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Eheschließung anmelden

Zwei Eheringe auf einem Dokument im Standesamt

Bevor Sie heiraten können, müssen Sie Ihre Eheschließung beim Standesamt anmelden – das ist der Schritt, der früher „Aufgebot“ hieß. Zuständig ist das Standesamt am Wohnort eines der beiden Verlobten; Sie erscheinen in der Regel persönlich, legen Geburtsurkunde, Ausweis und meist eine Aufenthaltsbescheinigung vor und zahlen je nach Fall etwa 40 bis 70 Euro. Die Anmeldung ist frühestens sechs Monate vor dem Wunschtermin möglich.

Die Anmeldung der Eheschließung ist die formale Prüfung, ob Sie heiraten dürfen. Erst danach legt das Standesamt einen Trauungstermin fest. Wer alle Unterlagen vollständig dabei hat, kann den Termin oft schon beim Anmeldegespräch vereinbaren. Allgemeine Informationen zu Aufgaben und Zuständigkeit finden Sie auf unserer Seite zum Standesamt.

Das Wichtigste in Kürze

  • Zuständig: das Standesamt am Wohnort eines der beiden Verlobten.
  • Wann: frühestens sechs Monate vor dem geplanten Hochzeitstermin; die Anmeldung gilt dann sechs Monate.
  • Wer kommt: grundsätzlich beide Verlobte persönlich. Ist eine Person verhindert, geht es per Vollmacht – fragen Sie vorab beim Amt nach.
  • Kerndokumente: aktueller Personalausweis oder Reisepass, beglaubigte Geburtsurkunde, meist eine erweiterte Meldebescheinigung (Aufenthaltsbescheinigung).
  • Kosten: bei zwei deutschen Staatsangehörigen meist rund 40 bis 65 Euro; mit Auslandsbezug höher.
  • Rechtsgrundlage: §§ 12 und 13 Personenstandsgesetz (PStG).

Was bedeutet Eheschließung anmelden?

Die Anmeldung der Eheschließung ist der offizielle Antrag beim Standesamt, miteinander die Ehe schließen zu dürfen. Das Standesamt prüft dabei, ob alle gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind: Sind beide volljährig und ledig, geschieden oder verwitwet? Bestehen keine Ehehindernisse? Sind die vorgelegten Urkunden vollständig und gültig?

Bis 2009 hieß dieser Vorgang „Bestellung des Aufgebots“. Heute spricht das Gesetz von der Anmeldung der Eheschließung (§ 12 PStG). Erst wenn die Prüfung abgeschlossen ist und keine Hindernisse vorliegen, dürfen Sie einen Trauungstermin vereinbaren.

Anmeldung ist nicht gleich Trauung: Mit der Anmeldung legen Sie noch keinen Hochzeitstermin verbindlich fest – Sie schaffen die Voraussetzung dafür. Den eigentlichen Trauungstermin vereinbaren Sie im Anschluss, oft direkt im selben Gespräch.

Voraussetzungen

Damit Sie die Eheschließung anmelden können, müssen folgende Punkte erfüllt sein:

  • Beide Partner sind volljährig (18 Jahre).
  • Beide sind nicht bereits verheiratet oder verpartnert. Eine frühere Ehe oder Lebenspartnerschaft muss rechtskräftig aufgelöst sein (durch Scheidung, Tod oder Aufhebung).
  • Es bestehen keine Ehehindernisse – etwa eine enge Verwandtschaft in gerader Linie.
  • Mindestens einer der Verlobten hat seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Zuständigkeitsbereich des Standesamts, bei dem angemeldet wird.
Auslandsbezug frühzeitig klären: Hat einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit, war schon einmal verheiratet oder im Ausland geboren, kann die Prüfung deutlich länger dauern und zusätzliche Unterlagen erfordern (zum Beispiel ein Ehefähigkeitszeugnis). Sprechen Sie das Standesamt in diesem Fall mehrere Monate vor dem Wunschtermin an.

Erforderliche Unterlagen

Welche Papiere Sie brauchen, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab. Das Standesamt sagt Ihnen im Vorgespräch genau, was in Ihrem Fall nötig ist. Die folgende Tabelle gibt einen Überblick.

Situation Benötigte Unterlagen
Beide ledig, deutsche Staatsangehörigkeit Gültiger Personalausweis oder Reisepass · aktuelle beglaubigte Geburtsurkunde · erweiterte Meldebescheinigung (Aufenthaltsbescheinigung mit Familienstand)
Eine frühere Ehe (geschieden) Zusätzlich: Eheurkunde der Vorehe mit Auflösungsvermerk oder rechtskräftiges Scheidungsurteil
Verwitwet Zusätzlich: Eheurkunde der früheren Ehe und Sterbeurkunde des verstorbenen Partners
Gemeinsame Kinder Geburtsurkunden der Kinder, ggf. Vaterschaftsanerkennung
Ausländische Staatsangehörigkeit Häufig zusätzlich: Ehefähigkeitszeugnis des Heimatlandes, ggf. mit beglaubigter Übersetzung; je nach Land weitere Nachweise

Achten Sie darauf, dass die Geburtsurkunde aktuell und beglaubigt ist. Viele Standesämter verlangen einen aktuellen Auszug; ein altes Stammbuch-Exemplar reicht oft nicht. Die Geburtsurkunde erhalten Sie beim Standesamt Ihres Geburtsorts, die Aufenthaltsbescheinigung beim Bürgeramt Ihres Wohnorts.

Ablauf

Von der Idee bis zur Trauung läuft es üblicherweise in diesen Schritten:

  • 1. Unterlagen sammeln: Geburtsurkunde, Ausweis und Aufenthaltsbescheinigung besorgen. Beglaubigte Urkunden bekommen Sie beim jeweils zuständigen Standes- oder Bürgeramt.
  • 2. Termin beim Standesamt vereinbaren: Melden Sie sich beim Standesamt am Wohnort eines Partners. Viele Ämter bieten online oder telefonisch einen Anmeldetermin an.
  • 3. Anmeldegespräch: Beide Verlobte erscheinen persönlich, legen die Unterlagen vor und machen Angaben zur Person und zum gewünschten Ehenamen.
  • 4. Prüfung durch das Standesamt: Die Standesbeamtin oder der Standesbeamte prüft die Ehevoraussetzungen. Bei klarem, rein deutschem Fall geht das oft sofort; bei Auslandsbezug dauert es länger.
  • 5. Trauungstermin festlegen: Nach erfolgreicher Prüfung vereinbaren Sie den Termin für die Eheschließung – im eigenen Standesamt oder, falls gewünscht, an einem anderen Ort.
  • 6. Trauung: Zum Termin erscheinen die Eheleute, ggf. mit Trauzeugen. Nach der Zeremonie erhalten Sie die Eheurkunde.
Tipp zum Trauort: Sie können bei einem anderen als dem zuständigen Standesamt heiraten. Dann meldet Ihr Wohnort-Standesamt die geprüften Unterlagen an das Wunsch-Standesamt weiter. Klären Sie das beim Anmeldegespräch – es spart einen zweiten Behördengang.

Kosten

Die Gebühren legen die Länder und Kommunen fest, deshalb gibt es bundesweit keinen einheitlichen Betrag. Als Orientierung:

Leistung Gebühr (Orientierung)
Anmeldung und Prüfung (beide deutsch, rein deutsches Recht) ca. 40–65 €
Zusätzliche Prüfung bei Auslandsbezug (je Partner / je Staat) ca. 40–110 €
Eheurkunde(n) ca. 10–15 € je Exemplar
Stammbuch / Familienstammbuch (freiwillig) ca. 20–40 €
Trauung außerhalb der Amtsräume oder am Samstag Aufschlag, oft 100–300 €

Die genannten Beträge sind Richtwerte. Was in Ihrem Fall konkret anfällt, erfahren Sie bei Ihrem örtlichen Standesamt. Eine Trauung in den Amtsräumen während der regulären Öffnungszeiten ist in der Regel am günstigsten.

Höhe, Dauer, Fristen und Sonderfälle

  • Frist: Sie können frühestens sechs Monate vor dem Wunschtermin anmelden. Die abgeschlossene Anmeldung behält sechs Monate ihre Gültigkeit – heiraten Sie nicht innerhalb dieser Zeit, müssen Sie erneut anmelden.
  • Dauer der Prüfung: Bei vollständigen Unterlagen und rein deutschem Fall oft wenige Tage. Mit Auslandsbezug, fehlenden Urkunden oder erforderlichem Ehefähigkeitszeugnis können mehrere Wochen bis Monate vergehen.
  • Verhinderung eines Partners: Kann eine Person nicht persönlich erscheinen, ist die Anmeldung über eine schriftliche Vollmacht und das Ausfüllen der Anmeldeunterlagen möglich. Das Verfahren regelt das Standesamt.
  • Wohnsitz in verschiedenen Städten: Sie können bei jedem der beiden Wohnort-Standesämter anmelden.
  • Namenswahl: Ob Sie einen gemeinsamen Ehenamen führen wollen, klären Sie bei der Anmeldung – die Erklärung können Sie aber auch noch zur Trauung abgeben.

Tipps

  • Früh anfragen: Beliebte Termine (Mai, Schnapszahlen, Samstage) sind schnell vergeben. Fragen Sie die Verfügbarkeit, bevor Sie alles andere planen.
  • Vorab telefonieren: Lassen Sie sich vom Standesamt eine genaue Unterlagenliste für Ihren Fall geben. Das erspart einen zweiten Termin wegen fehlender Papiere.
  • Urkunden aktuell halten: Besorgen Sie die beglaubigte Geburtsurkunde nicht zu früh – manche Ämter verlangen einen Auszug, der nicht älter als sechs Monate ist.
  • Auslandsbezug einplanen: Übersetzungen, Apostillen und Ehefähigkeitszeugnisse kosten Zeit. Rechnen Sie hier mit mehreren Monaten Vorlauf.
  • Kostenrahmen erfragen: Da die Gebühren je Kommune variieren, lohnt sich eine kurze Nachfrage, mit welchen Beträgen Sie rechnen müssen.

Häufig gestellte Fragen

Wie früh kann ich die Eheschließung anmelden?

Frühestens sechs Monate vor dem gewünschten Hochzeitstermin. Die abgeschlossene Anmeldung gilt dann sechs Monate. Heiraten Sie in diesem Zeitraum nicht, müssen Sie die Eheschließung erneut anmelden.

Müssen beide Partner persönlich erscheinen?

In der Regel ja. Ist eine Person verhindert, kann die andere die Anmeldung mit einer schriftlichen Vollmacht und ausgefüllten Unterlagen übernehmen. Das genaue Vorgehen klären Sie vorab mit Ihrem Standesamt.

Welche Unterlagen brauche ich mindestens?

Bei zwei ledigen deutschen Staatsangehörigen sind das ein gültiger Ausweis oder Reisepass, eine aktuelle beglaubigte Geburtsurkunde und meist eine erweiterte Meldebescheinigung. Bei Vorehe, Kindern oder Auslandsbezug kommen weitere Dokumente hinzu.

Was kostet die Anmeldung der Eheschließung?

Bei rein deutschem Fall meist rund 40 bis 65 Euro. Mit Auslandsbezug, Eheurkunden, Stammbuch oder Samstagstermin steigen die Kosten. Die genauen Gebühren legt Ihre Kommune fest.

Heißt die Anmeldung noch „Aufgebot“?

Nein. Seit 2009 spricht das Personenstandsgesetz von der „Anmeldung der Eheschließung“. Der frühere Begriff „Aufgebot“ wird umgangssprachlich aber noch verwendet und meint denselben Vorgang.

Kann ich in einer anderen Stadt heiraten als der, in der ich anmelde?

Ja. Sie melden bei Ihrem Wohnort-Standesamt an; dieses leitet die geprüften Unterlagen an das Wunsch-Standesamt weiter. So können Sie an einem anderen Ort heiraten, ohne dort separat anzumelden.

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Weitere Leistungen rund um Familie, Heirat und Geburt finden Sie in unserer Übersicht Familie und Soziales. Wer wissen möchte, welche Aufgaben das zuständige Amt sonst noch übernimmt, liest auf der Seite zum Standesamt weiter.