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Mutterschaftsgeld beantragen 2026: Höhe, Dauer und Antrag Schritt für Schritt

Schwangere Frau am hellen Schreibtisch prüft Unterlagen und Laptop zum Antrag auf Mutterschaftsgeld

Mutterschaftsgeld sichert Ihr Einkommen rund um die Geburt: in der Regel sechs Wochen vor dem errechneten Termin und acht Wochen danach. Wer es beantragt, von wem das Geld kommt und wie hoch es ausfällt, hängt von Ihrer Krankenversicherung und Ihrem Beschäftigungsstatus ab.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Schutzfrist beträgt 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt (12 Wochen bei Früh-, Mehrlings- und Kindern mit Behinderung).
  • Gesetzlich Versicherte mit eigener Mitgliedschaft erhalten von der Krankenkasse bis zu 13 Euro pro Kalendertag; der Arbeitgeber stockt auf das durchschnittliche Nettoentgelt auf (Arbeitgeberzuschuss).
  • Den Antrag bei der Krankenkasse stellen Sie mit der ärztlichen Bescheinigung über den voraussichtlichen Entbindungstermin, frühestens 7 Wochen vor dem Termin.
  • Privat oder familienversicherte Frauen erhalten einmalig maximal 210 Euro vom Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS), nicht von der eigenen Kasse.
  • Mutterschaftsgeld ist steuer- und sozialabgabenfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt.

Was ist Mutterschaftsgeld?

Mutterschaftsgeld ist eine Leistung des Mutterschutzes. Sie gleicht den Verdienstausfall während der gesetzlichen Schutzfristen vor und nach der Geburt aus, in denen ein Beschäftigungsverbot gilt. Ziel ist, dass werdende und frischgebackene Mütter ihre Erwerbstätigkeit unterbrechen können, ohne ihr Einkommen zu verlieren.

Anspruch haben Frauen, die in einem Arbeitsverhältnis stehen oder deren Arbeitsverhältnis während der Schwangerschaft zulässig aufgelöst wurde, sowie unter Voraussetzungen auch geringfügig Beschäftigte und Frauen in Heimarbeit. Das Mutterschaftsgeld setzt sich häufig aus zwei Teilen zusammen: der Zahlung der Krankenkasse (bzw. des BAS) und dem Arbeitgeberzuschuss.

Mutterschaftsgeld und Arbeitgeberzuschuss sind nicht dasselbe wie das Elterngeld. Das Mutterschaftsgeld läuft während der Schutzfristen, das Elterngeld schließt danach an. Mutterschaftsgeld wird allerdings auf das Elterngeld der betroffenen Monate angerechnet.

Wer zahlt Mutterschaftsgeld?

Wer Ihre Leistung auszahlt, richtet sich nach Ihrem Versicherungsstatus:

Ihre Situation Zuständige Stelle Leistung
Gesetzlich versichert mit eigener Mitgliedschaft (auch freiwillig mit Krankengeldanspruch) Ihre gesetzliche Krankenkasse bis 13 €/Kalendertag + Arbeitgeberzuschuss
Privat versichert, aber in einem Arbeitsverhältnis Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) einmalig max. 210 € + Arbeitgeberzuschuss
Familienversichert (gesetzlich, ohne eigene Mitgliedschaft) im Arbeitsverhältnis Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) einmalig max. 210 € + Arbeitgeberzuschuss
Geringfügig beschäftigt (Minijob), gesetzlich versichert Krankenkasse bzw. BAS je nach Status nach den jeweiligen Regeln

Den Arbeitgeberzuschuss zahlt immer der Arbeitgeber, sofern das durchschnittliche kalendertägliche Nettoentgelt über 13 Euro liegt. Er gleicht die Differenz zwischen 13 Euro und Ihrem Nettoentgelt aus.

Wie hoch ist das Mutterschaftsgeld?

Die Höhe hängt von Ihrem Nettoverdienst der letzten Monate vor der Schutzfrist ab. Grundlage ist das durchschnittliche kalendertägliche Nettoentgelt der letzten drei abgerechneten Kalendermonate (bzw. 13 Wochen bei wöchentlicher Abrechnung).

Bestandteil Betrag
Krankenkasse (gesetzlich versichert) bis zu 13 € pro Kalendertag
Arbeitgeberzuschuss Differenz zwischen 13 € und dem durchschnittlichen Netto pro Tag
Gesamt in der Regel das volle durchschnittliche Nettoentgelt
Privat-/Familienversicherte (BAS) einmalig max. 210 €

Rechenbeispiel: Liegt Ihr durchschnittliches Nettoentgelt bei 60 Euro pro Kalendertag, zahlt die Krankenkasse 13 Euro und der Arbeitgeber stockt um 47 Euro auf. Unterm Strich erhalten Sie weiterhin rund 60 Euro täglich, also annähernd Ihr gewohntes Netto. Liegt Ihr Netto unter 13 Euro pro Tag, entfällt der Arbeitgeberzuschuss.

Die 13 Euro Höchstbetrag der Krankenkasse sind seit Jahren unverändert. Der Großteil der Leistung kommt deshalb bei den meisten Beschäftigten über den Arbeitgeberzuschuss. Ohne Beschäftigungsverhältnis und ohne eigenen Krankengeldanspruch besteht in der Regel kein Anspruch auf das laufende Mutterschaftsgeld der Kasse.

Wie lange wird Mutterschaftsgeld gezahlt?

Die Schutzfrist und damit der Bezugszeitraum richten sich nach dem Mutterschutzgesetz:

Situation Vor der Geburt Nach der Geburt
Regelfall (Einzelkind) 6 Wochen 8 Wochen
Mehrlingsgeburt 6 Wochen 12 Wochen
Frühgeburt 6 Wochen 12 Wochen (plus nicht genutzte Tage davor)
Kind mit Behinderung (auf Antrag) 6 Wochen 12 Wochen

Wird das Kind später als errechnet geboren, verlängert sich die Frist davor entsprechend, ohne dass die acht Wochen danach verkürzt werden. Tage, die vor der Geburt nicht in Anspruch genommen wurden, werden bei einer Frühgeburt an die Frist nach der Geburt angehängt.

Welche Unterlagen brauchen Sie?

  • Ärztliche Bescheinigung über den voraussichtlichen Entbindungstermin (ausgestellt frühestens 7 Wochen vor dem Termin) für die Krankenkasse oder das BAS.
  • Geburtsbescheinigung des Kindes (Original, für Mutterschaftsgeld), die Sie nach der Geburt nachreichen.
  • Angaben zu Ihrem Arbeitsverhältnis für den Arbeitgeberzuschuss (der Arbeitgeber rechnet selbst ab).
  • Bei Privat-/Familienversicherten: Antragsformular des Bundesamts für Soziale Sicherung mit Nachweis des Arbeitsverhältnisses.

Schritt für Schritt: Mutterschaftsgeld beantragen

So gehen Sie vor, damit die Zahlung pünktlich zur Schutzfrist startet:

  1. Status klären. Prüfen Sie, ob Sie gesetzlich mit eigener Mitgliedschaft, familienversichert oder privat versichert sind. Das entscheidet, ob Krankenkasse oder BAS zuständig ist.
  2. Termin-Bescheinigung holen. Lassen Sie sich frühestens 7 Wochen vor dem errechneten Termin von Ihrer Frauenärztin oder Hebamme die Bescheinigung über den voraussichtlichen Entbindungstermin ausstellen.
  3. Antrag bei der Krankenkasse stellen. Reichen Sie die Bescheinigung bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse ein, viele Kassen bieten dafür ein Online-Formular oder die App an.
  4. Privat-/Familienversicherte: BAS-Antrag. Füllen Sie den Antrag des Bundesamts für Soziale Sicherung aus und fügen Sie die Termin-Bescheinigung sowie den Nachweis des Arbeitsverhältnisses bei.
  5. Arbeitgeber informieren. Teilen Sie Ihrem Arbeitgeber die Schwangerschaft und den voraussichtlichen Termin mit. Den Arbeitgeberzuschuss berechnet und zahlt er ohne gesonderten Antrag.
  6. Geburt melden. Reichen Sie nach der Geburt die Geburtsbescheinigung bei der Krankenkasse bzw. dem BAS nach, damit die Frist nach der Geburt korrekt abgerechnet wird.
  7. Elterngeld vorbereiten. Beantragen Sie parallel das Elterngeld bei der Elterngeldstelle, da es nahtlos an die Schutzfrist anschließt.

Checkliste

  • ☐ Versicherungsstatus geprüft (Krankenkasse oder BAS)
  • ☐ Ärztliche Bescheinigung über den Entbindungstermin (frühestens 7 Wochen vorher) eingeholt
  • ☐ Antrag bei Krankenkasse bzw. BAS gestellt
  • ☐ Arbeitgeber über Schwangerschaft und Termin informiert
  • ☐ Beginn der Schutzfrist (6 Wochen vor Termin) notiert
  • ☐ Geburtsbescheinigung nach der Geburt nachgereicht
  • ☐ Elterngeldantrag vorbereitet bzw. gestellt
  • ☐ Bankverbindung bei Krankenkasse/BAS hinterlegt

Muster: Anschreiben zur Beantragung des Mutterschaftsgeldes bei der Krankenkasse

Absenderin: [Vorname Nachname], [Straße, PLZ Ort] Versichertennummer: [Nr.] An: [Name der Krankenkasse], [Anschrift] [Ort], [Datum]

Betreff: Antrag auf Mutterschaftsgeld

Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit beantrage ich Mutterschaftsgeld nach dem Mutterschutzgesetz. Mein voraussichtlicher Entbindungstermin ist der [Datum]. Die ärztliche Bescheinigung über den voraussichtlichen Entbindungstermin füge ich im Original bei.

Ich bin bei Ihnen mit eigener Mitgliedschaft gesetzlich versichert und stehe in einem Arbeitsverhältnis bei [Arbeitgeber]. Bitte überweisen Sie das Mutterschaftsgeld auf folgendes Konto:
IBAN: [IBAN] · Kontoinhaberin: [Name]

Die Geburtsbescheinigung reiche ich unmittelbar nach der Geburt nach. Für Rückfragen erreichen Sie mich unter [Telefon/E-Mail].

Mit freundlichen Grüßen
[Unterschrift / Name]

Tipps

  • Frühzeitig einreichen: Holen Sie die Termin-Bescheinigung, sobald die 7-Wochen-Grenze erreicht ist, und reichen Sie sie sofort ein, damit das Geld zum Start der Schutzfrist fließt.
  • Online-Service nutzen: Viele Krankenkassen bieten den Antrag per App oder Online-Postfach an, das ist schneller als der Postweg.
  • Elterngeld mitdenken: Da Mutterschaftsgeld auf das Elterngeld angerechnet wird, planen Sie die Elterngeldmonate so, dass die Schutzfrist berücksichtigt ist.
  • Belege aufbewahren: Behalten Sie Kopien aller Bescheinigungen und des Antrags, falls Rückfragen kommen.
  • Bei Kündigungsschutz informieren: Während der Schwangerschaft und bis vier Monate nach der Geburt gilt ein besonderer Kündigungsschutz. Eine zulässige Auflösung des Arbeitsverhältnisses ändert den Mutterschaftsgeld-Anspruch nicht automatisch.

Häufig gestellte Fragen

Wie lange bekommt man Mutterschaftsgeld?

In der Regel sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin und acht Wochen nach der Geburt. Bei Mehrlings- und Frühgeburten sowie bei einem Kind mit Behinderung verlängert sich die Frist nach der Geburt auf zwölf Wochen.

Wer zahlt Mutterschaftsgeld?

Gesetzlich Versicherte mit eigener Mitgliedschaft erhalten bis zu 13 Euro pro Kalendertag von ihrer Krankenkasse, der Arbeitgeber zahlt den Zuschuss bis zum Nettoentgelt. Privat- und familienversicherte Frauen erhalten einmalig maximal 210 Euro vom Bundesamt für Soziale Sicherung.

Was ist Mutterschaftsgeld?

Mutterschaftsgeld ist eine Leistung des Mutterschutzes, die den Verdienstausfall während der gesetzlichen Schutzfristen vor und nach der Geburt ausgleicht. So können Mütter ihre Arbeit unterbrechen, ohne ihr Einkommen zu verlieren.

Wann muss man Mutterschaftsgeld beantragen?

Sobald Ihnen die ärztliche Bescheinigung über den voraussichtlichen Entbindungstermin vorliegt, also frühestens sieben Wochen vor dem Termin. Reichen Sie sie zügig bei der Krankenkasse oder dem BAS ein, damit das Geld zum Beginn der Schutzfrist fließt.

Wie hoch ist das Mutterschaftsgeld?

Die Krankenkasse zahlt bis zu 13 Euro pro Kalendertag, der Arbeitgeber stockt auf das durchschnittliche Nettoentgelt der letzten drei Kalendermonate auf. In der Summe erhalten Beschäftigte meist annähernd ihr gewohntes Nettoeinkommen.

Wie viel Mutterschaftsgeld bekomme ich?

Maßgeblich ist Ihr durchschnittliches kalendertägliches Nettoentgelt der letzten drei abgerechneten Monate. Bis 13 Euro täglich übernimmt die Krankenkasse, den Rest der Arbeitgeber. Privat- oder familienversicherte Frauen erhalten einmalig maximal 210 Euro.

Wie wird Mutterschaftsgeld berechnet?

Grundlage ist das durchschnittliche Nettoentgelt der letzten drei abgerechneten Kalendermonate vor Beginn der Schutzfrist, umgerechnet auf den Kalendertag. Davon zahlt die Krankenkasse bis zu 13 Euro, die Differenz zum Netto trägt der Arbeitgeber als Zuschuss.

Wird Mutterschaftsgeld auf das Elterngeld angerechnet?

Ja. Mutterschaftsgeld und Arbeitgeberzuschuss werden in den betroffenen Lebensmonaten voll auf das Elterngeld angerechnet, sodass für diese Monate in der Regel kein zusätzliches Elterngeld gezahlt wird.