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Punkte in Flensburg

Laptop mit einem Behördenportal zur Punkteabfrage

Ihren Punktestand führt das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) in Flensburg im Fahreignungsregister (FAER). Die Auskunft ist kostenlos: online mit dem Personalausweis (eID) bekommen Sie das Ergebnis sofort als PDF, schriftlich per Post dauert es etwa eine Woche.

Wer wissen will, ob und wie viele Punkte er hat, muss nicht zur örtlichen Behörde, sondern direkt zum KBA. Das Register erfasst Verkehrsverstöße bundesweit an einer Stelle. Diese Seite zeigt Ihnen, wie Sie Ihren Stand abfragen, was die Punkte bedeuten und ab wann es ernst wird.

Das Wichtigste in Kürze

  • Zuständig ist allein das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) in Flensburg, nicht das örtliche Amt.
  • Die Punkteauskunft ist vollständig kostenlos – egal auf welchem Weg.
  • Drei Wege: online (mit eID, Ergebnis sofort als PDF), schriftlich per Post (ca. eine Woche), persönlich in Flensburg.
  • Verstöße bringen 1 bis 3 Punkte: 1 Punkt bei einfachen Ordnungswidrigkeiten, 2 Punkte mit Fahrverbot, 3 Punkte bei Straftaten.
  • Bei 8 Punkten wird die Fahrerlaubnis entzogen.
  • Jeder Punkt wird einzeln getilgt – nach 2,5, 5 oder 10 Jahren, je nach Schwere.

Was bedeutet Punkte in Flensburg abfragen?

„Punkte in Flensburg“ ist die umgangssprachliche Bezeichnung für Einträge im Fahreignungsregister (FAER), das das Kraftfahrt-Bundesamt am Standort Flensburg führt. Jeder rechtskräftig geahndete Verkehrsverstoß ab einer bestimmten Schwere wird dort gespeichert und mit Punkten bewertet.

Mit einer Punkteabfrage lassen Sie sich Ihren aktuellen Stand mitteilen: wie viele Punkte eingetragen sind, welche Verstöße dahinterstehen und wann sie wieder gelöscht werden. Das ist sinnvoll vor dem Kauf eines neuen Fahrzeugs, bei beruflicher Nutzung des Führerscheins oder einfach, um den Überblick zu behalten.

Wichtig: Ihren Führerschein selbst (umtauschen, ausstellen, Antrag) bearbeitet die Führerscheinstelle Ihres Wohnorts. Den Punktestand verwaltet dagegen ausschließlich das KBA in Flensburg.

Voraussetzungen

Sie dürfen nur Ihren eigenen Punktestand abfragen. Eine Auskunft über andere Personen erteilt das KBA nicht. Damit Ihre Identität zweifelsfrei feststeht, brauchen Sie je nach Weg unterschiedliche Nachweise.

  • Online: ein elektronischer Identitätsnachweis – Personalausweis mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), elektronischer Aufenthaltstitel, eID-Konto oder BundID.
  • Schriftlich: ein gültiges Ausweisdokument als Kopie oder eine amtlich beglaubigte Unterschrift.
  • Persönlich: ein gültiges Ausweisdokument vor Ort in Flensburg.

Erforderliche Unterlagen

Weg Was Sie brauchen
Online (eID) Personalausweis mit eID-Funktion oder anderer elektronischer Identitätsnachweis, AusweisApp, Smartphone mit NFC oder Kartenleser
Schriftlich Ausgefülltes KBA-Antragsformular plus Ausweiskopie oder beglaubigte Unterschrift
Persönlich Gültiger Personalausweis oder Reisepass

Ablauf

So fragen Sie Ihren Punktestand Schritt für Schritt ab:

  • 1. Weg wählen: Online ist am schnellsten, schriftlich am unkompliziertesten ohne Technik, persönlich nur bei Bedarf vor Ort.
  • 2. Identität nachweisen: Online über den digitalen Service des KBA mit Ihrer eID anmelden; schriftlich das Formular ausfüllen und Ausweiskopie beilegen.
  • 3. Antrag absenden: Online direkt im Portal, schriftlich per Post an das KBA in Flensburg.
  • 4. Auskunft erhalten: Online sofort als PDF zum Herunterladen, schriftlich nach rund einer Woche per Post.
  • 5. Auszug prüfen: Kontrollieren Sie Punktzahl, eingetragene Verstöße und die jeweiligen Tilgungsdaten.
Tipp: Für die Online-Abfrage muss die eID-Funktion Ihres Personalausweises aktiviert sein. Bei Ausweisen ab Juli 2017 ist sie standardmäßig aktiv. Ihre sechsstellige PIN haben Sie bei der Ausweisabholung erhalten – ist sie nicht gesetzt oder vergessen, hilft Ihr Bürgeramt weiter.

Kosten

Die Auskunft aus dem Fahreignungsregister ist kostenlos – auf allen drei Wegen. Es fallen keine Gebühren an, weder online noch schriftlich oder persönlich. Lassen Sie sich nicht von kommerziellen Anbietern täuschen, die für eine angebliche „Schnellabfrage“ Geld verlangen. Die einzige amtliche und gebührenfreie Quelle ist das Kraftfahrt-Bundesamt selbst.

Höhe, Dauer, Fristen und Sonderfälle

So viele Punkte bringt ein Verstoß

Jeder eintragungspflichtige Verstoß wird mit einem bis drei Punkten bewertet:

Punkte Art des Verstoßes Beispiel
1 Punkt Schwere Ordnungswidrigkeit Deutlich zu schnell, Handy am Steuer
2 Punkte Besonders schwere Ordnungswidrigkeit (meist mit Fahrverbot) Rotlichtverstoß mit Gefährdung
3 Punkte Straftat mit Entzug der Fahrerlaubnis Trunkenheit im Verkehr, Unfallflucht

Was bei welcher Punktzahl passiert

Das Fahreignungs-Bewertungssystem läuft in Stufen ab:

  • 1 bis 3 Punkte: Vormerkung, keine Maßnahme.
  • 4 bis 5 Punkte: schriftliche Ermahnung. Ein freiwilliges Fahreignungsseminar ist möglich.
  • 6 bis 7 Punkte: schriftliche Verwarnung mit dem Hinweis, dass bei 8 Punkten die Fahrerlaubnis entzogen wird.
  • 8 Punkte: Entzug der Fahrerlaubnis. Eine Neuerteilung ist frühestens nach 6 Monaten möglich.
Achtung: Ein Punkt lässt sich nur bei einem Stand von höchstens 5 Punkten freiwillig über ein Fahreignungsseminar abbauen – und das auch nur einmal in fünf Jahren. Ab 6 Punkten ist kein Punkteabbau über das Seminar mehr möglich.

Tilgungsfristen – wann Punkte verfallen

Punkte werden nicht alle gleichzeitig, sondern einzeln getilgt. Jeder Eintrag hat seine eigene Frist, die mit der Rechtskraft beginnt:

Punkte des Verstoßes Tilgungsfrist
1 Punkt (Ordnungswidrigkeit) 2,5 Jahre
2 Punkte (Ordnungswidrigkeit, meist mit Fahrverbot) 5 Jahre
3 Punkte (Straftat) 10 Jahre

Seit der Reform 2014 verlängern neue Verstöße die Fristen alter Einträge nicht mehr. Jeder Punkt läuft also für sich ab.

Tipps

  • Vorher die eID aktivieren: Wer online abfragen will, sollte PIN und AusweisApp einmal in Ruhe einrichten – das spart bei der eigentlichen Abfrage Zeit.
  • Nur beim KBA abfragen: Drittanbieter mit Gebühren bringen keinen Vorteil. Die amtliche Auskunft ist kostenlos.
  • Tilgungsdaten notieren: Auf dem Auszug steht je Eintrag, wann er gelöscht wird. So sehen Sie, wann Sie wieder unter eine kritische Schwelle rutschen.
  • Bei 4 oder mehr Punkten reagieren: Ein freiwilliges Fahreignungsseminar lohnt sich nur, solange Sie höchstens 5 Punkte haben.
  • Bei einem Umzug: Das FAER ist bundesweit, eine Ummeldung ändert daran nichts. Ihren Führerschein selbst betreut weiterhin die Führerscheinstelle am neuen Wohnort.

Häufig gestellte Fragen

Ist die Punkteabfrage in Flensburg kostenlos?

Ja, die Auskunft aus dem Fahreignungsregister ist vollständig kostenlos. Das gilt für die Online-Abfrage mit eID, den schriftlichen Antrag per Post und die persönliche Auskunft beim KBA in Flensburg. Gebühren verlangen nur unseriöse Drittanbieter.

Wie schnell bekomme ich meinen Punktestand?

Online mit eID erhalten Sie das Ergebnis sofort als PDF zum Herunterladen. Ein schriftlicher Antrag per Post dauert etwa eine Woche. Persönlich vor Ort in Flensburg bekommen Sie den Auszug direkt mit oder auf Wunsch per Post.

Wie viele Punkte führen zum Führerscheinentzug?

Bei 8 Punkten wird die Fahrerlaubnis entzogen. Davor gibt es Stufen: Bei 4 bis 5 Punkten folgt eine Ermahnung, bei 6 bis 7 Punkten eine Verwarnung. Eine Neuerteilung ist frühestens nach 6 Monaten möglich.

Wie viele Punkte gibt es pro Verstoß?

Ein bis drei Punkte. Schwere Ordnungswidrigkeiten bringen 1 Punkt, besonders schwere mit Fahrverbot 2 Punkte und Straftaten mit Entzug der Fahrerlaubnis 3 Punkte. Geringfügige Verstöße werden gar nicht erst eingetragen.

Wann werden meine Punkte gelöscht?

Jeder Punkt wird einzeln getilgt: 1-Punkt-Verstöße nach 2,5 Jahren, 2-Punkte-Verstöße nach 5 Jahren und 3-Punkte-Straftaten nach 10 Jahren. Seit 2014 verlängern neue Einträge die Fristen alter Verstöße nicht mehr.

Kann ich Punkte aktiv abbauen?

Nur bei einem Stand von höchstens 5 Punkten lässt sich ein Punkt über ein freiwilliges Fahreignungsseminar abbauen, und das nur einmal innerhalb von fünf Jahren. Ab 6 Punkten ist kein Abbau über das Seminar mehr möglich.

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Mehr zu Bußgeld, Führerschein und Verkehrsrecht finden Sie in der Übersicht Ordnung und Verkehr.