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Ausländerbehörde Holzminden

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Inhaltsverzeichnis

Die Ausländerbehörde Holzminden ist zuständig für Aufenthaltstitel, Verlängerungen, Niederlassungserlaubnis, Verpflichtungserklärungen und Fiktionsbescheinigungen. Ein Termin ist in der Regel erforderlich.

Ausländerbehörde Holzminden — Kontakt & Öffnungszeiten

Bürgermeister-Schrader-Straße 24, 37603 Holzminden

+49 5531 707737  ·  —

🌐 Amt online: www.landkreis-holzminden.de

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten auf Anfrage

⚠️ Alle Angaben ohne Gewähr. Öffnungszeiten, Gebühren und Kontaktdaten können sich ändern — bitte vor dem Besuch beim Amt oder auf dessen Website prüfen. Stand: August 2026.

Termin erforderlich

Die Ausländerbehörde des Stadt Holzminden arbeitet mit Terminvergabe. Vereinbaren Sie einen Termin über die Website des Landkreises oder telefonisch unter +49 5531 707737.

Was Sie beim Ausländerbehörde Holzminden erledigen

Benötigte Unterlagen

  • gültiger Pass oder Passersatz
  • aktuelles biometrisches Passbild
  • Meldebescheinigung / Anmeldung des Wohnsitzes
  • Nachweis über Lebensunterhalt (z. B. Arbeitsvertrag)
  • Krankenversicherungsnachweis
  • je nach Anliegen: Mietvertrag, Heiratsurkunde etc.

Häufige Fragen — Ausländerbehörde Holzminden

Wie verlängere ich meinen Aufenthaltstitel in Holzminden?

Rechtzeitig vor Ablauf bei der Ausländerbehörde des Stadt Holzminden – mit Pass, Passbild, Meldebescheinigung und Nachweis des Lebensunterhalts. Ein Termin ist erforderlich.

Was kostet ein Aufenthaltstitel?

Je nach Titel und Dauer rund 56–100 €, eine Niederlassungserlaubnis ca. 113 €.

Wie bekomme ich einen Termin bei der Ausländerbehörde Holzminden?

Über die Online-Terminvergabe des Stadt Holzminden oder telefonisch unter +49 5531 707737.

Wie sind die Öffnungszeiten der Ausländerbehörde Holzminden?

nach Vereinbarung. Eine Vorsprache ist nur mit Termin möglich.

Amt-Stammdaten aus offenen Quellen (OpenStreetMap/Google Maps). Leistungen & Gebühren nach bundes-/landesüblichen Sätzen —
im Einzelfall kann die Kommune abweichen. Alle Angaben ohne Gewähr.