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Verpflichtungserklärung: Voraussetzungen, Kosten und Ablauf

Frau im Bürgeramt bespricht mit einer Sachbearbeiterin die Unterlagen für eine Verpflichtungserklärung

Mit einer Verpflichtungserklärung übernehmen Sie die finanzielle Verantwortung für eine Person, die nach Deutschland einreisen oder sich hier aufhalten möchte. Sie sichern damit dem Staat zu, für Lebensunterhalt, Unterkunft und im Ernstfall auch für Krankheits- und Ausreisekosten aufzukommen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Verpflichtungserklärung (§ 68 Aufenthaltsgesetz) ist eine rechtsverbindliche Zusage, sämtliche öffentlichen Kosten für eine eingeladene Person zu tragen.
  • Sie wird bei der zuständigen Ausländerbehörde am eigenen Wohnort abgegeben – meist gegen einen Termin und mit Bonitätsprüfung.
  • Voraussetzung ist ein nachgewiesen ausreichendes und sicheres Einkommen; geprüft wird anhand fester Bedarfssätze.
  • Die Gebühr liegt in der Regel bei etwa 25 bis 29 Euro je Erklärung (je nach Bundesland und Behörde).
  • Die Haftung läuft nicht automatisch mit dem Visum aus – sie kann mehrere Jahre, bei Aufenthaltstiteln teils bis zu fünf Jahre bestehen.

Was ist eine Verpflichtungserklärung?

Eine Verpflichtungserklärung ist eine schriftliche, rechtsverbindliche Erklärung nach § 68 Aufenthaltsgesetz (AufenthG). Wer sie unterschreibt – die sogenannte verpflichtende Person oder der Gastgeber – sichert der Ausländerbehörde zu, für den Lebensunterhalt einer ausländischen Person aufzukommen. Dazu zählen Verpflegung, Wohnraum, Kranken- und Pflegeversorgung sowie die Kosten einer eventuell notwendigen Ausreise oder Abschiebung.

Behörden verlangen die Erklärung typischerweise bei Besuchsvisa (Schengen-Visum), etwa wenn Verwandte oder Freunde aus visumpflichtigen Ländern eingeladen werden. Sie kommt aber auch bei Sprachkurs- und Studienaufenthalten, Familiennachzug oder humanitären Aufnahmen zum Einsatz. Die eingeladene Person legt das Original der Erklärung beim Visumantrag in der deutschen Auslandsvertretung vor.

Die Verpflichtungserklärung ersetzt keine Reisekrankenversicherung. Für Schengen-Visa ist zusätzlich eine Reisekrankenversicherung mit einer Mindestdeckung von 30.000 Euro nachzuweisen. Die Verpflichtungserklärung deckt darüber hinausgehende Kosten ab, falls die Versicherung nicht greift.

Voraussetzungen: Wer kann sich verpflichten?

Die Behörde prüft vor allem Ihre wirtschaftliche Leistungsfähigkeit (Bonität). Maßgeblich ist, dass Sie den Lebensunterhalt der eingeladenen Person zusätzlich zu Ihrem eigenen dauerhaft sichern können.

  • Volljährigkeit und fester Wohnsitz in Deutschland.
  • Sicheres, ausreichendes Einkommen – nachgewiesen über mehrere Monate, ohne Bezug von Bürgergeld oder Sozialhilfe.
  • Ausreichender Wohnraum für die Aufnahme des Gastes.
  • Keine entgegenstehenden Verpflichtungen, etwa hohe Schulden oder bestehende weitere Verpflichtungserklärungen.

Die Behörde rechnet Ihr pfändbares Nettoeinkommen gegen den Bedarf: Ihren eigenen Lebensbedarf, Unterhaltspflichten (z. B. Kinder), Miete und Nebenkosten sowie den Bedarf der einzuladenden Person. Übrig bleiben muss ein Betrag, der den Lebensunterhalt des Gastes für die geplante Aufenthaltsdauer deckt.

Erforderliche Unterlagen

Unterlage Zweck / Hinweis
Gültiger Personalausweis oder Reisepass Identitätsnachweis der verpflichtenden Person
Aufenthaltstitel (bei Nicht-EU-Bürgern) Nachweis des eigenen rechtmäßigen Aufenthalts
Einkommensnachweise der letzten 3 Monate Gehaltsabrechnungen, bei Selbstständigen BWA/Steuerbescheid
Arbeitsvertrag oder Bescheinigung des Arbeitgebers Beleg für gesichertes, unbefristetes Einkommen
Mietvertrag und Wohnflächennachweis Beleg für ausreichenden Wohnraum
Daten der einzuladenden Person Name, Geburtsdatum, Passnummer, Anschrift, Reisezeitraum

Welche Nachweise im Detail verlangt werden, unterscheidet sich je nach Kommune und Bundesland. Erkundigen Sie sich vor dem Termin bei Ihrer Ausländerbehörde nach der genauen Liste – fehlende Unterlagen führen fast immer zu einem zweiten Termin.

Kosten der Verpflichtungserklärung

Die Gebühr ist bundesweit ähnlich, weicht im Einzelfall aber ab. Sie fällt einmalig je abgegebener Erklärung an und wird unabhängig davon erhoben, ob das Visum später erteilt wird.

Posten Übliche Höhe
Bearbeitungsgebühr je Erklärung ca. 25–29 €
Mit Bonitätsprüfung / aufwendiger Bearbeitung teils bis ca. 50 €
Zusätzliche Personen (z. B. Familie) je Person eine eigene Erklärung mit eigener Gebühr

Beachten Sie: Die eigentliche finanzielle Verpflichtung ist um ein Vielfaches höher als die Gebühr. Im Haftungsfall können Behörden die tatsächlich entstandenen Kosten – etwa für eine medizinische Behandlung oder eine Abschiebung – in voller Höhe von Ihnen zurückfordern.

Umfang und Dauer der Haftung

Mit der Unterschrift haften Sie für sämtliche öffentlichen Mittel, die für die eingeladene Person aufgewendet werden. Die Haftung umfasst:

  • Lebenshaltungskosten (Wohnen, Essen, Hausrat),
  • Kranken- und Pflegekosten, soweit keine Versicherung einspringt,
  • Kosten der Ausreise, Rückführung oder Abschiebung.

Bei Kurzaufenthalten mit Schengen-Visum endet die Haftung üblicherweise mit der fristgerechten Ausreise. Wird daraus ein längerer oder ein Aufenthalt mit Aufenthaltstitel, kann die Haftung deutlich länger – nach gängiger Praxis bis zu fünf Jahre ab Einreise – bestehen bleiben. Eine einmal abgegebene Erklärung lässt sich nicht einseitig widerrufen.

Schritt für Schritt: Verpflichtungserklärung abgeben

  1. Zuständige Behörde ermitteln. Zuständig ist die Ausländerbehörde an Ihrem Hauptwohnsitz. In kleineren Gemeinden übernimmt teils das Bürgeramt diese Aufgabe.
  2. Termin vereinbaren. Buchen Sie online oder telefonisch einen Termin. Wegen langer Wartezeiten frühzeitig kümmern – idealerweise mehrere Wochen vor der geplanten Reise.
  3. Unterlagen zusammenstellen. Identitätsnachweis, Einkommens- und Wohnraumnachweise sowie alle Daten der einzuladenden Person vollständig vorbereiten.
  4. Bonitätsprüfung durchlaufen. Die Behörde berechnet, ob Ihr verfügbares Einkommen für Ihren eigenen Bedarf und den des Gastes ausreicht.
  5. Erklärung persönlich unterschreiben. Die Unterschrift erfolgt vor der Behörde; die Tragweite der Verpflichtung wird Ihnen dabei erläutert.
  6. Original versenden. Sie erhalten das Original und schicken es der einzuladenden Person, die es beim Visumantrag in der deutschen Auslandsvertretung vorlegt.

Checkliste

  • ☐ Zuständige Ausländerbehörde am Wohnort ermittelt
  • ☐ Termin gebucht (mehrere Wochen Vorlauf eingeplant)
  • ☐ Personalausweis/Reisepass und ggf. Aufenthaltstitel bereit
  • ☐ Einkommensnachweise der letzten 3 Monate vollständig
  • ☐ Mietvertrag / Wohnraumnachweis dabei
  • ☐ Daten der einzuladenden Person notiert (Name, Geburtsdatum, Passnummer, Anschrift, Reisezeitraum)
  • ☐ Bearbeitungsgebühr (ca. 25–50 €) eingeplant
  • ☐ Reisekrankenversicherung mit mind. 30.000 € Deckung organisiert
  • ☐ Tragweite und Haftungsdauer verstanden

Muster: Angaben für die Verpflichtungserklärung

Die Erklärung selbst geben Sie auf dem amtlichen Vordruck der Behörde ab. Sie können den Termin aber vorbereiten, indem Sie alle Pflichtangaben vorab zusammentragen. Nutzen Sie dafür diese Vorlage:

Angaben zur verpflichtenden Person (Gastgeber)
Name, Vorname: _______________________
Geburtsdatum / Geburtsort: _______________________
Anschrift: _______________________
Ausweis-/Passnummer: _______________________
Beruf / Arbeitgeber: _______________________
Monatliches Nettoeinkommen: _______________________

Angaben zur einzuladenden Person (Gast)
Name, Vorname: _______________________
Geburtsdatum / Staatsangehörigkeit: _______________________
Passnummer: _______________________
Anschrift im Heimatland: _______________________
Verwandtschaft / Verhältnis: _______________________
Geplanter Aufenthaltszweck: _______________________
Geplanter Aufenthaltszeitraum (von – bis): _______________________

Erklärung: Ich verpflichte mich nach § 68 AufenthG, die Kosten für den Lebensunterhalt sowie für eine etwaige Ausreise/Abschiebung der oben genannten Person zu tragen.

Tipps

  • Früh planen. Terminvergabe und Visumbearbeitung dauern zusammen schnell mehrere Wochen. Beginnen Sie den Prozess deutlich vor dem geplanten Reisedatum.
  • Einkommen großzügig nachweisen. Liegen Sie nur knapp über dem geforderten Bedarf, lehnt die Behörde häufig ab. Belegen Sie stabile, möglichst unbefristete Einkünfte.
  • Tragweite ernst nehmen. Unterschreiben Sie nur, wenn Sie die volle Kostenhaftung wirtschaftlich tragen können – auch über das Reiseende hinaus.
  • Kopien aufbewahren. Behalten Sie eine Kopie der Erklärung und der eingereichten Nachweise für Ihre Unterlagen.
  • Vorab nachfragen. Klären Sie mit Ihrer Ausländerbehörde, ob eine formlose Verpflichtungserklärung oder der amtliche Vordruck verlangt wird und welche Bedarfssätze gelten.

Häufig gestellte Fragen

Was ist eine Verpflichtungserklärung?

Eine Verpflichtungserklärung ist eine rechtsverbindliche Zusage nach § 68 Aufenthaltsgesetz, mit der eine Person die Kosten für den Lebensunterhalt eines ausländischen Gastes übernimmt. Dazu gehören Wohnen, Verpflegung, Krankheitskosten und gegebenenfalls die Kosten einer Ausreise. Sie wird meist für Besuchsvisa benötigt.

Wie lange ist eine Verpflichtungserklärung gültig?

Für die Einreichung beim Visumantrag wird die Erklärung in der Regel innerhalb von etwa sechs Monaten ab Ausstellung anerkannt. Die finanzielle Haftung selbst kann jedoch deutlich länger laufen – bei längeren Aufenthalten nach gängiger Praxis bis zu fünf Jahre ab Einreise der eingeladenen Person.

Was kostet eine Verpflichtungserklärung?

Die Gebühr liegt meist bei etwa 25 bis 29 Euro je Erklärung. Bei aufwendiger Bonitätsprüfung kann sie bis rund 50 Euro betragen. Die Höhe richtet sich nach Bundesland und Behörde und fällt unabhängig davon an, ob das Visum erteilt wird.

Wer haftet bei einer Verpflichtungserklärung?

Es haftet ausschließlich die Person, die die Erklärung unterschrieben hat. Sie muss alle öffentlichen Kosten erstatten, die für den Gast aufgewendet werden – etwa für medizinische Behandlung oder eine Abschiebung. Die Forderung kann in voller Höhe geltend gemacht werden.

Wo gebe ich die Verpflichtungserklärung ab?

Bei der Ausländerbehörde an Ihrem Hauptwohnsitz, in kleineren Gemeinden teils beim Bürgeramt. Die Erklärung muss persönlich unterschrieben werden; einen vorherigen Termin sollten Sie wegen der Wartezeiten frühzeitig buchen.

Welches Einkommen ist für eine Verpflichtungserklärung nötig?

Einen festen Mindestbetrag gibt es nicht. Die Behörde prüft, ob Ihr Nettoeinkommen nach Abzug von Miete, eigenem Bedarf und Unterhaltspflichten ausreicht, um den Lebensunterhalt des Gastes für die geplante Dauer zu sichern. Bürgergeld- oder Sozialhilfebezug schließt die Verpflichtung aus.

Kann ich eine Verpflichtungserklärung zurückziehen?

Eine einmal abgegebene und der Auslandsvertretung vorgelegte Erklärung lässt sich nicht einseitig widerrufen. Die Haftung bleibt für den festgelegten Zeitraum bestehen. Überlegen Sie deshalb vor der Unterschrift genau, ob Sie das Risiko tragen können.

Brauche ich trotz Verpflichtungserklärung eine Reisekrankenversicherung?

Ja. Für ein Schengen-Visum ist zusätzlich eine Reisekrankenversicherung mit mindestens 30.000 Euro Deckung erforderlich. Die Verpflichtungserklärung greift erst, wenn die Versicherung Kosten nicht abdeckt.