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Frau übergibt an der Zulassungsstelle Unterlagen für ein Kurzzeitkennzeichen am Schalter, daneben ein Kennzeichen mit gelbem Rand.

Kurzzeitkennzeichen beantragen: Kosten, Unterlagen & Ablauf

Kurzzeitkennzeichen beantragen: Kosten, Unterlagen & Ablauf

Ein Kurzzeitkennzeichen erlaubt Probe-, Überführungs- und Werkstattfahrten mit einem noch nicht zugelassenen Fahrzeug – maximal fünf Tage lang und immer nur für ein bestimmtes Fahrzeug.

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Kurzzeitkennzeichen ist ab dem Tag der Zuteilung höchstens fünf Tage gültig – das Ablaufdatum steht aufgedruckt auf dem Schild.
  • Sie beantragen es bei der Zulassungsbehörde (Kfz-Zulassungsstelle) Ihres Wohn- oder Standorts.
  • Pflicht ist eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) speziell für das Kurzzeitkennzeichen.
  • Gesamtkosten liegen meist zwischen rund 60 und 120 Euro (Gebühr, Schilder, Versicherung) – je nach Kommune und Versicherer.
  • Ohne gültige Hauptuntersuchung (HU/TÜV) dürfen Sie damit nur zur nächstgelegenen Prüfstelle fahren.

Was ist ein Kurzzeitkennzeichen?

Das Kurzzeitkennzeichen ist ein amtliches Kennzeichen für einzelne, zeitlich eng begrenzte Fahrten mit einem Fahrzeug, das nicht regulär zugelassen ist. Typische Anlässe sind die Überführung eines gekauften Autos, eine Probefahrt vor dem Kauf, die Fahrt zur Hauptuntersuchung oder zur Werkstatt.

Erkennbar ist es am gelben Feld mit senkrechtem Ablaufdatum am rechten Rand des Schildes. Dort sind Tag, Monat und Jahr abgedruckt, an dem die Gültigkeit endet. Die Kennzeichennummer beginnt nach dem Unterscheidungszeichen des Zulassungsbezirks mit den Ziffern 03 oder 04.

Wichtig: Ein Kurzzeitkennzeichen ist fest an ein konkretes Fahrzeug gebunden. Anders als das Händler-Kennzeichen (rotes Kennzeichen) dürfen Sie es nicht für wechselnde Fahrzeuge nutzen. Fahrzeug-Identifizierungsnummer und Halterdaten werden bei der Zuteilung erfasst.

Voraussetzungen

Damit die Zulassungsstelle ein Kurzzeitkennzeichen zuteilt, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

  • Das Fahrzeug ist verkehrssicher und technisch fahrbereit.
  • Es liegt eine gültige Hauptuntersuchung (HU) vor – andernfalls gelten Einschränkungen (siehe Kasten unten).
  • Eine eVB-Nummer für ein Kurzzeitkennzeichen ist vorhanden (gesonderter Tarif, nicht die normale Kfz-Versicherung).
  • Die Halterdaten und die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) sind bekannt und werden nachgewiesen.

Fahrzeug ohne gültige HU: Ist die Hauptuntersuchung abgelaufen oder noch nie erfolgt, schränkt die Behörde die Nutzung ein. Erlaubt sind dann in der Regel nur Fahrten zur nächstgelegenen Prüforganisation (HU) und unmittelbar damit verbundene Werkstattfahrten. Reine Überführungs- oder Probefahrten sind ohne gültige HU nicht zulässig. Klären Sie das vorab mit Ihrer Zulassungsstelle.

Welche Unterlagen brauche ich?

Für die Beantragung halten Sie folgende Dokumente bereit. Je nach Zulassungsbehörde können kleine Abweichungen bestehen.

Unterlage Hinweis
Personalausweis oder Reisepass des Antragstellers/Halters; bei Pass zusätzlich Meldebescheinigung
eVB-Nummer (Kurzzeitkennzeichen) elektronische Versicherungsbestätigung, speziell für diesen Kennzeichentyp
Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung Teil I sofern vorhanden; sonst FIN bzw. Datenbestätigung des Herstellers
Nachweis der Hauptuntersuchung (HU) Prüfbericht oder Eintrag in der Zulassungsbescheinigung
SEPA-Lastschriftmandat (optional) nur bei manchen Behörden für die Gebührenzahlung
ggf. Vollmacht + Ausweiskopie wenn eine andere Person den Antrag stellt

Was kostet ein Kurzzeitkennzeichen?

Die Gesamtkosten setzen sich aus mehreren Posten zusammen. Die Verwaltungsgebühr selbst ist bundeseinheitlich vergleichsweise gering; teurer sind Schilder und Versicherung.

Posten Ungefähre Kosten
Verwaltungsgebühr der Zulassungsstelle ca. 13–17 €
Kennzeichenschilder (zwei Stück, geprägt) ca. 20–35 €
Kurzzeitversicherung (eVB) ca. 30–90 € je nach Fahrzeug & Anbieter
Summe (Richtwert) ca. 60–120 €

Die Versicherungsprämie ist der größte Schwankungsfaktor: Sie hängt von Fahrzeugart, Leistung, Alter des Fahrers und vom Anbieter ab. Ein Preisvergleich vor dem Behördengang lohnt sich. Die genauen Verwaltungsgebühren legt jede Kommune im Rahmen der bundesweiten Gebührenordnung fest.

Wie lange ist ein Kurzzeitkennzeichen gültig?

Die Gültigkeit beträgt maximal fünf Tage, gerechnet ab dem Tag der Zuteilung. Das Enddatum ist im gelben Feld des Schildes fest aufgedruckt und lässt sich nicht verlängern. Läuft die Frist ab, ist eine Weiterfahrt nicht mehr erlaubt; Sie müssten ein neues Kennzeichen beantragen.

Planen Sie das Datum bewusst: Wenn Sie das Kennzeichen am Montag zuteilen lassen, können Sie es typischerweise bis einschließlich des fünften Tages nutzen. Für eine Wochenend-Überführung lassen Sie es also passend kurz vorher ausstellen.

Wer darf mit dem Kurzzeitkennzeichen fahren?

Das Kennzeichen ist an das Fahrzeug gebunden, nicht an eine einzelne Person. Fahren darf jeder, der einen gültigen Führerschein der passenden Klasse besitzt und mit Erlaubnis des Halters fährt. Der Halter muss also nicht selbst am Steuer sitzen. Der Versicherungsschutz aus der Kurzzeitversicherung gilt fahrzeugbezogen.

Zuständigkeit

Zuständig ist die Kfz-Zulassungsbehörde. In den meisten Bundesländern können Sie das Kurzzeitkennzeichen sowohl am Wohnort des Halters als auch am Standort des Fahrzeugs beantragen – praktisch, wenn Sie ein Auto in einer anderen Stadt abholen. Viele Stellen verlangen eine vorherige Terminbuchung. Manche Behörden bieten den Antrag inzwischen teilweise online an.

Schritt für Schritt: Kurzzeitkennzeichen beantragen

  1. Versicherung abschließen: Holen Sie eine eVB-Nummer für ein Kurzzeitkennzeichen ein – online oder bei Ihrem Kfz-Versicherer. Achten Sie auf den korrekten Tarif für diesen Kennzeichentyp.
  2. Unterlagen zusammenstellen: Ausweis, eVB-Nummer, Fahrzeugpapiere und HU-Nachweis bereitlegen (siehe Tabelle oben).
  3. Termin bei der Zulassungsstelle buchen: Wählen Sie die Behörde am Wohn- oder Fahrzeugstandort und prüfen Sie, ob ein Termin nötig ist.
  4. Antrag stellen: Vor Ort erfassen die Mitarbeiter Halterdaten und FIN, prüfen die HU und teilen Ihnen die Kennzeichennummer zu.
  5. Gebühr zahlen: Die Verwaltungsgebühr begleichen Sie direkt (Karte, bar oder Lastschrift).
  6. Schilder prägen lassen: Mit der zugeteilten Nummer lassen Sie die Schilder bei einem Schilderdienst prägen – häufig im oder neben dem Amtsgebäude.
  7. Plaketten anbringen: Die Behörde versieht die Schilder mit der Zulassungsplakette und der HU-Plakette. Erst danach dürfen Sie fahren.
  8. Losfahren: Nutzen Sie das Kennzeichen innerhalb der aufgedruckten Frist nur für den zulässigen Zweck.

Checkliste

  • ☐ eVB-Nummer für Kurzzeitkennzeichen besorgt (richtiger Tarif)
  • ☐ Personalausweis oder Reisepass dabei
  • ☐ Fahrzeugpapiere bzw. FIN vorhanden
  • ☐ Gültige Hauptuntersuchung nachweisbar
  • ☐ Termin bei der Zulassungsstelle gebucht
  • ☐ Geld für Gebühr und Schilder eingeplant (ca. 60–120 €)
  • ☐ Enddatum so gewählt, dass es zur geplanten Fahrt passt
  • ☐ Fahrer mit passendem Führerschein organisiert

Muster: Vollmacht zur Beantragung eines Kurzzeitkennzeichens

Falls jemand anderes den Antrag für Sie stellt, können Sie diese Vorlage nutzen:

Vollmacht

Hiermit bevollmächtige ich

Name, Vorname: ____________________
Anschrift: ________________________

die Person

Name, Vorname: ____________________
Anschrift: ________________________

ein Kurzzeitkennzeichen für das folgende Fahrzeug bei der zuständigen Zulassungsbehörde zu beantragen:

Fahrzeug (Marke/Typ): _____________
Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN): _____________

Die bevollmächtigte Person ist berechtigt, alle hierfür erforderlichen Erklärungen abzugeben und Unterlagen entgegenzunehmen.

Ort, Datum: _______________________
Unterschrift Vollmachtgeber: ______
(Personalausweis-Kopie beifügen)

Tipps

  • eVB vorab online holen: Das spart Zeit am Schalter und erlaubt einen Tarifvergleich. Manche Versicherer bieten Kurzzeittarife schon ab kleinem zweistelligen Betrag.
  • Standortbehörde nutzen: Holen Sie ein Auto auswärts ab, beantragen Sie das Kennzeichen direkt vor Ort – das spart die Anreise zur eigenen Zulassungsstelle.
  • HU prüfen lassen: Klären Sie vor dem Kauf, ob die Hauptuntersuchung gültig ist. Ohne HU sind nur Fahrten zur Prüfstelle erlaubt.
  • Frist eng takten: Lassen Sie das Kennzeichen erst kurz vor der Fahrt ausstellen, damit die fünf Tage nicht ungenutzt verstreichen.
  • Schilderdienst einplanen: Prüfen Sie die Öffnungszeiten des Prägedienstes – an manchen Standorten schließt er früher als die Behörde.

Häufig gestellte Fragen

Was kostet ein Kurzzeitkennzeichen?

Die Gesamtkosten liegen meist zwischen rund 60 und 120 Euro. Darin enthalten sind die Verwaltungsgebühr (etwa 13–17 €), die geprägten Schilder (etwa 20–35 €) und die Kurzzeitversicherung (etwa 30–90 € je nach Fahrzeug und Anbieter).

Was brauche ich für ein Kurzzeitkennzeichen?

Sie benötigen einen Personalausweis oder Reisepass, eine eVB-Nummer speziell für Kurzzeitkennzeichen, die Fahrzeugpapiere beziehungsweise die FIN sowie einen Nachweis über die gültige Hauptuntersuchung.

Wie lange ist ein Kurzzeitkennzeichen gültig?

Maximal fünf Tage ab dem Tag der Zuteilung. Das Ablaufdatum steht fest auf dem gelben Feld des Schildes und kann nicht verlängert werden. Danach ist eine Weiterfahrt nicht mehr erlaubt.

Wer darf mit einem Kurzzeitkennzeichen fahren?

Jeder mit gültigem Führerschein der passenden Klasse und Erlaubnis des Halters. Das Kennzeichen ist an das Fahrzeug gebunden, nicht an eine Person – der Halter muss nicht selbst fahren.

Was braucht man für ein Kurzzeitkennzeichen ohne TÜV?

Ist keine gültige HU vorhanden, schränkt die Behörde die Nutzung ein. Erlaubt sind dann in der Regel nur Fahrten zur nächstgelegenen Prüfstelle für die Hauptuntersuchung. Reine Überführungs- oder Probefahrten sind ohne gültige HU nicht zulässig.

Wie viel kostet ein Kurzzeitkennzeichen bei der Versicherung?

Die Kurzzeitversicherung kostet je nach Fahrzeugart, Leistung, Alter des Fahrers und Anbieter etwa 30 bis 90 Euro. Ein Online-Vergleich vor dem Behördengang kann die Prämie deutlich senken.

Wo beantrage ich ein Kurzzeitkennzeichen?

Bei der Kfz-Zulassungsbehörde. In den meisten Bundesländern ist das sowohl am Wohnort des Halters als auch am Standort des Fahrzeugs möglich. Viele Stellen verlangen einen vorab gebuchten Termin.

Kann ich ein Kurzzeitkennzeichen verlängern?

Nein. Die Fünf-Tage-Frist lässt sich nicht verlängern. Reicht der Zeitraum nicht, müssen Sie nach Ablauf ein neues Kurzzeitkennzeichen beantragen.


Laptop mit einem Behördenportal zur Punkteabfrage

Punkte in Flensburg

Punkte in Flensburg abfragen

Ihren Punktestand führt das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) in Flensburg im Fahreignungsregister (FAER). Die Auskunft ist kostenlos: online mit dem Personalausweis (eID) bekommen Sie das Ergebnis sofort als PDF, schriftlich per Post dauert es etwa eine Woche.

Wer wissen will, ob und wie viele Punkte er hat, muss nicht zur örtlichen Behörde, sondern direkt zum KBA. Das Register erfasst Verkehrsverstöße bundesweit an einer Stelle. Diese Seite zeigt Ihnen, wie Sie Ihren Stand abfragen, was die Punkte bedeuten und ab wann es ernst wird.

Das Wichtigste in Kürze

  • Zuständig ist allein das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) in Flensburg, nicht das örtliche Amt.
  • Die Punkteauskunft ist vollständig kostenlos – egal auf welchem Weg.
  • Drei Wege: online (mit eID, Ergebnis sofort als PDF), schriftlich per Post (ca. eine Woche), persönlich in Flensburg.
  • Verstöße bringen 1 bis 3 Punkte: 1 Punkt bei einfachen Ordnungswidrigkeiten, 2 Punkte mit Fahrverbot, 3 Punkte bei Straftaten.
  • Bei 8 Punkten wird die Fahrerlaubnis entzogen.
  • Jeder Punkt wird einzeln getilgt – nach 2,5, 5 oder 10 Jahren, je nach Schwere.

Was bedeutet Punkte in Flensburg abfragen?

„Punkte in Flensburg“ ist die umgangssprachliche Bezeichnung für Einträge im Fahreignungsregister (FAER), das das Kraftfahrt-Bundesamt am Standort Flensburg führt. Jeder rechtskräftig geahndete Verkehrsverstoß ab einer bestimmten Schwere wird dort gespeichert und mit Punkten bewertet.

Mit einer Punkteabfrage lassen Sie sich Ihren aktuellen Stand mitteilen: wie viele Punkte eingetragen sind, welche Verstöße dahinterstehen und wann sie wieder gelöscht werden. Das ist sinnvoll vor dem Kauf eines neuen Fahrzeugs, bei beruflicher Nutzung des Führerscheins oder einfach, um den Überblick zu behalten.

Wichtig: Ihren Führerschein selbst (umtauschen, ausstellen, Antrag) bearbeitet die Führerscheinstelle Ihres Wohnorts. Den Punktestand verwaltet dagegen ausschließlich das KBA in Flensburg.

Voraussetzungen

Sie dürfen nur Ihren eigenen Punktestand abfragen. Eine Auskunft über andere Personen erteilt das KBA nicht. Damit Ihre Identität zweifelsfrei feststeht, brauchen Sie je nach Weg unterschiedliche Nachweise.

  • Online: ein elektronischer Identitätsnachweis – Personalausweis mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), elektronischer Aufenthaltstitel, eID-Konto oder BundID.
  • Schriftlich: ein gültiges Ausweisdokument als Kopie oder eine amtlich beglaubigte Unterschrift.
  • Persönlich: ein gültiges Ausweisdokument vor Ort in Flensburg.

Erforderliche Unterlagen

Weg Was Sie brauchen
Online (eID) Personalausweis mit eID-Funktion oder anderer elektronischer Identitätsnachweis, AusweisApp, Smartphone mit NFC oder Kartenleser
Schriftlich Ausgefülltes KBA-Antragsformular plus Ausweiskopie oder beglaubigte Unterschrift
Persönlich Gültiger Personalausweis oder Reisepass

Ablauf

So fragen Sie Ihren Punktestand Schritt für Schritt ab:

  • 1. Weg wählen: Online ist am schnellsten, schriftlich am unkompliziertesten ohne Technik, persönlich nur bei Bedarf vor Ort.
  • 2. Identität nachweisen: Online über den digitalen Service des KBA mit Ihrer eID anmelden; schriftlich das Formular ausfüllen und Ausweiskopie beilegen.
  • 3. Antrag absenden: Online direkt im Portal, schriftlich per Post an das KBA in Flensburg.
  • 4. Auskunft erhalten: Online sofort als PDF zum Herunterladen, schriftlich nach rund einer Woche per Post.
  • 5. Auszug prüfen: Kontrollieren Sie Punktzahl, eingetragene Verstöße und die jeweiligen Tilgungsdaten.
Tipp: Für die Online-Abfrage muss die eID-Funktion Ihres Personalausweises aktiviert sein. Bei Ausweisen ab Juli 2017 ist sie standardmäßig aktiv. Ihre sechsstellige PIN haben Sie bei der Ausweisabholung erhalten – ist sie nicht gesetzt oder vergessen, hilft Ihr Bürgeramt weiter.

Kosten

Die Auskunft aus dem Fahreignungsregister ist kostenlos – auf allen drei Wegen. Es fallen keine Gebühren an, weder online noch schriftlich oder persönlich. Lassen Sie sich nicht von kommerziellen Anbietern täuschen, die für eine angebliche „Schnellabfrage“ Geld verlangen. Die einzige amtliche und gebührenfreie Quelle ist das Kraftfahrt-Bundesamt selbst.

Höhe, Dauer, Fristen und Sonderfälle

So viele Punkte bringt ein Verstoß

Jeder eintragungspflichtige Verstoß wird mit einem bis drei Punkten bewertet:

Punkte Art des Verstoßes Beispiel
1 Punkt Schwere Ordnungswidrigkeit Deutlich zu schnell, Handy am Steuer
2 Punkte Besonders schwere Ordnungswidrigkeit (meist mit Fahrverbot) Rotlichtverstoß mit Gefährdung
3 Punkte Straftat mit Entzug der Fahrerlaubnis Trunkenheit im Verkehr, Unfallflucht

Was bei welcher Punktzahl passiert

Das Fahreignungs-Bewertungssystem läuft in Stufen ab:

  • 1 bis 3 Punkte: Vormerkung, keine Maßnahme.
  • 4 bis 5 Punkte: schriftliche Ermahnung. Ein freiwilliges Fahreignungsseminar ist möglich.
  • 6 bis 7 Punkte: schriftliche Verwarnung mit dem Hinweis, dass bei 8 Punkten die Fahrerlaubnis entzogen wird.
  • 8 Punkte: Entzug der Fahrerlaubnis. Eine Neuerteilung ist frühestens nach 6 Monaten möglich.
Achtung: Ein Punkt lässt sich nur bei einem Stand von höchstens 5 Punkten freiwillig über ein Fahreignungsseminar abbauen – und das auch nur einmal in fünf Jahren. Ab 6 Punkten ist kein Punkteabbau über das Seminar mehr möglich.

Tilgungsfristen – wann Punkte verfallen

Punkte werden nicht alle gleichzeitig, sondern einzeln getilgt. Jeder Eintrag hat seine eigene Frist, die mit der Rechtskraft beginnt:

Punkte des Verstoßes Tilgungsfrist
1 Punkt (Ordnungswidrigkeit) 2,5 Jahre
2 Punkte (Ordnungswidrigkeit, meist mit Fahrverbot) 5 Jahre
3 Punkte (Straftat) 10 Jahre

Seit der Reform 2014 verlängern neue Verstöße die Fristen alter Einträge nicht mehr. Jeder Punkt läuft also für sich ab.

Tipps

  • Vorher die eID aktivieren: Wer online abfragen will, sollte PIN und AusweisApp einmal in Ruhe einrichten – das spart bei der eigentlichen Abfrage Zeit.
  • Nur beim KBA abfragen: Drittanbieter mit Gebühren bringen keinen Vorteil. Die amtliche Auskunft ist kostenlos.
  • Tilgungsdaten notieren: Auf dem Auszug steht je Eintrag, wann er gelöscht wird. So sehen Sie, wann Sie wieder unter eine kritische Schwelle rutschen.
  • Bei 4 oder mehr Punkten reagieren: Ein freiwilliges Fahreignungsseminar lohnt sich nur, solange Sie höchstens 5 Punkte haben.
  • Bei einem Umzug: Das FAER ist bundesweit, eine Ummeldung ändert daran nichts. Ihren Führerschein selbst betreut weiterhin die Führerscheinstelle am neuen Wohnort.

Häufig gestellte Fragen

Ist die Punkteabfrage in Flensburg kostenlos?

Ja, die Auskunft aus dem Fahreignungsregister ist vollständig kostenlos. Das gilt für die Online-Abfrage mit eID, den schriftlichen Antrag per Post und die persönliche Auskunft beim KBA in Flensburg. Gebühren verlangen nur unseriöse Drittanbieter.

Wie schnell bekomme ich meinen Punktestand?

Online mit eID erhalten Sie das Ergebnis sofort als PDF zum Herunterladen. Ein schriftlicher Antrag per Post dauert etwa eine Woche. Persönlich vor Ort in Flensburg bekommen Sie den Auszug direkt mit oder auf Wunsch per Post.

Wie viele Punkte führen zum Führerscheinentzug?

Bei 8 Punkten wird die Fahrerlaubnis entzogen. Davor gibt es Stufen: Bei 4 bis 5 Punkten folgt eine Ermahnung, bei 6 bis 7 Punkten eine Verwarnung. Eine Neuerteilung ist frühestens nach 6 Monaten möglich.

Wie viele Punkte gibt es pro Verstoß?

Ein bis drei Punkte. Schwere Ordnungswidrigkeiten bringen 1 Punkt, besonders schwere mit Fahrverbot 2 Punkte und Straftaten mit Entzug der Fahrerlaubnis 3 Punkte. Geringfügige Verstöße werden gar nicht erst eingetragen.

Wann werden meine Punkte gelöscht?

Jeder Punkt wird einzeln getilgt: 1-Punkt-Verstöße nach 2,5 Jahren, 2-Punkte-Verstöße nach 5 Jahren und 3-Punkte-Straftaten nach 10 Jahren. Seit 2014 verlängern neue Einträge die Fristen alter Verstöße nicht mehr.

Kann ich Punkte aktiv abbauen?

Nur bei einem Stand von höchstens 5 Punkten lässt sich ein Punkt über ein freiwilliges Fahreignungsseminar abbauen, und das nur einmal innerhalb von fünf Jahren. Ab 6 Punkten ist kein Abbau über das Seminar mehr möglich.

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Mehr zu Bußgeld, Führerschein und Verkehrsrecht finden Sie in der Übersicht Ordnung und Verkehr.


Grüne Umweltplakette an einer Windschutzscheibe

Umweltplakette

Umweltplakette beantragen

Die Umweltplakette (offiziell Feinstaubplakette) bekommen Sie ohne Termin direkt an der Stelle, an der Sie gerade sind: an der Kfz-Zulassungsstelle, bei TÜV, DEKRA, GTÜ oder KÜS sowie in vielen Werkstätten. Sie kostet einmalig meist 5 bis 15 Euro, gilt unbegrenzt und berechtigt zur Einfahrt in alle deutschen Umweltzonen.

Wer in einer der rund 50 deutschen Umweltzonen wohnt oder dorthin fahren will, kommt an der grünen Plakette nicht vorbei. Sie wird auf die Windschutzscheibe geklebt und zeigt der Polizei auf einen Blick, dass Ihr Fahrzeug die nötige Schadstoffklasse erfüllt. Ohne gültige Plakette in der Umweltzone werden 100 Euro Bußgeld fällig.

Welche Plakette Ihr Auto bekommt, hängt allein von der Emissionsschlüsselnummer in den Fahrzeugpapieren ab. Diese Seite erklärt, wo Sie die Plakette erhalten, was sie kostet und worauf Sie achten müssen. Eine Übersicht weiterer Zulassungsthemen finden Sie unter Ordnung und Verkehr.

Das Wichtigste in Kürze

  • Zuständig: Kfz-Zulassungsstelle, technische Prüforganisationen (TÜV, DEKRA, GTÜ, KÜS) und viele Kfz-Werkstätten.
  • Kosten: einmalig meist 5 bis 15 Euro vor Ort, online inklusive Versand etwa 6 bis 20 Euro.
  • Pflicht: In jeder deutschen Umweltzone gilt heute die grüne Plakette. Rote und gelbe Plaketten gibt es zwar formal, sie reichen aber nirgendwo mehr zur Einfahrt.
  • Gültigkeit: unbegrenzt, solange das Kennzeichen unverändert bleibt. Eine Plakette gilt deutschlandweit für alle Umweltzonen.
  • Bußgeld: 100 Euro, wenn Sie ohne (gültige) Plakette in eine Umweltzone fahren. Punkte oder Fahrverbot gibt es dafür nicht.
  • Grundlage: Ihre Schadstoffgruppe steht über die Emissionsschlüsselnummer in der Zulassungsbescheinigung Teil I, Feld 14.1.

Was bedeutet Umweltplakette beantragen?

Die Umweltplakette ordnet Ihr Fahrzeug einer von vier Schadstoffgruppen zu. Rechtsgrundlage ist die 35. Bundes-Immissionsschutzverordnung (35. BImSchV). Maßgeblich ist nicht das Baujahr, sondern die Emissionsschlüsselnummer in Ihren Fahrzeugpapieren. Anhand dieser Nummer erkennt die ausgebende Stelle, welche Farbe Ihre Plakette bekommt.

Es gibt vier Schadstoffgruppen: Gruppe 1 erhält keine Plakette, Gruppe 2 eine rote, Gruppe 3 eine gelbe und Gruppe 4 die grüne Plakette. In der Praxis zählt nur die grüne Plakette, denn alle deutschen Umweltzonen sind heute grüne Zonen. Rote und gelbe Plaketten dürfen dort nicht mehr einfahren.

Grob gilt: Benziner mit geregeltem Katalysator (ab Euro 1) bekommen meist die grüne Plakette. Diesel brauchen mindestens Euro 4 für Grün, ältere Euro-3-Diesel erreichen Grün nur mit nachgerüstetem Partikelfilter. Die genaue Einstufung ergibt sich immer aus der Schlüsselnummer, nicht aus einer Faustregel.

Wichtig: Die Umweltplakette hat nichts mit den Diesel-Fahrverboten in einzelnen Straßen oder Zonen zu tun. Diese Fahrverbote richten sich direkt nach der Euro-Norm (etwa Euro 5 oder Euro 6) und gelten unabhängig von der grünen Plakette. Eine grüne Plakette schützt also nicht automatisch vor jedem Diesel-Fahrverbot.

Voraussetzungen

  • Das Fahrzeug ist in Deutschland zugelassen und hat ein amtliches Kennzeichen.
  • Die Emissionsschlüsselnummer in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Feld 14.1) entspricht einer plakettenfähigen Schadstoffgruppe (2, 3 oder 4).
  • Für die grüne Plakette muss das Fahrzeug in Schadstoffgruppe 4 fallen.
  • Für ausländische Fahrzeuge gibt es die Plakette ebenfalls; ausschlaggebend sind die Angaben zur Abgasnorm in den Papieren.

Ein eigenes Antragsverfahren mit Prüfung gibt es nicht. Die ausgebende Stelle liest die Schlüsselnummer ab, ordnet die Plakette zu und stellt sie sofort aus.

Erforderliche Unterlagen

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) oder bei älteren Fahrzeugen der Fahrzeugbrief beziehungsweise Fahrzeugschein mit der Schlüsselnummer.
  • Bei Online-Bestellung genügen die Angaben aus diesen Papieren (Emissionsschlüsselnummer und Kennzeichen).
  • Ein Personalausweis ist in der Regel nicht zwingend nötig, kann an der Zulassungsstelle aber verlangt werden.
So finden Sie die Schlüsselnummer: In neuen Papieren steht die Emissionsschlüsselnummer in Feld 14.1 der Zulassungsbescheinigung Teil I. In alten Fahrzeugscheinen finden Sie sie unter „zu 1″ (Schlüsselnummer zur Emissionsklasse). Die letzten beiden Ziffern dieser Nummer entscheiden über die Plakettenfarbe.

Ablauf

So kommen Sie an die Plakette:

  • 1. Schlüsselnummer prüfen. Schauen Sie in Feld 14.1 Ihrer Zulassungsbescheinigung Teil I. Online-Rechner der Prüforganisationen zeigen Ihnen vorab, welche Plakette Ihr Fahrzeug bekommt.
  • 2. Ausgabestelle wählen. Kfz-Zulassungsstelle, TÜV, DEKRA, GTÜ, KÜS oder eine Werkstatt mit Abgasuntersuchungs-Berechtigung. Eine Bestellung per Post oder online ist ebenfalls möglich.
  • 3. Papiere vorlegen. Die Stelle liest die Schlüsselnummer ab und ordnet die Schadstoffgruppe zu.
  • 4. Plakette erhalten. Sie wird mit Ihrem Kennzeichen beschriftet und sofort ausgehändigt. Bei Online-Bestellung kommt sie per Post.
  • 5. Aufkleben. Bringen Sie die Plakette gut sichtbar innen auf der Windschutzscheibe an, üblicherweise unten rechts oder am unteren Rand.

Kosten

Die Plakette ist eine einmalige, niedrige Ausgabe. Die genauen Preise legen die Stellen selbst fest und unterscheiden sich leicht.

Bezugsweg Kosten (Richtwert)
Kfz-Zulassungsstelle ca. 5 bis 15 Euro
TÜV, DEKRA, GTÜ, KÜS (vor Ort) ca. 5 bis 15 Euro
Kfz-Werkstatt ca. 5 bis 15 Euro
Online-/Postbestellung (inkl. Versand) ca. 6 bis 20 Euro

Da sich die Preise je nach Stelle unterscheiden, fragen Sie im Zweifel vorher nach. Ein zweites Exemplar bei Scheibenbruch oder Fahrzeugwechsel kostet noch einmal denselben Betrag.

Höhe, Dauer, Fristen und Sonderfälle

Die Ausstellung dauert vor Ort nur wenige Minuten. Bei Online-Bestellung rechnen Sie mit einigen Werktagen Postlaufzeit. Eine Frist für die Beantragung gibt es nicht; die Plakette wird erst relevant, wenn Sie eine Umweltzone befahren.

  • Gültigkeitsdauer: unbegrenzt. Die Plakette muss nicht erneuert werden, solange Sie dasselbe Kennzeichen behalten.
  • Kennzeichenwechsel: Bei neuem Kennzeichen (etwa nach Umzug, Halterwechsel oder Ummeldung) brauchen Sie eine neue Plakette. Mehr dazu unter Auto ummelden.
  • Scheibe gewechselt: Bei Scheibenbruch wird die alte Plakette zerstört. Sie benötigen ein neues Exemplar.
  • Neuwagen: Häufig kümmert sich das Autohaus bei der Anmeldung direkt um die Plakette. Fragen Sie nach.
  • Wohnmobile, Oldtimer: Wohnmobile bekommen je nach Schlüsselnummer ebenfalls eine Plakette. Fahrzeuge mit H-Kennzeichen (Oldtimer) dürfen in Umweltzonen meist ohne Plakette fahren; rote 07er-Kennzeichen sind ausgenommen.
  • Motorräder, Mofas, land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge: in der Regel von der Plakettenpflicht ausgenommen.
Achtung bei der falschen Plakette: Eine manipulierte oder für ein anderes Fahrzeug ausgestellte Plakette gilt als Verstoß. Auch hier droht das Bußgeld. Die Plakette muss immer auf das Kennzeichen des Fahrzeugs lauten, an dem sie klebt.

Tipps

  • Prüfen Sie vor dem Kauf mit einem kostenlosen Online-Rechner von TÜV oder DEKRA, welche Plakette Ihr Fahrzeug bekommt. So vermeiden Sie unnötige Wege.
  • Holen Sie die Plakette gleich mit, wenn Sie ohnehin zur Zulassungsstelle, zur Hauptuntersuchung oder in die Werkstatt müssen.
  • Eine grüne Plakette reicht deutschlandweit für alle Umweltzonen. Sie müssen keine zweite für eine andere Stadt kaufen.
  • Kleben Sie die Plakette gut sichtbar an die Windschutzscheibe. Sie lose im Auto zu haben genügt nicht und kann als Verstoß gewertet werden.
  • Beachten Sie: Die grüne Plakette gilt für Umweltzonen. Sie ersetzt nicht die Befreiung von einem separaten Diesel-Fahrverbot, das es in einzelnen Städten geben kann.

Häufig gestellte Fragen

Wo bekomme ich die Umweltplakette am schnellsten?

An jeder Kfz-Zulassungsstelle, bei TÜV, DEKRA, GTÜ und KÜS sowie in vielen Werkstätten mit Abgasuntersuchungs-Berechtigung. Vor Ort dauert die Ausstellung nur wenige Minuten. Alternativ können Sie die Plakette online oder per Post bestellen.

Was kostet die grüne Umweltplakette?

Vor Ort meist 5 bis 15 Euro, einmalig. Bei Online- oder Postbestellung kommen Versandkosten hinzu, sodass etwa 6 bis 20 Euro anfallen. Die genauen Preise legt jede Ausgabestelle selbst fest.

Wie lange ist die Umweltplakette gültig?

Unbegrenzt. Solange das Kennzeichen Ihres Fahrzeugs unverändert bleibt, müssen Sie die Plakette nicht erneuern. Erst bei einem Kennzeichenwechsel oder Scheibenbruch brauchen Sie eine neue.

Was passiert, wenn ich ohne Plakette in eine Umweltzone fahre?

Es droht ein Bußgeld von 100 Euro. Punkte in Flensburg oder ein Fahrverbot gibt es für diesen Verstoß nicht. Das Bußgeld fällt auch an, wenn die Plakette nur lose im Fahrzeug liegt.

Welche Plakette bekommt mein Auto?

Das entscheidet die Emissionsschlüsselnummer in Feld 14.1 Ihrer Zulassungsbescheinigung Teil I. Benziner mit geregeltem Katalysator erhalten meist die grüne Plakette, Diesel ab Euro 4. Ältere Euro-3-Diesel erreichen Grün nur mit Partikelfilter.

Brauche ich für jede Stadt eine eigene Plakette?

Nein. Eine grüne Plakette gilt deutschlandweit für alle Umweltzonen. Sie kaufen sie einmal und können damit jede grüne Umweltzone in Deutschland befahren.

Bekomme ich die Plakette auch für ein ausländisches Fahrzeug?

Ja. Auch im Ausland zugelassene Fahrzeuge können eine Plakette erhalten. Maßgeblich sind die Angaben zur Abgasnorm in den Fahrzeugpapieren. Viele Prüforganisationen stellen die Plakette auch per Online-Bestellung aus.

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Internationaler Führerschein und Kartenführerschein auf einem Schreibtisch

Internationaler Führerschein

Internationaler Führerschein beantragen

Den internationalen Führerschein beantragen Sie persönlich bei Ihrer örtlichen Führerscheinstelle (Fahrerlaubnisbehörde). Sie brauchen dafür Ihren gültigen EU-Kartenführerschein, einen Ausweis und ein biometrisches Lichtbild; die Gebühr liegt meist zwischen 15 und 20 Euro, und bei einem Termin bekommen Sie das Dokument oft sofort.

Der internationale Führerschein ist eine beglaubigte Übersetzung Ihres deutschen Führerscheins. Er ist kein eigenständiges Dokument, sondern gilt nur zusammen mit Ihrem nationalen Kartenführerschein. Wer außerhalb der EU und des EWR mit dem Auto unterwegs ist, kommt in vielen Ländern ohne ihn nicht weit. Wo Sie ihn bekommen, was Sie mitbringen müssen und wie lange er gilt, erfahren Sie hier. Allgemeine Infos zur zuständigen Behörde finden Sie unter Führerscheinstelle, weitere Verkehrsthemen im Überblick unter Ordnung und Verkehr.

Das Wichtigste in Kürze

  • Zuständig: Ihre örtliche Führerscheinstelle (Fahrerlaubnisbehörde), in manchen Kommunen auch das Bürgeramt.
  • Voraussetzung: ein gültiger EU-Kartenführerschein (Scheckkartenformat). Alte Papier- oder Stahlführerscheine reichen nicht.
  • Unterlagen: Ausweis oder Reisepass, Kartenführerschein, ein aktuelles biometrisches Lichtbild.
  • Kosten: rund 15 bis 20 Euro, je nach Stelle.
  • Gültigkeit: meist 3 Jahre (Muster nach dem Wiener Übereinkommen von 1968).
  • Wichtig: gilt nur zusammen mit dem nationalen Führerschein – nehmen Sie auf Reisen immer beide mit.

Was bedeutet Internationaler Führerschein beantragen?

Der internationale Führerschein (englisch: International Driving Permit, IDP) ist ein mehrsprachiges Begleitdokument zu Ihrem deutschen Führerschein. Er übersetzt die Angaben Ihrer Fahrerlaubnis in mehrere Sprachen und macht sie so für Behörden und Mietwagenfirmen außerhalb Europas verständlich.

Innerhalb der EU und des EWR brauchen Sie ihn nicht – dort gilt Ihr deutscher Kartenführerschein direkt. Notwendig wird er erst bei Fahrten in Länder, die Ihren nationalen Führerschein allein nicht anerkennen, etwa in vielen Staaten Asiens, Afrikas, Amerikas oder Ozeaniens. Häufig verlangen ihn auch Autovermietungen, selbst wenn das Land selbst weniger streng ist.

Begleitdokument, kein Ersatz: Der internationale Führerschein ist ohne den dazugehörigen nationalen Kartenführerschein ungültig. Bei einer Kontrolle müssen Sie immer beide Dokumente vorlegen können.

Voraussetzungen

Damit Sie einen internationalen Führerschein erhalten, müssen Sie folgende Bedingungen erfüllen:

  • Gültiger EU-Kartenführerschein: Sie besitzen einen gültigen deutschen Führerschein im Scheckkartenformat.
  • Hauptwohnsitz: Sie sind in Deutschland mit Hauptwohnsitz gemeldet und beantragen bei der dafür zuständigen Stelle.
  • Persönliche Vorsprache: Die Antragstellung erfolgt in der Regel persönlich, weil Ihre Identität geprüft wird.
Noch alter Papierführerschein? Wenn Sie noch einen grauen oder rosa Papierführerschein oder einen alten Stahlführerschein der DDR besitzen, müssen Sie diesen zuerst in den EU-Kartenführerschein umtauschen lassen. Erst danach können Sie den internationalen Führerschein beantragen.

Erforderliche Unterlagen

Bringen Sie zur Führerscheinstelle in der Regel mit:

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass zur Feststellung Ihrer Identität.
  • Ihr gültiger EU-Kartenführerschein (das Original, nicht allein eine Kopie).
  • Ein aktuelles biometrisches Lichtbild im Passbildformat (35 × 45 mm).

Welche Unterlagen genau verlangt werden, kann je nach Stelle leicht abweichen. Erkundigen Sie sich vorab bei Ihrem örtlichen Amt, ob etwa eine Meldebescheinigung nötig ist oder ob das Lichtbild auch digital eingereicht werden kann.

Ablauf

In den meisten Kommunen läuft die Beantragung so ab:

  • Schritt 1 – Termin vereinbaren: Buchen Sie online oder telefonisch einen Termin bei Ihrer Führerscheinstelle. Viele Stellen bearbeiten den Antrag nur mit Termin zügig.
  • Schritt 2 – Unterlagen vorbereiten: Legen Sie Ausweis, Kartenführerschein und Lichtbild bereit. Prüfen Sie, ob Ihr Führerschein noch gültig ist.
  • Schritt 3 – Antrag stellen: Gehen Sie persönlich zum Amt, füllen Sie den Antrag aus und reichen Sie die Unterlagen ein.
  • Schritt 4 – Gebühr zahlen: Entrichten Sie die Bearbeitungsgebühr vor Ort.
  • Schritt 5 – Dokument erhalten: Wenn Sie einen Kartenführerschein vorlegen, stellt die Stelle den internationalen Führerschein häufig sofort aus. Sonst dauert die Bearbeitung länger.
Rechtzeitig planen: Beantragen Sie das Dokument einige Wochen vor der Reise. Mit Termin und vorhandenem Kartenführerschein geht es meist sofort – ohne Termin oder bei fehlendem Kartenführerschein kann es jedoch mehrere Wochen dauern.

Kosten

Die Gebühr für den internationalen Führerschein ist bundesweit ähnlich, variiert aber je nach Stelle leicht.

Position Betrag
Internationaler Führerschein (Ausstellung) ca. 15–20 Euro
Biometrisches Lichtbild (falls neu nötig) ca. 6–15 Euro
Versand (falls nicht sofort vor Ort) je nach Stelle
Vorheriger Führerschein-Umtausch (falls nötig) ca. 25–40 Euro

Die genauen Beträge legt die zuständige Stelle fest. Fragen Sie im Zweifel direkt bei Ihrem örtlichen Amt nach oder sehen Sie auf dessen Internetseite nach.

Höhe, Dauer, Fristen und Sonderfälle

Der heute übliche internationale Führerschein folgt dem Muster des Wiener Übereinkommens über den Straßenverkehr von 1968 und ist drei Jahre gültig – längstens jedoch so lange wie Ihr nationaler Führerschein. Daneben gibt es ein älteres Muster nach dem Genfer Abkommen von 1926, das nur ein Jahr gültig ist und für einige wenige Länder noch gebraucht wird. Welches Muster Sie benötigen, hängt vom Reiseland ab; die Führerscheinstelle stellt das passende aus.

Keine Verlängerung: Ein abgelaufener internationaler Führerschein lässt sich nicht verlängern. Nach Ablauf müssen Sie ihn komplett neu beantragen und die Gebühr erneut zahlen.

Sonderfälle:

  • Mehrere Muster gleichzeitig: Wenn Ihre Reise verschiedene Länder berührt, können beide Muster sinnvoll sein. Lassen Sie sich an Ihrem Amt beraten.
  • Befristete Fahrerlaubnis: Läuft Ihr nationaler Führerschein vorher ab, verkürzt das automatisch die Gültigkeit des internationalen.
  • Verlust im Ausland: Bewahren Sie eine Kopie beider Führerscheine getrennt auf. Ohne nationalen Führerschein ist der internationale wertlos.

Tipps

  • Beide Dokumente einpacken: Nehmen Sie internationalen und nationalen Führerschein immer gemeinsam mit – einzeln werden sie im Ausland nicht anerkannt.
  • Reiseland prüfen: Informieren Sie sich vor der Buchung, ob das Zielland den internationalen Führerschein verlangt und welches Muster gilt.
  • Mietwagen klären: Viele Autovermietungen verlangen das Dokument unabhängig von der Rechtslage des Landes. Fragen Sie bei der Buchung nach.
  • Lichtbild bereithalten: Bringen Sie ein aktuelles biometrisches Passbild mit – das spart Wege und Wartezeit.
  • Vorsicht bei Online-Angeboten: Nur Behörden und der ADAC für seine Mitglieder dürfen das Dokument ausstellen. Kostenpflichtige Internet-Angebote ohne behördlichen Bezug sind unnötig und mitunter wertlos.

Häufig gestellte Fragen

Wo beantrage ich den internationalen Führerschein?

Bei Ihrer örtlichen Führerscheinstelle (Fahrerlaubnisbehörde), in einigen Kommunen auch beim Bürgeramt. Die Antragstellung erfolgt in der Regel persönlich, weil Ihre Identität geprüft wird.

Wie lange ist der internationale Führerschein gültig?

Das übliche Muster nach dem Wiener Übereinkommen von 1968 gilt drei Jahre, längstens jedoch so lange wie Ihr nationaler Führerschein. Das ältere Muster von 1926 ist nur ein Jahr gültig.

Was kostet ein internationaler Führerschein?

Die Gebühr liegt je nach Stelle meist zwischen 15 und 20 Euro. Hinzu können Kosten für ein biometrisches Lichtbild kommen. Die genaue Höhe legt Ihr örtliches Amt fest.

Brauche ich den internationalen Führerschein in der EU?

Nein. Innerhalb der EU und des EWR gilt Ihr deutscher Kartenführerschein direkt. Der internationale Führerschein ist nur für viele Länder außerhalb der EU und des EWR nötig.

Gilt der internationale Führerschein allein?

Nein. Er ist nur ein Begleitdokument und gilt ausschließlich zusammen mit Ihrem nationalen Kartenführerschein. Bei einer Kontrolle müssen Sie immer beide vorlegen.

Kann ich den internationalen Führerschein mit einem Papierführerschein beantragen?

Nein. Sie brauchen einen gültigen EU-Kartenführerschein. Einen alten Papier- oder Stahlführerschein müssen Sie vorher in den Kartenführerschein umtauschen lassen.

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Bußgeldbescheid mit Stift und Brille auf einem Schreibtisch

Bußgeld-Einspruch

Bußgeld-Verfahren: Einspruch einlegen und Rechte kennen

Ein Bußgeldbescheid im Briefkasten ist ärgerlich – doch nicht jeder Bescheid ist rechtens. Du hast das Recht, Einspruch einzulegen und die Vorwürfe prüfen zu lassen.

Ob Geschwindigkeitsüberschreitung, Parkverstoß oder Rotlichtverstoß: Gegen jeden Bußgeldbescheid kannst du innerhalb bestimmter Fristen Widerspruch einlegen. Dabei solltest du die rechtlichen Grundlagen und möglichen Folgen kennen. Ein gut begründeter Einspruch kann zur kompletten Einstellung des Verfahrens führen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Einspruch gegen Bußgeldbescheide ist innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung möglich
  • Der Einspruch muss schriftlich bei der ausstellenden Behörde eingereicht werden
  • Eine Begründung ist nicht zwingend erforderlich, aber oft sinnvoll
  • Bei erfolglosem Einspruch können zusätzliche Kosten für das Gerichtsverfahren entstehen
  • Während des Einspruchsverfahrens musst du das Bußgeld nicht zahlen
  • Ein Rechtsanwalt ist nicht vorgeschrieben, aber bei komplexen Fällen ratsam

Was steht im Bußgeldbescheid

Ein Bußgeldbescheid enthält alle wichtigen Informationen zu dem Vorwurf gegen dich. Die Behörde muss den genauen Tatvorwurf, Ort und Zeitpunkt der Ordnungswidrigkeit sowie die Höhe des Bußgeldes angeben.

Zusätzlich findest du im Bescheid die Rechtsgrundlage für die Sanktion. Bei Verkehrsverstößen ist das meist die Straßenverkehrsordnung. Auch eventuelle Punkte in Flensburg und Fahrverbote werden hier aufgeführt.

Tipp: Prüfe sofort nach Erhalt alle Angaben im Bescheid auf Richtigkeit. Falsche Daten wie Kennzeichen, Tatzeit oder Tatort können Grund für einen erfolgreichen Einspruch sein.

Der Bescheid enthält außerdem eine Rechtsmittelbelehrung. Diese erklärt dir, wie und bis wann du Einspruch einlegen kannst. Die Frist beginnt mit der Zustellung des Bescheids zu laufen.

Einspruch einlegen – so gehst du vor

Den Einspruch reichst du schriftlich bei der Behörde ein, die den Bußgeldbescheid erlassen hat. Ein formloses Schreiben reicht aus. Du musst darin deutlich machen, dass du Einspruch gegen den Bescheid einlegst.

Wichtige Angaben sind dein Name, deine Adresse, das Aktenzeichen des Bußgeldbescheids und eine klare Einspruchserklärung. Ein einfacher Satz wie „Hiermit lege ich Einspruch gegen den Bußgeldbescheid vom [Datum] ein“ genügt.

Du kannst den Einspruch per Post, Fax oder E-Mail versenden. Bei knappen Fristen ist eine Übermittlung mit Sendungsnachweis empfehlenswert. Manche Behörden bieten auch Online-Formulare an.

Achtung: Achte darauf, dass der Einspruch rechtzeitig bei der Behörde ankommt. Maßgeblich ist das Eingangsdatum, nicht das Sendedatum.

Nach deinem Einspruch überprüft zunächst die Verwaltungsbehörde den Fall erneut. Bestätigt sie ihre Einschätzung, leitet sie die Sache an die Staatsanwaltschaft weiter. Diese entscheidet über die weitere Verfolgung oder eine Einstellung des Verfahrens.

Fristen für den Einspruch beachten

Die Frist für den Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid beträgt zwei Wochen. Sie beginnt am Tag nach der Zustellung des Bescheids zu laufen. Bei der Zustellung per Post gilt der dritte Tag nach der Aufgabe als Zustellungstag, sofern nichts anderes nachgewiesen wird.

Samstage, Sonntage und Feiertage werden bei der Fristberechnung mitgezählt. Fällt das Fristende auf einen dieser Tage, verlängert sich die Frist bis zum nächsten Werktag.

Für die fristgerechte Einreichung ist entscheidend, wann der Einspruch bei der Behörde eingeht. Eine verspätete Zustellung wegen Postlaufzeiten geht zu deinen Lasten. Bei knappen Fristen solltest du den Einspruch daher persönlich abgeben oder per Fax senden.

Beispiel Fristberechnung

Bußgeldbescheid erhalten am Montag, 5. März

  • Zustellungstag: Montag, 5. März
  • Fristbeginn: Dienstag, 6. März
  • Fristende: Montag, 19. März (14 Tage später)

Wenn die Einspruchsfrist abgelaufen ist

Ist die zweiwöchige Frist verstrichen, wird der Bußgeldbescheid rechtskräftig. Du musst das Bußgeld zahlen und kannst keine ordentlichen Rechtsmittel mehr einlegen. Das gilt auch, wenn du den Bescheid erst nach Fristablauf erhalten hast.

In besonderen Ausnahmefällen kannst du dennoch eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragen. Das ist möglich, wenn du unverschuldet an der Einhaltung der Frist gehindert warst – etwa durch längere Krankheit oder einen nicht ordnungsgemäß zugestellten Bescheid.

Den Antrag auf Wiedereinsetzung musst du innerhalb von zwei Wochen nach Wegfall des Hindernisses stellen. Gleichzeitig holst du die versäumte Handlung nach, also den Einspruch. Du musst glaubhaft machen, warum du die Frist nicht einhalten konntest.

Die Erfolgsaussichten für eine Wiedereinsetzung sind gering. Die Behörden prüfen sehr streng, ob wirklich ein unverschuldetes Hindernis vorlag. Einfaches Vergessen oder Unkenntnis der Rechtslage reichen nicht aus.

Begründung des Einspruchs

Rechtlich musst du deinen Einspruch nicht begründen. Es genügt, wenn du deutlich machst, dass du gegen den Bußgeldbescheid Widerspruch einlegst. Die Behörde ist dann verpflichtet, den Sachverhalt erneut zu prüfen.

Eine Begründung kann aber durchaus sinnvoll sein. Sie zeigt der Behörde konkret auf, warum du den Bescheid für fehlerhaft hältst. Das erhöht die Chancen, dass das Verfahren bereits in dieser Phase eingestellt wird.

Mögliche Einspruchsgründe sind fehlerhafte Messungen, falsche Personalien, Verjährung oder Verfahrensfehler. Auch wenn du nicht der Fahrer warst, kannst du das als Begründung anführen. Allerdings musst du dann unter Umständen Angaben zur wahren Fahrerperson machen.

Tipp: Bei technischen Verstößen wie Geschwindigkeitsüberschreitungen kannst du die Einsicht in die Messprotokolle und Eichscheine beantragen. Fehler bei der Messung oder Eichung können zur Einstellung führen.

Kosten und Risiken des Einspruchs

Der Einspruch selbst ist kostenfrei. Du musst keine Gebühren an die Behörde zahlen, wenn du Widerspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegst. Auch die erneute Prüfung durch die Verwaltung kostet dich nichts.

Kritisch wird es, wenn dein Einspruch erfolglos bleibt und die Sache vor Gericht geht. Dann entstehen Gerichtskosten und möglicherweise Anwaltsgebühren. Diese können das ursprüngliche Bußgeld deutlich übersteigen.

Verfahrensstand Kosten für dich
Einspruch eingelegt Kostenlos
Verwaltung stellt ein Kostenlos
Staatsanwaltschaft stellt ein Kostenlos
Gerichtsverfahren verloren Gerichtskosten + Anwaltskosten

Bei geringen Bußgeldern solltest du das Kostenrisiko sorgfältig abwägen. Manchmal ist es wirtschaftlicher, das ursprüngliche Bußgeld zu zahlen, statt ein teures Gerichtsverfahren zu riskieren. Anders sieht es bei drohenden Fahrverboten oder hohen Bußgeldern aus.

Verhalten während des Verfahrens

Solange dein Einspruch läuft, musst du das Bußgeld nicht zahlen. Der Bescheid ist nicht vollstreckbar, bis über deinen Widerspruch entschieden wurde. Eine vorzeitige Zahlung gilt als Verzicht auf den Einspruch.

Du solltest während des Verfahrens keine Angaben zur Sache machen, die dich belasten könnten. Bei polizeilichen Ermittlungen hast du ein Aussageverweigerungsrecht. Nutze es, bis du dich mit einem Anwalt beraten hast.

Wenn neue Erkenntnisse auftauchen, die für deinen Fall relevant sind, teile sie der zuständigen Stelle mit. Das können Zeugenaussagen, Fotos vom Tatort oder technische Gutachten sein. Je früher du solche Beweise vorlegst, desto besser.

Achtung: Du kannst deinen Einspruch jederzeit zurückziehen. Dann wird der ursprüngliche Bußgeldbescheid rechtskräftig. Überlege dir diesen Schritt gut, da er nicht rückgängig zu machen ist.

Häufig gestellte Fragen

Kann ich gegen jeden Bußgeldbescheid Einspruch einlegen?

Ja, gegen jeden Bußgeldbescheid steht dir das Recht auf Einspruch zu. Das gilt unabhängig von der Höhe des Bußgeldes oder der Art des Verstoßes. Entscheidend ist nur, dass du die zweiwöchige Frist einhältst.

Brauche ich einen Anwalt für den Einspruch?

Nein, ein Anwalt ist nicht vorgeschrieben. Du kannst den Einspruch selbst einlegen und das Verfahren führen. Bei komplexen Fällen oder hohen Bußgeldern ist anwaltliche Beratung aber empfehlenswert. Ein Anwalt kennt die Erfolgsaussichten besser einzuschätzen.

Was passiert, wenn ich das Bußgeld trotz Einspruch zahle?

Die Zahlung des Bußgeldes gilt als Verzicht auf deinen Einspruch. Das Verfahren wird eingestellt und der Bescheid wird rechtskräftig. Du kannst das Geld nicht zurückfordern, auch wenn dein Einspruch berechtigt gewesen wäre.

Kann sich das Bußgeld durch den Einspruch erhöhen?

Nein, das Bußgeld selbst kann sich durch den Einspruch nicht erhöhen. Es kann aber sein, dass die Behörde bei der erneuten Prüfung zusätzliche Verstöße entdeckt oder eine andere Bewertung vornimmt. Außerdem können bei einem Gerichtsverfahren zusätzliche Kosten entstehen.

Wie lange dauert ein Einspruchsverfahren?

Die Dauer ist sehr unterschiedlich. Stellt die Verwaltung das Verfahren sofort ein, geht es schnell. Kommt es zu einem Gerichtsverfahren, können mehrere Monate vergehen. Die Behörden sind verpflichtet, innerhalb angemessener Zeit zu entscheiden.

Kann ich Akteneinsicht beantragen?

Ja, du hast das Recht auf Einsicht in deine Verfahrensakte. Das umfasst Messprotokolle, Fotos, Zeugenaussagen und andere Unterlagen. Die Akteneinsicht hilft dir, die Erfolgsaussichten deines Einspruchs besser zu beurteilen.

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EU- und internationaler Führerschein auf einem Schreibtisch

Fahrerlaubnis umschreiben

Fahrerlaubnis umschreiben: EU-Führerschein in Deutschland

Wenn du mit einem EU-Führerschein nach Deutschland ziehst, musst du deine Fahrerlaubnis umschreiben lassen. Der Prozess ist deutlich einfacher als bei Nicht-EU-Staaten – eine praktische Prüfung ist nicht erforderlich. Dennoch gibt es bestimmte Fristen, Unterlagen und Kosten zu beachten.

Das Wichtigste in Kürze

  • EU-Führerscheine werden ohne theoretische oder praktische Prüfung umgeschrieben
  • Antrag bei der örtlichen Fahrerlaubnisbehörde mit gültigem EU-Führerschein und Wohnsitznachweis
  • Kosten zwischen 25-35 Euro für die Umschreibung, zusätzlich 6-10 Euro für biometrisches Foto
  • Bearbeitungszeit beträgt in der Regel 2-4 Wochen
  • Bei Klassen C, D oder CE ist eine ärztliche Untersuchung erforderlich
  • Der ausländische Führerschein wird bei Abholung eingezogen

Wann ist eine Umschreibung erforderlich

Grundsätzlich kannst du mit einem gültigen EU-Führerschein in Deutschland fahren. Eine Umschreibung wird aber in bestimmten Situationen zur Pflicht.

Du musst deine Fahrerlaubnis umschreiben, wenn du deinen ordentlichen Wohnsitz nach Deutschland verlegst. Dabei gilt: Wer länger als 185 Tage im Jahr in Deutschland wohnt, hat hier seinen ordentlichen Wohnsitz. Die zuständige Fahrerlaubnisbehörde kann die Umschreibung dann verlangen.

Auch bei einer Verlängerung abgelaufener Fahrerlaubnisklassen ist die Umschreibung notwendig. Das betrifft besonders die Klassen C und D, die nur befristet erteilt werden. Nach Ablauf der Gültigkeit kannst du diese nur noch über das deutsche System verlängern.

Tipp: Auch wenn keine Umschreibepflicht besteht, kann ein deutscher Führerschein praktische Vorteile haben – etwa bei Behördengängen oder Autovermietungen im Ausland.

Voraussetzungen für die Umschreibung

Die Voraussetzungen für die Umschreibung einer EU-Fahrerlaubnis sind in der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) geregelt. Du musst mehrere Bedingungen erfüllen.

Zunächst benötigst du einen gültigen Führerschein aus einem EU-Mitgliedsstaat oder dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR). Dazu gehören alle 27 EU-Staaten plus Island, Liechtenstein und Norwegen. Der Führerschein muss zum Zeitpunkt der Antragstellung noch gültig sein.

Du musst einen ordentlichen Wohnsitz in Deutschland nachweisen können. Das bedeutet: Du bist hier angemeldet und lebst mindestens 185 Tage pro Jahr in Deutschland. Eine einfache Meldebescheinigung reicht als Nachweis aus.

Das Mindestalter für die jeweilige Fahrerlaubnisklasse musst du erreicht haben. Bei den Standard-Klassen B (Pkw) ist das normalerweise kein Problem, da das Mindestalter in der EU weitgehend harmonisiert ist.

Fahrerlaubnisklasse Zusätzliche Voraussetzungen
A, B, BE Keine besonderen Anforderungen
C, CE, C1, C1E Ärztliche Bescheinigung und Sehtestnachweis
D, DE, D1, D1E Ärztliche Bescheinigung und Sehtestnachweis

Erforderliche Unterlagen und Dokumente

Für den Antrag auf Umschreibung musst du verschiedene Unterlagen bei der Fahrerlaubnisbehörde vorlegen. Die Liste ist überschaubar, aber alle Dokumente müssen vollständig und aktuell sein.

Der wichtigste Nachweis ist dein gültiger EU-Führerschein im Original. Eine Kopie reicht nicht aus – die Behörde muss das Originaldokument prüfen können. Bei der Abholung des deutschen Führerscheins wird der ausländische Führerschein eingezogen und an die ausstellende Behörde zurückgesendet.

Du benötigst einen gültigen Personalausweis oder Reisepass sowie eine aktuelle Meldebescheinigung als Nachweis für deinen Wohnsitz in Deutschland. Die Meldebescheinigung darf nicht älter als drei Monate sein.

Ein aktuelles biometrisches Lichtbild ist erforderlich – genau wie bei deutschen Führerscheinen. Das Foto muss den aktuellen Standards entsprechen: 35 x 45 mm, farbig, ohne Kopfbedeckung.

Checkliste Unterlagen

  • Gültiger EU-Führerschein (Original)
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Meldebescheinigung (max. 3 Monate alt)
  • Biometrisches Lichtbild (35 x 45 mm)
  • Bei C/D-Klassen: Ärztliche Bescheinigung nach Anlage 5 FeV
  • Bei C/D-Klassen: Bescheinigung über Sehvermögen

Für die schweren Fahrerlaubnisklassen C, CE, D und DE sind zusätzliche medizinische Nachweise erforderlich. Du brauchst eine ärztliche Bescheinigung nach Anlage 5 der Fahrerlaubnis-Verordnung sowie einen Nachweis über das ausreichende Sehvermögen.

Ablauf und Bearbeitungsdauer

Der Antrag auf Umschreibung läuft über die örtlich zuständige Fahrerlaubnisbehörde. Das ist meist das Straßenverkehrsamt oder Bürgerbüro deines Wohnorts. Viele Behörden bieten mittlerweile Online-Terminbuchung an.

Beim Termin reichst du alle erforderlichen Unterlagen ein und füllst den Antrag aus. Die Sachbearbeitung prüft deine Dokumente und die Übereinstimmung der Fahrerlaubnisklassen. Bei EU-Führerscheinen ist dieser Prozess standardisiert und läuft meist problemlos ab.

Die Bearbeitungszeit beträgt normalerweise 2-4 Wochen. In dieser Zeit wird dein neuer deutscher Führerschein produziert. Bei vollständigen Unterlagen kann es auch schneller gehen – einige Behörden schaffen es in einer Woche.

Während der Bearbeitungszeit kannst du mit deinem EU-Führerschein weiterhin fahren. Du bekommst meist eine Bescheinigung über den laufenden Antrag, falls du bei Kontrollen nachweisen musst, dass die Umschreibung beantragt ist.

Wichtig: Bei der Abholung des deutschen Führerscheins musst du den EU-Führerschein abgeben. Beide gleichzeitig zu besitzen ist nicht erlaubt.

Kosten der Umschreibung

Die Gebühren für die Umschreibung sind in der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) festgelegt. Die Kosten variieren je nach Bundesland leicht, bewegen sich aber in einem überschaubaren Rahmen.

Für die Standard-Umschreibung eines EU-Führerscheins zahlst du zwischen 25 und 35 Euro. Diese Gebühr deckt die Bearbeitung des Antrags und die Ausstellung des deutschen Führerscheins ab.

Zusätzlich entstehen Kosten für das biometrische Lichtbild. Bei den meisten Fotografen oder in Fotoautomaten zahlst du dafür 6-10 Euro. Manche Behörden haben auch eigene Fotogeräte vor Ort.

Bei den Klassen C und D kommen die Kosten für die ärztliche Untersuchung hinzu. Die ärztliche Bescheinigung nach Anlage 5 FeV kostet je nach Arzt zwischen 70 und 150 Euro. Der Sehtest schlägt mit weiteren 6-25 Euro zu Buche.

Kostenpunkt Preis Wann erforderlich
Umschreibungsgebühr 25-35 € Immer
Biometrisches Foto 6-10 € Immer
Ärztliche Untersuchung 70-150 € Nur bei C/D-Klassen
Sehtest 6-25 € Nur bei C/D-Klassen

Besonderheiten bei verschiedenen EU-Ländern

Obwohl EU-Führerscheine grundsätzlich einheitlich anerkannt werden, gibt es bei der Umschreibung einige länderspezifische Besonderheiten. Diese betreffen meist die Zuordnung der Fahrerlaubnisklassen oder besondere Berechtigungen.

Bei älteren Führerscheinen aus EU-Staaten kann eine beglaubigte Übersetzung erforderlich sein. Das betrifft vor allem Dokumente, die noch nicht dem aktuellen EU-Standard entsprechen oder in kyrillischer Schrift ausgestellt sind.

Manche EU-Länder haben nationale Sonderregelungen für bestimmte Fahrzeugtypen. Diese Berechtigungen werden bei der Umschreibung geprüft und soweit möglich in deutsche Klassen übertragen. Bei Unklarheiten entscheidet die zuständige Fahrerlaubnisbehörde nach den Vorgaben der Anlage 11 zur Fahrerlaubnis-Verordnung.

Führerscheine aus den neuen EU-Mitgliedsstaaten werden grundsätzlich anerkannt, wenn sie nach dem EU-Beitritt des jeweiligen Landes ausgestellt wurden. Bei älteren Dokumenten kann die Behörde zusätzliche Nachweise verlangen.

Hinweis: Bei Zweifeln über die Gültigkeit oder Echtheit eines EU-Führerscheins kann die Fahrerlaubnisbehörde Rückfragen bei der ausstellenden Behörde im EU-Ausland stellen.

Häufig gestellte Fragen

Muss ich bei der Umschreibung eines EU-Führerscheins eine Prüfung ablegen?

Nein, bei gültigen EU-Führerscheinen ist weder eine theoretische noch eine praktische Prüfung erforderlich. Die Fahrerlaubnisse werden vollständig anerkannt und direkt umgeschrieben. Nur bei schweren Verstößen oder Zweifeln an der Fahrtauglichkeit kann die Behörde zusätzliche Nachweise verlangen.

Wie lange darf ich mit meinem EU-Führerschein in Deutschland fahren?

Mit einem gültigen EU-Führerschein darfst du grundsätzlich in Deutschland fahren. Wenn du aber deinen ordentlichen Wohnsitz nach Deutschland verlegst, kann die Fahrerlaubnisbehörde die Umschreibung verlangen. Spätestens bei Verlängerung abgelaufener Klassen ist die Umschreibung erforderlich.

Was passiert mit meinem EU-Führerschein nach der Umschreibung?

Der EU-Führerschein wird bei Abholung des deutschen Führerscheins eingezogen und an die ursprünglich ausstellende Behörde zurückgesendet. Du kannst nicht beide Führerscheine gleichzeitig besitzen. Die deutschen Behörden sind verpflichtet, den ausländischen Führerschein einzuziehen.

Welche Fahrerlaubnisklassen werden bei der Umschreibung übertragen?

Alle gültigen Fahrerlaubnisklassen aus dem EU-Führerschein werden entsprechend den deutschen Klassen übertragen. Die Zuordnung erfolgt nach Anlage 11 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Bei besonderen nationalen Berechtigungen prüft die Fahrerlaubnisbehörde, ob eine entsprechende deutsche Klasse existiert.

Kann ich die Umschreibung online beantragen?

Die meisten Fahrerlaubnisbehörden bieten Online-Terminbuchung an, aber der Antrag selbst muss persönlich gestellt werden. Du musst die Originaldokumente vorlegen und den Antrag vor Ort unterschreiben. Einige Bundesländer testen digitale Verfahren, flächendeckend verfügbar sind sie aber noch nicht.

Was kostet die Umschreibung eines EU-Führerscheins?

Die Grundgebühr beträgt 25-35 Euro plus 6-10 Euro für das biometrische Foto. Bei den Klassen C und D kommen Kosten für die ärztliche Untersuchung (70-150 Euro) und den Sehtest (6-25 Euro) hinzu. Insgesamt solltest du mit 35-220 Euro rechnen, je nach Fahrerlaubnisklassen.

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Kfz-Kennzeichen wird an einem Schalter übergeben

Auto abmelden

Auto abmelden: Fahrzeug außer Betrieb setzen

Ein Fahrzeug abmelden – fachlich „außer Betrieb setzen“ – erledigt die Kfz-Zulassungsstelle Ihres Wohnorts oder Sie selbst online über das i-Kfz-Portal. Sie brauchen die Zulassungsbescheinigung Teil I und die Kennzeichen mit den Stempelsiegeln; vor Ort kostet das etwa 6 bis 16 Euro, online rund 2 Euro. Die Abmeldung ist sofort wirksam.

Wer sein Auto verkauft, verschrottet oder eine Zeit lang nicht nutzt, sollte es abmelden – sonst laufen Kfz-Steuer und Versicherungsbeitrag weiter. Sobald das Fahrzeug außer Betrieb gesetzt ist, dürfen Sie damit nicht mehr am öffentlichen Verkehr teilnehmen. Diese Seite gehört zum Bereich Ordnung und Verkehr und erklärt Unterlagen, Kosten, das Online-Verfahren und die Wiederzulassung.

Das Wichtigste in Kürze

  • Zuständig ist die Kfz-Zulassungsbehörde – meist beim Landkreis oder der kreisfreien Stadt. Die Abmeldung ist bundesweit bei jeder Zulassungsstelle möglich, also auch außerhalb des Zulassungsorts.
  • Sie brauchen die Zulassungsbescheinigung Teil I (früher Fahrzeugschein) und beide Kennzeichen mit den Stempelplaketten.
  • Kosten: vor Ort meist 6 bis 16 Euro, online über i-Kfz rund 2 Euro plus kleine Zusatzgebühren.
  • Online möglich per i-Kfz, wenn das Fahrzeug seit dem 1. Januar 2015 zugelassen wurde und die Sicherheitscodes vorhanden sind.
  • Bei Verschrottung brauchen Sie zusätzlich einen Verwertungsnachweis eines anerkannten Demontagebetriebs.
  • Steuer und Versicherung enden automatisch – die Zulassungsstelle informiert Finanzamt und Versicherer.

Was bedeutet Auto abmelden?

Beim Abmelden wird das Fahrzeug „außer Betrieb gesetzt“. Das Kennzeichen wird entstempelt, die Zulassung im Fahrzeugregister gelöscht und das Auto darf nicht mehr im öffentlichen Straßenverkehr bewegt werden. Mit der Außerbetriebsetzung enden die Kfz-Steuerpflicht und – nach Meldung an den Versicherer – auch der Versicherungsschutz.

Sie melden ab in drei typischen Fällen: beim Verkauf (sicherer als die bloße Halterumschreibung durch den Käufer), beim Verschrotten und wenn Sie das Fahrzeug vorübergehend nicht nutzen, etwa ein Saison- oder Zweitfahrzeug. Wer das Auto verkaufen will und es ummeldet statt abmeldet, findet die Schritte unter Auto ummelden.

Abmelden ist nicht dasselbe wie Verkaufen: Solange das Fahrzeug auf Sie zugelassen bleibt, haften Sie für Steuer, Versicherung und Verstöße. Melden Sie es daher vor oder unmittelbar beim Verkauf ab oder bestehen Sie auf einer sofortigen Ummeldung durch den Käufer.

Voraussetzungen

  • Sie sind Halterin oder Halter des Fahrzeugs oder handeln mit Vollmacht.
  • Sie haben die Kennzeichen und die Zulassungsbescheinigung Teil I vorliegen.
  • Für die Online-Abmeldung: Das Fahrzeug wurde nach dem 1. Januar 2015 zugelassen und die Sicherheitscodes auf Kennzeichen und Schein sind noch verdeckt.
  • Bei Verschrottung: Sie haben das Fahrzeug einem anerkannten Verwertungsbetrieb übergeben und einen Verwertungsnachweis erhalten.

Erforderliche Unterlagen

Unterlage Wann nötig
Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) immer
Beide Kennzeichen mit Stempelplaketten immer (vor Ort werden sie entstempelt)
Personalausweis oder Reisepass zur Identitätsprüfung vor Ort
Vollmacht plus Ausweis der vertretenen Person wenn jemand anderes abmeldet
Verwertungsnachweis und Zulassungsbescheinigung Teil II bei Verschrottung
Sicherheitscodes (verdeckte Codes auf Plaketten und Schein) für die Online-Abmeldung per i-Kfz

Ablauf

Sie haben zwei Wege: persönlich bei der Zulassungsstelle oder online über das i-Kfz-Portal.

Vor Ort bei der Zulassungsstelle:

  • Termin bei Ihrer örtlichen Zulassungsbehörde vereinbaren, falls erforderlich.
  • Kennzeichen, Zulassungsbescheinigung Teil I und Ausweis mitbringen.
  • Die Behörde entstempelt die Kennzeichen und setzt das Fahrzeug außer Betrieb.
  • Sie erhalten eine Bestätigung über die Außerbetriebsetzung mit Datum.
  • Die entstempelten Kennzeichen nehmen Sie wieder mit – Sie können sie für eine Wiederzulassung aufheben.

Online über i-Kfz:

  • Auf dem i-Kfz-Portal Ihrer Zulassungsbehörde oder über das bundesweite Portal anmelden.
  • Die verdeckten Sicherheitscodes auf den Stempelplaketten der Kennzeichen freilegen (Folie abrutschen) und den Code der Zulassungsbescheinigung Teil I eingeben.
  • Angaben prüfen und Antrag absenden – die Abmeldung ist sofort wirksam.
  • Die Bestätigung kommt elektronisch; die alten Plaketten werden durch das Freilegen ungültig.
Online deutlich günstiger und schneller: Seit der Reform des i-Kfz-Verfahrens ist für die reine Außerbetriebsetzung in vielen Fällen keine zusätzliche eID-Identifizierung mehr nötig – die Sicherheitscodes genügen. Das spart den Weg zur Behörde und Gebühren.

Kosten

Die Gebühren legen die Länder fest und variieren leicht je nach Zulassungsbehörde. Grobe Orientierung:

Posten Gebühr (ungefähr)
Außerbetriebsetzung vor Ort ca. 6 bis 16 Euro je nach Stelle
Außerbetriebsetzung online (i-Kfz) ca. 2 Euro
Kennzeichen-Reservierung (optional) ca. 2,60 Euro
Porto/Versand bei Online-Bescheid nach Aufwand der Behörde

Für Steuer und Versicherung fallen keine zusätzlichen Gebühren an. Zu viel gezahlte Kfz-Steuer wird vom Hauptzollamt anteilig erstattet, der Versicherer rechnet den Beitrag ab dem Abmeldetag ab.

Höhe, Dauer, Fristen und Sonderfälle

Die Außerbetriebsetzung selbst wirkt sofort. Wichtig sind die Fristen für das Kennzeichen und die spätere Wiederzulassung.

  • Kennzeichen-Reservierung: Bei der Abmeldung können Sie Ihr Kennzeichen reservieren lassen – in der Regel bis zu zwölf Monate, um dasselbe Fahrzeug später wieder anzumelden, oder rund drei Monate, wenn Sie es für ein anderes Fahrzeug nutzen möchten. Fristen und Gebühr unterscheiden sich je nach Stelle.
  • Wiederzulassung: Innerhalb von sieben Jahren nach der Abmeldung ist die Wiederzulassung in der Regel ohne neue Betriebserlaubnis möglich, solange die Fahrzeugdaten gespeichert bleiben. Danach kann ein erneuter Nachweis der Betriebserlaubnis nötig werden.
  • Verschrottung: Geben Sie ein Pkw-Altfahrzeug an einen anerkannten Verwertungsbetrieb, müssen Sie es mit dem Verwertungsnachweis unverzüglich abmelden. Im Register wird dann „Verwertungsnachweis lag vor“ vermerkt – eine spätere Wiederzulassung ist dann ausgeschlossen.
  • HU/Hauptuntersuchung: Ist die HU bei einer Wiederzulassung abgelaufen, müssen Sie sie vorher nachholen.
Versicherung nicht vergessen: Der Versicherungsschutz endet, sobald die Zulassungsstelle die Abmeldung an den Versicherer meldet. Wer ein abgemeldetes Auto noch bewegt – etwa zur Werkstatt – braucht ein Kurzzeitkennzeichen mit eigener Versicherung. Fahren ohne gültige Zulassung und Versicherung ist strafbar.

Tipps

  • Vor dem Verkauf abmelden oder sofort ummelden lassen: So vermeiden Sie offene Steuer- und Versicherungspflichten auf Ihren Namen.
  • Sicherheitscodes erst online freilegen: Wer die Folien zu früh abrubbelt, kann die Codes nicht mehr für i-Kfz nutzen – dann bleibt nur der Gang zur Behörde.
  • Abmeldebestätigung aufbewahren: Sie ist Ihr Nachweis gegenüber Versicherung und Zollamt.
  • Kennzeichen sichern: Wer das Wunschkennzeichen behalten will, sollte es bei der Abmeldung reservieren lassen.
  • Bei Verschrottung nur zertifizierte Betriebe: Nur ein anerkannter Demontagebetrieb stellt den gültigen Verwertungsnachweis aus.

Häufig gestellte Fragen

Was kostet es, ein Auto abzumelden?

Vor Ort bei der Zulassungsstelle meist 6 bis 16 Euro je nach Behörde, online über i-Kfz rund 2 Euro. Eine optionale Kennzeichen-Reservierung kostet etwa 2,60 Euro zusätzlich.

Welche Unterlagen brauche ich zum Abmelden?

Sie brauchen die Zulassungsbescheinigung Teil I und beide Kennzeichen mit den Stempelplaketten. Bei Verschrottung kommen der Verwertungsnachweis und die Zulassungsbescheinigung Teil II hinzu.

Kann ich mein Auto online abmelden?

Ja, über das i-Kfz-Portal, wenn das Fahrzeug seit dem 1. Januar 2015 zugelassen wurde und die verdeckten Sicherheitscodes auf Kennzeichen und Schein noch intakt sind. Die Abmeldung ist sofort wirksam.

Wie lange kann ich ein abgemeldetes Auto wieder anmelden?

Innerhalb von sieben Jahren ist die Wiederzulassung in der Regel ohne neue Betriebserlaubnis möglich. Ihr Kennzeichen können Sie bei der Abmeldung meist bis zu zwölf Monate reservieren lassen.

Was passiert mit Steuer und Versicherung nach der Abmeldung?

Beide enden. Die Zulassungsstelle meldet die Außerbetriebsetzung an Hauptzollamt und Versicherer. Zu viel gezahlte Kfz-Steuer wird anteilig erstattet, der Versicherungsbeitrag ab dem Abmeldetag abgerechnet.

Muss ich mein verschrottetes Auto abmelden?

Ja. Nach Übergabe an einen anerkannten Verwertungsbetrieb müssen Sie das Fahrzeug mit dem Verwertungsnachweis unverzüglich abmelden. Eine spätere Wiederzulassung ist dann nicht mehr möglich.

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EU-Kartenführerschein auf einem Schreibtisch

Führerschein umtauschen

Führerschein umtauschen: Fristen, Unterlagen und Kosten

Alte Papier- und Kartenführerscheine müssen bis spätestens 19. Januar 2033 gegen den EU-Kartenführerschein getauscht werden – nach einem gestaffelten Stufenplan, der sich nach Geburtsjahr oder Ausstellungsjahr richtet. Zuständig ist die Fahrerlaubnisbehörde (Führerscheinstelle) an Ihrem Wohnort, die Gebühr liegt bei rund 25 bis 30 Euro, und Sie benötigen meist nur Ausweis, biometrisches Foto und den alten Führerschein.

Der Umtausch ist ein reiner Dokumententausch: Es gibt keine neue Prüfung, keine ärztliche Untersuchung und keine erneute Sehtest-Pflicht. Ihre Fahrerlaubnis bleibt unverändert bestehen – nur das Dokument wird ausgetauscht. Eine Übersicht aller Verkehrsthemen finden Sie in der Kategorie Ordnung und Verkehr.

Das Wichtigste in Kürze

  • Pflicht für alle: Jeder vor dem 19. Januar 2013 ausgestellte Führerschein muss umgetauscht werden – betroffen sind rund 43 Millionen Dokumente.
  • Stichtag nach Stufenplan: Bei Papierführerscheinen zählt das Geburtsjahr, bei Kartenführerscheinen das Ausstellungsjahr (Feld 4a auf der Karte).
  • Nächste Frist: Kartenführerscheine der Ausstellungsjahre 2002 bis 2004 müssen bis zum 19. Januar 2027 getauscht werden.
  • Kosten: rund 25 bis 30 Euro, je nach Behörde.
  • Zuständig: die Führerscheinstelle Ihres aktuellen Wohnorts.

Was bedeutet Führerschein umtauschen?

Seit dem 19. Januar 2013 werden in Deutschland nur noch befristete EU-Kartenführerscheine ausgestellt, die alle 15 Jahre erneuert werden. Alle älteren Dokumente – sowohl die grauen und rosa Papierführerscheine als auch die früheren Kartenführerscheine ohne Befristung – sind unbefristet ausgestellt worden und müssen bis spätestens 2033 in das einheitliche EU-Format überführt werden. Hintergrund ist eine EU-Richtlinie, die fälschungssichere, einheitliche Führerscheine in allen Mitgliedstaaten vorsieht.

Wichtig: Der Umtausch betrifft nur das Dokument, nicht Ihre Fahrerlaubnis. Sie verlieren keine Fahrklassen, und es findet keine Prüfung statt. Damit die alten Führerscheine nicht alle gleichzeitig bei den Behörden eingehen, hat der Gesetzgeber einen Stufenplan mit gestaffelten Fristen festgelegt.

Voraussetzungen

Der Umtausch steht jeder Person mit gültiger Fahrerlaubnis offen und ist an wenige Bedingungen geknüpft:

  • Sie besitzen einen vor dem 19. Januar 2013 ausgestellten Führerschein (Papier oder Karte).
  • Sie haben Ihren Hauptwohnsitz in Deutschland – zuständig ist die Behörde am Wohnort.
  • Ihr alter Führerschein ist noch vorhanden und nicht entzogen.
  • Wurde der Führerschein nicht von Ihrer heutigen Wohnort-Behörde ausgestellt, brauchen Sie zusätzlich eine Karteikartenabschrift der ursprünglichen Ausstellungsbehörde (die Führerscheinstelle holt diese in der Regel selbst ein).

Erforderliche Unterlagen

Für den Antrag halten Sie folgende Dokumente bereit:

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass zur Identitätsprüfung.
  • Ein aktuelles biometrisches Passfoto (Vorgaben wie beim Personalausweis).
  • Der alte Führerschein im Original – er wird bei der Aushändigung des neuen entwertet.
  • Karteikartenabschrift, falls die ausstellende Behörde nicht Ihr heutiger Wohnort ist (oft von der Behörde selbst beschafft).
  • Bei Namens- oder Adressänderung ggf. ein entsprechender Nachweis (z. B. Heiratsurkunde).
Achtung: Eine ärztliche Untersuchung oder ein Sehtest sind beim reinen Umtausch nicht erforderlich – Ausnahme sind die Klassen C und D (Lkw/Bus), die ohnehin regelmäßig verlängert werden müssen. Lassen Sie sich keine zusätzlichen Untersuchungen aufdrängen, die nichts mit dem Umtausch zu tun haben.

Ablauf

So gehen Sie beim Umtausch Schritt für Schritt vor:

  • 1. Frist prüfen: Stellen Sie anhand der Tabellen unten fest, bis wann Sie tauschen müssen. Bei Kartenführerscheinen finden Sie das Ausstellungsjahr im Feld 4a.
  • 2. Unterlagen zusammenstellen: Ausweis, biometrisches Foto und alter Führerschein.
  • 3. Termin oder Online-Antrag: Viele Führerscheinstellen verlangen einen Termin; teils ist der Antrag online oder per Bürgerbüro möglich. Erkundigen Sie sich bei Ihrer zuständigen Stelle.
  • 4. Antrag stellen und Gebühr zahlen: Vor Ort werden Daten und Foto erfasst, die Gebühr wird fällig.
  • 5. Neuen Führerschein abholen: Die Produktion dauert in der Regel etwa drei bis vier Wochen. Bei Abholung wird der alte Führerschein eingezogen.

Kosten

Die Umtauschgebühr ist bundesweit ähnlich, kann aber je nach Behörde leicht abweichen.

Posten Betrag
Umtauschgebühr (Standard) rund 25,00 €
Gesamtkosten inkl. Foto/Versand (typisch) ca. 25–35 €
Biometrisches Passfoto je nach Anbieter ca. 6–15 €
Karteikartenabschrift (falls nötig) teils gebührenfrei, sonst wenige Euro

Die reine Verwaltungsgebühr beträgt nach der Gebührenordnung rund 25 Euro. Manche Stellen rechnen Versand oder zusätzliche Posten hinzu, sodass in der Praxis etwa 25 bis 35 Euro anfallen. Die genaue Gebühr nennt Ihnen Ihre örtliche Führerscheinstelle.

Höhe, Dauer, Fristen und Sonderfälle

Welcher Stichtag für Sie gilt, hängt von der Art Ihres Führerscheins ab.

Papierführerscheine (ausgestellt bis 31.12.1998) – nach Geburtsjahr:

Geburtsjahr Umtausch bis
vor 1953 19. Januar 2033
1953–1958 19. Juli 2022 (abgelaufen)
1959–1964 19. Januar 2023 (abgelaufen)
1965–1970 19. Januar 2024 (abgelaufen)
1971 oder später 19. Januar 2025 (abgelaufen)

Kartenführerscheine (ausgestellt ab 1.1.1999) – nach Ausstellungsjahr (Feld 4a):

Ausstellungsjahr Umtausch bis
1999–2001 19. Januar 2026 (abgelaufen)
2002–2004 19. Januar 2027 (nächster Stichtag)
2005–2007 19. Januar 2028
2008 19. Januar 2029
2009 19. Januar 2030
2010 19. Januar 2031
2011 19. Januar 2032
2012 bis 18.1.2013 19. Januar 2033
Frist verpasst? Wer nach Ablauf der Frist mit dem alten Führerschein fährt, begeht eine Ordnungswidrigkeit – es droht ein Verwarnungsgeld von 10 Euro. Die Fahrerlaubnis selbst bleibt bestehen, Sie dürfen also weiterfahren; nur das Dokument ist nicht mehr gültig. Holen Sie den Umtausch in diesem Fall schnellstmöglich nach.

Sonderfälle:

  • Mehrere Eintragungen: Stimmen Geburtsjahr und Ausstellungsjahr nicht überein (Papierführerschein), zählt das Geburtsjahr; bei Kartenführerscheinen das Ausstellungsjahr.
  • Lkw/Bus (Klassen C/D): Diese müssen ohnehin alle fünf Jahre verlängert werden – der Umtausch erfolgt im Rahmen der Verlängerung mit Gesundheitsnachweisen.
  • Wohnsitz im Ausland: Wer dauerhaft im Ausland lebt, tauscht in der Regel im Wohnsitzstaat um; in Deutschland zuständig bleibt die letzte Wohnort-Behörde.

Tipps

  • Frühzeitig handeln: Vor jedem Stichtag steigt das Andrangsaufkommen. Beantragen Sie den Umtausch einige Monate vorher, um Wartezeiten zu vermeiden.
  • Ausstellungsjahr richtig ablesen: Bei Kartenführerscheinen steht das Datum in Feld 4a auf der Vorderseite – nicht zu verwechseln mit dem Geburtsdatum.
  • Foto prüfen lassen: Nutzen Sie ein biometrisches Foto nach den geltenden Vorgaben, damit der Antrag nicht zurückgewiesen wird.
  • Termin online buchen: Viele Behörden bieten Online-Terminvergabe – das spart Wartezeit am Schalter.
  • Alten Führerschein behalten? Das Original wird eingezogen. Wer ihn als Andenken behalten möchte, kann oft eine entwertete Rückgabe erfragen.

Häufig gestellte Fragen

Bis wann muss ich meinen Führerschein umtauschen?

Das hängt von Ihrem Führerschein ab. Bei Papierführerscheinen entscheidet das Geburtsjahr, bei Kartenführerscheinen das Ausstellungsjahr in Feld 4a. Der nächste Stichtag ist der 19. Januar 2027 für Ausstellungsjahre 2002 bis 2004. Spätestens 2033 müssen alle getauscht haben.

Was kostet der Umtausch?

Die Verwaltungsgebühr beträgt rund 25 Euro. Mit biometrischem Passfoto und möglichen Versandkosten liegen die Gesamtkosten meist bei etwa 25 bis 35 Euro. Die genaue Gebühr nennt Ihnen Ihre örtliche Führerscheinstelle.

Brauche ich einen Sehtest oder eine ärztliche Untersuchung?

Nein. Beim reinen Umtausch sind weder Sehtest noch ärztliches Gutachten nötig. Ausnahme sind die Lkw- und Bus-Klassen C und D, die ohnehin regelmäßig mit Gesundheitsnachweisen verlängert werden müssen.

Was passiert, wenn ich die Frist verpasse?

Ihre Fahrerlaubnis bleibt bestehen, Sie dürfen weiter fahren. Allerdings ist das Dokument ungültig, und es droht ein Verwarnungsgeld von 10 Euro bei einer Kontrolle. Holen Sie den Umtausch schnellstmöglich nach.

Wer ist für den Umtausch zuständig?

Zuständig ist die Fahrerlaubnisbehörde beziehungsweise Führerscheinstelle an Ihrem aktuellen Hauptwohnsitz – unabhängig davon, wo Sie den Führerschein ursprünglich erworben haben. Eine fehlende Karteikartenabschrift holt die Behörde meist selbst ein.

Verliere ich beim Umtausch Fahrklassen?

Nein. Alle bestehenden Fahrklassen werden in den neuen EU-Führerschein übertragen. Es handelt sich um einen reinen Dokumententausch ohne Prüfung. Bei alten Klassen kann es zu einer formalen Anpassung der Bezeichnungen kommen, der Umfang Ihrer Fahrerlaubnis bleibt aber erhalten.

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Autoschlüssel und Fahrzeugpapiere auf einem Tisch

Auto ummelden

Auto ummelden: Halterwechsel und Umzug Schritt für Schritt

Ein Auto melden Sie bei der Kfz-Zulassungsstelle Ihres Wohnorts um, wenn Sie einen Gebrauchtwagen übernehmen (Halterwechsel) oder selbst umziehen. Ihr bisheriges Kennzeichen dürfen Sie bei einem Umzug innerhalb Deutschlands behalten; die Gebühr liegt je nach Fall bei etwa 17 bis 30 Euro, online über i-Kfz oft günstiger. Beim Halterwechsel müssen Sie unverzüglich ummelden, bei Umzug in der Regel innerhalb einer Woche.

Dieser Ratgeber erklärt die Ummeldung eines bereits zugelassenen Fahrzeugs. Wenn Sie ein fabrikneues Auto erstmals zulassen wollen, lesen Sie Auto anmelden. Möchten Sie ein Fahrzeug stilllegen, hilft Auto abmelden. Eine Übersicht aller Verkehrsthemen finden Sie unter Ordnung und Verkehr.

Das Wichtigste in Kürze

  • Zuständig: die Kfz-Zulassungsstelle (Straßenverkehrsamt) an Ihrem neuen Wohnort beziehungsweise dem Wohnort des neuen Halters.
  • Zwei Anlässe: Halterwechsel (neuer Eigentümer/Halter) oder Umzug (Sie selbst ziehen um).
  • Pflicht-Unterlagen: Personalausweis, eVB-Nummer, Zulassungsbescheinigung Teil I, HU-Nachweis und SEPA-Lastschriftmandat; beim Halterwechsel zusätzlich Teil II.
  • Kennzeichen: Sie dürfen es bei einem Umzug innerhalb Deutschlands behalten; ein neues kostet extra.
  • Kosten: rund 17 Euro mit altem, rund 27 bis 30 Euro mit neuem Kennzeichen, plus ca. 25 Euro für neue Schilder. Online über i-Kfz oft günstiger.
  • Frist: beim Halterwechsel unverzüglich, bei Umzug in der Regel innerhalb einer Woche.

Was bedeutet Auto ummelden?

„Auto ummelden“ meint, ein bereits zugelassenes Fahrzeug auf einen neuen Halter oder eine neue Anschrift einzutragen. Das Fahrzeug bleibt im Verkehr; es ändern sich nur die im Fahrzeugregister hinterlegten Daten. Behördlich spricht man von einer Umschreibung (bei Halterwechsel) oder einer Adressänderung (bei Umzug).

Sie müssen unterscheiden, was sich ändert:

  • Halterwechsel: Das Fahrzeug bekommt einen neuen Eigentümer oder Halter, etwa beim Gebrauchtwagenkauf. Hier wird das Auto auf eine andere Person zugelassen.
  • Umzug: Sie selbst ziehen um. Bleibt es im gleichen Zulassungsbezirk, reicht oft eine reine Adressänderung; bei Umzug in einen anderen Bezirk ist eine vollständige Ummeldung nötig.
Wichtig ist die Kfz-Haftpflichtversicherung: Beim Halterwechsel muss der neue Halter eine eigene Versicherung über die eVB-Nummer nachweisen. Ohne gültige Versicherung kann das Fahrzeug nicht umgemeldet und nicht im Straßenverkehr bewegt werden.

Voraussetzungen

Damit die Zulassungsstelle die Ummeldung vornimmt, müssen einige Bedingungen erfüllt sein:

  • Der künftige Halter ist mit Wohnsitz in Deutschland gemeldet.
  • Für das Fahrzeug besteht eine gültige Kfz-Haftpflichtversicherung, nachgewiesen über die eVB-Nummer.
  • Das Fahrzeug hat eine gültige Hauptuntersuchung (HU); ist sie abgelaufen, holen Sie sie vor der Ummeldung nach.
  • Es bestehen keine offenen Forderungen der Kfz-Steuer; rückständige Beträge früherer Fahrzeuge können die Zulassung blockieren.

Erforderliche Unterlagen

Welche Papiere Sie brauchen, hängt vom Anlass ab. Die folgende Übersicht gilt für Privatpersonen; Firmen, Vereine und Bevollmächtigte benötigen zusätzliche Nachweise.

Unterlage Halterwechsel Umzug
Personalausweis oder Reisepass ja ja
eVB-Nummer (Versicherung) ja (neuer Halter) nur bei neuem Kennzeichen meist nicht nötig, ggf. ja
Zulassungsbescheinigung Teil I ja ja
Zulassungsbescheinigung Teil II ja oft nicht nötig, vorsorglich mitbringen
HU-Nachweis (Bericht) ja ja
SEPA-Lastschriftmandat (Kfz-Steuer) ja (neuer Halter) bei Bankwechsel ja
bisherige Kennzeichenschilder bei neuem Kennzeichen bei neuem Kennzeichen
Beim Gebrauchtwagenkauf sollten Käufer und Verkäufer die Übergabe der Fahrzeugpapiere und das Datum der Ummeldung schriftlich festhalten. Solange das Auto auf den alten Halter zugelassen ist, haftet dieser für Kfz-Steuer und Verstöße. Der Verkäufer sollte den Verkauf seiner Versicherung melden.

Ablauf

Die Ummeldung erledigen Sie persönlich vor Ort oder online über i-Kfz.

Vor Ort bei der Zulassungsstelle

  1. Unterlagen zusammenstellen: Sammeln Sie die oben genannten Papiere; beim Halterwechsel brauchen Sie eine eigene eVB-Nummer Ihrer Versicherung.
  2. Termin buchen: Viele Stellen arbeiten nur mit Termin. Die zuständige Stelle finden Sie über das Bürgerportal Ihres Landkreises oder Ihrer Stadt; mehr dazu unter Kfz-Zulassungsstelle.
  3. Kennzeichen entscheiden: Klären Sie, ob Sie das bisherige Kennzeichen behalten oder ein neues möchten; ein Wunschkennzeichen reservieren Sie vorab.
  4. Unterlagen einreichen: Die Stelle prüft die Papiere und schreibt das Fahrzeug auf den neuen Halter oder die neue Adresse um.
  5. Schilder anpassen: Bei neuem Kennzeichen lassen Sie die Schilder beim Schildermacher prägen und vor Ort stempeln.
  6. Papiere erhalten: Sie bekommen die aktualisierte Zulassungsbescheinigung Teil I und dürfen weiterfahren.

Online über i-Kfz

Über die internetbasierte Fahrzeugzulassung i-Kfz lassen sich Halterwechsel und Adressänderung digital erledigen, sofern Ihre Zulassungsbehörde den Dienst anbietet. Die Verfügbarkeit unterscheidet sich je nach Stelle.

  • Sie melden sich mit der BundID an und weisen sich per Personalausweis mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID) aus, etwa mit der AusweisApp.
  • Sie tragen die verdeckten Sicherheitscodes der Fahrzeugpapiere ein: aus der Zulassungsbescheinigung Teil I (ab 2015) und beim Halterwechsel auch Teil II (ab 2018) sowie aus der Plakette auf dem Kennzeichen.
  • Sie geben beim Halterwechsel eVB-Nummer und SEPA-Daten an und zahlen die Gebühr online per Karte.
  • Der Bescheid steht digital bereit; neue Plaketten und Papiere kommen, falls nötig, per Post.
Behalten Sie bei einem Umzug Ihr altes Kennzeichen, sparen Sie sich neue Schilder und einen Teil der Gebühr. Seit 2015 ist die Kennzeichenmitnahme bei jedem Umzug innerhalb Deutschlands möglich, auch über Bundeslandgrenzen hinweg.

Kosten

Die Verwaltungsgebühren sind bundesweit weitgehend einheitlich, die Schilderpreise schwanken je nach Schildermacher. Die folgenden Werte sind Richtwerte.

Posten Richtwert
Ummeldung mit altem Kennzeichen (Gebühr) ca. 17 €
Ummeldung mit neuem Kennzeichen (Gebühr) ca. 27 bis 30 €
Neue Kennzeichenschilder (Paar) ca. 20 bis 30 €
Ummeldung online (i-Kfz) oft günstiger als vor Ort
Wunschkennzeichen (Reservierung) ca. 10 bis 13 € zusätzlich
Die Kfz-Steuer ist keine Zulassungsgebühr. Sie wird vom Zoll erhoben und über das SEPA-Mandat eingezogen. Beim Halterwechsel wird sie mit dem Tag der Umschreibung auf den neuen Halter umgestellt; der alte Halter bekommt zu viel gezahlte Steuer erstattet.

Höhe, Dauer, Fristen und Sonderfälle

Eine Ummeldung dauert vor Ort bei vollständigen Unterlagen meist 15 bis 30 Minuten, online etwa eine Viertelstunde plus eventueller Postlaufzeit. Bei einem Umzug müssen Sie die Anschrift unverzüglich – in der Regel innerhalb einer Woche – ändern lassen; wer das versäumt, riskiert ein Verwarnungsgeld von rund 15 Euro. Bei einem Halterwechsel sollte die Umschreibung sofort erfolgen, da der eingetragene Halter weiter haftet.

  • Umzug im selben Bezirk: Oft reicht eine reine Adressänderung ohne neue Schilder; klären Sie das vorab mit Ihrer Zulassungsstelle.
  • Verkauf an anderen Bezirk: Der Käufer darf das bisherige Kennzeichen behalten und muss es nicht zwingend tauschen.
  • Bevollmächtigung: Lässt ein Dritter ummelden, braucht er eine schriftliche Vollmacht und den Ausweis des Halters.
  • Leasing oder Finanzierung: Liegt die Zulassungsbescheinigung Teil II beim Leasinggeber oder der Bank, ist eine Halterermächtigung nötig.
  • Firmenfahrzeug: Bei gewerblicher Zulassung sind Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung vorzulegen.

Tipps

  • Prüfen Sie vor dem Kauf eines Gebrauchtwagens, ob die Hauptuntersuchung noch gültig ist; eine abgelaufene HU müssen Sie vor der Ummeldung nachholen.
  • Halten Sie beim Halterwechsel die eVB-Nummer Ihrer Versicherung bereit; viele Anbieter schicken sie sofort per SMS oder E-Mail.
  • Behalten Sie bei einem Umzug Ihr altes Kennzeichen, wenn Sie Geld und einen zusätzlichen Gang zum Schildermacher sparen möchten.
  • Melden Sie der Zulassungsstelle einen Umzug zeitnah, um das Verwarnungsgeld zu vermeiden.
  • Prüfen Sie über das Portal Ihrer Behörde, ob die i-Kfz-Online-Ummeldung dort verfügbar ist; sie spart Wartezeit und ist meist günstiger.

Häufig gestellte Fragen

Wo melde ich mein Auto um?

Bei der Kfz-Zulassungsstelle (Straßenverkehrsamt) am Wohnort des Halters. Bei einem Umzug ist die Stelle am neuen Wohnort zuständig. Viele Behörden bieten die Ummeldung auch online über i-Kfz an.

Welche Frist gilt für die Ummeldung?

Bei einem Umzug müssen Sie unverzüglich ummelden, in der Regel innerhalb einer Woche. Wer das versäumt, riskiert ein Verwarnungsgeld von rund 15 Euro. Beim Halterwechsel sollte die Umschreibung sofort erfolgen.

Brauche ich beim Ummelden ein neues Kennzeichen?

Nein. Seit 2015 dürfen Sie Ihr bisheriges Kennzeichen bei einem Umzug innerhalb Deutschlands behalten, auch über Bundeslandgrenzen hinweg. Ein neues Kennzeichen ist freiwillig und verursacht zusätzliche Kosten.

Was kostet das Ummelden eines Autos?

Mit dem alten Kennzeichen kostet die Gebühr rund 17 Euro, mit neuem Kennzeichen etwa 27 bis 30 Euro plus rund 25 Euro für neue Schilder. Online über i-Kfz ist die Gebühr meist niedriger.

Welche Unterlagen brauche ich für den Halterwechsel?

Personalausweis, eVB-Nummer, Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II, HU-Nachweis und SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer. Bei neuem Kennzeichen bringen Sie zusätzlich die bisherigen Schilder mit.

Kann ich mein Auto online ummelden?

Ja, sofern Ihre Zulassungsbehörde i-Kfz anbietet. Sie brauchen einen Personalausweis mit aktivierter eID-Funktion, die BundID und die verdeckten Sicherheitscodes von Fahrzeugpapieren und Plakette. Die Verfügbarkeit unterscheidet sich je nach Stelle.

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Neuwagen mit Kennzeichen vor einer Zulassungsstelle

Auto anmelden

Auto anmelden: Kfz-Neuzulassung Schritt für Schritt

Ein Auto melden Sie bei der Kfz-Zulassungsstelle Ihres Wohnorts an. Sie brauchen vor allem die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer), die Zulassungsbescheinigung Teil II und ein SEPA-Mandat für die Kfz-Steuer. Vor Ort kostet die Neuzulassung rund 27 bis 30 Euro Verwaltungsgebühr plus 20 bis 35 Euro für die Kennzeichenschilder; online über i-Kfz geht es günstiger und ohne Wartezeit.

Dieser Ratgeber erklärt die Neuzulassung eines fabrikneuen Fahrzeugs (Erstzulassung). Wenn Sie einen Gebrauchtwagen aus einem anderen Zulassungsbezirk übernehmen oder den Halter wechseln, lesen Sie Auto ummelden. Möchten Sie ein Fahrzeug stilllegen, hilft Auto abmelden. Eine Übersicht aller Verkehrsthemen finden Sie unter Ordnung und Verkehr.

Das Wichtigste in Kürze

  • Zuständig: die Kfz-Zulassungsstelle (Straßenverkehrsamt) an Ihrem Wohnort oder Firmensitz.
  • Pflicht-Unterlagen: Personalausweis, eVB-Nummer, Zulassungsbescheinigung Teil II, SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer.
  • Beim Neuwagen statt HU-Nachweis die CoC-Bescheinigung des Herstellers; bei bereits genutzten Fahrzeugen der Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung.
  • Kosten: rund 27 bis 30 Euro Gebühr plus 20 bis 35 Euro für die Schilder; Wunschkennzeichen kostet extra.
  • Online möglich: die Neuzulassung läuft über i-Kfz mit Personalausweis (eID) komplett digital und ist günstiger.

Was bedeutet Auto anmelden?

„Auto anmelden“ meint im Behördendeutsch die Zulassung eines Fahrzeugs zum Straßenverkehr. Erst wenn Ihr Fahrzeug ein amtliches Kennzeichen und eine Zulassungsbescheinigung Teil I (früher: Fahrzeugschein) hat, dürfen Sie damit auf öffentlichen Straßen fahren. Bei einem fabrikneuen Fahrzeug spricht man von der Erstzulassung oder Neuzulassung.

Die Zulassung erfüllt mehrere Zwecke auf einmal: Sie weisen eine gültige Kfz-Haftpflichtversicherung nach, das Fahrzeug wird im Fahrzeugregister erfasst, und die Erhebung der Kfz-Steuer wird eingeleitet.

Ohne Zulassung und ohne Haftpflichtversicherung darf ein Fahrzeug nicht auf öffentlichen Straßen bewegt werden. Wer ein nicht zugelassenes Auto fährt, riskiert eine Straftat nach dem Pflichtversicherungsgesetz.

Voraussetzungen

Damit die Zulassungsstelle Ihr Fahrzeug anmelden kann, müssen mehrere Bedingungen erfüllt sein:

  • Sie sind Halter des Fahrzeugs und mit Wohnsitz in Deutschland gemeldet.
  • Für das Fahrzeug besteht eine Kfz-Haftpflichtversicherung, nachgewiesen über die eVB-Nummer.
  • Das Fahrzeug ist verkehrssicher und technisch zulassungsfähig (Neuwagen: CoC-Papiere; sonst gültige Hauptuntersuchung).
  • Etwaige rückständige Kfz-Steuer früherer Fahrzeuge ist beglichen; offene Forderungen können die Zulassung blockieren.

Erforderliche Unterlagen

Die folgende Aufstellung gilt für die Neuzulassung eines Neuwagens durch eine Privatperson. Firmen, Vereine und Bevollmächtigte brauchen zusätzliche Nachweise.

Unterlage Wozu
Personalausweis oder Reisepass Identitätsnachweis des Halters (bei Reisepass ggf. Meldebestätigung)
eVB-Nummer 7-stellige elektronische Versicherungsbestätigung Ihrer Kfz-Haftpflicht
Zulassungsbescheinigung Teil II früher Fahrzeugbrief; vom Händler oder Hersteller
CoC-Bescheinigung EG-Übereinstimmungsbescheinigung des Herstellers (Ersatz für HU beim Neuwagen)
SEPA-Lastschriftmandat für den Einzug der Kfz-Steuer durch den Zoll (Pflicht)
Kennzeichenschilder geprägt beim Schildermacher; werden vor Ort gestempelt
Bei einem bereits genutzten Fahrzeug (z. B. Tageszulassung, Vorführwagen, Reimport in Betrieb) tritt an die Stelle der CoC-Papiere der Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung. Bringen Sie im Zweifel beide Dokumente mit. Bei Importfahrzeugen sind oft zusätzliche Gutachten nötig.

Ablauf

Die Neuzulassung können Sie persönlich vor Ort oder online über i-Kfz erledigen.

Vor Ort bei der Zulassungsstelle

  1. eVB-Nummer besorgen: Diese erhalten Sie von Ihrer Kfz-Versicherung, meist sofort online, per App oder telefonisch.
  2. Kennzeichen festlegen: Wählen Sie ein Standardkennzeichen oder reservieren Sie vorab ein Wunschkennzeichen.
  3. Termin buchen: Viele Stellen arbeiten nur mit Termin. Die zuständige Stelle finden Sie über das Bürgerportal Ihres Landkreises oder Ihrer Stadt.
  4. Unterlagen einreichen: Sie legen alle Dokumente vor; die Stelle prüft sie und erfasst das Fahrzeug.
  5. Schilder prägen und stempeln: Sie lassen die Kennzeichen beim Schildermacher prägen (oft im selben Gebäude) und holen die Zulassungsplakette mit dem Siegel ab.
  6. Papiere erhalten: Sie bekommen die Zulassungsbescheinigung Teil I und dürfen sofort losfahren.

Online über i-Kfz

Seit der i-Kfz-Stufe 4 (verfügbar seit September 2023) lässt sich die Neuzulassung für Privatpersonen vollständig digital erledigen. Mehr zum Behördenweg lesen Sie unter Kfz-Zulassungsstelle.

  • Sie melden sich mit der BundID an und weisen sich per Personalausweis mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID) aus, etwa mit der AusweisApp.
  • Sie tragen die verdeckten Sicherheitscodes der Fahrzeugpapiere ein (Freirubbelfeld auf der Plakette und in der Zulassungsbescheinigung).
  • Sie geben eVB-Nummer und SEPA-Daten an und zahlen die Gebühr online.
  • Der Zulassungsbescheid und der vorläufige Nachweis stehen sofort als Download bereit und müssen innerhalb von 30 Minuten gesichert oder sich selbst per E-Mail zugesandt werden.
  • Die Plaketten und die endgültigen Papiere kommen per Post, üblicherweise innerhalb weniger Werktage.
Mit dem vorläufigen Zulassungsnachweis aus i-Kfz dürfen Sie das Fahrzeug bereits bewegen, sobald die amtlichen Kennzeichen mit Plakette angebracht sind. Bestellen Sie die Schilder daher rechtzeitig bei einem Schildermacher.

Kosten

Die Verwaltungsgebühren sind bundesweit weitgehend einheitlich, die Kennzeichenpreise schwanken je nach Schildermacher. Die folgenden Werte sind Richtwerte.

Posten Richtwert
Neuzulassung vor Ort (Gebühr) ca. 27 bis 30 €
Neuzulassung online (i-Kfz) oft deutlich günstiger, teils unter 15 €
Kennzeichenschilder (Paar) ca. 20 bis 35 €
Wunschkennzeichen (Reservierung) ca. 10 bis 13 € zusätzlich
Kfz-Steuer je nach Hubraum, Antrieb und CO₂; jährlich, per SEPA
Die Kfz-Steuer ist keine Zulassungsgebühr, sondern wird vom Zoll erhoben und über das SEPA-Mandat eingezogen. Die Höhe richtet sich bei Verbrennern nach Hubraum und CO₂-Ausstoß; reine Elektrofahrzeuge sind bis Ende 2025 erstzugelassen steuerbefreit, danach gilt eine ermäßigte Berechnung.

Höhe, Dauer, Fristen und Sonderfälle

Eine Neuzulassung dauert vor Ort bei vollständigen Unterlagen meist 15 bis 30 Minuten, online etwa eine Viertelstunde plus Postlaufzeit für die Schilder. Eine gesetzliche Frist für die Anmeldung gibt es nicht, solange Sie das Fahrzeug nicht im Verkehr bewegen. Sobald Sie damit fahren wollen, muss es zugelassen und versichert sein.

  • Firmenfahrzeug: Bei gewerblicher Zulassung brauchen Sie einen Handelsregisterauszug oder eine Gewerbeanmeldung.
  • Bevollmächtigung: Lässt ein Dritter das Fahrzeug anmelden, braucht er eine schriftliche Vollmacht und Ihren Ausweis (oder eine Kopie).
  • Leasing: Halter und Eigentümer fallen auseinander; meist liegt die Zulassungsbescheinigung Teil II beim Leasinggeber und es ist eine Halterermächtigung nötig.
  • Saisonkennzeichen oder Kurzzeitkennzeichen: für saisonalen Betrieb oder Überführungsfahrten als Alternative zur dauerhaften Zulassung.

Tipps

  • Klären Sie vor dem Termin, ob Ihre Zulassungsstelle nur mit Online-Terminvergabe arbeitet, und buchen Sie früh.
  • Lassen Sie sich die eVB-Nummer direkt bei Abschluss der Versicherung geben; viele Anbieter schicken sie per SMS oder E-Mail.
  • Prüfen Sie, ob die i-Kfz-Online-Zulassung für Sie passt: Sie spart Wartezeit und ist günstiger, setzt aber den freigeschalteten Personalausweis mit eID voraus.
  • Reservieren Sie ein Wunschkennzeichen vorab online, dann ist es am Zulassungstag gesichert.
  • Halten Sie das SEPA-Mandat bereit: Ohne gültige Bankverbindung für die Kfz-Steuer wird das Fahrzeug nicht zugelassen.

Häufig gestellte Fragen

Wo melde ich mein Auto an?

Bei der Kfz-Zulassungsstelle (Straßenverkehrsamt) Ihres Wohnorts oder Firmensitzes. Welche Stelle zuständig ist, richtet sich nach Ihrer Meldeadresse. Alternativ können Sie viele Fahrzeuge online über i-Kfz anmelden.

Welche Unterlagen brauche ich für die Neuzulassung?

Personalausweis, eVB-Nummer der Versicherung, Zulassungsbescheinigung Teil II, SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer und beim Neuwagen die CoC-Bescheinigung. Bei bereits genutzten Fahrzeugen kommt ein gültiger HU-Nachweis hinzu.

Was kostet es, ein Auto anzumelden?

Vor Ort fallen rund 27 bis 30 Euro Verwaltungsgebühr an, dazu 20 bis 35 Euro für die Kennzeichenschilder. Online über i-Kfz ist die Gebühr oft deutlich niedriger. Ein Wunschkennzeichen kostet etwa 10 bis 13 Euro extra.

Was ist die eVB-Nummer?

Die eVB-Nummer ist die elektronische Versicherungsbestätigung, ein 7-stelliger Code Ihrer Kfz-Haftpflichtversicherung. Sie weist nach, dass das Fahrzeug versichert ist. Ohne eVB-Nummer kann kein Auto zugelassen werden.

Kann ich mein Auto online anmelden?

Ja. Über die internetbasierte Fahrzeugzulassung i-Kfz lässt sich die Neuzulassung seit der Stufe 4 komplett digital erledigen. Sie brauchen einen Personalausweis mit aktivierter eID-Funktion, die eVB-Nummer und die Sicherheitscodes der Fahrzeugpapiere.

Brauche ich einen TÜV-Nachweis für einen Neuwagen?

Nein. Ein fabrikneues Fahrzeug hat noch keine Hauptuntersuchung; stattdessen dient die CoC-Bescheinigung des Herstellers als Nachweis. Erst bereits genutzte Fahrzeuge brauchen einen gültigen HU-Nachweis zur Zulassung.

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