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Familie und Soziales

Heirat, Geburt, Kinderbetreuung, finanzielle Leistungen oder Unterstützung bei Behinderung – im Bereich Familie und Soziales bündeln wir die wichtigsten Behördengänge rund um Familie und soziale Absicherung. Diese Übersicht führt Sie direkt zur passenden Anleitung.

Welches Amt zuständig ist, hängt vom Anliegen ab: Standesamt, Jugendamt und Sozialamt sind kommunale Stellen, das Elterngeld läuft über die Elterngeldstelle des Landes, das Kindergeld über die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit. Diese Aufteilung sorgt häufig für Verwirrung, weil sich Bund, Länder und Kommunen die Aufgaben teilen. Was Sie jeweils mitbringen müssen, welche Fristen gelten und wie Sie Anträge stellen, steht ausführlich auf den verlinkten Seiten.

Viele dieser Anliegen treten in bestimmten Lebenslagen gebündelt auf: Wer heiratet, ein Kind bekommt oder pflegebedürftige Angehörige betreut, hat oft mehrere Behördengänge gleichzeitig zu erledigen. Die folgende Themenliste hilft Ihnen, schnell die richtige Stelle zu finden und sich auf den jeweiligen Antrag vorzubereiten.

Themen im Überblick

Welches Amt ist wofür zuständig?

Bei Familienangelegenheiten ist nicht immer dieselbe Stelle der richtige Ansprechpartner. Manche Leistungen liegen beim Bund, andere beim Land, viele bei der Kommune. Die folgende Orientierung hilft beim Einstieg und verweist jeweils auf die passende Themenseite.

Anliegen Zuständige Stelle Mehr dazu
Heirat, Geburts- und Sterbeurkunde Standesamt Standesamt
Kindergeld und Kinderzuschlag Familienkasse Familienkasse
Betreuungsplatz für Kind Kommune / Jugendamt Kindergarten
Sorgerecht, Unterhalt, Erziehungshilfe Jugendamt Jugendamt
Grundsicherung und Sozialhilfe Sozialamt Sozialamt
Nachweis einer Behinderung Versorgungsamt Schwerbehindertenausweis

Hinweis: Welches Amt vor Ort zuständig ist und wie es heißt, unterscheidet sich je nach Gemeinde. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr örtliches Amt oder das Bürgeramt Ihrer Stadt – dort erfahren Sie, welche Stelle Ihr Anliegen bearbeitet.

Wichtige Fristen, Kosten und Eckdaten 2026

Diese Übersicht fasst die häufigsten Eckwerte zusammen. Urkunden- und Heiratsgebühren sind Ländersache und fallen je nach Kommune leicht unterschiedlich aus – die angegebenen Spannen gelten in den meisten Standesämtern. Die Details und Ausnahmen stehen auf den jeweiligen Themenseiten.

Anlass Frist / Wert 2026 Hinweis
Geburt anzeigen innerhalb 1 Woche beim Standesamt des Geburtsorts; bei Klinikgeburt meldet meist das Krankenhaus
Sterbefall anzeigen bis 3. Werktag nach dem Tod beim Standesamt des Sterbeorts; oft übernimmt das Bestattungsunternehmen die Anzeige
Geburtsurkunde meist 10–15 € weitere Ausfertigung gleichzeitig meist zur halben Gebühr; Urkunden für Eltern-/Kindergeld oft gebührenfrei
Sterbeurkunde meist 10–15 € weitere Ausfertigung gleichzeitig meist zur halben Gebühr
Anmeldung der Eheschließung 6 Monate gültig innerhalb dieser Frist muss geheiratet werden, sonst neue Anmeldung nötig
Kindergeld je Kind 259 € / Monat einheitlich seit 1. Januar 2026; Antrag bei der Familienkasse
Basiselterngeld 300–1.800 € / Monat ElterngeldPlus 150–900 €; Höhe richtet sich nach dem wegfallenden Einkommen
Schwerbehindertenausweis ab Grad der Behinderung 50 Antrag beim Versorgungsamt; Ausstellung kostenfrei

Tipp: Bei Geburt und Sterbefall brauchen Sie oft mehrere Urkunden auf einmal – für Krankenkasse, Renten- und Elterngeldstelle, Versicherung oder Erbangelegenheiten. Beantragen Sie diese gleich zusammen, denn weitere Ausfertigungen kosten in der Regel nur die halbe Gebühr.

Häufig gestellte Fragen

Welches Amt ist für Familienleistungen zuständig?

Das hängt von der Leistung ab. Kindergeld läuft über die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit, Elterngeld über die Elterngeldstelle des Landes. Für Erziehungs- und Unterhaltsfragen ist das Jugendamt zuständig, für Grundsicherung das Sozialamt Ihrer Kommune.

Was ist im Sterbefall zuerst zu tun?

Lassen Sie zuerst den Tod ärztlich feststellen (Totenschein). Danach zeigen Sie den Sterbefall beim Standesamt des Sterbeorts an – spätestens am dritten Werktag nach dem Tod. In der Praxis übernimmt das oft das Bestattungsunternehmen. Das Standesamt stellt anschließend die Sterbeurkunden aus, die Sie für Krankenkasse, Rentenversicherung, Banken und Erbangelegenheiten benötigen.

Wo bekomme ich eine Geburtsurkunde her?

Die Geburtsurkunde stellt das Standesamt des Geburtsorts aus – also der Stadt oder Gemeinde, in der Sie geboren wurden, nicht Ihr aktueller Wohnort. Viele Standesämter bieten die Beantragung auch online oder schriftlich per Post an. Eine Ausfertigung kostet meist 10 bis 15 Euro.

Geburtsurkunde verloren – was tun?

Eine verlorene Geburtsurkunde lässt sich problemlos neu ausstellen. Wenden Sie sich an das Standesamt des Geburtsorts und beantragen Sie eine neue Ausfertigung. Sie benötigen dafür Ihren Personalausweis oder Reisepass. Die Urkunde wird aus dem Geburtenregister erstellt und ist genauso gültig wie das verlorene Original.

Welches Standesamt ist für mich zuständig?

Das richtet sich nach dem Anlass: Für Geburts- und Sterbeurkunden ist das Standesamt des Geburts- bzw. Sterbeorts zuständig. Für die Anmeldung einer Eheschließung melden Sie sich beim Standesamt Ihres Wohnorts an; heiraten können Sie anschließend in jedem deutschen Standesamt.

Was kostet eine Hochzeit beim Standesamt?

Die Standardgebühren liegen meist bei 40 bis 80 Euro für Anmeldung und Trauung. Zusatzkosten entstehen, wenn ein Partner ausländische Dokumente beibringen muss, Sie an einem besonderen Ort oder außerhalb der Öffnungszeiten heiraten oder ein Stammbuch wünschen. Die genauen Beträge legt jede Kommune selbst fest.

Wer hilft bei Streit ums Sorgerecht oder den Unterhalt?

Das Jugendamt ist Ansprechpartner bei Sorgerecht, Umgang, Unterhalt und Vaterschaftsanerkennung. Es berät kostenlos und kann auf Wunsch zwischen Eltern vermitteln. Bei rechtlichen Auseinandersetzungen entscheidet das Familiengericht.

Welches Jugendamt ist zuständig?

Zuständig ist in der Regel das Jugendamt am gewöhnlichen Aufenthaltsort des Kindes, also dort, wo das Kind tatsächlich lebt. Bei getrennt lebenden Eltern ist das meist das Jugendamt am Wohnort des Kindes. Im Zweifel hilft das örtliche Jugendamt weiter und verweist gegebenenfalls an die zuständige Stelle.