Bürgerservice in Bremen
📖 Lesezeit: 5 Min · 📅 17. Juni 2026
In Bremen erledigen Sie Behördengänge in den BürgerServiceCentern der Stadt Bremen oder im Bürger- und Ordnungsamt Bremerhaven – viele Anliegen lassen sich vorab online über das Serviceportal Bremen starten. Diese Seite zeigt Ihnen, wo Sie hinmüssen, was bereits digital geht und welche Kosten und Fristen gelten.
Bremen ist Stadt und Land zugleich: Das Bundesland besteht aus den beiden Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven. Eine getrennte „Landesbehörde“ für Ausweis, Ummeldung oder Wohngeld gibt es deshalb nicht – zuständig sind die kommunalen BürgerServiceCenter der Stadt Bremen beziehungsweise das Bürger- und Ordnungsamt Bremerhaven.
Inhaltsverzeichnis
Das Wichtigste in Kürze
- Zuständigkeit: in der Stadt Bremen die BürgerServiceCenter (BSC), in Bremerhaven das Bürger- und Ordnungsamt – beide Städte verwalten sich eigenständig.
- Online-Portal: Serviceportal Bremen (service.bremen.de) mit Leistungsbeschreibungen, Terminbuchung und Online-Diensten.
- Digitales Konto: die BundID ist das bundesweite Nutzerkonto für Online-Dienste; für Bremer Online-Verfahren mit höherem Schutzbedarf nutzen Sie zusätzlich das Servicekonto Bremen.
- Terminpflicht: für die meisten persönlichen Anliegen ist eine vorherige Terminvereinbarung nötig – buchen Sie online vorab.
- Auskunft: allgemeine Fragen klärt die einheitliche Behördennummer 115.
Wie der Bürgerservice in Bremen organisiert ist
Die meisten Bürgerleistungen – Personalausweis, Reisepass, An- und Ummeldung, Urkunden – sind bundesweit gleich geregelt. Der Unterschied liegt allein in der Zuständigkeit und im Portal vor Ort. Als Stadtstaat fällt in Bremen die Trennung zwischen Landes- und Kommunalverwaltung weg, die es in Flächenländern gibt. Zwei kommunale Verwaltungen teilen sich die Aufgaben:
- Stadt Bremen: An- und Ummeldung, Personalausweis, Reisepass, Meldebescheinigungen und Beglaubigungen erledigen Sie in einem der BürgerServiceCenter (BSC) – unter anderem im Stadtzentrum, im Norden und an der Stresemannstraße.
- Bremerhaven: Hier übernimmt das Bürger- und Ordnungsamt diese Aufgaben. Bremerhaven ist eine eigenständige Stadtgemeinde mit eigener Verwaltung.
- Fachstellen: Wohngeld läuft über das Amt für Soziale Dienste, Gewerbeanmeldungen über das Gewerbe-/Ordnungsamt, KFZ-Zulassungen über die Zulassungsstelle der jeweiligen Stadt.
So finden Sie Ihr Bürgeramt in Bremen
In der Stadt Bremen sind die Bürgerangelegenheiten auf mehrere BürgerServiceCenter verteilt. Welches Center für Sie zuständig ist, hängt nicht streng vom Wohnort ab: In der Regel wählen Sie das Center, in dem ein Termin frei ist. In Bremerhaven ist das Bürger- und Ordnungsamt Ihre Anlaufstelle.
So gehen Sie vor: Suchen Sie im Serviceportal Bremen nach Ihrem Anliegen (zum Beispiel „Personalausweis“ oder „Ummeldung“). Sie erhalten die zuständige Stelle, die benötigten Unterlagen und – falls möglich – einen direkten Link zur Online-Terminbuchung. Buchen Sie Ihren Termin online, statt ohne Anmeldung vorbeizugehen. Termine sind oft mehrere Wochen im Voraus belegt; zusätzliche Termine werden teils am Nachmittag für die Folgetage freigeschaltet. Bringen Sie zum Termin Ihren bisherigen Ausweis, ein aktuelles biometrisches Passfoto und – bei einer Ummeldung – die Wohnungsgeberbestätigung mit.
Stadtstaat-Hinweis: Da Bremen ein Stadtstaat ist, gibt es keine Trennung zwischen Landes- und Kommunalverwaltung wie in Flächenländern. Ihre Anlaufstelle ist immer das BürgerServiceCenter (Stadt Bremen) oder das Bürger- und Ordnungsamt (Bremerhaven).
Online erledigen: Serviceportal Bremen und BundID
Das Serviceportal Bremen (service.bremen.de) ist die zentrale digitale Anlaufstelle des Landes. Zu jeder Verwaltungsleistung finden Sie dort eine verständliche Beschreibung, die nötigen Unterlagen, Fristen, Kosten und – wo verfügbar – einen direkten Einstieg in den Online-Dienst.
Für bundesweite Online-Dienste, etwa BAföG oder die Steuererklärung über Mein ELSTER, nutzen Sie die BundID – das einheitliche Nutzerkonto des Bundes. Sie weisen sich damit online mit der Online-Ausweisfunktion (eID) Ihres Personalausweises aus. Für Bremer Online-Verfahren mit höherem Schutzbedarf gibt es zusätzlich das Servicekonto Bremen in mehreren Stufen:
- Einfaches Servicekonto: Anmeldung mit Benutzername und Passwort – reicht für viele Online-Dienste.
- Servicekonto Plus: zusätzliche Identifizierung über die Online-Ausweisfunktion (eID) Ihres Personalausweises – für Dienste, die einen sicheren Identitätsnachweis verlangen.
- Servicekonto Business: für Unternehmen, um rechtssicher mit der Verwaltung zu kommunizieren.
Beide Konten sind für Bürgerinnen und Bürger kostenlos. Online möglich sind in Bremen je nach Leistung etwa Terminbuchungen, Bewohnerparkausweise, Urkundenbestellungen oder bestimmte Anträge. Welche Leistung digital läuft, sehen Sie direkt an der Leistung im Serviceportal.
| Anliegen | Wo in Bremen | Online möglich? |
|---|---|---|
| Wohnsitz an-/ummelden | BürgerServiceCenter / Bürgeramt Bremerhaven | Termin online, Vorgang meist vor Ort |
| Personalausweis / Reisepass | BürgerServiceCenter / Bürgeramt Bremerhaven | Termin online, persönliche Vorsprache |
| Auto an-/ummelden | Zulassungsstelle Bremen / Bremerhaven | teils (i-Kfz) |
| Gewerbe anmelden | Gewerbe-/Ordnungsamt | online über Servicekonto möglich |
| Urkunde bestellen | Standesamt | online über Serviceportal Bremen |
Häufige Behördengänge
Diese Angelegenheiten sind bundesweit geregelt und gelten damit auch in Bremen. Die verlinkten Seiten erklären Unterlagen, Kosten und Ablauf im Detail.
- Personalausweis beantragen – Unterlagen, Kosten und Ablauf im BürgerServiceCenter.
- Reisepass beantragen – für Reisen außerhalb des Schengen-Raums, inklusive Express-Option.
- Hauptwohnsitz ummelden – Anmeldung am neuen Wohnort, Frist und Wohnungsgeberbestätigung.
- Auto anmelden – Zulassung bei der KFZ-Zulassungsstelle, Unterlagen und Kosten.
- Gewerbe anmelden – Selbstständigkeit oder Betrieb beim Gewerbeamt anmelden.
- Geburtsurkunde beantragen – Urkunde beim Standesamt anfordern, auch online.
- Wohngeld beantragen – Zuschuss zu den Wohnkosten bei geringem Einkommen.
Häufig gestellte Fragen
Wer ist in Bremen für den Bürgerservice zuständig?
In der Stadt Bremen sind die BürgerServiceCenter (BSC) zuständig, in Bremerhaven das Bürger- und Ordnungsamt. Beide Städte sind eigenständige Stadtgemeinden – eine separate Landesbehörde für Meldewesen oder Ausweise gibt es im Stadtstaat nicht. Welche Stelle Ihr Anliegen bearbeitet und welche Unterlagen Sie brauchen, finden Sie im Serviceportal Bremen.
Wo melde ich mich in Bremen um?
In der Stadt Bremen in einem BürgerServiceCenter, in Bremerhaven im Bürger- und Ordnungsamt. Buchen Sie vorab online einen Termin über das Serviceportal Bremen. Mitbringen müssen Sie Ihren Ausweis und die Wohnungsgeberbestätigung des Vermieters.
Was kann ich in Bremen online erledigen?
Über das Serviceportal Bremen können Sie Termine buchen, Urkunden bestellen, Bewohnerparkausweise beantragen und je nach Leistung Anträge digital stellen. Für Dienste mit höherem Schutzbedarf benötigen Sie ein Servicekonto Bremen oder die BundID mit Online-Ausweisfunktion. Personalausweis und Reisepass erfordern weiterhin eine persönliche Vorsprache.
Was ist die BundID und wofür brauche ich sie?
Die BundID ist das bundesweite Nutzerkonto für Online-Dienste von Behörden, etwa BAföG oder die Steuererklärung über Mein ELSTER. Sie weisen sich damit online mit der Online-Ausweisfunktion (eID) Ihres Personalausweises aus. Die Einrichtung ist kostenlos. Für Bremer Online-Verfahren nutzen Sie zusätzlich das Servicekonto Bremen.
Wie viel kostet ein Personalausweis in Bremen?
Die Gebühren sind bundesweit einheitlich. Ab 24 Jahren kostet der Personalausweis 46,00 Euro und gilt zehn Jahre, unter 24 Jahren zahlen Sie 27,60 Euro bei sechs Jahren Gültigkeit. Bezahlt wird im BürgerServiceCenter bei der Antragstellung.
Wie viel kostet ein Reisepass in Bremen?
Auch der Reisepass kostet überall in Deutschland gleich viel. Ab 24 Jahren zahlen Sie 70,00 Euro (Gültigkeit zehn Jahre), unter 24 Jahren 37,50 Euro (Gültigkeit sechs Jahre). Für die Express-Ausstellung oder einen Pass mit 48 Seiten kommen Zuschläge hinzu.
Wie lange habe ich nach einem Umzug Zeit, mich umzumelden?
Nach dem Bundesmeldegesetz müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde des neuen Wohnorts anmelden. Die Anmeldung selbst ist gebührenfrei. Mitbringen müssen Sie Ihren Ausweis und die Wohnungsgeberbestätigung des Vermieters; bei verspäteter Anmeldung kann ein Bußgeld anfallen.
🔗 Offizielle Anlaufstellen in Bremen:
