Saisonkennzeichen: Kosten, Zeitraum & Anmeldung 2026

📖 Lesezeit: 7 Min · 📅 17. Juni 2026
Wer Motorrad, Cabrio oder Wohnmobil nur einen Teil des Jahres bewegt, spart mit einem Saisonkennzeichen bares Geld: Steuer und Versicherung fallen nur für die festgelegten Monate an, und der separate Stilllegungs-Behördengang entfällt komplett.
Inhaltsverzeichnis
Das Wichtigste in Kürze
- Das Saisonkennzeichen gilt für einen frei wählbaren Zeitraum von 2 bis 11 zusammenhängenden Monaten im Jahr.
- Der Zeitraum steht rechts am Kennzeichen: obere Zahl = Startmonat, untere Zahl = Endmonat (z. B. 4/10 = 1. April bis 31. Oktober).
- Kfz-Steuer und Versicherung zahlen Sie nur anteilig für die aktiven Monate – das ist der zentrale Spareffekt.
- Außerhalb der Saison ist das Fahrzeug automatisch außer Betrieb gesetzt – ohne erneuten Gang zur Zulassungsstelle.
- Die einmaligen Zulassungsgebühren liegen meist im Bereich 20 bis 60 Euro, hinzu kommen die Schilder.
Was ist ein Saisonkennzeichen?
Ein Saisonkennzeichen ist ein reguläres amtliches Kennzeichen mit einem fest eingeprägten Gültigkeitszeitraum. Anders als beim normalen Kennzeichen ist das Fahrzeug nur innerhalb dieser Saison zugelassen und darf nur in diesem Zeitraum am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen. Steuer und Haftpflichtversicherung gelten ebenfalls ausschließlich für die gewählten Monate.
Erkennbar ist es an den beiden untereinander stehenden Zahlen rechts am Schild, die durch einen waagerechten Strich getrennt sind. Die obere Zahl nennt den ersten, die untere Zahl den letzten Monat der Saison. Das Schild trägt – anders als das Kurzzeitkennzeichen – keinen gelben Rand.
Das Saisonkennzeichen eignet sich besonders für Fahrzeuge, die typischerweise nur in einem Teil des Jahres genutzt werden: Motorräder, Cabrios, Wohnmobile, Oldtimer, Quads oder auch Anhänger für saisonale Einsätze. Für ganzjährig genutzte Fahrzeuge bringt es keinen Vorteil.
Voraussetzungen
Für ein Saisonkennzeichen gelten dieselben Grundvoraussetzungen wie für jede Zulassung. Zusätzlich legen Sie nur den Saisonzeitraum fest.
| Voraussetzung | Details |
|---|---|
| Gültige Hauptuntersuchung (HU) | Die HU muss innerhalb der Saison fällig oder gültig sein. |
| Kfz-Haftpflichtversicherung | eVB-Nummer der Versicherung erforderlich; Tarif als Saisontarif. |
| Saisonzeitraum | Mindestens 2, höchstens 11 zusammenhängende Monate – ganztägig in Monatsschritten. |
| SEPA-Lastschriftmandat | Für den Einzug der Kfz-Steuer durch den Zoll zwingend nötig. |
Benötigte Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung (bei Vertretung: Vollmacht + Ausweis beider Personen)
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und Teil II (Fahrzeugbrief)
- Nachweis der gültigen Hauptuntersuchung (HU-Bericht)
- eVB-Nummer der Kfz-Versicherung (elektronische Versicherungsbestätigung)
- SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer
- Bisherige Kennzeichenschilder (bei Ummeldung/Halterwechsel)
- Bei Firmenfahrzeugen: Handelsregisterauszug bzw. Gewerbeanmeldung
Kosten
Die Kosten teilen sich in einmalige Zulassungsgebühren plus Schilder und in die laufenden, nur anteilig anfallenden Beträge für Steuer und Versicherung. Die Verwaltungsgebühren sind bundeseinheitlich geregelt, variieren aber je nach Vorgang.
| Posten | Größenordnung |
|---|---|
| Zulassungsgebühr (Neuzulassung/Umschreibung) | ca. 20–60 €, je nach Vorgang und Zulassungsstelle |
| Kennzeichenschilder (Paar) | ca. 20–40 € je nach Anbieter |
| Online-Zulassung (i-Kfz) | häufig günstiger, teils ab ca. 13 € |
| Kfz-Steuer | anteilig für die Saisonmonate (Jahresbetrag ÷ 12 × Monate) |
| Versicherung | Saisontarif, meist deutlich unter dem Jahresbeitrag |
Beispiel Kfz-Steuer: Beträgt die volle Jahressteuer 120 Euro und Ihre Saison läuft von April bis Oktober (7 Monate), zahlen Sie 120 ÷ 12 × 7 = 70 Euro. Die genauen Steuersätze hängen von Hubraum, Schadstoffklasse und Fahrzeugart ab.
Zuständigkeit
Zuständig ist die Kfz-Zulassungsstelle (Straßenverkehrsamt) Ihres Wohnorts bzw. des Firmensitzes. Viele Vorgänge lassen sich inzwischen vollständig online über das bundesweite Portal i-Kfz abwickeln. Die Kfz-Steuer wird vom Hauptzollamt verwaltet und per SEPA-Lastschrift eingezogen.
Schritt für Schritt: Saisonkennzeichen anmelden
- Saisonzeitraum festlegen. Überlegen Sie, in welchen Monaten Sie das Fahrzeug nutzen. Wählen Sie 2 bis 11 zusammenhängende Monate, z. B. 4/10 für April bis Oktober.
- Versicherung abschließen. Schließen Sie einen Saisontarif ab und lassen Sie sich die eVB-Nummer geben. Achten Sie auf eine eventuelle Ruheversicherung für die Standzeit.
- HU prüfen. Stellen Sie sicher, dass die Hauptuntersuchung in der Saison gültig ist; bei Bedarf vorher zum TÜV/DEKRA.
- Unterlagen zusammenstellen. Ausweis, Zulassungsbescheinigung I und II, HU-Bericht, eVB-Nummer und SEPA-Mandat bereithalten.
- Zulassung durchführen. Online über i-Kfz oder persönlich bei der Zulassungsstelle. Den Saisonzeitraum dort eintragen lassen.
- Schilder prägen und anbringen. Die Kennzeichen mit Saisonangabe prägen lassen, Plaketten aufkleben und montieren.
Checkliste
- ☐ Saisonzeitraum (2–11 Monate) festgelegt
- ☐ Saison-Versicherungstarif abgeschlossen, eVB-Nummer erhalten
- ☐ Hauptuntersuchung innerhalb der Saison gültig
- ☐ Zulassungsbescheinigung Teil I und II vorhanden
- ☐ Ausweis / Meldebescheinigung dabei
- ☐ SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer ausgefüllt
- ☐ Termin bei der Zulassungsstelle oder i-Kfz-Zugang vorbereitet
- ☐ Gebühren (Zulassung + Schilder) eingeplant
- ☐ Plan für die Standzeit: trockener Stellplatz, Ruheversicherung
Tipps
- Saison großzügig wählen. Wer die ersten warmen Tage im März und einen goldenen Oktober nutzen will, fährt mit 3/10 oder 4/10 besser als mit einem zu engen Fenster. Außerhalb der Saison darf das Fahrzeug nicht auf öffentlichen Straßen stehen oder fahren.
- Ruheversicherung nutzen. Viele Versicherer schließen für die Standzeit kostenlos eine beitragsfreie Ruheversicherung ein – sie deckt Schäden während des Abstellens, sofern das Fahrzeug auf einem privaten, umfriedeten Grundstück steht.
- Letzter Tag der Saison. Am letzten Saisontag dürfen Sie noch fahren; ab dem Folgetag ruht die Zulassung automatisch. Planen Sie die Heimfahrt entsprechend.
- HU-Termin im Blick behalten. Fällt die HU in die Ruhephase, müssen Sie sie trotzdem rechtzeitig erledigen, bevor Sie in der neuen Saison wieder fahren.
- Online prüfen. Die i-Kfz-Zulassung ist oft günstiger und spart den Behördengang – Voraussetzung sind die verdeckten Sicherheitscodes auf Schildern und Zulassungsbescheinigung.
Mini-Vorlage: Saisonzeitraum bestimmen
Notieren Sie für Ihre Unterlagen kurz Ihre Wahl:
Fahrzeug: __________________________
Gewählte Saison: Monat ___ bis Monat ___ (Kennzeichen-Angabe: ___ / ___)
Dauer: ___ Monate (zulässig: 2–11)
HU gültig bis: __________
eVB-Nummer: __________________________
Versicherung Saisontarif: ☐ ja Ruheversicherung: ☐ ja ☐ nein
Häufig gestellte Fragen
Saisonkennzeichen: von wann bis wann gilt es?
Die Saison läuft vom ersten Tag des oberen Monats bis zum letzten Tag des unteren Monats auf dem Schild. Bei 4/10 dürfen Sie also vom 1. April 0 Uhr bis zum 31. Oktober 24 Uhr fahren. Der Zeitraum muss zusammenhängend sein und zwischen 2 und 11 Monaten liegen.
Was kostet ein Saisonkennzeichen?
Einmalig fallen Zulassungsgebühr (ca. 20–60 Euro) und die Schilder (ca. 20–40 Euro) an. Laufend zahlen Sie Kfz-Steuer und Versicherung nur anteilig für die Saisonmonate. Eine Online-Zulassung über i-Kfz ist oft günstiger. Die genauen Beträge hängen von Fahrzeug und Zulassungsstelle ab.
Was ist ein Saisonkennzeichen?
Es ist ein amtliches Kennzeichen mit eingeprägtem Gültigkeitszeitraum. Das Fahrzeug ist nur in diesen Monaten zugelassen, versichert und steuerpflichtig. Außerhalb der Saison ruht die Zulassung automatisch, ohne dass Sie das Fahrzeug abmelden müssen.
Saisonkennzeichen 4–10: wie lange darf ich fahren?
Bei der Angabe 4/10 dürfen Sie vom 1. April bis zum 31. Oktober am Straßenverkehr teilnehmen – das sind sieben Monate. Am 1. November ruht die Zulassung; ab dann ist Fahren und Parken auf öffentlichen Straßen nicht mehr erlaubt.
Wie sieht ein Saisonkennzeichen aus?
Es entspricht einem normalen Kennzeichen, hat aber rechts neben den Zahlen und Buchstaben zwei untereinanderstehende Zahlen, getrennt durch einen Strich. Die obere Zahl ist der Startmonat, die untere der Endmonat. Einen gelben Rand wie beim Kurzzeitkennzeichen gibt es nicht.
Wie lange darf ein Saisonkennzeichen gelten?
Der Zeitraum muss mindestens 2 und höchstens 11 zusammenhängende Monate umfassen. Volle 12 Monate sind nicht möglich – dafür wäre ein reguläres Ganzjahreskennzeichen nötig. Innerhalb dieser Grenzen wählen Sie die Monate frei.
Was bedeutet Saisonkennzeichen für die Versicherung?
Sie zahlen einen Saisontarif, der nur die aktiven Monate abdeckt und meist günstiger ist als ein Jahresbeitrag. Für die Standzeit greift bei vielen Versicherern automatisch eine beitragsfreie Ruheversicherung, sofern das Fahrzeug auf privatem, umfriedetem Grund abgestellt wird.
Gibt es ein Saisonkennzeichen für Quads und Anhänger?
Ja. Saisonkennzeichen sind für zulassungspflichtige Fahrzeuge möglich, darunter Quads, Motorräder, Wohnmobile, Cabrios, Oldtimer und Anhänger. Die Voraussetzungen und der Ablauf sind dieselben wie bei Pkw.
Amtliche Quellen:
- Bundesministerium für Verkehr – Informationen zu Fahrzeugzulassung und Kennzeichen
- Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) – Zulassungsstatistik und Regelungen
- Zoll – Kraftfahrzeugsteuer – Berechnung und Einzug der Kfz-Steuer
Ordnung und Verkehr
- Anwohnerparkausweis
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