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Scheidung einreichen: Ablauf, Kosten und Unterlagen 2026

Frau bespricht mit einer Anwältin den Scheidungsantrag an einem hellen Bürotisch

Eine Scheidung in Deutschland setzt das Trennungsjahr, einen anwaltlichen Scheidungsantrag und einen Termin beim Familiengericht voraus. Hier erfahren Sie Schritt für Schritt, wie Sie die Scheidung einreichen, welche Unterlagen Sie brauchen und mit welchen Kosten Sie rechnen müssen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Den Scheidungsantrag stellt immer ein Rechtsanwalt beim zuständigen Familiengericht – Sie selbst können den Antrag nicht direkt einreichen.
  • Voraussetzung ist in der Regel das abgeschlossene Trennungsjahr (§ 1565 BGB); die Ehe muss „gescheitert“ sein.
  • Bei einer einvernehmlichen Scheidung reicht oft ein gemeinsamer Anwalt, dem der andere Partner nur zustimmt – das spart Kosten.
  • Die Gesamtkosten hängen vom gemeinsamen Nettoeinkommen und Vermögen ab und liegen bei einvernehmlichen Verfahren häufig im niedrigen vierstelligen Bereich.
  • Von der Antragstellung bis zum rechtskräftigen Beschluss vergehen je nach Gericht und Versorgungsausgleich meist mehrere Monate bis etwa ein Jahr.

Worum geht es bei der Scheidung?

Die Scheidung beendet eine Ehe rechtlich. Sie wird ausschließlich durch das Familiengericht – eine Abteilung des Amtsgerichts – per richterlichem Beschluss ausgesprochen. Anders als die Eheschließung lässt sich eine Ehe nicht beim Standesamt oder durch eine private Vereinbarung auflösen.

Der Gesetzgeber verlangt, dass die Ehe „gescheitert“ ist. Das gilt als gegeben, wenn die Lebensgemeinschaft der Eheleute nicht mehr besteht und nicht erwartet werden kann, dass sie wiederhergestellt wird. Als objektives Kennzeichen dient das Trennungsjahr.

Anwaltszwang beachten: Vor dem Familiengericht herrscht für den antragstellenden Ehegatten Anwaltszwang. Der Scheidungsantrag muss von einem Rechtsanwalt eingereicht werden. Der andere Ehegatte braucht nur dann einen eigenen Anwalt, wenn er selbst Anträge stellen (z. B. zum Unterhalt) oder dem Antrag formal widersprechen will.

Voraussetzungen für die Scheidung

Damit das Gericht die Scheidung ausspricht, müssen folgende Punkte erfüllt sein:

Voraussetzung Bedeutung
Trennungsjahr In der Regel müssen die Eheleute mindestens ein Jahr getrennt leben. Eine Trennung „von Tisch und Bett“ innerhalb derselben Wohnung ist möglich, muss aber nachvollziehbar sein.
Scheitern der Ehe Bei einvernehmlicher Scheidung nach einem Trennungsjahr wird das Scheitern vermutet, wenn beide zustimmen.
Zustimmung oder drei Jahre Trennung Stimmt ein Partner nicht zu, kann nach drei Jahren Trennung unwiderlegbar von einem Scheitern ausgegangen werden.
Rechtsanwalt Mindestens der antragstellende Ehegatte muss anwaltlich vertreten sein.

Härtefall-Scheidung: In Ausnahmefällen (etwa bei Gewalt oder schwerwiegenden Verfehlungen) ist eine Scheidung auch vor Ablauf des Trennungsjahres möglich. Solche Härtefälle prüft das Gericht streng – lassen Sie sich anwaltlich beraten.

Welche Unterlagen brauchen Sie?

Für den Scheidungsantrag und den Versorgungsausgleich benötigt das Gericht bzw. Ihr Anwalt unter anderem:

  • Heiratsurkunde oder beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister
  • Geburtsurkunden gemeinsamer minderjähriger Kinder
  • Personalausweise beider Ehegatten (Kopie)
  • Angaben zum Trennungsdatum
  • Auskünfte zu Rentenanwartschaften für den Versorgungsausgleich (Formulare der Rentenversicherung und betrieblicher/privater Versorgungsträger)
  • bei Bedarf: Ehevertrag, Scheidungsfolgenvereinbarung, Einkommensnachweise

Kosten der Scheidung

Die Kosten setzen sich aus Gerichtskosten und Anwaltskosten zusammen. Beide richten sich nach dem sogenannten Verfahrenswert (auch Gegenstandswert). Dieser ergibt sich vor allem aus dem dreifachen monatlichen Nettoeinkommen beider Eheleute zuzüglich Vermögen und dem Wert des Versorgungsausgleichs.

Kostenpunkt Wovon abhängig
Gerichtskosten Verfahrenswert, gesetzlich festgelegt nach dem Gerichtskostengesetz (GKG)
Anwaltskosten Verfahrenswert, gesetzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Versorgungsausgleich erhöht den Verfahrenswert und damit die Kosten

Eine einvernehmliche Scheidung mit nur einem Anwalt und durchschnittlichem Einkommen liegt häufig im Bereich von etwa einem bis wenigen Tausend Euro. Bei höherem Einkommen, größerem Vermögen oder streitigen Folgesachen (Unterhalt, Zugewinn, Sorgerecht) steigen die Kosten deutlich. Die genaue Summe kann Ihnen nur Ihr Anwalt anhand Ihrer konkreten Zahlen berechnen.

Verfahrenskostenhilfe: Wer die Kosten nicht tragen kann, kann beim Gericht Verfahrenskostenhilfe (VKH) beantragen. Bei geringem Einkommen und Vermögen übernimmt dann der Staat die Kosten ganz oder gegen Ratenzahlung.

Zuständigkeit: Welches Gericht?

Zuständig ist das Familiengericht (Amtsgericht), in dessen Bezirk die Eheleute zuletzt gemeinsam gewohnt haben, sofern ein Ehegatte noch dort lebt. Andernfalls richtet sich die Zuständigkeit nach dem Wohnort des Ehegatten, bei dem die gemeinsamen Kinder leben, oder nach dem Wohnsitz des Antragsgegners. Ihr Anwalt prüft die örtliche Zuständigkeit für Sie.

Schritt für Schritt: Scheidung einreichen

  1. Schritt 1 – Trennung vollziehen und dokumentieren: Halten Sie das Trennungsdatum fest. Leben Sie weiter in einer Wohnung, trennen Sie Haushalt und Finanzen erkennbar (getrennte Zimmer, keine gemeinsame Versorgung).
  2. Schritt 2 – Folgen klären: Sprechen Sie möglichst frühzeitig über Unterhalt, Sorge- und Umgangsrecht, Hausrat, Wohnung und Vermögen. Eine einvernehmliche Lösung senkt Kosten und Dauer.
  3. Schritt 3 – Anwalt beauftragen: Suchen Sie einen Rechtsanwalt, idealerweise mit Fachanwaltstitel für Familienrecht. Bei einvernehmlicher Scheidung genügt ein Anwalt für die Antragstellung.
  4. Schritt 4 – Unterlagen zusammenstellen: Übergeben Sie Heiratsurkunde, Geburtsurkunden der Kinder und Angaben zum Trennungsdatum. Der Anwalt fordert die Formulare zum Versorgungsausgleich an.
  5. Schritt 5 – Scheidungsantrag einreichen: Der Anwalt reicht den Antrag beim zuständigen Familiengericht ein. Das Gericht fordert den Gerichtskostenvorschuss an; erst nach Zahlung wird das Verfahren betrieben.
  6. Schritt 6 – Versorgungsausgleich: Das Gericht versendet Fragebögen an beide Eheleute und holt Auskünfte der Rentenversicherungsträger ein. Dieser Schritt nimmt häufig am meisten Zeit in Anspruch.
  7. Schritt 7 – Scheidungstermin: Beide Eheleute müssen persönlich zum Termin erscheinen. Das Gericht stellt das Scheitern der Ehe fest und spricht die Scheidung aus.
  8. Schritt 8 – Rechtskraft: Verzichten beide nach dem Termin auf Rechtsmittel, wird der Beschluss sofort rechtskräftig. Andernfalls beginnt eine einmonatige Beschwerdefrist.

Checkliste

  • ☐ Trennungsdatum festgehalten und Trennungsjahr (nahezu) abgelaufen
  • ☐ Heiratsurkunde / beglaubigte Abschrift vorhanden
  • ☐ Geburtsurkunden gemeinsamer Kinder bereitgelegt
  • ☐ Personalausweis-Kopien beider Ehegatten
  • ☐ Geklärt: einvernehmlich oder streitig?
  • ☐ Anwalt (möglichst Fachanwalt Familienrecht) beauftragt
  • ☐ Versorgungsausgleich-Formulare ausgefüllt
  • ☐ Folgesachen (Unterhalt, Sorge, Wohnung, Vermögen) angesprochen
  • ☐ Bei geringem Einkommen: Verfahrenskostenhilfe geprüft
  • ☐ Aktuelle Anschrift des anderen Ehegatten bekannt

Muster: Mandatsanfrage an einen Familienrechtsanwalt

Sehr geehrte Frau / sehr geehrter Herr [Name],

ich möchte die Scheidung meiner Ehe einreichen und bitte Sie um die Übernahme des Mandats.

Eckdaten: Heirat am [Datum] in [Ort]; Trennung seit [Trennungsdatum]; gemeinsame minderjährige Kinder: [Anzahl/Namen/Geburtsdaten oder „keine“]. Die Scheidung soll [einvernehmlich / streitig] erfolgen.

Bitte teilen Sie mir mit, welche Unterlagen Sie benötigen und mit welchen Kosten ich nach meinem/unserem Einkommen rechnen muss. Über einen Termin zur Erstberatung würde ich mich freuen.

Mit freundlichen Grüßen
[Vorname Nachname][Anschrift] · [Telefon] · [E-Mail]

Tipps

  • Einvernehmlich bleiben: Je mehr Sie vorab regeln, desto günstiger und schneller läuft das Verfahren. Streitige Folgesachen treiben Kosten und Dauer in die Höhe.
  • Trennungsdatum sauber dokumentieren: Notieren Sie, ab wann Sie getrennt leben. Bei Trennung in der gemeinsamen Wohnung sind klare Belege für getrennte Haushaltsführung hilfreich.
  • Ein gemeinsamer Anwalt spart Geld: Bei Einigkeit reicht ein Anwalt; der zweite Ehegatte stimmt dem Antrag im Termin nur zu und spart sich eigene Anwaltskosten.
  • Versorgungsausgleich früh angehen: Füllen Sie die Rentenfragebögen zügig und vollständig aus – verspätete Auskünfte sind der häufigste Grund für lange Verfahren.
  • Steuerklasse und Versicherungen anpassen: Denken Sie an Steuerklassenwechsel im Jahr nach der Trennung sowie an die Anpassung von Kranken-, Lebens- und Haftpflichtversicherungen.

Häufig gestellte Fragen

Wie reicht man eine Scheidung ein?

Sie beauftragen einen Rechtsanwalt, der den Scheidungsantrag beim zuständigen Familiengericht einreicht. Eine direkte Einreichung durch Sie selbst ist wegen des Anwaltszwangs nicht möglich. Voraussetzung ist in der Regel das abgeschlossene Trennungsjahr.

Wann kann man die Scheidung einreichen?

Der Antrag kann gestellt werden, wenn das Trennungsjahr abgeschlossen ist und die Ehe als gescheitert gilt. Viele Anwälte reichen den Antrag kurz vor Ablauf des Trennungsjahres ein, damit der Gerichtstermin direkt danach stattfinden kann.

Wie läuft eine Scheidung ab?

Nach dem Trennungsjahr stellt der Anwalt den Antrag, das Gericht zieht den Versorgungsausgleich heran und lädt beide Eheleute zum Termin. Dort wird die Scheidung ausgesprochen. Mit Verzicht auf Rechtsmittel wird der Beschluss rechtskräftig.

Was kostet eine Scheidung?

Die Kosten richten sich nach dem Verfahrenswert, der maßgeblich vom gemeinsamen Nettoeinkommen und Vermögen abhängt. Eine einvernehmliche Scheidung liegt häufig im niedrigen bis mittleren vierstelligen Bereich; streitige Verfahren sind deutlich teurer.

Wie lange dauert eine Scheidung?

Nach Abschluss des Trennungsjahres dauert das Verfahren bis zum rechtskräftigen Beschluss meist mehrere Monate bis etwa ein Jahr. Verzögerungen entstehen vor allem durch den Versorgungsausgleich und streitige Folgesachen.

Wer zahlt die Scheidung?

Grundsätzlich trägt jeder Ehegatte seine eigenen Anwaltskosten; die Gerichtskosten werden in der Regel hälftig geteilt. Bei nur einem gemeinsamen Anwalt zahlt zunächst der Auftraggeber, häufig teilen die Eheleute die Kosten intern. Bei geringem Einkommen kommt Verfahrenskostenhilfe in Betracht.

Wann ist eine Scheidung rechtskräftig?

Verzichten beide Ehegatten direkt im Termin auf Rechtsmittel, ist die Scheidung sofort rechtskräftig. Andernfalls läuft eine einmonatige Beschwerdefrist; erst danach wird der Beschluss rechtskräftig und die Ehe endgültig aufgelöst.

Welche Steuerklasse gilt nach der Scheidung?

Im Jahr der Trennung dürfen Sie die bisherige Steuerklasse meist noch behalten. Ab dem Jahr nach der dauernden Trennung wechseln Sie in Steuerklasse I, bei Kindern im eigenen Haushalt unter Umständen in Steuerklasse II. Den Wechsel melden Sie dem Finanzamt.