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Hauptwohnsitz ummelden

Umzugskartons und Meldeunterlagen in einer leeren Wohnung

Den Hauptwohnsitz melden Sie bei der Meldebehörde Ihres neuen Wohnorts um, also beim Bürgeramt oder Einwohnermeldeamt. Sie haben dafür zwei Wochen Zeit, brauchen Personalausweis und Wohnungsgeberbestätigung, und die Ummeldung ist in den meisten Kommunen kostenlos.

Den Hauptwohnsitz ummelden müssen Sie in zwei Fällen: Sie ziehen in eine neue Wohnung um, oder Sie haben mehrere Wohnungen und wollen festlegen, welche davon Ihr Hauptwohnsitz ist. In beiden Fällen läuft das über die Meldebehörde. Diese Seite erklärt, wann eine Ummeldung nötig ist, welche Unterlagen Sie mitbringen und warum der Status Haupt- oder Nebenwohnung für die Zweitwohnungsteuer wichtig ist.

Das Wichtigste in Kürze

  • Zuständig: die Meldebehörde am neuen Hauptwohnort (Bürgeramt, Bürgerbüro oder Einwohnermeldeamt).
  • Frist: zwei Wochen nach dem Einzug, gesetzlich geregelt in § 17 Bundesmeldegesetz (BMG).
  • Unterlagen: Personalausweis oder Reisepass aller umzumeldenden Personen und die Wohnungsgeberbestätigung.
  • Kosten: in den meisten Kommunen kostenlos; einzelne Stellen erheben eine kleine Bearbeitungsgebühr.
  • Status: Bei mehreren Wohnungen ist die Hauptwohnung die vorwiegend genutzte (§ 21 BMG).
  • Bei Versäumnis: Bußgeld bis zu 1.000 Euro möglich (§ 54 BMG), in der Praxis meist deutlich weniger.

Was bedeutet Hauptwohnsitz ummelden?

Hauptwohnsitz ummelden heißt: Sie teilen der Meldebehörde mit, dass sich Ihre Hauptwohnung geändert hat. Das passiert klassisch beim Umzug in eine neue Wohnung. Es betrifft aber auch Menschen mit zwei Wohnungen, die festlegen oder ändern wollen, welche Adresse als Hauptwohnsitz und welche als Nebenwohnung gilt.

Die Begriffe sind im Bundesmeldegesetz festgelegt. Nach § 21 BMG ist die Hauptwohnung die vorwiegend benutzte Wohnung. Jede weitere Wohnung im Inland ist eine Nebenwohnung. Wer mehrere Wohnungen hat, muss bei jeder An- oder Abmeldung angeben, welche die Hauptwohnung ist, und eine Änderung innerhalb von zwei Wochen melden.

Der reine Umzug innerhalb derselben Stadt oder von einer Stadt in eine andere ist im Alltag das, was man „ummelden“ nennt. Den Gesamtablauf eines Umzugs mit allen Behördengängen finden Sie auf der Seite Ummelden. Geht es Ihnen um eine zusätzliche Wohnung, lesen Sie Zweitwohnsitz anmelden. Eine Übersicht zu Wohnort und Behörden bietet die Rubrik Leben und Wohnen.

Wann ist welcher Vorgang nötig? Ziehen Sie komplett um, melden Sie den Hauptwohnsitz an der neuen Adresse an; die alte Wohnung wird dabei in der Regel automatisch mit erfasst. Behalten Sie beide Wohnungen, geht es um einen Statuswechsel: Welche Wohnung ist Haupt-, welche Nebenwohnung?

Voraussetzungen

Eine Ummeldung des Hauptwohnsitzes ist meldepflichtig und an wenige Voraussetzungen geknüpft:

  • Sie sind tatsächlich in die Wohnung eingezogen oder haben sie zur vorwiegend genutzten Wohnung gemacht.
  • Der Wohnungsgeber (Vermieterin, Vermieter, Hausverwaltung oder Eigentümer) bestätigt den Einzug schriftlich.
  • Sie können sich ausweisen, in der Regel mit Personalausweis oder Reisepass.
  • Bei der Anmeldung für mehrere Personen eines Haushalts (zum Beispiel Familie) genügt häufig, dass eine volljährige Person vorbeikommt und die Ausweise aller mitbringt.

Erforderliche Unterlagen

Welche Dokumente verlangt werden, ist bundesweit weitgehend einheitlich. Bringen Sie mit:

Unterlage Hinweis
Personalausweis oder Reisepass Für jede Person, die umgemeldet wird. Auch Kinderausweise.
Wohnungsgeberbestätigung Pflicht nach § 19 BMG. Der Mietvertrag ersetzt sie nicht.
Ausgefülltes Meldeformular Liegt vor Ort aus oder ist online abrufbar; manche Stellen füllen es selbst aus.
Vollmacht (falls nötig) Wenn jemand andere volljährige Personen mit anmeldet.
Ohne Wohnungsgeberbestätigung keine Ummeldung. Die Meldebehörde verweigert in der Regel die Anmeldung, wenn die Bestätigung fehlt. Fordern Sie sie rechtzeitig an; was hineingehört, steht auf der Seite Wohnungsgeberbestätigung.

Ablauf

In wenigen Schritten ist der Hauptwohnsitz umgemeldet:

  • 1. Wohnungsgeberbestätigung anfordern. Bitten Sie Ihre Vermieterin oder Ihren Vermieter um die schriftliche Bestätigung. Sie muss innerhalb von zwei Wochen nach Einzug ausgehändigt werden.
  • 2. Termin prüfen. Viele Bürgerämter arbeiten mit Terminvergabe. Buchen Sie früh online oder telefonisch; die Wartezeiten schwanken je nach Stadt.
  • 3. Formular ausfüllen. Das Meldeformular gibt es vor Ort oder zum Download bei Ihrer Kommune. Einige Länder bieten die Anmeldung inzwischen auch online an.
  • 4. Beim Amt vorsprechen. Legen Sie Ausweise und Bestätigung vor. Die Sachbearbeitung trägt die neue Hauptwohnung ein.
  • 5. Ausweisadresse aktualisieren. Die neue Anschrift wird auf den Adressaufkleber des Personalausweises gebracht; das geschieht im selben Termin.

Kosten

Die Ummeldung des Hauptwohnsitzes ist in den meisten Städten und Gemeinden kostenlos. Einzelne Kommunen erheben eine geringe Bearbeitungsgebühr, meist im niedrigen einstelligen Eurobereich. Eine bundesweit einheitliche Gebühr gibt es nicht; sie wird über kommunale Gebührensatzungen geregelt.

Leistung Kosten
Ummeldung Hauptwohnsitz meist kostenlos, je nach Stelle bis ca. 10 €
Wohnungsgeberbestätigung kostenlos (Wohnungsgeber darf nichts berechnen)
Meldebescheinigung (auf Wunsch) je nach Kommune ca. 5 bis 15 €

Höhe, Dauer, Fristen und Sonderfälle

Frist. Sie müssen sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug ummelden (§ 17 BMG). Dieselbe Frist gilt für den Wechsel des Hauptwohnsitzes bei mehreren Wohnungen.

Dauer. Vor Ort dauert die Ummeldung selbst meist nur wenige Minuten. Der Aufwand entsteht eher durch Terminvergabe und Wartezeiten, die je nach Stadt von wenigen Tagen bis zu mehreren Wochen reichen.

Bußgeld. Wer die Frist versäumt, riskiert ein Bußgeld von bis zu 1.000 Euro (§ 54 BMG). In der Praxis fallen die Beträge bei geringer Verspätung deutlich niedriger aus oder werden gar nicht erhoben, besonders wenn das Amt selbst keinen früheren Termin anbieten konnte.

Bedeutung für die Zweitwohnungsteuer. Viele Städte erheben auf die Nebenwohnung eine Zweitwohnungsteuer, oft 8 bis 15 Prozent der jährlichen Kaltmiete. Welche Wohnung Hauptwohnsitz ist, entscheidet daher, ob und wofür Steuer anfällt. Wer eine Wohnung zum Hauptwohnsitz erklärt, in der er vorwiegend wohnt, kann eine zu Unrecht erhobene Zweitwohnungsteuer vermeiden.

Verheiratete und Familien. Das Gesetz kennt keine Sonderregel für Ehepaare. Maßgeblich ist die vorwiegend genutzte Wohnung. Bei verheirateten, nicht dauernd getrennt lebenden Personen ist das in der Regel die vorwiegend von der Familie genutzte Wohnung.

Ummeldung aus dem Ausland. Wer aus dem Ausland zuzieht und in Deutschland eine Wohnung bezieht, meldet sich neu an statt um. Auch hier gilt die Zwei-Wochen-Frist.

Tipps

  • Buchen Sie den Amtstermin schon vor dem Umzug, damit Sie die Frist sicher einhalten.
  • Fordern Sie die Wohnungsgeberbestätigung direkt beim Einzug an, dann liegt sie zum Termin vor.
  • Bringen Sie die Ausweise aller Haushaltsmitglieder mit, dann ist nur ein Termin nötig.
  • Prüfen Sie nach der Ummeldung, ob eine Zweitwohnungsteuer für eine verbliebene Wohnung anfällt.
  • Heben Sie eine Meldebescheinigung auf, falls Sie sie für Bank, Arbeitgeber oder Behörden brauchen.

Häufig gestellte Fragen

Wie lange habe ich Zeit, den Hauptwohnsitz umzumelden?

Zwei Wochen ab dem Einzug. Das regelt § 17 Bundesmeldegesetz. Dieselbe Frist gilt, wenn Sie bei mehreren Wohnungen festlegen, welche der Hauptwohnsitz ist.

Was kostet die Ummeldung des Hauptwohnsitzes?

In den meisten Kommunen ist sie kostenlos. Einzelne Stellen verlangen eine kleine Bearbeitungsgebühr von wenigen Euro. Eine separate Meldebescheinigung kostet je nach Stadt etwa 5 bis 15 Euro.

Welche Unterlagen brauche ich?

Personalausweis oder Reisepass aller umzumeldenden Personen und die Wohnungsgeberbestätigung. Ein ausgefülltes Meldeformular kommt hinzu, oft liegt es beim Amt aus oder Sie laden es online herunter.

Was passiert, wenn ich die Frist versäume?

Möglich ist ein Bußgeld bis 1.000 Euro nach § 54 BMG. In der Praxis sind die Beträge bei kurzer Verspätung gering oder es bleibt bei einem Hinweis. Melden Sie sich trotzdem so bald wie möglich.

Welche Wohnung ist mein Hauptwohnsitz, wenn ich zwei habe?

Die vorwiegend genutzte Wohnung (§ 21 BMG). Bei Familien ist das in der Regel die vorwiegend von der Familie bewohnte Wohnung. Der Status entscheidet auch über die Zweitwohnungsteuer.

Kann ich den Hauptwohnsitz online ummelden?

In einigen Bundesländern und Kommunen ist die Anmeldung inzwischen online möglich. Verbreitet ist aber noch der Termin vor Ort. Prüfen Sie das Angebot Ihrer zuständigen Meldebehörde.

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