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Ausländerbehörde Worms

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Inhaltsverzeichnis

Die Ausländerbehörde Worms ist zuständig für Aufenthaltstitel, Verlängerungen, Niederlassungserlaubnis, Verpflichtungserklärungen und Fiktionsbescheinigungen. Ein Termin ist in der Regel erforderlich.

Ausländerbehörde Worms — Kontakt & Öffnungszeiten

Folzstraße 5, 67547 Worms

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🌐 Amt online: www.worms.de

Öffnungszeiten
Mo 08:00-12:00 · 14:00-16:00
Di 08:00-12:00
Mi 08:00-12:00 · 14:00-16:00
Do 08:00-12:00 · 14:00-16:00
Fr 08:00-12:00
Sa geschlossen
So geschlossen

⚠️ Alle Angaben ohne Gewähr. Öffnungszeiten, Gebühren und Kontaktdaten können sich ändern — bitte vor dem Besuch beim Amt oder auf dessen Website prüfen. Stand: August 2026.

Termin erforderlich

Die Ausländerbehörde des Stadt Worms arbeitet mit Terminvergabe. Vereinbaren Sie einen Termin über die Website des Landkreises oder telefonisch unter —.

Was Sie beim Ausländerbehörde Worms erledigen

Benötigte Unterlagen

  • gültiger Pass oder Passersatz
  • aktuelles biometrisches Passbild
  • Meldebescheinigung / Anmeldung des Wohnsitzes
  • Nachweis über Lebensunterhalt (z. B. Arbeitsvertrag)
  • Krankenversicherungsnachweis
  • je nach Anliegen: Mietvertrag, Heiratsurkunde etc.

Häufige Fragen — Ausländerbehörde Worms

Wie verlängere ich meinen Aufenthaltstitel in Worms?

Rechtzeitig vor Ablauf bei der Ausländerbehörde des Stadt Worms – mit Pass, Passbild, Meldebescheinigung und Nachweis des Lebensunterhalts. Ein Termin ist erforderlich.

Was kostet ein Aufenthaltstitel?

Je nach Titel und Dauer rund 56–100 €, eine Niederlassungserlaubnis ca. 113 €.

Wie bekomme ich einen Termin bei der Ausländerbehörde Worms?

Über die Online-Terminvergabe des Stadt Worms oder telefonisch unter —.

Wie sind die Öffnungszeiten der Ausländerbehörde Worms?

Mo 08:00-12:00 u. 14:00-16:00 · Di 08:00-12:00 · Mi 08:00-12:00 u. 14:00-16:00 · Do 08:00-12:00 u. 14:00-16:00 · Fr 08:00-12:00 Uhr. Eine Vorsprache ist nur mit Termin möglich.

Amt-Stammdaten aus offenen Quellen (OpenStreetMap/Google Maps). Leistungen & Gebühren nach bundes-/landesüblichen Sätzen —
im Einzelfall kann die Kommune abweichen. Alle Angaben ohne Gewähr.