Briefwahl beantragen: Anleitung, Fristen und Vorlage 2026

📖 Lesezeit: 8 Min · 📅 17. Juni 2026
Sie können bei jeder Wahl in Deutschland per Brief abstimmen, ohne einen Grund zu nennen. Hier erfahren Sie, wie Sie die Briefwahl beantragen, welche Fristen gelten und wie Sie den Wahlbrief korrekt zurücksenden.
Inhaltsverzeichnis
Das Wichtigste in Kürze
- Die Briefwahl ist kostenlos und ohne Begründung möglich – der frühere Nachweis eines Hinderungsgrundes entfällt seit Jahren.
- Beantragt wird sie bei der Gemeinde- oder Stadtverwaltung Ihres Hauptwohnsitzes, in der Regel online, schriftlich oder persönlich.
- Antragsschluss ist bei den meisten Wahlen der Freitag vor der Wahl, oft bis 15:00 oder 18:00 Uhr – verlassen Sie sich nicht auf den letzten Tag.
- Voraussetzung ist die Eintragung im Wählerverzeichnis; erkennbar an der zugesandten Wahlbenachrichtigung.
- Der Wahlbrief muss am Wahltag bis 18:00 Uhr bei der zuständigen Stelle eingegangen sein – der Poststempel zählt nicht.
Worum geht es bei der Briefwahl?
Briefwahl bedeutet, dass Sie Ihre Stimme nicht im Wahllokal, sondern vorab per Post oder durch persönliche Abgabe abgeben. Sie erhalten dafür Wahlschein und Briefwahlunterlagen, füllen den Stimmzettel zu Hause aus und senden den verschlossenen Wahlbrief zurück. Die Briefwahl ist bei Bundestags-, Landtags-, Kommunal- und Europawahlen sowie bei den meisten Abstimmungen vorgesehen.
Seit der Reform des Wahlrechts brauchen Sie keinen Grund mehr anzugeben, warum Sie per Brief wählen möchten. Ein Kreuz im Antragsfeld genügt. Wer am Wahltag verhindert ist, im Urlaub, auf Reisen, krank oder einfach lieber zu Hause wählt, kann die Briefwahl frei wählen.
Voraussetzungen für die Briefwahl
Damit Sie per Brief wählen dürfen, müssen einige Bedingungen erfüllt sein:
- Sie sind wahlberechtigt für die jeweilige Wahl (Staatsangehörigkeit, Mindestalter, Wohnsitz).
- Sie sind im Wählerverzeichnis Ihrer Gemeinde eingetragen.
- Sie haben einen Wahlschein beantragt – dieser ist die Grundlage der Briefwahl.
Ob Sie eingetragen sind, erkennen Sie an der Wahlbenachrichtigung, die meist einige Wochen vor der Wahl per Post kommt. Auf ihr stehen Ihre Daten, das Wahllokal und Hinweise zur Briefwahl, häufig mit aufgedrucktem Antragsformular oder QR-Code.
Welche Unterlagen Sie brauchen
Für den Antrag selbst genügen wenige Angaben. Nach Bewilligung erhalten Sie ein vollständiges Set zugeschickt.
| Unterlage | Funktion |
|---|---|
| Wahlschein | Berechtigt zur Briefwahl, ersetzt die Wahl im Wahllokal |
| Stimmzettel | Das eigentliche Wahldokument zum Ankreuzen |
| Stimmzettelumschlag (oft blau) | Nimmt den ausgefüllten Stimmzettel auf, sichert das Wahlgeheimnis |
| Wahlbriefumschlag (oft rot) | Versandhülle für Stimmzettelumschlag und Wahlschein, meist portofrei |
| Merkblatt | Anleitung zum korrekten Ausfüllen und Zurücksenden |
Die eidesstattliche Versicherung auf dem Wahlschein muss mit Ort, Datum und Unterschrift versehen werden. Fehlt die Unterschrift, ist der Wahlbrief ungültig – ein häufiger Fehler.
Kosten der Briefwahl
Die Beantragung und Durchführung der Briefwahl sind für Sie kostenlos. Der Rückversand des Wahlbriefs ist innerhalb Deutschlands in der Regel portofrei; das Porto übernimmt die öffentliche Hand. Werfen Sie den Wahlbrief alternativ direkt in den Briefkasten der zuständigen Stelle ein.
Senden Sie den Wahlbrief aus dem Ausland zurück, ist er meist nicht portofrei. Frankieren Sie dann ausreichend und kalkulieren Sie deutlich längere Laufzeiten ein.
Fristen: Ab wann und bis wann?
Die Fristen hängen von der Wahl und teils vom Bundesland ab. Als grobe Orientierung gilt:
| Schritt | Zeitpunkt (Orientierung) |
|---|---|
| Wahlbenachrichtigung im Briefkasten | Ca. 3 Wochen vor der Wahl |
| Briefwahl beantragen ab | Sobald die Unterlagen versandt werden, meist ab Eingang der Benachrichtigung |
| Antragsschluss (Regelfall) | Freitag vor der Wahl, oft bis 15:00 oder 18:00 Uhr |
| Antrag bei plötzlicher Erkrankung | Bis Wahltag, je nach Kommune bis 15:00 Uhr |
| Wahlbrief muss eingegangen sein | Wahltag bis 18:00 Uhr |
Die genauen Uhrzeiten und Sonderregelungen unterscheiden sich je nach Kommune und Bundesland. Maßgeblich ist immer der Eingang des Wahlbriefs bei der zuständigen Stelle bis zum Ende der Wahlzeit, nicht das Versanddatum oder der Poststempel.
Rechnen Sie mit zwei bis drei Werktagen Postlaufzeit. Geben Sie den Wahlbrief spätestens drei bis vier Tage vor der Wahl auf oder werfen Sie ihn persönlich ein.
Zuständigkeit
Zuständig ist immer die Gemeinde- oder Stadtverwaltung Ihres Hauptwohnsitzes, konkret das Wahlamt oder Bürgeramt. Bei einer Zweitwohnung wählen Sie dort, wo Sie im Wählerverzeichnis stehen. Wer kurz vor der Wahl umzieht, sollte frühzeitig klären, welche Gemeinde zuständig ist.
Schritt für Schritt: Briefwahl beantragen
- Wahlbenachrichtigung prüfen. Kontrollieren Sie Name, Adresse und Hinweise. Auf der Rückseite finden Sie oft den Antrag, einen QR-Code oder die Online-Adresse.
- Antragsweg wählen. Online über das Portal Ihrer Stadt, schriftlich per Post oder Formular, per Fax oder persönlich im Bürgeramt. Eine telefonische Beantragung ist meist nicht zulässig.
- Angaben machen. Name, Geburtsdatum, Wohnanschrift und – falls vorhanden – die Nummer der Wahlbenachrichtigung. Geben Sie eine abweichende Versandadresse an, wenn die Unterlagen woandershin sollen.
- Antrag absenden. Online direkt übermitteln, das Formular einwerfen oder im Amt abgeben.
- Unterlagen erhalten. Wahlschein und Briefwahlunterlagen kommen per Post oder werden bei persönlicher Beantragung sofort ausgehändigt.
- Stimmzettel ausfüllen. Kreuze setzen, Stimmzettel in den (blauen) Stimmzettelumschlag stecken und verschließen.
- Wahlschein unterschreiben. Die Versicherung an Eides statt mit Ort, Datum und Unterschrift versehen.
- Wahlbrief verschließen und zurücksenden. Stimmzettelumschlag und Wahlschein in den (roten) Wahlbriefumschlag, zukleben und rechtzeitig per Post oder persönlich abgeben.
Checkliste
- Wahlbenachrichtigung erhalten und Daten geprüft
- Briefwahl rechtzeitig vor Antragsschluss beantragt
- Briefwahlunterlagen vollständig erhalten (Wahlschein, Stimmzettel, beide Umschläge)
- Stimmzettel korrekt angekreuzt, keine Zusätze oder Kennzeichen
- Stimmzettel im Stimmzettelumschlag, dieser verschlossen
- Wahlschein mit Ort, Datum und Unterschrift versehen
- Wahlschein und Stimmzettelumschlag im Wahlbriefumschlag
- Wahlbrief verschlossen und drei bis vier Tage vor der Wahl abgeschickt
Muster: Schriftlicher Antrag auf Briefwahl
Falls Ihre Gemeinde kein Online-Verfahren anbietet oder Sie formlos beantragen möchten, können Sie diese Vorlage nutzen:
An die Stadt-/Gemeindeverwaltung [Name], Wahlamt
[Straße, Hausnummer]
[PLZ, Ort]
Betreff: Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins und Briefwahlunterlagen für die Wahl am [Datum]
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit beantrage ich die Ausstellung eines Wahlscheins und die Übersendung der Briefwahlunterlagen für die oben genannte Wahl.
Name, Vorname: [_______] Geburtsdatum: [_______] Anschrift (Hauptwohnsitz): [_______] Nummer der Wahlbenachrichtigung (falls vorhanden): [_______] Versandadresse (falls abweichend): [_______]
Bitte senden Sie mir die Unterlagen an die oben genannte Anschrift.
Mit freundlichen Grüßen
[Ort, Datum] [Unterschrift]Tipps
- Beantragen Sie früh. Sobald die Wahlbenachrichtigung da ist, können Sie loslegen und vermeiden den Ansturm kurz vor Antragsschluss.
- Nutzen Sie den Online-Antrag mit QR-Code – das ist der schnellste Weg und reduziert Übertragungsfehler.
- Prüfen Sie den Wahlschein auf Ihre Unterschrift, bevor Sie alles zukleben. Ohne Unterschrift wird der Wahlbrief ungültig.
- Verwechseln Sie die Umschläge nicht. Stimmzettel in den kleineren Umschlag, dieser plus Wahlschein in den großen Wahlbriefumschlag.
- Bei knappen Fristen lieber persönlich einwerfen oder im Bürgeramt abgeben, statt auf die Post zu setzen.
Häufig gestellte Fragen
Ab wann kann man die Briefwahl beantragen?
Sobald die Gemeinde die Briefwahlunterlagen bereitstellt, meist ab Versand der Wahlbenachrichtigung rund drei Wochen vor der Wahl. Ein früherer Antrag ist möglich, die Unterlagen werden dann verschickt, sobald sie fertig sind.
Bis wann kann man die Briefwahl beantragen?
In der Regel bis zum Freitag vor der Wahl, häufig bis 15:00 oder 18:00 Uhr. Bei plötzlicher nachgewiesener Erkrankung ist ein Antrag oft noch am Wahltag möglich. Die genaue Uhrzeit legt Ihre Kommune fest.
Bis wann muss die Briefwahl abgegeben werden?
Der Wahlbrief muss am Wahltag bis 18:00 Uhr bei der zuständigen Stelle eingegangen sein. Entscheidend ist der Eingang, nicht der Poststempel. Geben Sie ihn deshalb mehrere Tage vorher ab.
Wie lange vorher sollte man den Wahlbrief abschicken?
Planen Sie zwei bis drei Werktage Postlaufzeit ein und senden Sie den Wahlbrief spätestens drei bis vier Tage vor der Wahl ab. Wer auf Nummer sicher gehen will, wirft ihn persönlich in den Briefkasten des Wahlamts.
Was kostet die Briefwahl?
Nichts. Antrag und Durchführung sind kostenlos, der Rückversand innerhalb Deutschlands ist meist portofrei. Nur aus dem Ausland müssen Sie das Porto selbst tragen.
Brauche ich einen Grund für die Briefwahl?
Nein. Sie müssen keinen Hinderungsgrund mehr angeben. Ein Kreuz im Antragsfeld oder die Online-Beantragung genügt.
Was tun, wenn der Stimmzettel falsch ausgefüllt ist?
Solange Sie den Wahlbrief noch nicht abgeschickt haben, fordern Sie bei Ihrer Gemeinde neue Unterlagen an. Ist der Brief bereits unterwegs, lässt er sich nicht mehr zurückholen. Falsche Zusätze oder mehrere Kreuze, wo nur eines erlaubt ist, machen die Stimme ungültig.
Kann ich trotz beantragter Briefwahl im Wahllokal wählen?
Ja, aber nur mit dem ausgestellten Wahlschein. Bringen Sie ihn mit, dann können Sie in einem beliebigen Wahllokal Ihres Wahlkreises wählen. Ohne Wahlschein ist das nach Eintrag im Wählerverzeichnis nicht möglich.
Amtliche Quellen:
