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Umweltplakette

Grüne Umweltplakette an einer Windschutzscheibe

Die Umweltplakette (offiziell Feinstaubplakette) bekommen Sie ohne Termin direkt an der Stelle, an der Sie gerade sind: an der Kfz-Zulassungsstelle, bei TÜV, DEKRA, GTÜ oder KÜS sowie in vielen Werkstätten. Sie kostet einmalig meist 5 bis 15 Euro, gilt unbegrenzt und berechtigt zur Einfahrt in alle deutschen Umweltzonen.

Wer in einer der rund 50 deutschen Umweltzonen wohnt oder dorthin fahren will, kommt an der grünen Plakette nicht vorbei. Sie wird auf die Windschutzscheibe geklebt und zeigt der Polizei auf einen Blick, dass Ihr Fahrzeug die nötige Schadstoffklasse erfüllt. Ohne gültige Plakette in der Umweltzone werden 100 Euro Bußgeld fällig.

Welche Plakette Ihr Auto bekommt, hängt allein von der Emissionsschlüsselnummer in den Fahrzeugpapieren ab. Diese Seite erklärt, wo Sie die Plakette erhalten, was sie kostet und worauf Sie achten müssen. Eine Übersicht weiterer Zulassungsthemen finden Sie unter Ordnung und Verkehr.

Das Wichtigste in Kürze

  • Zuständig: Kfz-Zulassungsstelle, technische Prüforganisationen (TÜV, DEKRA, GTÜ, KÜS) und viele Kfz-Werkstätten.
  • Kosten: einmalig meist 5 bis 15 Euro vor Ort, online inklusive Versand etwa 6 bis 20 Euro.
  • Pflicht: In jeder deutschen Umweltzone gilt heute die grüne Plakette. Rote und gelbe Plaketten gibt es zwar formal, sie reichen aber nirgendwo mehr zur Einfahrt.
  • Gültigkeit: unbegrenzt, solange das Kennzeichen unverändert bleibt. Eine Plakette gilt deutschlandweit für alle Umweltzonen.
  • Bußgeld: 100 Euro, wenn Sie ohne (gültige) Plakette in eine Umweltzone fahren. Punkte oder Fahrverbot gibt es dafür nicht.
  • Grundlage: Ihre Schadstoffgruppe steht über die Emissionsschlüsselnummer in der Zulassungsbescheinigung Teil I, Feld 14.1.

Was bedeutet Umweltplakette beantragen?

Die Umweltplakette ordnet Ihr Fahrzeug einer von vier Schadstoffgruppen zu. Rechtsgrundlage ist die 35. Bundes-Immissionsschutzverordnung (35. BImSchV). Maßgeblich ist nicht das Baujahr, sondern die Emissionsschlüsselnummer in Ihren Fahrzeugpapieren. Anhand dieser Nummer erkennt die ausgebende Stelle, welche Farbe Ihre Plakette bekommt.

Es gibt vier Schadstoffgruppen: Gruppe 1 erhält keine Plakette, Gruppe 2 eine rote, Gruppe 3 eine gelbe und Gruppe 4 die grüne Plakette. In der Praxis zählt nur die grüne Plakette, denn alle deutschen Umweltzonen sind heute grüne Zonen. Rote und gelbe Plaketten dürfen dort nicht mehr einfahren.

Grob gilt: Benziner mit geregeltem Katalysator (ab Euro 1) bekommen meist die grüne Plakette. Diesel brauchen mindestens Euro 4 für Grün, ältere Euro-3-Diesel erreichen Grün nur mit nachgerüstetem Partikelfilter. Die genaue Einstufung ergibt sich immer aus der Schlüsselnummer, nicht aus einer Faustregel.

Wichtig: Die Umweltplakette hat nichts mit den Diesel-Fahrverboten in einzelnen Straßen oder Zonen zu tun. Diese Fahrverbote richten sich direkt nach der Euro-Norm (etwa Euro 5 oder Euro 6) und gelten unabhängig von der grünen Plakette. Eine grüne Plakette schützt also nicht automatisch vor jedem Diesel-Fahrverbot.

Voraussetzungen

  • Das Fahrzeug ist in Deutschland zugelassen und hat ein amtliches Kennzeichen.
  • Die Emissionsschlüsselnummer in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Feld 14.1) entspricht einer plakettenfähigen Schadstoffgruppe (2, 3 oder 4).
  • Für die grüne Plakette muss das Fahrzeug in Schadstoffgruppe 4 fallen.
  • Für ausländische Fahrzeuge gibt es die Plakette ebenfalls; ausschlaggebend sind die Angaben zur Abgasnorm in den Papieren.

Ein eigenes Antragsverfahren mit Prüfung gibt es nicht. Die ausgebende Stelle liest die Schlüsselnummer ab, ordnet die Plakette zu und stellt sie sofort aus.

Erforderliche Unterlagen

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) oder bei älteren Fahrzeugen der Fahrzeugbrief beziehungsweise Fahrzeugschein mit der Schlüsselnummer.
  • Bei Online-Bestellung genügen die Angaben aus diesen Papieren (Emissionsschlüsselnummer und Kennzeichen).
  • Ein Personalausweis ist in der Regel nicht zwingend nötig, kann an der Zulassungsstelle aber verlangt werden.
So finden Sie die Schlüsselnummer: In neuen Papieren steht die Emissionsschlüsselnummer in Feld 14.1 der Zulassungsbescheinigung Teil I. In alten Fahrzeugscheinen finden Sie sie unter „zu 1″ (Schlüsselnummer zur Emissionsklasse). Die letzten beiden Ziffern dieser Nummer entscheiden über die Plakettenfarbe.

Ablauf

So kommen Sie an die Plakette:

  • 1. Schlüsselnummer prüfen. Schauen Sie in Feld 14.1 Ihrer Zulassungsbescheinigung Teil I. Online-Rechner der Prüforganisationen zeigen Ihnen vorab, welche Plakette Ihr Fahrzeug bekommt.
  • 2. Ausgabestelle wählen. Kfz-Zulassungsstelle, TÜV, DEKRA, GTÜ, KÜS oder eine Werkstatt mit Abgasuntersuchungs-Berechtigung. Eine Bestellung per Post oder online ist ebenfalls möglich.
  • 3. Papiere vorlegen. Die Stelle liest die Schlüsselnummer ab und ordnet die Schadstoffgruppe zu.
  • 4. Plakette erhalten. Sie wird mit Ihrem Kennzeichen beschriftet und sofort ausgehändigt. Bei Online-Bestellung kommt sie per Post.
  • 5. Aufkleben. Bringen Sie die Plakette gut sichtbar innen auf der Windschutzscheibe an, üblicherweise unten rechts oder am unteren Rand.

Kosten

Die Plakette ist eine einmalige, niedrige Ausgabe. Die genauen Preise legen die Stellen selbst fest und unterscheiden sich leicht.

Bezugsweg Kosten (Richtwert)
Kfz-Zulassungsstelle ca. 5 bis 15 Euro
TÜV, DEKRA, GTÜ, KÜS (vor Ort) ca. 5 bis 15 Euro
Kfz-Werkstatt ca. 5 bis 15 Euro
Online-/Postbestellung (inkl. Versand) ca. 6 bis 20 Euro

Da sich die Preise je nach Stelle unterscheiden, fragen Sie im Zweifel vorher nach. Ein zweites Exemplar bei Scheibenbruch oder Fahrzeugwechsel kostet noch einmal denselben Betrag.

Höhe, Dauer, Fristen und Sonderfälle

Die Ausstellung dauert vor Ort nur wenige Minuten. Bei Online-Bestellung rechnen Sie mit einigen Werktagen Postlaufzeit. Eine Frist für die Beantragung gibt es nicht; die Plakette wird erst relevant, wenn Sie eine Umweltzone befahren.

  • Gültigkeitsdauer: unbegrenzt. Die Plakette muss nicht erneuert werden, solange Sie dasselbe Kennzeichen behalten.
  • Kennzeichenwechsel: Bei neuem Kennzeichen (etwa nach Umzug, Halterwechsel oder Ummeldung) brauchen Sie eine neue Plakette. Mehr dazu unter Auto ummelden.
  • Scheibe gewechselt: Bei Scheibenbruch wird die alte Plakette zerstört. Sie benötigen ein neues Exemplar.
  • Neuwagen: Häufig kümmert sich das Autohaus bei der Anmeldung direkt um die Plakette. Fragen Sie nach.
  • Wohnmobile, Oldtimer: Wohnmobile bekommen je nach Schlüsselnummer ebenfalls eine Plakette. Fahrzeuge mit H-Kennzeichen (Oldtimer) dürfen in Umweltzonen meist ohne Plakette fahren; rote 07er-Kennzeichen sind ausgenommen.
  • Motorräder, Mofas, land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge: in der Regel von der Plakettenpflicht ausgenommen.
Achtung bei der falschen Plakette: Eine manipulierte oder für ein anderes Fahrzeug ausgestellte Plakette gilt als Verstoß. Auch hier droht das Bußgeld. Die Plakette muss immer auf das Kennzeichen des Fahrzeugs lauten, an dem sie klebt.

Tipps

  • Prüfen Sie vor dem Kauf mit einem kostenlosen Online-Rechner von TÜV oder DEKRA, welche Plakette Ihr Fahrzeug bekommt. So vermeiden Sie unnötige Wege.
  • Holen Sie die Plakette gleich mit, wenn Sie ohnehin zur Zulassungsstelle, zur Hauptuntersuchung oder in die Werkstatt müssen.
  • Eine grüne Plakette reicht deutschlandweit für alle Umweltzonen. Sie müssen keine zweite für eine andere Stadt kaufen.
  • Kleben Sie die Plakette gut sichtbar an die Windschutzscheibe. Sie lose im Auto zu haben genügt nicht und kann als Verstoß gewertet werden.
  • Beachten Sie: Die grüne Plakette gilt für Umweltzonen. Sie ersetzt nicht die Befreiung von einem separaten Diesel-Fahrverbot, das es in einzelnen Städten geben kann.

Häufig gestellte Fragen

Wo bekomme ich die Umweltplakette am schnellsten?

An jeder Kfz-Zulassungsstelle, bei TÜV, DEKRA, GTÜ und KÜS sowie in vielen Werkstätten mit Abgasuntersuchungs-Berechtigung. Vor Ort dauert die Ausstellung nur wenige Minuten. Alternativ können Sie die Plakette online oder per Post bestellen.

Was kostet die grüne Umweltplakette?

Vor Ort meist 5 bis 15 Euro, einmalig. Bei Online- oder Postbestellung kommen Versandkosten hinzu, sodass etwa 6 bis 20 Euro anfallen. Die genauen Preise legt jede Ausgabestelle selbst fest.

Wie lange ist die Umweltplakette gültig?

Unbegrenzt. Solange das Kennzeichen Ihres Fahrzeugs unverändert bleibt, müssen Sie die Plakette nicht erneuern. Erst bei einem Kennzeichenwechsel oder Scheibenbruch brauchen Sie eine neue.

Was passiert, wenn ich ohne Plakette in eine Umweltzone fahre?

Es droht ein Bußgeld von 100 Euro. Punkte in Flensburg oder ein Fahrverbot gibt es für diesen Verstoß nicht. Das Bußgeld fällt auch an, wenn die Plakette nur lose im Fahrzeug liegt.

Welche Plakette bekommt mein Auto?

Das entscheidet die Emissionsschlüsselnummer in Feld 14.1 Ihrer Zulassungsbescheinigung Teil I. Benziner mit geregeltem Katalysator erhalten meist die grüne Plakette, Diesel ab Euro 4. Ältere Euro-3-Diesel erreichen Grün nur mit Partikelfilter.

Brauche ich für jede Stadt eine eigene Plakette?

Nein. Eine grüne Plakette gilt deutschlandweit für alle Umweltzonen. Sie kaufen sie einmal und können damit jede grüne Umweltzone in Deutschland befahren.

Bekomme ich die Plakette auch für ein ausländisches Fahrzeug?

Ja. Auch im Ausland zugelassene Fahrzeuge können eine Plakette erhalten. Maßgeblich sind die Angaben zur Abgasnorm in den Fahrzeugpapieren. Viele Prüforganisationen stellen die Plakette auch per Online-Bestellung aus.

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