Wohnsitz abmelden

📖 Lesezeit: 7 Min · 📅 16. Juni 2026
Einen Wohnsitz melden Sie nur ab, wenn Sie ins Ausland ziehen, eine Nebenwohnung aufgeben oder ohne neue Wohnung in Deutschland ausziehen. Zuständig ist das Bürgeramt am bisherigen Wohnort, die Abmeldung ist kostenlos und muss spätestens zwei Wochen nach dem Auszug erfolgen.
Viele glauben, man müsse sich bei jedem Umzug erst am alten Wohnort abmelden und dann am neuen anmelden. Das stimmt für einen Umzug innerhalb Deutschlands nicht. Hier reicht die Anmeldung am neuen Wohnort, die Meldebehörden tauschen die Daten untereinander aus. Eine echte Abmeldung brauchen Sie nur in wenigen Fällen.
Auf dieser Seite lesen Sie, wann eine Abmeldung Pflicht ist, welche Unterlagen Sie brauchen, wie der Ablauf aussieht und welche Fristen gelten. Grundlage ist das Bundesmeldegesetz (BMG), das bundesweit einheitlich regelt, wann Sie sich an- und abmelden müssen.
Inhaltsverzeichnis
Das Wichtigste in Kürze
- Nur drei Anlässe: Abmelden müssen Sie sich bei Wegzug ins Ausland, bei Aufgabe einer Nebenwohnung oder wenn Sie ausziehen, ohne eine neue Wohnung in Deutschland zu beziehen.
- Kein Abmelden bei Umzug innerhalb Deutschlands: Hier genügt die Anmeldung am neuen Wohnort.
- Frist: frühestens eine Woche vor dem Auszug, spätestens zwei Wochen danach.
- Kosten: Die Abmeldung ist kostenlos.
- Zuständig: das Bürgeramt beziehungsweise die Meldebehörde an Ihrem bisherigen Wohnort.
- Nachweis: Sie erhalten eine Abmeldebestätigung. Heben Sie diese auf, besonders bei Auswanderung.
Was bedeutet Wohnsitz abmelden?
Wohnsitz abmelden heißt, der Meldebehörde mitzuteilen, dass Sie eine Wohnung dauerhaft aufgeben. Sie werden dann für diese Adresse aus dem Melderegister gestrichen. Das ist etwas anderes als das Anmelden oder Ummelden, bei dem Sie eine neue Adresse mitteilen.
In Deutschland gilt eine allgemeine Meldepflicht nach dem Bundesmeldegesetz. Wer hier wohnt, muss gemeldet sein. Deshalb können Sie sich nicht einfach so abmelden, um etwa Behördenpost zu entgehen. Eine Abmeldung ist nur in den gesetzlich vorgesehenen Fällen vorgesehen und möglich.
Wann müssen Sie sich abmelden?
Eine Abmeldung ist nach § 17 BMG in genau diesen Fällen Pflicht:
- Wegzug ins Ausland: Sie geben Ihre Wohnung in Deutschland auf und beziehen keine neue Wohnung im Inland (Auswanderung oder längerer Auslandsaufenthalt).
- Aufgabe einer Nebenwohnung (Zweitwohnsitz): Sie behalten Ihre Hauptwohnung, geben aber eine Nebenwohnung auf.
- Wegfall der Wohnung ohne neue Wohnung im Inland: Sie ziehen aus, ohne sofort eine neue Wohnung in Deutschland zu beziehen, zum Beispiel bei längerer Reise ohne festen Wohnsitz oder bei drohender Wohnungslosigkeit.
In allen anderen Fällen, also dem normalen Umzug innerhalb Deutschlands, melden Sie sich ausschließlich am neuen Wohnort an.
| Situation | Abmelden nötig? | Was ist zu tun? |
|---|---|---|
| Umzug innerhalb Deutschlands | Nein | Nur Anmeldung am neuen Wohnort |
| Wegzug ins Ausland / Auswanderung | Ja | Abmeldung am bisherigen Wohnort |
| Aufgabe einer Nebenwohnung | Ja | Abmeldung der Nebenwohnung |
| Auszug ohne neue Wohnung im Inland | Ja | Abmeldung am bisherigen Wohnort |
| Tod einer gemeldeten Person | In der Regel nein | Standesamt meldet automatisch |
Erforderliche Unterlagen
Was Sie genau vorlegen müssen, kann je nach Gemeinde leicht abweichen. In der Regel brauchen Sie:
- gültiger Personalausweis, Reisepass oder eID-Karte aller abzumeldenden Personen
- ausgefülltes Abmeldeformular (online auf der Seite Ihrer Stadt oder beim Bürgeramt erhältlich)
- bei Auswanderung: künftige Anschrift im Ausland, falls Sie diese im Melderegister hinterlegen möchten
- gegebenenfalls Vollmacht und Ausweiskopie, wenn Sie jemanden für sich abmelden lassen
Ehepartner und enge Familienangehörige, die gemeinsam abmelden, können oft ein gemeinsames Formular nutzen. Für jede weitere Person ist meist ein eigenes Formular nötig.
Ablauf: So melden Sie Ihren Wohnsitz ab
- 1. Anlass prüfen. Klären Sie, ob bei Ihnen wirklich ein Abmeldefall vorliegt (Ausland, Nebenwohnung, kein neuer Wohnsitz im Inland).
- 2. Formular besorgen. Laden Sie das Abmeldeformular von der Website Ihrer Stadt herunter oder holen Sie es beim Bürgeramt.
- 3. Weg wählen. Viele Gemeinden lassen die Abmeldung schriftlich per Post, vor Ort im Bürgeramt oder bei Wegzug ins Ausland zunehmend auch online zu.
- 4. Unterlagen einreichen. Schicken Sie Formular und Ausweiskopie ein oder bringen Sie Ausweis und Formular zum Termin mit.
- 5. Bestätigung sichern. Sie erhalten eine Abmeldebestätigung. Bewahren Sie diese gut auf, sie dient später als Nachweis.
Kosten und Gebühren
Die Abmeldung des Wohnsitzes ist kostenlos. Das gilt für die Abmeldung vor Ort, schriftlich und online.
Auch die Abmeldebestätigung erhalten Sie gebührenfrei. Falls Sie diese später verlieren, können Sie bei vielen Gemeinden eine Meldebescheinigung anfordern, für die teils eine geringe Gebühr anfällt. Die Höhe ist je nach Gemeinde unterschiedlich und liegt meist im einstelligen bis niedrigen zweistelligen Eurobereich.
Fristen und Sonderfälle
Die Abmeldung können Sie frühestens eine Woche vor dem Auszug vornehmen und müssen sie spätestens zwei Wochen (14 Tage) nach dem Auszug erledigen. Im Melderegister wird das tatsächliche Auszugsdatum eingetragen.
Auswanderung: Bei einem dauerhaften Wegzug ins Ausland sollten Sie die Abmeldebestätigung dauerhaft aufbewahren. Sie kann später bei Banken, Versicherungen, dem Finanzamt oder bei einer Rückkehr nach Deutschland wichtig werden.
Nebenwohnung: Eine Nebenwohnung können Sie oft sowohl bei der für die Nebenwohnung als auch bei der für Ihre Hauptwohnung zuständigen Meldebehörde abmelden.
Wohnungslosigkeit: Wer keinen festen Wohnsitz mehr hat, verliert seine Ansprüche nicht. Leistungen wie Bürgergeld setzen keine eigene Wohnung voraus. Soziale Einrichtungen können beim Einrichten einer Melde- oder Postadresse helfen.
5 Tipps für die Wohnsitz-Abmeldung
- Erst prüfen, dann abmelden. Bei einem Umzug innerhalb Deutschlands ist keine Abmeldung nötig. Eine unnötige Abmeldung kann zu Lücken im Melderegister führen.
- Frist im Kalender notieren. Zwei Wochen nach dem Auszug ist schnell erreicht. Erledigen Sie die Abmeldung am besten direkt nach dem Umzug.
- Auslandsadresse hinterlegen. Bei Auswanderung können Sie Ihre neue Anschrift im Ausland im Melderegister speichern lassen, das erleichtert spätere Behördenkontakte.
- Bestätigung kopieren. Bewahren Sie die Abmeldebestätigung digital und auf Papier auf, sie ist Ihr einziger Nachweis.
- Keinen Scheinwohnsitz nutzen. Eine Anmeldung unter einer Adresse, an der Sie nicht wohnen, ist eine Ordnungswidrigkeit und kann teuer werden.
Häufig gestellte Fragen
Muss ich mich beim Umzug innerhalb Deutschlands abmelden?
Nein. Bei einem Umzug innerhalb Deutschlands melden Sie sich nur am neuen Wohnort an. Eine Abmeldung am alten Wohnort ist nicht nötig, da die Meldebehörden die Daten untereinander austauschen.
Was kostet die Abmeldung des Wohnsitzes?
Die Abmeldung ist kostenlos, egal ob vor Ort, schriftlich oder online. Auch die Abmeldebestätigung erhalten Sie gebührenfrei. Nur eine spätere Ersatz-Meldebescheinigung kann je nach Gemeinde eine kleine Gebühr kosten.
Bis wann muss ich mich abmelden?
Sie können sich frühestens eine Woche vor dem Auszug abmelden und müssen es spätestens zwei Wochen nach dem Auszug erledigen. Wer die Frist versäumt, riskiert ein Bußgeld von bis zu 1.000 Euro.
Kann ich mich online abmelden?
Bei einem Wegzug ins Ausland bieten viele Meldebehörden die Online-Abmeldung an, meist mit Online-Ausweisfunktion und BundID-Konto. Ob der Online-Weg in Ihrer Gemeinde verfügbar ist, sehen Sie auf der Website Ihrer Stadt.
Was passiert, wenn ich mich nicht abmelde?
Wer sich trotz Pflicht nicht oder zu spät abmeldet, handelt ordnungswidrig. Das kann mit einer Geldbuße von bis zu 1.000 Euro geahndet werden. Bei Auswanderung können zudem spätere Behörden- und Steuerfragen schwieriger werden.
Wer meldet eine verstorbene Person ab?
In der Regel müssen Angehörige eine verstorbene Person nicht selbst beim Bürgeramt abmelden. Das Standesamt informiert die Meldebehörde nach Beurkundung des Sterbefalls automatisch.
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