Steuernummer beantragen: So bekommen Sie sie vom Finanzamt

📖 Lesezeit: 8 Min · 📅 17. Juni 2026
Eine Steuernummer beantragen Sie nicht über ein klassisches Formular, sondern Sie lösen ihre Vergabe aus: Privatpersonen meist mit der ersten Steuererklärung, Selbstständige und Gründer mit dem „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“ über ELSTER. Das zuständige Finanzamt vergibt die Nummer anschließend automatisch.
Inhaltsverzeichnis
Das Wichtigste in Kürze
- Die Steuernummer wird vom Finanzamt vergeben – nicht zu verwechseln mit der lebenslangen Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-ID) vom Bundeszentralamt für Steuern.
- Privatpersonen müssen sie in der Regel nicht aktiv beantragen: Sie kommt automatisch mit dem ersten Steuerbescheid.
- Selbstständige, Freiberufler und Gründer erhalten sie über den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, der seit Jahren ausschließlich elektronisch über ELSTER abzugeben ist.
- Der Antrag bzw. die Vergabe ist kostenlos.
- Die Bearbeitung dauert je nach Finanzamt meist wenige Tage bis einige Wochen.
Steuernummer oder Steuer-ID? Worum es geht
In Deutschland gibt es zwei verschiedene Nummern, die häufig verwechselt werden. Wer eine Steuernummer beantragen möchte, sollte zuerst klären, welche Nummer überhaupt gemeint ist.
Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-ID): elfstellig, lebenslang gültig, ändert sich nie – auch nicht bei Umzug oder Heirat. Sie wird jedem in Deutschland gemeldeten Menschen automatisch zugeteilt (Neugeborenen kurz nach der Geburt). Vergeben vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt). Diese Nummer müssen Sie nicht beantragen.
Steuernummer: wird vom örtlichen Finanzamt für ein konkretes Steuerverhältnis vergeben (z. B. Einkommensteuer, Umsatzsteuer). Sie kann sich ändern – etwa bei einem Umzug in einen anderen Finanzamtsbezirk oder beim Wechsel der Veranlagungsart. Diese Nummer ist gemeint, wenn von „Steuernummer beantragen“ die Rede ist.
Beide Nummern existieren parallel. Auf dem Steuerbescheid und in vielen Formularen stehen sie nebeneinander. Langfristig soll die Steuer-ID die Steuernummer in vielen Bereichen ablösen, aktuell sind aber beide im Einsatz.
Wer muss eine Steuernummer beantragen?
| Personengruppe | Steuernummer nötig? | Wie sie entsteht |
|---|---|---|
| Arbeitnehmer (nur Lohn) | meist nicht aktiv | automatisch mit der ersten Einkommensteuererklärung |
| Selbstständige / Freiberufler | ja | Fragebogen zur steuerlichen Erfassung (ELSTER) |
| Gewerbetreibende | ja | Fragebogen nach Gewerbeanmeldung (ELSTER) |
| Vermieter mit Mieteinkünften | häufig ja | über die Steuererklärung oder formlosen Antrag |
| Unternehmen / GmbH / UG | ja | Fragebogen zur steuerlichen Erfassung |
Faustregel: Wer regelmäßig Einkünfte erzielt, die er selbst gegenüber dem Finanzamt erklären muss (Selbstständigkeit, Gewerbe, Vermietung), braucht eine eigene Steuernummer für dieses Steuerverhältnis. Reine Arbeitnehmer bekommen sie meist von selbst.
Voraussetzungen
- Eine gültige Steuer-Identifikationsnummer (haben Sie bereits, wenn Sie in Deutschland gemeldet sind).
- Ein ELSTER-Benutzerkonto (kostenloses Zertifikat) – für den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung zwingend.
- Bei Gewerbe: eine vorliegende Gewerbeanmeldung beim Ordnungs- bzw. Gewerbeamt.
- Angaben zur Tätigkeit, voraussichtlichen Einnahmen und ggf. zur Bankverbindung.
Wichtig: Das ELSTER-Zertifikat wird nach der Registrierung per Brief und E-Mail freigeschaltet. Das dauert in der Regel einige Werktage. Planen Sie diesen Vorlauf ein, wenn Sie kurzfristig eine Steuernummer benötigen.
Welche Unterlagen und Angaben Sie brauchen
| Angabe / Unterlage | Zweck |
|---|---|
| Steuer-Identifikationsnummer | persönliche Zuordnung |
| Persönliche Daten & Anschrift | Zuständigkeit des Finanzamts |
| Beschreibung der Tätigkeit | Einordnung als Freiberufler oder Gewerbe |
| Voraussichtlicher Gewinn / Umsatz | Vorauszahlungen, Kleinunternehmerregelung |
| Bankverbindung (IBAN) | Erstattungen und Lastschrift |
| Gewerbeanmeldung (falls vorhanden) | Nachweis bei gewerblicher Tätigkeit |
| Angaben zur Kleinunternehmerregelung | Umsatzsteuerpflicht (§ 19 UStG) |
Kosten
Das Beantragen bzw. die Vergabe einer Steuernummer ist komplett kostenlos. Weder ELSTER noch das Finanzamt erheben dafür Gebühren. Kosten entstehen nur, wenn Sie eine Steuerberatung oder einen Dienstleister mit dem Ausfüllen beauftragen – das ist freiwillig.
Vorsicht vor kostenpflichtigen Anbietern: Im Internet werben Portale damit, die „Steuernummer-Beantragung“ gegen Gebühr zu übernehmen. Der offizielle Weg über ELSTER ist gratis – Sie brauchen keinen Bezahldienst.
Zuständigkeit
Zuständig ist das Finanzamt Ihres Wohnsitzes bzw. – bei Unternehmen – des Betriebssitzes. Bei einem Umzug in einen anderen Finanzamtsbezirk wechselt die Zuständigkeit, und Sie erhalten in der Regel eine neue Steuernummer. Die Steuer-ID bleibt dabei unverändert. Welches Finanzamt für Sie zuständig ist, finden Sie über die Finanzamtssuche der Steuerverwaltung oder direkt in ELSTER nach Eingabe Ihrer Adresse.
Schritt für Schritt: Steuernummer über ELSTER beantragen
So läuft die Beantragung für Selbstständige, Freiberufler und Gründer ab:
- ELSTER-Konto anlegen: Registrieren Sie sich kostenlos auf elster.de und fordern Sie Ihr Zertifikat an. Die Freischaltung kommt per Post und E-Mail (einige Werktage einplanen).
- Bei ELSTER anmelden: Loggen Sie sich mit Ihrer Zertifikatsdatei und PIN ein.
- Formular wählen: Öffnen Sie unter „Formulare & Leistungen“ den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung – passend zu Ihrer Tätigkeit (Einzelunternehmen/Freiberufler, Personen- oder Kapitalgesellschaft).
- Angaben ausfüllen: Persönliche Daten, Steuer-ID, Tätigkeit, voraussichtliche Einnahmen, Bankverbindung und – wichtig – die Entscheidung zur Kleinunternehmerregelung.
- Prüfen und absenden: ELSTER prüft auf Plausibilität. Senden Sie den Fragebogen elektronisch ab; eine Übermittlungsbestätigung erscheint.
- Auf den Bescheid warten: Das Finanzamt bearbeitet den Fragebogen und teilt Ihnen die Steuernummer schriftlich mit – meist innerhalb weniger Tage bis Wochen.
Privatpersonen ohne Selbstständigkeit gehen einen kürzeren Weg: Sie geben einfach ihre erste Einkommensteuererklärung ab (ebenfalls über ELSTER) und erhalten die Steuernummer mit dem ersten Steuerbescheid. Alternativ ist ein formloser Antrag beim Finanzamt möglich.
Checkliste
- ☐ Geklärt, ob Sie Steuernummer oder Steuer-ID benötigen
- ☐ Steuer-Identifikationsnummer zur Hand (steht z. B. auf dem letzten Steuerbescheid)
- ☐ ELSTER-Konto registriert und Zertifikat freigeschaltet
- ☐ Bei Gewerbe: Gewerbeanmeldung erledigt
- ☐ Angaben zur Tätigkeit und zu voraussichtlichen Einnahmen vorbereitet
- ☐ Entscheidung zur Kleinunternehmerregelung getroffen
- ☐ Bankverbindung (IBAN) bereitgelegt
- ☐ Fragebogen zur steuerlichen Erfassung über ELSTER abgesendet
- ☐ Übermittlungsbestätigung gespeichert
Muster: Formloser Antrag auf eine Steuernummer
Wenn Sie als Privatperson keine Steuererklärung abgeben wollen, aber dennoch eine Steuernummer brauchen (z. B. für Vermietung), reicht ein kurzes Schreiben an Ihr Finanzamt:
Absender: Vorname Name · Straße Nr. · PLZ Ort
An das Finanzamt [Ort] · [Anschrift des Finanzamts]
Ort, Datum
Betreff: Antrag auf Erteilung einer Steuernummer
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit beantrage ich die Erteilung einer Steuernummer für mein Steuerverhältnis. Meine Steuer-Identifikationsnummer lautet: [00 000 000 000].
Hintergrund: [z. B. „Ich erziele seit dem [Datum] Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung.“]
Bitte teilen Sie mir die zugeteilte Steuernummer schriftlich mit. Für Rückfragen erreichen Sie mich unter [Telefon / E-Mail].
Mit freundlichen Grüßen
[Unterschrift]
[Vorname Name]
Passen Sie den Hintergrund an Ihre Situation an. Für selbstständige oder gewerbliche Tätigkeiten verwenden Sie statt des formlosen Schreibens den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung in ELSTER.
Tipps
- Früh registrieren: Das ELSTER-Zertifikat braucht Vorlauf. Legen Sie das Konto an, sobald die Selbstständigkeit feststeht.
- Kleinunternehmerregelung bewusst entscheiden: Die Wahl im Fragebogen (§ 19 UStG) hat direkte Folgen für Ihre Umsatzsteuerpflicht. Im Zweifel vorher informieren oder beraten lassen.
- Realistische Schätzungen angeben: Zu hoch angesetzte Gewinne führen zu hohen Vorauszahlungen, zu niedrige zu Nachzahlungen. Schätzen Sie nachvollziehbar.
- Steuer-ID nicht verwechseln: Für Banken, Arbeitgeber und Kindergeld ist meist die Steuer-ID gefragt, nicht die Steuernummer.
- Unterlagen sammeln: Bewahren Sie die Übermittlungsbestätigung und den Bescheid mit der Steuernummer gut auf – Sie brauchen die Nummer auf jeder Rechnung und in jeder Erklärung.
Häufig gestellte Fragen
Wo finde ich meine Steuernummer?
Ihre Steuernummer steht auf jedem Steuerbescheid und in der Korrespondenz mit dem Finanzamt, meist oben rechts. Außerdem finden Sie sie in Ihrem ELSTER-Konto sowie auf bereits gestellten Rechnungen, falls Sie selbstständig sind.
Wo steht die Steuernummer auf der Lohnabrechnung?
Auf der Lohn- bzw. Gehaltsabrechnung steht in der Regel nicht Ihre persönliche Steuernummer, sondern Ihre Steuer-Identifikationsnummer (elfstellig). Die Steuernummer des Arbeitgebers kann ebenfalls auftauchen, ist aber dessen Nummer, nicht Ihre.
Wie sieht eine Steuernummer aus?
Die Steuernummer besteht je nach Bundesland aus 10 oder 11 Ziffern und enthält Schrägstriche, zum Beispiel 12/345/67890. Es gibt zusätzlich ein bundeseinheitliches Format mit 13 Ziffern für die elektronische Übermittlung.
Was ist der Unterschied zwischen Steuernummer und Steuer-ID?
Die Steuer-ID ist elfstellig, lebenslang gültig und ändert sich nie. Die Steuernummer vergibt das Finanzamt für ein konkretes Steuerverhältnis und sie kann sich ändern, etwa bei Umzug. Die Steuer-ID müssen Sie nie beantragen, die Steuernummer in bestimmten Fällen schon.
Wie bekomme ich eine Steuernummer?
Selbstständige und Gründer erhalten sie über den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung in ELSTER. Privatpersonen bekommen sie automatisch mit der ersten Steuererklärung oder per formlosem Antrag beim Finanzamt. Das Finanzamt teilt die Nummer anschließend schriftlich mit.
Wann bekommt man eine Steuernummer?
Sobald ein steuerlich relevanter Vorgang entsteht: bei Selbstständigen mit Abgabe des Fragebogens zur steuerlichen Erfassung, bei Arbeitnehmern spätestens mit der ersten Einkommensteuererklärung. Die Bearbeitung dauert danach meist wenige Tage bis einige Wochen.
Hat jeder eine Steuernummer?
Nein. Eine Steuer-ID hat jeder in Deutschland gemeldete Mensch. Eine Steuernummer hat dagegen nur, wer ein konkretes Steuerverhältnis hat – also etwa eine Steuererklärung abgegeben hat oder selbstständig ist.
Ändert sich die Steuernummer bei Umzug?
Sie kann sich ändern. Ziehen Sie in den Zuständigkeitsbereich eines anderen Finanzamts, vergibt dieses meist eine neue Steuernummer. Innerhalb desselben Finanzamtsbezirks bleibt sie in der Regel gleich. Die Steuer-ID bleibt in jedem Fall unverändert.
Amtliche Quellen:
