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Wespennest entfernen: Kosten, Erlaubnis und sichere Vorgehensweise

Fachmann in Schutzanzug entfernt ein Wespennest unter dem Dachüberstand eines Wohnhauses

Ein Wespennest am Haus löst schnell Unbehagen aus – besonders, wenn es am Rollladenkasten, unter dem Dach oder direkt neben der Terrassentür sitzt. Doch nicht jedes Nest muss weg, und Sie dürfen es auch nicht einfach selbst beseitigen. Wespen stehen unter dem allgemeinen Schutz des Bundesnaturschutzgesetzes, einzelne Arten sind sogar streng geschützt. Dieser Ratgeber erklärt, wann eine Entfernung überhaupt nötig und erlaubt ist, wer sie durchführt, was sie kostet und wer am Ende zahlt.

Das Wichtigste in Kürze

  • Schutzstatus beachten: Alle Wespen sind nach § 39 BNatSchG geschützt. Ein Nest ohne vernünftigen Grund zu zerstören, ist verboten und kann mit Bußgeldern bis zu mehreren tausend Euro belegt werden.
  • Erst prüfen, dann handeln: Die meisten Nester sind harmlos und sterben im Herbst von selbst ab. Eine Entfernung ist nur bei echter Gefahr (Allergiker im Haushalt, Nest direkt im Wohnbereich) gerechtfertigt.
  • Nicht selbst machen: Umsiedlung oder Beseitigung gehören in die Hände von Imkern, Schädlingsbekämpfern oder der Feuerwehr – Eigenversuche sind gefährlich und oft rechtswidrig.
  • Kosten: Eine professionelle Entfernung kostet meist zwischen 80 und 250 Euro, je nach Lage und Aufwand. Eine naturschutzgerechte Umsiedlung ist häufig teurer.
  • Wer zahlt: In der Regel der Eigentümer bzw. Verursacher. Bei Mietwohnungen ist meist der Vermieter zuständig, sofern kein Eigenverschulden vorliegt.

Wichtig: Verwechseln Sie Wespen nicht mit Hornissen oder Hummeln. Hornissen (Vespa crabro) sind nach Bundesartenschutzverordnung streng geschützt. Ihr Nest darf nur mit behördlicher Ausnahmegenehmigung der unteren Naturschutzbehörde entfernt oder umgesiedelt werden.

Muss das Wespennest überhaupt weg?

Bevor Sie über eine Entfernung nachdenken, lohnt eine nüchterne Einschätzung. Von den heimischen Wespenarten verhalten sich nur zwei – die Deutsche und die Gemeine Wespe – im Spätsommer auffällig und gehen an Kuchen, Obst und Fleisch. Die übrigen Arten wie die Sächsische oder die Mittlere Wespe sind sehr friedlich und werden oft gar nicht bemerkt.

Ein Wespenvolk lebt nur eine Saison: Die Königin gründet im Frühjahr das Nest, das Volk wächst über den Sommer und stirbt im Herbst (meist Oktober/November) vollständig ab. Nur die jungen Königinnen überwintern, gründen aber im Folgejahr an anderer Stelle ein neues Nest. Ein bestehendes Nest wird nie wieder besiedelt. Wer also bis zum Herbst durchhält, hat das Problem dauerhaft gelöst, ohne einzugreifen.

Eine Entfernung ist nur bei einem vernünftigen Grund im Sinne des Naturschutzrechts zulässig, etwa wenn:

  • im Haushalt eine Person mit nachgewiesener Wespengift-Allergie lebt,
  • das Nest sich an einem stark frequentierten Ort befindet (Hauseingang, Kinderzimmer, Rollladenkasten am Bett),
  • kleine Kinder oder pflegebedürftige Personen unmittelbar gefährdet sind,
  • das Nest die Bausubstanz beschädigt (selten, etwa bei Hohlräumen in Dämmung).

Wer darf ein Wespennest entfernen? Die Wege im Überblick

Die richtige Anlaufstelle hängt von Art, Lage und Gefährdungsgrad ab. Eine Übersicht:

Anlaufstelle Wann geeignet Besonderheit
Imker / Wespenberater Wenn Umsiedlung möglich ist; bei zugänglichen Nestern Naturschonend; oft ehrenamtlich oder gegen Aufwandsentschädigung; über NABU/BUND oder Umweltamt vermittelt
Schädlingsbekämpfer Schwer zugängliche Lage, akute Gefahr, große Völker Gewerblich, mit Sachkundenachweis; kostenpflichtig; schnelle Terminvergabe
Untere Naturschutzbehörde Bei Hornissen oder geschützten Arten – Pflicht für Genehmigung Erteilt Ausnahmegenehmigung und benennt Fachleute; oft kostenlos beratend
Feuerwehr Nur bei akuter Gefahr im Verzug (z. B. Nest blockiert Fluchtweg) Rückt nicht für reine Belästigung aus; kann kostenpflichtig sein
Kommunaler Umweltbeauftragter Zur Beratung und Vermittlung von Wespenberatern Viele Städte führen Listen ehrenamtlicher Berater

Wo Wespenabfall, Insektengift-Reste oder andere Stoffe nach einer Behandlung hingehören, lesen Sie in unserem Überblick Abfall richtig entsorgen. Sprühdosen mit Insektizid-Resten etwa gehören zum Schadstoff, nicht in den Restmüll.

Tipp: Beginnen Sie immer mit einem Anruf beim Umweltamt oder der unteren Naturschutzbehörde Ihrer Kommune. Dort wird eingeschätzt, ob eine Entfernung nötig ist, ob es sich um eine geschützte Art handelt und welcher Fachmann vor Ort infrage kommt. Das spart oft unnötige Kosten.

Was kostet es, ein Wespennest zu entfernen?

Die Preise schwanken stark nach Region, Anbieter, Lage des Nests und Aufwand. Als grobe Orientierung für 2026:

Leistung Preisspanne Hinweis
Beseitigung durch Schädlingsbekämpfer (gut zugänglich) ca. 80–150 € Standardfall, ebenerdig oder am Fenster
Beseitigung in schwieriger Lage (Dach, Hohlraum, Höhe) ca. 150–300 € Mehraufwand, ggf. Hebebühne/Gerüst
Anfahrtspauschale ca. 30–60 € oft zusätzlich, vorab erfragen
Notdienst / Wochenende / abends + 50–100 % Zuschlag Termine werktags sind günstiger
Umsiedlung durch Wespenberater/Imker 0–250 € ehrenamtlich oft nur Aufwandsentschädigung; bei Hornissen tendenziell teurer

Holen Sie nach Möglichkeit zwei bis drei Angebote ein und lassen Sie sich Anfahrt, Mehrwertsteuer und mögliche Zuschläge schriftlich bestätigen. Seriöse Anbieter nennen einen Festpreis oder eine klare Spanne vorab.

Schritt für Schritt: Wespennest richtig entfernen lassen

  1. Art und Lage bestimmen. Beobachten Sie aus sicherer Entfernung: Wespe, Hornisse oder Hummel? Wo genau sitzt das Nest, wie groß ist es, wie viel Flugverkehr herrscht? Fotos aus Distanz helfen der Beratung.
  2. Gefährdung einschätzen. Gibt es einen vernünftigen Grund für die Entfernung (Allergie, direkter Wohnbereich)? Oder lässt sich das Nest bis zum Herbst tolerieren?
  3. Behörde kontaktieren. Rufen Sie die untere Naturschutzbehörde oder das Umweltamt an. Bei geschützten Arten (Hornisse) ist die Genehmigung Pflicht, bevor irgendetwas geschieht.
  4. Fachmann beauftragen. Je nach Lage Imker/Wespenberater (Umsiedlung) oder Schädlingsbekämpfer mit Sachkundenachweis. Lassen Sie sich den Preis vorab nennen.
  5. Umgebung vorbereiten. Halten Sie am Termin Fenster und Türen geschlossen, sperren Sie Haustiere ein und entfernen Sie Personen aus dem Flugbereich.
  6. Nachsorge. Verschließen Sie nach der Entfernung Einfluglöcher (Risse, Spalten, Lücken am Rollladenkasten), damit im Folgejahr keine neue Königin einzieht. Insektizid-Reste fachgerecht als Schadstoff entsorgen.

Niemals selbst mit Hausmitteln vorgehen: Nest abflammen, mit Wasser fluten, einsprühen oder einschäumen ist gefährlich und führt fast immer zu massiven Angriffen des Volkes. Wespengift kann bei Allergikern lebensbedrohlich sein. Auch Brandgefahr und Sachschäden sind reale Risiken.

Checkliste vor der Beauftragung

  • Wespe, Hornisse oder Hummel sicher identifiziert?
  • Liegt ein vernünftiger Grund für die Entfernung vor – oder reicht Abwarten bis Herbst?
  • Bei geschützter Art: Ausnahmegenehmigung der Naturschutzbehörde eingeholt?
  • Umsiedlung statt Tötung geprüft (Imker/Wespenberater angefragt)?
  • Zwei bis drei Angebote mit Festpreis und Anfahrt eingeholt?
  • Bei Miete: Vermieter informiert und Kostenfrage geklärt?
  • Haustiere und Kinder für den Termin gesichert?
  • Einfluglöcher nach der Entfernung verschlossen?

Tipps für den richtigen Umgang

  • Ruhe bewahren: Hektische Bewegungen und Anpusten provozieren Wespen. Wer ruhig bleibt, wird selten gestochen.
  • Flugbahn freihalten: Halten Sie einen Abstand von zwei bis drei Metern zum Einflugloch. Den Bereich vorübergehend zu meiden, ist oft die einfachste Lösung.
  • Frühzeitig handeln: Ein junges Nest im Mai/Juni lässt sich leichter und günstiger umsiedeln als ein großes Volk im August.
  • Beim Essen draußen: Getränke abdecken, Reste abräumen, mit Wasser besprühte Ablenkfütterung in einigen Metern Entfernung anbieten.
  • Vorbeugen: Im Frühjahr Fliegengitter anbringen und Spalten an Rollladenkästen, Dachüberständen und Verkleidungen abdichten, bevor eine Königin einzieht.

Häufig gestellte Fragen

Was kostet es, ein Wespennest entfernen zu lassen?

Bei guter Zugänglichkeit liegen die Kosten meist zwischen 80 und 150 Euro. In schwieriger Lage – etwa unter dem Dach oder in Höhe – sind 150 bis 300 Euro üblich. Dazu kommen oft eine Anfahrtspauschale (30–60 Euro) und bei Notdienst oder Wochenendterminen Zuschläge von 50 bis 100 Prozent. Holen Sie vorab einen Festpreis ein.

Wer zahlt die Entfernung eines Wespennests?

In der Regel trägt der Eigentümer bzw. Verursacher die Kosten. Bei Mietwohnungen ist meist der Vermieter zuständig, weil ein Wespennest als Mangel der Mietsache gelten kann – sofern Sie es nicht selbst verschuldet haben. Manche Gebäude- oder Hausratversicherungen übernehmen die Kosten in bestimmten Fällen; ein Blick in die Police lohnt sich. Wenden Sie sich bei Mietverhältnissen zuerst an Ihren Vermieter, bevor Sie selbst beauftragen.

Wann sollte man ein Wespennest entfernen?

Am besten gar nicht – das Volk stirbt im Herbst von selbst ab und das Nest wird nie wieder besiedelt. Ist eine Entfernung wegen Allergie oder gefährlicher Lage doch nötig, ist das Frühjahr (Mai/Juni) der beste Zeitpunkt: Das Nest ist klein, eine Umsiedlung gelingt leichter und ist günstiger als im Hochsommer, wenn das Volk seine maximale Größe erreicht hat.

Wie wird ein Wespennest entfernt?

Fachleute siedeln das Nest entweder schonend um (Imker/Wespenberater entnehmen es nachts in geschützter Kleidung und setzen es an einem geeigneten Ort aus) oder bekämpfen es mit zugelassenen Mitteln (Schädlingsbekämpfer). Beides erfordert Schutzausrüstung und Erfahrung. Eigenversuche mit Spray, Feuer oder Wasser sind gefährlich und meist rechtswidrig.

Ist es verboten, ein Wespennest selbst zu entfernen?

Ja, im Regelfall. Nach § 39 Bundesnaturschutzgesetz dürfen wild lebende Tiere und ihre Nester nicht ohne vernünftigen Grund gestört, gefangen oder getötet werden. Ein Verstoß kann je nach Bundesland mit Bußgeldern von einigen hundert bis zu mehreren tausend Euro geahndet werden – bei streng geschützten Hornissen deutlich höher. Lassen Sie die Entfernung daher von Fachleuten und nach Rücksprache mit der Naturschutzbehörde durchführen.

Wie erkenne ich, ob es Wespen oder Hornissen sind?

Hornissen sind mit 2 bis 3,5 Zentimetern deutlich größer als gewöhnliche Wespen (1 bis 1,5 Zentimeter) und rötlich-braun gefärbt statt schwarz-gelb. Trotz ihrer Größe sind Hornissen sehr friedlich. Sie stehen unter strengem Schutz: Ihr Nest darf nur mit Ausnahmegenehmigung der unteren Naturschutzbehörde und in der Regel nur durch Umsiedlung beseitigt werden.

Was tun, wenn das Wespennest im Rollladenkasten sitzt?

Lassen Sie den betroffenen Rollladen heruntergelassen oder oben, je nach Flugloch, und benutzen Sie ihn vorübergehend nicht, um die Tiere nicht zu reizen. Ein Nest im Rollladenkasten zählt oft als vernünftiger Grund für eine Entfernung, weil es direkt am Wohnbereich liegt. Ein Schädlingsbekämpfer kann den Kasten gezielt öffnen und behandeln; danach sollten Sie die Spalten dauerhaft abdichten.

Wird das Wespennest im nächsten Jahr wieder besiedelt?

Nein. Ein einmal verlassenes Wespennest wird grundsätzlich nicht erneut bezogen. Im Frühjahr gründet jede überlebende Jungkönigin an anderer Stelle ein völlig neues Nest. Ein altes, leeres Nest können Sie nach dem Winter gefahrlos entfernen. Wer eine erneute Ansiedlung am selben Ort verhindern will, dichtet die alten Einfluglöcher ab.