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Personalausweis verloren: Was tun? Schritt-für-Schritt-Anleitung 2026

Frau am hellen Schreibtisch prüft ihr leeres Portemonnaie und telefoniert wegen ihres verlorenen Personalausweises

Ist Ihr Personalausweis weg, zählt vor allem eines: den Verlust schnell melden und einen neuen beantragen. Diese Anleitung führt Sie Schritt für Schritt durch Verlustmeldung, Sperrung der Online-Funktion und Neubeantragung.

Das Wichtigste in Kürze

  • Melden Sie den Verlust umgehend beim Bürgeramt Ihres Wohnorts und lassen Sie das Dokument als verloren registrieren.
  • Sperren Sie die Online-Ausweisfunktion (eID) über den Sperrnotruf 116 116 – kostenlos und rund um die Uhr.
  • Eine polizeiliche Anzeige ist nur bei Diebstahl oder Verdacht auf Missbrauch nötig, kann aber als Nachweis sinnvoll sein.
  • Die Neuausstellung kostet je nach Alter etwa 22,80 bis 37,00 Euro; bis zur Aushändigung dauert es meist 2 bis 4 Wochen.
  • Für die Übergangszeit erhalten Sie auf Wunsch einen vorläufigen Personalausweis.

Worum geht es?

Der Personalausweis ist in Deutschland für alle Personen ab 16 Jahren mit Hauptwohnsitz Pflicht (Ausweispflicht). Geht er verloren oder wird er gestohlen, müssen Sie tätig werden: Zum einen droht Missbrauch Ihrer Daten – insbesondere über die elektronische Online-Ausweisfunktion. Zum anderen verstoßen Sie bei längerem Fehlen gegen die Ausweispflicht. Zuständig für die Neuausstellung ist die Personalausweisbehörde, in der Regel das Bürgeramt oder Einwohnermeldeamt Ihrer Wohnsitzgemeinde.

Wichtig: Ein verlorener oder gestohlener Personalausweis wird im polizeilichen Fahndungsbestand und im Ausweisregister als ungültig vermerkt. Taucht das Dokument später wieder auf, bleibt es ungültig und muss bei der Behörde abgegeben werden – ein bereits beantragter neuer Ausweis behält Gültigkeit.

Verlust melden: Wo und wie

Der erste Schritt ist die Verlustmeldung bei der zuständigen Personalausweisbehörde. Bei Diebstahl ist zusätzlich eine Anzeige bei der Polizei ratsam. Welche Stelle wofür zuständig ist, zeigt die Übersicht:

Anlass / Aufgabe Zuständige Stelle Hinweis
Verlust dokumentieren Bürgeramt / Einwohnermeldeamt Dokument wird als verloren registriert und ungültig gesetzt
Online-Funktion (eID) sperren Sperrnotruf 116 116 Kostenlos, 24/7 erreichbar – Sperrkennwort bereithalten
Diebstahl / Missbrauchsverdacht Polizei Anzeige erstatten, Aktenzeichen aufbewahren
Neuen Ausweis beantragen Personalausweisbehörde (Wohnort) Persönliches Erscheinen erforderlich

Unterlagen für die Neubeantragung

Für den Antrag auf einen neuen Personalausweis bringen Sie folgende Unterlagen mit:

Unterlage Details
Biometrisches Passfoto Aktuell, frontal, nach Norm; viele Ämter bieten ein Fototerminal vor Ort
Ein anderes Ausweisdokument Reisepass oder gültiger Führerschein zur Identitätsfeststellung
Geburts- oder Heiratsurkunde Nur falls kein weiteres Ausweisdokument vorhanden ist
Meldebescheinigung In Einzelfällen, wenn die Identität nicht eindeutig feststellbar ist
Gebühr In bar oder per Karte, je nach Amt

Wenn Sie keinerlei anderes Ausweisdokument mehr besitzen, klären Sie vorab telefonisch mit Ihrem Bürgeramt, wie die Identitätsfeststellung erfolgt. In der Regel genügen Geburtsurkunde plus Meldedaten – kommen Sie aber lieber gut vorbereitet.

Kosten und Fristen

Die Gebühren sind bundesweit weitgehend einheitlich geregelt, einzelne Kommunen können geringfügig abweichen. Eine Verlustgebühr fällt nicht zusätzlich an – Sie zahlen die reguläre Ausstellungsgebühr.

Leistung Gebühr (Richtwert) Gültigkeit
Personalausweis ab 24 Jahren ca. 37,00 € 10 Jahre
Personalausweis unter 24 Jahren ca. 22,80 € 6 Jahre
Vorläufiger Personalausweis ca. 10,00 € max. 3 Monate
Bearbeitungsdauer i. d. R. 2–4 Wochen

Die Herstellung erfolgt zentral bei der Bundesdruckerei. Sobald der Ausweis im Amt eingetroffen ist, werden Sie benachrichtigt und holen ihn persönlich ab. Für eilige Fälle gibt es gegen Aufpreis einen Express-Versand mit verkürzter Lieferzeit; ob Ihr Amt das anbietet, fragen Sie direkt nach.

Schritt für Schritt: Personalausweis verloren – so gehen Sie vor

  1. 1. Ruhe bewahren und letzte Orte prüfen. Sehen Sie noch einmal in Jacken, Taschen und an typischen Ablageorten nach. Verloren ist nicht gleich gestohlen.
  2. 2. Online-Funktion sperren. Rufen Sie umgehend den Sperrnotruf 116 116 an und lassen Sie die eID-Funktion sperren. Halten Sie Ihr Sperrkennwort (aus dem PIN-Brief) bereit – ohne dieses kann auch über die Behörde gesperrt werden.
  3. 3. Bei Diebstahl: Anzeige erstatten. Wurde der Ausweis gestohlen, erstatten Sie Anzeige bei der Polizei und bewahren Sie das Aktenzeichen auf. Es dient später als Nachweis gegenüber Banken oder Behörden.
  4. 4. Verlust beim Bürgeramt melden. Informieren Sie Ihre Personalausweisbehörde. Das Dokument wird als verloren registriert und endgültig ungültig gesetzt.
  5. 5. Termin für die Neubeantragung buchen. Viele Ämter arbeiten ausschließlich mit Online-Terminvergabe. Buchen Sie frühzeitig und kombinieren Sie Verlustmeldung und Neuantrag möglichst in einem Termin.
  6. 6. Unterlagen vorbereiten und persönlich erscheinen. Bringen Sie Passfoto und ein Ersatzdokument mit, geben Sie Fingerabdrücke ab und unterschreiben Sie den Antrag.
  7. 7. Bei Bedarf vorläufigen Ausweis mitnehmen. Brauchen Sie kurzfristig ein gültiges Dokument (etwa für eine Reise innerhalb der EU oder einen Vertragsabschluss), beantragen Sie direkt einen vorläufigen Personalausweis.
  8. 8. Neuen Ausweis abholen. Nach der Benachrichtigung holen Sie den Ausweis persönlich ab und setzen vor Ort eine neue PIN für die Online-Funktion.

Checkliste

  • ☐ Online-Ausweisfunktion über 116 116 gesperrt
  • ☐ Bei Diebstahl: polizeiliche Anzeige erstattet, Aktenzeichen notiert
  • ☐ Verlust beim Bürgeramt gemeldet, Dokument als ungültig registriert
  • ☐ Biometrisches Passfoto besorgt
  • ☐ Zweites Ausweisdokument (Reisepass/Führerschein) eingepackt
  • ☐ Termin zur Neubeantragung gebucht
  • ☐ Gebühr (bar oder Karte) bereitgelegt
  • ☐ Vorläufigen Ausweis geprüft, falls kurzfristig benötigt
  • ☐ Neue PIN bei Abholung gesetzt

Muster: Verlustmeldung / Begleitschreiben

Manche Bürgerämter akzeptieren eine schriftliche Verlustmeldung vorab oder verlangen eine kurze Erklärung zum Verbleib. Folgende Vorlage können Sie anpassen und ausdrucken:

Betreff: Verlustmeldung Personalausweis

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit melde ich den Verlust meines Personalausweises.

Name, Vorname: ____________________
Geburtsdatum: ____________________
Anschrift: ____________________
Ausweisnummer (falls bekannt): ____________________
Datum / ungefährer Zeitpunkt des Verlusts: ____________________
Umstände (verloren / gestohlen): ____________________

Die Online-Ausweisfunktion habe ich am ____________ über den Sperrnotruf 116 116 sperren lassen. Bei Diebstahl liegt das Aktenzeichen der Polizei vor (Az.: ____________).

Ich bitte um Registrierung des Verlusts und um einen Termin zur Neubeantragung.

Mit freundlichen Grüßen
____________________ (Ort, Datum, Unterschrift)

Tipps

  • Sperrkennwort separat notieren. Es steht im PIN-Brief und beschleunigt die Sperrung über 116 116 erheblich. Bewahren Sie es getrennt vom Ausweis auf.
  • Foto der Vorder- und Rückseite anlegen. Ein Scan oder Foto Ihres Ausweises (sicher gespeichert) erleichtert Verlustmeldung und Identitätsnachweis enorm.
  • Reise geplant? Innerhalb der EU genügt oft ein vorläufiger Personalausweis. Für andere Ziele kann ein Reisepass oder vorläufiger Reisepass nötig sein – fragen Sie im Amt nach.
  • Termin online sichern. In größeren Städten sind Termine knapp. Prüfen Sie auch umliegende Bürgerbüros derselben Gemeinde.
  • Bei Diebstahl Banken informieren. Wurde der Ausweis zusammen mit Karten entwendet, lassen Sie Bank- und Kreditkarten über 116 116 ebenfalls sperren.

Häufig gestellte Fragen

Personalausweis verloren – was tun zuerst?

Sperren Sie zuerst die Online-Ausweisfunktion über den Sperrnotruf 116 116, melden Sie den Verlust beim Bürgeramt und beantragen Sie dort einen neuen Ausweis. Bei Diebstahl erstatten Sie zusätzlich Anzeige bei der Polizei.

Wie beantrage ich einen neuen Personalausweis nach Verlust?

Sie beantragen den neuen Ausweis persönlich bei der Personalausweisbehörde Ihres Wohnorts. Mitzubringen sind ein biometrisches Passfoto, ein zweites Ausweisdokument und die Gebühr. Vielerorts ist vorab ein Online-Termin nötig.

Was kostet ein neuer Personalausweis bei Verlust?

Die reguläre Gebühr beträgt rund 37,00 Euro ab 24 Jahren und etwa 22,80 Euro für jüngere Antragstellende. Eine zusätzliche Verlustgebühr gibt es nicht. Ein vorläufiger Ausweis kostet rund 10,00 Euro.

Was tun, wenn Führerschein und Personalausweis verloren sind?

Beantragen Sie beide Dokumente separat: den Personalausweis beim Bürgeramt, den Führerschein bei der Führerscheinstelle. Da bei vollständigem Dokumentenverlust der Identitätsnachweis schwierig ist, nehmen Sie eine Geburts- oder Heiratsurkunde mit und klären Sie das Vorgehen vorab telefonisch.

Ich habe die PIN meines Personalausweises verloren – was nun?

Die PIN für die Online-Funktion lässt sich kostenlos neu setzen: entweder direkt bei der Personalausweisbehörde oder mithilfe der amtlichen Ausweis-App, sofern Sie die fünfstellige Transport-PIN beziehungsweise das Sperrkennwort kennen. Der Ausweis selbst bleibt gültig.

Was bedeutet die PUK beim Personalausweis und was, wenn sie weg ist?

Die PUK entsperrt die eID-Funktion, wenn die PIN dreimal falsch eingegeben wurde. Sie steht im PIN-Brief. Ist die PUK nicht mehr auffindbar, hilft die Personalausweisbehörde: Dort kann die PIN vor Ort zurückgesetzt werden.

Muss ich den Verlust bei der Polizei anzeigen?

Bei einem schlichten Verlust ist keine Polizeianzeige nötig – die Meldung beim Bürgeramt genügt. Bei Diebstahl oder Verdacht auf Missbrauch sollten Sie Anzeige erstatten und das Aktenzeichen aufbewahren.

Was passiert, wenn der verlorene Ausweis wieder auftaucht?

Sobald der Verlust gemeldet wurde, ist das Dokument dauerhaft ungültig und gesperrt. Finden Sie es später wieder, dürfen Sie es nicht weiterverwenden und geben es bei der Behörde ab. Ein neu beantragter Ausweis bleibt gültig.