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Pflegegrad beantragen

Pflegekraft unterstützt eine ältere Person zu Hause

Den Pflegegrad beantragen Sie formlos bei Ihrer Pflegekasse, die bei jeder gesetzlichen Krankenkasse angesiedelt ist – ein Anruf oder eine kurze E-Mail genügt, ein bestimmtes Formular ist nicht nötig. Danach prüft ein Gutachter des Medizinischen Dienstes den Pflegebedarf zu Hause; bis zum Bescheid vergehen in der Regel rund fünf Wochen, der Antrag kostet Sie nichts.

Mit der Einstufung in einen von fünf Pflegegraden entstehen Ansprüche auf Geld- und Sachleistungen – beim Pflegegrad 1 zunächst nur ein Entlastungsbetrag, ab Pflegegrad 2 zusätzlich Pflegegeld oder ambulante Pflegesachleistungen. Wichtig: Leistungen werden ab dem Tag der Antragstellung gezahlt, nicht erst ab dem Bescheid. Daher lohnt es sich, früh aktiv zu werden.

Das Wichtigste in Kürze

  • Zuständig: die Pflegekasse Ihrer (oder der pflegebedürftigen) Krankenkasse – Antrag formlos, telefonisch, schriftlich oder online.
  • Fünf Pflegegrade je nach Punktwert aus der Begutachtung (12,5 bis 100 Punkte).
  • Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MD), meist als Hausbesuch.
  • Frist: Die Pflegekasse muss innerhalb von 25 Arbeitstagen entscheiden, sonst 70 € pro angefangene Verzugswoche.
  • Leistungen ab Pflegegrad 2: Pflegegeld 347–990 € oder Pflegesachleistungen 796–2.299 € monatlich (Stand 2026).
  • Kostenlos – weder der Antrag noch die Begutachtung kosten etwas.

Was bedeutet Pflegegrad beantragen?

Ein Pflegegrad ist die offizielle Einstufung, wie stark eine Person im Alltag auf Hilfe angewiesen ist. Er ersetzt seit 2017 die früheren „Pflegestufen“. Wer einen Pflegegrad hat, bekommt Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung – etwa Pflegegeld, Sachleistungen, Hilfsmittel oder einen Zuschuss zum altersgerechten Umbau der Wohnung.

Den Pflegegrad bekommt niemand automatisch. Sie müssen ihn ausdrücklich beantragen. Zuständig ist die Pflegekasse, die organisatorisch zur jeweiligen Krankenkasse gehört. Sie beauftragt nach dem Antrag den Medizinischen Dienst (bei privat Versicherten: Medicproof), der den Pflegebedarf vor Ort begutachtet und einen Punktwert ermittelt. Aus diesem Wert ergibt sich der Pflegegrad.

Antragsdatum sichern: Leistungen gibt es rückwirkend ab dem Tag, an dem der Antrag bei der Pflegekasse eingeht – auch wenn die Begutachtung erst Wochen später stattfindet. Stellen Sie den Antrag deshalb so früh wie möglich und notieren Sie sich das Datum.

Voraussetzungen

Einen Pflegegrad erhält, wer wegen körperlicher, geistiger oder seelischer Beeinträchtigungen dauerhaft auf Unterstützung angewiesen ist. Maßgeblich ist nicht eine bestimmte Diagnose, sondern wie selbstständig die Person ihren Alltag bewältigt.

  • Pflegebedürftigkeit auf Dauer: Die Beeinträchtigung besteht voraussichtlich für mindestens sechs Monate.
  • Versicherungszeit: In den letzten zehn Jahren müssen mindestens zwei Jahre Beiträge in die Pflegeversicherung geflossen sein (über die Krankenkasse erfüllt, auch beitragsfrei mitversicherte Angehörige zählen mit).
  • Antragstellung: durch die pflegebedürftige Person selbst oder durch eine bevollmächtigte bzw. gesetzlich betreuende Person.

Die Begutachtung bewertet sechs Lebensbereiche (Module): Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen und psychische Problemlagen, Selbstversorgung, Umgang mit Krankheit und Therapie sowie Gestaltung des Alltagslebens. Aus den gewichteten Punkten entsteht ein Gesamtwert von 0 bis 100.

Erforderliche Unterlagen

Für den Antrag selbst brauchen Sie zunächst kaum Unterlagen – er ist formlos. Für die Begutachtung sollten Sie aber vorbereitet sein:

  • Versichertennummer der pflegebedürftigen Person (auf der Versichertenkarte).
  • Liste der Diagnosen und Erkrankungen, gegebenenfalls Arztberichte und Krankenhausentlassbriefe.
  • Medikamentenplan und Übersicht der laufenden Behandlungen.
  • Bereits vorhandene Hilfsmittel (Rollator, Pflegebett, Hörgerät usw.).
  • Pflegetagebuch über ein bis zwei Wochen – wer hilft wobei, wie oft, wie lange.
  • Vollmacht oder Betreuungsausweis, falls Angehörige den Antrag stellen oder bei der Begutachtung dabei sind.

Ablauf

  • 1. Antrag stellen: Bei der Pflegekasse formlos melden – telefonisch, per E-Mail, online oder mit kurzem Schreiben „Hiermit beantrage ich Leistungen aus der Pflegeversicherung“. Die Kasse schickt Ihnen dann ein Antragsformular zu.
  • 2. Formular ausfüllen: Das zugesandte Formular vollständig ausfüllen und zurücksenden. Hier geben Sie unter anderem an, ob Pflegegeld, Sachleistungen oder beides gewünscht ist.
  • 3. Begutachtung vorbereiten: Pflegetagebuch führen, Unterlagen sammeln, eine vertraute Person zum Termin einplanen.
  • 4. Hausbesuch des Medizinischen Dienstes: Ein Gutachter kommt nach Terminvereinbarung, meist für 45 bis 60 Minuten. Er prüft die sechs Module und stellt Fragen zum Alltag.
  • 5. Bescheid: Die Pflegekasse teilt Pflegegrad und Leistungen schriftlich mit. Dem Bescheid liegt das Gutachten bei oder kann angefordert werden.
  • 6. Leistungen erhalten: Pflegegeld wird monatlich überwiesen, Sachleistungen direkt mit dem Pflegedienst abgerechnet – rückwirkend ab Antragsdatum.
Tipp zum Termin: Schildern Sie ehrlich den schlechtesten typischen Tag, nicht den besten. Viele unterschätzen aus Stolz ihren Hilfebedarf – das führt zu einem zu niedrigen Pflegegrad. Das Pflegetagebuch hilft, nichts zu vergessen.

Kosten

Der Antrag auf einen Pflegegrad und die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst sind kostenlos. Es entstehen keine Gebühren, weder bei der Antragstellung noch beim Hausbesuch. Auch ein späterer Widerspruch ist kostenfrei.

Kosten können erst dann entstehen, wenn Sie freiwillig zusätzliche Beratung in Anspruch nehmen, die nicht über die Pflegekasse läuft. Die Pflegeberatung nach § 7a SGB XI ist jedoch ebenfalls kostenlos und kann jederzeit verlangt werden.

Höhe, Dauer, Fristen und Sonderfälle

Welcher Pflegegrad zuerkannt wird, hängt vom Punktwert der Begutachtung ab:

Pflegegrad Punktwert Bedeutung
Pflegegrad 1 12,5 – unter 27 geringe Beeinträchtigung
Pflegegrad 2 27 – unter 47,5 erhebliche Beeinträchtigung
Pflegegrad 3 47,5 – unter 70 schwere Beeinträchtigung
Pflegegrad 4 70 – unter 90 schwerste Beeinträchtigung
Pflegegrad 5 90 – 100 schwerste Beeinträchtigung mit besonderem Bedarf

Aus dem Pflegegrad ergeben sich die monatlichen Leistungen. Die folgenden Beträge gelten 2026 und sind gegenüber 2025 unverändert (die nächste gesetzliche Anpassung ist für 2028 vorgesehen):

Pflegegrad Pflegegeld (monatlich) Pflegesachleistung (monatlich) Entlastungsbetrag
Pflegegrad 1 131 €
Pflegegrad 2 347 € 796 € 131 €
Pflegegrad 3 599 € 1.497 € 131 €
Pflegegrad 4 800 € 1.859 € 131 €
Pflegegrad 5 990 € 2.299 € 131 €

Beim Pflegegrad 1 gibt es kein Pflegegeld und keine Pflegesachleistung, aber den Entlastungsbetrag von 131 € sowie weitere Hilfen (etwa Pflegehilfsmittel und Zuschüsse zum Wohnumbau). Geld- und Sachleistung lassen sich auch kombinieren (Kombinationsleistung).

Bearbeitungsfrist: Die Pflegekasse muss spätestens 25 Arbeitstage nach Antragseingang über den Antrag entscheiden. Versäumt sie die Frist ohne ausreichenden Grund, muss sie 70 € für jede angefangene Woche der Verspätung zahlen.

Sonderfälle: Bei einem Krankenhaus- oder Reha-Aufenthalt sowie in der Hospiz- und Palliativversorgung gelten verkürzte Fristen (eine Woche). Verschlechtert sich der Zustand später, können Sie jederzeit eine Höherstufung beantragen – der Ablauf ist identisch. Ein einmal zuerkannter Pflegegrad gilt unbefristet, kann aber bei einer Wiederholungsbegutachtung überprüft werden.

Tipps

  • Früh beantragen: Schon das Antragsdatum sichert rückwirkende Leistungen. Warten kostet bares Geld.
  • Pflegetagebuch führen: Eine ehrliche Dokumentation über ein bis zwei Wochen ist das stärkste Argument bei der Begutachtung.
  • Beim Termin dabei sein: Eine Angehörige oder ein Angehöriger kann Hilfebedarf benennen, den die pflegebedürftige Person selbst herunterspielt.
  • Gutachten anfordern: Lassen Sie sich das Gutachten zusenden. So sehen Sie, in welchem Modul Punkte fehlen.
  • Kostenlose Pflegeberatung nutzen: Pflegestützpunkte und die Pflegeberatung nach § 7a SGB XI helfen neutral und unentgeltlich.
Weitere amtliche Anträge und Vordrucke finden Sie in unserer Übersicht Anträge und Formulare. Wenn es um finanzielle Hilfen im Alter oder bei geringem Einkommen geht, kann auch das Wohngeld ein Thema sein.

Häufig gestellte Fragen

Wo beantrage ich einen Pflegegrad?

Bei der Pflegekasse der pflegebedürftigen Person. Die Pflegekasse ist organisatorisch Teil der gesetzlichen Krankenkasse. Ein formloser Anruf, eine E-Mail oder ein kurzes Schreiben an die Krankenkasse genügt, um den Antrag auszulösen.

Was kostet der Antrag auf einen Pflegegrad?

Nichts. Antrag und Begutachtung durch den Medizinischen Dienst sind kostenlos. Auch ein Widerspruch gegen den Bescheid ist gebührenfrei. Kosten entstehen nur bei freiwillig hinzugezogener privater Beratung.

Wie lange dauert es bis zum Bescheid?

Die Pflegekasse muss innerhalb von 25 Arbeitstagen entscheiden, also rund fünf Wochen. Hält sie die Frist ohne triftigen Grund nicht ein, zahlt sie 70 € pro angefangene Verzugswoche. In Klinik, Reha oder Hospiz gelten kürzere Fristen.

Wie viel Pflegegeld gibt es 2026?

Das monatliche Pflegegeld beträgt 2026 bei Pflegegrad 2 347 €, bei Pflegegrad 3 599 €, bei Pflegegrad 4 800 € und bei Pflegegrad 5 990 €. Beim Pflegegrad 1 gibt es kein Pflegegeld, aber 131 € Entlastungsbetrag. Die Beträge sind seit 2025 unverändert.

Was kann ich tun, wenn der Pflegegrad abgelehnt oder zu niedrig ist?

Sie können innerhalb eines Monats nach Zugang des Bescheids schriftlich Widerspruch einlegen. Fordern Sie das Gutachten an, prüfen Sie die Punkte je Modul und begründen Sie, wo der Bedarf höher ist. Der Widerspruch ist kostenlos.

Muss ich für die Begutachtung ein Formular ausfüllen?

Den ersten Antrag stellen Sie formlos. Danach sendet Ihnen die Pflegekasse ein Antragsformular zu, das Sie ausfüllen und zurückschicken. Für die Begutachtung selbst hilft ein Pflegetagebuch, ist aber keine Pflicht.

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