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Vorläufiger Personalausweis: Kosten, Dauer, Reisen und Antrag

Sachbearbeiterin im Bürgerbüro übergibt einen vorläufigen Personalausweis an einen Antragsteller am Servicetresen

Ausweis verloren, abgelaufen oder kurzfristig eine Reise geplant? Der vorläufige Personalausweis wird sofort im Bürgerbüro ausgestellt und überbrückt die Wartezeit, bis der reguläre Ausweis aus der Bundesdruckerei eintrifft.

Das Wichtigste in Kürze

  • Der vorläufige Personalausweis wird sofort vor Ort in der Ausweisbehörde ausgestellt und sofort mitgenommen.
  • Er kostet bundesweit einheitlich 10 Euro und ist maximal 3 Monate gültig.
  • Er gilt als Notausweis für Personen mit dringendem Bedarf, etwa bei Verlust, Diebstahl oder kurzfristiger Reise.
  • Innerhalb der EU und in vielen Nachbarstaaten ist er als Reisedokument anerkannt – außerhalb des Schengen-Raums jedoch häufig nicht.
  • Er enthält keinen Chip und damit keine Online-Ausweisfunktion (eID).

Was ist ein vorläufiger Personalausweis?

Der vorläufige Personalausweis ist ein amtliches Ausweisdokument, das die Personalausweisbehörde direkt am Schalter ausstellt, wenn Sie kurzfristig einen gültigen Ausweis benötigen. Anders als der reguläre Personalausweis, der in der Bundesdruckerei produziert wird und mehrere Wochen Lieferzeit hat, erhalten Sie das vorläufige Dokument sofort zum Mitnehmen.

Rechtsgrundlage ist das Personalausweisgesetz (PAuswG). Der vorläufige Ausweis ist ein einfacher Papier-/Kartenausweis ohne elektronischen Chip. Er weist Ihre Identität und Staatsangehörigkeit nach, kann aber die elektronischen Funktionen des normalen Ausweises nicht ersetzen.

Verwechseln Sie den vorläufigen Personalausweis nicht mit dem vorläufigen Reisepass (auch „Express-Reisepass“ genannt). Beide sind eigenständige Notdokumente. Für Reisen außerhalb Europas ist in der Regel der vorläufige Reisepass die sicherere Wahl, weil der vorläufige Personalausweis von vielen Drittstaaten nicht akzeptiert wird.

Wann ist ein vorläufiger Personalausweis sinnvoll?

Die Behörde stellt den vorläufigen Ausweis nur bei dringendem Bedarf aus. Typische Anlässe sind:

  • Verlust oder Diebstahl des bisherigen Ausweises und Sie brauchen sofort wieder ein Ausweisdokument.
  • Abgelaufener Ausweis und Sie können nicht auf die mehrwöchige Lieferzeit des neuen Dokuments warten.
  • Kurzfristige Reise innerhalb Europas, für die der reguläre Ausweis nicht rechtzeitig fertig wird.
  • Behördengänge, Vertragsabschlüsse oder Bankgeschäfte, bei denen Sie sich kurzfristig ausweisen müssen.

Kosten

Die Gebühr für den vorläufigen Personalausweis ist bundesweit einheitlich geregelt und beträgt 10 Euro. Sie liegt damit deutlich unter der Gebühr für den regulären Personalausweis. Wichtig: Wenn Sie zusätzlich einen neuen regulären Ausweis beantragen, fällt dessen Gebühr zusätzlich an.

Dokument Gebühr (Richtwert)
Vorläufiger Personalausweis 10 Euro
Regulärer Personalausweis (ab 24 Jahre) ca. 37 Euro
Regulärer Personalausweis (unter 24 Jahre) ca. 22,80 Euro
Biometrisches Passfoto (im Studio/Fotoautomat) ca. 10–20 Euro

Die Bezahlung erfolgt in vielen Kommunen direkt bei Antragstellung. Ob bar oder per Karte gezahlt werden kann, ist von Behörde zu Behörde unterschiedlich – fragen Sie vorab nach.

Gültigkeit und Dauer

Der vorläufige Personalausweis ist ab dem Ausstellungstag maximal 3 Monate gültig. Die Behörde kann die Gültigkeit auch kürzer befristen, je nach Anlass. Eine Verlängerung ist nicht möglich; läuft die Frist ab und Sie haben noch keinen neuen Ausweis, müssen Sie gegebenenfalls erneut einen vorläufigen beantragen.

Den vorläufigen Ausweis bekommen Sie sofort am Schalter ausgehändigt. Der reguläre Personalausweis dagegen wird in der Bundesdruckerei hergestellt; die Lieferung dauert je nach Aufkommen üblicherweise rund 2 bis 4 Wochen. Sobald er vorliegt, holen Sie ihn bei der Behörde ab und geben den vorläufigen Ausweis in der Regel zurück oder lassen ihn entwerten.

Unterlagen für den Antrag

Welche Unterlagen Sie genau brauchen, hängt von Ihrer Situation ab. In den meisten Fällen benötigen Sie:

Unterlage Hinweis
Biometrisches Passfoto aktuell, Format 35 × 45 mm, frontal
Bisheriger Personalausweis oder Reisepass sofern noch vorhanden
Geburts- oder Eheurkunde wenn kein gültiges Ausweisdokument vorliegt
Verlustanzeige / Polizeibericht bei Diebstahl oder Verlust
Gebühr (10 Euro) bar oder Karte je nach Behörde

Bei Verlust oder Diebstahl sollten Sie das alte Dokument vorab als verloren melden, damit es nicht missbraucht wird. Bei Diebstahl ist eine polizeiliche Anzeige sinnvoll – den Beleg bringen Sie zur Behörde mit.

Vorläufiger Personalausweis für Kinder

Auch für Kinder und Jugendliche kann ein vorläufiger Personalausweis ausgestellt werden, etwa wenn der Kinderreisepass nicht mehr ausgestellt wird oder kurzfristig ein Ausweis für eine Reise benötigt wird. Wichtige Punkte:

  • Beide sorgeberechtigten Elternteile müssen grundsätzlich zustimmen; ist nur ein Elternteil anwesend, ist häufig eine schriftliche Einverständniserklärung des anderen plus dessen Ausweiskopie nötig.
  • Das Kind muss in der Regel persönlich vorsprechen, da bereits bei Kindern biometrische Daten erfasst werden.
  • Mitzubringen sind ein aktuelles biometrisches Passfoto sowie die Geburtsurkunde.
  • Die Gebühr beträgt auch für Minderjährige in der Regel 10 Euro.

Reisen mit dem vorläufigen Personalausweis

Innerhalb der EU sowie in den Schengen-Staaten und vielen europäischen Nachbarländern wird der vorläufige Personalausweis als Reisedokument akzeptiert. Außerhalb Europas sieht es anders aus: Viele Drittstaaten erkennen ihn nicht an, und auch Fluggesellschaften lehnen ihn beim Check-in für bestimmte Ziele ab.

Prüfen Sie vor einer Reise unbedingt die Einreisebestimmungen Ihres Ziellandes über das Auswärtige Amt sowie die Beförderungsbedingungen Ihrer Fluggesellschaft. Für Fernreisen ist der vorläufige Reisepass meist die verlässlichere Lösung.

Zuständigkeit

Zuständig ist die Personalausweisbehörde Ihres Hauptwohnsitzes – je nach Kommune das Bürgerbüro, Bürgeramt, Einwohnermeldeamt oder die Meldebehörde der Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung. Halten Sie sich vorübergehend an einem anderen Ort auf, kann unter bestimmten Voraussetzungen auch die dortige Behörde tätig werden, wenn ein dringender Bedarf glaubhaft gemacht wird.

Schritt für Schritt: vorläufigen Personalausweis beantragen

  1. Bedarf klären: Stellen Sie fest, ob Sie wirklich kurzfristig ein Ausweisdokument benötigen und ob der vorläufige Ausweis für Ihren Zweck (z. B. Reiseziel) akzeptiert wird.
  2. Termin prüfen: Viele Bürgerbüros arbeiten mit Terminvergabe. Rufen Sie an oder buchen Sie online – schildern Sie, dass es dringend ist.
  3. Unterlagen zusammenstellen: Aktuelles biometrisches Passfoto, vorhandenes Ausweisdokument bzw. Geburtsurkunde, bei Verlust die Verlust-/Diebstahlanzeige.
  4. Persönlich vorsprechen: Erscheinen Sie selbst bei der Behörde, da Lichtbild und Unterschrift vor Ort abgeglichen werden.
  5. Antrag stellen und Gebühr zahlen: Sie füllen den Antrag aus und entrichten die 10 Euro.
  6. Dokument sofort erhalten: Der vorläufige Ausweis wird direkt erstellt und Ihnen ausgehändigt.
  7. Regulären Ausweis nachverfolgen: Falls parallel beantragt, holen Sie den regulären Ausweis nach 2 bis 4 Wochen ab.

Checkliste

  • ☐ Dringenden Bedarf prüfen (Reise, Verlust, Behördengang)
  • ☐ Akzeptanz im Zielland bzw. bei der Fluggesellschaft abklären
  • ☐ Termin beim zuständigen Bürgeramt vereinbaren
  • ☐ Aktuelles biometrisches Passfoto besorgen
  • ☐ Vorhandenes Ausweisdokument oder Geburtsurkunde einpacken
  • ☐ Bei Verlust/Diebstahl: Verlustanzeige bzw. Polizeibeleg mitnehmen
  • ☐ 10 Euro Gebühr (bar oder Karte) bereithalten
  • ☐ Persönlich erscheinen – auch bei Kindern
  • ☐ Gültigkeitsende (max. 3 Monate) notieren

Muster: Vollmacht / Einverständniserklärung für ein Kind

Einverständniserklärung des abwesenden Elternteils

Hiermit erkläre ich, [Vorname Nachname], geboren am [Datum], wohnhaft in [Anschrift], als sorgeberechtigter Elternteil mein Einverständnis mit der Beantragung eines vorläufigen Personalausweises für mein Kind [Vorname Nachname des Kindes], geboren am [Datum].

Der andere sorgeberechtigte Elternteil [Name] ist zur Antragstellung bei der Personalausweisbehörde berechtigt. Eine Kopie meines gültigen Ausweisdokuments füge ich bei.

[Ort, Datum]     [Unterschrift]

Ob die Behörde diese Erklärung akzeptiert oder ein eigenes Formular verlangt, klären Sie am besten vorab telefonisch.

Tipps

  • Passbild vorab machen: Bringen Sie ein fertiges biometrisches Foto mit, dann geht es am Schalter schneller. Manche Behörden haben einen Fotoautomaten vor Ort.
  • Dringlichkeit benennen: Schildern Sie bei der Terminbuchung klar, dass es eilt – so bekommen Sie oft schneller einen Slot.
  • Reiseziel checken: Vor Fernreisen prüfen Sie die Einreiseregeln des Ziellandes; für Drittstaaten ist meist der vorläufige Reisepass die sichere Wahl.
  • Beide Dokumente kombinieren: Beantragen Sie gleich auch den regulären Ausweis, damit Sie nach Ablauf der drei Monate nahtlos abgesichert sind.
  • Quittung aufbewahren: Heben Sie die Gebührenquittung auf – sie kann als Nachweis dienen, falls Fragen zur Ausstellung auftreten.

Häufig gestellte Fragen

Was kostet ein vorläufiger Personalausweis?

Der vorläufige Personalausweis kostet bundesweit einheitlich 10 Euro. Beantragen Sie zusätzlich einen regulären Ausweis, fällt dessen Gebühr separat an.

Wie viel kostet ein vorläufiger Personalausweis im Vergleich zum normalen?

Mit 10 Euro ist der vorläufige Ausweis günstiger als der reguläre Personalausweis, der je nach Alter etwa 22,80 Euro (unter 24 Jahre) oder rund 37 Euro (ab 24 Jahre) kostet.

Wie lange ist ein vorläufiger Personalausweis gültig?

Er ist ab Ausstellung maximal 3 Monate gültig. Die Behörde kann die Gültigkeit kürzer befristen, eine Verlängerung ist nicht möglich.

Wie lange dauert es, bis ich den vorläufigen Personalausweis bekomme?

Den vorläufigen Ausweis erhalten Sie sofort am Schalter. Der reguläre Personalausweis aus der Bundesdruckerei dauert dagegen meist 2 bis 4 Wochen.

Kann man mit einem vorläufigen Personalausweis reisen?

Innerhalb der EU und vieler europäischer Länder wird er als Reisedokument akzeptiert. Außerhalb Europas erkennen ihn viele Staaten und Airlines nicht an – prüfen Sie vorab die Einreisebestimmungen.

Gibt es einen vorläufigen Personalausweis für Kinder?

Ja. Für Kinder kann ebenfalls ein vorläufiger Ausweis ausgestellt werden. Beide sorgeberechtigten Elternteile müssen zustimmen, das Kind muss persönlich erscheinen, und es werden Passfoto sowie Geburtsurkunde benötigt.

Was brauche ich für den Antrag?

In der Regel ein aktuelles biometrisches Passfoto, Ihr bisheriges Ausweisdokument oder die Geburtsurkunde, bei Verlust die Verlustanzeige sowie die Gebühr von 10 Euro. Persönliches Erscheinen ist erforderlich.

Hat der vorläufige Personalausweis eine Online-Ausweisfunktion?

Nein. Der vorläufige Personalausweis enthält keinen Chip und damit keine eID-Funktion. Für die Online-Ausweisfunktion benötigen Sie den regulären Personalausweis.