Zum Hauptinhalt springen

Deutsche Rentenversicherung

Ältere Person prüft Rentenunterlagen am Schreibtisch

Die Deutsche Rentenversicherung ist der Träger der gesetzlichen Rentenversicherung in Deutschland. Sie zahlt Altersrenten, Erwerbsminderungsrenten und Hinterbliebenenrenten, finanziert medizinische und berufliche Reha-Maßnahmen und führt für jeden Versicherten ein Rentenkonto. Zuständig ist je nach Wohnort und Berufsgruppe einer von 16 Trägern. Für eine Beratung erreichen Sie alle Träger über das kostenlose Servicetelefon 0800 1000 4800.

Wer in Deutschland arbeitet, zahlt in der Regel Pflichtbeiträge an die gesetzliche Rentenversicherung. Im Gegenzug entsteht ein Anspruch auf Rente und auf Leistungen zur Rehabilitation. Verwaltet werden diese Ansprüche von der Deutschen Rentenversicherung. Auf dieser Seite erfahren Sie, welche Aufgaben die Behörde übernimmt, welcher Träger für Sie zuständig ist und wie Sie eine Beratung oder einen Termin bekommen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Was sie tut: zahlt Renten, finanziert Reha-Maßnahmen, führt Ihr Rentenkonto und erteilt Auskünfte über Ihre voraussichtliche Rente.
  • Wer zuständig ist: einer von 16 Trägern – meist der Regionalträger Ihres Wohnorts, bei Bergbau, Bahn und Seefahrt die Knappschaft-Bahn-See.
  • Kostenloses Servicetelefon: 0800 1000 4800, Montag bis Donnerstag 8 bis 19 Uhr, Freitag 8 bis 15:30 Uhr.
  • Online: über die Online-Dienste mit Personalausweis und eID lassen sich Konto einsehen, Auskünfte anfordern und Anträge stellen.
  • Beratung vor Ort: kostenlos in den Auskunfts- und Beratungsstellen sowie bei ehrenamtlichen Versichertenberatern.
Die Beratung der Deutschen Rentenversicherung ist kostenlos – ob am Telefon, online oder persönlich. Vorsicht bei kostenpflichtigen Drittanbietern, die Antrags- oder Auskunftsleistungen gegen Gebühr anbieten. Sie brauchen diese nicht.

Was macht die Deutsche Rentenversicherung?

Die Deutsche Rentenversicherung ist die Sozialversicherung, die das Risiko von Alter, verminderter Erwerbsfähigkeit und Tod absichert. Ihre Kernaufgaben sind:

  • Renten zahlen: Altersrenten, Renten wegen voller oder teilweiser Erwerbsminderung sowie Hinterbliebenenrenten (Witwen-, Witwer- und Waisenrenten).
  • Rehabilitation finanzieren: medizinische Reha (etwa nach Krankheit oder Operation) und berufliche Reha (Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, zum Beispiel Umschulungen).
  • Rentenkonto führen: die Behörde speichert Ihre Versicherungszeiten – Beschäftigung, Kindererziehung, Pflege, Krankheit, Arbeitslosigkeit.
  • Auskunft erteilen: ab dem 27. Lebensjahr erhalten Sie jährlich eine Renteninformation, ab 55 Jahren auf Wunsch eine ausführliche Rentenauskunft.
  • Beraten: zu Rentenarten, Antragstellung, freiwilligen Beiträgen, Ausgleich von Rentenabschlägen und Rente im Ausland.

Ein wichtiger Grundsatz ist „Reha vor Rente“: Bevor eine Erwerbsminderungsrente bewilligt wird, prüft die Behörde, ob eine medizinische oder berufliche Reha die Erwerbsfähigkeit erhalten oder wiederherstellen kann.

Zuständigkeiten und Leistungen

„Die“ Deutsche Rentenversicherung ist kein einzelnes Amt, sondern ein Verbund aus 16 Trägern: zwei Bundesträgern und 14 Regionalträgern. Welcher Träger für Sie zuständig ist, hängt von Ihrem Wohnort und Ihrer Berufsgruppe ab.

Träger Zuständig für
Regionalträger (14, z. B. Bayern Süd, Rheinland, Nord) die meisten Versicherten – Zuordnung in der Regel nach Wohnort
DRV Bund überregionale und grundsätzliche Aufgaben, viele Angestellte; übernimmt zudem gemeinsame Aufgaben aller Träger
DRV Knappschaft-Bahn-See Beschäftigte im Bergbau sowie bei Bahn und Seefahrt; zugleich Träger der knappschaftlichen Rentenversicherung

Welche Leistungen Sie konkret beantragen können, hängt von Ihrer Lebenssituation ab. Die wichtigsten im Überblick:

Leistung Wofür
Altersrente Ruhestand nach Erreichen der Altersgrenze
Erwerbsminderungsrente wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr voll arbeiten können
Hinterbliebenenrente Witwen-, Witwer- und Waisenrente nach dem Tod eines Versicherten
Medizinische Reha zur Wiederherstellung der Gesundheit, etwa Anschlussheilbehandlung
Berufliche Reha Umschulung, Weiterbildung oder Hilfen für den Wiedereinstieg ins Arbeitsleben
Kontenklärung lückenlose Erfassung aller Versicherungszeiten im Rentenkonto
Rentenauskunft Hochrechnung Ihrer voraussichtlichen Rente, meist ab 55 Jahren

Wie Sie eine Rente Schritt für Schritt beantragen, lesen Sie auf unserer Seite Rente beantragen. Einen Überblick über weitere Ämter und ihre Zuständigkeiten finden Sie unter Ämter informieren.

Kontenklärung: Warum sie sich lohnt

Bei der Kontenklärung prüft die Rentenversicherung gemeinsam mit Ihnen, ob alle Versicherungszeiten korrekt erfasst sind. Fehlende Zeiten – etwa Ausbildung, Kindererziehung oder Beschäftigungen aus der Vergangenheit – können sich direkt auf die spätere Rentenhöhe auswirken. Je früher Lücken auffallen, desto leichter lassen sich Nachweise beschaffen. Sinnvoll ist eine Kontenklärung daher spätestens, wenn Sie eine Rentenauskunft anfordern.

So läuft der Kontakt oder Termin ab

Sie müssen für die meisten Anliegen nicht persönlich vorsprechen. Es gibt mehrere Wege, die Deutsche Rentenversicherung zu erreichen:

  • Servicetelefon: 0800 1000 4800 – bundesweit kostenlos. Halten Sie für Auskünfte zu Ihrem persönlichen Konto Ihre Versicherungsnummer bereit.
  • Online-Dienste: auf deutsche-rentenversicherung.de melden Sie sich mit Personalausweis und freigeschalteter eID über die AusweisApp an. Damit sehen Sie Ihr Konto ein, fordern Unterlagen an und stellen Anträge papierlos.
  • Auskunfts- und Beratungsstellen: persönliche Beratung vor Ort, meist nach Terminvereinbarung. Mitarbeiter helfen beim Ausfüllen von Anträgen und leiten Unterlagen direkt weiter.
  • Versichertenberater und Versichertenälteste: ehrenamtliche Ansprechpartner, die kostenlos beim Antrag und bei der Kontenklärung unterstützen – oft auch wohnortnah.
  • Schriftlich: per Post an den für Sie zuständigen Träger.
Für die Online-Dienste brauchen Sie einen Personalausweis mit aktivierter Online-Funktion (eID), Ihre sechsstellige PIN und die kostenlose AusweisApp auf Smartphone oder Computer. Ist die eID noch nicht freigeschaltet, holen Sie das bei Ihrer Meldebehörde nach.

Einen Beratungstermin vereinbaren

Einen Termin in einer Auskunfts- und Beratungsstelle können Sie telefonisch über das Servicetelefon oder online buchen. Bringen Sie zum Termin Ihren Ausweis, Ihre Versicherungsnummer und vorhandene Unterlagen mit – etwa Arbeitsverträge, Zeugnisse oder Nachweise über Kindererziehungs- und Pflegezeiten.

Kosten und Gebühren

Die Leistungen der Deutschen Rentenversicherung sind für Versicherte gebührenfrei. Beratung, Renteninformation, Rentenauskunft, Kontenklärung und Antragstellung kosten nichts. Auch das Servicetelefon ist kostenlos.

Finanziert wird die Rentenversicherung durch die laufenden Beiträge der Versicherten und Arbeitgeber sowie durch einen Zuschuss des Bundes. Der allgemeine Beitragssatz liegt 2026 bei 18,6 Prozent des Bruttolohns, in der knappschaftlichen Rentenversicherung bei 24,7 Prozent. Den Beitrag teilen sich in der Regel Arbeitnehmer und Arbeitgeber.

Tipps für den Behördengang

  • Versicherungsnummer bereithalten: Sie steht im Sozialversicherungsausweis und auf jedem Schreiben der Rentenversicherung – sie beschleunigt jede Auskunft.
  • Konto früh klären: Eine Kontenklärung lohnt sich lange vor dem Ruhestand, solange sich Nachweise noch beschaffen lassen.
  • Online-Funktion vorbereiten: Aktivieren Sie die eID Ihres Ausweises rechtzeitig, dann sparen Sie sich später Wege und Papier.
  • Reha vor Rente bedenken: Bei gesundheitlichen Einschränkungen kann ein Reha-Antrag der erste Schritt sein – die Erwerbsminderungsrente wird erst geprüft, wenn Reha nicht ausreicht.
  • Kostenlose Hilfe nutzen: Versichertenberater und Beratungsstellen unterstützen unentgeltlich. Für die korrekte Antragstellung müssen Sie keinen kostenpflichtigen Dienst beauftragen.

Häufig gestellte Fragen

Welche Deutsche Rentenversicherung ist für mich zuständig?

In der Regel der Regionalträger Ihres Wohnorts. Arbeiten Sie im Bergbau, bei der Bahn oder in der Seefahrt, ist die Knappschaft-Bahn-See zuständig. Sind Sie unsicher, hilft das Servicetelefon 0800 1000 4800 bei der Zuordnung.

Ist die Beratung der Rentenversicherung kostenlos?

Ja. Telefon, Online-Dienste, persönliche Beratung und die Hilfe der Versichertenberater sind für Sie gebührenfrei. Für Antragstellung oder Auskunft müssen Sie keinen kostenpflichtigen Drittanbieter beauftragen.

Was ist eine Kontenklärung?

Bei der Kontenklärung prüfen Sie zusammen mit der Rentenversicherung, ob alle Versicherungszeiten korrekt im Rentenkonto stehen. Fehlende Zeiten wie Ausbildung oder Kindererziehung können die spätere Rente erhöhen. Lücken sollten Sie früh klären.

Wie nutze ich die Online-Dienste?

Sie melden sich auf deutsche-rentenversicherung.de mit Ihrem Personalausweis und aktivierter eID über die AusweisApp an. Danach sehen Sie Ihr Konto ein, fordern Unterlagen an und stellen Anträge papierlos. Die eID schaltet die Meldebehörde frei.

Was bedeutet „Reha vor Rente“?

Vor einer Erwerbsminderungsrente prüft die Rentenversicherung, ob eine medizinische oder berufliche Reha die Erwerbsfähigkeit erhalten kann. Leistungen zur Teilhabe haben Vorrang, weil sie helfen sollen, im Berufsleben zu bleiben.

Ab wann erhalte ich eine Rentenauskunft?

Eine jährliche Renteninformation bekommen Sie ab dem 27. Lebensjahr nach mindestens fünf Beitragsjahren. Eine ausführliche Rentenauskunft mit Hochrechnung erhalten Sie auf Wunsch oder automatisch ab etwa 55 Jahren.

Verwandte Themen