Erbschein beantragen

📖 Lesezeit: 7 Min · 📅 6. Mai 2026
Ein Erbschein ist der amtliche nachweis für deine Eigenschaft als Erbe. Das zuständige Amtsgericht stellt ihn aus, wenn du dich als rechtmäßiger Erbe legitimieren musst. Die beantragung kostet je nach wert des Nachlasses zwischen 150 und mehreren hundert Euro.
Der erbschein dient als nachweis gegenüber banken, versicherungen, behörden und anderen Institutionen. Er zeigt, wer erbe ist und welche erbquote jedem miterben zusteht. Nicht in allen fällen ist ein erbschein erforderlich – manchmal reichen auch andere Dokumente aus.
Inhaltsverzeichnis
Das Wichtigste in Kürze
- Das amtsgericht am letzten wohnort des verstorbenen ist zuständig für die erteilung des Erbscheins
- Die gebühren richten sich nach dem wert des Nachlasses und liegen meist zwischen 150-500 Euro
- Erforderliche unterlagen: Sterbeurkunde, Testament oder erbvertrag (falls vorhanden), Personalausweis und Nachweise zum Verwandtschaftsverhältnis
- Die bearbeitungszeit beträgt in der regel 4-8 Wochen, kann aber bei komplexen Fällen länger dauern
- Banken und Versicherungen akzeptieren oft auch ein notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll als Alternative
- Eine eidesstattliche Versicherung über die Richtigkeit aller Angaben ist Teil des Antragsverfahrens
Wann du einen Erbschein benötigst
Ein erbschein ist nicht automatisch erforderlich, wenn jemand stirbt. Du brauchst ihn nur in bestimmten fällen als nachweis deiner Erbenstellung. banken verlangen ihn meist, um Konten zu entsperren oder Depots zu übertragen.
Versicherungen benötigen den erbschein für die Auszahlung von Lebensversicherungen oder zur Änderung von Verträgen. Grundbuchämter fordern ihn bei Immobilienübertragungen an. Auch für die Kündigung von Verträgen des verstorbenen kann er nötig sein.
Tipp: Wenn ein notarielles testament oder erbvertrag vorhanden ist, reicht oft das Eröffnungsprotokoll des Nachlassgerichts zusammen mit dem Testament aus. Das spart die kosten für einen erbschein.
Bei der gesetzlichen erbfolge ohne testament ist der erbschein meist unumgänglich. Hier gibt es keine anderen Dokumente, die deine Erbenstellung eindeutig belegen. Die Institutionen brauchen dann den amtlichen nachweis vom gericht.
Zuständiges Gericht und Antragstellung
Das amtsgericht am letzten gewöhnlichen aufenthaltsort des erblassers ist für die erteilung zuständig. Wenn der verstorbene im ausland gelebt hat, ist das amtsgericht am ort seines letzten inländischen Wohnsitzes zuständig.
Den antrag kannst du persönlich beim gericht stellen oder schriftlich einreichen. Viele gerichte bieten auch online-formulare an. Du musst persönlich erscheinen oder zu einem Notar gehen, um die eidesstattliche Versicherung abzugeben.
Antragsberechtigt sind alle erben, auch wenn mehrere miterben vorhanden sind. Du kannst den antrag allein stellen – die anderen erben müssen nicht zustimmen. Das gericht prüft dann alle angaben und ermittelt die erbberechtigten.
| Antragsart | Aufwand | Kosten |
|---|---|---|
| Persönlich am Gericht | Terminvereinbarung nötig | Nur Gerichtsgebühren |
| Über Notar | Flexiblere Termine | Gerichts- plus Notargebühren |
| Schriftlicher Antrag | Nachträglicher Termin für Versicherung | Nur Gerichtsgebühren |
Erforderliche Unterlagen für den Antrag
Die sterbeurkunde des verstorbenen ist das wichtigste dokument für den antrag. Du brauchst das Original oder eine beglaubigte kopie. Das standesamt am sterbeort stellt sie aus – meist reichen drei bis fünf exemplare für alle behördengänge.
Dein personalausweis oder reisepass weist deine identität nach. Bei miterben braucht jeder antragsteller ein gültiges ausweisdokument. geburtsurkunden belegen das verwandtschaftsverhältnis zum verstorbenen.
Wenn ein testament oder erbvertrag vorhanden ist, musst du das original vorlegen. Das gericht behält es ein und gibt dir beglaubigte kopien zurück. Bei handschriftlichen testamenten prüft das gericht die Echtheit besonders sorgfältig.
Unterlagen im Überblick
- Sterbeurkunde des Verstorbenen (Original oder beglaubigte Kopie)
- Testament oder erbvertrag (falls vorhanden)
- Personalausweis oder reisepass des Antragstellers
- geburtsurkunde zur Verwandtschaftsbestätigung
- Heiratsurkunde bei Ehepartnern
- Scheidungsurteil bei geschiedenen Ehen
- Sterbeurkunden verstorbener Verwandter (bei gesetzlicher erbfolge)
Bei der gesetzlichen erbfolge ohne testament brauchst du zusätzliche nachweise. Das gericht muss alle möglichen erben ermitteln. Deshalb sind oft sterbeurkunden anderer Verwandter, heiratsurkunden oder scheidungsurteile nötig.
Kosten und Gebühren im Detail
Die kosten für einen erbschein richten sich nach dem wert des nachlasses und sind im gesetz über kosten der freiwilligen gerichtsbarkeit (GNotKG) festgelegt. Je höher der nachlasswert, desto teurer wird der erbschein.
Die berechnung erfolgt nach tabellen im gesetz. Bei einem nachlasswert von 50.000 euro zahlst du etwa 165 euro gerichtsgebühren. Bei 100.000 euro sind es rund 273 euro, bei 200.000 euro etwa 435 euro.
| Nachlasswert | Gerichtsgebühr (ca.) | Zusatzkosten Notar |
|---|---|---|
| 25.000 € | 115 € | 50-80 € |
| 50.000 € | 165 € | 80-120 € |
| 100.000 € | 273 € | 120-180 € |
| 200.000 € | 435 € | 200-300 € |
Wenn du den antrag über einen notar stellst, kommen dessen gebühren dazu. Diese orientieren sich ebenfalls am nachlasswert und liegen meist bei etwa 60-80% der gerichtsgebühren. Dafür sparst du dir den gang zum gericht.
Wichtig: Die gebühren sind sofort nach erteilung des erbscheins fällig. Das gericht händigt ihn erst nach vollständiger bezahlung aus.
Zusätzliche kosten entstehen für beglaubigte kopien von Dokumenten, wenn du keine originale hast. Pro beglaubigte kopie rechnen notare meist 5-10 euro. Bei umfangreichen unterlagen kann das ins geld gehen.
Bearbeitungszeit und Verfahrensablauf
Das gericht prüft deinen antrag und alle eingereichten unterlagen sorgfältig. Die bearbeitungszeit liegt in der regel zwischen 4 und 8 wochen. Bei komplexen erbfällen oder wenn rechtsstreit über das erbrecht anhängig ist, kann es deutlich länger dauern.
Zunächst prüft das gericht die vollständigkeit der unterlagen. Fehlen dokumente, fordert es diese nach. Dann ermittelt es alle erbberechtigten und deren erbquoten. Bei unklaren verwandtschaftsverhältnissen kann das aufwendig werden.
Die eidesstattliche versicherung ist ein wichtiger schritt. Dabei versicherst du unter eid, dass alle angaben richtig sind und dir keine umstände bekannt sind, die gegen dein erbrecht sprechen. falsche angaben können strafbar sein.
Achtung: falsche angaben in der eidesstattlichen versicherung sind strafbar und können zu einer verurteilung wegen Meineids führen.
Nach abschluss der prüfung stellt das gericht den erbschein aus. Du bekommst eine benachrichtigung und kannst ihn nach bezahlung der gebühren abholen. Manche gerichte senden ihn auch per post zu.
Arten von Erbscheinen
Es gibt verschiedene arten von erbscheinen je nach situation. Der allgemeine erbschein weist alle erben und ihre erbquoten aus. Er ist die häufigste variante und reicht für die meisten zwecke aus.
Der teilerbschein beschränkt sich auf einen bestimmten nachlassgegenstand oder eine bestimmte person. Er ist sinnvoll, wenn nur für spezielle zwecke ein nachweis nötig ist. Die kosten sind meist niedriger als beim allgemeinen erbschein.
Bei testamentsvollstreckung gibt es besondere erbscheine mit entsprechenden vermerken. Hier sind die befugnisse der erben eingeschränkt. Der testamentsvollstrecker erhält ein separates zeugnis über seine berechtigung.
Gemeinschaftliche erbscheine für erbengemeinschaften zeigen alle miterben auf einem dokument. Einzelerbscheine werden für jeden erben getrennt ausgestellt. Beide varianten haben vor dem gesetz die gleiche wirkung.
Alternativen zum Erbschein
Ein notarielles testament mit eröffnungsprotokoll kann in vielen fällen den erbschein ersetzen. banken und andere institutionen müssen diese dokumente grundsätzlich anerkennen. Das spart zeit und geld.
Das europäische nachlasszeugnis gilt EU-weit und kann bei grenzüberschreitenden erbfällen sinnvoller sein als ein deutscher erbschein. Es wird ebenfalls vom amtsgericht ausgestellt und kostet ähnlich viel.
Vollmachten über den tod hinaus können bestimmte rechtsgeschäfte ohne erbschein ermöglichen. Sie müssen aber notariell beurkundet sein und die entsprechenden klauseln enthalten. Nicht alle banken akzeptieren sie.
Erbschein-Alternativen
- notarielles testament + eröffnungsprotokoll
- europäisches nachlasszeugnis (bei EU-bezug)
- notarielle vollmacht über den tod hinaus
- bankvollmacht des verstorbenen (begrenzt einsetzbar)
Bei kleineren beträgen verzichten manche banken auf aufwendige nachweise. Hier reicht oft die sterbeurkunde plus ausweis. Die grenzen liegen meist zwischen 2.000 und 5.000 euro je nach institut.
Häufig gestellte Fragen
Wie lange ist ein Erbschein gültig?
Ein erbschein hat grundsätzlich unbegrenzte gültigkeit. Er verliert nur seine wirkung, wenn sich herausstellt, dass die angaben falsch waren oder wenn er vom gericht eingezogen wird. In der praxis akzeptieren die meisten institutionen auch ältere erbscheine problemlos.
Können mehrere erben gemeinsam einen erbschein beantragen?
Ja, mehrere erben können gemeinsam einen antrag stellen. Das ist oft sinnvoll, um kosten zu sparen. Jeder erbe kann aber auch allein einen erbschein beantragen. Die anderen miterben müssen dem nicht zustimmen.
Was passiert, wenn der Erbschein fehlerhaft ist?
fehlerhafte erbscheine kann das gericht einziehen und berichtigen. Die kosten für die berichtigung trägt meist derjenige, der falsche angaben gemacht hat. In schwerwiegenden fällen kann auch eine strafanzeige wegen betrugs oder meineids folgen.
Muss ich einen Anwalt beauftragen?
Nein, ein anwalt ist nicht zwingend erforderlich. Du kannst den antrag selbst stellen oder einen notar beauftragen. Bei komplexen erbfällen oder streitigkeiten kann anwaltliche beratung aber sinnvoll sein.
Kann ich den Erbschein auch online beantragen?
Viele gerichte bieten online-formulare zum herunterladen an. Die eidesstattliche versicherung musst du aber persönlich abgeben – entweder beim gericht oder bei einem notar. Ein komplett digitaler antrag ist noch nicht möglich.
Was kostet ein Erbschein bei einem Nachlasswert von null Euro?
Auch bei überschuldeten nachlässen fallen mindestgebühren an. Diese betragen meist zwischen 30 und 60 euro. Das gericht muss trotzdem den vollständigen prüfungsaufwand betreiben, auch wenn am ende nichts zu erben ist.
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