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Wohngeld beantragen

Hohe Mieten und steigende Lebenshaltungskosten bringen viele Bürgerinnen und Bürger in Deutschland in Bedrängnis. Wer keinen Anspruch auf Sozialleistungen in Form von beispielsweise Hartz IV hat und trotzdem knapp bei Kasse ist, kann gegebenenfalls Wohngeld beantragen. So erhält man finanzielle Unterstützung in Form eines Zuschusses zu den Wohnkosten.

Das macht das Wohngeld aus

Bei dem Wohngeld handelt es sich um eine Sozialleistung, die auf dem Wohngeldgesetz basiert. Bürgerinnen und Bürger, die über ein geringes Einkommen verfügen und daher durch hohe Wohnkosten besonders belastet sind, erhalten so finanzielle Unterstützung. Wissenswert ist auch, dass das Wohngeld als Zuschuss daherkommt und in den folgenden Varianten gewährt werden kann:

  • Mietzuschuss – Wohngeld als Zuschuss zur Wohnungsmiete
  • Lastenzuschuss – Wohngeld als Zuschuss zu den Kosten von selbst genutztem Wohneigentum

Die Zielgruppe von Wohngeld

Die Frage, an wen sich das Wohngeld richtet, beschäftigt viele Bürgerinnen und Bürger. Zunächst sollte man bedenken, dass es sich um eine Sozialleistung für Menschen mit geringem Einkommen handelt. In der Regel wird das Wohngeld als Mietzuschuss gezahlt, sodass Mieter:innen eine zentrale Zielgruppe darstellen. Aber auch diejenigen, die in einer eigenen Immobilie wohnen, können Wohngeld erhalten. Dieses kommt dann als Lastenzuschuss daher.

Ein Bezug von Wohngeld ist jedoch nicht möglich, wenn man bereits Hartz IV erhält. Mitunter kann das Wohngeld aber dafür sorgen, dass keine weitere Hilfebedürftigkeit besteht. Als vorrangige Leistung kann gegebenenfalls Wohngeld beantragt werden. Menschen mit erheblichem Vermögen sind ebenfalls vom Wohngeld ausgeschlossen, wobei es gewisse Vermögensfreigrenzen gibt.

So wird das Wohngeld berechnet

Im Gegensatz zu beispielsweise Hartz IV gibt es beim Wohngeld keinen pauschalen Regelsatz. Die Höhe des Wohngeldes kann somit von Fall zu Fall variieren. Die Zahl der Personen im Haushalt, das Haushaltseinkommen, die Höhe der Miete sowie die Größe der Wohnung sind Faktoren, die die Höhe des Wohngeldes beeinflussen. Wer Wohngeld beantragen möchte, muss daher umfassende Angaben machen. Diejenigen, die vorab bereits einschätzen möchten, wie viel Wohngeld sie erhalten können, finden online den einen oder anderen Wohngeldrechner. Entscheidend ist aber stets der Bescheid der zuständigen Behörde.

Checkliste: Diese Unterlagen sind für einen Wohngeldantrag erforderlich

Wer einen Zuschuss zu den Wohnkosten beantragen möchte, um seine finanziell angespannte Situation zu verbessern, kann einen Wohngeldantrag bei der entsprechenden Stelle einreichen. Dafür ist die kommunale Wohngeldbehörde zuständig. In vielen Städten und Gemeinden kann man den Antrag aber auch im Bürgerbüro abgeben. Zuweilen besteht auch die Möglichkeit, Wohngeld online zu beantragen.

Unabhängig davon, wie man einen Antrag auf Wohngeld stellt, dürfen die erforderlichen Unterlagen auf keinen Fall fehlen. Wer im selbst genutzten Eigentum wohnt, muss die folgenden Unterlagen einreichen:

  • Wohnflächenberechnung
  • Einkommenserklärung
  • Einkommensnachweis
  • Nachweis über Kapitalerträge
  • Grundsteuerbescheid
  • Darlehensverträge inklusive Zahlungsnachweise
  • Nachweise sonstiger Einkünfte
  • aktueller Kontoauszug

Als Mieter:in muss man neben dem ausgefüllten Wohngeldantrag die folgenden Unterlagen bei der Wohngeldbehörde vorlegen:

  • Vermieterbescheinigung
  • Einkommenserklärung
  • Einkommensnachweis
  • Nachweis über Kapitalerträge
  • Nachweise sonstiger Einkünfte
  • aktueller Kontoauszug
5 Tipps rund ums Wohngeld

Das Wohngeld ist für viele Bürgerinnen und Bürger eine große Hilfe. Es bezuschusst die Wohnkosten und bewahrt sie mitunter davor, andere Sozialleistungen in Anspruch nehmen zu müssen. Wer daher Wohngeld beantragen möchte, sollte das Antragsverfahren kennen und außerdem die folgenden Tipps beachten:

  • Reichen Sie mit dem Wohngeldantrag alle Unterlagen ein, um das Antragsverfahren zu beschleunigen!
  • Beantragen Sie das Wohngeld frühzeitig, denn dieses wird frühestens ab Antragstellung und nicht rückwirkend gezahlt!
  • Nutzen Sie die Möglichkeit einer Probeberechnung, um Ihren etwaigen Wohngeldanspruch vorab unverbindlich zu prüfen!
  • Holen Sie sich gegebenenfalls Hilfe beim Ausfüllen des Wohngeldantrags!
  • Befassen Sie sich auch mit anderen Sozialleistungen, die Ihnen zustehen könnten!

FAQs

Wer kann Wohngeld beantragen?

Wohngeld kann von Personen beantragt werden, die entweder zur Miete wohnen oder ein Eigenheim bzw. eine Eigentumswohnung besitzen. Um einen Anspruch auf Wohngeld zu haben, müssen bestimmte Kriterien erfüllt sein. Dazu gehören das Unterschreiten von Einkommensgrenzen, die von der Anzahl der Haushaltsmitglieder, der Mietstufe und der Region abhängen. Es ist wichtig, über ausreichendes Einkommen zu verfügen, um den Lebensunterhalt zu bestreiten, jedoch nicht genug, um die Wohnkosten vollständig zu decken. Personen, die bereits andere Sozialleistungen erhalten, welche bereits die Wohnkosten berücksichtigen, haben in der Regel keinen Anspruch auf Wohngeld. Hierzu zählen beispielsweise Bürgergeld (ALG 2 bzw.Hartz IV), Sozialgeld, Berufsausbildungsbeihilfe oder BAföG.

Wo kann man einen Antrag auf Wohngeld stellen?

Einen Antrag auf Wohngeld kann man bei der zuständigen Wohngeldbehörde stellen. Diese ist in der Regel das örtliche Rathaus, das Bürgeramt oder das Amt für Soziales und Wohnen. In einigen Städten und Gemeinden besteht auch die Möglichkeit, den Antrag online über das Internetportal der Wohngeldbehörde einzureichen. Es empfiehlt sich, vorab die genaue Zuständigkeit und die benötigten Unterlagen bei der örtlichen Wohngeldbehörde zu erfragen, um sicherzustellen, dass der Antrag korrekt und vollständig eingereicht werden kann.

Wie hoch ist das Wohngeld?

Die Höhe des Wohngeldes variiert individuell und wird anhand verschiedener Faktoren berechnet, wie der Anzahl der Haushaltsmitglieder, dem Gesamteinkommen und den Wohnkosten. Es gibt keine pauschalen Beträge für das Wohngeld. Durchschnittlich lag der Wohngeldanspruch in Bayern im Jahr 2021 bei etwa 195 Euro pro Monat und in Nordrhein-Westfalen bei etwa 209 Euro pro Monat. Um den genauen Betrag zu erfahren, sollte ein Antrag auf Wohngeld bei der zuständigen Wohngeldbehörde gestellt werden, die eine individuelle Berechnung durchführt.

Welche Alternativen gibt es zum Wohngeld?

Es gibt mehrere Alternativen zum Wohngeld, die je nach Bedarf und individueller Situation in Betracht gezogen werden können. Dazu gehören der Bezug anderer Sozialleistungen wie Hartz IV, Sozialgeld oder BAföG, die die Wohnkosten möglicherweise bereits abdecken. Der Erhalt eines Wohnberechtigungsscheins ermöglicht den Bezug einer preisgünstigen Sozialwohnung. Personen, die erwerbsfähig sind, aber ihren Lebensunterhalt nicht ausreichend selbst bestreiten können, haben die Möglichkeit, beim Jobcenter einen Mietzuschuss zu beantragen. Das Zusammenleben in einer Wohngemeinschaft oder der Eintritt in eine Wohnungsbaugenossenschaft können ebenfalls zu geringeren Wohnkosten führen.

Wohnberechtigungsschein beantragen

Ein Umzug bedeutet längst nicht nur eine Adressänderung, die mit einer Um- beziehungsweise Anmeldung beim Einwohnermeldeamt einhergeht, sondern zieht noch viele weitere Veränderungen nach sich. Davon können unterschiedliche Lebensbereiche betroffen sein. Finanzielle Aspekte spielen dabei stets eine Rolle. Einerseits muss man an die Umzugskosten denken, andererseits muss die neue Wohnung bezahlbar sein. Um Zugang zu bezahlbarem Wohnraum zu haben, ist vielfach ein Wohnberechtigungsschein erforderlich. Hier erfahren Bürgerinnen und Bürger Wissenswertes rund um den WBS-Antrag.

Darum handelt es sich bei einem Wohnberechtigungsschein

Die Frage, worum es sich bei einem Wohnberechtigungsschein handelt, kommt bei vielen Wohnungssuchenden auf. Spätestens wenn sie auf Wohnungsangebote stoßen, die einen WBS erfordern, sollten sie dem Ganzen auf den Grund gehen. Wissenswert ist, dass es sich dabei um eine amtliche Bescheinigung handelt. Mit dieser kann man eine öffentlich geförderte Wohnung beziehen und hat somit Zugang zu Sozialwohnungen, die nur Mietern mit WBS zur Verfügung stehen. Insbesondere in Zeiten steigender Mieten und Wohnungsknappheit, kann ein Wohnberechtigungsschein bei der Wohnungssuche sehr hilfreich sein.

Das ist der Vorteil eines Wohnberechtigungsscheins

Der große Vorteil eines Wohnberechtigungsscheins besteht darin, dass er zum Bezug einer Sozialwohnung berechtigt. Dabei handelt es sich um eine mit öffentlichen Mitteln geförderte Wohnung, die dementsprechend günstiger ist. Der soziale Wohnungsbau richtet sich an Menschen, die aufgrund ihrer knappen finanziellen Mittel am freien Wohnungsmarkt schlechte Chancen haben. Wer über einen Wohnberechtigungsschein verfügt, kann in eine günstige Sozialwohnung ziehen und so vom sozialen Wohnungsbau profieren.

Der soziale Wohnungsbau fördert preiswerte Wohnungen für Haushalte mit geringem Einkommen. Durch die staatliche Förderung lassen sich hier niedrigere Mieten realisieren. Davon profitiert man als Mieter/in enorm. Außerdem schränkt die Notwendigkeit eines Wohnberechtigungsscheins die Mitbewerber um die Wohnung ein. Das ist aufgrund der angespannten Lage auf dem Wohnungsmarkt ebenfalls ein großer Vorteil. Da aber vor allem bezahlbarer Wohnraum fehlt, kann es auch mit WBS schwierig sein, eine Wohnung zu finden.

Checkliste: Diese Unterlagen sind für die Beantragung eines Wohnberechtigungsscheins erforderlich

Wer aufgrund seines Einkommens nur schwer eine bezahlbare Wohnung auf dem freien Markt bekommt, sollte einen Wohnberechtigungsschein beantragen. Dazu wendet man sich an das Wohnungsamt der Stadt beziehungsweise Gemeinde und stellt den betreffenden Antrag. Im Zuge dessen müssen verschiedene Unterlagen eingereicht werden, um die Berechtigung nachzuweisen. Die folgende Checkliste führt auf, welche Unterlagen für den WBS-Antrag erforderlich sind:

  • Personalausweis
  • Einkommensnachweise aller Haushaltsmitglieder
  • ausgefüllter Antrag auf Wohnberechtigungsschein
  • gegebenenfalls Heiratsurkunde
  • gegebenenfalls Geburtsurkunden der Kinder
  • gegebenenfalls Nachweis der Schwerbehinderung
  • gegebenenfalls Nachweis der Pflegebedürftigkeit
  • etwaige Studienbescheinigung
  • gegebenenfalls Nachweis der Aufenthaltserlaubnis
5 Tipps rund um den Wohnberechtigungsschein

Menschen mit geringem Einkommen haben es auf dem freien Wohnungsmarkt schwer, denn bezahlbarer Wohnraum ist knapp. Ein Wohnberechtigungsschein kann eine Hilfe sein und sollte daher genutzt werden. Passend dazu gibt es folgend fünf kurze Tipps:

  • Beachten Sie, dass der Wohnberechtigungsschein nur ein Jahr gültig ist!
  • Denken Sie daran, dass die Bedingungen für den Wohnberechtigungsschein variieren können!
  • Planen Sie ausreichend Zeit für die Wohnungssuche ein!
  • Informieren Sie sich über die aktuellen Einkommensgrenzen für den WBS in Ihrer Kommune!
  • Nutzen Sie die Sonderregelungen für Schwerbehinderte in Bezug auf den Wohnberechtigungsschein, sofern Sie schwerbehindert sind!

FAQs

Wer bekommt einen Wohnberechtigungsschein?

Ein Wohnberechtigungsschein (WBS) wird Haushalten erteilt, deren Einkommen bestimmte festgelegte Einkommensgrenzen nicht überschreitet. Die genauen Kriterien und Einkommensgrenzen können je nach Bundesland und Kommune variieren. In der Regel gelten diese Einkommensgrenzen für Alleinstehende, Paare und Familien. Der WBS dient dazu, den Zugang zu öffentlich gefördertem Wohnraum zu ermöglichen, der in der Regel zu günstigeren Mietkonditionen angeboten wird. Auch bestimmte soziale oder familiäre Umstände, wie die Pflege von Angehörigen oder eine Schwerbehinderung, können Einfluss auf die Bewilligung des WBS haben.

Wo kann man einen Wohnberechtigungsschein beantragen?

Den Wohnberechtigungsschein (WBS) können Sie bei Ihrem örtlichen Landratsamt beantragen. Sie können sich direkt an diese Stellen wenden, um Informationen über die genauen Antragsvoraussetzungen, erforderliche Unterlagen und den Ablauf des Antragsverfahrens zu erhalten. Oftmals bieten die entsprechenden Ämter auch online Informationen und Formulare zum Download an, sodass Sie sich im Voraus informieren und den Antrag vorbereiten können.

Wie lange dauert es, bis der Wohnberechtigungsschein ausgestellt wird?

Die Dauer, bis ein Wohnberechtigungsschein ausgestellt wird, variiert je nach zuständiger Behörde und Arbeitsbelastung. Es kann mehrere Wochen bis hin zu mehreren Monaten dauern. Um eine genauere Auskunft zu erhalten, sollte man sich direkt bei der zuständigen Stelle erkundigen.

Welche Einkommensgrenzen gelten in Zusammenhang mit dem Wohnberechtigungsschein?

Die Einkommensgrenzen für den Wohnberechtigungsschein sind bundesweit festgelegt, können jedoch je nach Bundesland variieren. Für Alleinstehende liegt die Grenze in der Regel bei 12.000 Euro pro Jahr, während sie für einen Zweipersonenhaushalt etwa 18.000 Euro pro Jahr beträgt. Pro weiterer im Haushalt lebender Person werden üblicherweise zusätzlich 4.100 Euro pro Jahr zugerechnet. Es ist ratsam, bei der zuständigen Behörde oder dem Wohnungsamt nach den konkreten Einkommensgrenzen für den Wohnberechtigungsschein zu erkundigen, da es individuelle Unterschiede geben kann.

Umzugskostenbeihilfe beantragen

Ein Umzug ist mit viel Stress verbunden und kann zudem mit hohen Kosten einhergehen. Erforderliche Renovierungsarbeiten, neue Möbel, die Mietkaution sowie der Umstand, dass man in der Regel mindestens einen Monat doppelt Miete zahlen muss, sorgen für erhebliche finanzielle Belastungen. Arbeitslose sollten sich daher an das Arbeitsamt wenden und ihre Situation darlegen. Hier können sie Umzugskostenbeihilfe beantragen und sich so finanzielle Unterstützung sichern.

Darum handelt es sich bei der Umzugskostenbeihilfe

Es stellt sich zunächst die Frage, worum es sich bei der Umzugskostenbeihilfe handelt. Die Umzugskostenbeihilfe kam als Leistung daher, die für finanzielle Unterstützung in Bezug auf die Umzugskosten sorgte. Die Bundesagentur für Arbeit konnte Umzugskostenbeihilfe gewähren, wenn der Umzug der Aufnahme einer neuen Beschäftigung diente. Arbeitslose erhielten dadurch neue Perspektiven und konnten durch den Umzug ihren Zugang zum Arbeitsmarkt verbessern.

Das Vermittlungsbudget als Alternative zur Umzugskostenbeihilfe

Die Umzugskostenbeihilfe war eine Leistung des Arbeitsamtes, die heute nicht mehr existiert. Das bedeutet aber nicht, dass Arbeitslose keinerlei Unterstützung mehr erhalten, wenn ein Umzug erforderlich ist. Heute steht hier das sogenannte Vermittlungsbudget zur Verfügung, das zur Förderung der Aufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung genutzt werden kann. Gegebenenfalls kann auch ein Umzug in diese Kategorie fallen, sodass es entsprechende finanzielle Hilfe über das Vermittlungsbudget gibt.

Finanzielle Unterstützung für den Umzug beim Arbeitsamt beantragen

Wer einen Antrag auf Umzugskostenbeihilfe beim Arbeitsamt stellen möchte, stellt fest, dass diese Leistung nicht mehr existiert. Die Inanspruchnahme von finanzieller Unterstützung in Zusammenhang mit einem Umzug ist aber trotzdem möglich. Arbeitslose wenden sich dazu an die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter und beantragen dort eine Förderung aus dem Vermittlungsbudget. Dazu sollte man ein ausführliches Gespräch mit der Vermittlungsfachkraft führen und darlegen, warum der Umzug für die neue Arbeitsstelle nötig ist. Wer hier grünes Licht bekommen hat, kann einen entsprechenden Antrag stellen.

Checkliste: Diese Personen können Umzugskostenbeihilfe beziehungsweise eine Förderung aus dem Vermittlungsbudget erhalten

Die Inanspruchnahme der Umzugskostenbeihilfe beziehungsweise einer Förderung aus dem Vermittlungsbudget ist an gewisse Voraussetzungen geknüpft. Grundsätzlich kann nicht jedermann finanzielle Unterstützung für einen anstehenden Umzug erhalten. Die folgende Checkliste zeigt auf, von wem das Vermittlungsbudget genutzt werden kann:

  • Ausbildungssuchende
  • Arbeitslose
  • Arbeitssuchende, die von Arbeitslosigkeit bedroht sind
5 Tipps zur Finanzierung eines Umzugs

Finanzielle Unterstützung vom Staat kann helfen, einen kostspieligen Umzug zu finanzieren. Grundsätzlich sollte man aber auch aus eigenem Antrieb bestrebt sein, die Finanzierung sicherzustellen. Zu diesem Zweck sollte man alle Optionen ausloten und vor allem die folgenden Tipps beherzigen:

  • Übernehmen Sie erforderliche Renovierungsarbeiten nach Möglichkeit in Eigenregie!
  • Spannen Sie Freunde und Familie als Umzugshelfer/innen ein!
  • Holen Sie Angebote von verschiedenen Umzugsfirmen ein und vergleichen Sie genau!
  • Sparen Sie im Vorfeld für einen geplanten Umzug!
  • Erkundigen Sie sich beim Arbeitsamt nach der Möglichkeit eines Darlehens beispielsweise für die Mietkaution!

FAQs

Wer kann Umzugskostenbeihilfe erhalten?

Umzugskostenbeihilfe wird in der Regel an Empfänger von Bürgergeld (Arbeitslosengeld 2 bzw. Hartz 4) gewährt, die aus triftigen Gründen umziehen müssen. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn der Umzug für eine neue Arbeitsstelle erforderlich ist, die aktuelle Wohnung unzumutbar ist oder aus sozialen Gründen ein Umzug notwendig ist. Die genauen Bedingungen und Richtlinien für die Gewährung von Umzugskostenbeihilfe können je nach Bundesland und örtlicher Zuständigkeit variieren.

Wo kann man Umzugskostenbeihilfe beantragen?

Umzugskostenbeihilfe kann von Empfängern von Bürgergeld (Arbeitslosengeld 2 bzw. Hartz 4) beantragt werden. Der Antrag kann beim örtlichen Jobcenter gestellt werden, welches die zuständige Stelle für die Bearbeitung und Gewährung finanzieller Unterstützung für Umzüge ist. Es ist wichtig, den Antrag rechtzeitig einzureichen und alle erforderlichen Unterlagen vorzulegen. Das Jobcenter prüft den Antrag und entscheidet über die Bewilligung und die Höhe der finanziellen Unterstützung gemäß den geltenden Richtlinien.

Wie kann man einen Antrag auf Umzugskostenbeihilfe stellen?

Um einen Antrag auf Umzugskostenbeihilfe zu stellen, sollten Sie zunächst Kontakt mit Ihrem zuständigen Jobcenter aufnehmen. Dort erhalten Sie die erforderlichen Antragsformulare, die entweder persönlich abgeholt oder von den Internetseiten des Jobcenters heruntergeladen werden können. Füllen Sie das Antragsformular sorgfältig aus und fügen Sie alle notwendigen Unterlagen wie Mietvertrag, Kostenvoranschläge von Umzugsunternehmen und Nachweise über Umzugsbedarf hinzu. Sobald der Antrag vollständig ist, reichen Sie ihn beim Jobcenter ein und warten auf die Bearbeitung und Entscheidung über die Bewilligung der Umzugskostenbeihilfe.

Welche Alternativen gibt es zur Umzugskostenbeihilfe?

Bei fehlender Umzugskostenbeihilfe gibt es alternative Möglichkeiten zur finanziellen Unterstützung. Dazu gehören zinslose Darlehen beim Jobcenter oder der Arbeitsagentur, die später zurückgezahlt werden müssen. Das örtliche Sozialamt kann ebenfalls finanzielle Hilfe für den Umzug bieten, insbesondere für Personen, die Sozialhilfe beziehen. Gemeinnützige Organisationen können ebenfalls Unterstützung in Form von Geld oder Sachleistungen anbieten. Bei einem berufsbezogenen Umzug kann das Jobcenter auch bei den Umzugskosten helfen.

Schwerbehindertenausweis beantragen

Menschen mit Handicap erleben im Alltag immer wieder Beeinträchtigungen, die anderen Menschen gar nicht bewusst sind. Barrierefreiheit ist zwar ein großes Thema, doch vielerorts gibt es diesbezüglich großen Nachholbedarf. Diejenigen, die ihre Behinderung nachweisen können, erhalten vielfach Unterstützung, sodass ihnen die Teilhabe erleichtert wird. Betroffene sollten daher einen Schwerbehindertenausweis beantragen. Im Folgenden finden sie viel Wissenswertes zu dem Thema.

Darum handelt es sich bei dem Schwerbehindertenausweis

Es stellt sich zunächst die Frage, worum es sich bei einem Schwerbehindertenausweis überhaupt handelt. Dieser kommt als Nachweis einer Schwerbehinderung daher und ist bundesweit einheitlich. Der Schwerbehindertenausweis dient in Verbindung mit dem Personalausweis als offizielle Bestätigung, dass die betreffende Person den Status als schwerbehinderter Mensch hat.

Als Inhaber:in eines Schwerbehindertenausweis kann man seine Schwerbehinderung nachweisen und verschiedene Hilfen in Anspruch nehmen. Der Gesetzgeber sieht verschiedene Leistungen und Unterstützungsangebote für Schwerbehinderte vor, um ihnen eine Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu erleichtern. Darüber hinaus ist eine Schwerbehinderung auch im Arbeitsrecht von Belang. Menschen mit Behinderung sollten daher einen Schwerbehindertenantrag stellen, um den betreffenden Nachweis zu erhalten.

Der Grad der Behinderung und die Merkzeichen

Auf dem Schwerbehindertenausweis finden sich nicht nur Angaben zu der betreffenden Person und ein Lichtbild, sondern noch weitere Vermerke. Zunächst gibt der Schwerbehindertenausweis Auskunft über den Grad der Behinderung, kurz GdB. Dieser fungiert als Maßeinheit zur Einstufung der Schwere der Behinderung und damit einhergehenden Beeinträchtigung. Sofern eine Beeinträchtigung anerkannt wird, kann eine GdB-Einstufung zwischen 20 und 100 erfolgen. Ein Schwerbehindertenausweis wird allerdings erst ab einem Grad der Behinderung von 50 ausgestellt.

Neben dem Grad der Behinderung sind auch die Merkzeichen wichtige Informationen, die dem Schwerbehindertenausweis entnommen werden können. Die folgenden Merkzeichen gibt es:

  • G – erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr
  • aG – außergewöhnliche Gehbehinderung
  • H – hilflos
  • B – Begleitperson
  • Bl – Blindheit
  • Gl – Gehörlosigkeit
  • TBl – Taubblindheit
  • RF – Rundfunk
  • 1. Kl – Berechtigung zur Nutzung der ersten Klasse der Deutschen Bahn
  • EB – entschädigungsberechtigt
  • VB – versorgungsberechtigt

Diesen Nutzen bietet ein Schwerbehindertenausweis

Der Schwerbehindertenausweis kommt als kleine Karte daher, liefert aber viele Informationen. Einige Merkzeichen zeigen bereits Vergünstigungen auf, die gegebenenfalls in Anspruch genommen werden können. Je nach Grad der Behinderung und Merkzeichen kann der Schwerbehindertenausweis die folgenden Vorteile bieten:

  • Ermäßigung oder Befreiung vom Rundfunkbeitrag
  • Berechtigung zur Nutzung der ersten Klasse der Deutschen Bahn mit einem Ticket für die zweite Klasse
  • Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson bei der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel
  • Parkkarte mit der Berechtigung zur Nutzung von Behindertenparkplätzen
  • besonderer Schutz im Arbeitsrecht
  • früherer Zugang zur Regelaltersrente

Checkliste: So beantragt man einen Schwerbehindertenausweis

All diejenigen, die mit einer Behinderung leben und dadurch beeinträchtigt sind, sollten über einen Schwerbehindertenantrag nachdenken. Dabei stellt sich die Frage, wie man einen Antrag auf einen Schwerbehindertenausweis stellt. Die folgende Checkliste zeigt auf, welche Schritte erforderlich sind:

  • formloses Schreiben oder ausgefülltes Formular an das Versorgungsamt schicken
  • sämtliche Diagnosen und andere medizinische Unterlagen beifügen
  • Beeinträchtigungen ausführlich beschreiben
  • behandelnde Ärzte informieren

Nun muss man abwarten. Mitunter kommt es vor, dass die Behörde noch Fragen hat. Dann wendet sie sich an den Antragssteller oder dessen Arzt. Zudem kann auch ein Termin beim Amtsarzt erforderlich sein.

5 Tipps für Inhaber:innen eines Schwerbehindertenausweises

Eine vorliegende Schwerbehinderung ist stets ein großes Handicap und kann im Alltag zu erheblichen Beeinträchtigungen führen. Betroffene sollten das Beste aus ihrer Situation machen und sich um einen Schwerbehindertenausweis bemühen. Als Inhaber:innen eines Schwerbehindertenausweises sollten sie dann die folgenden Tipps beherzigen:

  • Verlängern Sie Ihren Schwerbehindertenausweis rechtzeitig!
  • Stellen Sie gegebenenfalls einen Verschlimmerungsantrag!
  • Informieren Sie sich über spezielle Angebote Ihrer Kommune für Schwerbehinderte!
  • Nehmen Sie die Steuervergünstigungen für Schwerbehinderte bei der Kfz-Steuer in Anspruch!
  • Bedenken Sie, dass einige Arbeitgeber:innen die Leistungsfähigkeit von Schwerbehinderten anzweifeln und zudem den hohen Kündigungsschutz scheuen!

FAQs

Wer kann einen Schwerbehindertenausweis beantragen?

Einen Schwerbehindertenausweis kann jeder beantragen, der eine anerkannte Behinderung hat und einen Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 aufweist. Die Behinderung kann sowohl körperlicher als auch geistiger oder seelischer Natur sein. Die Antragstellung steht Menschen jeden Alters offen, unabhängig davon, ob sie erwerbstätig sind oder nicht. Es ist wichtig, den Antrag beim zuständigen Versorgungsamt oder Landessozialamt zu stellen und die erforderlichen medizinischen Unterlagen vorzulegen, um den GdB feststellen zu lassen.

Wo kann man einen Antrag auf einen Schwerbehindertenausweis stellen?

Den Antrag auf einen Schwerbehindertenausweis kann man beim zuständigen Versorgungsamt oder Landessozialamt stellen. Es empfiehlt sich, vorab telefonisch oder online Informationen beim örtlichen Versorgungsamt einzuholen, um die genauen Antragsunterlagen und den Ablauf des Antragsverfahrens zu erfahren. Dort kann man auch persönliche Beratung erhalten und offene Fragen klären. In der Regel ist eine persönliche Vorsprache erforderlich, um den Antrag einzureichen und eventuell weitere Untersuchungen durchzuführen.

Was sagt der Grad der Behinderung aus?

Der Grad der Behinderung (GdB) ist eine Maßeinheit, die die Schwere einer Behinderung angibt. Er wird in 10er-Graden von 20 bis 100 festgelegt. Ein höherer GdB zeigt eine stärkere Beeinträchtigung und Einschränkung im Alltag an. Der GdB wird anhand ärztlicher Gutachten und weiterer medizinischer Unterlagen durch das Versorgungsamt oder das Landessozialamt festgestellt. Der GdB ist relevant für die Beantragung eines Schwerbehindertenausweises und kann Auswirkungen auf bestimmte Leistungen und Vergünstigungen haben.

Welche Vorteile bietet ein Schwerbehindertenausweis?

Ein Schwerbehindertenausweis bietet Menschen mit anerkannter Behinderung verschiedene Vorteile und Vergünstigungen. Dazu gehören unter anderem Ermäßigungen oder Befreiungen bei öffentlichen Verkehrsmitteln, wie zum Beispiel der Nutzung der ersten Klasse der Deutschen Bahn. Zudem ermöglicht der Ausweis die Mitnahme einer Begleitperson und die Nutzung von Behindertenparkplätzen. Je nach Grad der Behinderung können auch steuerliche Vergünstigungen und arbeitsrechtliche Schutzmaßnahmen in Anspruch genommen werden.

Reisepass beantragen

Bürgerinnen und Bürger, die eine Auslandsreise planen, sollten sich gegebenenfalls um die erforderlichen Dokumente kümmern. Innerhalb des grenzfreien Schengen-Raums benötigen EU-Bürger/innen keinen Reisepass, da der Personalausweis ausreicht. Wer aber ein Ziel außerhalb des Schengen-Raums anvisiert, sollte einen Reisepass beantragen, sofern er nicht bereits über einen solchen verfügt. Wissenswertes rund um die Beantragung des Reisepasses erfahren Interessierte im Folgenden.

Darum handelt es sich bei einem Reisepass

Bei einem Reisepass handelt es sich um ein amtliches Ausweisdokument, das an Staatsangehörige herausgegeben wird und diesen grenzüberschreitende Reisen ermöglicht. Wenn es um eine Auslandsreise geht, ist der Reisepass daher eines der wichtigsten Dokumente. Der deutsche Reisepass bildet hier keine Ausnahme und wird an deutsche Staatsangehörige für allgemeine Reisen ins Ausland ausgegeben. Deutsche sind allerdings auch EU-Bürger/innen und können sich dementsprechend frei im Schengen-Raum bewegen. Für Reisen innerhalb dieses Gebiets reicht daher der normale Personalausweis aus.

Diese Versionen des deutschen Reisepasses gibt es

Der deutsche Reisepass wird in verschiedenen Versionen ausgegeben. Bürgerinnen und Bürger, die die Papiere für eine Auslandsreise vorbereiten, sollten dies wissen. So sind die folgenden Reisepässe zu differenzieren:

  • biometrischer Reisepass (ePass)
  • Kinderreisepass
  • vorläufiger Reisepass

Der Reiseausweis als Passersatz

Deutsche Staatsangehörige, die verreisen möchten und nur einen abgelaufenen Reisepass oder Personalausweis zur Hand haben, werden vielfach am Flughafen von der Bundespolizei gestoppt. Ohne gültige Papiere ist der Reiseantritt nicht möglich. Es ist aber auch keine Zeit mehr, vorläufige Reisedokumente zu besorgen. In solchen Fällen kann die Bundespolizei einen Reiseausweis als Passersatz ausstellen. Mit diesen Ersatzpapieren kann man der Passpflicht beim Grenzübertritt gerecht werden und die Passkontrolle erfolgreich durchlaufen. Das sollte allerdings nur im Ausnahmefall so gemacht werden und nicht die Regel sein.

Checkliste: Diese Unterlagen sind für die Beantragung eines Reisepasses erforderlich

All diejenigen, die sich den Stress am Flughafen ersparen wollen, sollten darauf verzichten, auf einen Reiseausweis von der Bundespolizei zu spekulieren. Stattdessen sollte man frühzeitig das Bürgerbüro seiner Stadt aufsuchen und dort einen Reisepass beantragen. Dazu sollte man etwas Zeit einplanen und außerdem die folgenden Unterlagen mitbringen:

  • Personalausweis oder abgelaufener Reisepass
  • aktuelles biometrisches Lichtbild
  • bei Minderjährigen: Einverständniserklärung und Ausweise der Sorgeberechtigten
5 Tipps für alle, die einen Reisepass beantragen möchten

Die Beantragung eines Reisepasses kann einfach im Bürgeramt des Wohnortes vorgenommen werden. Wer eine Auslandsreise plant, sollte sich insgesamt gut vorbereiten. Hierzu gehören auch bürokratische Belange. Passend dazu gibt es hier fünf Tipps zur Beantragung eines Reisepasses:

  • Buchen Sie online einen Termin in Ihrem Bürgeramt zur Beantragung eines Reisepasses!
  • Planen Sie von der Antragsstellung bis zur Ausstellung des Reisepasses eine Bearbeitungszeit von vier bis zehn Wochen ein!
  • Nutzen Sie gegebenenfalls das Expressverfahren bei der Beantragung eines Reisepasses, um diesen nach einigen Tagen zu erhalten!
  • Lassen Sie sich gegebenenfalls direkt im Bürgerbüro einen vorläufigen Reisepass ausstellen!
  • Kümmern Sie sich rechtzeitig um einen neuen Reisepass, wenn Ihr alter Reisepass in absehbarer Zeit abläuft!

FAQs

Wann benötigt man einen Reisepass?

Einen Reisepass benötigt man, wenn man eine Auslandsreise außerhalb des Schengen-Raums plant oder in Länder reist, die den Personalausweis nicht als gültiges Dokument akzeptieren. Der Reisepass dient als offizielles Identitätsdokument und ermöglicht die Einreise und den Aufenthalt in anderen Ländern. Zudem kann er bei der Beantragung von Visa oder bei Kontrollen an den Grenzen erforderlich sein.

Wo kann man einen Reisepass beantragen?

Einen Reisepass kann man in der Regel bei der zuständigen Passbehörde beantragen. Dies ist meistens das Bürgeramt oder das Bürgerbüro der jeweiligen Stadt oder Gemeinde. Man kann persönlich zum Amt gehen und den Antrag dort stellen. Alternativ besteht auch die Möglichkeit, den Reisepass bei deutschen Auslandsvertretungen, wie Botschaften oder Konsulaten, zu beantragen, wenn man sich zum Zeitpunkt der Antragstellung im Ausland befindet.

Was kostet ein Reisepass?

Die Kosten für einen Reisepass können je nach Alter der antragstellenden Person variieren. Für Personen ab 24 Jahren beträgt die Grundgebühr in der Regel 60,00 Euro, während für Personen unter 24 Jahren eine Gebühr von etwa 37,50 Euro anfällt. Diese Gebühren gelten für einen regulären Reisepass mit einer Gültigkeitsdauer von 10 Jahren für Menschen im Alter ab 24 Jahren und 6 Jahren für Menschen unter 24 Jahren. Zusätzlich können weitere Gebühren für optionale Zusatzleistungen wie Expressbearbeitung oder größere Seitenanzahl erhoben werden.

Worin besteht der Unterschied zwischen Reisepass und Reiseausweis?

Ein Reisepass ist ein amtliches Dokument, das die Identität und Staatsangehörigkeit bestätigt und internationales Reisen ermöglicht. Ein Reiseausweis hingegen ist ein Ersatzdokument für anerkannte Asylberechtigte und Flüchtlinge, das ihnen die Freizügigkeitsberechtigung innerhalb der EU bescheinigt. Der Reisepass wird vom Heimatland ausgestellt, während der Reiseausweis vom Aufnahmeland oder dem Land, das den Asylstatus gewährt hat, ausgestellt wird. Außerdem hat der Reisepass hat eine längere Gültigkeitsdauer und mehr Seiten als der Reiseausweis uns kann für verschiedene Zwecke wie Geschäfts- oder Urlaubsreisen verwendet werden. Der Reiseausweis hingegen dient speziell dazu, den Aufenthaltsstatus und die Rechte von Asylberechtigten und Flüchtlingen innerhalb der EU nachzuweisen.

Hartz-IV-Aufstockung beantragen

Hartz IV beziehungsweise Arbeitslosengeld II wird vornehmlich an Arbeitslose gezahlt und dient diesen als Sicherung des Existenzminimums. Es kommt aber leider auch vor, dass das Arbeitseinkommen nicht ausreicht, um den Lebensunterhalt zu finanzieren. In solchen Fällen gibt es die Möglichkeit einer Hartz-IV-Aufstockung. Wer diese beantragen möchte, sollte vor seinem Termin beim Arbeitsamt einige Informationen sammeln. Nachfolgend erfährt man Wissenswertes dazu und ist somit bestens im Bilde.

Das hat es mit der Hartz-IV-Aufstockung auf sich

Es stellt sich zunächst die Frage, was es mit der Hartz-IV-Aufstockung auf sich hat. Darunter versteht man die Inanspruchnahme von aufstockenden Leistungen, die das Einkommen ergänzen. Dazu sollte man wissen, dass eine volle Erwerbstätigkeit den Bezug von Hartz IV beziehungsweise Arbeitslosengeld II keinesfalls ausschließt. Wer trotz Arbeit unter dem Hartz-IV-Anspruch verdient, kann aufstockende Leistungen beantragen. Dabei sollte man wissen, dass das gesamte Einkommen dem Bedarf der Bedarfsgemeinschaft gegenübergestellt wird.

So beantragt man eine Ergänzung des Einkommens mit Arbeitslosengeld 2

Bürgerinnen und Bürger, die trotz Arbeit nicht genug Geld für ihren Lebensunterhalt haben, sollten sich nicht schämen, sondern Hilfe in Anspruch nehmen. Dazu sollten sie sich an das Jobcenter wenden und aufstockende Leistungen beantragen. Zu diesem Zweck stellen sie einen normalen Hauptantrag auf Hartz IV beim Jobcenter. Die entsprechenden Anlagen und Unterlagen dürfen Antragsteller nicht vergessen.

Das sind die Bestandteile der Hartz-IV-Aufstockung

All diejenigen, die trotz eines Vollzeitjobs und des daraus resultierenden Einkommens auf staatliche Unterstützung angewiesen sind, sollten sich an das Jobcenter wenden. Dort können sie aufstockende Leistungen beantragen, die sich aus den folgenden Bestandteilen zusammensetzen:

  • Regelbedarf
  • Kosten für Unterkunft und Heizung

Checkliste: Diese Unterlagen müssen angehende Aufstocker:innen beim Arbeitsamt einreichen

Angehende Aufstocker:innen sollten nicht davor zurückscheuen, staatliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Dazu müssen sie sich an das Jobcenter wenden und aufstockende Leistungen beantragen. Dieser Antrag muss die folgenden Unterlagen umfassenden:

  • ausgefüllter Hauptantrag
  • Personalausweis
  • Meldebescheinigung
  • Mietvertrag
  • Nachweis über die monatlichen Nebenkosten
  • Nachweis über die monatlichen Heizkosten
  • Kontoauszüge
  • Arbeitsvertrag
  • Gehaltsabrechnungen
5 Tipps für Aufstocker:innen

Dass man trotz Arbeit auf eine Hartz-IV-Aufstockung angewiesen ist, kann ohne Frage sehr frustrierend sein. Betroffene sollten sich aber nicht entmutigen lassen. Es ist vielmehr wichtig, dass sie die folgenden Tipps beherzigen:

  • Nutzen Sie auch als Selbständige:r die Möglichkeit einer Aufstockung!
  • Machen Sie als Aufstocker:in Werbungskosten geltend!
  • Nutzen Sie Online-Rechner, um eine mögliche Hartz-IV-Aufstockung unverbindlich zu berechnen!
  • Beachten Sie, dass sich das Arbeiten dank des Freibetrags lohnt und Aufstocker im Vergleich zu Arbeitslosen bessergestellt sind!
  • Beantragen Sie zunächst vorrangige Leistungen wie Kindergeld oder Rente, bevor Sie an eine Hartz-IV-Aufstockung denken!

FAQs

Wer hat Anspruch auf eine Hartz-IV-Aufstockung?

Einen Anspruch auf eine Hartz-IV-Aufstockung haben erwerbstätige Personen, deren Einkommen nicht ausreicht, um den Lebensunterhalt und die Bedürfnisse der Bedarfsgemeinschaft zu decken. Dies betrifft Menschen, die trotz Vollzeitarbeit ein Einkommen unterhalb des Anspruchs auf reguläres Arbeitslosengeld II haben. Der Anspruch wird individuell geprüft und hängt von verschiedenen Faktoren wie Einkommen, familiärer Situation und Wohnkosten ab.

Wie wird der Anspruch auf eine Hartz-IV-Aufstockung berechnet?

Der Anspruch auf eine Hartz-IV-Aufstockung wird anhand eines Vergleichs zwischen dem Einkommen der Person oder Familie, und dem Bedarf berechnet. Der Bedarf setzt sich aus dem Regelbedarf, der die grundlegenden Lebenshaltungskosten abdeckt, sowie den angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung zusammen. Das Einkommen wird dann auf den Bedarf angerechnet, und die Differenz zwischen Bedarf und Einkommen kann als Aufstockung beantragt werden. Die genaue Berechnung erfolgt durch das Jobcenter, das alle relevanten Einkommens- und Vermögensverhältnisse prüft, um den individuellen Bedarf zu ermitteln.

Wo kann man aufstockende Leistungen ergänzend zum Einkommen beantragen?

Aufstockende Leistungen zur Ergänzung des Einkommens können beim zuständigen Jobcenter beantragt werden Je nach Wohnort ist das örtliche Jobcenter für die Antragsstellung zuständig. Es ist ratsam, telefonisch oder persönlich einen Termin beim Jobcenter zu vereinbaren, um den Antrag auf aufstockende Leistungen zu stellen. Dort werden die individuellen Einkommens- und Vermögensverhältnisse überprüft und der Bedarf ermittelt.

Wann sollte man darüber nachdenken, aufstockende Leistungen zu beantragen?

Man sollte darüber nachdenken, aufstockende Leistungen zu beantragen, wenn das eigene Einkommen nicht ausreicht, um den Lebensunterhalt oder den der Bedarfsgemeinschaft zu decken. Dies kann der Fall sein, wenn das Arbeitseinkommen niedrig ist oder andere Einkommensquellen nicht ausreichen. Es ist wichtig, die individuelle finanzielle Situation zu prüfen und festzustellen, ob man gemäß den geltenden Richtlinien einen Anspruch auf aufstockende Leistungen hat. In solchen Fällen kann es ratsam sein, sich beim zuständigen Jobcenter zu informieren und einen Antrag auf aufstockende Leistungen zu stellen.

Führungszeugnis beim Bürgerservice beantragen

Wer ein Führungszeugnis benötigt, kann dieses beim Bürgerservice beantragen. Das kommunale Bürgeramt bietet verschiedene Dienstleistungen an und bietet auch die Gelegenheit, ein Führungszeugnis zu beantragen. Bürgerinnen und Bürger, die bislang noch kein Führungszeugnis brauchten, haben oftmals einige Fragen. Daher ist es sinnvoll, vor dem Behördengang etwas zu recherchieren und dem Führungszeugnis auf den Grund zu gehen. Hier erfahren Interessierte viel Wissenswertes und sind so bestens vorbereitet für den Termin im Bürgerbüro.

Darum handelt es sich bei einem Führungszeugnis

Es kommt zunächst die Frage auf, was man unter einem Führungszeugnis verstehen kann. Dabei handelt es sich um einen Auszug aus dem Strafregister, der über die registrierten Vorstrafen der betreffenden Person Auskunft gibt. Es ist eine behördliche Bescheinigung, die in vielen Situationen als Unbescholtenheitszeugnis dient. Die betreffende Person kann mithilfe eines sauberen Führungszeugnisses ihre Straffreiheit belegen.

Das sind die Unterschiede zwischen einem Führungszeugnis und einem polizeilichen Führungszeugnis

Wenn es um ein Führungszeugnis geht, ist in Deutschland zuweilen auch von einem polizeilichen Führungszeugnis die Rede. Man sollte wissen, dass es sich um zwei unterschiedliche Sachen handelt. Die folgenden Ausführungen verdeutlichen dies:

  • FührungszeugnisDas klassische Führungszeugnis wird auch als einfaches Führungszeugnis bezeichnet. Dabei handelt es sich um einen Auszug aus dem Bundeszentralregister, der über strafrechtliche Verurteilungen und Entscheidungen von Verwaltungsbehörden Auskunft gibt.
  • polizeiliches FührungszeugnisAls polizeiliches Führungszeugnis wird das erweiterte Führungszeugnis bezeichnet, das auch geringfügige Verurteilungen aufführt. Insbesondere kinder- und jugendschutzrelevante Verurteilungen sowie Verurteilungen aufgrund von Sexualdelikten werden hier aufgeführt.

Führungszeugnis beantragen: So geht’s

All diejenigen, die ein Führungszeugnis benötigen, können sich an den Bürgerservice ihrer Kommune wenden. Dort können sie einen entsprechenden Antrag stellen. Die Meldebehörden sind hier zuständig, sodass man im Bürgerbüro an der richtigen Adresse ist. Es besteht aber auch die Möglichkeit, einen Online-Service zu nutzen. Nicht nur das einfache Führungszeugnis kann man online beantragen, sondern gegebenenfalls auch das erweiterte Führungszeugnis.

Wer ein Führungszeugnis beantragen möchte, weil er es für berufliche oder private Zwecke benötigt, kann entweder den Bürgerservice der Kommune persönlich aufsuchen oder das Online-Portal des Bundesamts für Justiz nutzen.

Checkliste: Typische Situationen, in denen man ein Führungszeugnis braucht

In Zusammenhang mit der Beantragung eines Führungszeugnisses kommt immer wieder die Frage auf, warum man einen solchen Auszug aus dem Bundeszentralregister des Bundesamtes für Justiz benötigt. Die folgende Checkliste nennt typische Situationen und vermittelt somit einen Eindruck von der Relevanz des Führungszeugnisses:

  • Bewerbung in bestimmten Branchen und Berufen
  • Ausübung bestimmter Berufe oder Tätigkeiten
  • Erteilung einer Fahrerlaubnis
  • Antrag auf Einbürgerung
5 Tipps in Sachen Führungszeugnis

Wer ein Führungszeugnis beantragen muss, um es dem Arbeitgeber oder einer Behörde vorzulegen, sollte sich mit dem Thema befassen und ergründen, was im Führungszeugnis steht. Außerdem ist es hilfreich, die folgenden Tipps zu beherzigen:

  • Bringen Sie in Erfahrung, ob ein einfaches Führungszeugnis ausreicht oder Sie ein erweitertes Führungszeugnis benötigen!
  • Beantragen Sie Ihr Führungszeugnis rechtzeitig und planen Sie eine gewisse Bearbeitungszeit ein!
  • Achten Sie darauf, dass Ihr Führungszeugnis aktuell ist!
  • Beantragen Sie gegebenenfalls ein europäisches Führungszeugnis (criminal record certificate) !
  • Nutzen Sie nach Möglichkeit Online-Services, um ein Führungszeugnis zu beantragen!

FAQs

Wie erhält man ein Führungszeugnis?

Um ein Führungszeugnis zu erhalten, muss ein Antrag gestellt werden. Dies kann entweder persönlich beim örtlichen Bürgerservice oder Bürgeramt oder online über das Portal des Bundesamts für Justiz erfolgen. Bei der Antragstellung muss die Identität nachgewiesen werden, in der Regel durch einen gültigen Personalausweis oder Reisepass. Es fallen Gebühren an, die entweder direkt bei der Antragstellung oder online bezahlt werden müssen.

Was steht im Führungszeugnis?

Im Führungszeugnis werden Eintragungen über strafrechtliche Verurteilungen und Entscheidungen von Verwaltungsbehörden aufgeführt. Es dient als Nachweis über die Vorstrafen einer Person und gibt Auskunft darüber, ob diese vorbestraft ist oder nicht. Das Führungszeugnis enthält Informationen über Geldstrafen ab 90 Tagessätzen und Freiheitsstrafen ab 3 Monaten. Es wird häufig für berufliche Zwecke oder bei bestimmten Tätigkeiten angefordert, um die Straffreiheit einer Person zu belegen.

Wie lange dauert die Bearbeitung eines Antrags auf ein Führungszeugnis?

Die Bearbeitungsdauer für einen Antrag auf ein Führungszeugnis beträgt in der Regel etwa ein bis zwei Wochen. Die genaue Dauer kann variieren und hängt von Faktoren wie der Auslastung der Behörde und dem gewählten Antragsverfahren ab. Bei einer Online-Beantragung kann die Bearbeitung schneller erfolgen als bei einer persönlichen Beantragung im Bürgeramt.

Was kostet ein Führungszeugnis?

Die Kosten für ein reguläres, erweitertes und europäisches Führungszeugnis betragen derzeit jeweils 13 Euro. Es besteht jedoch die Möglichkeit, von dieser Gebühr befreit zu werden, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Eine Gebührenbefreiung kann beispielsweise für Personen in finanzieller Notlage gelten, die Sozialhilfe, Hartz IV (ALG II) oder BAföG beziehen. Um eine Gebührenbefreiung zu erhalten, muss ein Antrag auf Ausstellung des Führungszeugnisses sowie ein Antrag auf Gebührenbefreiung gestellt werden. Weitere Informationen zur Gebührenbefreiung finden Sie auf der Website des Bundesamts für Justiz.

Einbürgerung beantragen

Menschen, die in Deutschland leben, aber eine andere Staatsangehörigkeit haben, brauchen gegebenenfalls ein Visum, eine Aufenthaltserlaubnis, eine Niederlassungserlaubnis oder einen anderen Aufenthaltstitel. Lediglich Bürger/innen aus der EU, EWR beziehungsweise Schweiz brauchen dies nicht und können problemlos einreisen und eine Beschäftigung aufnehmen. Diejenigen, die in Deutschland eine Heimat gefunden haben und dies auch durch ihre Staatsangehörigkeit zum Ausdruck bringen wollen, denken zuweilen darüber nach, die Einbürgerung zu beantragen. Dass dies ein großer Schritt ist, steht außer Frage. Hier erfahren Interessierte viel Wissenswertes dazu und sind so bestens informiert.

Darum geht es bei der Einbürgerung

Im Rahmen der Einbürgerung geht es um den Erwerb der Staatsangehörigkeit des betreffenden Landes. Wer die Einbürgerung in Deutschland anstrebt, möchte folglich Deutsche/r werden. In der Regel erwirbt man seine Staatsbürgerschaft durch Geburt, denn entweder der Geburtsort oder die Abstammung ist hier ausschlaggebend. Man kann aber auch die Einbürgerung beantragen und so das Einbürgerungsverfahren beginnen, um auf eigenen Wunsch die deutsche Staatsbürgerschaft zu erlangen.

Der Ablauf des Einbürgerungsverfahrens

Menschen, die die Einbürgerung in Deutschland anstreben, sollten wissen, dass es sich dabei um einen komplexen bürokratischen Akt handelt. Das betreffende Verfahren sollte Interessierten bekannt sein, schließlich sollten sie wissen, worauf sie sich einlassen. Außerdem ist es wichtig zu wissen, worauf es in besonderem Maße ankommt.

Zunächst sollten sich Einbürgerungsbewerber/innen bei ihrer Kommune um ein entsprechendes Antragsformular kümmern. Dieses füllen sie aus und geben es dann persönlich ab. Die Einbürgerungsanträge werden dann erfasst und in Zusammenarbeit mit allen involvierten Behörden bearbeitet. Dazu stellt das Einbürgerungsamt an das Sozialamt, Arbeitsamt, Landeskriminalamt, Bundesamt für Justiz und den Verfassungsschutz Anfragen. Sollten die Rückmeldungen der Behörden keine Erkenntnisse liefern, die einer Einbürgerung entgegenstehen, werden die Voraussetzungen für die Einbürgerung geprüft. Fällt auch diese Prüfung positiv aus, wird dem Antrag auf Einbürgerung stattgegeben. Oftmals findet dann eine offizielle Übergabe der Einbürgerungsurkunde statt.

Das sind die Vorzüge einer Einbürgerung in Deutschland

Die Einbürgerung macht Einwanderer in Deutschland zu gleichberechtigten Bürgerinnen und Bürgern, die alle mit der Staatsangehörigkeit verbundenen Rechte und Pflichten haben. Das Wahlrecht sowie die Möglichkeit, selbst politische Ämter zu übernehmen, sind hier zu nennen. Zudem steht es außer Frage, dass man in Deutschland leben und arbeiten darf. Ein weiterer Pluspunkt besteht darin, dass man durch die Einbürgerung in Deutschland EU-Bürger wird und somit von der Freizügigkeit innerhalb der Europäischen Union profitiert. In vielen Ländern hat man Visafreiheit, während man zudem konsularischen Schutz im Ausland genießt.

Checkliste: Diese Voraussetzungen gelten für die Einbürgerung in Deutschland

Dass eine Einbürgerung für viele Menschen überaus erstrebenswert erscheint, ist angesichts der positiven Effekte, die eine deutsche Staatsbürgerschaft haben kann, nicht verwunderlich. Deutschland begreift sich zwar zunehmend als Einwanderungsland, stellt an Einbürgerungsbewerber/innen aber dennoch gewisse Anforderungen. So muss man für die Einbürgerung die folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • dauerhafter und rechtmäßiger Wohnsitz in Deutschland seit mindestens acht Jahren
  • unbefristetes oder auf Dauer angelegtes Aufenthaltsrecht
  • Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes
  • geklärte Identität
  • geklärte Staatsangehörigkeit
  • gegebenenfalls Bereitschaft zur Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit
  • Deutschkenntnisse in Wort und Schrift mindestens auf B1-Niveau
  • Kenntnisse der Gesellschaftsordnung, Rechtsordnung und der Lebensverhältnisse in der Bundesrepublik Deutschland
  • Fähigkeit, den eigenen Lebensunterhalt sowie den Lebensunterhalt unterhaltsberechtigter Angehöriger sicherzustellen
  • keine Vorstrafen
5 Tipps rund um das Einbürgerungsverfahren

Einbürgerungsbewerber/innen sollten sich bewusst machen, dass die Einbürgerung ihr ganzes Leben verändert. Wer den Wunsch hat, Deutsche/r zu werden, muss zunächst einen Antrag auf Einbürgerung stellen. Idealerweise bereitet man sich aber bereits vorab auf das Einbürgerungsverfahren vor und beherzigt die folgenden Tipps:

  • Nehmen Sie an einem Einbürgerungskurs teil!
  • Nutzen Sie jede Gelegenheit, Ihre Deutschkenntnisse auszubauen!
  • Lassen Sie sich auf die deutsche Lebensart ein!
  • Suchen Sie sich Unterstützung für das Einbürgerungsverfahren!
  • Beachten Sie, dass im Rahmen der Einbürgerung eine Einbürgerungsgebühr fällig wird!

FAQs

Welche Vorteile bietet eine Einbürgerung?

Durch die Einbürgerung erlangt man rechtliche Gleichstellung mit den Staatsangehörigen und erhält die gleichen Rechte und Pflichten. Als eingebürgerte Person wird man automatisch EU-Bürger und profitiert von der Freizügigkeit innerhalb der Europäischen Union. Die deutsche Staatsbürgerschaft erleichtert das Reisen und Aufenthalte im Ausland, da für viele Länder kein Visum mehr erforderlich ist. Zudem erhält man Zugang zu konsularischem Schutz und kann von den sozialen Leistungen und Unterstützungssystemen des Landes profitieren.

Welche rechtlichen Folgen hat die Einbürgerung?

Die Einbürgerung in Deutschland hat verschiedene rechtliche Folgen. Das beinhaltet das Wahlrecht, das Recht auf Schutz und Unterstützung durch den deutschen Staat, das Recht auf freie Meinungsäußerung sowie die Möglichkeit, politische Ämter zu bekleiden. Gleichzeitig unterliegt man als deutscher Staatsbürger den deutschen Gesetzen und Verpflichtungen, wie beispielsweise der Einhaltung der deutschen Rechtsordnung, der Zahlung von Steuern und der Teilnahme am Sozialversicherungssystem.

Wie läuft das Einbürgerungsverfahren ab?

Das Einbürgerungsverfahren in Deutschland ist ein mehrstufiger Prozess, der bestimmten rechtlichen Anforderungen unterliegt. Zunächst muss bei der zuständigen Behörde, in der Regel dem Einbürgerungsamt, ein Antrag auf Einbürgerung gestellt werden. Der Antrag wird dann geprüft und es werden verschiedene Unterlagen und Nachweise angefordert, wie beispielsweise Identitätsnachweise, Aufenthaltsnachweise, Sprachkenntnisse und Kenntnisse über die deutsche Gesellschaftsordnung. Nach erfolgreicher Prüfung und Erfüllung aller Voraussetzungen wird dem oder der Antragsteller:in die Einbürgerungsurkunde überreicht und die Person wird offiziell deutsche:r Staatsbürger:in.

Wo kann man die Einbürgerung beantragen?

Für die Beantragung der Einbürgerung ist es erforderlich, einen schriftlichen Einbürgerungsantrag zu stellen. Dieser Antrag kann bei der zuständigen Einbürgerungsbehörde, in der Regel dem Einbürgerungsamt oder der Ausländerbehörde, angefordert werden. Nach Erhalt des Antragsvordrucks müssen Sie ihn vollständig ausfüllen und alle erforderlichen Unterlagen beifügen. Der Antrag wird dann persönlich bei der Behörde eingereicht.

Anträge und Formulare

Wenn ein Behördengang ansteht, denkt man unweigerlich an komplizierte und umfangreiche Anträge und Formulare. Unabhängig davon, worum es geht, muss man einerseits einige Seiten ausfüllen und andererseits die relevanten Nachweise vorlegen. Das macht das Image der deutschen Bürokratie aus. Die Kommunen stehen dabei typischerweise im Fokus und sind die ersten Anlaufstellen für Bürgerinnen und Bürger. All diejenigen, die sich zunächst grundlegend informieren möchten, werden hier auf Buergerservice.info fündig.

Anträge und Formulare herunterladen

Die zunehmende Digitalisierung hat unter anderem dafür gesorgt, dass die Kommunen in Deutschland mittlerweile eigene Websites betreiben. Dort finden sich nicht nur umfassende Informationen rund um das Leben in der Stadt, sondern auch zahlreiche Anträge und Formulare. Diese kann man hier herunterladen und so zuhause ausfüllen. Zum betreffenden Termin im Rathaus kann man dann direkt alle Unterlagen mitbringen und die Bearbeitung des Anliegens beschleunigen.

Online-Services

Der digitale Wandel sorgt zugleich dafür, dass einige kommunale Angelegenheiten keiner persönlichen Vorsprache mehr bedürfen. Dank diverser Online-Services kann man Formulare über das Internet ausfüllen oder Anträge online stellen. Zu diesem Zweck stellen die Länder und Kommunen Serviceportale zur Verfügung. Wer aber einen persönlichen Ansprechpartner wünscht oder Hilfe braucht, kann sich selbstverständlich weiterhin an die Stadt wenden und seine Angelegenheiten auf althergebrachte Art und Weise regeln.

Diese Anträge und Formulare stehen zum Download bereit

Bürgerinnen und Bürger, die der Digitalisierung offen begegnen und darin eine große Chance sehen, sollten wissen, dass der digitale Wandel in der Verwaltung nur allmählich voranschreitet. Zudem gehen die Kommunen die Sache teils sehr unterschiedlich an, wodurch es von Gemeinde zu Gemeinde große Unterschiede geben kann. Beispielsweise die folgenden Anträge und Formulare sind aber vielfach bereits online verfügbar:

  • Antrag auf Ausstellung eines Reisepasses
  • Antrag auf Ausstellung eines Personalausweises
  • Wohngeldantrag
  • Anzeige zur Hundehaltung
  • Urkundenbestellung beim Standesamt
  • Baumfällantrag
  • Gewerbeanmeldung
  • Beantragung einer Ausnahmegenehmigung zum Parken für Bewohner/innen (Anwohnerparkausweis)

Checkliste: Darauf sollte man beim Ausfüllen von Anträgen und Formularen achten

Unabhängig davon, ob man Anträge und Formulare online oder in klassischer Papierform ausfüllt, muss man dabei einige Dinge beachten. Die folgende Checkliste nennt die wesentlichen Aspekte, sodass man zumindest eine grobe Orientierung hat:

  • Auswahl des richtigen Formulars
  • vollständige und richtige Angaben
  • erforderliche Nachweise
  • Abgabe bei der richtigen Stelle
5 Tipps rund um Anträge und Formulare

Anträge und Formulare bereiten einigen Menschen Unbehagen. Die komplizierte Bürokratie überfordert sie oder erscheint ihnen unsinnig. Dennoch ist es unvermeidlich, dass man hin und wieder ein Formular ausfüllen oder einen Antrag stellen muss. Passend dazu gibt es nachfolgend fünf kurze Tipps:

  • Nehmen Sie sich ausreichend Zeit, um das betreffende Formular auszufüllen!
  • Verwenden Sie die verfügbare Ausfüllhilfe!
  • Lassen Sie sich gegebenenfalls von einem Sachbearbeiter helfen!
  • Achten Sie darauf, dass Sie aktuelle und die richtigen Formulare verwenden!
  • Stellen Sie gegebenenfalls zunächst einen formlosen Antrag, um Ihr Anliegen vorzubringen!

Antrag auf Umzugsgenehmigung beim Arbeitsamt stellen

Die meisten Menschen müssen bei einem Umzug die Behörden lediglich über die Adressänderung in Kenntnis setzen und sich vor allem beim Einwohnermeldeamt ummelden. Einer der ersten Wege führt somit ins Bürgerbüro. Wer dahingegen Arbeitslosengeld II bezieht, muss zunächst eine Umzugsgenehmigung beantragen. Der betreffende Antrag ist beim Arbeitsamt zu stellen. Was es damit auf sich hat und worauf man besonders achten muss, erfahren Bürgerinnen und Bürger im Folgenden.

Die erforderliche Umzugsgenehmigung für Hartz-IV-Empfänger:innen

Menschen, die staatliche Leistungen in Form von Hartz IV beziehen, müssen mit dem Arbeitsamt beziehungsweise Jobcenter eng zusammenarbeiten. Unter anderem können sie auch nicht einfach so umziehen, sondern brauchen die Genehmigung des Jobcenters. Auf den ersten Blick ist dies eine massive Einschränkung, aber man darf nicht vergessen, dass das Amt für die Wohnkosten aufkommt. Dementsprechend sollte es auch bei einem Umzug involviert werden. Aus diesem Grund brauchen Hartz-IV-Empfänger:innen die Umzugsgenehmigung des Jobcenters. Zu diesem Zweck sollte man zunächst mit seinem Sachbearbeiter sprechen und dann einen Antrag auf Umzugsgenehmigung stellen.

Diese Kosten übernimmt das Jobcenter bei einem Umzug

Stimmt das Jobcenter dem geplanten Umzug zu, kann man als Leistungsempfänger:in eine Übernahme der Umzugskosten in Anspruch nehmen. Wer Hartz IV bezieht, verfügt über keine Ersparnisse, die einen kostenintensiven Umzug auffangen könnten. Daher sind zusätzliche Leistungen des Amtes in der Regel unerlässlich. Im Allgemeinen kann das Jobcenter die folgenden Umzugskosten übernehmen:

  • Maklergebühren
  • Transportkosten
  • Verpflegung für die Umzugshelfer/innen
  • Renovierungskosten
  • Wohnungsbeschaffungskosten
  • Darlehen für die Mietkaution

Diese Konsequenzen drohen bei einem nicht genehmigten Umzug

Nach einem Gespräch mit dem Sachbearbeiter sollte man als Hartz-IV-Empfänger:in einen Antrag auf Umzugsgenehmigung beim Jobcenter stellen. Dieser sollte die erforderlichen Unterlagen umfassen und auch eine genaue Begründung enthalten. Wer diesen Aufwand scheut und ohne offizielle Genehmigung umzieht, riskiert ernsthafte Schwierigkeiten mit dem Amt. Es drohen vor allem die folgenden Konsequenzen:

  • keine Übernahme der Umzugskosten
  • keine Übernahme etwaiger Mehrkosten
  • Ablehnung eines Darlehens für die Mietkaution

Checkliste: Das sind typische Gründe für einen Umzug als Hartz-IV-Empfänger:in

Es kommt zuweilen vor, dass das Jobcenter einen Umzug anregt, sofern die bisherige Unterkunft nicht angemessen ist. Häufig wollen Hartz-IV-Empfänger:innen aber aus eigenen Stücken umziehen und brauchen daher eine Umzugsgenehmigung, um den ansonsten drohenden Konsequenzen zu entgehen. Dabei kommt es vor allem auf eine gute Begründung dieses Schritts an. Die folgende Checkliste liefert typische Gründe, die von umzugswilligen Hartz-IV-Empfängern angeführt werden können:

  • Kündigung des Mietvertrages durch den Vermieter
  • Aussicht auf einen neuen Job am neuen Wohnort
  • schlechter Zustand der alten Wohnung durch unzumutbare Mängel
  • Unzumutbarkeit der alten Wohnung wegen Gesundheit oder Alter
  • Trennung oder Scheidung
  • Notwendigkeit einer größeren Wohnung wegen Familienzuwachs
  • preiswertere neue Wohnung
5 Tipps rund um den Umzug für Hartz-IV-Empfänger:innen

Dass ein Umzug mit viel Stress und auch hohen Kosten verbunden sein kann, liegt in der Natur der Sache. Hartz-IV-Empfänger:innen sind zudem noch dadurch belastet, dass sie die Genehmigung des Jobcenters brauchen. Aus diesem Grund ist es hilfreich, die folgenden Tipps zu berücksichtigen:

  • Vereinbaren Sie frühzeitig einen Beratungstermin beim Jobcenter, um Ihren Umzugswunsch zu besprechen!
  • Recherchieren Sie, welche Rahmenbedingungen eine angemessene Wohnung erfüllen muss!
  • Fügen Sie dem Antrag auf Umzugsgenehmigung einen noch nicht unterschriebenen Mietvertrag bei!
  • Bitten Sie in Bezug auf die Umzugsgenehmigung um eine schnelle Bearbeitung, denn der Wohnungsmarkt ist sehr angespannt und schnelllebig!
  • Ziehen Sie nicht einfach ohne Zustimmung des Arbeitsamtes um!

FAQs

Warum muss das Jobcenter den Umzug genehmigen?

Das Jobcenter muss den Umzug genehmigen, da es für die Gewährung von Leistungen wie Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld zuständig ist. Durch die Genehmigung des Umzugs kann das Jobcenter sicherstellen, dass die betroffene Person weiterhin berechtigt ist, Leistungen zu erhalten und dass der Umzug ausreichend begründet ist. Das Jobcenter prüft in der Regel, ob der Umzug aus wichtigen Gründen erfolgt, beispielsweise aus beruflichen, gesundheitlichen oder sozialen Gründen. Durch diese Genehmigung wird gewährleistet, dass die Leistungen weiterhin korrekt und bedarfsgerecht erbracht werden.

Welches Jobcenter ist für den Antrag auf Umzugsgenehmigung zuständig?

Für den Antrag auf Umzugsgenehmigung ist in der Regel das örtliche Jobcenter zuständig, das dem aktuellen Wohnort der Antragstellerin oder des Antragstellers entspricht. Um das zuständige Jobcenter zu ermitteln, kann man sich an die örtliche Stadtverwaltung oder das Einwohnermeldeamt wenden. Diese können Auskunft darüber geben, welches Jobcenter für den Wohnort zuständig ist und wo der Antrag eingereicht werden muss. Es ist ratsam, sich frühzeitig über die Zuständigkeit zu informieren, um den Antrag rechtzeitig und beim richtigen Jobcenter einzureichen.

Wie begründet man den Umzug gegenüber dem Jobcenter?

Bei der Begründung des Umzugs gegenüber dem Jobcenter ist es wichtig, konkrete und plausible Gründe anzugeben. Dazu gehören beispielsweise ein neuer Arbeitsplatz oder eine Ausbildungsstelle an einem anderen Ort, familiäre oder gesundheitliche Gründe, die den Umzug erforderlich machen, oder eine Verbesserung der Wohnsituation. Es ist ratsam, alle relevanten Informationen und Nachweise, wie zum Beispiel eine Arbeitsvertragskopie, ärztliche Bescheinigungen oder Mietverträge, dem Jobcenter vorzulegen, um die Begründung zu untermauern.

Was kann man tun, wenn das Arbeitsamt dem Umzug nicht zustimmt?

Wenn das Jobcenter dem Umzug nicht zustimmt, gibt es mehrere Möglichkeiten, die man in Betracht ziehen kann. Zunächst kann man versuchen, in einem persönlichen Gespräch die Gründe für den Umzug zu erläutern und die Situation zu klären. Es ist wichtig, dem Jobcenter plausible und nachvollziehbare Argumente für den Umzug darzulegen, wie zum Beispiel berufliche Perspektiven oder familiäre Gründe. Falls das Jobcenter dennoch ablehnend reagiert, kann man in Erwägung ziehen, einen Widerspruch einzulegen und die Entscheidung rechtlich prüfen zu lassen. Hierbei kann es hilfreich sein, sich an eine unabhängige Beratungsstelle oder einen Anwalt für Sozialrecht zu wenden, um Unterstützung und fachlichen Rat zu erhalten.