GEZ-Befreiung beantragen 2026: Voraussetzungen, Antrag & Muster

📖 Lesezeit: 8 Min · 📅 17. Juni 2026
Wer eine Sozialleistung wie Bürgergeld, Grundsicherung oder Wohngeld bezieht oder das Merkmal „RF“ im Schwerbehindertenausweis hat, kann sich vom Rundfunkbeitrag (umgangssprachlich „GEZ“) befreien lassen oder ihn auf ein Drittel ermäßigen. Der Antrag läuft zentral über den Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio.
Inhaltsverzeichnis
Das Wichtigste in Kürze
- Der Rundfunkbeitrag liegt seit 2021 bei 18,36 Euro pro Monat je Wohnung (Stand 2026); eine Erhöhung war im Gespräch, eine Befreiung setzt den Beitrag auf 0 Euro.
- Befreit wird, wer eine im Gesetz genannte Sozialleistung bezieht (z. B. Bürgergeld, Grundsicherung, BAföG, Wohngeld) oder das Merkzeichen „RF“ im Schwerbehindertenausweis hat.
- Wer knapp über der Einkommensgrenze liegt, kann eine Befreiung im Härtefall beantragen.
- Maßgeblich ist immer ein aktueller Nachweis (Bewilligungsbescheid) – ohne Beleg keine Befreiung.
- Eine rückwirkende Befreiung ist bis zu drei Jahre möglich, wenn die Voraussetzungen schon damals vorlagen.
Worum geht es bei der GEZ-Befreiung?
Die „GEZ“ gibt es seit 2013 nicht mehr unter diesem Namen. Zuständig ist heute der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio. Der Rundfunkbeitrag wird pro Wohnung erhoben, unabhängig davon, wie viele Personen dort leben und ob überhaupt ein Fernseher vorhanden ist. Eine Befreiung oder Ermäßigung ist nur in den gesetzlich festgelegten Fällen möglich – sie wird nicht automatisch gewährt, sondern muss beantragt werden.
Befreiung bedeutet: Sie zahlen 0 Euro. Ermäßigung bedeutet: Sie zahlen ein Drittel des Beitrags (rund 6,12 Euro im Monat). Welche Variante greift, hängt vom Befreiungsgrund ab. Die meisten Sozialleistungen führen zur vollen Befreiung, das Merkzeichen „RF“ allein meist zur Ermäßigung.
Wer hat Anspruch? Die wichtigsten Voraussetzungen
Anspruch auf eine vollständige Befreiung haben vor allem Empfänger bestimmter Sozialleistungen. Entscheidend ist der laufende Bezug – nicht das tatsächliche Einkommen, das prüft bereits das Sozial- oder Wohngeldamt.
| Grund | Folge | Nachweis |
|---|---|---|
| Bürgergeld (ehem. Arbeitslosengeld II / Hartz 4) | Volle Befreiung | Bewilligungsbescheid Jobcenter |
| Grundsicherung im Alter / bei Erwerbsminderung (SGB XII) | Volle Befreiung | Bescheid Sozialamt |
| Sozialhilfe / Hilfe zum Lebensunterhalt | Volle Befreiung | Bescheid Sozialamt |
| Wohngeld (als Härtefall, wenn Beitrag das Einkommen übersteigt) | Volle Befreiung | Wohngeldbescheid |
| BAföG / Berufsausbildungsbeihilfe (wenn nicht bei Eltern wohnend) | Volle Befreiung | BAföG-Bescheid |
| Asylbewerberleistungen | Volle Befreiung | Leistungsbescheid |
| Merkzeichen „RF“ im Schwerbehindertenausweis | Ermäßigung auf ein Drittel | Schwerbehindertenausweis |
| Taubblinde Menschen / Empfänger von Blindenhilfe | Volle Befreiung | Ausweis / Bescheid |
Rentner und die Einkommensgrenze
Eine eigene Befreiung „für Rentner“ gibt es nicht. Eine niedrige Rente allein reicht nicht aus. Wer aber wegen geringer Rente Grundsicherung im Alter bezieht, wird befreit. Liegt das Einkommen nur knapp über der Grenze für Grundsicherung, kommt ein Härtefallantrag in Betracht: Übersteigt das Einkommen die maßgebliche Bedarfsgrenze um weniger als den monatlichen Rundfunkbeitrag, ist eine Befreiung möglich. Das Sozialamt stellt dafür eine entsprechende Bescheinigung über die fehlende Hilfebedürftigkeit aus.
Schwerbehinderung: Das Merkzeichen „RF“
Ein Grad der Behinderung (GdB) von 50, 80 oder 100 allein führt nicht zur Befreiung. Entscheidend ist das Merkzeichen „RF“ im Schwerbehindertenausweis. Es erhalten unter anderem blinde oder stark sehbehinderte Menschen, gehörlose Menschen sowie Personen, die wegen ihrer Behinderung dauerhaft nicht an öffentlichen Veranstaltungen teilnehmen können. Mit „RF“ zahlen Sie in der Regel den ermäßigten Beitrag (ein Drittel), nicht 0 Euro.
Diese Unterlagen brauchen Sie
- Ausgefülltes Antragsformular (online oder als PDF)
- Ihre Beitragsnummer, falls bereits vorhanden (steht auf jedem Schreiben des Beitragsservice)
- Aktueller Nachweis des Befreiungsgrundes: Bewilligungsbescheid bzw. Kopie des Schwerbehindertenausweises mit Merkzeichen „RF“
- Name, Anschrift und Geburtsdatum der antragstellenden Person
Der Bescheid darf nicht zu alt sein und sollte den laufenden Bewilligungszeitraum abdecken. Eine bloße Kontoauszug-Kopie oder eine Selbstauskunft genügt nicht – verlangt wird der amtliche Bescheid der jeweiligen Behörde.
Was kostet die Befreiung – und ab wann gilt sie?
Der Antrag selbst ist kostenlos. Die Befreiung gilt grundsätzlich ab dem Monat, der dem Eingang des vollständigen Antrags folgt, und wird in der Regel für den Zeitraum bewilligt, für den der Nachweis gilt (bei Bürgergeld z. B. der Bewilligungszeitraum des Jobcenters). Eine rückwirkende Befreiung ist bis zu drei Jahre möglich, sofern der Befreiungsgrund in diesem Zeitraum bereits bestand und belegt werden kann.
| Punkt | Wert / Regel |
|---|---|
| Rundfunkbeitrag (voll, Stand 2026) | 18,36 € / Monat je Wohnung |
| Ermäßigter Beitrag (z. B. Merkzeichen „RF“) | rund 6,12 € / Monat (ein Drittel) |
| Befreiter Beitrag | 0 € / Monat |
| Antragskosten | kostenlos |
| Rückwirkung möglich | bis zu 3 Jahre |
| Geltungsdauer der Befreiung | i. d. R. Dauer des Bewilligungszeitraums |
Schritt für Schritt: GEZ-Befreiung beantragen
- Befreiungsgrund prüfen. Klären Sie, ob Sie eine der genannten Leistungen beziehen oder das Merkzeichen „RF“ haben. Bei knappem Einkommen prüfen Sie den Härtefall.
- Nachweis besorgen. Halten Sie den aktuellen Bewilligungsbescheid oder die Ausweiskopie bereit. Achten Sie darauf, dass der Bewilligungszeitraum erkennbar ist.
- Antragsweg wählen. Am schnellsten geht es online über das Portal des Beitragsservice. Alternativ können Sie das PDF-Formular ausdrucken und per Post senden.
- Formular ausfüllen. Tragen Sie persönliche Daten, Beitragsnummer (falls vorhanden) und den Befreiungsgrund ein. Wählen Sie zwischen Befreiung und Ermäßigung.
- Nachweis hochladen oder beilegen. Online laden Sie den Bescheid als Scan oder Foto hoch, per Post legen Sie eine gut lesbare Kopie bei – keine Originale verschicken.
- Absenden und Bestätigung abwarten. Sie erhalten einen schriftlichen Bescheid. Bis dahin gezahlte Beiträge werden bei rückwirkender Bewilligung erstattet oder verrechnet.
- Verlängerung im Blick behalten. Läuft Ihr Bewilligungszeitraum aus, müssen Sie mit dem neuen Bescheid erneut einen Antrag stellen – sonst lebt die Beitragspflicht automatisch wieder auf.
Checkliste
- ☐ Befreiungs- oder Ermäßigungsgrund geprüft
- ☐ Aktuellen Bewilligungsbescheid / Ausweiskopie zur Hand
- ☐ Beitragsnummer herausgesucht (falls vorhanden)
- ☐ Antragsformular vollständig ausgefüllt
- ☐ Befreiung oder Ermäßigung korrekt angekreuzt
- ☐ Nachweis als lesbarer Scan / Kopie beigefügt
- ☐ Bei Bedarf rückwirkende Befreiung angegeben
- ☐ Antrag abgesendet und Eingang notiert
- ☐ Ablaufdatum des Bewilligungszeitraums vermerkt (für Verlängerung)
Muster: Formloser Antrag auf Befreiung
Den Antrag stellen Sie idealerweise über das offizielle Formular. Ist das nicht möglich, genügt ein formloses Schreiben mit Nachweis. Sie können folgende Vorlage anpassen:
[Vorname Nachname] [Straße und Hausnummer] [PLZ Ort] Beitragsnummer: [falls vorhanden]
ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
50656 Köln
Betreff: Antrag auf Befreiung vom Rundfunkbeitrag
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit beantrage ich die Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht für meine Wohnung unter der oben genannten Anschrift.
Als Befreiungsgrund liegt vor: [z. B. Bezug von Bürgergeld / Grundsicherung / Merkzeichen „RF“]. Den entsprechenden Nachweis füge ich in Kopie bei. Der Bewilligungszeitraum läuft vom [Datum] bis [Datum].
Sofern die Voraussetzungen bereits früher vorlagen, beantrage ich die Befreiung rückwirkend ab [Datum].
Mit freundlichen Grüßen
[Ort, Datum] [Unterschrift]Tipps
- Nicht abwarten: Stellen Sie den Antrag, sobald der Bewilligungsbescheid vorliegt. Je früher, desto weniger müssen Sie zwischenzeitlich zahlen oder zurückfordern.
- Fristen der Behörden nutzen: Viele Jobcenter und Sozialämter vermerken den Hinweis zur Rundfunkbeitragsbefreiung direkt im Bescheid – darauf können Sie sich beziehen.
- Verlängerung rechtzeitig: Die Befreiung endet mit dem Bewilligungszeitraum. Tragen Sie sich das Ablaufdatum in den Kalender und beantragen Sie früh genug neu.
- Bei Ablehnung Widerspruch prüfen: Gegen einen ablehnenden Bescheid können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen – etwa wenn ein Härtefall nicht ausreichend gewürdigt wurde.
- Eine Wohnung, ein Beitrag: Wird in Ihrer Wohnung bereits jemand zur Beitragszahlung herangezogen oder ist befreit, müssen Sie nicht zusätzlich zahlen – melden Sie das mit der Beitragsnummer des Mitbewohners.
Häufig gestellte Fragen
Wer kann sich von der GEZ befreien lassen?
Befreit werden Empfänger bestimmter Sozialleistungen wie Bürgergeld, Grundsicherung, Sozialhilfe, BAföG oder Wohngeld sowie Menschen mit dem Merkzeichen „RF“ im Schwerbehindertenausweis. Maßgeblich ist der laufende Bezug, nachgewiesen durch den aktuellen Bewilligungsbescheid.
Können Rentner sich vom Rundfunkbeitrag befreien lassen?
Eine niedrige Rente allein reicht nicht. Rentner werden befreit, wenn sie Grundsicherung im Alter beziehen. Liegt das Einkommen nur knapp über der Bedarfsgrenze, ist eine Befreiung als Härtefall möglich – das Sozialamt stellt dafür eine Bescheinigung aus.
Wie hoch ist die Einkommensgrenze für die GEZ-Befreiung?
Es gibt keine feste Euro-Grenze. Entscheidend ist, ob Sie eine anspruchsbegründende Sozialleistung erhalten. Beim Härtefall gilt: Übersteigt Ihr Einkommen die maßgebliche Bedarfsgrenze (z. B. für Grundsicherung) um weniger als den monatlichen Rundfunkbeitrag, können Sie befreit werden.
Bekomme ich mit Schwerbehinderung (GdB 50) eine Befreiung?
Ein Grad der Behinderung von 50 allein genügt nicht. Ausschlaggebend ist das Merkzeichen „RF“ im Schwerbehindertenausweis. Mit „RF“ zahlen Sie meist den ermäßigten Beitrag (ein Drittel), nicht 0 Euro. Wer zusätzlich eine Sozialleistung bezieht, kann voll befreit werden.
Werde ich mit Wohngeld vom Rundfunkbeitrag befreit?
Wohngeldbezug kann zur Befreiung führen, wenn der Rundfunkbeitrag dazu führt, dass Ihr Einkommen unter die maßgebliche Bedarfsgrenze fällt (Härtefall). Sie weisen den Wohngeldbescheid nach; geprüft wird, ob ohne den Beitrag Hilfebedürftigkeit bestünde.
Ist eine rückwirkende Befreiung möglich?
Ja. Eine rückwirkende Befreiung ist bis zu drei Jahre möglich, sofern der Befreiungsgrund in diesem Zeitraum bereits vorlag und nachgewiesen werden kann. Bereits gezahlte Beiträge werden dann erstattet oder verrechnet.
Welches Formular brauche ich für die Befreiung?
Sie nutzen den Online-Antrag des Beitragsservice oder das PDF-Antragsformular „Antrag auf Befreiung oder Ermäßigung von der Rundfunkbeitragspflicht“. Dem Antrag legen Sie immer den aktuellen Nachweis bei – Studierende ohne BAföG können in der Regel keine Befreiung über diesen Weg erhalten.
Wie lange gilt die Befreiung?
Die Befreiung gilt in der Regel für die Dauer Ihres Bewilligungszeitraums (z. B. der Bürgergeld-Bewilligung). Danach müssen Sie mit dem neuen Bescheid erneut einen Antrag stellen, sonst lebt die Beitragspflicht automatisch wieder auf.
Amtliche Quellen:
Leben und Wohnen
- Aktuelle Informationen
- Deutsche Post
- Dokumente beglaubigen
- Fundsachen abgeben
- GEZ
- GEZ-Befreiung beantragen 2026
- Hauptwohnsitz ummelden
- Kautionsbürgschaft
- Kinderreisepass beantragen
- Kirchenaustritt
- Mietvertrag kündigen
- Personalausweis verlängern
- Personalausweis verloren
- Schufa-Auskunft
- Vollmacht für Behördengänge
- Wohnsitz abmelden
- Wohnungsgeberbestätigung
- Wohnungsübergabeprotokoll
- Zweitwohnsitz anmelden
