Geburtsurkunde beantragen

📖 Lesezeit: 6 Min · 📅 16. Juni 2026
Eine Geburtsurkunde stellt das Standesamt aus, das die Geburt beurkundet hat – also das Standesamt am Geburtsort, nicht an Ihrem Wohnort. Sie können sie persönlich, schriftlich oder bei vielen Kommunen online beantragen; die Gebühr liegt meist zwischen 10 und 15 Euro pro Urkunde, die Bearbeitung dauert in der Regel wenige Tage bis zwei Wochen.
Antragsberechtigt sind in erster Linie die Person selbst sowie Ehegatten, eingetragene Lebenspartner, Eltern, Großeltern und Kinder. Andere Personen brauchen ein nachgewiesenes Interesse. Wer wo zuständig ist, wie viel es kostet und welche Unterlagen Sie brauchen, lesen Sie hier.
Inhaltsverzeichnis
Das Wichtigste in Kürze
- Zuständig: immer das Standesamt des Geburtsorts – nicht das am aktuellen Wohnort.
- Berechtigt: die Person selbst (ab 16 Jahren antragsbefugt), Ehegatte/Lebenspartner sowie Eltern, Großeltern und Kinder. Geschwister und Dritte nur mit berechtigtem bzw. rechtlichem Interesse (§ 62 PStG).
- Kosten: je nach Kommune meist 10–15 Euro für die erste Urkunde, weitere gleichzeitig bestellte Exemplare oft günstiger.
- Wege: persönlich, schriftlich/per Post oder – bei vielen Standesämtern – online.
- Internationale Geburtsurkunde: mehrsprachiger Vordruck für die Verwendung im Ausland, ohne weitere Beglaubigung in vielen europäischen Staaten anerkannt.
- Aufbewahrung: Geburtenregister werden 110 Jahre geführt – so lange stellt das Standesamt Urkunden aus.
Was bedeutet Geburtsurkunde beantragen?
Die Geburtsurkunde ist ein amtlicher Auszug aus dem Geburtenregister des Standesamts. Sie weist nach, wann und wo eine Person geboren wurde, und nennt Vor- und Familiennamen, Geschlecht sowie die Eltern. Nach der Geburt eines Kindes wird die Geburt vom Standesamt beurkundet; die Geburtsurkunde ist die übliche Bescheinigung daraus, etwa für Kindergeld, Elterngeld, Taufe oder die Anmeldung beim Einwohnermeldeamt.
Davon zu unterscheiden ist der beglaubigte Ausdruck aus dem Geburtenregister. Er ist rechtlich gleichwertig und enthält zusätzlich spätere Eintragungen wie Namensänderungen, Adoption oder Vaterschaftsanerkennung. Er hat die frühere Abstammungsurkunde abgelöst, die zum 1. Januar 2009 abgeschafft wurde. Für Eheschließung oder Abstammungsfragen verlangen Stellen teilweise diesen Ausdruck statt der einfachen Urkunde – fragen Sie im Zweifel bei der Stelle nach, die das Dokument verlangt.
Voraussetzungen
Ob Sie eine Geburtsurkunde erhalten, hängt von Ihrem Verhältnis zur eingetragenen Person ab. Geregelt ist das in § 62 des Personenstandsgesetzes (PStG):
- Ohne weiteren Nachweis berechtigt: die Person, auf die sich der Eintrag bezieht, deren Ehegatte oder Lebenspartner sowie Vorfahren und Abkömmlinge (Eltern, Großeltern, Kinder, Enkel).
- Geschwister: erhalten eine Geburtsurkunde, wenn sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen.
- Andere Personen (z. B. Tante, Onkel, Nichten, Bevollmächtigte): nur, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen, etwa durch Vollmacht oder einen amtlichen Nachweis.
- Alter: Antragsbefugt sind Personen ab 16 Jahren.
Erforderliche Unterlagen
Welche Nachweise genau verlangt werden, legt das Standesamt fest. In der Regel benötigen Sie:
- Gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass) zur Identifizierung.
- Angaben zur geborenen Person: vollständiger Name, Geburtsdatum und Geburtsort.
- Nachweis der Berechtigung, falls Sie nicht selbst eingetragen sind – etwa durch das Verwandtschaftsverhältnis oder eine Vollmacht.
- Bei schriftlichem oder Online-Antrag: Ausweiskopie und Angabe des Verwendungszwecks; viele Standesämter fragen, wie viele Exemplare und ob eine internationale Urkunde gewünscht ist.
Ablauf
Der Weg zur Geburtsurkunde ist kurz, wenn der Geburtsort feststeht:
- 1. Standesamt des Geburtsorts ermitteln. Das ist das Standesamt der Gemeinde, in der die Person geboren wurde – bei großen Städten oft ein zentrales Standesamt.
- 2. Antragsweg wählen. Persönlich am Schalter, schriftlich per Post oder – sofern angeboten – über das Online-Portal der Kommune.
- 3. Angaben machen und Berechtigung nachweisen. Name, Geburtsdatum, Geburtsort, gewünschte Urkundenart und Stückzahl.
- 4. Gebühr zahlen. Vor Ort per Karte/bar, bei schriftlichem Antrag per Überweisung, online meist per elektronischer Zahlung.
- 5. Urkunde erhalten. Persönlich sofort oder am selben Tag, sonst per Post – meist innerhalb weniger Tage bis zwei Wochen.
Kosten
Die Gebühren für Personenstandsurkunden richten sich nach dem jeweiligen Landesrecht und der Gebührensatzung der Kommune. Verbindliche Auskunft gibt nur das zuständige Standesamt. Als Orientierung:
| Leistung | Übliche Gebühr | Hinweis |
|---|---|---|
| Erste Geburtsurkunde | ca. 10–15 € | je nach Kommune und Bundesland |
| Weiteres Exemplar (gleichzeitig bestellt) | oft 5–8 € | vergünstigt bei Sammelbestellung |
| Internationale (mehrsprachige) Geburtsurkunde | ca. 12–15 € | eigener Vordruck, separate Gebühr |
| Beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister | ca. 10–15 € | mit späteren Eintragungen |
| Versand / aufwendige Registersuche | zusätzlich möglich | z. B. wenn Standesamt erst ermittelt werden muss |
Die Werte sind Anhaltspunkte. Einzelne Städte verlangen mehr, etwa wenn das zuständige Standesamt erst aufwendig ermittelt werden muss. Prüfen Sie die Angaben auf der Website Ihres Standesamts oder im Serviceportal Ihres Bundeslandes.
Höhe, Dauer, Fristen und Sonderfälle
- Dauer: Bei persönlicher Vorsprache erhalten Sie die Urkunde oft sofort. Schriftliche und Online-Anträge dauern meist wenige Tage bis zu zwei Wochen, abhängig von der Auslastung des Standesamts.
- Keine Antragsfrist: Sie können die Urkunde jederzeit beantragen – auch Jahrzehnte nach der Geburt.
- Aufbewahrung 110 Jahre: Geburtenregister werden 110 Jahre geführt. So lange stellt das Standesamt Urkunden aus. Danach geht der Eintrag ans zuständige Archiv über.
- Internationale Geburtsurkunde: Der mehrsprachige Vordruck beruht auf dem CIEC-Übereinkommen Nr. 16 (Wien, 1976). Er wird in den Vertragsstaaten – darunter Frankreich, Italien, Spanien, Polen, die Schweiz, Österreich und die Türkei – ohne weitere Beglaubigung anerkannt. Für andere Länder kann zusätzlich eine Apostille oder Legalisation nötig sein.
- Geburt im Ausland: Wurde die Geburt nicht in Deutschland beurkundet, brauchen Sie die ausländische Urkunde, ggf. mit Übersetzung und Beglaubigung. Für nachbeurkundete Auslandsgeburten ist das Standesamt I in Berlin zuständig.
- Namensänderung, Adoption, Vaterschaft: Spätere Änderungen erscheinen im beglaubigten Registerausdruck – die einfache Geburtsurkunde gibt den aktuellen Stand wieder, nicht die Historie.
Tipps
- Mehrere Exemplare auf einmal bestellen. Wer absehbar mehrere Urkunden braucht (Kindergeld, Elterngeld, Krankenkasse), spart, weil weitere Exemplare bei gleichzeitiger Bestellung oft günstiger sind.
- Verwendungszweck angeben. Manche Stellen verlangen ausdrücklich eine internationale Urkunde oder einen Registerausdruck – klären Sie das vorab, um Doppelbestellungen zu vermeiden.
- Online prüfen. Viele Standesämter bieten ein Online-Formular; das spart den Gang zum Amt. Verfügbarkeit steht auf der Website der Kommune oder im Serviceportal des Landes.
- Berechtigung dokumentieren. Legen Sie bei Bestellung für Dritte Vollmacht und Ausweiskopie bei – das beschleunigt die Bearbeitung.
- Daten doppelt prüfen. Tippfehler bei Name oder Geburtsdatum führen zu Rückfragen und Verzögerung. Geben Sie die Daten genau wie im Register an.
Häufig gestellte Fragen
Welches Standesamt ist für meine Geburtsurkunde zuständig?
Zuständig ist das Standesamt am Geburtsort, nicht am Wohnort. Es hat die Geburt beurkundet und führt das Geburtenregister. Bei im Ausland beurkundeten, später nachgetragenen Geburten ist das Standesamt I in Berlin zuständig.
Wer darf eine Geburtsurkunde beantragen?
Die Person selbst sowie Ehegatte, Lebenspartner, Eltern, Großeltern und Kinder – ohne weiteren Nachweis. Geschwister brauchen ein berechtigtes, sonstige Personen ein rechtliches Interesse. Antragsbefugt ist man ab 16 Jahren.
Was kostet eine Geburtsurkunde?
Die Gebühr richtet sich nach Landesrecht und Kommune und liegt meist zwischen 10 und 15 Euro pro Urkunde. Weitere gleichzeitig bestellte Exemplare sind oft günstiger. Die verbindliche Höhe nennt Ihr zuständiges Standesamt.
Kann ich die Geburtsurkunde online beantragen?
Bei vielen Standesämtern ja. Ob ein Online-Antrag möglich ist, hängt von der Kommune ab; alternativ geht es persönlich oder schriftlich per Post. Die Verfügbarkeit steht auf der Website Ihrer Stadt oder im Serviceportal des Bundeslandes.
Wofür brauche ich eine internationale Geburtsurkunde?
Die internationale, mehrsprachige Geburtsurkunde dient der Verwendung im Ausland. In den Vertragsstaaten des CIEC-Übereinkommens wird sie ohne weitere Beglaubigung anerkannt. Für andere Länder kann zusätzlich eine Apostille oder Legalisation nötig sein.
Wie lange kann ich nach der Geburt noch eine Urkunde bekommen?
Geburtenregister werden 110 Jahre geführt. Solange stellt das Standesamt Urkunden aus – eine Antragsfrist gibt es nicht. Nach Ablauf geht der Eintrag an das zuständige Archiv über.
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Familie und Soziales
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