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Ausländerbehörde Augsburg

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Inhaltsverzeichnis

Die Ausländerbehörde Augsburg ist zuständig für Aufenthaltstitel, Verlängerungen, Niederlassungserlaubnis, Verpflichtungserklärungen und Fiktionsbescheinigungen. Ein Termin ist in der Regel erforderlich.

Ausländerbehörde Augsburg — Kontakt & Öffnungszeiten

An d. Blauen Kappe 18, 86152 Augsburg

+49 821 3242498  · 

🌐 Amt online: www.augsburg.de

Öffnungszeiten
Mo 08:00-12:30
Di 08:00-12:30
Mi geschlossen
Do 08:00-12:30 · 13:30-17:30
Fr 08:00-12:30
Sa geschlossen
So geschlossen

⚠️ Alle Angaben ohne Gewähr. Öffnungszeiten, Gebühren und Kontaktdaten können sich ändern — bitte vor dem Besuch beim Amt oder auf dessen Website prüfen. Stand: August 2026.

Termin erforderlich

Die Ausländerbehörde des Stadt Augsburg arbeitet mit Terminvergabe. Vereinbaren Sie einen Termin über die Website des Landkreises oder telefonisch unter +49 821 3242498.

Was Sie beim Ausländerbehörde Augsburg erledigen

Benötigte Unterlagen

  • gültiger Pass oder Passersatz
  • aktuelles biometrisches Passbild
  • Meldebescheinigung / Anmeldung des Wohnsitzes
  • Nachweis über Lebensunterhalt (z. B. Arbeitsvertrag)
  • Krankenversicherungsnachweis
  • je nach Anliegen: Mietvertrag, Heiratsurkunde etc.

Häufige Fragen — Ausländerbehörde Augsburg

Wie verlängere ich meinen Aufenthaltstitel in Augsburg?

Rechtzeitig vor Ablauf bei der Ausländerbehörde des Stadt Augsburg – mit Pass, Passbild, Meldebescheinigung und Nachweis des Lebensunterhalts. Ein Termin ist erforderlich.

Was kostet ein Aufenthaltstitel?

Je nach Titel und Dauer rund 56–100 €, eine Niederlassungserlaubnis ca. 113 €.

Wie bekomme ich einen Termin bei der Ausländerbehörde Augsburg?

Über die Online-Terminvergabe des Stadt Augsburg oder telefonisch unter +49 821 3242498.

Wie sind die Öffnungszeiten der Ausländerbehörde Augsburg?

Mo 08:00-12:30 · Di 08:00-12:30 · Do 08:00-12:30 u. 13:30-17:30 · Fr 08:00-12:30 Uhr. Eine Vorsprache ist nur mit Termin möglich.

Amt-Stammdaten aus offenen Quellen (OpenStreetMap/Google Maps). Leistungen & Gebühren nach bundes-/landesüblichen Sätzen —
im Einzelfall kann die Kommune abweichen. Alle Angaben ohne Gewähr.