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Ausländerbehörde Rottweil

Inhaltsverzeichnis

Die Ausländerbehörde Rottweil ist zuständig für Aufenthaltstitel, Verlängerungen, Niederlassungserlaubnis, Verpflichtungserklärungen und Fiktionsbescheinigungen. Ein Termin ist in der Regel erforderlich.

Ausländerbehörde Rottweil — Kontakt & Öffnungszeiten

Hauptstraße 21-23, 78628 Rottweil

+49 741 2440  ·  —

🌐 Amt online: www.landkreis-rottweil.de

Öffnungszeiten
Mo geschlossen
Di 08:30-11:30 · 14:00-16:00
Mi geschlossen
Do 08:30-11:30 · 14:00-18:00
Fr geschlossen
Sa geschlossen
So geschlossen

⚠️ Alle Angaben ohne Gewähr. Öffnungszeiten, Gebühren und Kontaktdaten können sich ändern — bitte vor dem Besuch beim Amt oder auf dessen Website prüfen. Stand: August 2026.

Termin erforderlich

Die Ausländerbehörde des Stadt Rottweil arbeitet mit Terminvergabe. Vereinbaren Sie einen Termin über die Website des Landkreises oder telefonisch unter +49 741 2440.

Was Sie beim Ausländerbehörde Rottweil erledigen

Benötigte Unterlagen

  • gültiger Pass oder Passersatz
  • aktuelles biometrisches Passbild
  • Meldebescheinigung / Anmeldung des Wohnsitzes
  • Nachweis über Lebensunterhalt (z. B. Arbeitsvertrag)
  • Krankenversicherungsnachweis
  • je nach Anliegen: Mietvertrag, Heiratsurkunde etc.

Häufige Fragen — Ausländerbehörde Rottweil

Wie verlängere ich meinen Aufenthaltstitel in Rottweil?

Rechtzeitig vor Ablauf bei der Ausländerbehörde des Stadt Rottweil – mit Pass, Passbild, Meldebescheinigung und Nachweis des Lebensunterhalts. Ein Termin ist erforderlich.

Was kostet ein Aufenthaltstitel?

Je nach Titel und Dauer rund 56–100 €, eine Niederlassungserlaubnis ca. 113 €.

Wie bekomme ich einen Termin bei der Ausländerbehörde Rottweil?

Über die Online-Terminvergabe des Stadt Rottweil oder telefonisch unter +49 741 2440.

Wie sind die Öffnungszeiten der Ausländerbehörde Rottweil?

Di 08:30-11:30 u. 14:00-16:00 · Do 08:30-11:30 u. 14:00-18:00 Uhr. Eine Vorsprache ist nur mit Termin möglich.

Amt-Stammdaten aus offenen Quellen (OpenStreetMap/Google Maps). Leistungen & Gebühren nach bundes-/landesüblichen Sätzen —
im Einzelfall kann die Kommune abweichen. Alle Angaben ohne Gewähr.