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Rente beantragen

Älteres Paar prüft gemeinsam Unterlagen zur Rente

Die gesetzliche Altersrente beantragen Sie bei der Deutschen Rentenversicherung – am besten rund drei Monate vor dem gewünschten Rentenbeginn, online, schriftlich oder persönlich. Der Antrag ist kostenlos; bis zur ersten Zahlung vergehen je nach Vollständigkeit der Unterlagen meist mehrere Wochen bis wenige Monate.

Die Rente kommt nicht automatisch. Sie müssen einen Antrag stellen, sonst zahlt die Rentenversicherung nicht – egal, wie lange Sie eingezahlt haben. Auf dieser Seite erfahren Sie, wann Sie in Rente gehen können, welche Voraussetzungen und Unterlagen nötig sind und wie der Antrag Schritt für Schritt abläuft.

Eine Übersicht aller behördlichen Anträge finden Sie unter Anträge und Formulare.

Das Wichtigste in Kürze

  • Zuständig: die Deutsche Rentenversicherung (Bund, Regionalträger oder Knappschaft-Bahn-See).
  • Wann beantragen: etwa drei Monate vor dem gewünschten Rentenbeginn.
  • Regelaltersgrenze 2026: Jahrgang 1961 mit 66 Jahren und 6 Monaten, Jahrgang 1962 mit 66 Jahren und 8 Monaten; ab Jahrgang 1964 einheitlich mit 67 Jahren.
  • Mindestversicherungszeit: 5 Jahre (Wartezeit) für die Regelaltersrente.
  • Kosten: Der Antrag ist gebührenfrei.
  • Hinzuverdienst: Zur Altersrente dürfen Sie unbegrenzt hinzuverdienen.

Was bedeutet Rente beantragen?

Mit dem Rentenantrag teilen Sie der Deutschen Rentenversicherung mit, dass Sie aus dem Erwerbsleben ausscheiden und Ihre Altersrente beziehen möchten. Die Rentenversicherung prüft dann Ihren Versicherungsverlauf, rechnet die erworbenen Entgeltpunkte zusammen und stellt fest, ab wann und in welcher Höhe Sie Anspruch haben.

Es gibt mehrere Arten der Altersrente. Die häufigste ist die Regelaltersrente, die Sie ab Ihrer persönlichen Regelaltersgrenze ohne Abschläge erhalten. Wer früher gehen möchte, kann unter bestimmten Bedingungen eine vorgezogene Altersrente nutzen – etwa als langjährig oder besonders langjährig Versicherter oder bei Schwerbehinderung.

Die Rente wird nicht von allein gezahlt. Auch wenn Sie jahrzehntelang Beiträge geleistet haben, beginnt die Zahlung erst, wenn Sie den Antrag gestellt haben. Stellen Sie ihn deshalb rechtzeitig – ein zu später Antrag kann den Rentenbeginn verschieben.

Voraussetzungen

Ob und wann Sie Altersrente bekommen, hängt von zwei Dingen ab: Ihrem Alter und Ihrer Versicherungszeit. Die nötige Mindestversicherungszeit heißt Wartezeit. Dazu zählen unter anderem Beitragszeiten aus Beschäftigung, Kindererziehungszeiten und bestimmte Anrechnungszeiten.

Rentenart Wartezeit Frühester Beginn Abschläge?
Regelaltersrente 5 Jahre Regelaltersgrenze keine
Für langjährig Versicherte 35 Jahre ab 63 Jahren ja, 0,3 % je Monat
Für besonders langjährig Versicherte 45 Jahre ab 64–65 Jahren je Jahrgang keine
Für schwerbehinderte Menschen 35 Jahre vorzeitig möglich je nach Beginn

Ihre persönliche Regelaltersgrenze richtet sich nach dem Geburtsjahr. Sie wird seit Jahren schrittweise auf 67 Jahre angehoben:

Geburtsjahrgang Regelaltersgrenze
1960 66 Jahre + 4 Monate
1961 66 Jahre + 6 Monate
1962 66 Jahre + 8 Monate
1963 66 Jahre + 10 Monate
ab 1964 67 Jahre

Erforderliche Unterlagen

Welche Nachweise Sie konkret brauchen, hängt von Ihrem Lebenslauf ab. In der Regel benötigen Sie:

  • Ausgefülltes Antragsformular (online oder in Papierform)
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Versicherungsnummer (steht auf dem Sozialversicherungsausweis)
  • Steuer-Identifikationsnummer
  • Bankverbindung (IBAN) für die Rentenzahlung
  • Krankenversicherungsnachweis (Mitgliedsbescheinigung der Krankenkasse)
  • Geburtsurkunden der Kinder, falls Kindererziehungszeiten zählen sollen
  • Nachweise über Ausbildungs-, Schul- oder Studienzeiten, soweit vorhanden
  • bei Schwerbehinderung: Schwerbehindertenausweis oder Feststellungsbescheid
Prüfen Sie vorab Ihren Versicherungsverlauf im Online-Konto der Deutschen Rentenversicherung. Lücken oder fehlende Zeiten sollten Sie vor dem Antrag klären – das vermeidet Rückfragen und beschleunigt die Bearbeitung.

Ablauf

So gehen Sie beim Rentenantrag vor:

  • 1. Rentenbeginn festlegen: Bestimmen Sie, ab wann Sie Rente beziehen möchten. Die Rente beginnt frühestens an Ihrer Altersgrenze.
  • 2. Versicherungsverlauf prüfen: Kontrollieren Sie Ihr Versicherungskonto und melden Sie fehlende Zeiten nach. Eine Kontenklärung im Vorfeld ist sinnvoll.
  • 3. Beraten lassen: Nutzen Sie bei Bedarf die kostenlose Beratung der Deutschen Rentenversicherung oder eines Versichertenältesten.
  • 4. Antrag stellen: Reichen Sie den Antrag rund drei Monate vor Rentenbeginn ein – online mit Ihrem Konto, schriftlich per Formular oder persönlich in einer Auskunfts- und Beratungsstelle.
  • 5. Unterlagen nachreichen: Fügen Sie die geforderten Nachweise bei oder reichen Sie sie auf Anforderung nach.
  • 6. Bescheid abwarten: Sie erhalten einen schriftlichen Rentenbescheid mit Beginn und Höhe Ihrer Rente.
Den Antrag können Sie bequem online über das gesicherte Konto der Deutschen Rentenversicherung mit der Online-Ausweisfunktion stellen. Wer das nicht möchte, nutzt die Papierformulare oder einen persönlichen Termin in der nächstgelegenen Beratungsstelle.

Kosten

Der Rentenantrag selbst ist kostenlos. Auch die Beratung durch die Deutsche Rentenversicherung und durch die ehrenamtlichen Versichertenältesten ist gebührenfrei. Es entstehen keine Antrags- oder Bearbeitungsgebühren.

Beachten Sie aber, dass von Ihrer späteren Rente Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung abgehen und die Rente teilweise steuerpflichtig ist. Für Neurentner des Jahres 2026 sind 84 Prozent der Rente steuerpflichtig – die übrigen 16 Prozent bleiben als Rentenfreibetrag dauerhaft steuerfrei.

Höhe, Dauer, Fristen und Sonderfälle

Höhe: Die Rentenhöhe hängt von Ihren über das Erwerbsleben gesammelten Entgeltpunkten ab. Je länger und je höher Sie eingezahlt haben, desto höher fällt die Rente aus. Wer vorzeitig in Rente geht, muss dauerhafte Abschläge von 0,3 Prozent pro Monat hinnehmen.

Bearbeitungsdauer: Bei vollständigen Unterlagen ist der Antrag meist innerhalb weniger Wochen bis zu wenigen Monaten bearbeitet. Verzögerungen entstehen vor allem durch fehlende Nachweise oder ungeklärte Versicherungszeiten – deshalb der Rat, etwa drei Monate vorher zu beantragen.

Hinzuverdienst: Zur Altersrente dürfen Sie seit 2023 unbegrenzt hinzuverdienen, ohne dass die Rente gekürzt wird – sowohl bei der Regelaltersrente als auch bei der vorgezogenen Altersrente. Anders ist das bei Erwerbsminderungsrenten: Dort gelten 2026 Hinzuverdienstgrenzen von rund 20.700 Euro (volle) bzw. rund 41.500 Euro (teilweise Erwerbsminderung) im Jahr.

Wer die Regelaltersgrenze erreicht hat und weiter sozialversicherungspflichtig arbeitet, kann ab 2026 von der sogenannten Aktivrente profitieren: Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn im Monat bleiben dann steuerfrei. Das ist kein Vorteil der Rentenversicherung, sondern eine steuerliche Regelung.

Sonderfälle: Bei Schwerbehinderung ist ein früherer Rentenbeginn möglich. Wer länger arbeitet und die Rente aufschiebt, erhält Zuschläge. Beziehen Sie eine Rente aus dem Ausland oder haben Sie im Ausland gearbeitet, sind zusätzliche Nachweise nötig – hier hilft die Beratung der Rentenversicherung weiter.

Tipps

  • Klären Sie Ihr Versicherungskonto frühzeitig – am besten Jahre vor dem geplanten Rentenbeginn.
  • Lassen Sie sich kostenlos beraten, bevor Sie sich auf eine Rentenart und einen Beginn festlegen.
  • Rechnen Sie Abschläge bei vorgezogener Rente genau durch: Sie gelten dauerhaft, nicht allein bis zur Regelaltersgrenze.
  • Reichen Sie den Antrag rechtzeitig ein, damit die erste Zahlung pünktlich zum Rentenbeginn kommt.
  • Halten Sie alle Unterlagen vollständig bereit – das ist der wichtigste Faktor für eine schnelle Bearbeitung.

Häufig gestellte Fragen

Wann sollte ich die Rente beantragen?

Stellen Sie den Antrag etwa drei Monate vor dem gewünschten Rentenbeginn. So bleibt genug Zeit für die Prüfung, und die erste Zahlung kommt pünktlich. Ein zu später Antrag kann den Rentenbeginn nach hinten verschieben.

Wann kann ich 2026 in Rente gehen?

Das hängt vom Geburtsjahr ab. Jahrgang 1961 erreicht die Regelaltersgrenze mit 66 Jahren und 6 Monaten, Jahrgang 1962 mit 66 Jahren und 8 Monaten. Ab Jahrgang 1964 gilt einheitlich die Grenze von 67 Jahren.

Wie viele Beitragsjahre brauche ich für die Rente?

Für die Regelaltersrente genügen 5 Jahre Wartezeit. Für die Altersrente für langjährig Versicherte sind 35 Jahre nötig, für besonders langjährig Versicherte 45 Jahre. Dann ist ein früherer Rentenbeginn möglich.

Darf ich neben der Altersrente arbeiten?

Ja. Zur Altersrente dürfen Sie seit 2023 unbegrenzt hinzuverdienen, ohne Kürzung – egal ob Regelaltersrente oder vorgezogene Rente. Die Hinzuverdienstgrenzen gelten nur noch bei Erwerbsminderungsrenten.

Was kostet der Rentenantrag?

Der Antrag und die Beratung durch die Deutsche Rentenversicherung sind kostenlos. Es fallen keine Gebühren an. Von der laufenden Rente gehen später Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge ab, zudem ist sie teilweise steuerpflichtig.

Wie lange dauert die Bearbeitung?

Bei vollständigen Unterlagen sind es meist wenige Wochen bis wenige Monate. Fehlende Nachweise oder ungeklärte Versicherungszeiten verzögern den Bescheid. Deshalb sollten Sie den Antrag rund drei Monate vor Rentenbeginn stellen.

Kann ich den Rentenantrag online stellen?

Ja. Über das gesicherte Online-Konto der Deutschen Rentenversicherung können Sie den Antrag mit der Online-Ausweisfunktion stellen. Alternativ nutzen Sie Papierformulare oder einen persönlichen Termin in einer Beratungsstelle.

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