Fundsachen im Bürgerbüro abgeben

📖 Lesezeit: 6 Min · 📅 16. Juni 2026
Wer etwas gefunden hat, gibt es im Fundbüro ab – in vielen Städten ist das Teil des Bürgerbüros. Die Abgabe ist kostenlos. Nach sechs Monaten ohne Eigentümer geht die Sache an Sie über, und es kann ein Finderlohn von bis zu fünf Prozent des Werts anfallen.
Sie haben einen Geldbeutel, ein Handy oder einen Schlüsselbund gefunden und wissen nicht, wohin damit? Rechtlich gilt: Eine gefundene Sache dürfen Sie nicht einfach behalten. Sie müssen sie melden und abgeben, sobald Sie sie an sich genommen haben. Die richtige Anlaufstelle ist das Fundbüro Ihrer Stadt oder Gemeinde, das vielerorts beim Bürgerbüro oder Bürgerservice angesiedelt ist.
Dieser Ratgeber erklärt, wo Sie eine Fundsache abgeben, was Sie dabei angeben müssen, welche Rechte Sie als Finder haben und wann eine gefundene Sache in Ihr Eigentum übergehen kann. Die Regeln stehen im Bürgerlichen Gesetzbuch (§§ 965 ff. BGB) und gelten bundesweit gleich.
Inhaltsverzeichnis
Das Wichtigste in Kürze
- Wo abgeben: im Fundbüro Ihrer Stadt (oft beim Bürgerbüro) oder bei der Polizei.
- Kosten: Die Abgabe ist kostenlos.
- Pflicht: Wer eine Sache an sich nimmt, muss sie melden – außer der Wert liegt unter 10 Euro.
- Finderlohn: bis 500 Euro Wert fünf Prozent, vom Mehrbetrag drei Prozent (§ 971 BGB).
- Eigentum: Holt der Eigentümer die Sache nicht ab, gehört sie nach sechs Monaten Ihnen (§ 973 BGB).
- Sonderfall: Funde in Bus, Bahn, Behörde oder Geschäft gibt man dort ab – hier gelten eigene Regeln (§ 978 BGB).
Was zählt als Fundsache?
Eine Fundsache ist ein verlorener Gegenstand, der einen Eigentümer hat, aber gerade niemandem gehört, der ihn in der Hand hält. Juristisch ausgedrückt: Die Sache ist besitzlos, aber nicht herrenlos. Es gibt also weiterhin einen rechtmäßigen Eigentümer – er hat den Gegenstand nur unfreiwillig verloren.
Entscheidend ist, dass Sie die Sache an sich genommen haben. Wer einen Geldbeutel auf einer Parkbank einfach liegen sieht und weitergeht, hat keine rechtliche Pflicht. Sobald Sie ihn aber aufheben und mitnehmen, sind Sie Finder im Sinne des Gesetzes und müssen den Fund melden.
Typische Fundsachen, die im Fundbüro landen:
- Geldbörsen, Ausweise und Bankkarten
- Smartphones, Kopfhörer und Tablets
- Schlüssel und Schlüsselbunde
- Taschen, Rucksäcke und Koffer
- Brillen, Regenschirme und Kleidung
- Kinderspielzeug und Stofftiere
Wann Sie eine Fundsache abgeben müssen
Nach § 965 BGB sind Sie verpflichtet, einen Fund unverzüglich zu melden – entweder direkt dem Verlierer oder Eigentümer, wenn Sie ihn kennen, oder andernfalls der zuständigen Behörde. In der Praxis ist das Fundbüro die richtige Adresse.
Eine Ausnahme gilt für geringwertige Funde: Liegt der Wert der Sache nicht über 10 Euro, müssen Sie sie weder melden noch abgeben (§ 965 Abs. 2 BGB). Ein einzelner Euro auf dem Gehweg muss also nicht zur Behörde gebracht werden.
Wo Sie Fundsachen abgeben
Die Zuständigkeit hängt davon ab, wo Sie die Sache gefunden haben:
| Fundort | Wo abgeben |
|---|---|
| Auf der Straße, im Park, öffentlicher Raum | Fundbüro der Stadt (oft beim Bürgerbüro) oder Polizei |
| Bus, Straßenbahn, U-/S-Bahn | Fundstelle des Verkehrsbetriebs |
| Zug der Deutschen Bahn, Bahnhof | DB-Fundservice |
| Flughafen, Flugzeug | Fundstelle des Flughafens bzw. der Airline |
| Geschäft, Behörde, Amt, Museum | direkt dort an der Information oder beim Personal |
Für Funde im öffentlichen Raum ist das städtische Fundbüro oder die Polizei die richtige Stelle. In vielen Kommunen ist das Fundbüro Teil des Bürgerbüros – fragen Sie bei Ihrem örtlichen Bürgeramt nach den Öffnungszeiten und der genauen Anlaufstelle.
So läuft die Abgabe im Fundbüro ab
Die Abgabe ist unkompliziert und in wenigen Minuten erledigt:
- Sache mitbringen: Bringen Sie den gefundenen Gegenstand zum Fundbüro.
- Funddaten angeben: Nennen Sie den genauen Fundort und das Funddatum. Das hilft, den Eigentümer zuzuordnen.
- Kontaktdaten hinterlassen: Geben Sie Ihren Namen und Ihre Adresse an. Diese brauchen Sie für einen möglichen Finderlohn und den späteren Eigentumserwerb.
- Quittung verlangen: Lassen Sie sich die Abgabe schriftlich bestätigen. Notieren Sie sich, ob Sie Finderrechte geltend machen wollen.
- Frist merken: Ab der Anzeige läuft die Sechs-Monats-Frist. Fragen Sie nach, wie Sie erfahren, ob sich der Eigentümer gemeldet hat.
Kosten und Finderlohn
Die Abgabe einer Fundsache im Fundbüro ist kostenlos. Als Finder können Sie umgekehrt sogar einen Anspruch haben: den Finderlohn nach § 971 BGB.
Der Finderlohn ist gesetzlich gestaffelt:
| Wert der Fundsache | Finderlohn |
|---|---|
| bis 500 Euro | 5 Prozent des Werts |
| Betrag über 500 Euro | 3 Prozent des Mehrwerts |
| gefundene Tiere | 3 Prozent des Werts |
Ein Beispiel: Finden Sie eine Sache im Wert von 800 Euro, ergibt sich der Finderlohn aus 5 Prozent von 500 Euro (25 Euro) plus 3 Prozent von 300 Euro (9 Euro) – zusammen 34 Euro. Den Finderlohn zahlt der Eigentümer, wenn er die Sache zurückerhält und Sie den Fund ordnungsgemäß gemeldet haben.
Was nach der Abgabe passiert
Nach der Abgabe verwahrt das Fundbüro die Sache und versucht, den Eigentümer zu ermitteln. Holt dieser die Sache ab, ist der Fall erledigt – Sie können dann Ihren Finderlohn geltend machen.
Meldet sich innerhalb von sechs Monaten nach Ihrer Anzeige niemand, erwerben Sie als Finder das Eigentum an der Sache (§ 973 BGB). Sie können sie dann beim Fundbüro abholen. Verzichten Sie auf Ihr Recht oder melden sich nicht, geht die Sache in der Regel an die Stadt und wird häufig versteigert oder verwertet.
Bei geringwertigen Funden unter 10 Euro beginnt die Sechs-Monats-Frist bereits mit dem Tag des Fundes, nicht erst mit der Anzeige.
5 Tipps für den Umgang mit Fundsachen
- Erst umsehen: Prüfen Sie, ob der Eigentümer noch in der Nähe ist – oft löst sich der Fall direkt am Fundort.
- Zeitnah abgeben: Melden Sie den Fund unverzüglich. Wer zu lange wartet, riskiert rechtliche Nachteile.
- Fundort und Datum notieren: Diese Angaben helfen bei der Zuordnung und sichern Ihre Finderrechte.
- Persönliche Daten nicht durchsuchen: Lassen Sie Geldbörsen und Handys möglichst unangetastet und übergeben Sie sie vollständig.
- Nachfragen statt verfallen lassen: Erkundigen Sie sich nach Ablauf der sechs Monate, ob Sie die Sache erhalten oder Ihren Finderlohn bekommen.
Häufig gestellte Fragen
Wo gebe ich eine Fundsache ab?
Funde aus dem öffentlichen Raum geben Sie im Fundbüro Ihrer Stadt ab, das oft beim Bürgerbüro liegt, oder bei der Polizei. Funde in Bus, Bahn, Geschäften oder Behörden geben Sie direkt dort ab.
Was kostet die Abgabe im Fundbüro?
Die Abgabe einer Fundsache ist kostenlos. Als Finder können Sie umgekehrt einen Finderlohn nach § 971 BGB beanspruchen, wenn der Eigentümer die Sache zurückerhält.
Wie hoch ist der Finderlohn?
Der Finderlohn beträgt fünf Prozent des Werts bis 500 Euro und drei Prozent vom darüber liegenden Betrag (§ 971 BGB). Bei Funden in Bus, Bahn oder Behörde gilt nur der halbe Satz und erst ab 50 Euro Wert.
Darf ich eine gefundene Sache behalten?
Nein, sofort behalten dürfen Sie nichts über 10 Euro Wert. Sie müssen den Fund melden. Erst wenn sich der Eigentümer sechs Monate lang nicht meldet, geht die Sache in Ihr Eigentum über (§ 973 BGB).
Wann werden Fundsachen versteigert?
Holt der Eigentümer die Sache nach Ablauf von sechs Monaten nicht ab und macht der Finder kein Eigentum geltend, fällt sie meist an die Stadt. Diese verwertet oder versteigert nicht abgeholte Fundsachen, häufig über öffentliche Auktionen.
Muss ich auch gefundenes Geld abgeben?
Ja. Bargeld behandelt das Gesetz wie jede andere Fundsache. Nur Beträge bis 10 Euro müssen Sie nicht melden. Höhere Summen geben Sie im Fundbüro oder bei der Polizei ab.
Verwandte Themen
- Übersicht: Leben und Wohnen
- Personalausweis beantragen
- Dokumente im Bürgerbüro beglaubigen lassen
- Kautionsbürgschaft abschließen
- Wohnsitz abmelden
🔗 Weitere offizielle Quellen und Anlaufstellen:
Leben und Wohnen
- Aktuelle Informationen
- Deutsche Post
- Dokumente beglaubigen
- Fundsachen abgeben
- GEZ
- GEZ-Befreiung beantragen 2026
- Hauptwohnsitz ummelden
- Kautionsbürgschaft
- Kinderreisepass beantragen
- Kirchenaustritt
- Mietvertrag kündigen
- Personalausweis verlängern
- Personalausweis verloren
- Schufa-Auskunft
- Vollmacht für Behördengänge
- Vorläufiger Personalausweis
- Wohnsitz abmelden
- Wohnungsgeberbestätigung
- Wohnungsübergabeprotokoll
- Zweitwohnsitz anmelden
