Steueridentifikationsnummer beim Bürgerservice erfragen
📖 Lesezeit: 10 Min · 📅 17. Juni 2026
Ihre Steuer-ID finden Sie zuerst auf Lohnsteuerbescheinigung, Steuerbescheid oder dem Brief des Bundeszentralamts für Steuern. Ist sie nicht auffindbar, fordern Sie sie kostenlos beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) neu an – die Mitteilung kommt aus Datenschutzgründen nur per Post an Ihre Meldeadresse und dauert in der Regel mehrere Wochen.
Die steuerliche Identifikationsnummer brauchen Sie für viele Behördengänge: bei der Steuererklärung, beim Kindergeld, beim Arbeitgeber oder bei der Bank. Sie steht auf dem ersten Brief, den Sie vom Bundeszentralamt für Steuern bekommen haben. Geht dieser bei einem Umzug verloren, ist das kein Problem – die Nummer bleibt dieselbe und lässt sich jederzeit erneut beschaffen.
Viele suchen die Auskunft beim örtlichen Bürgerservice. Das kann funktionieren, ist aber nicht der direkteste Weg. Welche Stelle Ihnen die Steuer-ID wirklich verbindlich nennt und was das kostet, lesen Sie hier.
Das Wichtigste in Kürze
- Wer vergibt sie: das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt), bundeseinheitlich und automatisch.
- Aufbau: 11 Stellen, lebenslang gültig, ändert sich nie – auch nicht bei Umzug oder Heirat.
- Neu anfordern: beim BZSt online oder per Brief, kostenlos.
- Zustellung: ausschließlich per Post an Ihre Meldeadresse, nie per Telefon, E-Mail oder Fax.
- Dauer: in der Regel mehrere Wochen, planen Sie Vorlauf ein.
- Bürgeramt: kann je nach Gemeinde eine Auskunft oder Bescheinigung ausstellen – oft gegen eine kleine Gebühr.
Was ist die Steueridentifikationsnummer?
Die steuerliche Identifikationsnummer – kurz Steuer-ID, IdNr. oder Steuer-IdNr. – ist eine elfstellige Zahl, mit der Sie als steuerpflichtige Person in Deutschland eindeutig erfasst werden. Jede in Deutschland gemeldete Person bekommt sie genau einmal und behält sie ein Leben lang. Sie ändert sich nicht, wenn Sie umziehen, heiraten oder den Namen wechseln.
Die Vergabe läuft automatisch über das Bundeszentralamt für Steuern. Neugeborene erhalten ihre Steuer-ID kurz nach der Geburt per Brief an die Eltern. Wer aus dem Ausland zuzieht, bekommt sie nach der ersten Anmeldung bei der Meldebehörde – das Bürgeramt leitet die Daten dazu an das BZSt weiter, das die Nummer anschließend per Post zuschickt.
Die elf Ziffern sind dabei keine fortlaufende Zählnummer und enthalten keine Information über Sie – also weder Geburtsjahr noch Wohnort. Die letzte Stelle ist eine Prüfziffer, die die Behörde rechnerisch absichert. Wenn Sie auf einem Formular eine Nummer mit Punkten oder Schrägstrichen sehen, ist das die Steuernummer; die Steuer-ID besteht nur aus Ziffern, oft in Vierergruppen geschrieben (z. B. 12 345 678 901).
Verwechseln Sie die
Steuer-ID nicht mit der
Steuernummer. Die Steuer-ID ist elfstellig und bleibt Ihr Leben lang gleich. Die Steuernummer vergibt Ihr
Finanzamt, sie kann sich bei Umzug oder Zuständigkeitswechsel ändern und hat ein anderes Format.
Wie heißt die Steuer-ID noch? Die Begriffe im Überblick
Für dieselbe elfstellige Nummer kursieren viele Bezeichnungen. Wenn ein Formular oder eine Behörde einen dieser Begriffe verwendet, ist fast immer die Steuer-ID gemeint:
- Steuer-ID oder Steuer-IdNr. – die geläufige Kurzform.
- Identifikationsnummer oder IdNr. – die amtliche Bezeichnung des BZSt.
- Persönliche Identifikationsnummer – z. B. auf Formularen der Familienkasse.
- TIN (Tax Identification Number) – die internationale Bezeichnung, etwa bei Banken im Rahmen des automatischen Informationsaustauschs.
Davon abzugrenzen sind die Steuernummer (vom Finanzamt, für die Veranlagung), die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr., nur für Unternehmen im EU-Handel) und die seit 2024 vergebene Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) für wirtschaftlich Tätige. Als Privatperson benötigen Sie im Alltag nur die Steuer-ID.
Steuer-ID zuerst selbst finden
Bevor Sie sie irgendwo anfordern, lohnt ein Blick in Ihre Unterlagen. Die Steuer-ID steht auf mehreren Dokumenten, die Sie wahrscheinlich zu Hause haben:
- Der Mitteilungsbrief des BZSt, mit dem Ihnen die Nummer ursprünglich zugeteilt wurde.
- Die Lohnsteuerbescheinigung Ihres Arbeitgebers (jährlich, meist Anfang des Jahres). Auf der monatlichen Gehalts- oder Lohnabrechnung taucht die Steuer-ID dagegen nicht immer auf – steht sie dort, dann meist im Kopfbereich bei den persönlichen Daten neben Sozialversicherungs- und Personalnummer.
- Der Einkommensteuerbescheid vom Finanzamt.
- Steuerbescheinigungen Ihrer Bank oder Unterlagen zur Steuererklärung.
Auch Ihr aktueller Arbeitgeber hat Ihre Steuer-ID gespeichert, weil er sie für den Lohnsteuerabzug braucht – fragen Sie notfalls in der Personalabteilung nach. Wenn Sie ELSTER nutzen, finden Sie die Nummer außerdem direkt in Ihrem Benutzerkonto unter den persönlichen Daten. Hatten Sie schon einmal Kindergeld, Arbeitslosengeld oder BAföG beantragt, ist die Steuer-ID oft auch auf diesen Bescheiden vermerkt.
Tipp für Eltern: Den Brief mit der Steuer-ID Ihres Kindes verschicken viele Standesämter zusammen mit oder kurz nach der
Geburtsurkunde. Prüfen Sie also die Unterlagen rund um die Geburt, bevor Sie eine neue Mitteilung anfordern.
Steuer-ID beim Bundeszentralamt für Steuern neu anfordern
Finden Sie die Nummer nirgends, ist das BZSt die offizielle und kostenlose Anlaufstelle. Es gibt zwei Wege:
| Weg |
So geht es |
Kosten |
| Online-Formular |
Eingabeformular auf bzst.de ausfüllen, persönliche Daten und Meldeadresse angeben |
kostenlos |
| Per Brief |
Formloses Schreiben mit Name, Geburtsdatum und Meldeadresse an das BZSt, Referat St II 7, 11055 Berlin |
kostenlos |
In beiden Fällen schickt Ihnen das BZSt die Steuer-ID anschließend per Brief an Ihre aktuelle Meldeadresse. Eine Auskunft per Telefon, E-Mail oder Fax ist aus Datenschutzgründen ausgeschlossen – auch wenn Sie es eilig haben.
Für das Online-Formular brauchen Sie keinen ELSTER-Zugang und keine Anmeldung: Sie geben lediglich Vorname, Name, Geburtsdatum, Geburtsort und Ihre aktuelle Meldeadresse ein. Wichtig ist, dass die Adresse genau mit Ihrer Meldung beim Einwohnermeldeamt übereinstimmt, denn dorthin geht der Brief. Eine abweichende Versand- oder Urlaubsadresse akzeptiert das BZSt nicht.
Rechnen Sie mit mehreren Wochen Bearbeitungszeit. Bei hohem Anfragevolumen kann es länger dauern. Wenn Sie die Nummer kurzfristig für eine Frist brauchen, fordern Sie sie so früh wie möglich an.
Steuer-ID online abfragen – was geht und was nicht
Viele suchen nach einer Möglichkeit, die Steuer-ID online direkt am Bildschirm angezeigt zu bekommen. Das ist aus Datenschutzgründen nicht vorgesehen: Es gibt keine Webseite und keine App, die Ihnen Ihre Steuer-ID sofort online anzeigt. Online erledigen können Sie nur die Anforderung – die Nummer selbst kommt anschließend per Post.
Das funktioniert online:
- Erneute Mitteilung beim BZSt anstoßen über das Eingabeformular auf bzst.de. Der Brief folgt per Post.
- Im ELSTER-Konto nachsehen, falls Sie bereits registriert sind – dort ist die Steuer-ID hinterlegt.
Das geht online nicht: eine sofortige Anzeige der Nummer ohne Postweg, eine Abfrage über die Steuernummer oder über Personalausweisdaten, oder eine Auskunft per E-Mail. Seiten, die das gegen Gebühr versprechen, sind nicht amtlich – die offizielle Auskunft ist immer kostenlos und läuft über das BZSt.
Häufiger Irrtum: Die Steuer-ID steht
nicht auf dem Personalausweis. Die Ziffernfolge auf dem Ausweis ist die Ausweis- bzw. Seriennummer und hat mit der Steuer-ID nichts zu tun.
Steuer-ID beim Einwohnermeldeamt oder Bürgerservice erfragen
Das örtliche Bürgeramt – je nach Stadt auch Einwohnermeldeamt, Bürgerbüro oder Bürgerservice genannt – kann Ihnen je nach Gemeinde eine Auskunft oder eine schriftliche Bescheinigung über Ihre Steuer-ID ausstellen, weil die Nummer im Melderegister hinterlegt ist. Das ist nützlich, wenn Sie ein Dokument in der Hand brauchen. Diese Leistung ist jedoch nicht überall gleich geregelt und häufig gebührenpflichtig – die Höhe legt jede Kommune selbst fest (vielfach im Bereich weniger Euro). Fragen Sie vorab bei Ihrem Bürgeramt nach, ob und zu welchem Preis es die Auskunft anbietet.
Ihr Finanzamt kennt Ihre Steuer-ID ebenfalls. Allerdings darf es sie aus Datenschutzgründen nicht ohne Weiteres herausgeben – in der Regel nur schriftlich an Ihre Meldeadresse oder gegen Vorlage eines Ausweises vor Ort. Für die reine Neuanforderung bleibt das BZSt der einfachste und kostenlose Weg.
In allen Fällen müssen Sie sich ausweisen oder Ihre Identität belegen. Niemand bekommt eine fremde Steuer-ID genannt – das schützt Sie vor Missbrauch. Halten Sie deshalb Ihren Personalausweis bereit.
Kann man die Steuer-ID telefonisch erfragen?
Nein. Weder das BZSt noch das Finanzamt nennt Ihnen die Steuer-ID am Telefon – das gilt ausdrücklich aus Datenschutzgründen, weil sich Ihre Identität am Telefon nicht zweifelsfrei prüfen lässt. Ein Anruf beim BZSt-Servicetelefon kann Ihnen also nur erklären, wie Sie die Nummer anfordern, aber die Nummer selbst wird Ihnen nicht durchgegeben.
Anders kann es bei Stellen sein, bei denen Sie sich vor Ort persönlich ausweisen: Manche Bürgerämter oder das Finanzamt teilen die Nummer am Schalter mit, wenn Sie Ihren Personalausweis vorlegen. Verlässlich ist das aber nur mit vorheriger Nachfrage – verbindlich und ohne Wartezeit am Schalter bleibt der schriftliche Weg.
Steuer-ID für ein Kind erfragen
Auch jedes Kind bekommt direkt nach der Geburt eine eigene Steuer-ID. Das BZSt stellt sie aus, sobald das Standesamt die Geburt an die Meldebehörde gemeldet hat, und schickt den Brief an die im Melderegister hinterlegte Adresse der Eltern – in der Regel innerhalb weniger Wochen, spätestens rund drei Monate nach der Geburt.
Sie brauchen die Steuer-ID des Kindes vor allem für den Kindergeldantrag bei der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit: Ohne die Steuer-ID von Kind und antragstellendem Elternteil wird der Antrag nicht bearbeitet. Finden Sie den Brief nicht, haben Sie zwei Möglichkeiten:
- Erneute Mitteilung beim BZSt anfordern – online oder per Brief, mit den Daten des Kindes; der Brief geht an Ihre Meldeadresse.
- Über die Familienkasse: Ist die Steuer-ID des Kindes nicht zur Hand, kann die Familienkasse sie in vielen Fällen selbst beim BZSt abfragen. Reichen Sie den Antrag dann mit dem Hinweis ein, dass die Nummer noch fehlt.
Praktisch: Stellen Sie den Kindergeldantrag möglichst früh. Kindergeld wird rückwirkend nur begrenzt gezahlt, und die Steuer-ID des Kindes lässt sich notfalls nachreichen, ohne dass der Anspruch verfällt.
Steuer-ID ohne festen Wohnsitz oder Meldeadresse
Die Steuer-ID ist an die Meldung beim Einwohnermeldeamt gekoppelt – und der Brief geht immer an eine Meldeadresse. Wer keinen festen Wohnsitz hat, steht damit vor einem Sonderfall:
- Wohnungslos im Inland: Sozialrechtlich genügt eine postalische Erreichbarkeit. Lassen Sie sich beim Sozialamt, bei einer Beratungsstelle oder über eine Postadresse erreichbar machen, melden Sie diese Adresse beim Einwohnermeldeamt und fordern Sie die Steuer-ID anschließend dorthin an.
- Nicht meldepflichtige Personen: Wer in Deutschland steuerpflichtig ist, aber hier nicht gemeldet wird (etwa aus dem Ausland), kann die Steuer-ID direkt beim BZSt beziehungsweise über das zuständige Finanzamt beantragen, das die Vergabe veranlasst.
Ohne Meldeadresse oder zumindest eine zustellfähige Postadresse kann das BZSt die Nummer nicht versenden. Klären Sie den Einzelfall deshalb am besten direkt mit dem zuständigen Finanzamt oder einer Beratungsstelle.
Diese Stellen geben Auskunft – im Überblick
| Stelle |
Auskunft |
Form & Kosten |
| Bundeszentralamt für Steuern |
Neuanforderung der Steuer-ID |
per Brief an Meldeadresse, kostenlos |
| Bürgeramt / Einwohnermeldeamt |
Auskunft oder Bescheinigung aus dem Melderegister |
je nach Gemeinde, oft gebührenpflichtig |
| Finanzamt |
Mitteilung der gespeicherten Steuer-ID |
meist schriftlich oder mit Ausweis vor Ort |
| Familienkasse |
Steuer-ID des Kindes für den Kindergeldantrag |
Abfrage im Antragsverfahren möglich |
| Arbeitgeber |
Ihre beim Lohnsteuerabzug genutzte Steuer-ID |
formlos in der Personalabteilung |
5 Tipps rund um die Steuer-ID
- Bewahren Sie den BZSt-Brief mit der Steuer-ID dauerhaft auf – am besten bei Ihren Steuerunterlagen.
- Notieren Sie die Nummer zusätzlich an einem zweiten, sicheren Ort, damit sie bei einem Umzug nicht verloren geht.
- Schauen Sie vor jeder Anfrage erst auf Lohnsteuerbescheinigung und Steuerbescheid – dort steht sie meist schon.
- Fordern Sie die Neuausstellung früh genug an, weil die Zustellung per Post mehrere Wochen dauern kann.
- Verwechseln Sie Steuer-ID und Steuernummer nicht, wenn Sie ein Formular ausfüllen.
Häufig gestellte Fragen
Wie finde ich meine Steuer-ID am schnellsten heraus?
Schauen Sie zuerst auf Ihre Lohnsteuerbescheinigung oder Ihren Einkommensteuerbescheid – dort ist die elfstellige Steuer-ID angegeben. Auch der ursprüngliche Brief des Bundeszentralamts für Steuern enthält sie. So sparen Sie sich eine Anfrage.
Wo bekomme ich meine Steueridentifikationsnummer?
Zuständig ist allein das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt). Dort fordern Sie die Nummer kostenlos online oder per Brief neu an. Sie kommt anschließend per Post an Ihre Meldeadresse. Bürgeramt und Finanzamt können sie ebenfalls auf Nachfrage mitteilen.
Kann ich meine Steuer-ID online abfragen?
Sie können die Mitteilung online beim BZSt anstoßen, die Nummer wird aber nicht am Bildschirm angezeigt, sondern per Post versandt. Eine sofortige Online-Anzeige gibt es aus Datenschutzgründen nicht. Im ELSTER-Konto ist die Steuer-ID hinterlegt, falls Sie registriert sind.
Kann ich meine Steuer-ID telefonisch erfragen?
Nein. Aus Datenschutzgründen wird die Steuer-ID weder per Telefon noch per E-Mail oder Fax herausgegeben. Sie erhalten sie ausschließlich schriftlich per Brief an Ihre aktuelle Meldeadresse oder am Schalter gegen Ausweis.
Bekomme ich die Steuer-ID beim Einwohnermeldeamt?
Oft ja: Das Einwohnermeldeamt beziehungsweise Bürgeramt hat die Steuer-ID im Melderegister und kann sie auf Nachfrage als Auskunft oder Bescheinigung herausgeben – meist gegen eine kleine, je nach Gemeinde unterschiedliche Gebühr. Bringen Sie Ihren Personalausweis mit.
Wie erfrage ich die Steuer-ID meines Kindes?
Das BZSt schickt sie nach der Geburt automatisch per Post. Fehlt der Brief, fordern Sie sie mit den Daten des Kindes erneut beim BZSt an. Für den Kindergeldantrag kann die Familienkasse die Steuer-ID in vielen Fällen auch selbst beim BZSt abfragen.
Wie komme ich ohne festen Wohnsitz an meine Steuer-ID?
Sie brauchen eine zustellfähige Postadresse, an die der BZSt-Brief gehen kann – etwa über eine Beratungsstelle oder das Sozialamt. Nicht in Deutschland gemeldete Steuerpflichtige beantragen die Nummer über das zuständige Finanzamt. Klären Sie den Einzelfall direkt dort.
Was kostet es, die Steuer-ID neu anzufordern?
Beim Bundeszentralamt für Steuern ist die erneute Mitteilung kostenlos. Eine Auskunft oder Bescheinigung beim Bürgeramt kann dagegen je nach Gemeinde eine kleine Gebühr kosten. Fragen Sie dort vorab nach dem Preis.
Wie lange dauert die erneute Mitteilung durch das BZSt?
In der Regel mehrere Wochen. Bei hohem Anfragevolumen kann es länger dauern. Wenn Sie die Nummer für eine Frist benötigen, sollten Sie die Anforderung so früh wie möglich stellen.
Ändert sich meine Steuer-ID bei einem Umzug?
Nein. Die Steuer-ID gilt lebenslang und bleibt unverändert – egal ob Sie umziehen, heiraten oder den Namen ändern. Verloren geht nur der Brief, nicht die Nummer selbst.
Was ist der Unterschied zwischen Steuer-ID und Steuernummer?
Die Steuer-ID ist elfstellig, bundeseinheitlich und lebenslang gültig. Die Steuernummer vergibt Ihr Finanzamt; sie kann sich bei einem Umzug oder Zuständigkeitswechsel ändern und hat ein anderes Format.
Wie viele Ziffern hat die Steuer-ID und wie sieht sie aus?
Die Steuer-ID besteht aus genau elf Ziffern, ohne Buchstaben und ohne Punkte oder Schrägstriche. Geschrieben wird sie oft in Gruppen, zum Beispiel 12 345 678 901. Die letzte Ziffer ist eine Prüfziffer. Sehen Sie eine Nummer mit Schrägstrichen oder Punkten, handelt es sich um die Steuernummer, nicht um die Steuer-ID.
Wo steht die Steuer-ID auf der Lohnabrechnung?
Auf der jährlichen Lohnsteuerbescheinigung ist die Steuer-ID immer angegeben. Auf der monatlichen Gehalts- oder Lohnabrechnung steht sie nur, wenn Ihr Arbeitgeber sie dort mit ausweist – dann meist oben bei den persönlichen Daten, neben Personal- und Sozialversicherungsnummer. Fehlt sie, fragen Sie die Personalabteilung.
Steht meine Steuer-ID auf dem Personalausweis?
Nein. Auf dem Personalausweis ist keine Steuer-ID aufgedruckt. Die Nummer auf der Ausweisvorder- oder -rückseite ist die Ausweis- bzw. Seriennummer. Ihre Steuer-ID finden Sie nur auf Steuerunterlagen oder im BZSt-Brief.
Wie komme ich schnell an meine Steuer-ID?
Am schnellsten geht es über vorhandene Unterlagen: Lohnsteuerbescheinigung, Steuerbescheid oder den BZSt-Brief. Sind Sie bei ELSTER registriert, ist die Nummer dort im Konto hinterlegt. Eine Neuanforderung beim BZSt geht zwar online, kommt aber per Post und dauert mehrere Wochen – einen sofortigen Weg gibt es aus Datenschutzgründen nicht.
Brauche ich neben der Steuer-ID auch eine Wirtschafts-Identifikationsnummer?
Als Privatperson nicht. Die seit 2024 eingeführte Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) erhalten nur wirtschaftlich Tätige wie Selbstständige und Unternehmen, zusätzlich zur Steuer-ID. Im privaten Alltag – etwa für Steuererklärung, Kindergeld oder die Bank – genügt die Steuer-ID.
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