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Erbschaftssteuer 2026: Freibeträge, Steuersätze und Berechnung

Ehepaar sitzt am hellen Esstisch und prüft gemeinsam Erbschaftsunterlagen mit Taschenrechner

Wer in Deutschland erbt, muss den Erwerb dem Finanzamt anzeigen – Steuer fällt aber erst an, wenn der Wert des Erbes den persönlichen Freibetrag übersteigt. Wie hoch die Erbschaftssteuer ausfällt, hängt vom Verwandtschaftsgrad und vom Wert des Nachlasses ab.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Erbschaftssteuer richtet sich nach drei Steuerklassen (I bis III) und steigt mit dem geerbten Wert von 7 % bis 50 %.
  • Freibeträge: Ehe-/eingetragene Partner 500.000 €, Kinder 400.000 €, Enkel 200.000 €, übrige Erben deutlich weniger.
  • Steuer wird nur auf den Teil fällig, der über dem Freibetrag liegt – viele Erbfälle bleiben dadurch komplett steuerfrei.
  • Das selbst genutzte Familienheim kann für Ehepartner und Kinder unter Bedingungen steuerfrei bleiben.
  • Sie müssen den Erwerb dem Finanzamt innerhalb von drei Monaten anzeigen – auch wenn voraussichtlich keine Steuer anfällt.

Was ist die Erbschaftssteuer?

Die Erbschaftssteuer ist eine Steuer auf den Vermögenserwerb durch einen Todesfall. Besteuert wird nicht der Nachlass als Ganzes, sondern das, was jede einzelne erbende Person erhält. Geregelt ist sie im Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG); Schenkungen zu Lebzeiten werden nach denselben Regeln behandelt.

Entscheidend für die Höhe sind zwei Faktoren: der Wert des Erwerbs (Geld, Immobilien, Wertpapiere, Hausrat usw. abzüglich Schulden und Nachlasskosten) und der Verwandtschaftsgrad zur verstorbenen Person. Je näher die Verwandtschaft, desto höher der Freibetrag und desto niedriger der Steuersatz.

Erbschafts- und Schenkungssteuer hängen zusammen: Die persönlichen Freibeträge gelten jeweils für einen Zeitraum von zehn Jahren. Wer Vermögen frühzeitig und in mehreren Etappen überträgt, kann die Freibeträge mehrfach nutzen.

Steuerklassen und Freibeträge

Das Gesetz teilt Erben je nach Verwandtschaft in drei Steuerklassen ein. Daraus ergeben sich Freibetrag und Steuersatz.

Verhältnis zum Erblasser Steuerklasse Freibetrag
Ehegatte / eingetragener Lebenspartner I 500.000 €
Kinder, Stiefkinder, Enkel verstorbener Kinder I 400.000 €
Enkel (bei lebenden Eltern) I 200.000 €
Eltern, Großeltern (im Erbfall) I 100.000 €
Geschwister, Nichten/Neffen, Schwiegerkinder, geschiedene Partner II 20.000 €
Alle übrigen Erben (z. B. Freunde, entfernte Verwandte) III 20.000 €

Zusätzlich gibt es für Ehepartner und Kinder einen besonderen Versorgungsfreibetrag (für Ehe-/Lebenspartner bis 256.000 €, für Kinder altersabhängig gestaffelt). Hausrat und persönliche Gegenstände sind in Steuerklasse I bis zu einer Wertgrenze zusätzlich befreit.

Wie hoch ist die Erbschaftssteuer?

Versteuert wird nur der Betrag oberhalb des Freibetrags – der sogenannte steuerpflichtige Erwerb. Der Steuersatz steigt mit dem Wert und unterscheidet sich nach Steuerklasse.

Steuerpflichtiger Erwerb bis Klasse I Klasse II Klasse III
75.000 € 7 % 15 % 30 %
300.000 € 11 % 20 % 30 %
600.000 € 15 % 25 % 30 %
6.000.000 € 19 % 30 % 30 %
13.000.000 € 23 % 35 % 50 %
26.000.000 € 27 % 40 % 50 %
über 26.000.000 € 30 % 43 % 50 %

Die Sätze gelten jeweils für den gesamten steuerpflichtigen Erwerb (nicht stufenweise). Liegt der Wert nur knapp über einer Grenze, greift eine Härtefallregelung, damit der Sprung in die nächste Stufe nicht unverhältnismäßig viel mehr Steuer kostet.

Rechenbeispiel

Eine Tochter erbt von ihrem Vater 500.000 € (Bargeld und Wertpapiere). So ergibt sich die Steuer:

Wert des Erwerbs 500.000 €
– Freibetrag (Kind, Klasse I) – 400.000 €
= Steuerpflichtiger Erwerb 100.000 €
Steuersatz (Klasse I, bis 300.000 €) 11 %
Erbschaftssteuer 11.000 €

Hätte die Tochter 400.000 € oder weniger geerbt, wäre keine Steuer angefallen.

Immobilien und das Familienheim

Bei vererbten Immobilien gilt grundsätzlich der Verkehrswert als Bemessungsgrundlage. Es gibt aber wichtige Begünstigungen:

  • Familienheim für Ehepartner: Erbt der überlebende Ehe- oder Lebenspartner die selbst genutzte Wohnimmobilie und bewohnt sie mindestens zehn Jahre weiter selbst, bleibt sie steuerfrei – ohne Flächengrenze.
  • Familienheim für Kinder: Steuerfrei, wenn das Kind die Wohnung unverzüglich selbst bezieht und mindestens zehn Jahre selbst nutzt – allerdings nur bis zu einer Wohnfläche von 200 m²; der darüber liegende Anteil wird besteuert.
  • Vermietete Wohnimmobilien werden mit einem Bewertungsabschlag (in der Regel 10 %) angesetzt.

Wird die Selbstnutzung innerhalb der Zehnjahresfrist ohne zwingenden Grund aufgegeben (z. B. durch Verkauf oder Vermietung), entfällt die Steuerbefreiung rückwirkend.

Schritt für Schritt: Erbschaftssteuer abwickeln

  1. Erwerb anzeigen: Melden Sie den Erbfall innerhalb von drei Monaten formlos beim zuständigen Finanzamt. Bei notariellem Testament oder Erbschein informiert das Nachlassgericht das Finanzamt häufig ohnehin – die eigene Anzeigepflicht entbindet das aber nicht zuverlässig.
  2. Nachlass bewerten: Erstellen Sie eine Übersicht aller Vermögenswerte (Konten, Immobilien, Wertpapiere, Hausrat, Lebensversicherungen) und ziehen Sie Schulden, Bestattungskosten und Nachlassverbindlichkeiten ab.
  3. Freibetrag prüfen: Ordnen Sie sich der richtigen Steuerklasse zu und vergleichen Sie den Erwerb mit Ihrem Freibetrag. Liegt der Wert darunter, fällt keine Steuer an.
  4. Steuererklärung abgeben: Fordert das Finanzamt dazu auf, reichen Sie die Erbschaftsteuererklärung ein (Frist meist mindestens ein Monat, verlängerbar). Für Immobilien wird häufig eine gesonderte Feststellungserklärung verlangt.
  5. Bescheid prüfen und zahlen: Kontrollieren Sie den Steuerbescheid auf Wertansätze und Freibeträge. Die festgesetzte Steuer ist innerhalb der im Bescheid genannten Frist (in der Regel ein Monat) zu zahlen.

Checkliste

  • ☐ Erbfall innerhalb von drei Monaten beim Finanzamt angezeigt
  • ☐ Vollständige Vermögensaufstellung erstellt (inkl. Schulden)
  • ☐ Bestattungs- und Nachlasskosten als Abzug erfasst
  • ☐ Eigene Steuerklasse und Freibetrag bestimmt
  • ☐ Selbst genutztes Familienheim auf Steuerbefreiung geprüft
  • ☐ Schenkungen der letzten zehn Jahre berücksichtigt
  • ☐ Erbschaftsteuererklärung fristgerecht eingereicht (falls gefordert)
  • ☐ Steuerbescheid auf Richtigkeit geprüft

Muster: Anzeige des Erwerbs beim Finanzamt

Eine formlose Anzeige genügt. Sie können dieses Schreiben anpassen:

[Ihr Name, Anschrift] [Datum]

An das Finanzamt [Ort] – Erbschaftsteuerstelle –

Anzeige eines Erwerbs von Todes wegen (§ 30 ErbStG)

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit zeige ich den Erwerb aus dem Nachlass von

[Name des/der Verstorbenen],
verstorben am [Datum], zuletzt wohnhaft in [Anschrift],

an.

Mein Verwandtschaftsverhältnis zum Erblasser: [z. B. Tochter] Art und ungefährer Wert des Erwerbs: [z. B. Geldvermögen rund … €, Immobilie in …] Rechtsgrund: [gesetzliche Erbfolge / Testament / Erbvertrag]

Erforderliche Unterlagen reiche ich auf Anforderung nach.

Mit freundlichen Grüßen
[Unterschrift]

Tipps

  • Freibeträge zu Lebzeiten nutzen: Schenkungen lassen sich alle zehn Jahre bis zur Höhe des Freibetrags steuerfrei wiederholen – das senkt die spätere Erbschaftssteuer spürbar.
  • Bestattungs- und Nachlasskosten ansetzen: Für diese Aufwendungen gibt es einen Pauschbetrag, ohne dass Sie jeden Beleg einreichen müssen.
  • Familienheim bewusst halten: Wer das geerbte Eigenheim verkaufen will, sollte die Zehnjahresfrist kennen – ein zu früher Verkauf kann die Steuerbefreiung kosten.
  • Bewertung prüfen lassen: Bei Immobilien setzt das Finanzamt oft pauschale Werte an. Ein eigenes Gutachten kann einen niedrigeren Verkehrswert belegen und die Steuer senken.
  • Bei größeren Vermögen früh beraten lassen: Steuerberater oder Fachanwalt für Erbrecht finden Gestaltungen, die der Standardweg nicht bietet.

Häufig gestellte Fragen

Wie hoch ist die Erbschaftssteuer?

Der Steuersatz liegt je nach Verwandtschaftsgrad und Wert zwischen 7 % und 50 %. Für nahe Angehörige (Steuerklasse I) beginnt er bei 7 % und steigt mit dem Erbwert. Besteuert wird nur der Teil, der über dem persönlichen Freibetrag liegt.

Ab wann müssen Kinder Erbschaftssteuer zahlen?

Kinder haben einen Freibetrag von 400.000 € pro Elternteil. Erst wenn der Wert des Erbes diesen Betrag übersteigt, fällt auf den überschießenden Teil Erbschaftssteuer an. Ein Erbe von 400.000 € oder weniger bleibt für ein Kind steuerfrei.

Ab wann muss man Erbschaftssteuer zahlen?

Steuer wird fällig, sobald der Erwerb den persönlichen Freibetrag übersteigt. Den Erbfall selbst müssen Sie unabhängig davon innerhalb von drei Monaten beim Finanzamt anzeigen. Bezahlt wird die Steuer erst nach Erhalt des Steuerbescheids.

Wann entfällt die Erbschaftssteuer bei Immobilien?

Das selbst genutzte Familienheim bleibt für den Ehepartner ohne Flächengrenze steuerfrei, wenn er es mindestens zehn Jahre weiter selbst bewohnt. Für Kinder gilt dasselbe bis zu 200 m² Wohnfläche, sofern sie unverzüglich einziehen und zehn Jahre selbst nutzen.

Was ist die Erbschaftssteuer?

Sie ist eine Steuer auf das Vermögen, das beim Tod einer Person auf die Erben übergeht. Besteuert wird der Erwerb jeder einzelnen erbenden Person nach Abzug von Freibetrag und Nachlasskosten – geregelt im Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz.

Wie viel Erbschaftssteuer fällt in Deutschland an?

Das hängt von Steuerklasse, Freibetrag und Wert ab. Beispiel: Ein Kind erbt 500.000 € Geldvermögen, davon sind 400.000 € frei. Auf die verbleibenden 100.000 € fallen 11 % an – also 11.000 € Erbschaftssteuer.

Wer muss keine Erbschaftssteuer zahlen?

Keine Steuer zahlt, wessen Erwerb innerhalb des persönlichen Freibetrags bleibt. Ehepartner (500.000 €) und Kinder (400.000 €) haben hohe Freibeträge, sodass viele Erbfälle in der Familie komplett steuerfrei bleiben. Auch das selbst bewohnte Familienheim kann steuerfrei sein.

Welches Finanzamt ist für die Erbschaftssteuer zuständig?

Zuständig ist in der Regel das Finanzamt am letzten Wohnsitz der verstorbenen Person. Dort melden Sie den Erwerb an und reichen gegebenenfalls die Erbschaftsteuererklärung ein.