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Fahrerlaubnis umschreiben

EU- und internationaler Führerschein auf einem Schreibtisch

Wenn du mit einem EU-Führerschein nach Deutschland ziehst, musst du deine Fahrerlaubnis umschreiben lassen. Der Prozess ist deutlich einfacher als bei Nicht-EU-Staaten – eine praktische Prüfung ist nicht erforderlich. Dennoch gibt es bestimmte Fristen, Unterlagen und Kosten zu beachten.

Das Wichtigste in Kürze

  • EU-Führerscheine werden ohne theoretische oder praktische Prüfung umgeschrieben
  • Antrag bei der örtlichen Fahrerlaubnisbehörde mit gültigem EU-Führerschein und Wohnsitznachweis
  • Kosten zwischen 25-35 Euro für die Umschreibung, zusätzlich 6-10 Euro für biometrisches Foto
  • Bearbeitungszeit beträgt in der Regel 2-4 Wochen
  • Bei Klassen C, D oder CE ist eine ärztliche Untersuchung erforderlich
  • Der ausländische Führerschein wird bei Abholung eingezogen

Wann ist eine Umschreibung erforderlich

Grundsätzlich kannst du mit einem gültigen EU-Führerschein in Deutschland fahren. Eine Umschreibung wird aber in bestimmten Situationen zur Pflicht.

Du musst deine Fahrerlaubnis umschreiben, wenn du deinen ordentlichen Wohnsitz nach Deutschland verlegst. Dabei gilt: Wer länger als 185 Tage im Jahr in Deutschland wohnt, hat hier seinen ordentlichen Wohnsitz. Die zuständige Fahrerlaubnisbehörde kann die Umschreibung dann verlangen.

Auch bei einer Verlängerung abgelaufener Fahrerlaubnisklassen ist die Umschreibung notwendig. Das betrifft besonders die Klassen C und D, die nur befristet erteilt werden. Nach Ablauf der Gültigkeit kannst du diese nur noch über das deutsche System verlängern.

Tipp: Auch wenn keine Umschreibepflicht besteht, kann ein deutscher Führerschein praktische Vorteile haben – etwa bei Behördengängen oder Autovermietungen im Ausland.

Voraussetzungen für die Umschreibung

Die Voraussetzungen für die Umschreibung einer EU-Fahrerlaubnis sind in der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) geregelt. Du musst mehrere Bedingungen erfüllen.

Zunächst benötigst du einen gültigen Führerschein aus einem EU-Mitgliedsstaat oder dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR). Dazu gehören alle 27 EU-Staaten plus Island, Liechtenstein und Norwegen. Der Führerschein muss zum Zeitpunkt der Antragstellung noch gültig sein.

Du musst einen ordentlichen Wohnsitz in Deutschland nachweisen können. Das bedeutet: Du bist hier angemeldet und lebst mindestens 185 Tage pro Jahr in Deutschland. Eine einfache Meldebescheinigung reicht als Nachweis aus.

Das Mindestalter für die jeweilige Fahrerlaubnisklasse musst du erreicht haben. Bei den Standard-Klassen B (Pkw) ist das normalerweise kein Problem, da das Mindestalter in der EU weitgehend harmonisiert ist.

Fahrerlaubnisklasse Zusätzliche Voraussetzungen
A, B, BE Keine besonderen Anforderungen
C, CE, C1, C1E Ärztliche Bescheinigung und Sehtestnachweis
D, DE, D1, D1E Ärztliche Bescheinigung und Sehtestnachweis

Erforderliche Unterlagen und Dokumente

Für den Antrag auf Umschreibung musst du verschiedene Unterlagen bei der Fahrerlaubnisbehörde vorlegen. Die Liste ist überschaubar, aber alle Dokumente müssen vollständig und aktuell sein.

Der wichtigste Nachweis ist dein gültiger EU-Führerschein im Original. Eine Kopie reicht nicht aus – die Behörde muss das Originaldokument prüfen können. Bei der Abholung des deutschen Führerscheins wird der ausländische Führerschein eingezogen und an die ausstellende Behörde zurückgesendet.

Du benötigst einen gültigen Personalausweis oder Reisepass sowie eine aktuelle Meldebescheinigung als Nachweis für deinen Wohnsitz in Deutschland. Die Meldebescheinigung darf nicht älter als drei Monate sein.

Ein aktuelles biometrisches Lichtbild ist erforderlich – genau wie bei deutschen Führerscheinen. Das Foto muss den aktuellen Standards entsprechen: 35 x 45 mm, farbig, ohne Kopfbedeckung.

Checkliste Unterlagen

  • Gültiger EU-Führerschein (Original)
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Meldebescheinigung (max. 3 Monate alt)
  • Biometrisches Lichtbild (35 x 45 mm)
  • Bei C/D-Klassen: Ärztliche Bescheinigung nach Anlage 5 FeV
  • Bei C/D-Klassen: Bescheinigung über Sehvermögen

Für die schweren Fahrerlaubnisklassen C, CE, D und DE sind zusätzliche medizinische Nachweise erforderlich. Du brauchst eine ärztliche Bescheinigung nach Anlage 5 der Fahrerlaubnis-Verordnung sowie einen Nachweis über das ausreichende Sehvermögen.

Ablauf und Bearbeitungsdauer

Der Antrag auf Umschreibung läuft über die örtlich zuständige Fahrerlaubnisbehörde. Das ist meist das Straßenverkehrsamt oder Bürgerbüro deines Wohnorts. Viele Behörden bieten mittlerweile Online-Terminbuchung an.

Beim Termin reichst du alle erforderlichen Unterlagen ein und füllst den Antrag aus. Die Sachbearbeitung prüft deine Dokumente und die Übereinstimmung der Fahrerlaubnisklassen. Bei EU-Führerscheinen ist dieser Prozess standardisiert und läuft meist problemlos ab.

Die Bearbeitungszeit beträgt normalerweise 2-4 Wochen. In dieser Zeit wird dein neuer deutscher Führerschein produziert. Bei vollständigen Unterlagen kann es auch schneller gehen – einige Behörden schaffen es in einer Woche.

Während der Bearbeitungszeit kannst du mit deinem EU-Führerschein weiterhin fahren. Du bekommst meist eine Bescheinigung über den laufenden Antrag, falls du bei Kontrollen nachweisen musst, dass die Umschreibung beantragt ist.

Wichtig: Bei der Abholung des deutschen Führerscheins musst du den EU-Führerschein abgeben. Beide gleichzeitig zu besitzen ist nicht erlaubt.

Kosten der Umschreibung

Die Gebühren für die Umschreibung sind in der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) festgelegt. Die Kosten variieren je nach Bundesland leicht, bewegen sich aber in einem überschaubaren Rahmen.

Für die Standard-Umschreibung eines EU-Führerscheins zahlst du zwischen 25 und 35 Euro. Diese Gebühr deckt die Bearbeitung des Antrags und die Ausstellung des deutschen Führerscheins ab.

Zusätzlich entstehen Kosten für das biometrische Lichtbild. Bei den meisten Fotografen oder in Fotoautomaten zahlst du dafür 6-10 Euro. Manche Behörden haben auch eigene Fotogeräte vor Ort.

Bei den Klassen C und D kommen die Kosten für die ärztliche Untersuchung hinzu. Die ärztliche Bescheinigung nach Anlage 5 FeV kostet je nach Arzt zwischen 70 und 150 Euro. Der Sehtest schlägt mit weiteren 6-25 Euro zu Buche.

Kostenpunkt Preis Wann erforderlich
Umschreibungsgebühr 25-35 € Immer
Biometrisches Foto 6-10 € Immer
Ärztliche Untersuchung 70-150 € Nur bei C/D-Klassen
Sehtest 6-25 € Nur bei C/D-Klassen

Besonderheiten bei verschiedenen EU-Ländern

Obwohl EU-Führerscheine grundsätzlich einheitlich anerkannt werden, gibt es bei der Umschreibung einige länderspezifische Besonderheiten. Diese betreffen meist die Zuordnung der Fahrerlaubnisklassen oder besondere Berechtigungen.

Bei älteren Führerscheinen aus EU-Staaten kann eine beglaubigte Übersetzung erforderlich sein. Das betrifft vor allem Dokumente, die noch nicht dem aktuellen EU-Standard entsprechen oder in kyrillischer Schrift ausgestellt sind.

Manche EU-Länder haben nationale Sonderregelungen für bestimmte Fahrzeugtypen. Diese Berechtigungen werden bei der Umschreibung geprüft und soweit möglich in deutsche Klassen übertragen. Bei Unklarheiten entscheidet die zuständige Fahrerlaubnisbehörde nach den Vorgaben der Anlage 11 zur Fahrerlaubnis-Verordnung.

Führerscheine aus den neuen EU-Mitgliedsstaaten werden grundsätzlich anerkannt, wenn sie nach dem EU-Beitritt des jeweiligen Landes ausgestellt wurden. Bei älteren Dokumenten kann die Behörde zusätzliche Nachweise verlangen.

Hinweis: Bei Zweifeln über die Gültigkeit oder Echtheit eines EU-Führerscheins kann die Fahrerlaubnisbehörde Rückfragen bei der ausstellenden Behörde im EU-Ausland stellen.

Häufig gestellte Fragen

Muss ich bei der Umschreibung eines EU-Führerscheins eine Prüfung ablegen?

Nein, bei gültigen EU-Führerscheinen ist weder eine theoretische noch eine praktische Prüfung erforderlich. Die Fahrerlaubnisse werden vollständig anerkannt und direkt umgeschrieben. Nur bei schweren Verstößen oder Zweifeln an der Fahrtauglichkeit kann die Behörde zusätzliche Nachweise verlangen.

Wie lange darf ich mit meinem EU-Führerschein in Deutschland fahren?

Mit einem gültigen EU-Führerschein darfst du grundsätzlich in Deutschland fahren. Wenn du aber deinen ordentlichen Wohnsitz nach Deutschland verlegst, kann die Fahrerlaubnisbehörde die Umschreibung verlangen. Spätestens bei Verlängerung abgelaufener Klassen ist die Umschreibung erforderlich.

Was passiert mit meinem EU-Führerschein nach der Umschreibung?

Der EU-Führerschein wird bei Abholung des deutschen Führerscheins eingezogen und an die ursprünglich ausstellende Behörde zurückgesendet. Du kannst nicht beide Führerscheine gleichzeitig besitzen. Die deutschen Behörden sind verpflichtet, den ausländischen Führerschein einzuziehen.

Welche Fahrerlaubnisklassen werden bei der Umschreibung übertragen?

Alle gültigen Fahrerlaubnisklassen aus dem EU-Führerschein werden entsprechend den deutschen Klassen übertragen. Die Zuordnung erfolgt nach Anlage 11 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Bei besonderen nationalen Berechtigungen prüft die Fahrerlaubnisbehörde, ob eine entsprechende deutsche Klasse existiert.

Kann ich die Umschreibung online beantragen?

Die meisten Fahrerlaubnisbehörden bieten Online-Terminbuchung an, aber der Antrag selbst muss persönlich gestellt werden. Du musst die Originaldokumente vorlegen und den Antrag vor Ort unterschreiben. Einige Bundesländer testen digitale Verfahren, flächendeckend verfügbar sind sie aber noch nicht.

Was kostet die Umschreibung eines EU-Führerscheins?

Die Grundgebühr beträgt 25-35 Euro plus 6-10 Euro für das biometrische Foto. Bei den Klassen C und D kommen Kosten für die ärztliche Untersuchung (70-150 Euro) und den Sehtest (6-25 Euro) hinzu. Insgesamt solltest du mit 35-220 Euro rechnen, je nach Fahrerlaubnisklassen.

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