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Führerschein verloren: Was tun? Neu beantragen, Kosten & Fristen

Bürgerin beantragt am Schalter der Führerscheinstelle einen Ersatzführerschein, nachdem ihr Führerschein verloren ging

Ist Ihr Führerschein weg, verlieren Sie nicht Ihre Fahrerlaubnis, sondern nur das Dokument. Sie beantragen bei der Führerscheinstelle eine Ersatzausfertigung und dürfen in der Zwischenzeit unter bestimmten Bedingungen weiterfahren.

Das Wichtigste in Kürze

  • Verloren ist nur die Plastikkarte (das Dokument), nicht die Fahrerlaubnis selbst – die bleibt bestehen.
  • Zuständig ist die Führerscheinstelle Ihres Wohnorts (Landratsamt, Kreis- oder Stadtverwaltung).
  • Die Kosten für die Ersatzausfertigung liegen meist bei rund 35 bis 70 Euro, je nach Kommune und Bearbeitungsart.
  • Eine Verlustanzeige bei der Polizei ist nicht zwingend, aber bei Diebstahl sinnvoll.
  • Die Bearbeitung dauert in der Regel 2 bis 4 Wochen; ein vorläufiger Nachweis ist oft möglich.

Worum geht es: Dokument verloren, Fahrerlaubnis bleibt

Im Alltag spricht man vom „Führerschein“, meint aber zwei verschiedene Dinge: die Fahrerlaubnis als rechtliche Berechtigung, ein Kraftfahrzeug zu führen, und den Führerschein als amtliches Dokument, das diese Berechtigung nachweist. Geht die Karte verloren, bleibt Ihre Fahrerlaubnis vollständig erhalten. Sie benötigen lediglich ein neues Beweisdokument – die sogenannte Ersatzausfertigung.

Die Behörde stellt keinen „neuen“ Führerschein mit erneuter Prüfung aus, sondern eine Zweitschrift Ihrer bestehenden Fahrerlaubnis. Eine erneute Fahrprüfung ist nicht nötig. Wichtig ist nur, dass Ihre Daten im Fahreignungsregister bzw. im örtlichen Register vorhanden sind.

Wer ist zuständig?

Anlaufstelle ist immer die Führerscheinstelle (Fahrerlaubnisbehörde) an Ihrem Hauptwohnsitz. Je nach Region ist sie beim Landratsamt, beim Kreis, bei der kreisfreien Stadt oder beim Bürgeramt angesiedelt. Haben Sie Ihren ersten Führerschein in einer anderen Stadt erworben, ist das unerheblich – zuständig ist Ihr aktueller Wohnort.

Wurde Ihr Führerschein in einem anderen EU-Land oder vor langer Zeit in einer früheren Heimatkommune ausgestellt, kann die Bearbeitung länger dauern, weil die ausstellende Stelle Daten bestätigen muss.

Welche Unterlagen Sie brauchen

Die genauen Anforderungen unterscheiden sich je nach Kommune. In den meisten Fällen benötigen Sie:

Unterlage Hinweis
Gültiger Personalausweis oder Reisepass Zur Identitätsfeststellung; bei nur Reisepass ggf. Meldebescheinigung
Aktuelles biometrisches Passfoto Nach Vorgaben für Ausweisdokumente
Eidesstattliche Versicherung über den Verlust Wird meist vor Ort ausgefüllt
Angaben zur Fahrerlaubnis Führerscheinnummer, Ausstellungsort/-datum, soweit bekannt
Karteikartenabschrift Nur falls der Führerschein in einer anderen Stadt ausgestellt wurde

Wenn Sie ältere Klassen besitzen (z. B. einen alten grauen oder rosa Führerschein), kann die Behörde gleichzeitig den Umtausch in den EU-Kartenführerschein verlangen. Bringen Sie deshalb alle Informationen zu Ihren Klassen mit.

Kosten der Ersatzausfertigung

Die Gebühr ist bundesweit nicht einheitlich, da Verwaltungskosten regional festgelegt werden. Als Orientierung:

Posten Ungefähre Kosten
Ersatzführerschein (Grundgebühr) ca. 35–45 €
Zusatz bei auswärtiger Karteikartenabschrift ca. 5–15 €
Passfoto ca. 6–15 €
Express-/Eilbearbeitung (sofern angeboten) Aufschlag je nach Kommune

Verbindliche Beträge nennt nur Ihre örtliche Führerscheinstelle. Fragen Sie die Gebühr vorab ab, damit Sie das passende Zahlungsmittel (oft nur EC-Karte oder bar) dabeihaben.

Schritt für Schritt: Ersatzführerschein beantragen

  1. Gründlich suchen. Prüfen Sie Jacken, Taschen, Auto, letzte Aufenthaltsorte und mögliche Fundbüros. Oft taucht das Dokument wieder auf, bevor Sie etwas unternehmen müssen.
  2. Verlust bewerten. Bloßer Verlust oder Diebstahl? Bei Diebstahl – besonders zusammen mit anderen Ausweisen – ist eine Polizeianzeige ratsam (siehe FAQ).
  3. Führerscheinstelle ermitteln. Suchen Sie online nach der Fahrerlaubnisbehörde Ihres Wohnorts und prüfen Sie, ob ein Termin nötig ist oder ein Online-Antrag möglich ist.
  4. Unterlagen zusammenstellen. Ausweis, biometrisches Passfoto und – falls bekannt – Ihre Führerscheindaten bereitlegen.
  5. Antrag stellen. Vor Ort unterschreiben Sie die eidesstattliche Versicherung über den Verlust und stellen den Antrag auf Ersatzausfertigung.
  6. Gebühr zahlen. Die Verwaltungsgebühr wird direkt bei Antragstellung fällig.
  7. Wartezeit überbrücken. Fragen Sie nach einer vorläufigen Bescheinigung, falls Sie kurzfristig einen Nachweis brauchen.
  8. Führerschein abholen. Nach Fertigstellung (meist 2–4 Wochen) holen Sie das Dokument persönlich ab oder erhalten es per Post, sofern angeboten.

Checkliste

  • Alle möglichen Fundorte abgesucht und ggf. Fundbüro kontaktiert
  • Bei Diebstahl: Anzeige bei der Polizei erstattet
  • Zuständige Führerscheinstelle (Wohnort) ermittelt
  • Termin gebucht bzw. Online-Antrag geprüft
  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass eingepackt
  • Aktuelles biometrisches Passfoto besorgt
  • Führerscheindaten (Nummer, Ausstellungsort) notiert
  • Ausreichend Geld bzw. EC-Karte für die Gebühr dabei
  • Bei auswärtiger Ausstellung: Hinweis auf Karteikartenabschrift

Muster: Eidesstattliche Versicherung über den Verlust (wird meist vor Ort ausgefüllt – zur Vorbereitung):

An die Führerscheinstelle [Stadt/Kreis]

Eidesstattliche Versicherung zum Verlust des Führerscheins

Name, Vorname: __________________________
Geburtsdatum/-ort: ______________________
Anschrift: ______________________________
Führerscheinnummer (falls bekannt): _____
Ausstellende Behörde / Datum: ___________

Hiermit versichere ich an Eides statt, dass mein
Führerschein am [Datum] / im Zeitraum [__] in Verlust geraten ist. Der Führerschein befindet
sich nicht mehr in meinem Besitz. Sollte das
Dokument wieder auffinden, gebe ich es unverzüglich
bei der Führerscheinstelle ab.

Mir ist bekannt, dass eine falsche eidesstattliche
Versicherung strafbar ist (§ 156 StGB).

Ort, Datum: _____________________________
Unterschrift: ___________________________

Tipps

  • Fotografieren Sie Ihren Führerschein (Vorder- und Rückseite) und speichern Sie das Bild sicher – die Daten erleichtern jeden Ersatzantrag enorm.
  • Fragen Sie vorab telefonisch oder online, ob Ihre Behörde eine vorläufige Bescheinigung ausstellt, falls Sie beruflich auf das Fahren angewiesen sind.
  • Klären Sie das akzeptierte Zahlungsmittel vorab; viele Ämter nehmen keine Kreditkarte und nur begrenzt Bargeld.
  • Taucht der alte Führerschein nach Antragstellung wieder auf, geben Sie ihn ab – er wird mit der Ersatzausfertigung ungültig.
  • Wenn ohnehin ein alter Führerschein vorliegt, kombinieren Sie den Ersatz mit dem Pflichtumtausch in den EU-Kartenführerschein, um Doppelwege zu sparen.

Häufig gestellte Fragen

Führerschein verloren – was tun?

Suchen Sie zunächst gründlich und prüfen Sie das Fundbüro. Taucht das Dokument nicht auf, beantragen Sie bei der Führerscheinstelle Ihres Wohnorts eine Ersatzausfertigung. Dafür brauchen Sie einen gültigen Ausweis, ein biometrisches Passfoto und eine eidesstattliche Versicherung über den Verlust.

Wie kann ich den Führerschein neu beantragen?

Sie stellen bei der Fahrerlaubnisbehörde Ihres Hauptwohnsitzes einen Antrag auf Ersatzausfertigung. Eine neue Fahrprüfung ist nicht erforderlich, da Ihre Fahrerlaubnis weiter besteht. Die Behörde stellt nur ein neues Dokument aus.

Kann ich den Führerschein online beantragen?

In immer mehr Kommunen ist ein Online-Antrag oder zumindest eine Online-Terminbuchung möglich. Ob das in Ihrem Fall gilt, hängt vom Digitalisierungsstand Ihrer Führerscheinstelle ab. Prüfen Sie das Online-Portal Ihres Landkreises oder Ihrer Stadt; häufig ist trotzdem eine persönliche Vorsprache zur Identitätsprüfung nötig.

Was kostet ein Ersatzführerschein?

Die Gebühr liegt je nach Kommune meist zwischen rund 35 und 70 Euro inklusive Nebenkosten. Eine auswärtige Karteikartenabschrift und das Passfoto können die Summe erhöhen. Den verbindlichen Betrag nennt Ihre örtliche Behörde.

Darf ich trotz verlorenem Führerschein weiterfahren?

Ihre Fahrerlaubnis bleibt gültig, das Fahren ist also rechtlich erlaubt. Bei einer Kontrolle können Sie das Dokument aber nicht vorzeigen, was zu einem Verwarnungsgeld führen kann. Sinnvoll ist, eine vorläufige Bescheinigung der Behörde mitzuführen oder den Ersatz zügig zu beantragen.

Muss ich den Verlust bei der Polizei melden?

Bei einem bloßen Verlust ist keine Polizeimeldung vorgeschrieben. Wurde der Führerschein gestohlen, ist eine Anzeige ratsam – sie dokumentiert den Vorgang und schützt vor möglichem Missbrauch. Die Führerscheinstelle akzeptiert in der Regel ohnehin die eidesstattliche Versicherung.

Was tun, wenn Führerschein und Personalausweis verloren wurden?

Lassen Sie zunächst den Personalausweis bei der Meldebehörde (Bürgeramt) sperren bzw. neu ausstellen, denn er dient als Identitätsnachweis. Mit einem gültigen Ausweisdokument oder einer vorläufigen Bescheinigung beantragen Sie anschließend den Ersatzführerschein. Bei Diebstahl beider Dokumente ist eine Polizeianzeige besonders zu empfehlen.

Wie lange dauert es, bis ich den neuen Führerschein habe?

Üblich sind 2 bis 4 Wochen, da der Kartenführerschein zentral produziert wird. Wurde Ihr Führerschein in einer anderen Stadt oder im Ausland ausgestellt, kann es länger dauern. Für die Übergangszeit fragen Sie nach einer vorläufigen Bescheinigung.