr ausgestellt werden, gilt die Bearbeitungszeit des Reisepasses: meist 3 bis 6 Wochen, weil das Dokument zentral bei der Bundesdruckerei hergestellt wird. Mit Express-Verfahren ist es oft in 3 bis 4 Werktagen verfügbar.

Kann ich einen Kinderreisepass noch verlängern?

Nein. Seit dem 1. Januar 2024 sind weder Neuausstellung noch Verlängerung oder Aktualisierung des Kinderreisepasses möglich. Läuft der Pass ab, beantragen Sie ein neues Reisedokument – einen elektronischen Reisepass oder einen Personalausweis.

Welches Reisedokument braucht mein Kind innerhalb der EU?

Für Reisen innerhalb der EU und des Schengen-Raums reicht in der Regel der Personalausweis, der auch für Kinder ab Geburt ausgestellt wird. Er ist günstiger als der Reisepass. Für Ziele außerhalb der EU brauchen Sie meist einen Reisepass.

Muss mein Kind beim Antrag persönlich anwesend sein?

Ja, in der Regel muss das Kind persönlich erscheinen – auch Säuglinge. Das Amt benötigt das Lichtbild zur Zuordnung und gegebenenfalls die Unterschrift. Klären Sie Sonderfälle vorab mit Ihrem Bürgeramt.

Was passiert, wenn nur ein Elternteil zum Termin kommt?

Bei gemeinsamem Sorgerecht müssen grundsätzlich beide Eltern zustimmen. Erscheint nur ein Elternteil, bringen Sie eine unterschriebene Einverständniserklärung des anderen Elternteils samt Ausweiskopie mit. Bei alleinigem Sorgerecht ist ein entsprechender Nachweis nötig.

Brauchen Babys ein eigenes Reisedokument?

Ja. Seit der Abschaffung der Kindereinträge in den Elternpässen benötigt jedes Kind – auch ein Neugeborenes – ein eigenes Reisedokument. Für Auslandsreisen ist das ein Reisepass oder, innerhalb der EU, ein Personalausweis.