Ehevertrag: Inhalte, Kosten und Ablauf beim Notar

📖 Lesezeit: 11 Min · 📅 17. Juni 2026
Ein Ehevertrag regelt Vermögen, Unterhalt und Versorgungsausgleich abweichend vom gesetzlichen Standard. Er muss notariell beurkundet werden und lohnt sich vor allem dann, wenn die Lebenssituation der Partner deutlich voneinander abweicht.
Inhaltsverzeichnis
Das Wichtigste in Kürze
- Ein Ehevertrag ist eine notariell beurkundete Vereinbarung, mit der Ehegatten die Folgen von Trennung, Scheidung oder Tod abweichend vom Gesetz regeln.
- Ohne Ehevertrag gilt automatisch der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft – der während der Ehe erwirtschaftete Zuwachs wird bei Scheidung hälftig ausgeglichen.
- Regelbar sind unter anderem Güterstand, nachehelicher Unterhalt und Versorgungsausgleich; nicht regelbar ist der Kindesunterhalt zulasten des Kindes.
- Die Kosten richten sich nach dem Vermögen der Eheleute (Geschäftswert) und liegen bei einem mittleren Vermögen häufig im niedrigen bis mittleren vierstelligen Bereich.
- Der Vertrag kann vor oder jederzeit während der Ehe geschlossen und später angepasst werden.
Was ist ein Ehevertrag?
Ein Ehevertrag ist eine privatrechtliche Vereinbarung zwischen zwei Ehegatten oder Verlobten, die regelt, was im Fall einer Scheidung oder beim Tod eines Partners mit Vermögen, Unterhalt und Rentenanwartschaften geschieht. Die rechtliche Grundlage bildet das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), insbesondere die Vorschriften zum Güterrecht ab § 1408 BGB.
Schließen Sie keinen Ehevertrag, greifen automatisch die gesetzlichen Regelungen. Diese sind nicht für jede Konstellation passend: Sie behandeln beide Partner formal gleich, unabhängig davon, ob einer ein Unternehmen führt, deutlich mehr verdient oder Vermögen mit in die Ehe gebracht hat. Ein Ehevertrag verschiebt diese Standardlösung in Richtung der individuellen Lebenssituation.
Ein Ehevertrag ist nur wirksam, wenn er notariell beurkundet wurde (§ 1410 BGB). Eine schriftliche Vereinbarung zwischen den Partnern allein, auch mit Unterschrift, ist als Ehevertrag rechtlich unwirksam.
Was kann ein Ehevertrag regeln?
Ein Ehevertrag setzt sich meist aus mehreren Bausteinen zusammen. Diese drei Bereiche bilden den Kern fast jeder Vereinbarung:
| Regelungsbereich | Gesetzlicher Standard | Mögliche Vereinbarung im Vertrag |
|---|---|---|
| Güterstand (Vermögen) | Zugewinngemeinschaft | Gütertrennung, modifizierte Zugewinngemeinschaft, Gütergemeinschaft |
| Nachehelicher Unterhalt | Anspruch je nach Bedürftigkeit | Begrenzung, Befristung, Verzicht (in Grenzen), Höhe |
| Versorgungsausgleich | Hälftige Teilung der Rentenanwartschaften | Ausschluss, Modifikation, einseitige Regelungen |
Daneben können Vereinbarungen zur Aufteilung von Immobilien, zu Schulden oder zur Mitarbeit im Familienunternehmen aufgenommen werden. Den Kindesunterhalt dürfen Eheleute dagegen nicht zulasten des Kindes ausschließen oder kürzen – dieser Anspruch steht dem Kind zu, nicht den Eltern.
Die drei Güterstände im Überblick
| Güterstand | Kernprinzip | Typisch geeignet für |
|---|---|---|
| Zugewinngemeinschaft (gesetzlich) | Getrennte Vermögen, aber Ausgleich des Zugewinns bei Scheidung | Paare ohne besonderen Sonderbedarf |
| Gütertrennung | Vermögen bleiben vollständig getrennt, kein Zugewinnausgleich | Selbstständige, Unternehmer, große Vermögensunterschiede |
| Modifizierte Zugewinngemeinschaft | Zugewinngemeinschaft, aber einzelne Werte (z. B. Firma) ausgenommen | Unternehmer, die Erbschaften oder Betrieb schützen wollen |
Reine Gütertrennung kann erbschaftsteuerlich nachteilig sein und benachteiligt häufig den wirtschaftlich schwächeren Partner. Die modifizierte Zugewinngemeinschaft ist in der Praxis oft die ausgewogenere Lösung, weil sie nur einzelne Werte herausnimmt.
Wann ist ein Ehevertrag sinnvoll?
Ein Ehevertrag ist kein Misstrauensvotum, sondern ein Planungsinstrument. Besonders sinnvoll ist er in diesen Konstellationen:
- Selbstständigkeit oder Unternehmen: Ein Betrieb soll im Scheidungsfall nicht zerschlagen oder beliehen werden müssen.
- Große Einkommens- oder Vermögensunterschiede: Ein Partner bringt erhebliches Vermögen mit oder verdient deutlich mehr.
- Zweite Ehe mit Kindern aus früheren Beziehungen: Erbansprüche und Vermögen sollen klar zugeordnet bleiben.
- Internationale Ehe: Partner mit unterschiedlicher Staatsangehörigkeit klären, welches Recht gilt.
- Klassische Rollenverteilung: Ein Partner gibt für Familie und Kinder den Beruf auf und soll dafür abgesichert werden.
Weniger nötig ist ein Vertrag bei jungen, vermögenslosen Paaren mit ähnlichem Einkommen – hier passt der gesetzliche Standard meist gut.
Was kostet ein Ehevertrag?
Die Kosten setzen sich aus den gesetzlich festgelegten Notargebühren (Gerichts- und Notarkostengesetz, GNotKG) und gegebenenfalls einer vorherigen anwaltlichen Beratung zusammen. Die Notargebühr richtet sich nach dem Geschäftswert, also dem Reinvermögen beider Ehegatten abzüglich Schulden. Die Gebühren sind bundesweit gleich – Notare dürfen weder Rabatte geben noch teurer abrechnen.
| Geschäftswert (Vermögen) | Größenordnung Notarkosten (Richtwert, inkl. Auslagen/USt.) |
|---|---|
| ca. 25.000 € | niedriger dreistelliger Bereich |
| ca. 100.000 € | mittlerer bis oberer dreistelliger Bereich |
| ca. 250.000 € | niedriger vierstelliger Bereich |
| ca. 500.000 € | mittlerer vierstelliger Bereich |
Die genannten Beträge sind grobe Orientierungswerte und hängen vom konkreten Geschäftswert und vom Inhalt des Vertrags ab. Lassen Sie sich vom Notariat vorab einen Kostenvoranschlag geben. Wird zusätzlich der Versorgungsausgleich geregelt, erhöht das den Geschäftswert und damit die Gebühr.
Schritt für Schritt: So kommt der Ehevertrag zustande
- Bedarf klären. Überlegen Sie gemeinsam, was geregelt werden soll: Güterstand, Unterhalt, Versorgungsausgleich, Immobilien. Halten Sie offene Punkte schriftlich fest.
- Vermögen offenlegen. Tragen Sie beidseitig zusammen, welche Vermögenswerte, Schulden und Anwartschaften vorhanden sind. Eine vollständige Offenlegung schützt den Vertrag vor späterer Anfechtung.
- Rechtlich beraten lassen. Idealerweise lässt sich jeder Partner getrennt anwaltlich beraten, damit beide Interessen vertreten sind. Das stärkt die Wirksamkeit des Vertrags.
- Entwurf erstellen. Der Notar oder eine Anwaltskanzlei formuliert einen Entwurf. Lesen Sie ihn in Ruhe durch und klären Sie Unklarheiten vorab.
- Beurkundungstermin. Beide Partner erscheinen persönlich beim Notar. Dieser verliest den Vertrag vollständig, erläutert die Folgen und beantwortet Fragen.
- Unterschrift und Ausfertigung. Nach der Beurkundung unterschreiben beide. Sie erhalten eine beglaubigte Abschrift; das Original bleibt beim Notar.
Welche Unterlagen brauchen Sie?
- Gültige Ausweisdokumente beider Partner (Personalausweis oder Reisepass)
- Bei bereits Verheirateten: Eheurkunde oder Stammbuch
- Aufstellung des Vermögens: Konten, Wertpapiere, Lebensversicherungen, Immobilien
- Nachweise zu Schulden und Krediten
- Bei Immobilien: Grundbuchauszug
- Bei Unternehmen: Gesellschaftsvertrag, Beteiligungsnachweise
- Gegebenenfalls Auskünfte zu Rentenanwartschaften (Deutsche Rentenversicherung)
Checkliste vor dem Notartermin
- Wir haben gemeinsam besprochen, welche Punkte der Vertrag regeln soll.
- Beide Vermögenslagen sind vollständig offengelegt und dokumentiert.
- Wir kennen den Unterschied zwischen Zugewinngemeinschaft, Gütertrennung und modifizierter Zugewinngemeinschaft.
- Die Folgen für Unterhalt und Versorgungsausgleich sind uns klar.
- Mindestens ein Partner (besser beide) wurde unabhängig rechtlich beraten.
- Ein Vertragsentwurf liegt vor und wurde in Ruhe geprüft.
- Ein Kostenvoranschlag des Notariats liegt vor.
- Beide Ausweisdokumente und alle Nachweise sind für den Termin bereit.
Muster: Gliederung eines Ehevertrags
Ein Ehevertrag muss notariell beurkundet werden – eine selbst aufgesetzte Vorlage ersetzt das nicht. Die folgende Gliederung können Sie aber als Gesprächsleitfaden für die Vorbereitung nutzen:
EHEVERTRAG – Gliederungsvorlage zur Vorbereitung
§ 1 Beteiligte und Personalien
§ 2 Bisheriger Güterstand und gewünschte Regelung
☐ Zugewinngemeinschaft beibehalten
☐ Gütertrennung
☐ Modifizierte Zugewinngemeinschaft (Ausnahmen: ____________)
§ 3 Regelung zum nachehelichen Unterhalt
☐ gesetzlich ☐ begrenzt/befristet ☐ Verzicht (Grenzen beachten)
§ 4 Versorgungsausgleich
☐ gesetzlich ☐ ausgeschlossen ☐ modifiziert
§ 5 Regelungen zu Immobilien / Unternehmen
§ 6 Schulden und gemeinsame Verbindlichkeiten
§ 7 Salvatorische Klausel und Schlussbestimmungen
§ 8 Notarielle Beurkundung
Hinweis: Diese Gliederung dient nur der Vorbereitung des Notartermins und ist keine rechtsverbindliche Vorlage.
Tipps
- Beide Seiten beraten lassen. Ein Vertrag, bei dem nur ein Partner anwaltlich vertreten war, ist anfälliger dafür, später als sittenwidrig eingestuft zu werden.
- Nicht unter Zeitdruck unterschreiben. Verträge, die kurz vor der Hochzeit oder einseitig aufgedrängt werden, halten einer gerichtlichen Prüfung schlechter stand.
- Vermögen vollständig offenlegen. Verschwiegene Werte können zur Unwirksamkeit von Klauseln führen.
- Regelmäßig prüfen. Nach Geburt eines Kindes, Hauskauf oder Jobwechsel sollte der Vertrag angepasst werden – das geht jederzeit, erneut beim Notar.
- Auf Ausgewogenheit achten. Ein Vertrag, der einen Partner extrem benachteiligt, kann vom Familiengericht ganz oder teilweise verworfen werden (Inhalts- und Ausübungskontrolle).
Häufig gestellte Fragen
Was ist ein Ehevertrag?
Ein Ehevertrag ist eine notariell beurkundete Vereinbarung zwischen Ehegatten oder Verlobten. Er regelt abweichend vom Gesetz, was bei Scheidung oder Tod mit Vermögen, Unterhalt und Rentenanwartschaften geschieht – etwa durch Wahl der Gütertrennung oder Ausschluss des Versorgungsausgleichs.
Was kostet ein Ehevertrag?
Die Kosten richten sich nach dem Vermögen beider Eheleute (Geschäftswert) und den gesetzlich festgelegten Notargebühren. Bei kleinem Vermögen liegen die Notarkosten im dreistelligen Bereich, bei mittlerem bis größerem Vermögen im niedrigen bis mittleren vierstelligen Bereich. Anwaltliche Beratung kommt gegebenenfalls hinzu.
Was kostet ein Ehevertrag beim Notar?
Notargebühren sind bundesweit nach dem GNotKG festgelegt und vermögensabhängig. Als grobe Orientierung: bei rund 100.000 € Vermögen meist mehrere Hundert Euro, bei 250.000 € niedriger vierstelliger Bereich. Verbindlich ist nur ein Kostenvoranschlag des jeweiligen Notariats.
Wie viel kostet ein Ehevertrag?
Es gibt keinen Festpreis. Der Preis steigt mit dem Geschäftswert, also dem gemeinsamen Reinvermögen. Wird zusätzlich der Versorgungsausgleich oder Unterhalt geregelt, erhöht das den Geschäftswert und damit die Gebühr. Holen Sie vorab einen Kostenvoranschlag ein.
Wer bekommt was bei Scheidung ohne Ehevertrag?
Ohne Ehevertrag gilt die Zugewinngemeinschaft. Beide behalten ihr eigenes Vermögen, doch der während der Ehe erwirtschaftete Zugewinn wird ausgeglichen: Wer mehr hinzugewonnen hat, zahlt die Hälfte der Differenz an den anderen. Zusätzlich werden Rentenanwartschaften über den Versorgungsausgleich hälftig geteilt.
Wann ist ein Ehevertrag sinnvoll?
Sinnvoll ist ein Ehevertrag vor allem bei Selbstständigkeit oder einem Unternehmen, großen Vermögens- oder Einkommensunterschieden, zweiter Ehe mit Kindern, internationalen Ehen sowie bei klassischer Rollenverteilung, wenn ein Partner für die Familie beruflich zurücksteckt und abgesichert werden soll.
Kann ein Ehevertrag auch während der Ehe geschlossen werden?
Ja. Ein Ehevertrag kann vor der Eheschließung, am Hochzeitstag oder jederzeit später während der Ehe geschlossen werden. Bestehende Verträge lassen sich ebenso jederzeit ändern oder aufheben – stets durch notarielle Beurkundung.
Kann ein Ehevertrag ungültig sein?
Ja. Fehlt die notarielle Beurkundung, ist der Vertrag von vornherein unwirksam. Außerdem kann das Familiengericht einzelne Klauseln oder den ganzen Vertrag verwerfen, wenn er einen Partner unangemessen einseitig benachteiligt (Sittenwidrigkeit) oder unter Druck zustande kam.
Amtliche und weiterführende Quellen
Familie und Soziales
- Eheschließung anmelden
- Eheurkunde beantragen
- Ehevertrag
- Erbschaftssteuer 2026
- Erbschein beantragen
- Familienkasse
- Geburtsurkunde beantragen
- Jugendamt
- Kindergarten
- Kita-Platz beantragen
- Mutterschaftsgeld beantragen 2026
- Mutterschutz
- Namensänderung
- Scheidung einreichen
- Schulen
- Sterbefall: Behördengänge
- Sterbeurkunde beantragen
- Unterhaltsvorschuss
- Vaterschaftsanerkennung
