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Bürgerservice in Sachsen-Anhalt 

In Sachsen-Anhalt erledigen Sie die meisten Behördengänge bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung vor Ort. Viele Anträge lassen sich zusätzlich online über das Serviceportal Sachsen-Anhalt mit der BundID stellen.

Wer in Sachsen-Anhalt einen Ausweis braucht, umzieht oder ein Gewerbe anmeldet, hat es mit zwei Ebenen zu tun: der Kommune und dem Land. Für die meisten Anliegen sind die Bürgerämter, Bürgerbüros oder Einwohnermeldeämter der Städte und Gemeinden zuständig. Das Land bündelt Informationen und einen Teil der Online-Dienste zentral im Serviceportal. Diese Seite zeigt Ihnen, wo Sie welches Anliegen erledigen und was bereits digital geht.

Das Wichtigste in Kürze

  • Zuständig für Pass, Ausweis, Ummeldung und Co. ist Ihre Stadt- oder Gemeindeverwaltung – meist das Bürgeramt oder Einwohnermeldeamt, in größeren Fällen das Landratsamt des Kreises.
  • Das Serviceportal Sachsen-Anhalt (service.sachsen-anhalt.de) ist der zentrale Online-Einstieg und verweist für jede Verwaltungsleistung auf die zuständige Stelle.
  • Für Online-Anträge nutzen Sie die bundesweite BundID als digitales Nutzerkonto. Sachsen-Anhalt hat sein früheres Landeskonto auf die BundID umgestellt.
  • Persönlich vorsprechen müssen Sie meist nur dort, wo Fingerabdrücke oder eine Unterschrift nötig sind – etwa beim Personalausweis und Reisepass.
  • Für einen Termin im Bürgeramt buchen viele Kommunen vorab online. Das spart Wartezeit.

Wie der Bürgerservice in Sachsen-Anhalt organisiert ist

Sachsen-Anhalt ist ein Flächenland mit den kreisfreien Städten Magdeburg, Halle (Saale) und Dessau-Roßlau sowie elf Landkreisen mit zahlreichen Städten und Gemeinden. Für die alltäglichen Behördengänge ist fast immer Ihre Gemeinde oder Stadt zuständig – über das Bürgeramt, Bürgerbüro oder Einwohnermeldeamt. In den kreisfreien Städten erledigt die Stadtverwaltung alles selbst. Wohnen Sie in einem Landkreis, übernimmt Ihre Gemeinde die Meldeangelegenheiten, während einzelne Aufgaben (etwa die Kfz-Zulassung) beim Landratsamt liegen.

Ehrlich gesagt: Welche Leistung Sie konkret bekommen, ist in Sachsen-Anhalt nicht anders als in jedem anderen Bundesland. Personalausweis, Reisepass, Anmeldung des Wohnsitzes und Gewerbeanmeldung beruhen auf Bundesrecht und gelten überall gleich – inklusive Gebühren und Fristen. Lokal unterscheidet sich nur, welche Behörde zuständig ist, über welches Portal Sie online gehen und wie Sie einen Termin bekommen.

So finden Sie Ihr Bürgeramt in Sachsen-Anhalt

Welches Amt für Sie zuständig ist, hängt von Ihrem Wohnort ab. So gehen Sie vor:

1. Wohnort bestimmen. Zuständig ist die Verwaltung der Stadt oder Gemeinde, in der Sie wohnen oder wohnen werden. In größeren Städten heißt die Anlaufstelle Bürgeramt oder Bürgerbüro, in kleineren Gemeinden oft Einwohnermeldeamt oder schlicht „Bürgerservice“.

2. Anliegen prüfen. Meldeangelegenheiten, Ausweise und Pässe laufen über das Bürgeramt. Für ein Gewerbe ist das Gewerbeamt der Kommune zuständig, für Wohngeld die Wohngeldstelle bei Stadt oder Landkreis, für die Kfz-Zulassung die Zulassungsstelle des Landratsamts.

3. Termin und Unterlagen klären. Schauen Sie auf der Website Ihrer Kommune nach Öffnungszeiten, Online-Terminvergabe und der Liste der mitzubringenden Dokumente. Bringen Sie in der Regel ein gültiges Ausweisdokument, ein aktuelles biometrisches Lichtbild (bei Ausweis/Pass) und – je nach Anliegen – Nachweise wie die Wohnungsgeberbestätigung mit. So vermeiden Sie einen zweiten Weg.

Sie wissen nicht, welche Stelle zuständig ist? Das Serviceportal Sachsen-Anhalt beschreibt jede Verwaltungsleistung und nennt die zuständige Behörde – einfach nach dem Anliegen suchen.

Online erledigen: Serviceportal Sachsen-Anhalt

Das Serviceportal Sachsen-Anhalt unter service.sachsen-anhalt.de ist der offizielle Einstieg für Online-Dienste. Es beschreibt mehrere tausend Verwaltungsleistungen und verbindet Kommunen, Landkreise, Kammern und Landesbehörden. Sie suchen Ihr Anliegen, lesen die nötigen Schritte und gelangen zur zuständigen Stelle oder direkt zum Online-Dienst.

Für die Anmeldung bei vielen Online-Diensten brauchen Sie die BundID, das digitale Nutzerkonto des Bundes. Sachsen-Anhalt hat sein eigenes Landes-Nutzerkonto auf die BundID umgestellt. Mit der BundID weisen Sie sich einmal aus – am sichersten mit der Online-Ausweisfunktion (eID) des Personalausweises – und nutzen sie danach für Anträge bei Land und Kommunen. Für Unternehmen gibt es das bundesweite Unternehmenskonto.

Was online möglich ist, hängt vom jeweiligen Dienst und Ihrer Kommune ab. Typische digitale Angebote sind Wohngeldanträge, Gewerbeanmeldungen sowie Vorab-Schritte wie Terminbuchung oder das Reservieren eines Wunschkennzeichens. Pflichttermine vor Ort – etwa für Fingerabdrücke beim Ausweis – ersetzt das Online-Angebot nicht.

Anliegen Wo zuständig Online möglich?
Wohnsitz ummelden Bürgeramt / Einwohnermeldeamt der Kommune Teilweise; persönliche Vorsprache oft nötig
Personalausweis Bürgeramt der Kommune Antrag vorbereiten ja, Abgabe vor Ort
Reisepass Bürgeramt der Kommune Antrag vorbereiten ja, Abgabe vor Ort
Wohngeld Wohngeldstelle bei Stadt / Landkreis Häufig online mit BundID
Gewerbe anmelden Gewerbeamt der Kommune Vielerorts online
Auto anmelden Zulassungsstelle / Landratsamt Teils online (i-Kfz), Wunschkennzeichen reservierbar

Häufige Behördengänge

Diese Leistungen gelten bundesweit und damit auch in Sachsen-Anhalt. In unseren Ratgebern finden Sie die nötigen Unterlagen, Kosten und den genauen Ablauf:

Häufig gestellte Fragen

Welches Portal ist das offizielle Landesportal von Sachsen-Anhalt?

Das offizielle Online-Portal ist das Serviceportal Sachsen-Anhalt unter service.sachsen-anhalt.de. Dort finden Sie Beschreibungen zu den Verwaltungsleistungen und gelangen zur jeweils zuständigen Stelle oder direkt zum Online-Dienst.

Brauche ich für Online-Dienste ein eigenes Landeskonto?

Nein. Sachsen-Anhalt nutzt für Online-Dienste die bundesweite BundID. Das frühere Landes-Nutzerkonto wurde auf die BundID umgestellt. Mit der BundID melden Sie sich bei Diensten von Land und Kommunen an – am sichersten mit der Online-Ausweisfunktion des Personalausweises.

Wo melde ich in Sachsen-Anhalt meinen neuen Wohnsitz an?

Bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung Ihres neuen Wohnorts, meist im Bürgeramt oder Einwohnermeldeamt. Die Anmeldung muss innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug erfolgen; sie ist gebührenfrei. Buchen Sie wenn möglich vorab einen Termin.

Was kostet ein Personalausweis?

Ab 24 Jahren kostet der Personalausweis 46,00 Euro und ist 10 Jahre gültig. Wer bei Antragstellung unter 24 Jahre alt ist, zahlt 27,60 Euro; dieser Ausweis ist 6 Jahre gültig. Die Gebühren sind bundesweit einheitlich und damit in Sachsen-Anhalt genauso hoch wie überall.

Was kostet ein Reisepass?

Ab 24 Jahren kostet der Reisepass 70,00 Euro (10 Jahre gültig), unter 24 Jahren 37,50 Euro (6 Jahre gültig). Auch diese Gebühren gelten bundesweit. Für einen Express-Pass kommt ein Zuschlag hinzu.

Kann ich einen Personalausweis komplett online beantragen?

Nein. Sie können den Antrag online vorbereiten, müssen für Fingerabdrücke und Unterschrift aber persönlich im Bürgeramt erscheinen. Den fertigen Ausweis holen Sie dort ab oder lassen ihn sich nach Hause senden.

Sind die Behördenleistungen in Sachsen-Anhalt anders als in anderen Bundesländern?

Inhaltlich nein. Ausweis, Pass, Anmeldung des Wohnsitzes und Gewerbeanmeldung beruhen auf Bundesrecht und gelten überall gleich, einschließlich Gebühren und Fristen. Unterschiedlich sind nur die zuständige Behörde vor Ort, das genutzte Online-Portal und die Terminvergabe.