Personalausweis beantragen: Unterlagen, Kosten und Ablauf
📖 Lesezeit: 8 Min · 📅 5. Mai 2026
Den Personalausweis beantragen Sie beim örtlichen Bürgerbüro durch persönliche Vorsprache mit den erforderlichen Unterlagen. Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel 2-4 Wochen, die Gültigkeitsdauer für Erwachsene 10 Jahre.
Der deutsche Personalausweis ist Ihr wichtigstes Identitätsdokument und für viele Behördengänge, Vertragsabschlüsse und Reisen innerhalb der EU erforderlich. Als deutscher Staatsangehöriger haben Sie nach dem Personalausweisgesetz sowohl das Recht als auch die Pflicht, einen gültigen Personalausweis zu besitzen.
Seit der Einführung des elektronischen Personalausweises sind zusätzlich Online-Ausweisfunktionen verfügbar, die Sie optional aktivieren können. Die Beantragung erfolgt ausschließlich bei staatlichen Behörden und erfordert Ihre persönliche Anwesenheit.
Inhaltsverzeichnis
Das Wichtigste in Kürze
- Zuständigkeit: Bürgerbüro oder Bürgeramt Ihres Wohnorts
- Persönliche Anwesenheit: Pflicht bei Erstantrag und Verlängerung
- Kosten: 28,80 Euro für Erwachsene (bundesweit einheitlich)
- Bearbeitungszeit: 2-4 Wochen im Standardverfahren
- Gültigkeit: 10 Jahre für Personen ab 24 Jahren
- Wichtige Unterlagen: Bisheriger Ausweis, biometrisches Foto, Antragsformular
Was bedeutet ‚Personalausweis beantragen‘?
Einen Personalausweis beantragen bedeutet, bei der zuständigen Personalausweisbehörde die Ausstellung eines neuen deutschen Identitätsdokuments zu beantragen. Dies kann sowohl bei der Erstausstellung als auch bei der Verlängerung eines abgelaufenen Ausweises der Fall sein.
Der Personalausweis dient als amtlicher Nachweis Ihrer Identität und Staatsangehörigkeit. Er enthält Ihre persönlichen Daten, ein biometrisches Lichtbild und einen elektronischen Chip mit zusätzlichen Sicherheitsmerkmalen. Deutsche Staatsangehörige ab 16 Jahren sind verpflichtet, einen gültigen Personalausweis oder Reisepass zu besitzen.
Wichtig: Der Personalausweis kann ausschließlich bei deutschen Behörden beantragt werden. Private Dienstleister oder Online-Portale können lediglich Termine vermitteln, aber nicht den Ausweis selbst ausstellen.
Der moderne Personalausweis verfügt über die eID-Funktion, mit der Sie sich online bei verschiedenen Diensten authentifizieren können. Diese Funktion ist optional und kann bei der Beantragung aktiviert oder deaktiviert werden.
Voraussetzungen und rechtliche Grundlagen
Die rechtliche Grundlage für die Personalausweisbeantragung bildet das Personalausweisgesetz (PAuswG) in Verbindung mit der Personalausweisverordnung (PAuswV). Diese Gesetze regeln sowohl Ihre Rechte als auch Ihre Pflichten im Umgang mit dem Personalausweis.
Grundvoraussetzungen für die Beantragung:
| Voraussetzung | Details |
|---|---|
| Deutsche Staatsangehörigkeit | Nachweis durch Geburtsurkunde oder bisherigen Ausweis |
| Wohnsitz in Deutschland | Anmeldung beim örtlichen Einwohnermeldeamt |
| Persönliche Vorsprache | Antragstellung nur durch Sie selbst möglich |
| Mindestalter 16 Jahre | Für Erstausstellung, davor nur auf Antrag |
Ausweispflichtig sind alle deutschen Staatsangehörigen ab 16 Jahren. Sie können jedoch auch für Kinder unter 16 Jahren einen Personalausweis beantragen, wenn dieser beispielsweise für Reisen benötigt wird. In diesem Fall ist die Anwesenheit beider sorgeberechtigter Elternteile oder eine notariell beglaubigte Vollmacht erforderlich.
Ausweispflicht: Deutsche Staatsangehörige sind ab 16 Jahren verpflichtet, entweder einen gültigen Personalausweis oder Reisepass zu besitzen. Ein Verstoß kann mit einem Bußgeld geahndet werden.
Für EU-Bürger und Drittstaatsangehörige gelten andere Regelungen. Diese erhalten keinen deutschen Personalausweis, sondern müssen ihre Identität durch die Ausweisdokumente ihres Heimatlandes nachweisen.
Erforderliche Unterlagen
Für die Beantragung Ihres Personalausweises benötigen Sie verschiedene Unterlagen, die Sie vollständig zum Termin mitbringen müssen. Unvollständige Unterlagen führen zur Ablehnung des Antrags oder zu Verzögerungen.
Pflichtunterlagen für jeden Antrag:
- Bisheriger Personalausweis oder Reisepass: Als Identitätsnachweis
- Biometrisches Lichtbild: 45 × 35 mm, nicht älter als 6 Monate
- Antragsformular: Wird vor Ort ausgefüllt oder vorab heruntergeladen
- Geburtsurkunde: Bei Erstantrag ohne bisherige Ausweisdokumente
Das biometrische Lichtbild muss strenge Anforderungen erfüllen. Es muss eine Frontalaufnahme ohne Kopfbedeckung sein, mit neutralem Gesichtsausdruck und geschlossenem Mund. Brillenträger sollten darauf achten, dass keine Lichtreflexionen auf den Gläsern sichtbar sind.
Zusätzliche Unterlagen in besonderen Fällen:
| Situation | Zusätzliche Unterlagen |
|---|---|
| Namensänderung | Heiratsurkunde oder Scheidungsurteil |
| Minderjährige | Sorgerechtsnachweis beider Elternteile |
| Verlust/Diebstahl | Verlustanzeige bei der Polizei |
| Beschädigung | Beschädigter Ausweis zur Vorlage |
Tipp: Lassen Sie Ihr biometrisches Foto von einem professionellen Fotografen anfertigen. Viele Bürgerbüros lehnen selbstgemachte Fotos ab, wenn sie nicht den strengen biometrischen Anforderungen entsprechen.
Ablauf der Beantragung im Bürgerbüro
Die Beantragung Ihres Personalausweises läuft in mehreren standardisierten Schritten ab. Der gesamte Prozess vor Ort dauert in der Regel 15-30 Minuten, je nach Wartezeit und Komplexität Ihres Falls.
Schritt-für-Schritt-Ablauf:
1. Terminvereinbarung: In den meisten Gemeinden ist eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich oder zumindest empfehlenswert. Dies können Sie online, telefonisch oder persönlich vor Ort erledigen.
2. Antragsstellung vor Ort: Sie füllen das Antragsformular aus oder vervollständigen ein bereits zu Hause ausgefülltes Formular. Dabei werden Ihre persönlichen Daten erfasst und mit den vorgelegten Dokumenten abgeglichen.
3. Identitätsprüfung: Der Sachbearbeiter prüft Ihre Identität anhand der vorgelegten Dokumente und gleicht diese mit den Einwohnermeldeamtsdaten ab.
4. Fingerabdruckaufnahme: Für den elektronischen Chip werden die Abdrücke beider Zeigefinger digital erfasst. Dies ist seit 2021 verpflichtend für alle Ausweise.
| Verfahrensschritt | Dauer | Ihre Aufgabe |
|---|---|---|
| Warteschlange | 5-20 Min. | Wartenummer ziehen |
| Antragsaufnahme | 10-15 Min. | Unterlagen vorlegen, Formular prüfen |
| Biometrie-Erfassung | 3-5 Min. | Fingerabdrücke scannen lassen |
| Gebührenzahlung | 2-3 Min. | Gebühr bar oder per EC-Karte zahlen |
5. eID-Funktion festlegen: Sie entscheiden, ob die Online-Ausweisfunktion aktiviert werden soll. Bei Aktivierung erhalten Sie eine sechsstellige PIN für die Online-Nutzung.
6. Gebührenzahlung und Abholung vereinbaren: Nach Zahlung der Gebühr erhalten Sie einen Abholschein mit dem voraussichtlichen Fertigstellungstermin.
Gut zu wissen: Der alte Personalausweis wird bei der Abholung des neuen eingezogen und entwertet. Planen Sie daher keine wichtigen Termine, für die Sie einen Ausweis benötigen, in der Übergangszeit.
Kosten und Gebühren
Die Gebühren für den Personalausweis sind bundesweit einheitlich geregelt und werden direkt bei der Antragstellung fällig. Zusätzliche Kosten können für Sonderleistungen oder bei besonderen Umständen entstehen.
Standardgebühren (Stand 2026):
| Leistung | Gebühr | Gültigkeit |
|---|---|---|
| Personalausweis ab 24 Jahren | 28,80 € | 10 Jahre |
| Personalausweis unter 24 Jahren | 22,80 € | 6 Jahre |
| Vorläufiger Personalausweis | 10,00 € | max. 3 Monate |
| Expressverfahren | zusätzlich 32,00 € | 2-4 Werktage |
Die Zahlung erfolgt in der Regel vor Ort beim Bürgerbüro. Die meisten Behörden akzeptieren sowohl Bargeld als auch EC-Kartenzahlung. Kreditkarten werden nicht überall akzeptiert, daher sollten Sie sich vorab informieren.
Zusätzliche Kosten können entstehen für:
- Biometrisches Foto: 8-15 € beim Fotografen
- Beglaubigte Kopien: 5-10 € pro Dokument bei Namensänderungen
- Expressversand: Falls verfügbar, zusätzlich 6-10 €
- Verlustanzeige: Kostenfrei bei der Polizei
Wichtig: Bei Verlust oder Diebstahl Ihres Personalausweises fallen die vollen Gebühren erneut an. Eine Erstattung oder Ermäßigung gibt es nicht.
Für Empfänger von Bürgergeld oder anderen Sozialleistungen gibt es keine automatische Gebührenbefreiung. In besonderen Härtefällen können Sie jedoch einen Antrag auf Gebührenerlass bei der ausstellenden Behörde stellen.
Gültigkeit, Fristen und Sonderfälle
Die Gültigkeitsdauer Ihres Personalausweises richtet sich nach Ihrem Alter bei der Ausstellung. Diese Regelung soll dem schnelleren Wandel der Gesichtszüge bei jungen Menschen Rechnung tragen.
Gültigkeitsdauern im Überblick:
| Alter bei Ausstellung | Gültigkeitsdauer | Besonderheiten |
|---|---|---|
| Unter 24 Jahre | 6 Jahre | Reduzierte Gebühr |
| Ab 24 Jahre | 10 Jahre | Standardgültigkeit |
| Vorläufiger Ausweis | max. 3 Monate | Nur bei dringendem Bedarf |
Ein abgelaufener Personalausweis verliert seine Gültigkeit als Reisedokument sofort. Als Identitätsnachweis im Inland wird er oft noch kurze Zeit akzeptiert, jedoch sollten Sie sich nicht darauf verlassen und rechtzeitig einen neuen Ausweis beantragen.
Sonderfall: Vorläufiger Personalausweis
Wenn Sie dringend einen Identitätsnachweis benötigen, können Sie einen vorläufigen Personalausweis beantragen. Dieser wird sofort ausgestellt, hat aber eingeschränkte Funktionen und ist nur maximal 3 Monate gültig.
Empfehlung: Beantragen Sie Ihren neuen Personalausweis etwa 2-3 Monate vor Ablauf des alten. So vermeiden Sie Zeitdruck und haben einen nahtlosen Übergang.
Besondere Situationen:
- Umzug: Adressänderungen werden per Aufkleber auf dem Ausweis vermerkt
- Namensänderung: Erfordert die Beantragung eines komplett neuen Ausweises
- Beschädigung: Bei starker Beschädigung ist ein Neudruck erforderlich
- Auslandsaufenthalt: Beantragung über deutsche Konsulate möglich
5 Tipps für den Termin im Bürgerbüro
Mit der richtigen Vorbereitung läuft Ihr Termin zur Personalausweisbeantragung reibungslos ab. Diese praktischen Tipps helfen Ihnen, Zeit zu sparen und Probleme zu vermeiden.
Tipp 1: Vollständige Unterlagen vorbereiten
Erstellen Sie eine Checkliste aller benötigten Dokumente und haken Sie jeden Punkt ab, bevor Sie das Haus verlassen. Kontrollieren Sie besonders die Aktualität Ihres biometrischen Fotos und ob alle Dokumente noch gültig sind.
Tipp 2: Termin online buchen
Nutzen Sie die Online-Terminbuchung Ihrer Gemeinde, falls verfügbar. Oft sind frühe Morgentermine oder Termine am Ende der Woche weniger frequentiert und Sie haben kürzere Wartezeiten.
Profi-Tipp: Rufen Sie vorab beim Bürgerbüro an und fragen Sie, welche Zahlungsmethoden akzeptiert werden. Nicht alle Ämter nehmen Kreditkarten an.
Tipp 3: Ausreichend Zeit einplanen
Planen Sie mindestens 45-60 Minuten für den gesamten Termin ein, inklusive möglicher Wartezeit. Vermeiden Sie wichtige Folgetermine direkt nach dem Behördenbesuch.
Tipp 4: eID-Entscheidung vorbereiten
Informieren Sie sich vorab über die Online-Ausweisfunktion und entscheiden Sie, ob Sie diese aktivieren möchten. Bei Aktivierung benötigen Sie später ein entsprechendes Kartenlesegerät für die Nutzung.
Tipp 5: Abholtermin gleich vereinbaren
Vereinbaren Sie bereits bei der Antragstellung einen Termin zur Abholung oder fragen Sie nach den Öffnungszeiten für die Ausgabe. Viele Bürgerbüros haben spezielle Abholzeiten ohne Terminpflicht.
Häufig gestellte Fragen
Wie lange dauert die Beantragung eines Personalausweises?
Die Bearbeitungszeit beträgt im Standardverfahren 2-4 Wochen. Der Termin im Bürgerbüro selbst dauert etwa 15-30 Minuten. Gegen Aufpreis ist ein Expressverfahren möglich, das die Bearbeitungszeit auf 2-4 Werktage verkürzt.
Was kostet ein neuer Personalausweis?
Ein Personalausweis kostet für Personen ab 24 Jahren 28,80 Euro und ist 10 Jahre gültig. Für unter 24-Jährige beträgt die Gebühr 22,80 Euro bei einer Gültigkeit von 6 Jahren. Diese Gebühren sind bundesweit einheitlich geregelt.
Welche Unterlagen brauche ich für die Beantragung?
Sie benötigen Ihren bisherigen Personalausweis oder Reisepass, ein aktuelles biometrisches Lichtbild (45 × 35 mm) und das ausgefüllte Antragsformular. Bei besonderen Umständen wie Namensänderungen sind zusätzliche Dokumente erforderlich.
Kann ich den Personalausweis online beantragen?
Nein, die Beantragung ist ausschließlich durch persönliche Vorsprache bei der zuständigen Behörde möglich. Online können Sie lediglich Termine vereinbaren oder Formulare herunterladen. Die Identitätsprüfung und Fingerabdruckaufnahme erfordern Ihre persönliche Anwesenheit.
Was passiert, wenn mein Personalausweis gestohlen wurde?
Melden Sie den Diebstahl sofort bei der Polizei und lassen Sie eine Verlustanzeige aufnehmen. Anschließend beantragen Sie mit dieser Anzeige einen neuen Personalausweis. Die vollen Gebühren fallen erneut an, eine Erstattung gibt es nicht.
Wo kann ich meinen Personalausweis beantragen?
Zuständig ist das Bürgerbüro oder Bürgeramt Ihres Hauptwohnsitzes. Bei längeren Auslandsaufenthalten können Sie den Antrag auch bei deutschen Konsulaten stellen. Private Dienstleister können keine Personalausweise ausstellen.
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Leben und Wohnen
- Aktuelle Informationen
- Deutsche Post
- Dokumente beglaubigen
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