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Umwelt und Natur

Im Themenbereich Umwelt und Natur geht es um die Dinge, die im Alltag rund um Abfall und Entsorgung anfallen. Hier finden Sie die passenden Anleitungen und erfahren, an welche Stelle Sie sich vor Ort wenden.

Abfall und Entsorgung gehören zu den Aufgaben, die in Deutschland kommunal geregelt sind. Zuständig ist meist der Abfallwirtschaftsbetrieb, der Eigenbetrieb oder das Umweltamt Ihrer Stadt oder Ihres Landkreises. Welche Tonnen abgeholt werden, wie die Gebühren berechnet werden und wie Sie Sperrmüll loswerden, entscheidet jede Kommune selbst.

Diese Übersichtsseite bündelt die wichtigsten Anliegen aus diesem Bereich. Sie zeigt Ihnen, welche Schritte jeweils nötig sind und führt Sie direkt zu den Detailseiten mit den konkreten Anleitungen.

Gemeinsam ist allen Themen, dass die genauen Regeln vor Ort festgelegt werden. Bundesweit gilt das Kreislaufwirtschaftsgesetz als Rahmen, doch die Umsetzung im Alltag regelt jede Kommune über ihre eigene Abfallsatzung. Das betrifft die Trennung in Restmüll, Bioabfall, Papier und Verpackungen ebenso wie die Frage, wie Sie sperrige oder besondere Abfälle loswerden. Die verlinkten Anleitungen erklären den jeweils üblichen Ablauf und nennen, worauf Sie unabhängig vom Wohnort achten sollten.

Themen im Überblick

Wer ist für Abfall und Entsorgung zuständig?

Für die Abfallentsorgung ist Ihr Wohnort zuständig, nicht der Bund oder das Land. Je nach Region heißt die Stelle Abfallwirtschaftsbetrieb, Stadtreinigung, Entsorgungsbetrieb oder schlicht Umweltamt. In vielen Landkreisen übernimmt ein gemeinsamer Zweckverband die Aufgabe für mehrere Gemeinden.

Wofür Sie zahlen, hängt vom Gebührenmodell Ihrer Kommune ab. Üblich sind eine Grundgebühr und eine Leerungsgebühr, die sich nach Größe und Anzahl der Tonnen richtet. Wer weniger Restmüll produziert und konsequent trennt, kann oft eine kleinere Tonne oder einen längeren Leerungsrhythmus wählen und so sparen. Über die Höhe und Berechnung Ihrer Abfallgebühren gibt der jährliche Gebührenbescheid Auskunft.

Wenn Sie nicht sicher sind, an wen Sie sich wenden müssen, hilft die folgende Orientierung:

Anliegen Wo erledigen? Wie?
Sperrmüll abholen lassen Kommunaler Abfallbetrieb Online-Formular, Telefon oder vor Ort
Sperrmüll selbst abgeben Wertstoffhof / Recyclinghof Persönlich, oft kostenlos in haushaltsüblicher Menge
Mülltonnen anmelden Abfallbetrieb der Gemeinde Antrag bei Einzug oder Umzug
Tonnengröße ändern Abfallbetrieb der Gemeinde Formlose Mitteilung oder Online-Antrag
Schadstoffe / Sondermüll abgeben Wertstoffhof oder Schadstoffmobil Persönlich zu den Annahmezeiten
Baum im Garten fällen Untere Naturschutzbehörde / Umweltamt Antrag, falls Baumschutzsatzung gilt
Die Bezeichnungen, Fristen und Gebühren unterscheiden sich von Ort zu Ort. Maßgeblich ist immer die Abfallsatzung Ihrer Stadt oder Ihres Landkreises. Prüfen Sie die Angaben auf der Website Ihres örtlichen Abfallbetriebs, bevor Sie einen Antrag stellen.

Wichtige Fristen, Kosten und Eckdaten 2026

Die folgende Übersicht fasst zusammen, was bundesweit gilt und was Ihre Kommune im Einzelfall festlegt. Konkrete Gebühren entnehmen Sie immer der Satzung vor Ort.

Thema Was gilt 2026 Kosten
Sperrmüllabholung Anmeldung über Online-Formular, Telefon oder App; Termin wird zugeteilt Je nach Kommune kostenlose Abholungen pro Jahr oder Gebühr je Abholung
Sperrmüll am Wertstoffhof Anlieferung zu den Öffnungszeiten, meist ohne Termin In haushaltsüblicher Menge häufig kostenfrei, sonst nach Gewicht/Menge
Schadstoffe / Sondermüll Farben, Lacke, Altöl, Batterien, Chemikalien getrennt abgeben (Wertstoffhof oder Schadstoffmobil) Für Privathaushalte vielerorts gebührenfrei, lokal unterschiedlich
Batterien & Akkus Rücknahme im Handel ist gesetzlich vorgeschrieben Kostenlos
Elektroschrott / Altgeräte Rückgabe an kommunaler Sammelstelle und im Handel (Großgeräte sowie Kleingeräte bei großen Verkaufsflächen) Für Endnutzer in der Regel kostenlos
Mülltonne bei Umzug Anschluss- und Benutzungszwang: Haushalt am neuen Wohnort anmelden bzw. Tonnen übernehmen Grund- und Leerungsgebühr laut Gebührenbescheid
Baumfällung im Garten Verbot von Gehölzschnitt und Rodung nach § 39 BNatSchG vom 1. März bis 30. September; je nach Baumschutzsatzung ganzjährig genehmigungspflichtig Antrags-/Verwaltungsgebühr je nach Kommune
Tipp: Bevor Sie einen Baum fällen, klären Sie zwei Dinge getrennt voneinander: Erstens, ob in der Schonzeit vom 1. März bis 30. September überhaupt gearbeitet werden darf, und zweitens, ob die Baumschutzsatzung Ihrer Stadt für diesen Baum eine Genehmigung verlangt. Beides kann unabhängig voneinander gelten.

Häufig gestellte Fragen

Was ist Sperrmüll und was gehört dazu?

Sperrmüll sind sperrige Gegenstände aus dem Haushalt, die wegen ihrer Größe nicht in die Restmülltonne passen. Dazu zählen zum Beispiel Möbel, Matratzen, Teppiche, große Polster oder Lattenroste. Bauschutt, Autoteile, Altreifen, Elektrogeräte und Sondermüll gehören dagegen nicht zum Sperrmüll und müssen getrennt entsorgt werden.

Was nimmt die Sperrmüllabfuhr nicht mit?

Nicht mitgenommen werden in der Regel Elektrogeräte, Bauabfälle wie Fliesen oder Bauschutt, Altreifen, Farben und Schadstoffe sowie lose Kleinteile in Säcken. Auch sehr schwere Einzelstücke oder fest verbaute Teile bleiben oft stehen. Diese Abfälle bringen Sie zum Wertstoffhof oder zur Schadstoffsammlung.

Ab wann darf man Sperrmüll rausstellen?

Stellen Sie den Sperrmüll erst am Vorabend oder am Morgen des vereinbarten Abholtags an den Straßenrand, nicht tagelang vorher. Viele Kommunen nennen in der Anmeldebestätigung eine genaue Uhrzeit. Stellen Sie den Sperrmüll gut sichtbar auf den Gehweg, ohne Fußgänger oder Verkehr zu behindern.

Was darf nicht in den Restmüll?

In den Restmüll gehören keine Wertstoffe und keine Schadstoffe. Nicht hinein dürfen Batterien, Akkus, Elektrogeräte, Energiesparlampen, Farben, Chemikalien und Medikamentenreste. Auch Bioabfall, Papier, Glas und Verpackungen werden getrennt gesammelt. Restmüll ist nur, was sich nicht verwerten lässt und nicht gefährlich ist.

In welche Mülltonne kommt Styropor?

Sauberes Verpackungs-Styropor (zum Beispiel von Elektrogeräten) gehört in den Gelben Sack beziehungsweise die Gelbe Tonne, sofern es haushaltsübliche Mengen sind. Große Mengen, verschmutztes Styropor oder Dämm-Styropor vom Bau bringen Sie zum Wertstoffhof. Im Zweifel fragen Sie bei Ihrem Abfallbetrieb nach.

Was ist Sondermüll und wo gebe ich ihn ab?

Sondermüll sind gefährliche Abfälle aus dem Haushalt, etwa Farben, Lacke, Lösungsmittel, Altöl, Pflanzenschutzmittel und Batterien. Sie dürfen nicht in den Restmüll oder ins Abwasser. Abgeben können Sie sie am Wertstoffhof, bei stationären Annahmestellen oder beim Schadstoffmobil, das viele Kommunen mehrmals im Jahr einsetzen.

Was tun gegen Maden in der Mülltonne?

Besprühen Sie die Maden mit Essigwasser oder Salzwasser und reinigen Sie die Tonne anschließend gründlich. Vorbeugen können Sie, indem Sie Essensreste in Papier wickeln, die Tonne im Schatten stellen und den Deckel geschlossen halten. Etwas Streu oder Zeitungspapier am Tonnenboden bindet Feuchtigkeit.

Wann brauche ich für eine Baumfällung im Garten eine Genehmigung?

Ob Sie einen Baum auf Ihrem Grundstück fällen dürfen, hängt von der Baumschutzsatzung Ihrer Kommune ab. Viele Städte schützen Bäume ab einem bestimmten Stammumfang und verlangen dann einen Antrag bei der unteren Naturschutzbehörde. Unabhängig davon ist nach § 39 Bundesnaturschutzgesetz das Roden und der starke Rückschnitt von Gehölzen vom 1. März bis 30. September verboten.