Kurzzeitkennzeichen beantragen: Kosten, Unterlagen & Ablauf
Kurzzeitkennzeichen beantragen: Kosten, Unterlagen & Ablauf
Ein Kurzzeitkennzeichen erlaubt Probe-, Überführungs- und Werkstattfahrten mit einem noch nicht zugelassenen Fahrzeug – maximal fünf Tage lang und immer nur für ein bestimmtes Fahrzeug.
Das Wichtigste in Kürze
- Das Kurzzeitkennzeichen ist ab dem Tag der Zuteilung höchstens fünf Tage gültig – das Ablaufdatum steht aufgedruckt auf dem Schild.
- Sie beantragen es bei der Zulassungsbehörde (Kfz-Zulassungsstelle) Ihres Wohn- oder Standorts.
- Pflicht ist eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) speziell für das Kurzzeitkennzeichen.
- Gesamtkosten liegen meist zwischen rund 60 und 120 Euro (Gebühr, Schilder, Versicherung) – je nach Kommune und Versicherer.
- Ohne gültige Hauptuntersuchung (HU/TÜV) dürfen Sie damit nur zur nächstgelegenen Prüfstelle fahren.
Was ist ein Kurzzeitkennzeichen?
Das Kurzzeitkennzeichen ist ein amtliches Kennzeichen für einzelne, zeitlich eng begrenzte Fahrten mit einem Fahrzeug, das nicht regulär zugelassen ist. Typische Anlässe sind die Überführung eines gekauften Autos, eine Probefahrt vor dem Kauf, die Fahrt zur Hauptuntersuchung oder zur Werkstatt.
Erkennbar ist es am gelben Feld mit senkrechtem Ablaufdatum am rechten Rand des Schildes. Dort sind Tag, Monat und Jahr abgedruckt, an dem die Gültigkeit endet. Die Kennzeichennummer beginnt nach dem Unterscheidungszeichen des Zulassungsbezirks mit den Ziffern 03 oder 04.
Wichtig: Ein Kurzzeitkennzeichen ist fest an ein konkretes Fahrzeug gebunden. Anders als das Händler-Kennzeichen (rotes Kennzeichen) dürfen Sie es nicht für wechselnde Fahrzeuge nutzen. Fahrzeug-Identifizierungsnummer und Halterdaten werden bei der Zuteilung erfasst.
Voraussetzungen
Damit die Zulassungsstelle ein Kurzzeitkennzeichen zuteilt, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
- Das Fahrzeug ist verkehrssicher und technisch fahrbereit.
- Es liegt eine gültige Hauptuntersuchung (HU) vor – andernfalls gelten Einschränkungen (siehe Kasten unten).
- Eine eVB-Nummer für ein Kurzzeitkennzeichen ist vorhanden (gesonderter Tarif, nicht die normale Kfz-Versicherung).
- Die Halterdaten und die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) sind bekannt und werden nachgewiesen.
Fahrzeug ohne gültige HU: Ist die Hauptuntersuchung abgelaufen oder noch nie erfolgt, schränkt die Behörde die Nutzung ein. Erlaubt sind dann in der Regel nur Fahrten zur nächstgelegenen Prüforganisation (HU) und unmittelbar damit verbundene Werkstattfahrten. Reine Überführungs- oder Probefahrten sind ohne gültige HU nicht zulässig. Klären Sie das vorab mit Ihrer Zulassungsstelle.
Welche Unterlagen brauche ich?
Für die Beantragung halten Sie folgende Dokumente bereit. Je nach Zulassungsbehörde können kleine Abweichungen bestehen.
| Unterlage | Hinweis |
|---|---|
| Personalausweis oder Reisepass | des Antragstellers/Halters; bei Pass zusätzlich Meldebescheinigung |
| eVB-Nummer (Kurzzeitkennzeichen) | elektronische Versicherungsbestätigung, speziell für diesen Kennzeichentyp |
| Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung Teil I | sofern vorhanden; sonst FIN bzw. Datenbestätigung des Herstellers |
| Nachweis der Hauptuntersuchung (HU) | Prüfbericht oder Eintrag in der Zulassungsbescheinigung |
| SEPA-Lastschriftmandat (optional) | nur bei manchen Behörden für die Gebührenzahlung |
| ggf. Vollmacht + Ausweiskopie | wenn eine andere Person den Antrag stellt |
Was kostet ein Kurzzeitkennzeichen?
Die Gesamtkosten setzen sich aus mehreren Posten zusammen. Die Verwaltungsgebühr selbst ist bundeseinheitlich vergleichsweise gering; teurer sind Schilder und Versicherung.
| Posten | Ungefähre Kosten |
|---|---|
| Verwaltungsgebühr der Zulassungsstelle | ca. 13–17 € |
| Kennzeichenschilder (zwei Stück, geprägt) | ca. 20–35 € |
| Kurzzeitversicherung (eVB) | ca. 30–90 € je nach Fahrzeug & Anbieter |
| Summe (Richtwert) | ca. 60–120 € |
Die Versicherungsprämie ist der größte Schwankungsfaktor: Sie hängt von Fahrzeugart, Leistung, Alter des Fahrers und vom Anbieter ab. Ein Preisvergleich vor dem Behördengang lohnt sich. Die genauen Verwaltungsgebühren legt jede Kommune im Rahmen der bundesweiten Gebührenordnung fest.
Wie lange ist ein Kurzzeitkennzeichen gültig?
Die Gültigkeit beträgt maximal fünf Tage, gerechnet ab dem Tag der Zuteilung. Das Enddatum ist im gelben Feld des Schildes fest aufgedruckt und lässt sich nicht verlängern. Läuft die Frist ab, ist eine Weiterfahrt nicht mehr erlaubt; Sie müssten ein neues Kennzeichen beantragen.
Planen Sie das Datum bewusst: Wenn Sie das Kennzeichen am Montag zuteilen lassen, können Sie es typischerweise bis einschließlich des fünften Tages nutzen. Für eine Wochenend-Überführung lassen Sie es also passend kurz vorher ausstellen.
Wer darf mit dem Kurzzeitkennzeichen fahren?
Das Kennzeichen ist an das Fahrzeug gebunden, nicht an eine einzelne Person. Fahren darf jeder, der einen gültigen Führerschein der passenden Klasse besitzt und mit Erlaubnis des Halters fährt. Der Halter muss also nicht selbst am Steuer sitzen. Der Versicherungsschutz aus der Kurzzeitversicherung gilt fahrzeugbezogen.
Zuständigkeit
Zuständig ist die Kfz-Zulassungsbehörde. In den meisten Bundesländern können Sie das Kurzzeitkennzeichen sowohl am Wohnort des Halters als auch am Standort des Fahrzeugs beantragen – praktisch, wenn Sie ein Auto in einer anderen Stadt abholen. Viele Stellen verlangen eine vorherige Terminbuchung. Manche Behörden bieten den Antrag inzwischen teilweise online an.
Schritt für Schritt: Kurzzeitkennzeichen beantragen
- Versicherung abschließen: Holen Sie eine eVB-Nummer für ein Kurzzeitkennzeichen ein – online oder bei Ihrem Kfz-Versicherer. Achten Sie auf den korrekten Tarif für diesen Kennzeichentyp.
- Unterlagen zusammenstellen: Ausweis, eVB-Nummer, Fahrzeugpapiere und HU-Nachweis bereitlegen (siehe Tabelle oben).
- Termin bei der Zulassungsstelle buchen: Wählen Sie die Behörde am Wohn- oder Fahrzeugstandort und prüfen Sie, ob ein Termin nötig ist.
- Antrag stellen: Vor Ort erfassen die Mitarbeiter Halterdaten und FIN, prüfen die HU und teilen Ihnen die Kennzeichennummer zu.
- Gebühr zahlen: Die Verwaltungsgebühr begleichen Sie direkt (Karte, bar oder Lastschrift).
- Schilder prägen lassen: Mit der zugeteilten Nummer lassen Sie die Schilder bei einem Schilderdienst prägen – häufig im oder neben dem Amtsgebäude.
- Plaketten anbringen: Die Behörde versieht die Schilder mit der Zulassungsplakette und der HU-Plakette. Erst danach dürfen Sie fahren.
- Losfahren: Nutzen Sie das Kennzeichen innerhalb der aufgedruckten Frist nur für den zulässigen Zweck.
Checkliste
- ☐ eVB-Nummer für Kurzzeitkennzeichen besorgt (richtiger Tarif)
- ☐ Personalausweis oder Reisepass dabei
- ☐ Fahrzeugpapiere bzw. FIN vorhanden
- ☐ Gültige Hauptuntersuchung nachweisbar
- ☐ Termin bei der Zulassungsstelle gebucht
- ☐ Geld für Gebühr und Schilder eingeplant (ca. 60–120 €)
- ☐ Enddatum so gewählt, dass es zur geplanten Fahrt passt
- ☐ Fahrer mit passendem Führerschein organisiert
Muster: Vollmacht zur Beantragung eines Kurzzeitkennzeichens
Falls jemand anderes den Antrag für Sie stellt, können Sie diese Vorlage nutzen:
Vollmacht
Hiermit bevollmächtige ich
Name, Vorname: ____________________
Anschrift: ________________________
die Person
Name, Vorname: ____________________
Anschrift: ________________________
ein Kurzzeitkennzeichen für das folgende Fahrzeug bei der zuständigen Zulassungsbehörde zu beantragen:
Fahrzeug (Marke/Typ): _____________
Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN): _____________
Die bevollmächtigte Person ist berechtigt, alle hierfür erforderlichen Erklärungen abzugeben und Unterlagen entgegenzunehmen.
Ort, Datum: _______________________
Unterschrift Vollmachtgeber: ______
(Personalausweis-Kopie beifügen)
Tipps
- eVB vorab online holen: Das spart Zeit am Schalter und erlaubt einen Tarifvergleich. Manche Versicherer bieten Kurzzeittarife schon ab kleinem zweistelligen Betrag.
- Standortbehörde nutzen: Holen Sie ein Auto auswärts ab, beantragen Sie das Kennzeichen direkt vor Ort – das spart die Anreise zur eigenen Zulassungsstelle.
- HU prüfen lassen: Klären Sie vor dem Kauf, ob die Hauptuntersuchung gültig ist. Ohne HU sind nur Fahrten zur Prüfstelle erlaubt.
- Frist eng takten: Lassen Sie das Kennzeichen erst kurz vor der Fahrt ausstellen, damit die fünf Tage nicht ungenutzt verstreichen.
- Schilderdienst einplanen: Prüfen Sie die Öffnungszeiten des Prägedienstes – an manchen Standorten schließt er früher als die Behörde.
Häufig gestellte Fragen
Was kostet ein Kurzzeitkennzeichen?
Die Gesamtkosten liegen meist zwischen rund 60 und 120 Euro. Darin enthalten sind die Verwaltungsgebühr (etwa 13–17 €), die geprägten Schilder (etwa 20–35 €) und die Kurzzeitversicherung (etwa 30–90 € je nach Fahrzeug und Anbieter).
Was brauche ich für ein Kurzzeitkennzeichen?
Sie benötigen einen Personalausweis oder Reisepass, eine eVB-Nummer speziell für Kurzzeitkennzeichen, die Fahrzeugpapiere beziehungsweise die FIN sowie einen Nachweis über die gültige Hauptuntersuchung.
Wie lange ist ein Kurzzeitkennzeichen gültig?
Maximal fünf Tage ab dem Tag der Zuteilung. Das Ablaufdatum steht fest auf dem gelben Feld des Schildes und kann nicht verlängert werden. Danach ist eine Weiterfahrt nicht mehr erlaubt.
Wer darf mit einem Kurzzeitkennzeichen fahren?
Jeder mit gültigem Führerschein der passenden Klasse und Erlaubnis des Halters. Das Kennzeichen ist an das Fahrzeug gebunden, nicht an eine Person – der Halter muss nicht selbst fahren.
Was braucht man für ein Kurzzeitkennzeichen ohne TÜV?
Ist keine gültige HU vorhanden, schränkt die Behörde die Nutzung ein. Erlaubt sind dann in der Regel nur Fahrten zur nächstgelegenen Prüfstelle für die Hauptuntersuchung. Reine Überführungs- oder Probefahrten sind ohne gültige HU nicht zulässig.
Wie viel kostet ein Kurzzeitkennzeichen bei der Versicherung?
Die Kurzzeitversicherung kostet je nach Fahrzeugart, Leistung, Alter des Fahrers und Anbieter etwa 30 bis 90 Euro. Ein Online-Vergleich vor dem Behördengang kann die Prämie deutlich senken.
Wo beantrage ich ein Kurzzeitkennzeichen?
Bei der Kfz-Zulassungsbehörde. In den meisten Bundesländern ist das sowohl am Wohnort des Halters als auch am Standort des Fahrzeugs möglich. Viele Stellen verlangen einen vorab gebuchten Termin.
Kann ich ein Kurzzeitkennzeichen verlängern?
Nein. Die Fünf-Tage-Frist lässt sich nicht verlängern. Reicht der Zeitraum nicht, müssen Sie nach Ablauf ein neues Kurzzeitkennzeichen beantragen.
Amtliche Quellen & weiterführende Informationen










