Ausländerbehörde

📖 Lesezeit: 8 Min · 📅 16. Juni 2026
Die Ausländerbehörde entscheidet über den Aufenthalt von Menschen ohne deutschen oder EU-Pass: Sie erteilt und verlängert Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis und Blaue Karte EU, nimmt Verpflichtungserklärungen entgegen und stellt den elektronischen Aufenthaltstitel aus. Zuständig ist die Ausländerbehörde an Ihrem Wohnort – meist beim Landratsamt, der Kreisverwaltung oder der kreisfreien Stadt.
Wer aus einem Nicht-EU-Staat (Drittstaat) in Deutschland leben, arbeiten oder studieren will, hat fast immer mit der Ausländerbehörde zu tun. Sie ist die Stelle, die über das Aufenthaltsrecht im Inland entscheidet – im Unterschied zur deutschen Auslandsvertretung (Botschaft/Konsulat), die das Einreisevisum vergibt. Dieser Überblick erklärt, was die Behörde tut, wer zuständig ist und wie ein Termin abläuft.
Inhaltsverzeichnis
Das Wichtigste in Kürze
- Zuständig nach Wohnort: Maßgeblich ist die Ausländerbehörde des Kreises oder der kreisfreien Stadt, in der Sie gemeldet sind.
- Kernaufgaben: Aufenthaltstitel erteilen und verlängern, über Niederlassungserlaubnis und Blaue Karte EU entscheiden, Verpflichtungserklärungen prüfen.
- Termin meist Pflicht: Persönliches Erscheinen ist oft nötig, weil Fingerabdrücke und Lichtbild für den elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) aufgenommen werden.
- Fristen beachten: Die Verlängerung sollte vor Ablauf des aktuellen Titels beantragt werden – sonst droht eine Lücke im Aufenthaltsstatus.
- Gebühren: Je nach Titel meist zwischen 93 und 147 Euro; für Kinder und bestimmte Gruppen ermäßigt oder kostenfrei.
Was macht die Ausländerbehörde?
Die Ausländerbehörde vollzieht das Aufenthaltsgesetz (AufenthG). Sie entscheidet über das Recht von Drittstaatsangehörigen, sich in Deutschland aufzuhalten, und stellt die dazu passenden Dokumente aus. Bürgerinnen und Bürger der EU, des EWR und der Schweiz brauchen dagegen keinen Aufenthaltstitel – für sie ist die Behörde nur in Sonderfällen zuständig.
Zu den Hauptaufgaben gehören:
- Aufenthaltserlaubnis erteilen und verlängern – der befristete Aufenthaltstitel für Arbeit, Studium, Familiennachzug oder humanitäre Gründe.
- Niederlassungserlaubnis ausstellen – das unbefristete Aufenthaltsrecht, das in der Regel nach mehreren Jahren rechtmäßigem Aufenthalt möglich ist.
- Blaue Karte EU für akademische Fachkräfte mit qualifiziertem Arbeitsvertrag bearbeiten.
- Verlängerung von nationalen Visa (Kategorie D), wenn der Zweck weiter besteht.
- Verpflichtungserklärungen nach § 68 AufenthG entgegennehmen und die finanzielle Tragfähigkeit prüfen, wenn jemand für einen Besuch bürgt.
- Elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) als Chipkarte produzieren lassen, Fiktionsbescheinigungen ausstellen und über Niederlassungs- und Daueraufenthaltsrechte entscheiden.
Zuständigkeiten und Leistungen
Welche Stelle für Sie zuständig ist, hängt vom Wohnsitz ab. In kreisfreien Städten ist die Ausländerbehörde Teil der Stadtverwaltung, in Landkreisen meist beim Landratsamt oder der Kreisverwaltung angesiedelt. In einigen Ländern bündeln zentrale Stellen bestimmte Verfahren, etwa für Fachkräfte. Im Zweifel finden Sie die richtige Stelle über die Suche Ihrer Stadt oder Ihres Landkreises – einen Überblick über Ämter und ihre Aufgaben bietet auch unsere Seite Ämter informieren.
Die wichtigsten Aufenthaltstitel im Überblick:
| Titel | Für wen | Dauer |
|---|---|---|
| Aufenthaltserlaubnis | Arbeit, Studium, Familie, humanitäre Gründe | befristet, verlängerbar |
| Blaue Karte EU | Akademische Fachkräfte mit qualifiziertem Job | befristet, Weg zur Niederlassung |
| Niederlassungserlaubnis | Nach mehrjährigem rechtmäßigem Aufenthalt | unbefristet |
| Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU | Langfristig Aufhältige | unbefristet, EU-weit |
| Nationales Visum (D) | Einreise für längeren Aufenthalt | befristet, im Inland verlängerbar |
Blaue Karte EU: die Gehaltsgrenzen 2026
Die Blaue Karte EU richtet sich an Hochschulabsolventinnen und -absolventen mit einem konkreten Arbeitsvertrag. Entscheidend ist das Bruttojahresgehalt:
- Regelgrenze 2026: mindestens 50.700 Euro brutto im Jahr.
- Reduzierte Grenze 2026: mindestens 45.934,20 Euro brutto im Jahr – für Mangelberufe und Berufseinsteigende (Abschluss in den letzten Jahren); hier ist die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit nötig.
Ein Vorteil: Wer Deutsch auf B1-Niveau nachweist, kann die Niederlassungserlaubnis schon nach 21 Monaten erhalten.
So läuft der Kontakt und der Termin ab
Der Ablauf ist von Behörde zu Behörde verschieden, folgt aber meist diesem Muster:
- 1. Termin sichern: Viele Ausländerbehörden arbeiten ausschließlich mit Online-Terminvergabe oder per E-Mail-Anfrage. Termine sind oft Wochen im Voraus ausgebucht – früh kümmern.
- 2. Antrag und Unterlagen vorbereiten: Antragsformular, gültiger Pass, biometrisches Lichtbild, Meldebescheinigung sowie zweckabhängige Nachweise (Arbeitsvertrag, Immatrikulation, Krankenversicherung, Einkommensnachweise).
- 3. Persönlicher Termin: Für den elektronischen Aufenthaltstitel werden Fingerabdrücke und Unterschrift aufgenommen. Stellen Sie Rückfragen direkt vor Ort.
- 4. Fiktionsbescheinigung: Läuft Ihr Titel ab, bevor entschieden ist, erhalten Sie eine Fiktionsbescheinigung. Sie sichert Ihren Aufenthalt während der Bearbeitung.
- 5. Abholung der Karte: Der eAT wird zentral produziert und nach einigen Wochen ausgegeben – meist mit zweitem Termin oder Postversand des PIN-Briefs.
Kosten und Gebühren
Die Gebühren sind bundeseinheitlich in der Aufenthaltsverordnung (AufenthV) geregelt. Stand 2026 gelten unter anderem:
| Amtshandlung | Gebühr |
|---|---|
| Aufenthaltserlaubnis erteilen | 100 Euro |
| Aufenthaltserlaubnis verlängern (über 3 Monate) | 93 Euro |
| Aufenthaltserlaubnis verlängern (bis 3 Monate) | 96 Euro |
| Blaue Karte EU erteilen | 100 Euro |
| Niederlassungserlaubnis (Regelfall) | 113 Euro |
| Niederlassungserlaubnis (Hochqualifizierte) | 147 Euro |
| Nationales Visum (D) verlängern | 25 Euro |
| Verpflichtungserklärung (§ 68) | 29 Euro |
| Fiktionsbescheinigung | 13 Euro |
Für Minderjährige sind viele Gebühren ermäßigt. Für anerkannte Asylberechtigte und bestimmte Schutzberechtigte fallen häufig keine Kosten an. Familienangehörige von Deutschen und EU-Bürgern zahlen oft reduzierte Sätze. Die genaue Gebühr nennt Ihnen die zuständige Stelle im Einzelfall.
Verpflichtungserklärung: wofür sie zählt
Wer eine Person aus dem Ausland zu Besuch einlädt, kann eine Verpflichtungserklärung nach § 68 AufenthG abgeben. Damit übernehmen Sie für die Dauer des Aufenthalts sämtliche Kosten – Lebensunterhalt, Unterkunft und mögliche Ausreisekosten. Die Ausländerbehörde prüft vorher Ihre finanzielle Leistungsfähigkeit (Bonität) anhand von Einkommensnachweisen und bestehenden Verpflichtungen. Die unterschriebene Erklärung legt der Gast bei der Botschaft zum Visumantrag vor.
Tipps für den Behördengang
- Früh um den Termin kümmern: Wartezeiten von mehreren Wochen sind normal. Buchen Sie, sobald die Verlängerung absehbar ist.
- Unterlagen vollständig mitbringen: Eine fehlende Krankenversicherung oder ein abgelaufener Pass führt häufig zu einem zweiten Termin.
- Kopien vorbereiten: Halten Sie von allen Dokumenten Kopien bereit – manche Stellen behalten Unterlagen für die Akte.
- Übersetzungen prüfen: Ausländische Urkunden brauchen oft eine beglaubigte deutsche Übersetzung.
- Bei Sprachbarrieren: Nehmen Sie eine Begleitperson mit, die übersetzen kann – einen Anspruch auf gestellte Dolmetscher gibt es im Regelfall nicht.
- Bestätigungen aufheben: Bewahren Sie Antragsbestätigung und Fiktionsbescheinigung gut auf, etwa für Arbeitgeber oder Reisen.
Wer dauerhaft in Deutschland lebt, kann nach mehreren Jahren auch die deutsche Staatsangehörigkeit anstreben. Wie das geht, lesen Sie auf unserer Seite Einbürgerung beantragen.
Häufig gestellte Fragen
Welche Ausländerbehörde ist für mich zuständig?
Zuständig ist die Ausländerbehörde an Ihrem gemeldeten Wohnort. In kreisfreien Städten gehört sie zur Stadtverwaltung, in Landkreisen meist zum Landratsamt. Bei einem Umzug in einen anderen Kreis wechselt auch die Zuständigkeit.
Was ist der Unterschied zwischen Aufenthaltserlaubnis und Niederlassungserlaubnis?
Die Aufenthaltserlaubnis ist befristet und an einen Zweck gebunden, etwa Arbeit oder Studium. Die Niederlassungserlaubnis ist unbefristet und nicht zweckgebunden. Sie ist in der Regel nach mehreren Jahren rechtmäßigem Aufenthalt möglich.
Was passiert, wenn mein Aufenthaltstitel abläuft, bevor entschieden ist?
Wenn Sie die Verlängerung rechtzeitig beantragt haben, erhalten Sie eine Fiktionsbescheinigung. Sie gilt als vorläufiger Nachweis und sichert Ihren Aufenthalt, bis die Behörde entschieden hat. Reisen ins Ausland sind damit aber eingeschränkt.
Brauche ich als EU-Bürger einen Aufenthaltstitel?
Nein. Staatsangehörige der EU, des EWR und der Schweiz genießen Freizügigkeit und brauchen keinen Aufenthaltstitel. Sie müssen sich nur regulär beim Einwohnermeldeamt anmelden. Die Ausländerbehörde ist hier nur in Sonderfällen zuständig.
Was kostet eine Verpflichtungserklärung?
Die Gebühr beträgt bundeseinheitlich 29 Euro nach der Aufenthaltsverordnung. Sie fällt auch an, wenn die Bonität nicht ausreichend nachgewiesen werden kann. Bringen Sie Einkommensnachweise mit, damit die Behörde die finanzielle Tragfähigkeit prüfen kann.
Wie lange dauert die Bearbeitung eines Aufenthaltstitels?
Das hängt stark von der Behörde und dem Fall ab und reicht von wenigen Wochen bis zu mehreren Monaten. Der elektronische Aufenthaltstitel wird zentral produziert, sodass nach der Entscheidung noch einige Wochen bis zur Ausgabe der Karte vergehen.
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- Einwohnermeldeamt
🔗 Weitere offizielle Quellen:
