Arbeit und Beruf

📖 Lesezeit: 7 Min · 📅 17. Juni 2026
Ob Jobverlust, Existenzgründung oder Nebenjob – rund um Arbeit und Beruf sind unterschiedliche Stellen zuständig: Agentur für Arbeit, Jobcenter, Gewerbeamt und Minijob-Zentrale. Diese Übersicht ordnet die wichtigsten Fälle und führt Sie direkt zur passenden Anleitung.
Welche Stelle für Sie zuständig ist, hängt von Ihrem Anliegen ab: Wer arbeitslos wird, meldet sich bei der Agentur für Arbeit; wer dauerhaft zu wenig Einkommen hat, beim Jobcenter; wer ein Gewerbe startet, beim Gewerbeamt der Gemeinde. Unten finden Sie eine schnelle Orientierung nach Lebenslage, die wichtigsten Fristen für 2026 und Antworten auf häufige Fragen. Die verlinkten Seiten erklären Voraussetzungen, Unterlagen, Kosten und Ablauf jeweils im Detail.
Inhaltsverzeichnis
Themen im Überblick
Arbeitslosigkeit & Geldleistungen
Wenn der Job wegfällt: Meldung, Arbeitslosengeld und Bürgergeld.
Selbstständigkeit & Nebenjob
Gewerbe gründen, ändern oder geringfügig dazuverdienen.
Welche Stelle ist wofür zuständig?
| Anliegen | Zuständige Stelle | Worum es geht |
|---|---|---|
| Arbeitsuchend / arbeitslos melden | Agentur für Arbeit | Meldung, Vermittlung, Beratung |
| Arbeitslosengeld I (ALG I) | Agentur für Arbeit | beitragsfinanziert, zeitlich befristet |
| Bürgergeld (Grundsicherung) | Jobcenter | steuerfinanziert, bei Bedürftigkeit |
| Gewerbe an-, um- oder abmelden | Gewerbeamt der Gemeinde | Selbstständigkeit und Betriebe |
| Minijob (bis 603 € im Monat) | Minijob-Zentrale | geringfügige Beschäftigung |
Schnelle Orientierung nach Lebenslage
- Ich verliere meinen Job: Sobald die Kündigung oder das Befristungsende feststeht, sofort arbeitsuchend melden. Am ersten Tag ohne Beschäftigung dann arbeitslos melden und Arbeitslosengeld beantragen.
- Ich habe zu wenig oder kein Einkommen: Bürgergeld beim Jobcenter beantragen – auch ergänzend zum Lohn oder wenn das ALG I ausläuft.
- Ich mache mich selbstständig: Zuerst das Gewerbe anmelden; bei Änderungen später um- oder abmelden.
- Ich will nebenbei verdienen: Bis 603 € im Monat ist es ein Minijob.
- Mein Krankengeld läuft aus: Rechtzeitig bei der Agentur für Arbeit melden – über die Nahtlosigkeitsregelung sichern Sie den Übergang.
Die wichtigsten Fristen und Eckdaten 2026
| Thema | Stand 2026 |
|---|---|
| Arbeitsuchend melden | spätestens 3 Monate vor Jobende – oder 3 Tage nach Kenntnis der Kündigung |
| Arbeitslos melden | spätestens am 1. Tag ohne Beschäftigung |
| Auszahlung Arbeitslosengeld I | nachträglich, in der Regel zum Monatsende |
| Höchstdauer Arbeitslosengeld I | bis zu 24 Monate (je nach Alter und Beitragszeit) |
| Bürgergeld-Regelsatz (alleinstehend) | 563 € im Monat |
| Minijob-Verdienstgrenze | 603 € im Monat |
Tipp: Melden Sie sich spätestens drei Monate vor dem Ende eines Arbeitsverhältnisses arbeitsuchend – so vermeiden Sie eine einwöchige Sperrzeit beim Arbeitslosengeld.
Häufig gestellte Fragen
Wann und wo muss ich mich arbeitslos melden?
Persönlich oder online bei der Agentur für Arbeit Ihres Wohnorts, spätestens am ersten Tag der Beschäftigungslosigkeit. Sobald Sie von der Kündigung oder dem Befristungsende wissen, sollten Sie sich zusätzlich frühzeitig arbeitsuchend melden – spätestens drei Monate vorher oder innerhalb von drei Tagen nach Kenntnis. Wer zu spät meldet, riskiert eine Sperrzeit oder einen späteren Leistungsbeginn.
Was ist der Unterschied zwischen Agentur für Arbeit und Jobcenter?
Die Agentur für Arbeit zahlt das beitragsfinanzierte Arbeitslosengeld I und vermittelt Stellen; es wird nachträglich für den vergangenen Monat gezahlt. Das Jobcenter ist für das steuerfinanzierte Bürgergeld (Grundsicherung) zuständig, wenn kein oder kein ausreichender ALG-I-Anspruch besteht – hier entscheidet eine Bedarfsprüfung.
Wann zahlt das Arbeitsamt das Arbeitslosengeld aus?
Arbeitslosengeld I wird nachträglich für den vergangenen Monat überwiesen, in der Regel zum Monatsende beziehungsweise am ersten Bankarbeitstag des Folgemonats. Die allererste Zahlung kann sich verzögern, bis Ihr Antrag vollständig bearbeitet ist.
Wie viel Miete zahlt das Jobcenter?
Beim Bürgergeld übernimmt das Jobcenter die Kosten für Unterkunft und Heizung in „angemessener“ Höhe. Was angemessen ist, richtet sich nach örtlichen Richtwerten (Haushaltsgröße und Mietspiegel der Gemeinde). Im ersten Jahr des Bezugs gilt eine Karenzzeit – dann wird die tatsächliche Miete meist anerkannt.
Muss ich mich mit 58, 60 oder 63 noch bewerben?
Ja. Auch ältere Arbeitslose müssen grundsätzlich verfügbar sein und sich bewerben, solange sie Arbeitslosengeld oder Bürgergeld beziehen. Die frühere „58er-Regelung“ gilt nur noch für alte Bestandsfälle. Arbeitslosengeld I wird längstens 24 Monate und höchstens bis zum regulären Rentenbeginn gezahlt.
Mein Krankengeld läuft aus – wann muss ich zum Arbeitsamt?
Krankengeld endet spätestens nach 78 Wochen (sogenannte Aussteuerung). Melden Sie sich rechtzeitig, spätestens am ersten Tag nach dem Krankengeld, bei der Agentur für Arbeit. Über die Nahtlosigkeitsregelung (§ 145 SGB III) kann Arbeitslosengeld auch dann gezahlt werden, wenn Sie noch nicht wieder voll leistungsfähig sind.
Bis zu welchem Verdienst gilt ein Minijob?
2026 liegt die Minijob-Grenze bei 603 Euro im Monat; sie ist an den gesetzlichen Mindestlohn gekoppelt. Wer regelmäßig mehr verdient, hat keinen Minijob mehr, sondern eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung.
Brauche ich für ein Gewerbe eine Genehmigung?
Die meisten Gewerbe sind nur anzeigepflichtig – Sie melden sie beim Gewerbeamt an. Einzelne Branchen brauchen zusätzlich eine Erlaubnis. Details stehen auf der Seite zur Gewerbeanmeldung.
🔗 Weitere offizielle Quellen:
