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Elterngeld beantragen

Elternteil mit Baby füllt einen Antrag am Laptop aus

Elterngeld beantragen Sie schriftlich bei der Elterngeldstelle Ihres Wohnorts, oft online über das Landesportal. Es ersetzt 65 bis 67 Prozent des wegfallenden Nettoeinkommens (mindestens 300, höchstens 1.800 Euro im Monat), kostet nichts und sollte spätestens drei Monate nach der Geburt vorliegen, weil rückwirkend nur diese drei Monate gezahlt werden.

Elterngeld federt den Einkommensverlust ab, wenn Sie nach der Geburt weniger oder gar nicht arbeiten. Wer das Geld bekommt, hängt vom Wohnsitz, der Betreuung des Kindes und dem Einkommen ab. Diese Seite zeigt, wer Anspruch hat, welche Unterlagen Sie brauchen und wie der Antrag Schritt für Schritt läuft. Eine Übersicht weiterer Familienleistungen finden Sie unter Anträge und Formulare.

Das Wichtigste in Kürze

  • Zuständig: die Elterngeldstelle an Ihrem Wohnort (je nach Bundesland Jugendamt, Versorgungsamt, Kreis- oder Stadtverwaltung).
  • Höhe: 65 bis 67 Prozent des wegfallenden Netto, mindestens 300, höchstens 1.800 Euro Basiselterngeld pro Monat.
  • Dauer: Basiselterngeld bis 14 Monate, ElterngeldPlus bis 28 Monate, Partnerschaftsbonus zusätzlich.
  • Frist: rückwirkend nur für die letzten drei Lebensmonate vor Antragseingang.
  • Kosten: keine, der Antrag ist gebührenfrei.
  • Einkommensgrenze: ab Geburten 1. April 2025 kein Anspruch über 175.000 Euro zu versteuerndem Jahreseinkommen.

Was bedeutet Elterngeld beantragen?

Elterngeld ist eine Leistung des Bundes für Eltern, die ihr Kind nach der Geburt selbst betreuen und deshalb ihre Erwerbstätigkeit unterbrechen oder einschränken. Es wird nicht automatisch gezahlt, sondern muss bei der zuständigen Elterngeldstelle beantragt werden. Die Stelle prüft Ihr Einkommen vor der Geburt und berechnet daraus den monatlichen Betrag.

Zu unterscheiden ist das Elterngeld von der Elternzeit: Elternzeit ist die unbezahlte Freistellung, die Sie bei Ihrem Arbeitgeber beantragen. Das Elterngeld ist die Geldleistung, die Sie bei der Behörde beantragen. Beide hängen zusammen, sind aber getrennte Anträge.

Es gibt drei Varianten, die Sie kombinieren können: Basiselterngeld (voller Monatsbetrag, kürzere Bezugsdauer), ElterngeldPlus (halber Monatsbetrag, doppelte Bezugsdauer, gut bei Teilzeit) und den Partnerschaftsbonus (zusätzliche ElterngeldPlus-Monate, wenn beide Eltern gleichzeitig in Teilzeit arbeiten).

Voraussetzungen

Elterngeld bekommen Sie, wenn Sie alle folgenden Punkte erfüllen:

  • Sie betreuen und erziehen Ihr Kind nach der Geburt selbst.
  • Sie leben mit dem Kind in einem Haushalt.
  • Sie arbeiten nicht mehr als 32 Wochenstunden im Durchschnitt des Lebensmonats.
  • Sie haben Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland.
  • Ihr zu versteuerndes Jahreseinkommen liegt nicht über der Einkommensgrenze.

Die Einkommensgrenze liegt für Geburten ab dem 1. April 2025 bei 175.000 Euro zu versteuerndem Jahreseinkommen. Maßgeblich ist das Einkommen im Kalenderjahr vor der Geburt aus dem Steuerbescheid. Bei Paaren und gemeinsam erziehenden Eltern zählt das Einkommen beider zusammen, bei Alleinerziehenden nur das eigene. Wird die Grenze auch nur knapp überschritten, entfällt der Anspruch vollständig.

Das zu versteuernde Einkommen ist nicht das Bruttogehalt. Es liegt nach Abzug von Werbungskosten, Vorsorgeaufwendungen und Freibeträgen oft deutlich niedriger. Wer beim Brutto über 175.000 Euro liegt, kann beim zu versteuernden Einkommen trotzdem darunter bleiben. Prüfen Sie Ihren letzten Steuerbescheid.

Auch ausländische Staatsangehörige können Anspruch haben, wenn sie eine Niederlassungserlaubnis oder eine zur Erwerbstätigkeit berechtigende Aufenthaltserlaubnis besitzen. Eltern, Adoptiveltern und in bestimmten Fällen Verwandte bis zum dritten Grad kommen infrage.

Erforderliche Unterlagen

Welche Nachweise die Elterngeldstelle genau verlangt, unterscheidet sich je nach Stelle und Ihrer Erwerbssituation. In der Regel brauchen Sie:

  • ausgefülltes Antragsformular (Papier oder online über das Landesportal),
  • Geburtsbescheinigung des Kindes für Elterngeld (Sonderausfertigung vom Standesamt),
  • Einkommensnachweise der letzten zwölf Monate vor der Geburt (Lohnabrechnungen bei Angestellten, Steuerbescheid bei Selbstständigen),
  • Bescheinigung der Krankenkasse über Mutterschaftsgeld,
  • Bescheinigung des Arbeitgebers über das Mutterschaftsgeld und den Zuschuss,
  • Nachweis über Elternzeit beim Arbeitgeber (falls bereits beantragt),
  • Personalausweis oder Aufenthaltstitel,
  • Bankverbindung für die Auszahlung.
Die Geburtsbescheinigung für Elterngeld ist eine besondere Ausfertigung, die das Standesamt zusätzlich zur normalen Geburtsurkunde ausstellt, oft kostenfrei für diesen Zweck. Fragen Sie bei der Anmeldung der Geburt gezielt danach.

Ablauf

So gehen Sie vor:

  • Schritt 1 – Variante wählen: Überlegen Sie vorab, ob Basiselterngeld, ElterngeldPlus, eine Kombination und der Partnerschaftsbonus zu Ihrer Planung passen. Ein Elterngeldrechner des Bundes hilft beim Durchspielen.
  • Schritt 2 – Zuständige Stelle finden: Ermitteln Sie die Elterngeldstelle für Ihren Wohnort. Je nach Bundesland ist das die Kreis-, Stadt- oder Bezirksverwaltung, ein Versorgungsamt oder Jugendamt.
  • Schritt 3 – Unterlagen sammeln: Geburtsbescheinigung, Einkommensnachweise und die Bescheinigungen von Arbeitgeber und Krankenkasse zusammenstellen.
  • Schritt 4 – Antrag ausfüllen: Formular online oder auf Papier ausfüllen. Beide Elternteile unterschreiben, weil die Aufteilung der Monate gemeinsam erfolgt.
  • Schritt 5 – Antrag einreichen: Antrag mit allen Nachweisen bei der Elterngeldstelle abgeben oder hochladen, am besten innerhalb der ersten drei Lebensmonate.
  • Schritt 6 – Bescheid abwarten: Die Stelle prüft und zahlt rückwirkend ab dem Geburtsmonat aus. Die Bearbeitung dauert oft mehrere Wochen.
Sie können den Antrag schon stellen, bevor alle Unterlagen vollständig sind, und Nachweise nachreichen. Wichtig ist, dass der Antrag fristgerecht eingeht. Fehlende Belege halten die Bearbeitung auf, sichern aber Ihre Frist.

Kosten

Der Elterngeldantrag ist gebührenfrei. Es entstehen keine Kosten bei der Elterngeldstelle. Auch die Geburtsbescheinigung speziell für das Elterngeld stellt das Standesamt in der Regel kostenlos aus.

Indirekte Kosten können entstehen, wenn Sie weitere Urkunden brauchen oder eine Beratung in Anspruch nehmen. Eine kostenpflichtige Beratung ist aber nicht nötig: Die Elterngeldstellen und die Servicetelefone des Familienministeriums beraten unentgeltlich.

Höhe, Dauer, Fristen und Sonderfälle

Die Höhe richtet sich nach dem durchschnittlichen Nettoeinkommen der zwölf Monate vor der Geburt (bei Müttern vor Beginn des Mutterschutzes). Der Ersatz beträgt 65 bis 67 Prozent. Bei niedrigem Einkommen unter 1.240 Euro netto steigt die Ersatzrate über 67 Prozent bis auf 100 Prozent. Mindestens werden 300 Euro Basiselterngeld gezahlt, auch ohne vorheriges Einkommen, höchstens 1.800 Euro.

Variante Monatsbetrag Bezugsdauer
Basiselterngeld 300 bis 1.800 € 12 Monate, mit Partnermonaten bis 14 Monate
ElterngeldPlus 150 bis 900 € (halbes Basiselterngeld) bis 28 Monate (ein Basismonat = zwei Plus-Monate)
Partnerschaftsbonus wie ElterngeldPlus 2 bis 4 zusätzliche Plus-Monate je Elternteil

Den vollen Zeitraum von 14 Monaten Basiselterngeld erhalten Sie nur, wenn sich beide Elternteile beteiligen und beide ein Einkommen wegfällt, oder bei Alleinerziehenden. Ein Elternteil allein kann höchstens 12 Monate Basiselterngeld beziehen. Den Partnerschaftsbonus gibt es, wenn beide Eltern gleichzeitig in vier aufeinanderfolgenden Monaten 24 bis 32 Stunden pro Woche arbeiten.

Die wichtigste Frist: Elterngeld wird rückwirkend nur für die letzten drei Lebensmonate vor dem Monat gezahlt, in dem der Antrag eingeht. Stellen Sie den Antrag erst im fünften Lebensmonat, verlieren Sie die ersten beiden Monate endgültig. Stellen Sie ihn deshalb möglichst in den ersten drei Monaten.

Sonderfälle: Bei Geschwistern unter drei Jahren (oder zwei Kindern unter sechs) erhöht sich das Elterngeld um zehn Prozent, mindestens 75 Euro beim Basiselterngeld (Geschwisterbonus). Bei Mehrlingen kommen 300 Euro je weiterem Kind hinzu (Mehrlingszuschlag). Bei Frühgeburten kann sich der Bezug von Basiselterngeld um bis zu vier Monate verlängern, gestaffelt nach der Zahl der Wochen vor dem errechneten Termin.

Tipps

  • Rechnen Sie vor dem Antrag verschiedene Modelle mit dem Elterngeldrechner des Bundes durch, ElterngeldPlus lohnt sich oft bei geplanter Teilzeit.
  • Beantragen Sie die Geburtsbescheinigung fürs Elterngeld direkt bei der Anmeldung der Geburt mit, das spart einen zweiten Behördengang. Hierfür ist häufig die Geburtsurkunde über das Standesamt relevant.
  • Prüfen Sie Ihr zu versteuerndes Einkommen aus dem Steuerbescheid, nicht das Brutto, bevor Sie die Einkommensgrenze fürchten.
  • Klären Sie die Elternzeit mit dem Arbeitgeber rechtzeitig, sie muss sieben Wochen vor Beginn schriftlich vorliegen.
  • Reichen Sie den Antrag früh ein und Belege bei Bedarf nach, damit die Drei-Monats-Frist gewahrt bleibt.

Häufig gestellte Fragen

Wo beantrage ich Elterngeld?

Bei der Elterngeldstelle an Ihrem Wohnort. Je nach Bundesland ist das die Kreis- oder Stadtverwaltung, ein Versorgungsamt oder Jugendamt. Viele Länder bieten den Antrag online über ihr Landesportal an.

Wie viel Elterngeld bekomme ich?

Sie erhalten 65 bis 67 Prozent Ihres wegfallenden Nettoeinkommens der letzten zwölf Monate vor der Geburt. Mindestens sind es 300 Euro Basiselterngeld im Monat, höchstens 1.800 Euro. Bei niedrigem Einkommen steigt die Ersatzrate bis auf 100 Prozent.

Bis wann muss ich Elterngeld beantragen?

Es gibt keine starre Ausschlussfrist, aber Elterngeld wird rückwirkend nur für die letzten drei Lebensmonate vor Antragseingang gezahlt. Stellen Sie den Antrag deshalb spätestens im dritten Lebensmonat des Kindes, sonst verlieren Sie Geld.

Was ist der Unterschied zwischen Basiselterngeld und ElterngeldPlus?

Basiselterngeld zahlt den vollen Monatsbetrag für eine kürzere Zeit. ElterngeldPlus zahlt den halben Betrag für die doppelte Zeit und lohnt sich besonders, wenn Sie nebenbei in Teilzeit arbeiten. Beide Varianten lassen sich kombinieren.

Bekomme ich Elterngeld auch ohne vorheriges Einkommen?

Ja. Wer vor der Geburt kein Einkommen hatte, etwa Studierende oder Erwerbslose, erhält den Mindestbetrag von 300 Euro Basiselterngeld monatlich. Dieser wird nicht auf Bürgergeld angerechnet, kann andere Sozialleistungen aber beeinflussen.

Verliere ich den Anspruch wegen meines Einkommens?

Nur wenn Ihr zu versteuerndes Jahreseinkommen über 175.000 Euro liegt (Geburten ab 1. April 2025). Maßgeblich ist nicht das Brutto, sondern das zu versteuernde Einkommen aus dem Steuerbescheid des Vorjahres. Bei Paaren zählen beide Einkommen zusammen.

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