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Junger Fahranfänger am Steuer eines Autos mit Begleitperson auf dem Beifahrersitz beim Begleiteten Fahren ab 17

Begleitetes Fahren ab 17 (BF17): Voraussetzungen, Ablauf und Kosten

Begleitetes Fahren ab 17 (BF17): Voraussetzungen, Ablauf und Kosten

Beim Begleiteten Fahren ab 17 (BF17) erwerben Jugendliche bereits mit 17 Jahren den Pkw-Führerschein und sammeln bis zum 18. Geburtstag Fahrpraxis – allerdings nur in Begleitung einer eingetragenen Person. Diese Seite erklärt Voraussetzungen, Antrag, Begleitperson, Kosten und alle Regeln im Detail.

Das Wichtigste in Kürze

  • Der theoretische Unterricht und das Vorziehen der Prüfung sind bereits ab 16,5 Jahren möglich; die praktische Prüfung darf frühestens einen Monat vor dem 17. Geburtstag abgelegt werden.
  • BF17 gilt für die Klasse B (und B197/BE) – nicht für Motorrad- oder Lkw-Klassen.
  • Bis zum 18. Geburtstag darf nur in Begleitung einer im Führerschein eingetragenen Begleitperson gefahren werden.
  • Mit dem 18. Geburtstag darf ohne weitere Prüfung allein gefahren werden – die Prüfbescheinigung wird durch die EU-Kartenführerscheinkarte ersetzt bzw. ergänzt.
  • BF17 senkt nachweislich das Unfallrisiko junger Fahranfänger und ist bundesweit Regelangebot.

Was ist Begleitetes Fahren ab 17?

Das Begleitete Fahren ab 17 (kurz BF17) ist ein Modell, bei dem Jugendliche die Fahrerlaubnis der Klasse B ein Jahr früher als regulär erwerben. Nach bestandener Theorie- und Praxisprüfung erhalten sie keine Plastik-Karte, sondern zunächst eine Prüfungsbescheinigung. Mit dieser dürfen sie ein Auto führen – jedoch ausschließlich, wenn eine vorab eingetragene Begleitperson mit im Fahrzeug sitzt.

BF17 ist seit 2011 bundesweit als Dauerregelung verankert (zuvor Modellversuch ab 2004). Studien zeigen, dass Teilnehmende in den ersten Jahren nach dem Solo-Start deutlich seltener in Unfälle verwickelt sind und weniger Verkehrsverstöße begehen – die zusätzliche begleitete Fahrpraxis wirkt also messbar.

Wichtig: Der oder die Jugendliche ist beim Begleiteten Fahren der/die alleinige Fahrzeugführer/in und damit voll verantwortlich. Die Begleitperson greift nicht ins Lenkrad oder in die Pedale ein, sondern wirkt durch Ruhe und Rat als Sicherheitsfaktor.

Voraussetzungen für die teilnehmende Person

Für den Fahranfänger selbst gelten dieselben Anforderungen wie beim regulären Pkw-Führerschein, nur mit vorgezogenem Mindestalter:

Voraussetzung Details
Mindestalter 17 Jahre bei Prüfung (Anmeldung/Theorie ab ca. 16,5 Jahren)
Sehtest Aktueller Sehtest (nicht älter als 2 Jahre)
Erste Hilfe Kurs „Lebensrettende Sofortmaßnahmen“ (9 Unterrichtseinheiten)
Theorieunterricht Mind. 14 Doppelstunden (12 Grundstoff + 2 Klassenstoff B)
Praxisausbildung Mind. 12 Sonderfahrten (5 Überland, 4 Autobahn, 3 Nacht) + Übungsfahrten
Theorie- und Praxisprüfung Beide müssen bestanden sein

Voraussetzungen für die Begleitperson

Die Begleitperson ist das Kernstück des Modells. Sie muss bei der Beantragung verbindlich genannt und in die Prüfungsbescheinigung eingetragen werden. Folgende Bedingungen müssen alle erfüllt sein:

Kriterium Anforderung
Mindestalter mindestens 30 Jahre
Fahrerlaubnis seit mindestens 5 Jahren ununterbrochen Klasse B (bzw. alt Klasse 3)
Punkte in Flensburg höchstens 1 Punkt im Fahreignungsregister
Promillegrenze max. 0,5 ‰ (für Begleitperson unter 21 Jahren gilt 0,0 ‰ – relevant nur theoretisch wegen Mindestalter 30)
Anzahl beliebig viele Begleitpersonen eintragbar (z. B. beide Eltern, Großeltern)

Die Begleitperson darf nicht unter dem Einfluss von Alkohol oder berauschenden Mitteln stehen. Sie ist zwar nicht Fahrzeugführer, übernimmt aber eine Aufsichtsfunktion. Bei Verstößen (z. B. eine nicht eingetragene oder alkoholisierte Begleitperson) drohen ein Bußgeld und der Entzug der Fahrerlaubnis des Jugendlichen bis zur Volljährigkeit.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis (BF17) – Formular der Führerscheinstelle
  • Biometrisches Passfoto (aktuell, 35 × 45 mm)
  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass (ggf. mit Meldebescheinigung)
  • Nachweis Sehtest
  • Bescheinigung Erste-Hilfe-Kurs
  • Einverständniserklärung der/des Erziehungsberechtigten (wegen Minderjährigkeit)
  • Angaben und Einverständnis jeder Begleitperson (Name, Geburtsdatum, Führerschein-Daten)

Kosten: Womit Sie rechnen müssen

Die Gesamtkosten setzen sich aus Behördengebühren und den – regional stark schwankenden – Fahrschulkosten zusammen. BF17 kostet im Vergleich zum normalen B-Führerschein praktisch nichts extra; lediglich die Verwaltungsgebühr fällt minimal höher aus.

Posten Ungefährer Rahmen
Antrag/Verwaltungsgebühr Führerscheinstelle ca. 40–70 €
Sehtest ca. 6–7 €
Erste-Hilfe-Kurs ca. 30–50 €
Theorieprüfung (TÜV/DEKRA) ca. 25 €
Praktische Prüfung ca. 120–130 €
Fahrschule gesamt (sehr unterschiedlich) ca. 2.500–4.000 €

Die Spanne bei der Fahrschule ist groß und hängt vom Bundesland, vom Stadt-/Land-Gefälle und vor allem von der Zahl der benötigten Übungsfahrten ab. Holen Sie mehrere Angebote ein – ein niedriger Grundbetrag mit teuren Einzelfahrstunden kann am Ende teurer sein.

Schritt für Schritt: So läuft BF17 ab

  1. Vorab informieren (ab ca. 16 Jahre): Fahrschule auswählen, Termine klären. Der Antrag kann bis zu sechs Monate vor dem 17. Geburtstag gestellt werden.
  2. Sehtest und Erste-Hilfe-Kurs absolvieren: Beide Nachweise brauchen Sie für den Antrag.
  3. Begleitperson(en) festlegen: Voraussetzungen prüfen (Alter, Fahrerlaubnis seit 5 Jahren, max. 1 Punkt) und Einverständnis einholen.
  4. Antrag bei der Führerscheinstelle stellen: Mit allen Unterlagen und der Einverständniserklärung der Eltern. Bearbeitung dauert oft mehrere Wochen.
  5. Theorie- und Praxisausbildung in der Fahrschule: Pflichtstunden und Sonderfahrten absolvieren.
  6. Theorieprüfung ablegen: Frühestens drei Monate vor dem 17. Geburtstag möglich.
  7. Praktische Prüfung ablegen: Frühestens einen Monat vor dem 17. Geburtstag.
  8. Prüfungsbescheinigung erhalten: Nach Bestehen wird sie ausgehändigt – ab jetzt darf in Begleitung gefahren werden.
  9. Mit 18 zum Solo-Fahren wechseln: Die Bescheinigung wird zum 18. Geburtstag durch die reguläre Führerscheinkarte ersetzt; danach ist Alleinfahren erlaubt.

Checkliste

  • ☐ Antragsformular der örtlichen Führerscheinstelle besorgt
  • ☐ Biometrisches Passfoto vorhanden
  • ☐ Sehtest gemacht (nicht älter als 2 Jahre)
  • ☐ Erste-Hilfe-Kurs absolviert
  • ☐ Personalausweis/Reisepass gültig
  • ☐ Einverständniserklärung der Eltern unterschrieben
  • ☐ Begleitperson(en) erfüllen alle Voraussetzungen (Alter 30+, Fahrerlaubnis 5 Jahre, max. 1 Punkt)
  • ☐ Daten und Einverständnis jeder Begleitperson bereitgelegt
  • ☐ Fahrschule angemeldet und Pflichtstunden geplant
  • ☐ Prüfungstermine mit Blick auf den 17. Geburtstag abgestimmt

Muster: Einverständniserklärung der Begleitperson

Einverständniserklärung als Begleitperson (BF17)

Hiermit erkläre ich mich bereit, beim Begleiteten Fahren ab 17
als eingetragene Begleitperson für

Name des Fahranfängers: ____________________________
geboren am: ____________________________

zur Verfügung zu stehen.

Ich versichere, dass ich
– mindestens 30 Jahre alt bin,
– seit mindestens 5 Jahren ununterbrochen im Besitz einer
Fahrerlaubnis der Klasse B (bzw. Klasse 3) bin und
– höchstens 1 Punkt im Fahreignungsregister habe.

Meine Daten:
Name, Vorname: ____________________________
Geburtsdatum: ____________________________
Führerschein-Nr.: ____________________________
ausstellende Behörde: ____________________________

Ort, Datum: ____________________________
Unterschrift: ____________________________

Hinweis: Verwenden Sie vorrangig das offizielle Formular Ihrer Führerscheinstelle. Diese Vorlage dient nur zur Vorbereitung.

Tipps

  • Frühzeitig beantragen: Da die Bearbeitung Wochen dauern kann, sollten Sie den Antrag rund ein halbes Jahr vor dem 17. Geburtstag einreichen, damit die Prüfung pünktlich möglich ist.
  • Mehrere Begleitpersonen eintragen: So bleiben Sie flexibel, wenn eine Person verhindert ist – etwa beide Elternteile plus ein Großelternteil.
  • Begleitperson briefen: Sie soll ruhig bleiben, vorausschauend mitdenken und keine widersprüchlichen Kommandos geben. Eine kurze Absprache vor jeder Fahrt hilft.
  • Versicherung früh klären: Melden Sie die Fahranfängerin/den Fahranfänger rechtzeitig der Kfz-Versicherung. Viele Versicherer bieten für BF17-Teilnehmende vergünstigte Tarife wegen des geringeren Unfallrisikos.
  • Probezeit beachten: Die zweijährige Probezeit beginnt bereits mit der Prüfungsbescheinigung, nicht erst mit 18. Verstöße können Aufbauseminare nach sich ziehen.

Häufig gestellte Fragen

Ab wann ist Begleitetes Fahren möglich?

Die praktische Prüfung darf frühestens einen Monat vor dem 17. Geburtstag abgelegt werden, die Theorieprüfung bis zu drei Monate vorher. Den Antrag und die Theorieausbildung können Sie bereits ab etwa 16,5 Jahren starten. Gefahren werden darf erst nach Erhalt der Prüfungsbescheinigung mit 17.

Ab wann darf man Begleitetes Fahren machen?

Mit der Fahrschulausbildung dürfen Sie rund ein halbes Jahr vor dem 17. Geburtstag beginnen. Der Antrag bei der Führerscheinstelle ist bis zu sechs Monate im Voraus möglich, damit nach erfolgreicher Prüfung pünktlich zum 17. Geburtstag gestartet werden kann.

Wer darf Begleitetes Fahren machen?

Teilnehmen darf jede Person, die spätestens zur Praxisprüfung 17 Jahre alt ist und die regulären Voraussetzungen für den B-Führerschein erfüllt (Sehtest, Erste-Hilfe-Kurs, abgeschlossene Fahrschulausbildung). Bei Minderjährigen ist das Einverständnis der Erziehungsberechtigten nötig.

Wer darf Begleitperson sein?

Begleitperson kann sein, wer mindestens 30 Jahre alt ist, seit mindestens fünf Jahren ununterbrochen die Fahrerlaubnis der Klasse B besitzt und höchstens einen Punkt im Fahreignungsregister hat. Die Person muss vor Fahrtbeginn in die Prüfungsbescheinigung eingetragen sein.

Was darf ich mit BF17 allein fahren?

Bis zum 18. Geburtstag dürfen Sie mit BF17 gar nicht allein fahren – stets nur in Begleitung einer eingetragenen Begleitperson. Erst ab dem 18. Geburtstag ist das Fahren ohne Begleitung erlaubt.

Darf man mit dem BF17-Führerschein ab 18 allein fahren?

Ja. Mit dem Erreichen des 18. Geburtstags entfällt die Begleitpflicht automatisch. Die Prüfungsbescheinigung wird durch die reguläre EU-Führerscheinkarte ersetzt; eine erneute Prüfung ist nicht erforderlich.

Seit wann gibt es Begleitetes Fahren?

Das Begleitete Fahren startete 2004 als Modellversuch und ist seit 2011 bundesweit als dauerhafte Regelung im Straßenverkehrsrecht verankert.

Gilt BF17 auch für Anhänger oder Motorrad?

BF17 gilt für die Klasse B sowie BE (Pkw mit Anhänger). Für Motorradklassen (A1, A2, A) oder Lkw-Klassen gibt es kein Begleitetes Fahren ab 17.


Frau mit Fahrzeugpapieren und Kennzeichen an einem Schalter der Kfz-Zulassungsstelle in hellem Büro

Saisonkennzeichen: Kosten, Zeitraum & Anmeldung 2026

Saisonkennzeichen: Kosten, Zeitraum & Anmeldung 2026

Wer Motorrad, Cabrio oder Wohnmobil nur einen Teil des Jahres bewegt, spart mit einem Saisonkennzeichen bares Geld: Steuer und Versicherung fallen nur für die festgelegten Monate an, und der separate Stilllegungs-Behördengang entfällt komplett.

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Saisonkennzeichen gilt für einen frei wählbaren Zeitraum von 2 bis 11 zusammenhängenden Monaten im Jahr.
  • Der Zeitraum steht rechts am Kennzeichen: obere Zahl = Startmonat, untere Zahl = Endmonat (z. B. 4/10 = 1. April bis 31. Oktober).
  • Kfz-Steuer und Versicherung zahlen Sie nur anteilig für die aktiven Monate – das ist der zentrale Spareffekt.
  • Außerhalb der Saison ist das Fahrzeug automatisch außer Betrieb gesetzt – ohne erneuten Gang zur Zulassungsstelle.
  • Die einmaligen Zulassungsgebühren liegen meist im Bereich 20 bis 60 Euro, hinzu kommen die Schilder.

Was ist ein Saisonkennzeichen?

Ein Saisonkennzeichen ist ein reguläres amtliches Kennzeichen mit einem fest eingeprägten Gültigkeitszeitraum. Anders als beim normalen Kennzeichen ist das Fahrzeug nur innerhalb dieser Saison zugelassen und darf nur in diesem Zeitraum am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen. Steuer und Haftpflichtversicherung gelten ebenfalls ausschließlich für die gewählten Monate.

Erkennbar ist es an den beiden untereinander stehenden Zahlen rechts am Schild, die durch einen waagerechten Strich getrennt sind. Die obere Zahl nennt den ersten, die untere Zahl den letzten Monat der Saison. Das Schild trägt – anders als das Kurzzeitkennzeichen – keinen gelben Rand.

Das Saisonkennzeichen eignet sich besonders für Fahrzeuge, die typischerweise nur in einem Teil des Jahres genutzt werden: Motorräder, Cabrios, Wohnmobile, Oldtimer, Quads oder auch Anhänger für saisonale Einsätze. Für ganzjährig genutzte Fahrzeuge bringt es keinen Vorteil.

Voraussetzungen

Für ein Saisonkennzeichen gelten dieselben Grundvoraussetzungen wie für jede Zulassung. Zusätzlich legen Sie nur den Saisonzeitraum fest.

Voraussetzung Details
Gültige Hauptuntersuchung (HU) Die HU muss innerhalb der Saison fällig oder gültig sein.
Kfz-Haftpflichtversicherung eVB-Nummer der Versicherung erforderlich; Tarif als Saisontarif.
Saisonzeitraum Mindestens 2, höchstens 11 zusammenhängende Monate – ganztägig in Monatsschritten.
SEPA-Lastschriftmandat Für den Einzug der Kfz-Steuer durch den Zoll zwingend nötig.

Benötigte Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung (bei Vertretung: Vollmacht + Ausweis beider Personen)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Nachweis der gültigen Hauptuntersuchung (HU-Bericht)
  • eVB-Nummer der Kfz-Versicherung (elektronische Versicherungsbestätigung)
  • SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer
  • Bisherige Kennzeichenschilder (bei Ummeldung/Halterwechsel)
  • Bei Firmenfahrzeugen: Handelsregisterauszug bzw. Gewerbeanmeldung

Kosten

Die Kosten teilen sich in einmalige Zulassungsgebühren plus Schilder und in die laufenden, nur anteilig anfallenden Beträge für Steuer und Versicherung. Die Verwaltungsgebühren sind bundeseinheitlich geregelt, variieren aber je nach Vorgang.

Posten Größenordnung
Zulassungsgebühr (Neuzulassung/Umschreibung) ca. 20–60 €, je nach Vorgang und Zulassungsstelle
Kennzeichenschilder (Paar) ca. 20–40 € je nach Anbieter
Online-Zulassung (i-Kfz) häufig günstiger, teils ab ca. 13 €
Kfz-Steuer anteilig für die Saisonmonate (Jahresbetrag ÷ 12 × Monate)
Versicherung Saisontarif, meist deutlich unter dem Jahresbeitrag

Beispiel Kfz-Steuer: Beträgt die volle Jahressteuer 120 Euro und Ihre Saison läuft von April bis Oktober (7 Monate), zahlen Sie 120 ÷ 12 × 7 = 70 Euro. Die genauen Steuersätze hängen von Hubraum, Schadstoffklasse und Fahrzeugart ab.

Zuständigkeit

Zuständig ist die Kfz-Zulassungsstelle (Straßenverkehrsamt) Ihres Wohnorts bzw. des Firmensitzes. Viele Vorgänge lassen sich inzwischen vollständig online über das bundesweite Portal i-Kfz abwickeln. Die Kfz-Steuer wird vom Hauptzollamt verwaltet und per SEPA-Lastschrift eingezogen.

Schritt für Schritt: Saisonkennzeichen anmelden

  1. Saisonzeitraum festlegen. Überlegen Sie, in welchen Monaten Sie das Fahrzeug nutzen. Wählen Sie 2 bis 11 zusammenhängende Monate, z. B. 4/10 für April bis Oktober.
  2. Versicherung abschließen. Schließen Sie einen Saisontarif ab und lassen Sie sich die eVB-Nummer geben. Achten Sie auf eine eventuelle Ruheversicherung für die Standzeit.
  3. HU prüfen. Stellen Sie sicher, dass die Hauptuntersuchung in der Saison gültig ist; bei Bedarf vorher zum TÜV/DEKRA.
  4. Unterlagen zusammenstellen. Ausweis, Zulassungsbescheinigung I und II, HU-Bericht, eVB-Nummer und SEPA-Mandat bereithalten.
  5. Zulassung durchführen. Online über i-Kfz oder persönlich bei der Zulassungsstelle. Den Saisonzeitraum dort eintragen lassen.
  6. Schilder prägen und anbringen. Die Kennzeichen mit Saisonangabe prägen lassen, Plaketten aufkleben und montieren.

Checkliste

  • ☐ Saisonzeitraum (2–11 Monate) festgelegt
  • ☐ Saison-Versicherungstarif abgeschlossen, eVB-Nummer erhalten
  • ☐ Hauptuntersuchung innerhalb der Saison gültig
  • ☐ Zulassungsbescheinigung Teil I und II vorhanden
  • ☐ Ausweis / Meldebescheinigung dabei
  • ☐ SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer ausgefüllt
  • ☐ Termin bei der Zulassungsstelle oder i-Kfz-Zugang vorbereitet
  • ☐ Gebühren (Zulassung + Schilder) eingeplant
  • ☐ Plan für die Standzeit: trockener Stellplatz, Ruheversicherung

Tipps

  • Saison großzügig wählen. Wer die ersten warmen Tage im März und einen goldenen Oktober nutzen will, fährt mit 3/10 oder 4/10 besser als mit einem zu engen Fenster. Außerhalb der Saison darf das Fahrzeug nicht auf öffentlichen Straßen stehen oder fahren.
  • Ruheversicherung nutzen. Viele Versicherer schließen für die Standzeit kostenlos eine beitragsfreie Ruheversicherung ein – sie deckt Schäden während des Abstellens, sofern das Fahrzeug auf einem privaten, umfriedeten Grundstück steht.
  • Letzter Tag der Saison. Am letzten Saisontag dürfen Sie noch fahren; ab dem Folgetag ruht die Zulassung automatisch. Planen Sie die Heimfahrt entsprechend.
  • HU-Termin im Blick behalten. Fällt die HU in die Ruhephase, müssen Sie sie trotzdem rechtzeitig erledigen, bevor Sie in der neuen Saison wieder fahren.
  • Online prüfen. Die i-Kfz-Zulassung ist oft günstiger und spart den Behördengang – Voraussetzung sind die verdeckten Sicherheitscodes auf Schildern und Zulassungsbescheinigung.

Mini-Vorlage: Saisonzeitraum bestimmen

Notieren Sie für Ihre Unterlagen kurz Ihre Wahl:

Fahrzeug: __________________________
Gewählte Saison: Monat ___ bis Monat ___ (Kennzeichen-Angabe: ___ / ___)
Dauer: ___ Monate (zulässig: 2–11)
HU gültig bis: __________
eVB-Nummer: __________________________
Versicherung Saisontarif: ☐ ja Ruheversicherung: ☐ ja ☐ nein

Häufig gestellte Fragen

Saisonkennzeichen: von wann bis wann gilt es?

Die Saison läuft vom ersten Tag des oberen Monats bis zum letzten Tag des unteren Monats auf dem Schild. Bei 4/10 dürfen Sie also vom 1. April 0 Uhr bis zum 31. Oktober 24 Uhr fahren. Der Zeitraum muss zusammenhängend sein und zwischen 2 und 11 Monaten liegen.

Was kostet ein Saisonkennzeichen?

Einmalig fallen Zulassungsgebühr (ca. 20–60 Euro) und die Schilder (ca. 20–40 Euro) an. Laufend zahlen Sie Kfz-Steuer und Versicherung nur anteilig für die Saisonmonate. Eine Online-Zulassung über i-Kfz ist oft günstiger. Die genauen Beträge hängen von Fahrzeug und Zulassungsstelle ab.

Was ist ein Saisonkennzeichen?

Es ist ein amtliches Kennzeichen mit eingeprägtem Gültigkeitszeitraum. Das Fahrzeug ist nur in diesen Monaten zugelassen, versichert und steuerpflichtig. Außerhalb der Saison ruht die Zulassung automatisch, ohne dass Sie das Fahrzeug abmelden müssen.

Saisonkennzeichen 4–10: wie lange darf ich fahren?

Bei der Angabe 4/10 dürfen Sie vom 1. April bis zum 31. Oktober am Straßenverkehr teilnehmen – das sind sieben Monate. Am 1. November ruht die Zulassung; ab dann ist Fahren und Parken auf öffentlichen Straßen nicht mehr erlaubt.

Wie sieht ein Saisonkennzeichen aus?

Es entspricht einem normalen Kennzeichen, hat aber rechts neben den Zahlen und Buchstaben zwei untereinanderstehende Zahlen, getrennt durch einen Strich. Die obere Zahl ist der Startmonat, die untere der Endmonat. Einen gelben Rand wie beim Kurzzeitkennzeichen gibt es nicht.

Wie lange darf ein Saisonkennzeichen gelten?

Der Zeitraum muss mindestens 2 und höchstens 11 zusammenhängende Monate umfassen. Volle 12 Monate sind nicht möglich – dafür wäre ein reguläres Ganzjahreskennzeichen nötig. Innerhalb dieser Grenzen wählen Sie die Monate frei.

Was bedeutet Saisonkennzeichen für die Versicherung?

Sie zahlen einen Saisontarif, der nur die aktiven Monate abdeckt und meist günstiger ist als ein Jahresbeitrag. Für die Standzeit greift bei vielen Versicherern automatisch eine beitragsfreie Ruheversicherung, sofern das Fahrzeug auf privatem, umfriedetem Grund abgestellt wird.

Gibt es ein Saisonkennzeichen für Quads und Anhänger?

Ja. Saisonkennzeichen sind für zulassungspflichtige Fahrzeuge möglich, darunter Quads, Motorräder, Wohnmobile, Cabrios, Oldtimer und Anhänger. Die Voraussetzungen und der Ablauf sind dieselben wie bei Pkw.


Bürgerin beantragt am Schalter der Führerscheinstelle einen Ersatzführerschein, nachdem ihr Führerschein verloren ging

Führerschein verloren: Was tun? Neu beantragen, Kosten & Fristen

Führerschein verloren: Was tun und wie Sie ihn neu beantragen

Ist Ihr Führerschein weg, verlieren Sie nicht Ihre Fahrerlaubnis, sondern nur das Dokument. Sie beantragen bei der Führerscheinstelle eine Ersatzausfertigung und dürfen in der Zwischenzeit unter bestimmten Bedingungen weiterfahren.

Das Wichtigste in Kürze

  • Verloren ist nur die Plastikkarte (das Dokument), nicht die Fahrerlaubnis selbst – die bleibt bestehen.
  • Zuständig ist die Führerscheinstelle Ihres Wohnorts (Landratsamt, Kreis- oder Stadtverwaltung).
  • Die Kosten für die Ersatzausfertigung liegen meist bei rund 35 bis 70 Euro, je nach Kommune und Bearbeitungsart.
  • Eine Verlustanzeige bei der Polizei ist nicht zwingend, aber bei Diebstahl sinnvoll.
  • Die Bearbeitung dauert in der Regel 2 bis 4 Wochen; ein vorläufiger Nachweis ist oft möglich.

Worum geht es: Dokument verloren, Fahrerlaubnis bleibt

Im Alltag spricht man vom „Führerschein“, meint aber zwei verschiedene Dinge: die Fahrerlaubnis als rechtliche Berechtigung, ein Kraftfahrzeug zu führen, und den Führerschein als amtliches Dokument, das diese Berechtigung nachweist. Geht die Karte verloren, bleibt Ihre Fahrerlaubnis vollständig erhalten. Sie benötigen lediglich ein neues Beweisdokument – die sogenannte Ersatzausfertigung.

Die Behörde stellt keinen „neuen“ Führerschein mit erneuter Prüfung aus, sondern eine Zweitschrift Ihrer bestehenden Fahrerlaubnis. Eine erneute Fahrprüfung ist nicht nötig. Wichtig ist nur, dass Ihre Daten im Fahreignungsregister bzw. im örtlichen Register vorhanden sind.

Wer ist zuständig?

Anlaufstelle ist immer die Führerscheinstelle (Fahrerlaubnisbehörde) an Ihrem Hauptwohnsitz. Je nach Region ist sie beim Landratsamt, beim Kreis, bei der kreisfreien Stadt oder beim Bürgeramt angesiedelt. Haben Sie Ihren ersten Führerschein in einer anderen Stadt erworben, ist das unerheblich – zuständig ist Ihr aktueller Wohnort.

Wurde Ihr Führerschein in einem anderen EU-Land oder vor langer Zeit in einer früheren Heimatkommune ausgestellt, kann die Bearbeitung länger dauern, weil die ausstellende Stelle Daten bestätigen muss.

Welche Unterlagen Sie brauchen

Die genauen Anforderungen unterscheiden sich je nach Kommune. In den meisten Fällen benötigen Sie:

Unterlage Hinweis
Gültiger Personalausweis oder Reisepass Zur Identitätsfeststellung; bei nur Reisepass ggf. Meldebescheinigung
Aktuelles biometrisches Passfoto Nach Vorgaben für Ausweisdokumente
Eidesstattliche Versicherung über den Verlust Wird meist vor Ort ausgefüllt
Angaben zur Fahrerlaubnis Führerscheinnummer, Ausstellungsort/-datum, soweit bekannt
Karteikartenabschrift Nur falls der Führerschein in einer anderen Stadt ausgestellt wurde

Wenn Sie ältere Klassen besitzen (z. B. einen alten grauen oder rosa Führerschein), kann die Behörde gleichzeitig den Umtausch in den EU-Kartenführerschein verlangen. Bringen Sie deshalb alle Informationen zu Ihren Klassen mit.

Kosten der Ersatzausfertigung

Die Gebühr ist bundesweit nicht einheitlich, da Verwaltungskosten regional festgelegt werden. Als Orientierung:

Posten Ungefähre Kosten
Ersatzführerschein (Grundgebühr) ca. 35–45 €
Zusatz bei auswärtiger Karteikartenabschrift ca. 5–15 €
Passfoto ca. 6–15 €
Express-/Eilbearbeitung (sofern angeboten) Aufschlag je nach Kommune

Verbindliche Beträge nennt nur Ihre örtliche Führerscheinstelle. Fragen Sie die Gebühr vorab ab, damit Sie das passende Zahlungsmittel (oft nur EC-Karte oder bar) dabeihaben.

Schritt für Schritt: Ersatzführerschein beantragen

  1. Gründlich suchen. Prüfen Sie Jacken, Taschen, Auto, letzte Aufenthaltsorte und mögliche Fundbüros. Oft taucht das Dokument wieder auf, bevor Sie etwas unternehmen müssen.
  2. Verlust bewerten. Bloßer Verlust oder Diebstahl? Bei Diebstahl – besonders zusammen mit anderen Ausweisen – ist eine Polizeianzeige ratsam (siehe FAQ).
  3. Führerscheinstelle ermitteln. Suchen Sie online nach der Fahrerlaubnisbehörde Ihres Wohnorts und prüfen Sie, ob ein Termin nötig ist oder ein Online-Antrag möglich ist.
  4. Unterlagen zusammenstellen. Ausweis, biometrisches Passfoto und – falls bekannt – Ihre Führerscheindaten bereitlegen.
  5. Antrag stellen. Vor Ort unterschreiben Sie die eidesstattliche Versicherung über den Verlust und stellen den Antrag auf Ersatzausfertigung.
  6. Gebühr zahlen. Die Verwaltungsgebühr wird direkt bei Antragstellung fällig.
  7. Wartezeit überbrücken. Fragen Sie nach einer vorläufigen Bescheinigung, falls Sie kurzfristig einen Nachweis brauchen.
  8. Führerschein abholen. Nach Fertigstellung (meist 2–4 Wochen) holen Sie das Dokument persönlich ab oder erhalten es per Post, sofern angeboten.

Checkliste

  • Alle möglichen Fundorte abgesucht und ggf. Fundbüro kontaktiert
  • Bei Diebstahl: Anzeige bei der Polizei erstattet
  • Zuständige Führerscheinstelle (Wohnort) ermittelt
  • Termin gebucht bzw. Online-Antrag geprüft
  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass eingepackt
  • Aktuelles biometrisches Passfoto besorgt
  • Führerscheindaten (Nummer, Ausstellungsort) notiert
  • Ausreichend Geld bzw. EC-Karte für die Gebühr dabei
  • Bei auswärtiger Ausstellung: Hinweis auf Karteikartenabschrift

Muster: Eidesstattliche Versicherung über den Verlust (wird meist vor Ort ausgefüllt – zur Vorbereitung):

An die Führerscheinstelle [Stadt/Kreis]

Eidesstattliche Versicherung zum Verlust des Führerscheins

Name, Vorname: __________________________
Geburtsdatum/-ort: ______________________
Anschrift: ______________________________
Führerscheinnummer (falls bekannt): _____
Ausstellende Behörde / Datum: ___________

Hiermit versichere ich an Eides statt, dass mein
Führerschein am [Datum] / im Zeitraum [__] in Verlust geraten ist. Der Führerschein befindet
sich nicht mehr in meinem Besitz. Sollte das
Dokument wieder auffinden, gebe ich es unverzüglich
bei der Führerscheinstelle ab.

Mir ist bekannt, dass eine falsche eidesstattliche
Versicherung strafbar ist (§ 156 StGB).

Ort, Datum: _____________________________
Unterschrift: ___________________________

Tipps

  • Fotografieren Sie Ihren Führerschein (Vorder- und Rückseite) und speichern Sie das Bild sicher – die Daten erleichtern jeden Ersatzantrag enorm.
  • Fragen Sie vorab telefonisch oder online, ob Ihre Behörde eine vorläufige Bescheinigung ausstellt, falls Sie beruflich auf das Fahren angewiesen sind.
  • Klären Sie das akzeptierte Zahlungsmittel vorab; viele Ämter nehmen keine Kreditkarte und nur begrenzt Bargeld.
  • Taucht der alte Führerschein nach Antragstellung wieder auf, geben Sie ihn ab – er wird mit der Ersatzausfertigung ungültig.
  • Wenn ohnehin ein alter Führerschein vorliegt, kombinieren Sie den Ersatz mit dem Pflichtumtausch in den EU-Kartenführerschein, um Doppelwege zu sparen.

Häufig gestellte Fragen

Führerschein verloren – was tun?

Suchen Sie zunächst gründlich und prüfen Sie das Fundbüro. Taucht das Dokument nicht auf, beantragen Sie bei der Führerscheinstelle Ihres Wohnorts eine Ersatzausfertigung. Dafür brauchen Sie einen gültigen Ausweis, ein biometrisches Passfoto und eine eidesstattliche Versicherung über den Verlust.

Wie kann ich den Führerschein neu beantragen?

Sie stellen bei der Fahrerlaubnisbehörde Ihres Hauptwohnsitzes einen Antrag auf Ersatzausfertigung. Eine neue Fahrprüfung ist nicht erforderlich, da Ihre Fahrerlaubnis weiter besteht. Die Behörde stellt nur ein neues Dokument aus.

Kann ich den Führerschein online beantragen?

In immer mehr Kommunen ist ein Online-Antrag oder zumindest eine Online-Terminbuchung möglich. Ob das in Ihrem Fall gilt, hängt vom Digitalisierungsstand Ihrer Führerscheinstelle ab. Prüfen Sie das Online-Portal Ihres Landkreises oder Ihrer Stadt; häufig ist trotzdem eine persönliche Vorsprache zur Identitätsprüfung nötig.

Was kostet ein Ersatzführerschein?

Die Gebühr liegt je nach Kommune meist zwischen rund 35 und 70 Euro inklusive Nebenkosten. Eine auswärtige Karteikartenabschrift und das Passfoto können die Summe erhöhen. Den verbindlichen Betrag nennt Ihre örtliche Behörde.

Darf ich trotz verlorenem Führerschein weiterfahren?

Ihre Fahrerlaubnis bleibt gültig, das Fahren ist also rechtlich erlaubt. Bei einer Kontrolle können Sie das Dokument aber nicht vorzeigen, was zu einem Verwarnungsgeld führen kann. Sinnvoll ist, eine vorläufige Bescheinigung der Behörde mitzuführen oder den Ersatz zügig zu beantragen.

Muss ich den Verlust bei der Polizei melden?

Bei einem bloßen Verlust ist keine Polizeimeldung vorgeschrieben. Wurde der Führerschein gestohlen, ist eine Anzeige ratsam – sie dokumentiert den Vorgang und schützt vor möglichem Missbrauch. Die Führerscheinstelle akzeptiert in der Regel ohnehin die eidesstattliche Versicherung.

Was tun, wenn Führerschein und Personalausweis verloren wurden?

Lassen Sie zunächst den Personalausweis bei der Meldebehörde (Bürgeramt) sperren bzw. neu ausstellen, denn er dient als Identitätsnachweis. Mit einem gültigen Ausweisdokument oder einer vorläufigen Bescheinigung beantragen Sie anschließend den Ersatzführerschein. Bei Diebstahl beider Dokumente ist eine Polizeianzeige besonders zu empfehlen.

Wie lange dauert es, bis ich den neuen Führerschein habe?

Üblich sind 2 bis 4 Wochen, da der Kartenführerschein zentral produziert wird. Wurde Ihr Führerschein in einer anderen Stadt oder im Ausland ausgestellt, kann es länger dauern. Für die Übergangszeit fragen Sie nach einer vorläufigen Bescheinigung.


Mann im Gespräch mit einer Psychologin in einer hellen Begutachtungsstelle während der Medizinisch-Psychologischen Untersuchung

MPU – Medizinisch-Psychologische Untersuchung: Ablauf, Kosten und Vorbereitung

MPU – Medizinisch-Psychologische Untersuchung: Ablauf, Kosten und Vorbereitung

Die Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU), umgangssprachlich „Idiotentest“, prüft, ob Sie nach Alkohol-, Drogen- oder Punkteauffälligkeiten wieder sicher am Straßenverkehr teilnehmen können. Sie ist Voraussetzung dafür, dass die Führerscheinstelle Ihren Führerschein neu erteilt.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die MPU wird von der Fahrerlaubnisbehörde (Führerscheinstelle) angeordnet – nicht freiwillig gewählt. Typische Anlässe: Alkohol ab 1,6 ‰, wiederholt Alkohol am Steuer, Drogen, 8 Punkte in Flensburg oder erhebliche Straftaten im Zusammenhang mit dem Fahren.
  • Die Untersuchung besteht aus drei Teilen: medizinische Untersuchung, Leistungstests am Reaktionsgerät und psychologisches Gespräch.
  • Die Kosten liegen je nach Anlass und Begutachtungsstelle meist zwischen rund 400 und 800 Euro; sie trägt der Betroffene selbst.
  • Entscheidend ist die nachweisbare Verhaltensänderung – nicht das Auswendiglernen von Antworten. Eine gute Vorbereitung steigert die Erfolgsquote deutlich.
  • Das Gutachten lautet auf geeignet, nicht geeignet oder nachschulungsfähig (Empfehlung eines Kurses). Sie allein entscheiden, ob das Gutachten der Behörde vorgelegt wird.

Was ist die MPU? Worum geht es?

Die MPU ist ein behördlich angeordnetes Gutachten zur Klärung von Eignungszweifeln an der Fahrtauglichkeit. Sie wird durch eine amtlich anerkannte Begutachtungsstelle für Fahreignung (BfF) durchgeführt. Rechtsgrundlage sind das Straßenverkehrsgesetz (StVG) und die Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV). Die Behörde will mit der MPU einschätzen, ob die früheren Auffälligkeiten künftig nicht mehr zu erwarten sind.

Die MPU ist keine Strafe, sondern ein verkehrspsychologisches und medizinisches Gutachten. Ziel ist die Prognose: Wird die Person künftig wieder auffällig? Wer sein Verhalten ehrlich aufgearbeitet hat und das nachvollziehbar darlegt, hat gute Chancen.

Wichtig: Die MPU klärt nicht die Schuldfrage der Vergangenheit, sondern blickt nach vorn. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob Sie die Ursachen Ihres Fehlverhaltens erkannt und stabil verändert haben.

Wann wird eine MPU angeordnet?

Die Anordnung erfolgt nicht automatisch, sondern nach Ermessen der Führerscheinstelle anhand der Aktenlage. Typische Anlässe:

Anlass Schwelle (Richtwert)
Alkohol einmalig ab 1,6 Promille (BAK) im Straßenverkehr
Alkohol wiederholt zwei oder mehr Trunkenheitsfahrten, auch unter 1,6 ‰
Drogen / Betäubungsmittel Konsum oder Fahrt unter Einfluss; je nach Substanz und Menge
Punkte in Flensburg 8 Punkte → Entzug, Neuerteilung in der Regel nur mit MPU
Straftaten / Aggression z. B. Nötigung, Gewalt im Straßenverkehr
Fahranfänger / sonstige im Einzelfall bei wiederholten gravierenden Verstößen

Die genauen Schwellen und ob im Einzelfall eine MPU verlangt wird, hängen von Bundesland, Behörde und Aktenlage ab. Verbindlich ist allein die schriftliche Anordnung Ihrer Führerscheinstelle.

Ablauf der MPU: die drei Teile

Eine MPU dauert insgesamt meist zwei bis vier Stunden und besteht aus drei Bausteinen:

Teil Inhalt Dauer (ca.)
Medizinische Untersuchung Allgemeiner Gesundheitscheck, Blut-/Urinwerte, je nach Anlass Abstinenznachweise 20–30 Min.
Leistungstest (Reaktionstest) Computergestützte Tests zu Reaktion, Konzentration, Aufmerksamkeit 30–45 Min.
Psychologisches Gespräch Exploration der Vorgeschichte, Aufarbeitung, Prognose 45–60 Min.

Das psychologische Gespräch ist das Herzstück. Der Gutachter will verstehen, warum es zu den Auffälligkeiten kam, was Sie konkret geändert haben und wie stabil diese Änderung ist. Standardisierte „Trickantworten“ durchschauen geschulte Gutachter sofort – Ehrlichkeit und echte Reflexion zählen.

Abstinenznachweise: Pflicht bei Alkohol und Drogen

Bei alkohol- oder drogenbedingten Anlässen verlangt die Behörde häufig einen Abstinenznachweis, bevor die MPU überhaupt sinnvoll ist:

  • Alkoholabstinenz / kontrolliertes Trinken: meist 6 bis 12 Monate, belegt durch Haaranalysen oder Urinscreenings (EtG).
  • Drogenabstinenz: in der Regel 6 bis 12 Monate, je nach Substanz und Vorgeschichte, ebenfalls über Haar- oder Urinanalysen.
  • Die Nachweise müssen forensisch verwertbar sein (akkreditiertes Labor, unangekündigte Termine).

Beginnen Sie den Abstinenznachweis frühzeitig – die Zeiträume verlängern die Gesamtdauer bis zur MPU oft erheblich.

Schritt für Schritt: von der Anordnung bis zur Neuerteilung

  1. Anordnung erhalten: Die Führerscheinstelle teilt Ihnen schriftlich mit, dass und wofür eine MPU verlangt wird, und setzt eine Frist.
  2. Akteneinsicht nehmen: Fordern Sie Ihre Fahrerlaubnisakte an. So kennen Sie die genaue Fragestellung des Gutachtens.
  3. Abstinenz starten (falls nötig): Melden Sie sich umgehend bei einem akkreditierten Labor für ein Abstinenzprogramm an.
  4. Vorbereitung / Beratung: Verkehrspsychologische Beratung oder Vorbereitungskurs buchen; Ursachen aufarbeiten.
  5. Begutachtungsstelle wählen: Sie dürfen aus den amtlich anerkannten Stellen frei wählen. Die Behörde sendet Ihre Unterlagen an die gewählte Stelle.
  6. MPU-Termin wahrnehmen: Die drei Teile werden meist an einem Tag absolviert.
  7. Gutachten erhalten: Das Ergebnis geht zuerst an Sie. Sie entscheiden, ob Sie es der Behörde vorlegen.
  8. Führerschein neu beantragen: Mit positivem Gutachten beantragen Sie die Neuerteilung der Fahrerlaubnis.

Kosten der MPU im Überblick

Posten Richtwert
MPU bei Alkohol/Punkten (Grundgutachten) ca. 400–600 €
MPU bei Drogen ca. 500–800 € (höher wegen Laboranalysen)
Abstinenznachweis Haaranalyse je Probe ca. 50–150 €
Urinscreening je Probe ca. 30–60 €
Verkehrspsychologische Vorbereitung ca. 300–1.500 € (je nach Umfang)

Die reine MPU-Gebühr ist bundesweit grob vergleichbar, weil sie an den Begutachtungsumfang gebunden ist. Die Gesamtkosten steigen vor allem durch Abstinenzbelege und Vorbereitung. Die Kosten trägt der Betroffene selbst; eine Übernahme durch Kassen oder Versicherungen gibt es nicht.

Checkliste: So gehen Sie die MPU an

  • ☐ Schriftliche Anordnung gelesen und Frist notiert
  • ☐ Akteneinsicht bei der Führerscheinstelle beantragt
  • ☐ Geklärt, ob Abstinenznachweis nötig ist – und wenn ja, sofort gestartet
  • ☐ Akkreditiertes Labor für Haar-/Urinanalysen gewählt
  • ☐ Verkehrspsychologische Beratung oder Vorbereitungskurs gebucht
  • ☐ Ursachen ehrlich aufgearbeitet (was, warum, was ist heute anders?)
  • ☐ Amtlich anerkannte Begutachtungsstelle ausgewählt
  • ☐ Personalausweis und ggf. Sehhilfe zum Termin mitgenommen
  • ☐ Am Vortag ausgeruht, keine Alkohol-/Drogenrückstände
  • ☐ Entschieden, wie Sie mit dem Gutachten umgehen, bevor es an die Behörde geht

Muster: Antrag auf Akteneinsicht bei der Führerscheinstelle

Betreff: Akteneinsicht in meine Fahrerlaubnisakte, Az. [Aktenzeichen]

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit beantrage ich Akteneinsicht in die mich betreffende Fahrerlaubnisakte (Az. [Aktenzeichen]). Ich benötige die Einsicht zur Vorbereitung der von Ihnen mit Schreiben vom [Datum] angeordneten Medizinisch-Psychologischen Untersuchung, insbesondere zur genauen Fragestellung des Gutachtens.

Bitte teilen Sie mir mit, ob die Einsicht vor Ort möglich ist oder mir Kopien gegen Gebühr zugesandt werden können.

Mit freundlichen Grüßen
[Vorname Name], [Anschrift], [Geburtsdatum]

Tipps

  • Früh anfangen: Abstinenzzeiträume von bis zu einem Jahr lassen sich nicht abkürzen. Wer wartet, verschiebt nur die Neuerteilung.
  • Ehrlich bleiben: Gutachter erkennen einstudierte Antworten. Eine glaubhafte, selbstkritische Schilderung wirkt stärker als jede „perfekte“ Phrase.
  • Vorbereitung lohnt sich: Eine verkehrspsychologische Beratung erhöht die Erfolgsquote deutlich, besonders bei wiederholten Auffälligkeiten.
  • Gutachten gehört Ihnen: Fällt es negativ aus, müssen Sie es der Behörde nicht vorlegen. Ein negatives Gutachten landet nicht automatisch in der Akte.
  • Vorsicht bei „Geld-zurück“-Versprechen: Niemand kann ein positives Ergebnis garantieren. Seriöse Anbieter werben nicht mit Erfolgsgarantien.

Häufig gestellte Fragen

Was ist eine MPU?

Die MPU (Medizinisch-Psychologische Untersuchung) ist ein behördlich angeordnetes Gutachten, das prüft, ob jemand nach Alkohol-, Drogen- oder Punkteauffälligkeiten wieder fahrtauglich ist. Sie besteht aus medizinischer Untersuchung, Reaktionstest und psychologischem Gespräch.

Was kostet eine MPU?

Die reine MPU-Gebühr liegt je nach Anlass meist zwischen rund 400 und 800 Euro. Hinzu kommen oft Kosten für Abstinenznachweise (je Probe ca. 30–150 Euro) und Vorbereitung. Die Kosten trägt der Betroffene selbst.

Wie lange dauert eine MPU?

Der eigentliche Untersuchungstermin dauert meist zwei bis vier Stunden und wird oft an einem Tag absolviert. Bis zur MPU vergehen jedoch häufig mehrere Monate, weil Abstinenznachweise von 6 bis 12 Monaten vorausgesetzt werden.

Ab wie viel Promille droht eine MPU?

Bei einer einmaligen Trunkenheitsfahrt wird eine MPU in der Regel ab 1,6 Promille verlangt. Bei wiederholten Alkoholfahrten kann sie auch bei niedrigeren Werten angeordnet werden. Die endgültige Entscheidung trifft die Führerscheinstelle.

Wann meldet sich die Führerscheinstelle wegen der MPU?

Die Behörde fordert die MPU im Rahmen des Wiedererteilungsverfahrens an – meist nachdem Sie die Neuerteilung des Führerscheins beantragt haben oder die Sperrfrist abläuft. Sie erhalten dann eine schriftliche Anordnung mit Fristsetzung.

Wie läuft eine MPU ab?

Zuerst die medizinische Untersuchung mit Gesundheitscheck und ggf. Laborwerten, dann ein computergestützter Reaktions- und Konzentrationstest und schließlich das psychologische Gespräch zur Aufarbeitung der Vorgeschichte und Prognose.

Wann muss man eine MPU machen?

Eine MPU wird angeordnet bei Alkohol ab 1,6 Promille, wiederholten Alkoholfahrten, Drogenkonsum, 8 Punkten in Flensburg oder schweren Straftaten im Straßenverkehr. Sie ist dann Voraussetzung für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis.

Was passiert, wenn die MPU negativ ausfällt?

Ein negatives Gutachten geht zuerst an Sie. Sie müssen es der Behörde nicht vorlegen. Sie können die Ursachen weiter aufarbeiten und die MPU später wiederholen. Erst ein positives Gutachten legen Sie für die Neuerteilung vor.


Frau übergibt an der Zulassungsstelle Unterlagen für ein Kurzzeitkennzeichen am Schalter, daneben ein Kennzeichen mit gelbem Rand.

Kurzzeitkennzeichen beantragen: Kosten, Unterlagen & Ablauf

Kurzzeitkennzeichen beantragen: Kosten, Unterlagen & Ablauf

Ein Kurzzeitkennzeichen erlaubt Probe-, Überführungs- und Werkstattfahrten mit einem noch nicht zugelassenen Fahrzeug – maximal fünf Tage lang und immer nur für ein bestimmtes Fahrzeug.

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Kurzzeitkennzeichen ist ab dem Tag der Zuteilung höchstens fünf Tage gültig – das Ablaufdatum steht aufgedruckt auf dem Schild.
  • Sie beantragen es bei der Zulassungsbehörde (Kfz-Zulassungsstelle) Ihres Wohn- oder Standorts.
  • Pflicht ist eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) speziell für das Kurzzeitkennzeichen.
  • Gesamtkosten liegen meist zwischen rund 60 und 120 Euro (Gebühr, Schilder, Versicherung) – je nach Kommune und Versicherer.
  • Ohne gültige Hauptuntersuchung (HU/TÜV) dürfen Sie damit nur zur nächstgelegenen Prüfstelle fahren.

Was ist ein Kurzzeitkennzeichen?

Das Kurzzeitkennzeichen ist ein amtliches Kennzeichen für einzelne, zeitlich eng begrenzte Fahrten mit einem Fahrzeug, das nicht regulär zugelassen ist. Typische Anlässe sind die Überführung eines gekauften Autos, eine Probefahrt vor dem Kauf, die Fahrt zur Hauptuntersuchung oder zur Werkstatt.

Erkennbar ist es am gelben Feld mit senkrechtem Ablaufdatum am rechten Rand des Schildes. Dort sind Tag, Monat und Jahr abgedruckt, an dem die Gültigkeit endet. Die Kennzeichennummer beginnt nach dem Unterscheidungszeichen des Zulassungsbezirks mit den Ziffern 03 oder 04.

Wichtig: Ein Kurzzeitkennzeichen ist fest an ein konkretes Fahrzeug gebunden. Anders als das Händler-Kennzeichen (rotes Kennzeichen) dürfen Sie es nicht für wechselnde Fahrzeuge nutzen. Fahrzeug-Identifizierungsnummer und Halterdaten werden bei der Zuteilung erfasst.

Voraussetzungen

Damit die Zulassungsstelle ein Kurzzeitkennzeichen zuteilt, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

  • Das Fahrzeug ist verkehrssicher und technisch fahrbereit.
  • Es liegt eine gültige Hauptuntersuchung (HU) vor – andernfalls gelten Einschränkungen (siehe Kasten unten).
  • Eine eVB-Nummer für ein Kurzzeitkennzeichen ist vorhanden (gesonderter Tarif, nicht die normale Kfz-Versicherung).
  • Die Halterdaten und die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) sind bekannt und werden nachgewiesen.

Fahrzeug ohne gültige HU: Ist die Hauptuntersuchung abgelaufen oder noch nie erfolgt, schränkt die Behörde die Nutzung ein. Erlaubt sind dann in der Regel nur Fahrten zur nächstgelegenen Prüforganisation (HU) und unmittelbar damit verbundene Werkstattfahrten. Reine Überführungs- oder Probefahrten sind ohne gültige HU nicht zulässig. Klären Sie das vorab mit Ihrer Zulassungsstelle.

Welche Unterlagen brauche ich?

Für die Beantragung halten Sie folgende Dokumente bereit. Je nach Zulassungsbehörde können kleine Abweichungen bestehen.

Unterlage Hinweis
Personalausweis oder Reisepass des Antragstellers/Halters; bei Pass zusätzlich Meldebescheinigung
eVB-Nummer (Kurzzeitkennzeichen) elektronische Versicherungsbestätigung, speziell für diesen Kennzeichentyp
Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung Teil I sofern vorhanden; sonst FIN bzw. Datenbestätigung des Herstellers
Nachweis der Hauptuntersuchung (HU) Prüfbericht oder Eintrag in der Zulassungsbescheinigung
SEPA-Lastschriftmandat (optional) nur bei manchen Behörden für die Gebührenzahlung
ggf. Vollmacht + Ausweiskopie wenn eine andere Person den Antrag stellt

Was kostet ein Kurzzeitkennzeichen?

Die Gesamtkosten setzen sich aus mehreren Posten zusammen. Die Verwaltungsgebühr selbst ist bundeseinheitlich vergleichsweise gering; teurer sind Schilder und Versicherung.

Posten Ungefähre Kosten
Verwaltungsgebühr der Zulassungsstelle ca. 13–17 €
Kennzeichenschilder (zwei Stück, geprägt) ca. 20–35 €
Kurzzeitversicherung (eVB) ca. 30–90 € je nach Fahrzeug & Anbieter
Summe (Richtwert) ca. 60–120 €

Die Versicherungsprämie ist der größte Schwankungsfaktor: Sie hängt von Fahrzeugart, Leistung, Alter des Fahrers und vom Anbieter ab. Ein Preisvergleich vor dem Behördengang lohnt sich. Die genauen Verwaltungsgebühren legt jede Kommune im Rahmen der bundesweiten Gebührenordnung fest.

Wie lange ist ein Kurzzeitkennzeichen gültig?

Die Gültigkeit beträgt maximal fünf Tage, gerechnet ab dem Tag der Zuteilung. Das Enddatum ist im gelben Feld des Schildes fest aufgedruckt und lässt sich nicht verlängern. Läuft die Frist ab, ist eine Weiterfahrt nicht mehr erlaubt; Sie müssten ein neues Kennzeichen beantragen.

Planen Sie das Datum bewusst: Wenn Sie das Kennzeichen am Montag zuteilen lassen, können Sie es typischerweise bis einschließlich des fünften Tages nutzen. Für eine Wochenend-Überführung lassen Sie es also passend kurz vorher ausstellen.

Wer darf mit dem Kurzzeitkennzeichen fahren?

Das Kennzeichen ist an das Fahrzeug gebunden, nicht an eine einzelne Person. Fahren darf jeder, der einen gültigen Führerschein der passenden Klasse besitzt und mit Erlaubnis des Halters fährt. Der Halter muss also nicht selbst am Steuer sitzen. Der Versicherungsschutz aus der Kurzzeitversicherung gilt fahrzeugbezogen.

Zuständigkeit

Zuständig ist die Kfz-Zulassungsbehörde. In den meisten Bundesländern können Sie das Kurzzeitkennzeichen sowohl am Wohnort des Halters als auch am Standort des Fahrzeugs beantragen – praktisch, wenn Sie ein Auto in einer anderen Stadt abholen. Viele Stellen verlangen eine vorherige Terminbuchung. Manche Behörden bieten den Antrag inzwischen teilweise online an.

Schritt für Schritt: Kurzzeitkennzeichen beantragen

  1. Versicherung abschließen: Holen Sie eine eVB-Nummer für ein Kurzzeitkennzeichen ein – online oder bei Ihrem Kfz-Versicherer. Achten Sie auf den korrekten Tarif für diesen Kennzeichentyp.
  2. Unterlagen zusammenstellen: Ausweis, eVB-Nummer, Fahrzeugpapiere und HU-Nachweis bereitlegen (siehe Tabelle oben).
  3. Termin bei der Zulassungsstelle buchen: Wählen Sie die Behörde am Wohn- oder Fahrzeugstandort und prüfen Sie, ob ein Termin nötig ist.
  4. Antrag stellen: Vor Ort erfassen die Mitarbeiter Halterdaten und FIN, prüfen die HU und teilen Ihnen die Kennzeichennummer zu.
  5. Gebühr zahlen: Die Verwaltungsgebühr begleichen Sie direkt (Karte, bar oder Lastschrift).
  6. Schilder prägen lassen: Mit der zugeteilten Nummer lassen Sie die Schilder bei einem Schilderdienst prägen – häufig im oder neben dem Amtsgebäude.
  7. Plaketten anbringen: Die Behörde versieht die Schilder mit der Zulassungsplakette und der HU-Plakette. Erst danach dürfen Sie fahren.
  8. Losfahren: Nutzen Sie das Kennzeichen innerhalb der aufgedruckten Frist nur für den zulässigen Zweck.

Checkliste

  • ☐ eVB-Nummer für Kurzzeitkennzeichen besorgt (richtiger Tarif)
  • ☐ Personalausweis oder Reisepass dabei
  • ☐ Fahrzeugpapiere bzw. FIN vorhanden
  • ☐ Gültige Hauptuntersuchung nachweisbar
  • ☐ Termin bei der Zulassungsstelle gebucht
  • ☐ Geld für Gebühr und Schilder eingeplant (ca. 60–120 €)
  • ☐ Enddatum so gewählt, dass es zur geplanten Fahrt passt
  • ☐ Fahrer mit passendem Führerschein organisiert

Muster: Vollmacht zur Beantragung eines Kurzzeitkennzeichens

Falls jemand anderes den Antrag für Sie stellt, können Sie diese Vorlage nutzen:

Vollmacht

Hiermit bevollmächtige ich

Name, Vorname: ____________________
Anschrift: ________________________

die Person

Name, Vorname: ____________________
Anschrift: ________________________

ein Kurzzeitkennzeichen für das folgende Fahrzeug bei der zuständigen Zulassungsbehörde zu beantragen:

Fahrzeug (Marke/Typ): _____________
Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN): _____________

Die bevollmächtigte Person ist berechtigt, alle hierfür erforderlichen Erklärungen abzugeben und Unterlagen entgegenzunehmen.

Ort, Datum: _______________________
Unterschrift Vollmachtgeber: ______
(Personalausweis-Kopie beifügen)

Tipps

  • eVB vorab online holen: Das spart Zeit am Schalter und erlaubt einen Tarifvergleich. Manche Versicherer bieten Kurzzeittarife schon ab kleinem zweistelligen Betrag.
  • Standortbehörde nutzen: Holen Sie ein Auto auswärts ab, beantragen Sie das Kennzeichen direkt vor Ort – das spart die Anreise zur eigenen Zulassungsstelle.
  • HU prüfen lassen: Klären Sie vor dem Kauf, ob die Hauptuntersuchung gültig ist. Ohne HU sind nur Fahrten zur Prüfstelle erlaubt.
  • Frist eng takten: Lassen Sie das Kennzeichen erst kurz vor der Fahrt ausstellen, damit die fünf Tage nicht ungenutzt verstreichen.
  • Schilderdienst einplanen: Prüfen Sie die Öffnungszeiten des Prägedienstes – an manchen Standorten schließt er früher als die Behörde.

Häufig gestellte Fragen

Was kostet ein Kurzzeitkennzeichen?

Die Gesamtkosten liegen meist zwischen rund 60 und 120 Euro. Darin enthalten sind die Verwaltungsgebühr (etwa 13–17 €), die geprägten Schilder (etwa 20–35 €) und die Kurzzeitversicherung (etwa 30–90 € je nach Fahrzeug und Anbieter).

Was brauche ich für ein Kurzzeitkennzeichen?

Sie benötigen einen Personalausweis oder Reisepass, eine eVB-Nummer speziell für Kurzzeitkennzeichen, die Fahrzeugpapiere beziehungsweise die FIN sowie einen Nachweis über die gültige Hauptuntersuchung.

Wie lange ist ein Kurzzeitkennzeichen gültig?

Maximal fünf Tage ab dem Tag der Zuteilung. Das Ablaufdatum steht fest auf dem gelben Feld des Schildes und kann nicht verlängert werden. Danach ist eine Weiterfahrt nicht mehr erlaubt.

Wer darf mit einem Kurzzeitkennzeichen fahren?

Jeder mit gültigem Führerschein der passenden Klasse und Erlaubnis des Halters. Das Kennzeichen ist an das Fahrzeug gebunden, nicht an eine Person – der Halter muss nicht selbst fahren.

Was braucht man für ein Kurzzeitkennzeichen ohne TÜV?

Ist keine gültige HU vorhanden, schränkt die Behörde die Nutzung ein. Erlaubt sind dann in der Regel nur Fahrten zur nächstgelegenen Prüfstelle für die Hauptuntersuchung. Reine Überführungs- oder Probefahrten sind ohne gültige HU nicht zulässig.

Wie viel kostet ein Kurzzeitkennzeichen bei der Versicherung?

Die Kurzzeitversicherung kostet je nach Fahrzeugart, Leistung, Alter des Fahrers und Anbieter etwa 30 bis 90 Euro. Ein Online-Vergleich vor dem Behördengang kann die Prämie deutlich senken.

Wo beantrage ich ein Kurzzeitkennzeichen?

Bei der Kfz-Zulassungsbehörde. In den meisten Bundesländern ist das sowohl am Wohnort des Halters als auch am Standort des Fahrzeugs möglich. Viele Stellen verlangen einen vorab gebuchten Termin.

Kann ich ein Kurzzeitkennzeichen verlängern?

Nein. Die Fünf-Tage-Frist lässt sich nicht verlängern. Reicht der Zeitraum nicht, müssen Sie nach Ablauf ein neues Kurzzeitkennzeichen beantragen.


Grüne Umweltplakette an einer Windschutzscheibe

Umweltplakette

Umweltplakette beantragen

Die Umweltplakette (offiziell Feinstaubplakette) bekommen Sie ohne Termin direkt an der Stelle, an der Sie gerade sind: an der Kfz-Zulassungsstelle, bei TÜV, DEKRA, GTÜ oder KÜS sowie in vielen Werkstätten. Sie kostet einmalig meist 5 bis 15 Euro, gilt unbegrenzt und berechtigt zur Einfahrt in alle deutschen Umweltzonen.

Wer in einer der rund 50 deutschen Umweltzonen wohnt oder dorthin fahren will, kommt an der grünen Plakette nicht vorbei. Sie wird auf die Windschutzscheibe geklebt und zeigt der Polizei auf einen Blick, dass Ihr Fahrzeug die nötige Schadstoffklasse erfüllt. Ohne gültige Plakette in der Umweltzone werden 100 Euro Bußgeld fällig.

Welche Plakette Ihr Auto bekommt, hängt allein von der Emissionsschlüsselnummer in den Fahrzeugpapieren ab. Diese Seite erklärt, wo Sie die Plakette erhalten, was sie kostet und worauf Sie achten müssen. Eine Übersicht weiterer Zulassungsthemen finden Sie unter Ordnung und Verkehr.

Das Wichtigste in Kürze

  • Zuständig: Kfz-Zulassungsstelle, technische Prüforganisationen (TÜV, DEKRA, GTÜ, KÜS) und viele Kfz-Werkstätten.
  • Kosten: einmalig meist 5 bis 15 Euro vor Ort, online inklusive Versand etwa 6 bis 20 Euro.
  • Pflicht: In jeder deutschen Umweltzone gilt heute die grüne Plakette. Rote und gelbe Plaketten gibt es zwar formal, sie reichen aber nirgendwo mehr zur Einfahrt.
  • Gültigkeit: unbegrenzt, solange das Kennzeichen unverändert bleibt. Eine Plakette gilt deutschlandweit für alle Umweltzonen.
  • Bußgeld: 100 Euro, wenn Sie ohne (gültige) Plakette in eine Umweltzone fahren. Punkte oder Fahrverbot gibt es dafür nicht.
  • Grundlage: Ihre Schadstoffgruppe steht über die Emissionsschlüsselnummer in der Zulassungsbescheinigung Teil I, Feld 14.1.

Was bedeutet Umweltplakette beantragen?

Die Umweltplakette ordnet Ihr Fahrzeug einer von vier Schadstoffgruppen zu. Rechtsgrundlage ist die 35. Bundes-Immissionsschutzverordnung (35. BImSchV). Maßgeblich ist nicht das Baujahr, sondern die Emissionsschlüsselnummer in Ihren Fahrzeugpapieren. Anhand dieser Nummer erkennt die ausgebende Stelle, welche Farbe Ihre Plakette bekommt.

Es gibt vier Schadstoffgruppen: Gruppe 1 erhält keine Plakette, Gruppe 2 eine rote, Gruppe 3 eine gelbe und Gruppe 4 die grüne Plakette. In der Praxis zählt nur die grüne Plakette, denn alle deutschen Umweltzonen sind heute grüne Zonen. Rote und gelbe Plaketten dürfen dort nicht mehr einfahren.

Grob gilt: Benziner mit geregeltem Katalysator (ab Euro 1) bekommen meist die grüne Plakette. Diesel brauchen mindestens Euro 4 für Grün, ältere Euro-3-Diesel erreichen Grün nur mit nachgerüstetem Partikelfilter. Die genaue Einstufung ergibt sich immer aus der Schlüsselnummer, nicht aus einer Faustregel.

Wichtig: Die Umweltplakette hat nichts mit den Diesel-Fahrverboten in einzelnen Straßen oder Zonen zu tun. Diese Fahrverbote richten sich direkt nach der Euro-Norm (etwa Euro 5 oder Euro 6) und gelten unabhängig von der grünen Plakette. Eine grüne Plakette schützt also nicht automatisch vor jedem Diesel-Fahrverbot.

Voraussetzungen

  • Das Fahrzeug ist in Deutschland zugelassen und hat ein amtliches Kennzeichen.
  • Die Emissionsschlüsselnummer in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Feld 14.1) entspricht einer plakettenfähigen Schadstoffgruppe (2, 3 oder 4).
  • Für die grüne Plakette muss das Fahrzeug in Schadstoffgruppe 4 fallen.
  • Für ausländische Fahrzeuge gibt es die Plakette ebenfalls; ausschlaggebend sind die Angaben zur Abgasnorm in den Papieren.

Ein eigenes Antragsverfahren mit Prüfung gibt es nicht. Die ausgebende Stelle liest die Schlüsselnummer ab, ordnet die Plakette zu und stellt sie sofort aus.

Erforderliche Unterlagen

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) oder bei älteren Fahrzeugen der Fahrzeugbrief beziehungsweise Fahrzeugschein mit der Schlüsselnummer.
  • Bei Online-Bestellung genügen die Angaben aus diesen Papieren (Emissionsschlüsselnummer und Kennzeichen).
  • Ein Personalausweis ist in der Regel nicht zwingend nötig, kann an der Zulassungsstelle aber verlangt werden.
So finden Sie die Schlüsselnummer: In neuen Papieren steht die Emissionsschlüsselnummer in Feld 14.1 der Zulassungsbescheinigung Teil I. In alten Fahrzeugscheinen finden Sie sie unter „zu 1″ (Schlüsselnummer zur Emissionsklasse). Die letzten beiden Ziffern dieser Nummer entscheiden über die Plakettenfarbe.

Ablauf

So kommen Sie an die Plakette:

  • 1. Schlüsselnummer prüfen. Schauen Sie in Feld 14.1 Ihrer Zulassungsbescheinigung Teil I. Online-Rechner der Prüforganisationen zeigen Ihnen vorab, welche Plakette Ihr Fahrzeug bekommt.
  • 2. Ausgabestelle wählen. Kfz-Zulassungsstelle, TÜV, DEKRA, GTÜ, KÜS oder eine Werkstatt mit Abgasuntersuchungs-Berechtigung. Eine Bestellung per Post oder online ist ebenfalls möglich.
  • 3. Papiere vorlegen. Die Stelle liest die Schlüsselnummer ab und ordnet die Schadstoffgruppe zu.
  • 4. Plakette erhalten. Sie wird mit Ihrem Kennzeichen beschriftet und sofort ausgehändigt. Bei Online-Bestellung kommt sie per Post.
  • 5. Aufkleben. Bringen Sie die Plakette gut sichtbar innen auf der Windschutzscheibe an, üblicherweise unten rechts oder am unteren Rand.

Kosten

Die Plakette ist eine einmalige, niedrige Ausgabe. Die genauen Preise legen die Stellen selbst fest und unterscheiden sich leicht.

Bezugsweg Kosten (Richtwert)
Kfz-Zulassungsstelle ca. 5 bis 15 Euro
TÜV, DEKRA, GTÜ, KÜS (vor Ort) ca. 5 bis 15 Euro
Kfz-Werkstatt ca. 5 bis 15 Euro
Online-/Postbestellung (inkl. Versand) ca. 6 bis 20 Euro

Da sich die Preise je nach Stelle unterscheiden, fragen Sie im Zweifel vorher nach. Ein zweites Exemplar bei Scheibenbruch oder Fahrzeugwechsel kostet noch einmal denselben Betrag.

Höhe, Dauer, Fristen und Sonderfälle

Die Ausstellung dauert vor Ort nur wenige Minuten. Bei Online-Bestellung rechnen Sie mit einigen Werktagen Postlaufzeit. Eine Frist für die Beantragung gibt es nicht; die Plakette wird erst relevant, wenn Sie eine Umweltzone befahren.

  • Gültigkeitsdauer: unbegrenzt. Die Plakette muss nicht erneuert werden, solange Sie dasselbe Kennzeichen behalten.
  • Kennzeichenwechsel: Bei neuem Kennzeichen (etwa nach Umzug, Halterwechsel oder Ummeldung) brauchen Sie eine neue Plakette. Mehr dazu unter Auto ummelden.
  • Scheibe gewechselt: Bei Scheibenbruch wird die alte Plakette zerstört. Sie benötigen ein neues Exemplar.
  • Neuwagen: Häufig kümmert sich das Autohaus bei der Anmeldung direkt um die Plakette. Fragen Sie nach.
  • Wohnmobile, Oldtimer: Wohnmobile bekommen je nach Schlüsselnummer ebenfalls eine Plakette. Fahrzeuge mit H-Kennzeichen (Oldtimer) dürfen in Umweltzonen meist ohne Plakette fahren; rote 07er-Kennzeichen sind ausgenommen.
  • Motorräder, Mofas, land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge: in der Regel von der Plakettenpflicht ausgenommen.
Achtung bei der falschen Plakette: Eine manipulierte oder für ein anderes Fahrzeug ausgestellte Plakette gilt als Verstoß. Auch hier droht das Bußgeld. Die Plakette muss immer auf das Kennzeichen des Fahrzeugs lauten, an dem sie klebt.

Tipps

  • Prüfen Sie vor dem Kauf mit einem kostenlosen Online-Rechner von TÜV oder DEKRA, welche Plakette Ihr Fahrzeug bekommt. So vermeiden Sie unnötige Wege.
  • Holen Sie die Plakette gleich mit, wenn Sie ohnehin zur Zulassungsstelle, zur Hauptuntersuchung oder in die Werkstatt müssen.
  • Eine grüne Plakette reicht deutschlandweit für alle Umweltzonen. Sie müssen keine zweite für eine andere Stadt kaufen.
  • Kleben Sie die Plakette gut sichtbar an die Windschutzscheibe. Sie lose im Auto zu haben genügt nicht und kann als Verstoß gewertet werden.
  • Beachten Sie: Die grüne Plakette gilt für Umweltzonen. Sie ersetzt nicht die Befreiung von einem separaten Diesel-Fahrverbot, das es in einzelnen Städten geben kann.

Häufig gestellte Fragen

Wo bekomme ich die Umweltplakette am schnellsten?

An jeder Kfz-Zulassungsstelle, bei TÜV, DEKRA, GTÜ und KÜS sowie in vielen Werkstätten mit Abgasuntersuchungs-Berechtigung. Vor Ort dauert die Ausstellung nur wenige Minuten. Alternativ können Sie die Plakette online oder per Post bestellen.

Was kostet die grüne Umweltplakette?

Vor Ort meist 5 bis 15 Euro, einmalig. Bei Online- oder Postbestellung kommen Versandkosten hinzu, sodass etwa 6 bis 20 Euro anfallen. Die genauen Preise legt jede Ausgabestelle selbst fest.

Wie lange ist die Umweltplakette gültig?

Unbegrenzt. Solange das Kennzeichen Ihres Fahrzeugs unverändert bleibt, müssen Sie die Plakette nicht erneuern. Erst bei einem Kennzeichenwechsel oder Scheibenbruch brauchen Sie eine neue.

Was passiert, wenn ich ohne Plakette in eine Umweltzone fahre?

Es droht ein Bußgeld von 100 Euro. Punkte in Flensburg oder ein Fahrverbot gibt es für diesen Verstoß nicht. Das Bußgeld fällt auch an, wenn die Plakette nur lose im Fahrzeug liegt.

Welche Plakette bekommt mein Auto?

Das entscheidet die Emissionsschlüsselnummer in Feld 14.1 Ihrer Zulassungsbescheinigung Teil I. Benziner mit geregeltem Katalysator erhalten meist die grüne Plakette, Diesel ab Euro 4. Ältere Euro-3-Diesel erreichen Grün nur mit Partikelfilter.

Brauche ich für jede Stadt eine eigene Plakette?

Nein. Eine grüne Plakette gilt deutschlandweit für alle Umweltzonen. Sie kaufen sie einmal und können damit jede grüne Umweltzone in Deutschland befahren.

Bekomme ich die Plakette auch für ein ausländisches Fahrzeug?

Ja. Auch im Ausland zugelassene Fahrzeuge können eine Plakette erhalten. Maßgeblich sind die Angaben zur Abgasnorm in den Fahrzeugpapieren. Viele Prüforganisationen stellen die Plakette auch per Online-Bestellung aus.

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Laptop mit einem Behördenportal zur Punkteabfrage

Punkte in Flensburg

Punkte in Flensburg abfragen

Ihren Punktestand führt das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) in Flensburg im Fahreignungsregister (FAER). Die Auskunft ist kostenlos: online mit dem Personalausweis (eID) bekommen Sie das Ergebnis sofort als PDF, schriftlich per Post dauert es etwa eine Woche.

Wer wissen will, ob und wie viele Punkte er hat, muss nicht zur örtlichen Behörde, sondern direkt zum KBA. Das Register erfasst Verkehrsverstöße bundesweit an einer Stelle. Diese Seite zeigt Ihnen, wie Sie Ihren Stand abfragen, was die Punkte bedeuten und ab wann es ernst wird.

Das Wichtigste in Kürze

  • Zuständig ist allein das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) in Flensburg, nicht das örtliche Amt.
  • Die Punkteauskunft ist vollständig kostenlos – egal auf welchem Weg.
  • Drei Wege: online (mit eID, Ergebnis sofort als PDF), schriftlich per Post (ca. eine Woche), persönlich in Flensburg.
  • Verstöße bringen 1 bis 3 Punkte: 1 Punkt bei einfachen Ordnungswidrigkeiten, 2 Punkte mit Fahrverbot, 3 Punkte bei Straftaten.
  • Bei 8 Punkten wird die Fahrerlaubnis entzogen.
  • Jeder Punkt wird einzeln getilgt – nach 2,5, 5 oder 10 Jahren, je nach Schwere.

Was bedeutet Punkte in Flensburg abfragen?

„Punkte in Flensburg“ ist die umgangssprachliche Bezeichnung für Einträge im Fahreignungsregister (FAER), das das Kraftfahrt-Bundesamt am Standort Flensburg führt. Jeder rechtskräftig geahndete Verkehrsverstoß ab einer bestimmten Schwere wird dort gespeichert und mit Punkten bewertet.

Mit einer Punkteabfrage lassen Sie sich Ihren aktuellen Stand mitteilen: wie viele Punkte eingetragen sind, welche Verstöße dahinterstehen und wann sie wieder gelöscht werden. Das ist sinnvoll vor dem Kauf eines neuen Fahrzeugs, bei beruflicher Nutzung des Führerscheins oder einfach, um den Überblick zu behalten.

Wichtig: Ihren Führerschein selbst (umtauschen, ausstellen, Antrag) bearbeitet die Führerscheinstelle Ihres Wohnorts. Den Punktestand verwaltet dagegen ausschließlich das KBA in Flensburg.

Voraussetzungen

Sie dürfen nur Ihren eigenen Punktestand abfragen. Eine Auskunft über andere Personen erteilt das KBA nicht. Damit Ihre Identität zweifelsfrei feststeht, brauchen Sie je nach Weg unterschiedliche Nachweise.

  • Online: ein elektronischer Identitätsnachweis – Personalausweis mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), elektronischer Aufenthaltstitel, eID-Konto oder BundID.
  • Schriftlich: ein gültiges Ausweisdokument als Kopie oder eine amtlich beglaubigte Unterschrift.
  • Persönlich: ein gültiges Ausweisdokument vor Ort in Flensburg.

Erforderliche Unterlagen

Weg Was Sie brauchen
Online (eID) Personalausweis mit eID-Funktion oder anderer elektronischer Identitätsnachweis, AusweisApp, Smartphone mit NFC oder Kartenleser
Schriftlich Ausgefülltes KBA-Antragsformular plus Ausweiskopie oder beglaubigte Unterschrift
Persönlich Gültiger Personalausweis oder Reisepass

Ablauf

So fragen Sie Ihren Punktestand Schritt für Schritt ab:

  • 1. Weg wählen: Online ist am schnellsten, schriftlich am unkompliziertesten ohne Technik, persönlich nur bei Bedarf vor Ort.
  • 2. Identität nachweisen: Online über den digitalen Service des KBA mit Ihrer eID anmelden; schriftlich das Formular ausfüllen und Ausweiskopie beilegen.
  • 3. Antrag absenden: Online direkt im Portal, schriftlich per Post an das KBA in Flensburg.
  • 4. Auskunft erhalten: Online sofort als PDF zum Herunterladen, schriftlich nach rund einer Woche per Post.
  • 5. Auszug prüfen: Kontrollieren Sie Punktzahl, eingetragene Verstöße und die jeweiligen Tilgungsdaten.
Tipp: Für die Online-Abfrage muss die eID-Funktion Ihres Personalausweises aktiviert sein. Bei Ausweisen ab Juli 2017 ist sie standardmäßig aktiv. Ihre sechsstellige PIN haben Sie bei der Ausweisabholung erhalten – ist sie nicht gesetzt oder vergessen, hilft Ihr Bürgeramt weiter.

Kosten

Die Auskunft aus dem Fahreignungsregister ist kostenlos – auf allen drei Wegen. Es fallen keine Gebühren an, weder online noch schriftlich oder persönlich. Lassen Sie sich nicht von kommerziellen Anbietern täuschen, die für eine angebliche „Schnellabfrage“ Geld verlangen. Die einzige amtliche und gebührenfreie Quelle ist das Kraftfahrt-Bundesamt selbst.

Höhe, Dauer, Fristen und Sonderfälle

So viele Punkte bringt ein Verstoß

Jeder eintragungspflichtige Verstoß wird mit einem bis drei Punkten bewertet:

Punkte Art des Verstoßes Beispiel
1 Punkt Schwere Ordnungswidrigkeit Deutlich zu schnell, Handy am Steuer
2 Punkte Besonders schwere Ordnungswidrigkeit (meist mit Fahrverbot) Rotlichtverstoß mit Gefährdung
3 Punkte Straftat mit Entzug der Fahrerlaubnis Trunkenheit im Verkehr, Unfallflucht

Was bei welcher Punktzahl passiert

Das Fahreignungs-Bewertungssystem läuft in Stufen ab:

  • 1 bis 3 Punkte: Vormerkung, keine Maßnahme.
  • 4 bis 5 Punkte: schriftliche Ermahnung. Ein freiwilliges Fahreignungsseminar ist möglich.
  • 6 bis 7 Punkte: schriftliche Verwarnung mit dem Hinweis, dass bei 8 Punkten die Fahrerlaubnis entzogen wird.
  • 8 Punkte: Entzug der Fahrerlaubnis. Eine Neuerteilung ist frühestens nach 6 Monaten möglich.
Achtung: Ein Punkt lässt sich nur bei einem Stand von höchstens 5 Punkten freiwillig über ein Fahreignungsseminar abbauen – und das auch nur einmal in fünf Jahren. Ab 6 Punkten ist kein Punkteabbau über das Seminar mehr möglich.

Tilgungsfristen – wann Punkte verfallen

Punkte werden nicht alle gleichzeitig, sondern einzeln getilgt. Jeder Eintrag hat seine eigene Frist, die mit der Rechtskraft beginnt:

Punkte des Verstoßes Tilgungsfrist
1 Punkt (Ordnungswidrigkeit) 2,5 Jahre
2 Punkte (Ordnungswidrigkeit, meist mit Fahrverbot) 5 Jahre
3 Punkte (Straftat) 10 Jahre

Seit der Reform 2014 verlängern neue Verstöße die Fristen alter Einträge nicht mehr. Jeder Punkt läuft also für sich ab.

Tipps

  • Vorher die eID aktivieren: Wer online abfragen will, sollte PIN und AusweisApp einmal in Ruhe einrichten – das spart bei der eigentlichen Abfrage Zeit.
  • Nur beim KBA abfragen: Drittanbieter mit Gebühren bringen keinen Vorteil. Die amtliche Auskunft ist kostenlos.
  • Tilgungsdaten notieren: Auf dem Auszug steht je Eintrag, wann er gelöscht wird. So sehen Sie, wann Sie wieder unter eine kritische Schwelle rutschen.
  • Bei 4 oder mehr Punkten reagieren: Ein freiwilliges Fahreignungsseminar lohnt sich nur, solange Sie höchstens 5 Punkte haben.
  • Bei einem Umzug: Das FAER ist bundesweit, eine Ummeldung ändert daran nichts. Ihren Führerschein selbst betreut weiterhin die Führerscheinstelle am neuen Wohnort.

Häufig gestellte Fragen

Ist die Punkteabfrage in Flensburg kostenlos?

Ja, die Auskunft aus dem Fahreignungsregister ist vollständig kostenlos. Das gilt für die Online-Abfrage mit eID, den schriftlichen Antrag per Post und die persönliche Auskunft beim KBA in Flensburg. Gebühren verlangen nur unseriöse Drittanbieter.

Wie schnell bekomme ich meinen Punktestand?

Online mit eID erhalten Sie das Ergebnis sofort als PDF zum Herunterladen. Ein schriftlicher Antrag per Post dauert etwa eine Woche. Persönlich vor Ort in Flensburg bekommen Sie den Auszug direkt mit oder auf Wunsch per Post.

Wie viele Punkte führen zum Führerscheinentzug?

Bei 8 Punkten wird die Fahrerlaubnis entzogen. Davor gibt es Stufen: Bei 4 bis 5 Punkten folgt eine Ermahnung, bei 6 bis 7 Punkten eine Verwarnung. Eine Neuerteilung ist frühestens nach 6 Monaten möglich.

Wie viele Punkte gibt es pro Verstoß?

Ein bis drei Punkte. Schwere Ordnungswidrigkeiten bringen 1 Punkt, besonders schwere mit Fahrverbot 2 Punkte und Straftaten mit Entzug der Fahrerlaubnis 3 Punkte. Geringfügige Verstöße werden gar nicht erst eingetragen.

Wann werden meine Punkte gelöscht?

Jeder Punkt wird einzeln getilgt: 1-Punkt-Verstöße nach 2,5 Jahren, 2-Punkte-Verstöße nach 5 Jahren und 3-Punkte-Straftaten nach 10 Jahren. Seit 2014 verlängern neue Einträge die Fristen alter Verstöße nicht mehr.

Kann ich Punkte aktiv abbauen?

Nur bei einem Stand von höchstens 5 Punkten lässt sich ein Punkt über ein freiwilliges Fahreignungsseminar abbauen, und das nur einmal innerhalb von fünf Jahren. Ab 6 Punkten ist kein Abbau über das Seminar mehr möglich.

Verwandte Themen

Mehr zu Bußgeld, Führerschein und Verkehrsrecht finden Sie in der Übersicht Ordnung und Verkehr.


Internationaler Führerschein und Kartenführerschein auf einem Schreibtisch

Internationaler Führerschein

Internationaler Führerschein beantragen

Den internationalen Führerschein beantragen Sie persönlich bei Ihrer örtlichen Führerscheinstelle (Fahrerlaubnisbehörde). Sie brauchen dafür Ihren gültigen EU-Kartenführerschein, einen Ausweis und ein biometrisches Lichtbild; die Gebühr liegt meist zwischen 15 und 20 Euro, und bei einem Termin bekommen Sie das Dokument oft sofort.

Der internationale Führerschein ist eine beglaubigte Übersetzung Ihres deutschen Führerscheins. Er ist kein eigenständiges Dokument, sondern gilt nur zusammen mit Ihrem nationalen Kartenführerschein. Wer außerhalb der EU und des EWR mit dem Auto unterwegs ist, kommt in vielen Ländern ohne ihn nicht weit. Wo Sie ihn bekommen, was Sie mitbringen müssen und wie lange er gilt, erfahren Sie hier. Allgemeine Infos zur zuständigen Behörde finden Sie unter Führerscheinstelle, weitere Verkehrsthemen im Überblick unter Ordnung und Verkehr.

Das Wichtigste in Kürze

  • Zuständig: Ihre örtliche Führerscheinstelle (Fahrerlaubnisbehörde), in manchen Kommunen auch das Bürgeramt.
  • Voraussetzung: ein gültiger EU-Kartenführerschein (Scheckkartenformat). Alte Papier- oder Stahlführerscheine reichen nicht.
  • Unterlagen: Ausweis oder Reisepass, Kartenführerschein, ein aktuelles biometrisches Lichtbild.
  • Kosten: rund 15 bis 20 Euro, je nach Stelle.
  • Gültigkeit: meist 3 Jahre (Muster nach dem Wiener Übereinkommen von 1968).
  • Wichtig: gilt nur zusammen mit dem nationalen Führerschein – nehmen Sie auf Reisen immer beide mit.

Was bedeutet Internationaler Führerschein beantragen?

Der internationale Führerschein (englisch: International Driving Permit, IDP) ist ein mehrsprachiges Begleitdokument zu Ihrem deutschen Führerschein. Er übersetzt die Angaben Ihrer Fahrerlaubnis in mehrere Sprachen und macht sie so für Behörden und Mietwagenfirmen außerhalb Europas verständlich.

Innerhalb der EU und des EWR brauchen Sie ihn nicht – dort gilt Ihr deutscher Kartenführerschein direkt. Notwendig wird er erst bei Fahrten in Länder, die Ihren nationalen Führerschein allein nicht anerkennen, etwa in vielen Staaten Asiens, Afrikas, Amerikas oder Ozeaniens. Häufig verlangen ihn auch Autovermietungen, selbst wenn das Land selbst weniger streng ist.

Begleitdokument, kein Ersatz: Der internationale Führerschein ist ohne den dazugehörigen nationalen Kartenführerschein ungültig. Bei einer Kontrolle müssen Sie immer beide Dokumente vorlegen können.

Voraussetzungen

Damit Sie einen internationalen Führerschein erhalten, müssen Sie folgende Bedingungen erfüllen:

  • Gültiger EU-Kartenführerschein: Sie besitzen einen gültigen deutschen Führerschein im Scheckkartenformat.
  • Hauptwohnsitz: Sie sind in Deutschland mit Hauptwohnsitz gemeldet und beantragen bei der dafür zuständigen Stelle.
  • Persönliche Vorsprache: Die Antragstellung erfolgt in der Regel persönlich, weil Ihre Identität geprüft wird.
Noch alter Papierführerschein? Wenn Sie noch einen grauen oder rosa Papierführerschein oder einen alten Stahlführerschein der DDR besitzen, müssen Sie diesen zuerst in den EU-Kartenführerschein umtauschen lassen. Erst danach können Sie den internationalen Führerschein beantragen.

Erforderliche Unterlagen

Bringen Sie zur Führerscheinstelle in der Regel mit:

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass zur Feststellung Ihrer Identität.
  • Ihr gültiger EU-Kartenführerschein (das Original, nicht allein eine Kopie).
  • Ein aktuelles biometrisches Lichtbild im Passbildformat (35 × 45 mm).

Welche Unterlagen genau verlangt werden, kann je nach Stelle leicht abweichen. Erkundigen Sie sich vorab bei Ihrem örtlichen Amt, ob etwa eine Meldebescheinigung nötig ist oder ob das Lichtbild auch digital eingereicht werden kann.

Ablauf

In den meisten Kommunen läuft die Beantragung so ab:

  • Schritt 1 – Termin vereinbaren: Buchen Sie online oder telefonisch einen Termin bei Ihrer Führerscheinstelle. Viele Stellen bearbeiten den Antrag nur mit Termin zügig.
  • Schritt 2 – Unterlagen vorbereiten: Legen Sie Ausweis, Kartenführerschein und Lichtbild bereit. Prüfen Sie, ob Ihr Führerschein noch gültig ist.
  • Schritt 3 – Antrag stellen: Gehen Sie persönlich zum Amt, füllen Sie den Antrag aus und reichen Sie die Unterlagen ein.
  • Schritt 4 – Gebühr zahlen: Entrichten Sie die Bearbeitungsgebühr vor Ort.
  • Schritt 5 – Dokument erhalten: Wenn Sie einen Kartenführerschein vorlegen, stellt die Stelle den internationalen Führerschein häufig sofort aus. Sonst dauert die Bearbeitung länger.
Rechtzeitig planen: Beantragen Sie das Dokument einige Wochen vor der Reise. Mit Termin und vorhandenem Kartenführerschein geht es meist sofort – ohne Termin oder bei fehlendem Kartenführerschein kann es jedoch mehrere Wochen dauern.

Kosten

Die Gebühr für den internationalen Führerschein ist bundesweit ähnlich, variiert aber je nach Stelle leicht.

Position Betrag
Internationaler Führerschein (Ausstellung) ca. 15–20 Euro
Biometrisches Lichtbild (falls neu nötig) ca. 6–15 Euro
Versand (falls nicht sofort vor Ort) je nach Stelle
Vorheriger Führerschein-Umtausch (falls nötig) ca. 25–40 Euro

Die genauen Beträge legt die zuständige Stelle fest. Fragen Sie im Zweifel direkt bei Ihrem örtlichen Amt nach oder sehen Sie auf dessen Internetseite nach.

Höhe, Dauer, Fristen und Sonderfälle

Der heute übliche internationale Führerschein folgt dem Muster des Wiener Übereinkommens über den Straßenverkehr von 1968 und ist drei Jahre gültig – längstens jedoch so lange wie Ihr nationaler Führerschein. Daneben gibt es ein älteres Muster nach dem Genfer Abkommen von 1926, das nur ein Jahr gültig ist und für einige wenige Länder noch gebraucht wird. Welches Muster Sie benötigen, hängt vom Reiseland ab; die Führerscheinstelle stellt das passende aus.

Keine Verlängerung: Ein abgelaufener internationaler Führerschein lässt sich nicht verlängern. Nach Ablauf müssen Sie ihn komplett neu beantragen und die Gebühr erneut zahlen.

Sonderfälle:

  • Mehrere Muster gleichzeitig: Wenn Ihre Reise verschiedene Länder berührt, können beide Muster sinnvoll sein. Lassen Sie sich an Ihrem Amt beraten.
  • Befristete Fahrerlaubnis: Läuft Ihr nationaler Führerschein vorher ab, verkürzt das automatisch die Gültigkeit des internationalen.
  • Verlust im Ausland: Bewahren Sie eine Kopie beider Führerscheine getrennt auf. Ohne nationalen Führerschein ist der internationale wertlos.

Tipps

  • Beide Dokumente einpacken: Nehmen Sie internationalen und nationalen Führerschein immer gemeinsam mit – einzeln werden sie im Ausland nicht anerkannt.
  • Reiseland prüfen: Informieren Sie sich vor der Buchung, ob das Zielland den internationalen Führerschein verlangt und welches Muster gilt.
  • Mietwagen klären: Viele Autovermietungen verlangen das Dokument unabhängig von der Rechtslage des Landes. Fragen Sie bei der Buchung nach.
  • Lichtbild bereithalten: Bringen Sie ein aktuelles biometrisches Passbild mit – das spart Wege und Wartezeit.
  • Vorsicht bei Online-Angeboten: Nur Behörden und der ADAC für seine Mitglieder dürfen das Dokument ausstellen. Kostenpflichtige Internet-Angebote ohne behördlichen Bezug sind unnötig und mitunter wertlos.

Häufig gestellte Fragen

Wo beantrage ich den internationalen Führerschein?

Bei Ihrer örtlichen Führerscheinstelle (Fahrerlaubnisbehörde), in einigen Kommunen auch beim Bürgeramt. Die Antragstellung erfolgt in der Regel persönlich, weil Ihre Identität geprüft wird.

Wie lange ist der internationale Führerschein gültig?

Das übliche Muster nach dem Wiener Übereinkommen von 1968 gilt drei Jahre, längstens jedoch so lange wie Ihr nationaler Führerschein. Das ältere Muster von 1926 ist nur ein Jahr gültig.

Was kostet ein internationaler Führerschein?

Die Gebühr liegt je nach Stelle meist zwischen 15 und 20 Euro. Hinzu können Kosten für ein biometrisches Lichtbild kommen. Die genaue Höhe legt Ihr örtliches Amt fest.

Brauche ich den internationalen Führerschein in der EU?

Nein. Innerhalb der EU und des EWR gilt Ihr deutscher Kartenführerschein direkt. Der internationale Führerschein ist nur für viele Länder außerhalb der EU und des EWR nötig.

Gilt der internationale Führerschein allein?

Nein. Er ist nur ein Begleitdokument und gilt ausschließlich zusammen mit Ihrem nationalen Kartenführerschein. Bei einer Kontrolle müssen Sie immer beide vorlegen.

Kann ich den internationalen Führerschein mit einem Papierführerschein beantragen?

Nein. Sie brauchen einen gültigen EU-Kartenführerschein. Einen alten Papier- oder Stahlführerschein müssen Sie vorher in den Kartenführerschein umtauschen lassen.

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Bußgeldbescheid mit Stift und Brille auf einem Schreibtisch

Bußgeld-Einspruch

Bußgeld-Verfahren: Einspruch einlegen und Rechte kennen

Ein Bußgeldbescheid im Briefkasten ist ärgerlich – doch nicht jeder Bescheid ist rechtens. Du hast das Recht, Einspruch einzulegen und die Vorwürfe prüfen zu lassen.

Ob Geschwindigkeitsüberschreitung, Parkverstoß oder Rotlichtverstoß: Gegen jeden Bußgeldbescheid kannst du innerhalb bestimmter Fristen Widerspruch einlegen. Dabei solltest du die rechtlichen Grundlagen und möglichen Folgen kennen. Ein gut begründeter Einspruch kann zur kompletten Einstellung des Verfahrens führen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Einspruch gegen Bußgeldbescheide ist innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung möglich
  • Der Einspruch muss schriftlich bei der ausstellenden Behörde eingereicht werden
  • Eine Begründung ist nicht zwingend erforderlich, aber oft sinnvoll
  • Bei erfolglosem Einspruch können zusätzliche Kosten für das Gerichtsverfahren entstehen
  • Während des Einspruchsverfahrens musst du das Bußgeld nicht zahlen
  • Ein Rechtsanwalt ist nicht vorgeschrieben, aber bei komplexen Fällen ratsam

Was steht im Bußgeldbescheid

Ein Bußgeldbescheid enthält alle wichtigen Informationen zu dem Vorwurf gegen dich. Die Behörde muss den genauen Tatvorwurf, Ort und Zeitpunkt der Ordnungswidrigkeit sowie die Höhe des Bußgeldes angeben.

Zusätzlich findest du im Bescheid die Rechtsgrundlage für die Sanktion. Bei Verkehrsverstößen ist das meist die Straßenverkehrsordnung. Auch eventuelle Punkte in Flensburg und Fahrverbote werden hier aufgeführt.

Tipp: Prüfe sofort nach Erhalt alle Angaben im Bescheid auf Richtigkeit. Falsche Daten wie Kennzeichen, Tatzeit oder Tatort können Grund für einen erfolgreichen Einspruch sein.

Der Bescheid enthält außerdem eine Rechtsmittelbelehrung. Diese erklärt dir, wie und bis wann du Einspruch einlegen kannst. Die Frist beginnt mit der Zustellung des Bescheids zu laufen.

Einspruch einlegen – so gehst du vor

Den Einspruch reichst du schriftlich bei der Behörde ein, die den Bußgeldbescheid erlassen hat. Ein formloses Schreiben reicht aus. Du musst darin deutlich machen, dass du Einspruch gegen den Bescheid einlegst.

Wichtige Angaben sind dein Name, deine Adresse, das Aktenzeichen des Bußgeldbescheids und eine klare Einspruchserklärung. Ein einfacher Satz wie „Hiermit lege ich Einspruch gegen den Bußgeldbescheid vom [Datum] ein“ genügt.

Du kannst den Einspruch per Post, Fax oder E-Mail versenden. Bei knappen Fristen ist eine Übermittlung mit Sendungsnachweis empfehlenswert. Manche Behörden bieten auch Online-Formulare an.

Achtung: Achte darauf, dass der Einspruch rechtzeitig bei der Behörde ankommt. Maßgeblich ist das Eingangsdatum, nicht das Sendedatum.

Nach deinem Einspruch überprüft zunächst die Verwaltungsbehörde den Fall erneut. Bestätigt sie ihre Einschätzung, leitet sie die Sache an die Staatsanwaltschaft weiter. Diese entscheidet über die weitere Verfolgung oder eine Einstellung des Verfahrens.

Fristen für den Einspruch beachten

Die Frist für den Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid beträgt zwei Wochen. Sie beginnt am Tag nach der Zustellung des Bescheids zu laufen. Bei der Zustellung per Post gilt der dritte Tag nach der Aufgabe als Zustellungstag, sofern nichts anderes nachgewiesen wird.

Samstage, Sonntage und Feiertage werden bei der Fristberechnung mitgezählt. Fällt das Fristende auf einen dieser Tage, verlängert sich die Frist bis zum nächsten Werktag.

Für die fristgerechte Einreichung ist entscheidend, wann der Einspruch bei der Behörde eingeht. Eine verspätete Zustellung wegen Postlaufzeiten geht zu deinen Lasten. Bei knappen Fristen solltest du den Einspruch daher persönlich abgeben oder per Fax senden.

Beispiel Fristberechnung

Bußgeldbescheid erhalten am Montag, 5. März

  • Zustellungstag: Montag, 5. März
  • Fristbeginn: Dienstag, 6. März
  • Fristende: Montag, 19. März (14 Tage später)

Wenn die Einspruchsfrist abgelaufen ist

Ist die zweiwöchige Frist verstrichen, wird der Bußgeldbescheid rechtskräftig. Du musst das Bußgeld zahlen und kannst keine ordentlichen Rechtsmittel mehr einlegen. Das gilt auch, wenn du den Bescheid erst nach Fristablauf erhalten hast.

In besonderen Ausnahmefällen kannst du dennoch eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragen. Das ist möglich, wenn du unverschuldet an der Einhaltung der Frist gehindert warst – etwa durch längere Krankheit oder einen nicht ordnungsgemäß zugestellten Bescheid.

Den Antrag auf Wiedereinsetzung musst du innerhalb von zwei Wochen nach Wegfall des Hindernisses stellen. Gleichzeitig holst du die versäumte Handlung nach, also den Einspruch. Du musst glaubhaft machen, warum du die Frist nicht einhalten konntest.

Die Erfolgsaussichten für eine Wiedereinsetzung sind gering. Die Behörden prüfen sehr streng, ob wirklich ein unverschuldetes Hindernis vorlag. Einfaches Vergessen oder Unkenntnis der Rechtslage reichen nicht aus.

Begründung des Einspruchs

Rechtlich musst du deinen Einspruch nicht begründen. Es genügt, wenn du deutlich machst, dass du gegen den Bußgeldbescheid Widerspruch einlegst. Die Behörde ist dann verpflichtet, den Sachverhalt erneut zu prüfen.

Eine Begründung kann aber durchaus sinnvoll sein. Sie zeigt der Behörde konkret auf, warum du den Bescheid für fehlerhaft hältst. Das erhöht die Chancen, dass das Verfahren bereits in dieser Phase eingestellt wird.

Mögliche Einspruchsgründe sind fehlerhafte Messungen, falsche Personalien, Verjährung oder Verfahrensfehler. Auch wenn du nicht der Fahrer warst, kannst du das als Begründung anführen. Allerdings musst du dann unter Umständen Angaben zur wahren Fahrerperson machen.

Tipp: Bei technischen Verstößen wie Geschwindigkeitsüberschreitungen kannst du die Einsicht in die Messprotokolle und Eichscheine beantragen. Fehler bei der Messung oder Eichung können zur Einstellung führen.

Kosten und Risiken des Einspruchs

Der Einspruch selbst ist kostenfrei. Du musst keine Gebühren an die Behörde zahlen, wenn du Widerspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegst. Auch die erneute Prüfung durch die Verwaltung kostet dich nichts.

Kritisch wird es, wenn dein Einspruch erfolglos bleibt und die Sache vor Gericht geht. Dann entstehen Gerichtskosten und möglicherweise Anwaltsgebühren. Diese können das ursprüngliche Bußgeld deutlich übersteigen.

Verfahrensstand Kosten für dich
Einspruch eingelegt Kostenlos
Verwaltung stellt ein Kostenlos
Staatsanwaltschaft stellt ein Kostenlos
Gerichtsverfahren verloren Gerichtskosten + Anwaltskosten

Bei geringen Bußgeldern solltest du das Kostenrisiko sorgfältig abwägen. Manchmal ist es wirtschaftlicher, das ursprüngliche Bußgeld zu zahlen, statt ein teures Gerichtsverfahren zu riskieren. Anders sieht es bei drohenden Fahrverboten oder hohen Bußgeldern aus.

Verhalten während des Verfahrens

Solange dein Einspruch läuft, musst du das Bußgeld nicht zahlen. Der Bescheid ist nicht vollstreckbar, bis über deinen Widerspruch entschieden wurde. Eine vorzeitige Zahlung gilt als Verzicht auf den Einspruch.

Du solltest während des Verfahrens keine Angaben zur Sache machen, die dich belasten könnten. Bei polizeilichen Ermittlungen hast du ein Aussageverweigerungsrecht. Nutze es, bis du dich mit einem Anwalt beraten hast.

Wenn neue Erkenntnisse auftauchen, die für deinen Fall relevant sind, teile sie der zuständigen Stelle mit. Das können Zeugenaussagen, Fotos vom Tatort oder technische Gutachten sein. Je früher du solche Beweise vorlegst, desto besser.

Achtung: Du kannst deinen Einspruch jederzeit zurückziehen. Dann wird der ursprüngliche Bußgeldbescheid rechtskräftig. Überlege dir diesen Schritt gut, da er nicht rückgängig zu machen ist.

Häufig gestellte Fragen

Kann ich gegen jeden Bußgeldbescheid Einspruch einlegen?

Ja, gegen jeden Bußgeldbescheid steht dir das Recht auf Einspruch zu. Das gilt unabhängig von der Höhe des Bußgeldes oder der Art des Verstoßes. Entscheidend ist nur, dass du die zweiwöchige Frist einhältst.

Brauche ich einen Anwalt für den Einspruch?

Nein, ein Anwalt ist nicht vorgeschrieben. Du kannst den Einspruch selbst einlegen und das Verfahren führen. Bei komplexen Fällen oder hohen Bußgeldern ist anwaltliche Beratung aber empfehlenswert. Ein Anwalt kennt die Erfolgsaussichten besser einzuschätzen.

Was passiert, wenn ich das Bußgeld trotz Einspruch zahle?

Die Zahlung des Bußgeldes gilt als Verzicht auf deinen Einspruch. Das Verfahren wird eingestellt und der Bescheid wird rechtskräftig. Du kannst das Geld nicht zurückfordern, auch wenn dein Einspruch berechtigt gewesen wäre.

Kann sich das Bußgeld durch den Einspruch erhöhen?

Nein, das Bußgeld selbst kann sich durch den Einspruch nicht erhöhen. Es kann aber sein, dass die Behörde bei der erneuten Prüfung zusätzliche Verstöße entdeckt oder eine andere Bewertung vornimmt. Außerdem können bei einem Gerichtsverfahren zusätzliche Kosten entstehen.

Wie lange dauert ein Einspruchsverfahren?

Die Dauer ist sehr unterschiedlich. Stellt die Verwaltung das Verfahren sofort ein, geht es schnell. Kommt es zu einem Gerichtsverfahren, können mehrere Monate vergehen. Die Behörden sind verpflichtet, innerhalb angemessener Zeit zu entscheiden.

Kann ich Akteneinsicht beantragen?

Ja, du hast das Recht auf Einsicht in deine Verfahrensakte. Das umfasst Messprotokolle, Fotos, Zeugenaussagen und andere Unterlagen. Die Akteneinsicht hilft dir, die Erfolgsaussichten deines Einspruchs besser zu beurteilen.

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EU- und internationaler Führerschein auf einem Schreibtisch

Fahrerlaubnis umschreiben

Fahrerlaubnis umschreiben: EU-Führerschein in Deutschland

Wenn du mit einem EU-Führerschein nach Deutschland ziehst, musst du deine Fahrerlaubnis umschreiben lassen. Der Prozess ist deutlich einfacher als bei Nicht-EU-Staaten – eine praktische Prüfung ist nicht erforderlich. Dennoch gibt es bestimmte Fristen, Unterlagen und Kosten zu beachten.

Das Wichtigste in Kürze

  • EU-Führerscheine werden ohne theoretische oder praktische Prüfung umgeschrieben
  • Antrag bei der örtlichen Fahrerlaubnisbehörde mit gültigem EU-Führerschein und Wohnsitznachweis
  • Kosten zwischen 25-35 Euro für die Umschreibung, zusätzlich 6-10 Euro für biometrisches Foto
  • Bearbeitungszeit beträgt in der Regel 2-4 Wochen
  • Bei Klassen C, D oder CE ist eine ärztliche Untersuchung erforderlich
  • Der ausländische Führerschein wird bei Abholung eingezogen

Wann ist eine Umschreibung erforderlich

Grundsätzlich kannst du mit einem gültigen EU-Führerschein in Deutschland fahren. Eine Umschreibung wird aber in bestimmten Situationen zur Pflicht.

Du musst deine Fahrerlaubnis umschreiben, wenn du deinen ordentlichen Wohnsitz nach Deutschland verlegst. Dabei gilt: Wer länger als 185 Tage im Jahr in Deutschland wohnt, hat hier seinen ordentlichen Wohnsitz. Die zuständige Fahrerlaubnisbehörde kann die Umschreibung dann verlangen.

Auch bei einer Verlängerung abgelaufener Fahrerlaubnisklassen ist die Umschreibung notwendig. Das betrifft besonders die Klassen C und D, die nur befristet erteilt werden. Nach Ablauf der Gültigkeit kannst du diese nur noch über das deutsche System verlängern.

Tipp: Auch wenn keine Umschreibepflicht besteht, kann ein deutscher Führerschein praktische Vorteile haben – etwa bei Behördengängen oder Autovermietungen im Ausland.

Voraussetzungen für die Umschreibung

Die Voraussetzungen für die Umschreibung einer EU-Fahrerlaubnis sind in der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) geregelt. Du musst mehrere Bedingungen erfüllen.

Zunächst benötigst du einen gültigen Führerschein aus einem EU-Mitgliedsstaat oder dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR). Dazu gehören alle 27 EU-Staaten plus Island, Liechtenstein und Norwegen. Der Führerschein muss zum Zeitpunkt der Antragstellung noch gültig sein.

Du musst einen ordentlichen Wohnsitz in Deutschland nachweisen können. Das bedeutet: Du bist hier angemeldet und lebst mindestens 185 Tage pro Jahr in Deutschland. Eine einfache Meldebescheinigung reicht als Nachweis aus.

Das Mindestalter für die jeweilige Fahrerlaubnisklasse musst du erreicht haben. Bei den Standard-Klassen B (Pkw) ist das normalerweise kein Problem, da das Mindestalter in der EU weitgehend harmonisiert ist.

Fahrerlaubnisklasse Zusätzliche Voraussetzungen
A, B, BE Keine besonderen Anforderungen
C, CE, C1, C1E Ärztliche Bescheinigung und Sehtestnachweis
D, DE, D1, D1E Ärztliche Bescheinigung und Sehtestnachweis

Erforderliche Unterlagen und Dokumente

Für den Antrag auf Umschreibung musst du verschiedene Unterlagen bei der Fahrerlaubnisbehörde vorlegen. Die Liste ist überschaubar, aber alle Dokumente müssen vollständig und aktuell sein.

Der wichtigste Nachweis ist dein gültiger EU-Führerschein im Original. Eine Kopie reicht nicht aus – die Behörde muss das Originaldokument prüfen können. Bei der Abholung des deutschen Führerscheins wird der ausländische Führerschein eingezogen und an die ausstellende Behörde zurückgesendet.

Du benötigst einen gültigen Personalausweis oder Reisepass sowie eine aktuelle Meldebescheinigung als Nachweis für deinen Wohnsitz in Deutschland. Die Meldebescheinigung darf nicht älter als drei Monate sein.

Ein aktuelles biometrisches Lichtbild ist erforderlich – genau wie bei deutschen Führerscheinen. Das Foto muss den aktuellen Standards entsprechen: 35 x 45 mm, farbig, ohne Kopfbedeckung.

Checkliste Unterlagen

  • Gültiger EU-Führerschein (Original)
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Meldebescheinigung (max. 3 Monate alt)
  • Biometrisches Lichtbild (35 x 45 mm)
  • Bei C/D-Klassen: Ärztliche Bescheinigung nach Anlage 5 FeV
  • Bei C/D-Klassen: Bescheinigung über Sehvermögen

Für die schweren Fahrerlaubnisklassen C, CE, D und DE sind zusätzliche medizinische Nachweise erforderlich. Du brauchst eine ärztliche Bescheinigung nach Anlage 5 der Fahrerlaubnis-Verordnung sowie einen Nachweis über das ausreichende Sehvermögen.

Ablauf und Bearbeitungsdauer

Der Antrag auf Umschreibung läuft über die örtlich zuständige Fahrerlaubnisbehörde. Das ist meist das Straßenverkehrsamt oder Bürgerbüro deines Wohnorts. Viele Behörden bieten mittlerweile Online-Terminbuchung an.

Beim Termin reichst du alle erforderlichen Unterlagen ein und füllst den Antrag aus. Die Sachbearbeitung prüft deine Dokumente und die Übereinstimmung der Fahrerlaubnisklassen. Bei EU-Führerscheinen ist dieser Prozess standardisiert und läuft meist problemlos ab.

Die Bearbeitungszeit beträgt normalerweise 2-4 Wochen. In dieser Zeit wird dein neuer deutscher Führerschein produziert. Bei vollständigen Unterlagen kann es auch schneller gehen – einige Behörden schaffen es in einer Woche.

Während der Bearbeitungszeit kannst du mit deinem EU-Führerschein weiterhin fahren. Du bekommst meist eine Bescheinigung über den laufenden Antrag, falls du bei Kontrollen nachweisen musst, dass die Umschreibung beantragt ist.

Wichtig: Bei der Abholung des deutschen Führerscheins musst du den EU-Führerschein abgeben. Beide gleichzeitig zu besitzen ist nicht erlaubt.

Kosten der Umschreibung

Die Gebühren für die Umschreibung sind in der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) festgelegt. Die Kosten variieren je nach Bundesland leicht, bewegen sich aber in einem überschaubaren Rahmen.

Für die Standard-Umschreibung eines EU-Führerscheins zahlst du zwischen 25 und 35 Euro. Diese Gebühr deckt die Bearbeitung des Antrags und die Ausstellung des deutschen Führerscheins ab.

Zusätzlich entstehen Kosten für das biometrische Lichtbild. Bei den meisten Fotografen oder in Fotoautomaten zahlst du dafür 6-10 Euro. Manche Behörden haben auch eigene Fotogeräte vor Ort.

Bei den Klassen C und D kommen die Kosten für die ärztliche Untersuchung hinzu. Die ärztliche Bescheinigung nach Anlage 5 FeV kostet je nach Arzt zwischen 70 und 150 Euro. Der Sehtest schlägt mit weiteren 6-25 Euro zu Buche.

Kostenpunkt Preis Wann erforderlich
Umschreibungsgebühr 25-35 € Immer
Biometrisches Foto 6-10 € Immer
Ärztliche Untersuchung 70-150 € Nur bei C/D-Klassen
Sehtest 6-25 € Nur bei C/D-Klassen

Besonderheiten bei verschiedenen EU-Ländern

Obwohl EU-Führerscheine grundsätzlich einheitlich anerkannt werden, gibt es bei der Umschreibung einige länderspezifische Besonderheiten. Diese betreffen meist die Zuordnung der Fahrerlaubnisklassen oder besondere Berechtigungen.

Bei älteren Führerscheinen aus EU-Staaten kann eine beglaubigte Übersetzung erforderlich sein. Das betrifft vor allem Dokumente, die noch nicht dem aktuellen EU-Standard entsprechen oder in kyrillischer Schrift ausgestellt sind.

Manche EU-Länder haben nationale Sonderregelungen für bestimmte Fahrzeugtypen. Diese Berechtigungen werden bei der Umschreibung geprüft und soweit möglich in deutsche Klassen übertragen. Bei Unklarheiten entscheidet die zuständige Fahrerlaubnisbehörde nach den Vorgaben der Anlage 11 zur Fahrerlaubnis-Verordnung.

Führerscheine aus den neuen EU-Mitgliedsstaaten werden grundsätzlich anerkannt, wenn sie nach dem EU-Beitritt des jeweiligen Landes ausgestellt wurden. Bei älteren Dokumenten kann die Behörde zusätzliche Nachweise verlangen.

Hinweis: Bei Zweifeln über die Gültigkeit oder Echtheit eines EU-Führerscheins kann die Fahrerlaubnisbehörde Rückfragen bei der ausstellenden Behörde im EU-Ausland stellen.

Häufig gestellte Fragen

Muss ich bei der Umschreibung eines EU-Führerscheins eine Prüfung ablegen?

Nein, bei gültigen EU-Führerscheinen ist weder eine theoretische noch eine praktische Prüfung erforderlich. Die Fahrerlaubnisse werden vollständig anerkannt und direkt umgeschrieben. Nur bei schweren Verstößen oder Zweifeln an der Fahrtauglichkeit kann die Behörde zusätzliche Nachweise verlangen.

Wie lange darf ich mit meinem EU-Führerschein in Deutschland fahren?

Mit einem gültigen EU-Führerschein darfst du grundsätzlich in Deutschland fahren. Wenn du aber deinen ordentlichen Wohnsitz nach Deutschland verlegst, kann die Fahrerlaubnisbehörde die Umschreibung verlangen. Spätestens bei Verlängerung abgelaufener Klassen ist die Umschreibung erforderlich.

Was passiert mit meinem EU-Führerschein nach der Umschreibung?

Der EU-Führerschein wird bei Abholung des deutschen Führerscheins eingezogen und an die ursprünglich ausstellende Behörde zurückgesendet. Du kannst nicht beide Führerscheine gleichzeitig besitzen. Die deutschen Behörden sind verpflichtet, den ausländischen Führerschein einzuziehen.

Welche Fahrerlaubnisklassen werden bei der Umschreibung übertragen?

Alle gültigen Fahrerlaubnisklassen aus dem EU-Führerschein werden entsprechend den deutschen Klassen übertragen. Die Zuordnung erfolgt nach Anlage 11 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Bei besonderen nationalen Berechtigungen prüft die Fahrerlaubnisbehörde, ob eine entsprechende deutsche Klasse existiert.

Kann ich die Umschreibung online beantragen?

Die meisten Fahrerlaubnisbehörden bieten Online-Terminbuchung an, aber der Antrag selbst muss persönlich gestellt werden. Du musst die Originaldokumente vorlegen und den Antrag vor Ort unterschreiben. Einige Bundesländer testen digitale Verfahren, flächendeckend verfügbar sind sie aber noch nicht.

Was kostet die Umschreibung eines EU-Führerscheins?

Die Grundgebühr beträgt 25-35 Euro plus 6-10 Euro für das biometrische Foto. Bei den Klassen C und D kommen Kosten für die ärztliche Untersuchung (70-150 Euro) und den Sehtest (6-25 Euro) hinzu. Insgesamt solltest du mit 35-220 Euro rechnen, je nach Fahrerlaubnisklassen.

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