Wärmepumpe-Förderung 2026: Höhe, Antrag & Voraussetzungen

📖 Lesezeit: 9 Min · 📅 17. Juni 2026
Für den Tausch einer alten Heizung gegen eine Wärmepumpe übernimmt der Staat über die KfW einen erheblichen Teil der Kosten – in günstigen Fällen bis zu 70 Prozent. Wer die Förderung erhalten will, muss den Antrag vor Auftragsvergabe stellen und mehrere Voraussetzungen erfüllen.
Inhaltsverzeichnis
Das Wichtigste in Kürze
- Die Wärmepumpen-Förderung läuft über die KfW (Programm 458, Heizungsförderung für Privatpersonen) – nicht mehr über das BAFA wie bei früheren Programmen.
- Der Zuschuss setzt sich aus einer Grundförderung von 30 % plus möglichen Boni zusammen und kann in Summe bis zu 70 % der förderfähigen Kosten erreichen.
- Maximal förderfähig sind 30.000 Euro Investitionskosten je Wohneinheit beim selbstgenutzten Einfamilienhaus – der höchste Zuschuss liegt damit bei rund 21.000 Euro.
- Der Antrag muss vor Vertragsabschluss mit dem Fachbetrieb gestellt werden; ein Liefer- und Leistungsvertrag mit aufschiebender Bedingung ist Voraussetzung.
- Gefördert wird nur der Heizungstausch im Bestand (Gebäude älter als fünf Jahre), nicht der Neubau.
Worum geht es bei der Wärmepumpen-Förderung?
Seit 2024 ist die Heizungsförderung Teil der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Tauschen Sie eine alte Öl-, Gas-, Kohle- oder Nachtspeicherheizung gegen eine Wärmepumpe, bezuschusst der Bund diesen Schritt. Ziel ist der Umstieg auf erneuerbare Wärme – Wärmepumpen nutzen Umweltwärme aus Luft, Erdreich oder Grundwasser und gelten als zentrale Technik für klimafreundliches Heizen.
Die Förderung ist ein direkter Zuschuss, den Sie nicht zurückzahlen müssen. Anlaufstelle ist seit dem Programmstart die KfW; das BAFA bleibt nur für ergänzende Maßnahmen wie Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle zuständig.
Die konkreten Konditionen werden in der jeweils gültigen BEG-Förderrichtlinie festgelegt und können sich ändern. Die hier genannten Sätze entsprechen dem Stand 2026. Prüfen Sie vor der Antragstellung die aktuellen Bedingungen auf der KfW-Website, da Fördertöpfe und Bonusregelungen angepasst werden können.
Wie hoch ist die Förderung?
Der Gesamtzuschuss setzt sich aus mehreren Bausteinen zusammen. Die Boni sind kombinierbar, der Gesamtfördersatz ist jedoch auf 70 % gedeckelt.
| Förderbaustein | Höhe | Voraussetzung |
|---|---|---|
| Grundförderung | 30 % | Für alle Antragsberechtigten |
| Effizienzbonus | +5 % | Wärmepumpe mit natürlichem Kältemittel oder Nutzung von Erdreich/Wasser/Abwasser als Quelle |
| Klimageschwindigkeits-Bonus | +20 % | Selbstnutzende Eigentümer, Austausch funktionstüchtiger alter Öl-, Gas-, Kohle- oder Nachtspeicherheizung |
| Einkommensbonus | +30 % | Selbstnutzende Eigentümer mit zu versteuerndem Haushaltseinkommen bis 40.000 Euro/Jahr |
| Maximaler Gesamtzuschuss | bis 70 % | Deckelung – Boni werden nicht über 70 % hinaus addiert |
Die förderfähigen Kosten sind je Wohneinheit gedeckelt. Beim selbstgenutzten Einfamilienhaus liegt die Höchstgrenze bei 30.000 Euro. Bei Mehrfamilienhäusern gelten gestaffelte Grenzen – für die erste Wohneinheit ebenfalls 30.000 Euro, für weitere Einheiten jeweils ein geringerer Betrag.
Voraussetzungen
- Bestandsgebäude: Das Gebäude muss bei Antragstellung älter als fünf Jahre sein. Neubauten sind ausgeschlossen.
- Technische Mindestanforderungen: Die Wärmepumpe muss die in der Förderrichtlinie genannte Jahresarbeitszahl erreichen und auf der Liste förderfähiger Anlagen geführt sein.
- Hydraulischer Abgleich: Ein fachgerechter hydraulischer Abgleich des Heizsystems ist verpflichtend.
- Fachunternehmer-Erklärung: Der ausführende Fachbetrieb bestätigt die Einhaltung der technischen Vorgaben.
- Antrag vor Auftrag: Der Förderantrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden – ein bereits abgeschlossener, bindender Vertrag schließt die Förderung aus.
Schließen Sie mit dem Fachbetrieb einen Vertrag mit aufschiebender oder auflösender Bedingung ab, der an die Förderzusage gekoppelt ist. Nur so können Sie den Antrag stellen, ohne die Förderfähigkeit zu verlieren. Lassen Sie sich das vom Handwerker schriftlich bestätigen.
Welche Unterlagen brauchen Sie?
| Unterlage | Zweck |
|---|---|
| Liefer- und Leistungsvertrag (mit Bedingung) | Nachweis des geplanten Vorhabens, Grundlage des Antrags |
| Angebot / Kostenvoranschlag des Fachbetriebs | Ermittlung der förderfähigen Kosten |
| Bestätigung zum Antrag (BzA-ID) | Vom Fachbetrieb oder Energie-Effizienz-Experten erstellt |
| Einkommensnachweise (nur bei Einkommensbonus) | Steuerbescheide der letzten Jahre zum Nachweis der Einkommensgrenze |
| Grundbuch-/Eigentumsnachweis | Beleg der Antragsberechtigung |
| Rechnungen nach Umsetzung | Nachweis der tatsächlichen Kosten zur Auszahlung |
Schritt für Schritt: So beantragen Sie die Förderung
- Fachbetrieb beauftragen und beraten lassen. Holen Sie ein Angebot ein und klären Sie, welche Wärmepumpe technisch und förderrechtlich passt. Der Betrieb prüft die Mindestanforderungen.
- Vertrag mit Bedingung abschließen. Schließen Sie den Liefer- und Leistungsvertrag mit einer aufschiebenden Bedingung ab, die an die Förderzusage geknüpft ist.
- Bestätigung zum Antrag (BzA) einholen. Der Fachbetrieb oder ein eingetragener Energie-Effizienz-Experte erstellt die BzA und übergibt Ihnen die BzA-ID.
- Antrag im KfW-Zuschussportal stellen. Registrieren Sie sich im Portal „Meine KfW“, geben Sie die BzA-ID ein und reichen Sie den Antrag online ein – vor Vorhabenbeginn.
- Förderzusage abwarten. Nach Prüfung erhalten Sie die Zusage. Erst danach lassen Sie die Maßnahme final umsetzen bzw. wird die Bedingung im Vertrag wirksam.
- Wärmepumpe einbauen lassen. Der Fachbetrieb führt Installation und hydraulischen Abgleich durch und dokumentiert die Anforderungen.
- Nachweise einreichen. Laden Sie Rechnungen und die Bestätigung nach Durchführung (BnD) im Portal hoch.
- Auszahlung erhalten. Nach erfolgreicher Prüfung überweist die KfW den Zuschuss auf Ihr Konto.
Checkliste
- ☐ Gebäude älter als fünf Jahre und im Bestand
- ☐ Angebot eines Fachbetriebs eingeholt
- ☐ Wärmepumpe erfüllt technische Mindestanforderungen (Anlagenliste geprüft)
- ☐ Vertrag mit aufschiebender/auflösender Bedingung abgeschlossen
- ☐ Bestätigung zum Antrag (BzA-ID) vom Fachbetrieb erhalten
- ☐ Antrag im KfW-Zuschussportal vor Vorhabenbeginn gestellt
- ☐ Förderzusage liegt vor, bevor verbindlich gebaut wird
- ☐ Anspruch auf Klimageschwindigkeits-, Effizienz- oder Einkommensbonus geprüft
- ☐ Rechnungen und Nachweise nach Umsetzung hochgeladen
Muster: Vertragsklausel mit Förderbedingung
Diesen Passus können Sie mit Ihrem Fachbetrieb in den Liefer- und Leistungsvertrag aufnehmen, damit der Antrag förderkonform vor Auftragsbeginn gestellt werden kann:
„Dieser Vertrag steht unter der aufschiebenden Bedingung, dass dem Auftraggeber für die vereinbarte Maßnahme (Einbau einer Wärmepumpe) eine Förderzusage der KfW im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG, Programm 458) erteilt wird. Die Leistungspflichten beider Parteien werden erst mit Eintritt dieser Bedingung wirksam. Erteilt die KfW keine Förderzusage, gilt der Vertrag als nicht zustande gekommen; bereits erbrachte Anzahlungen werden erstattet.“
Datum, Ort: ____________________ Unterschrift Auftraggeber: ____________________ Unterschrift Fachbetrieb: ____________________
Tipps
- Ergänzungskredit prüfen: Zusätzlich zum Zuschuss bietet die KfW einen zinsvergünstigten Ergänzungskredit (Programm 358/359) für die Restfinanzierung an – sinnvoll bei begrenztem Eigenkapital.
- Energieberater einbinden: Eine Energieberatung im Rahmen eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) kann selbst gefördert werden und sichert die Heizlastberechnung ab.
- Anlagenliste vor Kauf abgleichen: Nur Wärmepumpen, die die geforderten Effizienzwerte erreichen, sind förderfähig. Lassen Sie sich das Modell vorab vom Betrieb bestätigen.
- Boni aktiv ausschöpfen: Der Klimageschwindigkeits-Bonus von 20 % gilt nur bei Austausch einer funktionstüchtigen alten Heizung – planen Sie den Tausch nicht erst nach einem Defekt.
- Fristen für Nachweise einhalten: Nach der Zusage haben Sie ein begrenztes Zeitfenster, um Umsetzung und Rechnungsnachweise einzureichen. Notieren Sie sich die Frist aus dem Zusagebescheid.
Häufig gestellte Fragen
Wie lange gibt es die Förderung für Wärmepumpen noch?
Die KfW-Heizungsförderung läuft 2026 weiter. Eine feste Enddatums-Garantie gibt es nicht – die Förderung ist an verfügbare Haushaltsmittel und die jeweils gültige BEG-Richtlinie gebunden. Wer den Heizungstausch plant, sollte den Antrag zeitnah stellen, da Konditionen und Budgets politisch angepasst werden können.
Wie viel Förderung bekommt man für eine Wärmepumpe?
Die Grundförderung beträgt 30 %. Mit Effizienzbonus (5 %), Klimageschwindigkeits-Bonus (20 %) und Einkommensbonus (30 %) sind in Summe bis zu 70 % der förderfähigen Kosten möglich. Bei der Höchstgrenze von 30.000 Euro je Wohneinheit liegt der maximale Zuschuss bei rund 21.000 Euro.
Wo stelle ich den Antrag – KfW oder BAFA?
Den Antrag für die Wärmepumpe stellen Sie bei der KfW über das Zuschussportal „Meine KfW“. Das BAFA ist seit der Reform 2024 nur noch für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle und für Heizungsoptimierung zuständig, nicht mehr für den Heizungstausch.
Muss der Antrag vor dem Kauf gestellt werden?
Ja. Der Antrag muss vor Vorhabenbeginn gestellt werden. Sie schließen den Vertrag mit dem Fachbetrieb mit einer aufschiebenden Bedingung ab, die an die Förderzusage gekoppelt ist. Ein bereits bindend abgeschlossener Vertrag ohne diese Bedingung kann die Förderung kosten.
Wer ist antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind Eigentümerinnen und Eigentümer von Bestandsgebäuden – beim selbstgenutzten Einfamilienhaus zunächst die Eigentümer selbst. Die einzelnen Bonusstufen (Klimageschwindigkeit, Einkommen) gelten teils nur für selbstnutzende Eigentümer. Vermieter und Wohnungseigentümergemeinschaften erhalten die Grundförderung, aber nicht alle Boni.
Wird der Einbau einer Wärmepumpe im Neubau gefördert?
Nein. Die Heizungsförderung greift nur im Bestand bei Gebäuden, die älter als fünf Jahre sind. Für Neubauten gibt es separate Programme wie „Klimafreundlicher Neubau“ mit eigenen Bedingungen.
Kann ich Zuschuss und Kredit kombinieren?
Ja. Den Zuschuss über Programm 458 können Sie mit dem zinsvergünstigten Ergänzungskredit der KfW kombinieren, um den Eigenanteil zu finanzieren. Der Kredit setzt eine Förderzusage für den Zuschuss voraus.
Wie lange dauert die Auszahlung?
Nach Einreichen aller Nachweise und der Bestätigung nach Durchführung prüft die KfW den Antrag. Die Auszahlung erfolgt anschließend in der Regel innerhalb einiger Wochen direkt auf Ihr Konto. Genaue Zeiten hängen von der Bearbeitungslast ab.
Amtliche Quellen und weiterführende Informationen:
