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Katasteramt: Aufgaben, Auszüge, Kosten und so beantragen Sie Liegenschaftsdaten

Sachbearbeiterin im Katasteramt übergibt einem Bürger eine ausgedruckte Liegenschaftskarte am Schalter.

Das Katasteramt führt das amtliche Verzeichnis aller Flurstücke in Deutschland und stellt Liegenschaftskarten, Auszüge aus dem Liegenschaftskataster und amtliche Lagepläne aus. Hier erfahren Sie, welche Unterlagen Sie wofür brauchen, was sie kosten und wie Sie sie beantragen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Katasteramt (amtlich: Vermessungs- und Katasterbehörde) verwaltet das Liegenschaftskataster – die amtliche Beschreibung aller Grundstücke nach Lage, Größe, Grenzen und Nutzung.
  • Typische Dokumente: Liegenschaftskarte (Flurkarte), Auszug aus dem Liegenschaftsbuch, amtlicher Lageplan, Grundstücksnachweis sowie Auskünfte für Bau- und Kaufvorhaben.
  • Kosten liegen je nach Land und Dokument meist zwischen rund 15 und 60 Euro; amtliche Lagepläne für Bauanträge kosten deutlich mehr (häufig 100 bis 300 Euro je nach Aufwand).
  • Die Zuständigkeit liegt bei den Bundesländern – Bezeichnung, Gebühren und Online-Portale unterscheiden sich von Land zu Land.
  • Einfache Auszüge bekommt grundsätzlich jeder; für bestimmte Daten ist ein berechtigtes Interesse oder Eigentum nachzuweisen.

Was ist das Katasteramt? Worum geht es?

Das Katasteramt ist die staatliche Stelle, die das Liegenschaftskataster führt: das flächendeckende, amtliche Verzeichnis aller Grundstücke (Flurstücke) eines Gebiets. Es beschreibt jedes Flurstück nach Lage, Grenzen, Fläche, Nutzungsart und Gebäudebestand und verbindet diese Informationen mit einer Karte. Während das Grundbuch (geführt vom Amtsgericht) die rechtlichen Verhältnisse regelt – also wem ein Grundstück gehört und welche Lasten darauf liegen –, beschreibt das Kataster den tatsächlichen, vermessenen Zustand der Liegenschaft. Beide Register verweisen über die Flurstücksnummer aufeinander.

Die offizielle Bezeichnung variiert je nach Bundesland: „Katasteramt“, „Vermessungs- und Katasteramt“, „Amt für Geoinformation und Bodenordnement“, „Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung“ oder Aufgaben innerhalb der Kreisverwaltung. Gemeint ist überall die zuständige Vermessungs- und Katasterbehörde.

Aufgaben des Katasteramts im Überblick

Die Vermessungs- und Katasterbehörden erledigen vor allem hoheitliche Vermessungs- und Dokumentationsaufgaben:

Aufgabe Was dahintersteckt
Führung des Liegenschaftskatasters Laufende Fortführung aller Flurstücks- und Gebäudedaten (ALKIS)
Liegenschaftsvermessung Grenzfeststellung, Teilung von Grundstücken, Gebäudeeinmessung
Ausstellung von Auszügen Liegenschaftskarte, Liegenschaftsbuch, amtliche Lagepläne
Bereitstellung von Geobasisdaten Karten und Daten für Behörden, Planung, Bauwesen und Private
Abmarkung von Grenzen Setzen und Wiederherstellen von Grenzzeichen vor Ort

Die örtliche Vermessung selbst dürfen je nach Land neben der Behörde auch Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure (ÖbVI) hoheitlich durchführen. Für reine Auszüge wenden Sie sich an das Katasteramt oder das Geodatenportal Ihres Bundeslandes.

Welche Unterlagen Sie bekommen

Dokument Inhalt / Zweck
Liegenschaftskarte (Flurkarte) Maßstäblicher Plan mit Flurstücksgrenzen, Nummern und Gebäuden – Basis für Bauvoranfragen
Auszug aus dem Liegenschaftsbuch Beschreibende Daten: Fläche, Nutzungsart, Eigentümerangaben (eingeschränkt)
Amtlicher Lageplan Geprüfter Plan als Pflichtbestandteil des Bauantrags
Grundstücksnachweis Kombinierter Nachweis aus Karte und beschreibenden Daten
Höhen- und Grenznachweise Angaben zu Geländehöhen und Grenzpunkten

Kosten: Was kostet ein Auszug?

Die Gebühren richten sich nach den Vermessungs- und Katastergebührenordnungen der einzelnen Bundesländer. Die folgenden Werte sind Orientierungsspannen – maßgeblich ist die Gebührenordnung Ihres Landes.

Leistung Übliche Spanne (je nach Land)
Einfacher Karten-/Buchauszug (online) ca. 15–40 €
Amtlicher Auszug / beglaubigt ca. 25–60 €
Amtlicher Lageplan für Bauantrag ca. 100–300 € (aufwandsabhängig)
Grenzfeststellung / Grundstücksteilung mehrere hundert bis über 2.000 € je nach Umfang

Die Gebühren für Vermessungen (Teilung, Grenzfeststellung) hängen stark vom Bodenwert und Aufwand ab und können vierstellig werden. Lassen Sie sich vorab einen Kostenvoranschlag geben.

Zuständigkeit: Wer ist mein Katasteramt?

Das Katasterwesen ist Ländersache. Zuständig ist die Behörde am Lageort des Grundstücks, nicht an Ihrem Wohnort. Die Organisation unterscheidet sich:

  • Stadtstaaten und größere Städte: eigenes Vermessungs- und Katasteramt der Kommune.
  • Flächenländer: oft bei den Landkreisen oder bei einem zentralen Landesamt (z. B. Landesamt für Geoinformation) angesiedelt.
  • Online-Zugang: Viele Länder bieten Geodatenportale, über die Sie Auszüge direkt herunterladen oder bestellen können.

Schritt für Schritt: Auszug aus dem Liegenschaftskataster beantragen

  1. Grundstück identifizieren: Notieren Sie Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer (steht im Grundbuch, Kaufvertrag oder Grundsteuerbescheid). Alternativ reicht oft die vollständige Adresse.
  2. Zuständige Stelle ermitteln: Suchen Sie nach dem Katasteramt oder Geodatenportal des Bundeslandes, in dem das Grundstück liegt.
  3. Dokument wählen: Entscheiden Sie, ob Sie eine Liegenschaftskarte, einen beschreibenden Auszug oder einen amtlichen Lageplan benötigen.
  4. Berechtigung prüfen: Für einfache Auszüge genügt meist die Bestellung; für Eigentümerdaten oder Lagepläne sind Eigentum oder berechtigtes Interesse nachzuweisen.
  5. Antrag stellen: online über das Portal, per E-Mail/Formular oder vor Ort. Geben Sie Verwendungszweck und gewünschten Maßstab an.
  6. Gebühr zahlen: per Online-Bezahlung, Rechnung oder bei Abholung.
  7. Dokument erhalten: Einfache Auszüge gibt es online sofort als PDF; amtliche Lagepläne dauern je nach Auslastung einige Tage bis Wochen.

Checkliste

  • ☐ Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer (oder vollständige Grundstücksadresse) bereitgelegt
  • ☐ Zuständiges Katasteramt / Geodatenportal des Bundeslandes ermittelt
  • ☐ Benötigtes Dokument festgelegt (Karte, Buchauszug, amtlicher Lageplan)
  • ☐ Verwendungszweck geklärt (Bauantrag, Kauf, Grenzklärung, Information)
  • ☐ Nachweis von Eigentum oder berechtigtem Interesse vorbereitet (falls nötig)
  • ☐ Maßstab und Anzahl der Ausfertigungen angegeben
  • ☐ Gebühren und Zahlungsweg geklärt
  • ☐ Ausweis / Vollmacht bereit (bei Vor-Ort-Abholung oder Vertretung)

Muster: Formlose Anfrage an das Katasteramt

Betreff: Antrag auf Auszug aus dem Liegenschaftskataster

Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit beantrage ich einen Auszug aus dem Liegenschaftskataster für folgendes Grundstück:

Gemarkung: __________   Flur: ______   Flurstück: ______
Adresse des Grundstücks: ____________________________

Bitte stellen Sie mir folgendes Dokument aus:
☐ Liegenschaftskarte (Maßstab: ______)   ☐ Auszug aus dem Liegenschaftsbuch   ☐ amtlicher Lageplan
Verwendungszweck: ____________________________

Ich bin Eigentümer/-in des Grundstücks bzw. mache folgendes berechtigtes Interesse geltend: ____________________________

Die anfallenden Gebühren übernehme ich. Bitte teilen Sie mir die Höhe und den Zahlungsweg mit.

Mit freundlichen Grüßen
[Name, Anschrift, Datum]

Tipps

  • Erst online prüfen: Viele Länder stellen einfache Auszüge per Geodatenportal sofort als PDF bereit – das ist schneller und oft günstiger als der Behördengang.
  • Flurstücksnummer parat halten: Sie steht im Grundbuchauszug, Kaufvertrag und im Grundsteuerbescheid und beschleunigt jede Anfrage.
  • Für den Bauantrag rechtzeitig bestellen: Amtliche Lagepläne haben eine Vorlaufzeit – planen Sie mehrere Wochen ein.
  • Kataster ist nicht Grundbuch: Für Eigentums- und Belastungsfragen brauchen Sie zusätzlich einen Grundbuchauszug vom Amtsgericht.
  • Bei Grenzstreit zum ÖbVI oder Katasteramt: Nur eine amtliche Grenzfeststellung mit Abmarkung ist rechtsverbindlich – Zaun oder Hecke sind kein Beweis.

Häufig gestellte Fragen

Was ist ein Katasteramt?

Ein Katasteramt ist die staatliche Vermessungs- und Katasterbehörde, die das Liegenschaftskataster führt – das amtliche Verzeichnis aller Grundstücke nach Lage, Größe, Grenzen und Nutzung. Es stellt Liegenschaftskarten, Auszüge und amtliche Lagepläne aus.

Was macht das Katasteramt?

Das Katasteramt führt und aktualisiert das Liegenschaftskataster, führt Liegenschaftsvermessungen durch (Grenzfeststellung, Grundstücksteilung, Gebäudeeinmessung), markt Grenzen ab und stellt Karten, Auszüge sowie amtliche Lagepläne für Bürger, Behörden und Bauvorhaben bereit.

Was ist der Unterschied zwischen Katasteramt und Grundbuchamt?

Das Katasteramt beschreibt den tatsächlichen, vermessenen Zustand eines Grundstücks (Lage, Grenzen, Fläche). Das Grundbuchamt beim Amtsgericht dokumentiert die rechtlichen Verhältnisse – Eigentümer, Rechte und Lasten. Beide Register sind über die Flurstücksnummer verknüpft.

Was kostet ein Auszug aus dem Liegenschaftskataster?

Einfache Auszüge kosten je nach Bundesland meist rund 15 bis 40 Euro, beglaubigte oder amtliche Ausfertigungen etwa 25 bis 60 Euro. Amtliche Lagepläne für Bauanträge sind aufwandsabhängig und liegen häufig zwischen 100 und 300 Euro.

Wer ist mein zuständiges Katasteramt?

Zuständig ist die Vermessungs- und Katasterbehörde am Lageort des Grundstücks, nicht an Ihrem Wohnort. Je nach Bundesland ist das ein kommunales Vermessungsamt, eine Behörde beim Landkreis oder ein zentrales Landesamt für Geoinformation.

Kann jeder einen Katasterauszug beantragen?

Einfache Karten- und Flurstücksdaten kann grundsätzlich jeder beantragen. Für personenbezogene Daten wie Eigentümerangaben oder bestimmte detaillierte Auszüge müssen Sie Eigentum oder ein berechtigtes Interesse nachweisen.

Wie lange dauert es, bis ich einen Auszug bekomme?

Einfache Auszüge über das Geodatenportal erhalten Sie häufig sofort als PDF. Beglaubigte Dokumente oder amtliche Lagepläne dauern je nach Behörde und Auslastung einige Tage bis mehrere Wochen.

Brauche ich für einen Bauantrag das Katasteramt?

Ja. Der amtliche Lageplan ist in den meisten Bundesländern ein Pflichtbestandteil des Bauantrags. Er wird vom Katasteramt oder von einem Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur (ÖbVI) erstellt und geprüft.