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Begleitetes Fahren ab 17 (BF17): Voraussetzungen, Ablauf und Kosten

Junger Fahranfänger am Steuer eines Autos mit Begleitperson auf dem Beifahrersitz beim Begleiteten Fahren ab 17

Beim Begleiteten Fahren ab 17 (BF17) erwerben Jugendliche bereits mit 17 Jahren den Pkw-Führerschein und sammeln bis zum 18. Geburtstag Fahrpraxis – allerdings nur in Begleitung einer eingetragenen Person. Diese Seite erklärt Voraussetzungen, Antrag, Begleitperson, Kosten und alle Regeln im Detail.

Das Wichtigste in Kürze

  • Der theoretische Unterricht und das Vorziehen der Prüfung sind bereits ab 16,5 Jahren möglich; die praktische Prüfung darf frühestens einen Monat vor dem 17. Geburtstag abgelegt werden.
  • BF17 gilt für die Klasse B (und B197/BE) – nicht für Motorrad- oder Lkw-Klassen.
  • Bis zum 18. Geburtstag darf nur in Begleitung einer im Führerschein eingetragenen Begleitperson gefahren werden.
  • Mit dem 18. Geburtstag darf ohne weitere Prüfung allein gefahren werden – die Prüfbescheinigung wird durch die EU-Kartenführerscheinkarte ersetzt bzw. ergänzt.
  • BF17 senkt nachweislich das Unfallrisiko junger Fahranfänger und ist bundesweit Regelangebot.

Was ist Begleitetes Fahren ab 17?

Das Begleitete Fahren ab 17 (kurz BF17) ist ein Modell, bei dem Jugendliche die Fahrerlaubnis der Klasse B ein Jahr früher als regulär erwerben. Nach bestandener Theorie- und Praxisprüfung erhalten sie keine Plastik-Karte, sondern zunächst eine Prüfungsbescheinigung. Mit dieser dürfen sie ein Auto führen – jedoch ausschließlich, wenn eine vorab eingetragene Begleitperson mit im Fahrzeug sitzt.

BF17 ist seit 2011 bundesweit als Dauerregelung verankert (zuvor Modellversuch ab 2004). Studien zeigen, dass Teilnehmende in den ersten Jahren nach dem Solo-Start deutlich seltener in Unfälle verwickelt sind und weniger Verkehrsverstöße begehen – die zusätzliche begleitete Fahrpraxis wirkt also messbar.

Wichtig: Der oder die Jugendliche ist beim Begleiteten Fahren der/die alleinige Fahrzeugführer/in und damit voll verantwortlich. Die Begleitperson greift nicht ins Lenkrad oder in die Pedale ein, sondern wirkt durch Ruhe und Rat als Sicherheitsfaktor.

Voraussetzungen für die teilnehmende Person

Für den Fahranfänger selbst gelten dieselben Anforderungen wie beim regulären Pkw-Führerschein, nur mit vorgezogenem Mindestalter:

Voraussetzung Details
Mindestalter 17 Jahre bei Prüfung (Anmeldung/Theorie ab ca. 16,5 Jahren)
Sehtest Aktueller Sehtest (nicht älter als 2 Jahre)
Erste Hilfe Kurs „Lebensrettende Sofortmaßnahmen“ (9 Unterrichtseinheiten)
Theorieunterricht Mind. 14 Doppelstunden (12 Grundstoff + 2 Klassenstoff B)
Praxisausbildung Mind. 12 Sonderfahrten (5 Überland, 4 Autobahn, 3 Nacht) + Übungsfahrten
Theorie- und Praxisprüfung Beide müssen bestanden sein

Voraussetzungen für die Begleitperson

Die Begleitperson ist das Kernstück des Modells. Sie muss bei der Beantragung verbindlich genannt und in die Prüfungsbescheinigung eingetragen werden. Folgende Bedingungen müssen alle erfüllt sein:

Kriterium Anforderung
Mindestalter mindestens 30 Jahre
Fahrerlaubnis seit mindestens 5 Jahren ununterbrochen Klasse B (bzw. alt Klasse 3)
Punkte in Flensburg höchstens 1 Punkt im Fahreignungsregister
Promillegrenze max. 0,5 ‰ (für Begleitperson unter 21 Jahren gilt 0,0 ‰ – relevant nur theoretisch wegen Mindestalter 30)
Anzahl beliebig viele Begleitpersonen eintragbar (z. B. beide Eltern, Großeltern)

Die Begleitperson darf nicht unter dem Einfluss von Alkohol oder berauschenden Mitteln stehen. Sie ist zwar nicht Fahrzeugführer, übernimmt aber eine Aufsichtsfunktion. Bei Verstößen (z. B. eine nicht eingetragene oder alkoholisierte Begleitperson) drohen ein Bußgeld und der Entzug der Fahrerlaubnis des Jugendlichen bis zur Volljährigkeit.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis (BF17) – Formular der Führerscheinstelle
  • Biometrisches Passfoto (aktuell, 35 × 45 mm)
  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass (ggf. mit Meldebescheinigung)
  • Nachweis Sehtest
  • Bescheinigung Erste-Hilfe-Kurs
  • Einverständniserklärung der/des Erziehungsberechtigten (wegen Minderjährigkeit)
  • Angaben und Einverständnis jeder Begleitperson (Name, Geburtsdatum, Führerschein-Daten)

Kosten: Womit Sie rechnen müssen

Die Gesamtkosten setzen sich aus Behördengebühren und den – regional stark schwankenden – Fahrschulkosten zusammen. BF17 kostet im Vergleich zum normalen B-Führerschein praktisch nichts extra; lediglich die Verwaltungsgebühr fällt minimal höher aus.

Posten Ungefährer Rahmen
Antrag/Verwaltungsgebühr Führerscheinstelle ca. 40–70 €
Sehtest ca. 6–7 €
Erste-Hilfe-Kurs ca. 30–50 €
Theorieprüfung (TÜV/DEKRA) ca. 25 €
Praktische Prüfung ca. 120–130 €
Fahrschule gesamt (sehr unterschiedlich) ca. 2.500–4.000 €

Die Spanne bei der Fahrschule ist groß und hängt vom Bundesland, vom Stadt-/Land-Gefälle und vor allem von der Zahl der benötigten Übungsfahrten ab. Holen Sie mehrere Angebote ein – ein niedriger Grundbetrag mit teuren Einzelfahrstunden kann am Ende teurer sein.

Schritt für Schritt: So läuft BF17 ab

  1. Vorab informieren (ab ca. 16 Jahre): Fahrschule auswählen, Termine klären. Der Antrag kann bis zu sechs Monate vor dem 17. Geburtstag gestellt werden.
  2. Sehtest und Erste-Hilfe-Kurs absolvieren: Beide Nachweise brauchen Sie für den Antrag.
  3. Begleitperson(en) festlegen: Voraussetzungen prüfen (Alter, Fahrerlaubnis seit 5 Jahren, max. 1 Punkt) und Einverständnis einholen.
  4. Antrag bei der Führerscheinstelle stellen: Mit allen Unterlagen und der Einverständniserklärung der Eltern. Bearbeitung dauert oft mehrere Wochen.
  5. Theorie- und Praxisausbildung in der Fahrschule: Pflichtstunden und Sonderfahrten absolvieren.
  6. Theorieprüfung ablegen: Frühestens drei Monate vor dem 17. Geburtstag möglich.
  7. Praktische Prüfung ablegen: Frühestens einen Monat vor dem 17. Geburtstag.
  8. Prüfungsbescheinigung erhalten: Nach Bestehen wird sie ausgehändigt – ab jetzt darf in Begleitung gefahren werden.
  9. Mit 18 zum Solo-Fahren wechseln: Die Bescheinigung wird zum 18. Geburtstag durch die reguläre Führerscheinkarte ersetzt; danach ist Alleinfahren erlaubt.

Checkliste

  • ☐ Antragsformular der örtlichen Führerscheinstelle besorgt
  • ☐ Biometrisches Passfoto vorhanden
  • ☐ Sehtest gemacht (nicht älter als 2 Jahre)
  • ☐ Erste-Hilfe-Kurs absolviert
  • ☐ Personalausweis/Reisepass gültig
  • ☐ Einverständniserklärung der Eltern unterschrieben
  • ☐ Begleitperson(en) erfüllen alle Voraussetzungen (Alter 30+, Fahrerlaubnis 5 Jahre, max. 1 Punkt)
  • ☐ Daten und Einverständnis jeder Begleitperson bereitgelegt
  • ☐ Fahrschule angemeldet und Pflichtstunden geplant
  • ☐ Prüfungstermine mit Blick auf den 17. Geburtstag abgestimmt

Muster: Einverständniserklärung der Begleitperson

Einverständniserklärung als Begleitperson (BF17)

Hiermit erkläre ich mich bereit, beim Begleiteten Fahren ab 17
als eingetragene Begleitperson für

Name des Fahranfängers: ____________________________
geboren am: ____________________________

zur Verfügung zu stehen.

Ich versichere, dass ich
– mindestens 30 Jahre alt bin,
– seit mindestens 5 Jahren ununterbrochen im Besitz einer
Fahrerlaubnis der Klasse B (bzw. Klasse 3) bin und
– höchstens 1 Punkt im Fahreignungsregister habe.

Meine Daten:
Name, Vorname: ____________________________
Geburtsdatum: ____________________________
Führerschein-Nr.: ____________________________
ausstellende Behörde: ____________________________

Ort, Datum: ____________________________
Unterschrift: ____________________________

Hinweis: Verwenden Sie vorrangig das offizielle Formular Ihrer Führerscheinstelle. Diese Vorlage dient nur zur Vorbereitung.

Tipps

  • Frühzeitig beantragen: Da die Bearbeitung Wochen dauern kann, sollten Sie den Antrag rund ein halbes Jahr vor dem 17. Geburtstag einreichen, damit die Prüfung pünktlich möglich ist.
  • Mehrere Begleitpersonen eintragen: So bleiben Sie flexibel, wenn eine Person verhindert ist – etwa beide Elternteile plus ein Großelternteil.
  • Begleitperson briefen: Sie soll ruhig bleiben, vorausschauend mitdenken und keine widersprüchlichen Kommandos geben. Eine kurze Absprache vor jeder Fahrt hilft.
  • Versicherung früh klären: Melden Sie die Fahranfängerin/den Fahranfänger rechtzeitig der Kfz-Versicherung. Viele Versicherer bieten für BF17-Teilnehmende vergünstigte Tarife wegen des geringeren Unfallrisikos.
  • Probezeit beachten: Die zweijährige Probezeit beginnt bereits mit der Prüfungsbescheinigung, nicht erst mit 18. Verstöße können Aufbauseminare nach sich ziehen.

Häufig gestellte Fragen

Ab wann ist Begleitetes Fahren möglich?

Die praktische Prüfung darf frühestens einen Monat vor dem 17. Geburtstag abgelegt werden, die Theorieprüfung bis zu drei Monate vorher. Den Antrag und die Theorieausbildung können Sie bereits ab etwa 16,5 Jahren starten. Gefahren werden darf erst nach Erhalt der Prüfungsbescheinigung mit 17.

Ab wann darf man Begleitetes Fahren machen?

Mit der Fahrschulausbildung dürfen Sie rund ein halbes Jahr vor dem 17. Geburtstag beginnen. Der Antrag bei der Führerscheinstelle ist bis zu sechs Monate im Voraus möglich, damit nach erfolgreicher Prüfung pünktlich zum 17. Geburtstag gestartet werden kann.

Wer darf Begleitetes Fahren machen?

Teilnehmen darf jede Person, die spätestens zur Praxisprüfung 17 Jahre alt ist und die regulären Voraussetzungen für den B-Führerschein erfüllt (Sehtest, Erste-Hilfe-Kurs, abgeschlossene Fahrschulausbildung). Bei Minderjährigen ist das Einverständnis der Erziehungsberechtigten nötig.

Wer darf Begleitperson sein?

Begleitperson kann sein, wer mindestens 30 Jahre alt ist, seit mindestens fünf Jahren ununterbrochen die Fahrerlaubnis der Klasse B besitzt und höchstens einen Punkt im Fahreignungsregister hat. Die Person muss vor Fahrtbeginn in die Prüfungsbescheinigung eingetragen sein.

Was darf ich mit BF17 allein fahren?

Bis zum 18. Geburtstag dürfen Sie mit BF17 gar nicht allein fahren – stets nur in Begleitung einer eingetragenen Begleitperson. Erst ab dem 18. Geburtstag ist das Fahren ohne Begleitung erlaubt.

Darf man mit dem BF17-Führerschein ab 18 allein fahren?

Ja. Mit dem Erreichen des 18. Geburtstags entfällt die Begleitpflicht automatisch. Die Prüfungsbescheinigung wird durch die reguläre EU-Führerscheinkarte ersetzt; eine erneute Prüfung ist nicht erforderlich.

Seit wann gibt es Begleitetes Fahren?

Das Begleitete Fahren startete 2004 als Modellversuch und ist seit 2011 bundesweit als dauerhafte Regelung im Straßenverkehrsrecht verankert.

Gilt BF17 auch für Anhänger oder Motorrad?

BF17 gilt für die Klasse B sowie BE (Pkw mit Anhänger). Für Motorradklassen (A1, A2, A) oder Lkw-Klassen gibt es kein Begleitetes Fahren ab 17.