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BAföG beantragen

Studentin lernt mit Laptop und Büchern am Schreibtisch

BAföG beantragen Sie beim Amt für Ausbildungsförderung: als Schülerin oder Schüler beim Amt Ihres Wohnorts, als Studentin oder Student beim Studierendenwerk Ihrer Hochschule. Der Antrag ist kostenlos und online über BAföG Digital möglich; bis zur ersten Auszahlung vergehen meist sechs bis zehn Wochen.

BAföG ist staatliche Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz. Wer wenig eigenes Geld und Eltern mit niedrigem oder mittlerem Einkommen hat, bekommt damit monatliche Unterstützung für Schule oder Studium. Wichtig vorab: Schüler-BAföG ist ein voller Zuschuss, den Sie nicht zurückzahlen. Studierende erhalten die Hälfte als Zuschuss und die Hälfte als zinsloses Darlehen.

Reichen Sie den Antrag früh ein, am besten schon vor Ausbildungsbeginn. BAföG wird in der Regel erst ab dem Antragsmonat gezahlt, rückwirkend gibt es nichts. Den passenden Vordruck und weitere Behördengänge finden Sie auch über unsere Übersicht Anträge und Formulare.

Das Wichtigste in Kürze

  • Zuständig: Schüler-BAföG beim Amt für Ausbildungsförderung der Stadt oder des Kreises, Studierenden-BAföG beim Studierenden-/Studentenwerk der Hochschule.
  • Antrag: kostenlos, online über BAföG Digital oder per Formblatt (Papier/PDF).
  • Höchstsatz Studierende: 992 Euro im Monat (Stand Sommersemester 2026), bei Familienversicherung über die Eltern bis 855 Euro.
  • Rückzahlung: Schüler-BAföG gar nicht; Studierende zahlen die Hälfte zurück, höchstens 10.010 Euro, zinsfrei.
  • Altersgrenze: in der Regel bis 45 Jahre bei Ausbildungsbeginn.
  • Dauer: Bearbeitung meist sechs bis zehn Wochen; rückwirkend wird nicht gezahlt.

Was bedeutet BAföG beantragen?

BAföG steht für Bundesausbildungsförderungsgesetz. Mit einem Antrag prüft das Amt für Ausbildungsförderung, ob und in welcher Höhe Ihnen Förderung zusteht. Maßgeblich sind Ihre Ausbildung, Ihr eigenes Einkommen und Vermögen sowie das Einkommen Ihrer Eltern oder Ihres Ehepartners.

Es gibt zwei Spielarten mit unterschiedlichen Zuständigkeiten und Folgen:

  • Schüler-BAföG: für den Besuch weiterführender und beruflicher Schulen ab Klasse 10. Es ist ein reiner Zuschuss, den Sie nie zurückzahlen.
  • Studierenden-BAföG: für ein Studium an Hochschule, Akademie oder höherer Fachschule. Es besteht zur Hälfte aus Zuschuss, zur Hälfte aus einem zinslosen Staatsdarlehen.
Schülerinnen und Schüler, die noch zu Hause bei den Eltern wohnen, bekommen meist nur in besonderen Fällen BAföG, etwa wenn die gewünschte Schule nicht von zu Hause aus erreichbar ist. Wer für die Schule auswärts wohnt, hat deutlich häufiger Anspruch. Im Zweifel lohnt sich immer ein Antrag und eine vorherige Probeberechnung.

Voraussetzungen

Ob Sie BAföG erhalten, hängt von mehreren Punkten zusammen ab. Erfüllt sein müssen vor allem:

  • Förderfähige Ausbildung: weiterführende Schule ab Klasse 10, Berufsfachschule, Fachschule oder ein Studium an einer staatlich anerkannten Hochschule.
  • Bedürftigkeit: Ihr eigenes Einkommen und Vermögen sowie das Einkommen der Eltern bleiben unter den Freibeträgen. Das Elterneinkommen wird beim Studierenden-BAföG fast immer geprüft.
  • Altersgrenze: Bei Beginn des Ausbildungsabschnitts sind Sie in der Regel jünger als 45 Jahre. Es gibt Ausnahmen, etwa beim zweiten Bildungsweg oder bei Kinderbetreuung.
  • Staatsangehörigkeit/Aufenthalt: deutsche Staatsangehörigkeit oder ein BAföG-berechtigter Aufenthaltsstatus.
  • Eignung und Studienfortschritt: Im Studium müssen Sie ab dem fünften Semester einen Leistungsnachweis (Formblatt 5) vorlegen.
Das Elterneinkommen ist beim Studierenden-BAföG entscheidend. Für den Höchstsatz darf es nicht zu hoch sein; der Grundfreibetrag liegt 2026 bei rund 2.540 Euro netto im Monat für verheiratete Eltern, dazu kommen Zuschläge für weitere Kinder. Unter bestimmten Bedingungen wird das Einkommen elternunabhängig nicht angerechnet, etwa nach mehreren Jahren Berufstätigkeit.

Erforderliche Unterlagen

Welche Formblätter Sie brauchen, hängt von Ihrer Situation ab. Für einen Studierenden-Antrag sind das typischerweise:

  • Formblatt 1: Hauptantrag mit Ihren persönlichen Angaben.
  • Formblatt 2: Bescheinigung der Schule oder Studienbescheinigung der Hochschule (im Studium oft direkt von der Hochschule übermittelt).
  • Formblatt 3: Einkommenserklärung der Eltern (je Elternteil eines), bei Verheirateten auch des Ehepartners.
  • Einkommensnachweise: Steuerbescheid der Eltern aus dem vorletzten Jahr, gegebenenfalls Gehaltsnachweise.
  • Nachweise zu eigenem Einkommen und Vermögen: Kontostände, Sparguthaben, Wertpapiere.
  • Krankenversicherungsnachweis sowie bei eigenen Kindern oder Auslandsausbildung die Formblätter 4 bzw. 6.
Bei BAföG Digital werden Sie Schritt für Schritt durch die nötigen Angaben geführt, und das System sagt Ihnen, welche Nachweise Sie hochladen müssen. Das spart das Heraussuchen einzelner Formblätter.

Ablauf

So gehen Sie Schritt für Schritt vor:

  • 1. Anspruch prüfen: Nutzen Sie vorab einen BAföG-Rechner, um Ihren möglichen Anspruch grob einzuschätzen. Stellen Sie den Antrag im Zweifel trotzdem.
  • 2. Zuständige Stelle finden: Als Schülerin oder Schüler das Amt für Ausbildungsförderung Ihres Wohnorts, als Studentin oder Student das Studierendenwerk Ihrer Hochschule.
  • 3. Antrag ausfüllen: online über BAföG Digital oder per Formblatt. Online lässt sich der Antrag fristwahrend und ohne Ausdruck absenden.
  • 4. Nachweise beifügen: Einkommensbelege, Studien- oder Schulbescheinigung und weitere geforderte Dokumente hochladen oder beilegen.
  • 5. Absenden und Eingang sichern: Bei BAföG Digital genügt das Online-Absenden. Bewahren Sie die Eingangsbestätigung auf.
  • 6. Bescheid abwarten: Das Amt prüft und schickt Ihnen den Bewilligungsbescheid. Bei Fehlern oder Ablehnung können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen.

Kosten

Der BAföG-Antrag selbst ist kostenlos. Es fallen keine Gebühren an, weder online noch auf Papier.

Posten Kosten
Antrag (online oder Papier) 0 Euro
Beratung beim Amt / Studierendenwerk 0 Euro
Eventuelle Nachweise (z. B. Kopien, Porto) gering, je nach Aufwand
Rückzahlung Schüler-BAföG 0 Euro (voller Zuschuss)
Rückzahlung Studierenden-BAföG höchstens 10.010 Euro, zinsfrei

Höhe, Dauer, Fristen und Sonderfälle

Die tatsächliche Höhe richtet sich nach Ihrer Wohnsituation, Krankenversicherung und dem angerechneten Einkommen. Der Höchstsatz für Studierende setzt sich 2026 so zusammen:

Bestandteil Betrag pro Monat
Grundbedarf 475 Euro
Wohnpauschale (eigene Wohnung) 380 Euro
Zuschlag Kranken- und Pflegeversicherung bis 137 Euro
Höchstsatz Studierende bis 992 Euro
Höchstsatz bei Familienversicherung über Eltern bis 855 Euro

Für Schülerinnen und Schüler liegt der Förderbetrag je nach Schulart und Wohnsituation zwischen rund 276 Euro (bei den Eltern wohnend) und etwa 855 Euro (auswärts wohnend). Wer noch über die Eltern krankenversichert ist, bekommt entsprechend weniger.

Zum Wintersemester 2026/27 ist eine Anhebung der Wohnpauschale geplant. Prüfen Sie vor dem Antrag die aktuellen Beträge auf der amtlichen BAföG-Seite, da sich Sätze durch Novellen ändern können.

Bewilligungszeitraum und Folgeantrag: BAföG wird meist für zwölf Monate bewilligt. Für die Anschlussförderung müssen Sie rechtzeitig einen Folgeantrag stellen, am besten zwei Monate vor Ablauf, damit die Zahlung nicht stockt.

Rückzahlung Studierenden-BAföG: Sie zahlen nur die Hälfte zurück, und zwar zinsfrei. Die Rückzahlung beginnt fünf Jahre nach dem Ende der Förderungshöchstdauer. Die Regelrate liegt bei 130 Euro im Monat (vierteljährlicher Einzug), insgesamt höchstens 10.010 Euro (77 Raten). Verdienen Sie wenig, können Sie eine Freistellung beantragen; wer auf einen Schlag oder vorzeitig zahlt, bekommt einen Nachlass.

Reagieren Sie auf Post vom Bundesverwaltungsamt zur Rückzahlung immer fristgerecht. Wer Mitwirkungspflichten verletzt, verliert Vergünstigungen wie die Deckelung auf 10.010 Euro oder die Erlassmöglichkeiten.

Tipps

  • Früh beantragen: BAföG gibt es frühestens ab dem Antragsmonat, nie rückwirkend. Stellen Sie schon einen formlosen Antrag, wenn die Unterlagen noch fehlen, und reichen Sie diese nach.
  • Online nutzen: BAföG Digital führt durch alle Pflichtangaben, prüft auf Vollständigkeit und beschleunigt die Bearbeitung.
  • Vorab rechnen: Ein BAföG-Rechner zeigt Ihnen grob, ob sich der Antrag lohnt. Bei knappem Elterneinkommen lohnt der Antrag fast immer.
  • Belege sammeln: Halten Sie Steuerbescheid der Eltern, Studienbescheinigung und Kontonachweise bereit, bevor Sie starten.
  • Folgeantrag im Blick behalten: Stellen Sie ihn rund zwei Monate vor Ablauf des Bewilligungszeitraums, damit keine Lücke entsteht.

Häufig gestellte Fragen

Wer ist für meinen BAföG-Antrag zuständig?

Als Schülerin oder Schüler ist das Amt für Ausbildungsförderung Ihrer Stadt oder Ihres Kreises zuständig. Als Studentin oder Student wenden Sie sich an das Studierenden- oder Studentenwerk Ihrer Hochschule.

Muss ich BAföG zurückzahlen?

Schüler-BAföG ist ein voller Zuschuss und wird nicht zurückgezahlt. Beim Studierenden-BAföG zahlen Sie nur die Hälfte zurück, zinsfrei und höchstens 10.010 Euro. Die Rückzahlung beginnt fünf Jahre nach Ende der Förderungshöchstdauer.

Wie hoch ist der BAföG-Höchstsatz 2026?

Für Studierende liegt der Höchstsatz bei 992 Euro im Monat (Stand Sommersemester 2026). Wer noch über die Eltern krankenversichert ist, erhält bis zu 855 Euro. Die tatsächliche Höhe hängt vom angerechneten Einkommen ab.

Kann ich BAföG online beantragen?

Ja. Über BAföG Digital stellen Sie den Antrag fristwahrend im Internet, laden Nachweise hoch und senden ihn ohne Ausdruck ab. Alternativ gibt es Papierformblätter und am PC ausfüllbare PDF-Vordrucke.

Wie lange dauert die Bearbeitung?

Üblich sind sechs bis zehn Wochen bis zur ersten Auszahlung, je nach Andrang und Vollständigkeit Ihrer Unterlagen. Bei einem vollständigen Antrag geht es schneller. Reichen Sie früh ein, da nicht rückwirkend gezahlt wird.

Wird das Einkommen meiner Eltern angerechnet?

Beim Studierenden-BAföG fast immer. Liegt es über den Freibeträgen (2026 rund 2.540 Euro netto im Monat für verheiratete Eltern plus Zuschläge), sinkt die Förderung. In bestimmten Fällen wird elternunabhängig gefördert, etwa nach mehrjähriger Berufstätigkeit.

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