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Bürgerservice in Rheinland-Pfalz

Bürgerservice in Rheinland-Pfalz: Bürgerbüros, Online-Dienste und Behördengänge

Der Bürgerservice in Rheinland-Pfalz ist kommunal organisiert: Erste Anlaufstelle ist das Bürgerbüro Ihrer Stadt-, Gemeinde- oder Verbandsgemeindeverwaltung. Viele Leistungen erreichen Sie zusätzlich digital über das Serviceportal Rheinland-Pfalz – mit BundID-Login auch komplett online. Diese Seite zeigt, wo Sie welchen Behördengang erledigen.

Rheinland-Pfalz teilt seine Verwaltung in kreisfreie Städte, Landkreise, Verbandsgemeinden und Ortsgemeinden auf. Meldewesen, Ausweise und die meisten Anträge laufen über die kommunalen Bürgerbüros, während das Land mit dem Serviceportal die digitale Infrastruktur bereitstellt.

Das Wichtigste in Kürze

  • Zuständigkeit: Bürgerbüro Ihrer Stadt-, Gemeinde- oder Verbandsgemeindeverwaltung; KFZ-Angelegenheiten beim Landkreis oder der Zulassungsstelle der kreisfreien Stadt
  • Online-Portal: Serviceportal Rheinland-Pfalz (service.rlp.de) mit Behörden-, Leistungs- und Zuständigkeitssuche
  • Digitales Konto: BundID als zentrales Servicekonto für Online-Anträge; sie hat Anfang 2024 das frühere „Nutzerkonto Rheinland-Pfalz“ abgelöst
  • Terminpflicht: in vielen Städten erforderlich – vorab online buchen
  • Bundesweit einheitlich: Unterlagen, Kosten und Fristen sind weitgehend gleich – der lokale Unterschied liegt nur in Zuständigkeit, Portal und Terminvergabe

Wie der Bürgerservice in Rheinland-Pfalz organisiert ist

Wer in Rheinland-Pfalz zuständig ist, hängt von der Art des Anliegens und vom Wohnort ab. Die Aufgaben verteilen sich auf mehrere Ebenen:

  • Stadt- oder Gemeindeverwaltung: In kreisfreien Städten wie Mainz, Koblenz, Trier, Ludwigshafen oder Kaiserslautern erledigen Sie An- und Ummeldung, Personalausweis, Reisepass und Beglaubigungen direkt im Bürgerbüro der Stadt.
  • Verbandsgemeindeverwaltung: Eine Besonderheit des Landes – viele kleinere Ortsgemeinden sind zu Verbandsgemeinden zusammengeschlossen. Leben Sie in einer Ortsgemeinde, ist meist die Verbandsgemeindeverwaltung Ihre Anlaufstelle für Meldeangelegenheiten und Ausweisdokumente, nicht das Rathaus im eigenen Dorf.
  • Landkreis / kreisfreie Stadt: KFZ-Zulassung und Führerschein laufen über die Zulassungs- bzw. Führerscheinstelle des Landkreises oder der kreisfreien Stadt.

Die Leistungen selbst – etwa welche Unterlagen Sie für einen Ausweis brauchen – sind bundesweit gleich geregelt. Was sich von Ort zu Ort unterscheidet, ist allein die zuständige Stelle und die Art der Terminvergabe.

So finden Sie Ihr Bürgeramt in Rheinland-Pfalz

Der Bürgerservice ist Teil der Kommunalverwaltung und damit immer an Ihren Hauptwohnsitz gebunden. Über die Behörden- und Zuständigkeitssuche des Serviceportals Rheinland-Pfalz finden Sie anhand Ihres Wohnorts die zuständige Stelle samt Adresse, Öffnungszeiten und Kontakt. Auf der Website Ihrer Stadt- oder Verbandsgemeindeverwaltung sehen Sie zusätzlich die Online-Terminvergabe und die benötigten Unterlagen. Zum Termin mitbringen sollten Sie in der Regel Ihren bisherigen Ausweis, biometrische Passfotos und – bei einer Anmeldung – die Wohnungsgeberbestätigung.

Tipp: Buchen Sie nach Möglichkeit vorab einen Termin online. In größeren Städten wie Mainz oder Ludwigshafen sind Bürgerbüros oft Wochen im Voraus ausgebucht – früh planen lohnt sich besonders bei ablaufenden Ausweisen.

Online erledigen: Serviceportal Rheinland-Pfalz und BundID

Das Serviceportal Rheinland-Pfalz unter service.rlp.de ist der zentrale digitale Zugang zur Verwaltung im Land. Es bündelt Informationen und Dienste von Landes- und Kommunalverwaltung: Sie sehen, welche Stelle zuständig ist, welche Unterlagen Sie brauchen, was es kostet – und ob sich ein Anliegen online erledigen lässt. Die Dienste sind nach Lebenslagen für Privatpersonen und Unternehmen sortiert.

Für rechtsverbindliche Online-Anträge melden Sie sich mit der BundID an. Das ist das bundesweite Servicekonto, das in Rheinland-Pfalz Anfang 2024 das frühere „Nutzerkonto Rheinland-Pfalz“ ersetzt hat. Mit der BundID identifizieren Sie sich einmalig – am sichersten mit der Online-Ausweisfunktion (eID) des Personalausweises – und nutzen danach angebundene Verwaltungsleistungen, ohne Daten erneut einzugeben. Bescheide und Nachrichten der Behörden landen im persönlichen BundID-Postfach. Sowohl das Serviceportal als auch die BundID sind für Bürgerinnen und Bürger kostenlos.

Anliegen Wo Online möglich?
Wohnsitz an-/ummelden Bürgerbüro / Verbandsgemeinde teils, Abschluss oft vor Ort
Personalausweis / Reisepass Bürgerbüro / Verbandsgemeinde nein, persönliche Vorsprache
Auto an-/ummelden Zulassungsstelle / Landkreis teils (i-Kfz)
Behörde / Zuständigkeit finden Serviceportal Rheinland-Pfalz ja
Urkunden / Meldebescheinigung Standesamt / Meldebehörde teils, je nach Kommune

Häufige Behördengänge

Diese Angelegenheiten sind bundesweit geregelt und gelten damit auch in Rheinland-Pfalz. Die verlinkten Seiten erklären Unterlagen, Kosten und Ablauf im Detail.

Häufig gestellte Fragen

Wer ist in Rheinland-Pfalz für den Bürgerservice zuständig?

Zuständig ist das Bürgerbüro an Ihrem Hauptwohnsitz, da Meldewesen und Ausweise kommunale Aufgaben sind. In kreisfreien Städten ist das die Stadtverwaltung, in vielen kleineren Orten die Verbandsgemeindeverwaltung. KFZ-Angelegenheiten erledigen Sie bei der Zulassungsstelle des Landkreises oder der kreisfreien Stadt. Welche Stelle für Sie zuständig ist, finden Sie über die Behördensuche im Serviceportal Rheinland-Pfalz.

Brauche ich für Online-Anträge in Rheinland-Pfalz eine BundID?

Für rechtsverbindliche Anträge über das Serviceportal Rheinland-Pfalz ja. Die BundID hat Anfang 2024 das Nutzerkonto Rheinland-Pfalz abgelöst und ist nun das zentrale Servicekonto. Am sichersten registrieren Sie sich mit der Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises. Die Einrichtung ist kostenlos.

Was kostet die Nutzung des Serviceportals Rheinland-Pfalz?

Das Serviceportal Rheinland-Pfalz und die BundID sind kostenlos. Gebühren fallen nur für die jeweilige Verwaltungsleistung an, etwa für einen Personalausweis oder eine Urkunde – unabhängig davon, ob Sie online oder vor Ort beantragen.

Kann ich in Rheinland-Pfalz alle Behördengänge online erledigen?

Nein. Viele Anträge starten online, der Abschluss erfolgt aber je nach Leistung und Kommune vor Ort. Den neuen Personalausweis etwa müssen Sie persönlich abholen, weil dafür eine Erscheinungspflicht gilt. Was digital geht, zeigt das Serviceportal je Anliegen – nicht jede Stadt oder Verbandsgemeinde hat jeden Dienst angebunden.

Wie viel kostet ein Personalausweis in Rheinland-Pfalz?

Die Gebühren sind bundesweit einheitlich. Ab 24 Jahren kostet der Personalausweis 46,00 Euro und ist zehn Jahre gültig, unter 24 Jahren 27,60 Euro bei sechs Jahren Gültigkeit. Bezahlt wird im Bürgerbüro bei der Antragstellung.

Wie viel kostet ein Reisepass in Rheinland-Pfalz?

Der Reisepass kostet überall in Deutschland gleich viel. Ab 24 Jahren zahlen Sie 70,00 Euro (Gültigkeit zehn Jahre), unter 24 Jahren 37,50 Euro (Gültigkeit sechs Jahre). Für die Express-Ausstellung oder einen Pass mit 48 Seiten kommen Zuschläge hinzu.

Wie lange habe ich nach einem Umzug Zeit, mich umzumelden?

Nach dem Bundesmeldegesetz müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde des neuen Wohnorts anmelden. Die Anmeldung selbst ist gebührenfrei. Mitbringen müssen Sie Ihren Ausweis und die Wohnungsgeberbestätigung des Vermieters. Bei verspäteter Anmeldung kann ein Bußgeld anfallen.



Bürgerservice im Saarland

Bürgerservice im Saarland: Ämter, Online-Dienste und Behördengänge

Im Saarland erledigen Sie Behördengänge wie Ummeldung, Ausweis oder Wohngeld bei der Gemeinde- oder Kreisverwaltung vor Ort. Viele Anliegen lassen sich über das Serviceportal Saarland mit der BundID auch online starten.

Das Saarland ist mit 52 Gemeinden in sechs Landkreisen und dem Regionalverband Saarbrücken vergleichsweise klein organisiert. Die meisten Bürgerdienste laufen über die Städte und Gemeinden, ergänzt durch die Landkreise (etwa für die Kfz-Zulassung). Diese Seite erklärt, wo Sie welches Anliegen erledigen und was bereits digital möglich ist.

Das Wichtigste in Kürze

  • Zuständig für Meldewesen, Ausweise und die meisten Anträge ist Ihre Stadt- oder Gemeindeverwaltung (Bürgeramt/Bürgerbüro).
  • Das zentrale Online-Portal des Landes ist das Serviceportal Saarland (service.saarland.de).
  • Für Online-Anträge nutzen Privatpersonen die BundID als digitales Nutzerkonto, Unternehmen das Unternehmenskonto.
  • Für persönliche Termine (z. B. Ausweis abholen) ist meist eine Online-Terminvereinbarung nötig.
  • Die Kfz-Zulassung läuft über die Landkreise und den Regionalverband Saarbrücken, nicht über die Gemeinde.

Wie der Bürgerservice im Saarland organisiert ist

Die meisten Verwaltungsleistungen sind bundesweit gleich geregelt – was sich von Ort zu Ort unterscheidet, ist die zuständige Stelle und der Weg zum Termin. Im Saarland erledigen Sie Meldeangelegenheiten, Ausweise und die üblichen Anträge bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung. Größere Kommunen führen ein eigenes Bürgeramt; in kleineren Gemeinden sitzt der Bürgerservice im Rathaus.

Die sechs Landkreise und der Regionalverband Saarbrücken übernehmen Aufgaben, die nicht auf Gemeindeebene liegen – die Kfz-Zulassung ist das bekannteste Beispiel. Ob Sie Ihren Personalausweis in Saarbrücken, Neunkirchen oder St. Wendel beantragen, ändert nichts an den Gebühren oder Gültigkeitsfristen: Diese gelten bundesweit einheitlich. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist immer Ihr Hauptwohnsitz.

So finden Sie Ihr Bürgeramt im Saarland

Anders als in Stadtstaaten gibt es im Saarland keine zentrale Behörde für alle Bürgerdienste. Ihr erster Ansprechpartner ist die Verwaltung der Stadt oder Gemeinde, in der Sie wohnen. Je nach Ort heißt die Anlaufstelle Bürgeramt, Bürgerbüro oder Bürgerservice.

In der Landeshauptstadt Saarbrücken erledigen Sie Meldeangelegenheiten in den Bürgerämtern der Stadtteile. In kleineren Gemeinden ist es oft ein gemeinsamer Bürgerservice im Rathaus. Suchen Sie online nach dem Namen Ihrer Gemeinde plus „Bürgeramt“ oder „Rathaus“, um Adresse, Öffnungszeiten und Terminbuchung zu finden. Buchen Sie nach Möglichkeit vorab einen Termin online – für viele Anliegen ist das inzwischen Voraussetzung.

Bringen Sie zum Termin alle nötigen Unterlagen mit: in der Regel ein gültiges Ausweisdokument, bei der Ummeldung zusätzlich die Wohnungsgeberbestätigung, bei Ausweisanträgen ein aktuelles biometrisches Passfoto. Welche Nachweise konkret gebraucht werden, steht meist auf der Website Ihrer Gemeinde.

Maßgeblich ist Ihr Hauptwohnsitz. Wer im Saarland gemeldet ist, erledigt Meldevorgänge bei der zuständigen Gemeinde. Für die Kfz-Zulassung wenden Sie sich an die Zulassungsstelle Ihres Landkreises bzw. des Regionalverbands Saarbrücken.

Online erledigen: Serviceportal Saarland

Das Serviceportal Saarland unter service.saarland.de ist das zentrale Verwaltungsportal des Landes. Es bündelt Informationen zu Verwaltungsleistungen von Land und Kommunen, nennt die zuständige Stelle und verlinkt – sofern vorhanden – direkt zum passenden Online-Antrag. Über den Portalverbund sind auch Leistungen des Bundes und anderer Länder auffindbar.

Für die Anmeldung bei Online-Diensten brauchen Privatpersonen die BundID (id.bund.de). Mit diesem Nutzerkonto identifizieren Sie sich und reichen Anträge digital ein – am sichersten mit der Online-Ausweisfunktion (eID) des Personalausweises und der AusweisApp. Das Saarland gehörte zu den ersten Ländern, die ihr früheres eigenes Konto zugunsten der bundesweiten BundID abgelöst haben. Unternehmen nutzen stattdessen das Unternehmenskonto (mein-unternehmenskonto.de).

Welche Leistungen vollständig online möglich sind, wird schrittweise ausgebaut. Häufig digital verfügbar sind etwa Meldebescheinigungen, Urkundenbestellungen beim Standesamt oder die Gewerbeanmeldung. Andere Vorgänge – typischerweise die Abholung von Ausweis oder Reisepass – erfordern weiterhin einen persönlichen Termin.

Orientierung: Welches Anliegen wo?

Anliegen Zuständige Stelle Online möglich?
Wohnsitz ummelden Bürgeramt der Gemeinde Teilweise; Abschluss oft vor Ort
Personalausweis / Reisepass Bürgeramt der Gemeinde Antrag teils online, Abholung vor Ort
Wohngeld Wohngeldstelle der Stadt/des Kreises Antrag oft online möglich
Gewerbe anmelden Gewerbeamt der Gemeinde Häufig online (Serviceportal)
Hund anmelden Gemeinde (Steueramt) Oft online oder per Formular
Kfz-Zulassung Zulassungsstelle des Landkreises Teilweise (i-Kfz)

Häufige Behördengänge

Häufig gestellte Fragen

Wo melde ich meinen Wohnsitz im Saarland um?

Beim Bürgeramt der Gemeinde, in die Sie ziehen. Die Ummeldung ist innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug Pflicht – das schreibt das Bundesmeldegesetz vor und gilt bundesweit. Vereinbaren Sie vorab einen Termin und bringen Sie Ausweis und Wohnungsgeberbestätigung mit. Die An- und Ummeldung selbst ist gebührenfrei.

Was ist das Serviceportal Saarland?

Das Serviceportal Saarland (service.saarland.de) ist das zentrale Verwaltungsportal des Landes. Es zeigt zu jeder Leistung die zuständige Stelle und verlinkt vorhandene Online-Anträge von Land und Kommunen. Über den Portalverbund finden Sie dort auch Leistungen des Bundes und anderer Länder.

Brauche ich für Online-Anträge ein Nutzerkonto?

Ja. Privatpersonen melden sich mit der BundID an (id.bund.de), Unternehmen mit dem Unternehmenskonto. Am einfachsten und sichersten geht die Anmeldung mit der Online-Ausweisfunktion (eID) Ihres Personalausweises und der AusweisApp.

Was kostet ein Personalausweis im Saarland?

Die Gebühren sind bundesweit einheitlich, auch im Saarland. Ab 24 Jahren kostet der Personalausweis 46,00 Euro und ist 10 Jahre gültig. Unter 24 Jahren zahlen Sie 27,60 Euro, dann gilt der Ausweis 6 Jahre.

Was kostet ein Reisepass und wie lange ist er gültig?

Auch hier gelten bundesweit dieselben Sätze. Ab 24 Jahren kostet der Reisepass 70,00 Euro bei 10 Jahren Gültigkeit. Unter 24 Jahren sind es 37,50 Euro bei 6 Jahren Gültigkeit. Den Antrag stellen Sie beim Bürgeramt Ihrer Gemeinde, die Abholung erfolgt persönlich.

Wer ist im Saarland für die Kfz-Zulassung zuständig?

Nicht die Gemeinde, sondern die Zulassungsstelle Ihres Landkreises bzw. des Regionalverbands Saarbrücken. Einige Vorgänge sind über die internetbasierte Fahrzeugzulassung (i-Kfz) auch online möglich, etwa Ab- und Wiederanmeldung.

Kann ich Behördengänge im Saarland komplett online erledigen?

Teilweise. Meldebescheinigungen, Urkunden vom Standesamt oder die Gewerbeanmeldung lassen sich oft vollständig digital abwickeln. Bei Ausweis und Reisepass ist die Abholung weiterhin an einen persönlichen Termin gebunden. Voraussetzung für Online-Anträge ist meist die BundID mit Online-Ausweisfunktion.

Bürgerservice in Sachsen-Anhalt 

Bürgerservice in Sachsen-Anhalt: Behördengänge online und vor Ort erledigen

In Sachsen-Anhalt erledigen Sie die meisten Behördengänge bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung vor Ort. Viele Anträge lassen sich zusätzlich online über das Serviceportal Sachsen-Anhalt mit der BundID stellen.

Wer in Sachsen-Anhalt einen Ausweis braucht, umzieht oder ein Gewerbe anmeldet, hat es mit zwei Ebenen zu tun: der Kommune und dem Land. Für die meisten Anliegen sind die Bürgerämter, Bürgerbüros oder Einwohnermeldeämter der Städte und Gemeinden zuständig. Das Land bündelt Informationen und einen Teil der Online-Dienste zentral im Serviceportal. Diese Seite zeigt Ihnen, wo Sie welches Anliegen erledigen und was bereits digital geht.

Das Wichtigste in Kürze

  • Zuständig für Pass, Ausweis, Ummeldung und Co. ist Ihre Stadt- oder Gemeindeverwaltung – meist das Bürgeramt oder Einwohnermeldeamt, in größeren Fällen das Landratsamt des Kreises.
  • Das Serviceportal Sachsen-Anhalt (service.sachsen-anhalt.de) ist der zentrale Online-Einstieg und verweist für jede Verwaltungsleistung auf die zuständige Stelle.
  • Für Online-Anträge nutzen Sie die bundesweite BundID als digitales Nutzerkonto. Sachsen-Anhalt hat sein früheres Landeskonto auf die BundID umgestellt.
  • Persönlich vorsprechen müssen Sie meist nur dort, wo Fingerabdrücke oder eine Unterschrift nötig sind – etwa beim Personalausweis und Reisepass.
  • Für einen Termin im Bürgeramt buchen viele Kommunen vorab online. Das spart Wartezeit.

Wie der Bürgerservice in Sachsen-Anhalt organisiert ist

Sachsen-Anhalt ist ein Flächenland mit den kreisfreien Städten Magdeburg, Halle (Saale) und Dessau-Roßlau sowie elf Landkreisen mit zahlreichen Städten und Gemeinden. Für die alltäglichen Behördengänge ist fast immer Ihre Gemeinde oder Stadt zuständig – über das Bürgeramt, Bürgerbüro oder Einwohnermeldeamt. In den kreisfreien Städten erledigt die Stadtverwaltung alles selbst. Wohnen Sie in einem Landkreis, übernimmt Ihre Gemeinde die Meldeangelegenheiten, während einzelne Aufgaben (etwa die Kfz-Zulassung) beim Landratsamt liegen.

Ehrlich gesagt: Welche Leistung Sie konkret bekommen, ist in Sachsen-Anhalt nicht anders als in jedem anderen Bundesland. Personalausweis, Reisepass, Anmeldung des Wohnsitzes und Gewerbeanmeldung beruhen auf Bundesrecht und gelten überall gleich – inklusive Gebühren und Fristen. Lokal unterscheidet sich nur, welche Behörde zuständig ist, über welches Portal Sie online gehen und wie Sie einen Termin bekommen.

So finden Sie Ihr Bürgeramt in Sachsen-Anhalt

Welches Amt für Sie zuständig ist, hängt von Ihrem Wohnort ab. So gehen Sie vor:

1. Wohnort bestimmen. Zuständig ist die Verwaltung der Stadt oder Gemeinde, in der Sie wohnen oder wohnen werden. In größeren Städten heißt die Anlaufstelle Bürgeramt oder Bürgerbüro, in kleineren Gemeinden oft Einwohnermeldeamt oder schlicht „Bürgerservice“.

2. Anliegen prüfen. Meldeangelegenheiten, Ausweise und Pässe laufen über das Bürgeramt. Für ein Gewerbe ist das Gewerbeamt der Kommune zuständig, für Wohngeld die Wohngeldstelle bei Stadt oder Landkreis, für die Kfz-Zulassung die Zulassungsstelle des Landratsamts.

3. Termin und Unterlagen klären. Schauen Sie auf der Website Ihrer Kommune nach Öffnungszeiten, Online-Terminvergabe und der Liste der mitzubringenden Dokumente. Bringen Sie in der Regel ein gültiges Ausweisdokument, ein aktuelles biometrisches Lichtbild (bei Ausweis/Pass) und – je nach Anliegen – Nachweise wie die Wohnungsgeberbestätigung mit. So vermeiden Sie einen zweiten Weg.

Sie wissen nicht, welche Stelle zuständig ist? Das Serviceportal Sachsen-Anhalt beschreibt jede Verwaltungsleistung und nennt die zuständige Behörde – einfach nach dem Anliegen suchen.

Online erledigen: Serviceportal Sachsen-Anhalt

Das Serviceportal Sachsen-Anhalt unter service.sachsen-anhalt.de ist der offizielle Einstieg für Online-Dienste. Es beschreibt mehrere tausend Verwaltungsleistungen und verbindet Kommunen, Landkreise, Kammern und Landesbehörden. Sie suchen Ihr Anliegen, lesen die nötigen Schritte und gelangen zur zuständigen Stelle oder direkt zum Online-Dienst.

Für die Anmeldung bei vielen Online-Diensten brauchen Sie die BundID, das digitale Nutzerkonto des Bundes. Sachsen-Anhalt hat sein eigenes Landes-Nutzerkonto auf die BundID umgestellt. Mit der BundID weisen Sie sich einmal aus – am sichersten mit der Online-Ausweisfunktion (eID) des Personalausweises – und nutzen sie danach für Anträge bei Land und Kommunen. Für Unternehmen gibt es das bundesweite Unternehmenskonto.

Was online möglich ist, hängt vom jeweiligen Dienst und Ihrer Kommune ab. Typische digitale Angebote sind Wohngeldanträge, Gewerbeanmeldungen sowie Vorab-Schritte wie Terminbuchung oder das Reservieren eines Wunschkennzeichens. Pflichttermine vor Ort – etwa für Fingerabdrücke beim Ausweis – ersetzt das Online-Angebot nicht.

Anliegen Wo zuständig Online möglich?
Wohnsitz ummelden Bürgeramt / Einwohnermeldeamt der Kommune Teilweise; persönliche Vorsprache oft nötig
Personalausweis Bürgeramt der Kommune Antrag vorbereiten ja, Abgabe vor Ort
Reisepass Bürgeramt der Kommune Antrag vorbereiten ja, Abgabe vor Ort
Wohngeld Wohngeldstelle bei Stadt / Landkreis Häufig online mit BundID
Gewerbe anmelden Gewerbeamt der Kommune Vielerorts online
Auto anmelden Zulassungsstelle / Landratsamt Teils online (i-Kfz), Wunschkennzeichen reservierbar

Häufige Behördengänge

Diese Leistungen gelten bundesweit und damit auch in Sachsen-Anhalt. In unseren Ratgebern finden Sie die nötigen Unterlagen, Kosten und den genauen Ablauf:

Häufig gestellte Fragen

Welches Portal ist das offizielle Landesportal von Sachsen-Anhalt?

Das offizielle Online-Portal ist das Serviceportal Sachsen-Anhalt unter service.sachsen-anhalt.de. Dort finden Sie Beschreibungen zu den Verwaltungsleistungen und gelangen zur jeweils zuständigen Stelle oder direkt zum Online-Dienst.

Brauche ich für Online-Dienste ein eigenes Landeskonto?

Nein. Sachsen-Anhalt nutzt für Online-Dienste die bundesweite BundID. Das frühere Landes-Nutzerkonto wurde auf die BundID umgestellt. Mit der BundID melden Sie sich bei Diensten von Land und Kommunen an – am sichersten mit der Online-Ausweisfunktion des Personalausweises.

Wo melde ich in Sachsen-Anhalt meinen neuen Wohnsitz an?

Bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung Ihres neuen Wohnorts, meist im Bürgeramt oder Einwohnermeldeamt. Die Anmeldung muss innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug erfolgen; sie ist gebührenfrei. Buchen Sie wenn möglich vorab einen Termin.

Was kostet ein Personalausweis?

Ab 24 Jahren kostet der Personalausweis 46,00 Euro und ist 10 Jahre gültig. Wer bei Antragstellung unter 24 Jahre alt ist, zahlt 27,60 Euro; dieser Ausweis ist 6 Jahre gültig. Die Gebühren sind bundesweit einheitlich und damit in Sachsen-Anhalt genauso hoch wie überall.

Was kostet ein Reisepass?

Ab 24 Jahren kostet der Reisepass 70,00 Euro (10 Jahre gültig), unter 24 Jahren 37,50 Euro (6 Jahre gültig). Auch diese Gebühren gelten bundesweit. Für einen Express-Pass kommt ein Zuschlag hinzu.

Kann ich einen Personalausweis komplett online beantragen?

Nein. Sie können den Antrag online vorbereiten, müssen für Fingerabdrücke und Unterschrift aber persönlich im Bürgeramt erscheinen. Den fertigen Ausweis holen Sie dort ab oder lassen ihn sich nach Hause senden.

Sind die Behördenleistungen in Sachsen-Anhalt anders als in anderen Bundesländern?

Inhaltlich nein. Ausweis, Pass, Anmeldung des Wohnsitzes und Gewerbeanmeldung beruhen auf Bundesrecht und gelten überall gleich, einschließlich Gebühren und Fristen. Unterschiedlich sind nur die zuständige Behörde vor Ort, das genutzte Online-Portal und die Terminvergabe.


Bürgerservice in Sachsen 

Bürgerservice in Sachsen: Bürgerämter, Online-Dienste und Behördengänge

Der Bürgerservice in Sachsen ist kommunal organisiert: Erste Anlaufstelle ist das Bürgeramt Ihrer Stadt oder Gemeinde. Viele Leistungen erreichen Sie zusätzlich digital über das Serviceportal Amt24 des Freistaats – der Login läuft über die bundesweite BundID. Diese Seite zeigt, wo Sie welchen Behördengang erledigen.

Sachsen ist mit rund 4 Millionen Einwohnern in drei kreisfreie Städte – Dresden, Leipzig und Chemnitz – sowie zehn Landkreise gegliedert. Meldewesen, Ausweise und die meisten Anträge laufen über die kommunalen Bürgerämter, während das Land mit Amt24 die digitale Infrastruktur bereitstellt.

Das Wichtigste in Kürze

  • Zuständigkeit: Bürgeramt / Bürgerbüro Ihrer Stadt oder Gemeinde, KFZ-Angelegenheiten beim Landratsamt oder der Zulassungsstelle der kreisfreien Stadt
  • Online-Portal: Amt24 (amt24.sachsen.de) mit über 2.200 Verwaltungsleistungen und Zuständigkeitssuche
  • Digitales Konto: BundID für den Login bei Online-Anträgen – das frühere sächsische Servicekonto wird zum 30. Juni 2026 abgelöst
  • Terminpflicht: vor allem in Dresden, Leipzig und Chemnitz erforderlich – vorab online buchen

Wie der Bürgerservice in Sachsen organisiert ist

Nicht der Freistaat, sondern Ihre Stadt oder Gemeinde führt Ummeldungen durch, stellt Ausweise aus und nimmt Anträge entgegen. Die meisten Leistungen sind bundesweit gleich geregelt – der Unterschied liegt nur darin, welche Stelle vor Ort zuständig ist. Drei Ebenen teilen sich die Aufgaben:

  • Kreisangehörige Gemeinde: An- und Ummeldung, Personalausweis, Reisepass, Meldebescheinigungen und Beglaubigungen erledigen Sie im Bürgeramt oder Einwohnermeldeamt Ihrer Gemeinde.
  • Landratsamt: In den zehn sächsischen Landkreisen sind KFZ-Zulassung, Führerschein und viele weitere Leistungen am Landratsamt angesiedelt.
  • Kreisfreie Stadt: Dresden, Leipzig und Chemnitz bündeln Bürgerdienste und Zulassungsstelle in eigener Verwaltung – meist mit mehreren Bürgerbüros über das Stadtgebiet verteilt.

So finden Sie Ihr Bürgeramt in Sachsen

Der Bürgerservice ist Teil der Kommunalverwaltung und damit immer an Ihren Wohnort gebunden. So gehen Sie vor:

1. Wohnort bestimmen. Zuständig ist immer die Verwaltung des Ortes, in dem Sie wohnen oder hinziehen – nicht des Geburts- oder Arbeitsorts.

2. Amt finden. Nutzen Sie die Zuständigkeitssuche auf Amt24: Sie geben Ort und Anliegen ein und bekommen die richtige Stelle samt Adresse, Öffnungszeiten und Kontakt angezeigt. In kleineren Gemeinden übernimmt das Einwohnermeldeamt der Gemeindeverwaltung die Aufgaben.

3. Termin buchen. Vor allem in Dresden, Leipzig und Chemnitz ist ein vorab gebuchter Termin meist Voraussetzung. Mitbringen sollten Sie Ihren Ausweis und – je nach Anliegen – Unterlagen wie die Wohnungsgeberbestätigung oder ein biometrisches Passfoto.

Hinweis: In ländlichen Gemeinden ist das Bürgerbüro häufig nur an wenigen Tagen pro Woche geöffnet. Prüfen Sie die Öffnungszeiten vor dem Besuch und klären Sie telefonisch, ob ein Termin nötig ist.

Online erledigen: Amt24 und BundID

Der Freistaat Sachsen betreibt seit 2005 das Serviceportal Amt24. Es ist das zentrale Verwaltungsportal des Landes und vereint Informationen, Formulare und Online-Dienste von Land und Kommunen an einer Stelle. Sie finden dort Beschreibungen zu Lebenslagen wie Umzug, Geburt oder Heirat – inklusive der zuständigen Behörde, der nötigen Unterlagen, Fristen und Kosten.

Login mit BundID. Für rechtsverbindliche Anträge brauchen Sie ein Nutzerkonto. Sachsen stellt hier auf die bundesweite BundID um: Mit ihr identifizieren Sie sich – am sichersten mit der Online-Ausweisfunktion (eID) des Personalausweises –, senden Anträge ab und kommunizieren elektronisch mit Behörden. Das frühere sächsische Servicekonto wird bis zum 30. Juni 2026 vollständig durch die BundID (für Privatpersonen) und „Mein Unternehmenskonto“ (für Unternehmen) ersetzt. Das Konto ist kostenlos.

Achtung: Wenn Sie noch ein altes Amt24-Servicekonto nutzen: Ab dem 1. Juli 2026 ist es für digitale Anträge nicht mehr verfügbar. Legen Sie rechtzeitig eine BundID an, um laufende Vorgänge fortzusetzen.

Anliegen Wo Online möglich?
Wohnsitz an-/ummelden Bürgeramt der Gemeinde teils, je nach Kommune
Personalausweis / Reisepass Bürgeramt der Gemeinde nein, persönliche Vorsprache
Auto an-/ummelden Landratsamt / Zulassungsstelle teils (i-Kfz)
Behörde / Zuständigkeit finden Amt24 ja
Urkunden / Meldebescheinigung Bürgeramt / Standesamt oft ja (Amt24)

Ob ein Dienst in Ihrer Kommune wirklich online verfügbar ist, sehen Sie auf Amt24, wenn Sie dort Ihren Ort auswählen – nicht jede Gemeinde hat jeden Dienst freigeschaltet.

Häufige Behördengänge

Diese Angelegenheiten sind bundesweit geregelt und gelten damit auch in Sachsen. Die verlinkten Seiten erklären Unterlagen, Kosten und Ablauf im Detail.

Häufig gestellte Fragen

Gibt es ein zentrales Bürgeramt für ganz Sachsen?

Nein. In Sachsen ist der Bürgerservice kommunal organisiert. Zuständig ist immer das Bürgeramt oder Einwohnermeldeamt Ihrer Stadt oder Gemeinde. Das Landesportal Amt24 hilft Ihnen über die Zuständigkeitssuche, die richtige Stelle für Ihr Anliegen zu finden.

Welches Online-Portal nutzt Sachsen?

Sachsen nutzt das Serviceportal Amt24 (amt24.sachsen.de). Dort finden Sie Informationen, Formulare und Online-Dienste von Land und Kommunen, dazu eine Behörden- und Zuständigkeitssuche. Für rechtsverbindliche Anträge melden Sie sich mit der BundID an.

Was passiert mit dem alten Amt24-Servicekonto?

Das sächsische Servicekonto wird zum 30. Juni 2026 abgelöst. Ab dem 1. Juli 2026 nutzen Privatpersonen die BundID, Unternehmen „Mein Unternehmenskonto“. Legen Sie Ihre BundID rechtzeitig an, damit laufende Vorgänge nicht unterbrochen werden.

Was ist die BundID und wofür brauche ich sie?

Die BundID ist das bundesweite Nutzerkonto für Online-Verwaltungsdienste. Damit weisen Sie sich digital aus – am sichersten mit der Online-Ausweisfunktion des Personalausweises –, senden Anträge ab und empfangen Behördenpost in einem geschützten Postfach. Die Einrichtung ist kostenlos. In Sachsen ist die BundID der zentrale Login für Amt24.

Wie viel kostet ein Personalausweis in Sachsen?

Die Gebühren sind bundesweit einheitlich. Ab 24 Jahren kostet der Personalausweis 46,00 Euro und ist zehn Jahre gültig, unter 24 Jahren zahlen Sie 27,60 Euro bei sechs Jahren Gültigkeit. Bezahlt wird im Bürgeramt bei der Antragstellung; das persönliche Erscheinen ist Pflicht.

Wie viel kostet ein Reisepass in Sachsen?

Auch der Reisepass kostet überall in Deutschland gleich viel. Ab 24 Jahren zahlen Sie 70,00 Euro (Gültigkeit zehn Jahre), unter 24 Jahren 37,50 Euro (Gültigkeit sechs Jahre). Für die Express-Ausstellung oder einen Pass mit 48 Seiten kommen Zuschläge hinzu.

Wie lange habe ich nach einem Umzug Zeit, mich umzumelden?

Nach dem Bundesmeldegesetz müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde des neuen Wohnorts anmelden. Die An- und Ummeldung selbst ist gebührenfrei. Mitbringen müssen Sie Ihren Ausweis und die Wohnungsgeberbestätigung des Vermieters; bei verspäteter Anmeldung kann ein Bußgeld anfallen.



Bürgerservice in Schleswig-Holstein

Bürgerservice in Schleswig-Holstein

Ob Ummeldung, Personalausweis oder Wohngeld: In Schleswig-Holstein erledigen Sie die meisten Behördengänge bei der Stadt oder Gemeinde, in der Sie wohnen. Über das Serviceportal des Landes lassen sich viele Anliegen inzwischen auch online starten.

In Schleswig-Holstein gibt es keine zentrale Landesbehörde für alltägliche Anliegen. Zuständig ist die Verwaltung Ihrer Wohnsitzgemeinde, also das Bürgerbüro, Bürgeramt oder Einwohnermeldeamt vor Ort. In kleineren Gemeinden übernimmt diese Aufgabe häufig das gemeinsame Amt mehrerer Orte. Diese Seite zeigt Ihnen, wie Sie die richtige Stelle finden, was Sie online erledigen können und wo die wichtigsten Behördengänge im Detail erklärt sind.

Das Wichtigste in Kürze

  • Für die meisten Anliegen ist Ihre Stadt- oder Gemeindeverwaltung zuständig, nicht das Land.
  • Die Anlaufstelle heißt je nach Ort Bürgerbüro, Bürgeramt, Bürgerservice oder Einwohnermeldeamt; in Ämtern mit mehreren Gemeinden die Amtsverwaltung.
  • Das Serviceportal Schleswig-Holstein bündelt Online-Dienste und zeigt über den Zuständigkeitsfinder die für Ihren Ort passende Stelle.
  • Mit der BundID und der Online-Ausweisfunktion (eID) Ihres Personalausweises weisen Sie sich online sicher gegenüber Behörden aus.
  • Für Ausweis, Reisepass und viele andere Anliegen ist ein Termin nötig; buchen Sie ihn vorab online.

Wie der Bürgerservice in Schleswig-Holstein organisiert ist

Schleswig-Holstein ist kommunal organisiert. Die kreisfreien Städte Kiel, Lübeck, Flensburg und Neumünster führen eigene Bürgerbüros, ebenso die kreisangehörigen Städte und größeren Gemeinden. Viele kleinere Gemeinden haben sich zu Ämtern zusammengeschlossen, deren Amtsverwaltung die Bürgerdienste für alle angeschlossenen Orte erledigt. Daneben sind die elf Kreise für übergeordnete Aufgaben wie die Kfz-Zulassung oder Teile des Wohngelds zuständig.

Wichtig zu wissen: Die meisten Leistungen sind bundesweit gleich geregelt. Personalausweis, Reisepass, An- und Ummeldung oder die Geburtsurkunde folgen denselben Gesetzen und Gebühren wie in jedem anderen Bundesland. In Schleswig-Holstein unterscheiden sich nur die Zuständigkeit, das Portal und der Weg zum Termin, nicht die Leistung selbst. Wir erfinden hier keinen künstlichen Landes-Mehrwert: Sie brauchen lediglich die richtige Stelle vor Ort.

So finden Sie Ihr Bürgeramt in Schleswig-Holstein

Suchen Sie immer nach dem Bürgerservice Ihres Wohnorts oder Ihrer Amtsverwaltung. Am schnellsten geht das über den Zuständigkeitsfinder des Landes: Sie geben Ihr Anliegen und Ihren Ort ein und erhalten die richtige Stelle samt Anschrift, Öffnungszeiten und Kontakt. Alternativ finden Sie das Bürgeramt über die offizielle Website Ihrer Stadt oder Gemeinde.

Termin vorab buchen: Die Bürgerbüros der größeren Städte arbeiten überwiegend mit Online-Terminvergabe. Buchen Sie Ihren Termin vor dem Besuch und bringen Sie alle Unterlagen mit, damit ein einziger Gang ausreicht. Für einen neuen Ausweis brauchen Sie in der Regel ein biometrisches Passfoto und Ihren bisherigen Ausweis oder Reisepass.

Online erledigen: Serviceportal Schleswig-Holstein

Das offizielle Landesportal ist schleswig-holstein.de. Die digitalen Verwaltungsleistungen bündelt das Serviceportal Schleswig-Holstein (serviceportal.schleswig-holstein.de). Dort finden Sie Online-Dienste von Land und Kommunen sowie den Zuständigkeitsfinder, mit dem Sie die für Ihren Ort passende Behörde ermitteln.

Zum Anmelden nutzen Sie das kostenlose Servicekonto Schleswig-Holstein oder die bundesweite BundID. Beide übernehmen Ihre Daten in die Antragsformulare und sammeln Rückmeldungen der Verwaltung in einem Postfach. Am sichersten weisen Sie sich mit der Online-Ausweisfunktion (eID) Ihres Personalausweises aus. Die Nutzung ist freiwillig: Zahlreiche Online-Dienste lassen sich auch ohne Konto verwenden.

Was online geht, hängt vom Wohnort und vom Anliegen ab. Häufig digital möglich sind etwa Wohngeldanträge, Gewerbeanmeldungen oder die Hundeanmeldung. Ausweis und Reisepass müssen Sie dagegen weiterhin persönlich beantragen, weil dabei Fingerabdrücke abgenommen werden.

Anliegen Wo zuständig Online möglich?
Ummelden nach Umzug Bürgeramt / Einwohnermeldeamt der Gemeinde Persönlich, vereinzelt online
Personalausweis Bürgeramt der Gemeinde Persönlich (Antrag vor Ort)
Reisepass Bürgeramt der Gemeinde Persönlich (Antrag vor Ort)
Wohngeld Wohngeldstelle der Stadt / des Kreises Oft online
Gewerbe anmelden Gewerbeamt / Ordnungsamt Häufig online
Auto zulassen Kfz-Zulassungsstelle des Kreises / der Stadt Teilweise online (i-Kfz)

Häufige Behördengänge

Diese Leistungen gelten bundesweit und damit auch in Schleswig-Holstein. Die Anleitungen erklären Unterlagen, Kosten und Ablauf Schritt für Schritt.

Häufig gestellte Fragen

Wo melde ich mich in Schleswig-Holstein um?

Beim Bürgeramt oder Einwohnermeldeamt Ihres neuen Wohnorts. In kleineren Gemeinden ist die zuständige Amtsverwaltung die richtige Stelle. Sie haben nach dem Einzug zwei Wochen Zeit, und die Anmeldung ist gebührenfrei.

Gibt es ein zentrales Bürgerportal für ganz Schleswig-Holstein?

Ja. Das Serviceportal Schleswig-Holstein (serviceportal.schleswig-holstein.de) bündelt die Online-Dienste von Land und Kommunen. Über den Zuständigkeitsfinder ermitteln Sie die für Ihren Ort passende Behörde und gelangen direkt zum jeweiligen Online-Dienst.

Brauche ich ein Servicekonto oder die BundID?

Für viele Dienste reicht ein kostenloses Konto. Sie können das Servicekonto Schleswig-Holstein oder die bundesweite BundID nutzen; beide funktionieren mit der Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises. Zahlreiche Online-Dienste lassen sich aber auch ohne Konto verwenden.

Was kostet ein Personalausweis?

Ab 24 Jahren kostet der Personalausweis 46,00 Euro und ist zehn Jahre gültig. Unter 24 Jahren zahlen Sie 27,60 Euro bei sechs Jahren Gültigkeit. Diese Gebühren gelten bundesweit, also auch in Schleswig-Holstein.

Was kostet ein Reisepass?

Ab 24 Jahren kostet der Reisepass 70,00 Euro (zehn Jahre gültig), unter 24 Jahren 37,50 Euro (sechs Jahre). Für eine Expressausstellung fällt ein Aufschlag an. Auch diese Beträge sind bundeseinheitlich geregelt.

Muss ich für den Personalausweis persönlich erscheinen?

Ja. Für Personalausweis und Reisepass ist der Gang ins Bürgeramt nötig, weil Lichtbild und Fingerabdrücke vor Ort erfasst werden. Buchen Sie vorab einen Termin und bringen Sie die nötigen Unterlagen mit.

Kostet das Ummelden nach einem Umzug etwas?

Nein, die An- oder Ummeldung des Wohnsitzes ist gebührenfrei. Nach dem Bundesmeldegesetz müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde Ihres neuen Wohnorts anmelden.


Bürgerservice in Thüringen 

Bürgerservice in Thüringen

Den Bürgerservice in Thüringen organisieren die Städte und Gemeinden über ihre Bürgerbüros. Viele Anträge lassen sich zusätzlich online über das Serviceportal Thüringen stellen – mit der BundID als zentralem Nutzerkonto.

In Thüringen ist für die meisten Behördengänge Ihre Wohnsitzgemeinde zuständig. Das Bürgerbüro vor Ort kümmert sich um Anliegen wie Ummelden, Personalausweis oder Reisepass. Der Freistaat stellt darüber hinaus ein zentrales Verwaltungsportal bereit, über das immer mehr Leistungen digital erledigt werden können.

Diese Seite zeigt Ihnen, wie der Bürgerservice in Thüringen aufgebaut ist, was Sie online erledigen können und wo Sie die wichtigsten Behördengänge im Detail nachlesen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Zuständig für klassische Bürgerdienste ist Ihre Stadt oder Gemeinde – meist das Bürgerbüro oder Einwohnermeldeamt, in Landkreisen teils das Landratsamt.
  • Das zentrale Online-Angebot ist das Serviceportal Thüringen mit dem Antragssystem ThAVEL (thavel.thueringen.de).
  • Für Online-Anträge nutzen Sie die BundID als bundesweites Nutzerkonto – sie hat das frühere Thüringer Servicekonto Ende 2024 abgelöst.
  • Für persönliche Termine im Bürgerbüro ist fast überall eine vorherige Online-Terminbuchung nötig.
  • Die Abläufe bei Ausweis, Reisepass, Ummeldung & Co. sind bundesweit einheitlich – die verlinkten Anleitungen gelten auch in Thüringen.

Wie der Bürgerservice in Thüringen organisiert ist

Thüringen hat keine zentrale Meldebehörde – der Bürgerservice ist kommunal organisiert. Zuständig ist die Verwaltung der Stadt oder Gemeinde, in der Sie wohnen. In kreisfreien Städten wie Erfurt, Jena, Gera oder Weimar heißt die Anlaufstelle meist Bürgeramt oder Bürgerbüro. In kleineren Gemeinden übernimmt diese Aufgabe oft die Verwaltungsgemeinschaft, einzelne Leistungen liegen beim Landratsamt des jeweiligen Kreises.

Ehrlich eingeordnet: Was Sie erledigen können – ob Personalausweis, Reisepass oder Ummeldung – und welche Unterlagen, Gebühren und Fristen gelten, ist bundesweit gleich geregelt. Der Unterschied zwischen Thüringen und anderen Ländern liegt nur darin, welche Stelle vor Ort zuständig ist, über welches Portal Sie online beantragen und wie Sie einen Termin bekommen. Einen eigenen „Thüringer Weg“ für Ausweise oder das Melderecht gibt es nicht.

So finden Sie Ihr Bürgeramt in Thüringen

Die schnellste Anlaufstelle ist die Website Ihrer Stadt oder Gemeinde. So gehen Sie vor:

  • Suchen Sie nach „Bürgerbüro“ oder „Bürgeramt“ zusammen mit dem Namen Ihrer Stadt oder Gemeinde.
  • Buchen Sie wenn möglich vorab einen Termin online – in Erfurt, Jena oder Gera ist das die Regel und spart Wartezeit.
  • Prüfen Sie die Öffnungszeiten und welche Unterlagen Sie mitbringen müssen – die Details stehen in den verlinkten Anleitungen weiter unten.
Für viele Anliegen brauchen Sie in Thüringen einen Termin. Buchen Sie ihn nach Möglichkeit vorab online über die Website Ihrer Stadt oder Gemeinde – das spart Wartezeit, gerade in den größeren Städten.

Online erledigen: Serviceportal Thüringen

Der Freistaat bündelt seine digitalen Angebote im Serviceportal Thüringen (thueringen.de/serviceportal). Über den dort eingebundenen Behördenwegweiser finden Sie die für Ihr Anliegen zuständige Stelle, und über das Thüringer Antragssystem ThAVEL (thavel.thueringen.de) reichen Sie Anträge elektronisch ein und erhalten Bescheide digital zurück.

Damit Online-Anträge rechtssicher funktionieren, melden Sie sich mit der BundID an. Das ist das bundesweit einheitliche Nutzerkonto für Verwaltungsleistungen; es hat das frühere Thüringer Servicekonto Ende 2024 vollständig abgelöst. Mit der BundID nutzen Sie Dienste von Bund, Ländern und Kommunen mit einem einzigen Konto. Für besonders sensible Vorgänge brauchen Sie ein hohes Vertrauensniveau – das erreichen Sie mit der Online-Ausweisfunktion (eID) Ihres Personalausweises.

Online verfügbar sind in Thüringen je nach Wohnort zum Beispiel:

  • Terminvereinbarung beim Bürgerbüro
  • An-, Um- und Abmeldung des Wohnsitzes (abhängig von der Gemeinde)
  • Gewerbean-, -um- und -abmeldung
  • Bescheinigungen und Urkunden anfordern
  • Anträge mit elektronischer Bezahlung (ePayment) und eID-Identifizierung

Welche Leistungen vor Ort tatsächlich digital angeboten werden, hängt von Ihrer Kommune ab. Manches lässt sich vollständig online abschließen, anderes nur vorbereiten – den Antrag schließen Sie dann im Bürgerbüro ab.

Häufige Behördengänge

Die folgenden Anleitungen erklären Schritt für Schritt, welche Unterlagen Sie brauchen, was es kostet und wie der Ablauf ist. Sie gelten bundesweit und damit auch für Thüringen:

Häufig gestellte Fragen

Wer ist in Thüringen für Ummeldung und Ausweise zuständig?

Ihre Wohnsitzgemeinde. Klassische Bürgerdienste wie Ummeldung, Personalausweis oder Reisepass erledigen Sie im Bürgerbüro oder Einwohnermeldeamt Ihrer Stadt oder Gemeinde. Eine zentrale Landesbehörde dafür gibt es nicht; in Landkreisen sind einzelne Leistungen beim Landratsamt angesiedelt.

Was ist das Serviceportal Thüringen und was ist ThAVEL?

Das Serviceportal Thüringen ist das zentrale Verwaltungsportal des Freistaats. Darin eingebunden ist ThAVEL, das Thüringer Antragssystem für Verwaltungsleistungen. Über dieses kostenlose Portal reichen Sie Anträge elektronisch bei der zuständigen Behörde ein und erhalten Bescheide digital zurück. Erreichbar ist es unter thavel.thueringen.de.

Brauche ich in Thüringen ein eigenes Servicekonto?

Nein. Für Online-Anträge nutzen Sie die BundID. Sie hat das frühere Thüringer Servicekonto Ende 2024 abgelöst. Mit einem BundID-Konto erledigen Sie Verwaltungsleistungen von Bund, Land und Kommunen – ein eigenes Landeskonto ist nicht mehr nötig.

Muss ich für das Bürgerbüro einen Termin buchen?

In den meisten Thüringer Städten ja. Gerade in Erfurt, Jena oder Gera ist ein Online-Termin üblich und verkürzt die Wartezeit. Prüfen Sie vorab auf der Website Ihrer Gemeinde, ob ein Termin nötig ist und wie Sie ihn buchen.

Was kostet ein Personalausweis?

Ab 24 Jahren kostet der Personalausweis 46,00 Euro und ist 10 Jahre gültig. Unter 24 Jahren zahlen Sie 27,60 Euro bei 6 Jahren Gültigkeit. Diese Gebühren gelten bundesweit, also auch in jeder Thüringer Gemeinde.

Was kostet ein Reisepass?

Ab 24 Jahren kostet der Reisepass 70,00 Euro und gilt 10 Jahre. Unter 24 Jahren zahlen Sie 37,50 Euro bei 6 Jahren Gültigkeit. Auch diese Beträge sind bundeseinheitlich geregelt.

Welche Frist gilt für die Ummeldung nach einem Umzug?

Nach dem Bundesmeldegesetz müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der neuen Gemeinde anmelden. Die An- und Ummeldung des Wohnsitzes ist gebührenfrei. Mitbringen müssen Sie Ihren Ausweis und die Wohnungsgeberbestätigung Ihres Vermieters.


Steueridentifikationsnummer beim Bürgerservice erfragen

Steueridentifikationsnummer beim Bürgerservice erfragen

Ihre Steuer-ID finden Sie zuerst auf Lohnsteuerbescheinigung, Steuerbescheid oder dem Brief des Bundeszentralamts für Steuern. Ist sie nicht auffindbar, fordern Sie sie kostenlos beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) neu an – die Mitteilung kommt aus Datenschutzgründen nur per Post an Ihre Meldeadresse und dauert in der Regel mehrere Wochen.

Die steuerliche Identifikationsnummer brauchen Sie für viele Behördengänge: bei der Steuererklärung, beim Kindergeld, beim Arbeitgeber oder bei der Bank. Sie steht auf dem ersten Brief, den Sie vom Bundeszentralamt für Steuern bekommen haben. Geht dieser bei einem Umzug verloren, ist das kein Problem – die Nummer bleibt dieselbe und lässt sich jederzeit erneut beschaffen.

Viele suchen die Auskunft beim örtlichen Bürgerservice. Das kann funktionieren, ist aber nicht der direkteste Weg. Welche Stelle Ihnen die Steuer-ID wirklich verbindlich nennt und was das kostet, lesen Sie hier.

Das Wichtigste in Kürze

  • Wer vergibt sie: das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt), bundeseinheitlich und automatisch.
  • Aufbau: 11 Stellen, lebenslang gültig, ändert sich nie – auch nicht bei Umzug oder Heirat.
  • Neu anfordern: beim BZSt online oder per Brief, kostenlos.
  • Zustellung: ausschließlich per Post an Ihre Meldeadresse, nie per Telefon, E-Mail oder Fax.
  • Dauer: in der Regel mehrere Wochen, planen Sie Vorlauf ein.
  • Bürgeramt: kann je nach Gemeinde eine Auskunft oder Bescheinigung ausstellen – oft gegen eine kleine Gebühr.

Was ist die Steueridentifikationsnummer?

Die steuerliche Identifikationsnummer – kurz Steuer-ID, IdNr. oder Steuer-IdNr. – ist eine elfstellige Zahl, mit der Sie als steuerpflichtige Person in Deutschland eindeutig erfasst werden. Jede in Deutschland gemeldete Person bekommt sie genau einmal und behält sie ein Leben lang. Sie ändert sich nicht, wenn Sie umziehen, heiraten oder den Namen wechseln.

Die Vergabe läuft automatisch über das Bundeszentralamt für Steuern. Neugeborene erhalten ihre Steuer-ID kurz nach der Geburt per Brief an die Eltern. Wer aus dem Ausland zuzieht, bekommt sie nach der ersten Anmeldung bei der Meldebehörde – das Bürgeramt leitet die Daten dazu an das BZSt weiter, das die Nummer anschließend per Post zuschickt.

Die elf Ziffern sind dabei keine fortlaufende Zählnummer und enthalten keine Information über Sie – also weder Geburtsjahr noch Wohnort. Die letzte Stelle ist eine Prüfziffer, die die Behörde rechnerisch absichert. Wenn Sie auf einem Formular eine Nummer mit Punkten oder Schrägstrichen sehen, ist das die Steuernummer; die Steuer-ID besteht nur aus Ziffern, oft in Vierergruppen geschrieben (z. B. 12 345 678 901).

Verwechseln Sie die Steuer-ID nicht mit der Steuernummer. Die Steuer-ID ist elfstellig und bleibt Ihr Leben lang gleich. Die Steuernummer vergibt Ihr Finanzamt, sie kann sich bei Umzug oder Zuständigkeitswechsel ändern und hat ein anderes Format.

Wie heißt die Steuer-ID noch? Die Begriffe im Überblick

Für dieselbe elfstellige Nummer kursieren viele Bezeichnungen. Wenn ein Formular oder eine Behörde einen dieser Begriffe verwendet, ist fast immer die Steuer-ID gemeint:

  • Steuer-ID oder Steuer-IdNr. – die geläufige Kurzform.
  • Identifikationsnummer oder IdNr. – die amtliche Bezeichnung des BZSt.
  • Persönliche Identifikationsnummer – z. B. auf Formularen der Familienkasse.
  • TIN (Tax Identification Number) – die internationale Bezeichnung, etwa bei Banken im Rahmen des automatischen Informationsaustauschs.

Davon abzugrenzen sind die Steuernummer (vom Finanzamt, für die Veranlagung), die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr., nur für Unternehmen im EU-Handel) und die seit 2024 vergebene Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) für wirtschaftlich Tätige. Als Privatperson benötigen Sie im Alltag nur die Steuer-ID.

Steuer-ID zuerst selbst finden

Bevor Sie sie irgendwo anfordern, lohnt ein Blick in Ihre Unterlagen. Die Steuer-ID steht auf mehreren Dokumenten, die Sie wahrscheinlich zu Hause haben:

  • Der Mitteilungsbrief des BZSt, mit dem Ihnen die Nummer ursprünglich zugeteilt wurde.
  • Die Lohnsteuerbescheinigung Ihres Arbeitgebers (jährlich, meist Anfang des Jahres). Auf der monatlichen Gehalts- oder Lohnabrechnung taucht die Steuer-ID dagegen nicht immer auf – steht sie dort, dann meist im Kopfbereich bei den persönlichen Daten neben Sozialversicherungs- und Personalnummer.
  • Der Einkommensteuerbescheid vom Finanzamt.
  • Steuerbescheinigungen Ihrer Bank oder Unterlagen zur Steuererklärung.

Auch Ihr aktueller Arbeitgeber hat Ihre Steuer-ID gespeichert, weil er sie für den Lohnsteuerabzug braucht – fragen Sie notfalls in der Personalabteilung nach. Wenn Sie ELSTER nutzen, finden Sie die Nummer außerdem direkt in Ihrem Benutzerkonto unter den persönlichen Daten. Hatten Sie schon einmal Kindergeld, Arbeitslosengeld oder BAföG beantragt, ist die Steuer-ID oft auch auf diesen Bescheiden vermerkt.

Tipp für Eltern: Den Brief mit der Steuer-ID Ihres Kindes verschicken viele Standesämter zusammen mit oder kurz nach der Geburtsurkunde. Prüfen Sie also die Unterlagen rund um die Geburt, bevor Sie eine neue Mitteilung anfordern.

Steuer-ID beim Bundeszentralamt für Steuern neu anfordern

Finden Sie die Nummer nirgends, ist das BZSt die offizielle und kostenlose Anlaufstelle. Es gibt zwei Wege:

Weg So geht es Kosten
Online-Formular Eingabeformular auf bzst.de ausfüllen, persönliche Daten und Meldeadresse angeben kostenlos
Per Brief Formloses Schreiben mit Name, Geburtsdatum und Meldeadresse an das BZSt, Referat St II 7, 11055 Berlin kostenlos

In beiden Fällen schickt Ihnen das BZSt die Steuer-ID anschließend per Brief an Ihre aktuelle Meldeadresse. Eine Auskunft per Telefon, E-Mail oder Fax ist aus Datenschutzgründen ausgeschlossen – auch wenn Sie es eilig haben.

Für das Online-Formular brauchen Sie keinen ELSTER-Zugang und keine Anmeldung: Sie geben lediglich Vorname, Name, Geburtsdatum, Geburtsort und Ihre aktuelle Meldeadresse ein. Wichtig ist, dass die Adresse genau mit Ihrer Meldung beim Einwohnermeldeamt übereinstimmt, denn dorthin geht der Brief. Eine abweichende Versand- oder Urlaubsadresse akzeptiert das BZSt nicht.

Rechnen Sie mit mehreren Wochen Bearbeitungszeit. Bei hohem Anfragevolumen kann es länger dauern. Wenn Sie die Nummer kurzfristig für eine Frist brauchen, fordern Sie sie so früh wie möglich an.

Steuer-ID online abfragen – was geht und was nicht

Viele suchen nach einer Möglichkeit, die Steuer-ID online direkt am Bildschirm angezeigt zu bekommen. Das ist aus Datenschutzgründen nicht vorgesehen: Es gibt keine Webseite und keine App, die Ihnen Ihre Steuer-ID sofort online anzeigt. Online erledigen können Sie nur die Anforderung – die Nummer selbst kommt anschließend per Post.

Das funktioniert online:

  • Erneute Mitteilung beim BZSt anstoßen über das Eingabeformular auf bzst.de. Der Brief folgt per Post.
  • Im ELSTER-Konto nachsehen, falls Sie bereits registriert sind – dort ist die Steuer-ID hinterlegt.

Das geht online nicht: eine sofortige Anzeige der Nummer ohne Postweg, eine Abfrage über die Steuernummer oder über Personalausweisdaten, oder eine Auskunft per E-Mail. Seiten, die das gegen Gebühr versprechen, sind nicht amtlich – die offizielle Auskunft ist immer kostenlos und läuft über das BZSt.

Häufiger Irrtum: Die Steuer-ID steht nicht auf dem Personalausweis. Die Ziffernfolge auf dem Ausweis ist die Ausweis- bzw. Seriennummer und hat mit der Steuer-ID nichts zu tun.

Steuer-ID beim Einwohnermeldeamt oder Bürgerservice erfragen

Das örtliche Bürgeramt – je nach Stadt auch Einwohnermeldeamt, Bürgerbüro oder Bürgerservice genannt – kann Ihnen je nach Gemeinde eine Auskunft oder eine schriftliche Bescheinigung über Ihre Steuer-ID ausstellen, weil die Nummer im Melderegister hinterlegt ist. Das ist nützlich, wenn Sie ein Dokument in der Hand brauchen. Diese Leistung ist jedoch nicht überall gleich geregelt und häufig gebührenpflichtig – die Höhe legt jede Kommune selbst fest (vielfach im Bereich weniger Euro). Fragen Sie vorab bei Ihrem Bürgeramt nach, ob und zu welchem Preis es die Auskunft anbietet.

Ihr Finanzamt kennt Ihre Steuer-ID ebenfalls. Allerdings darf es sie aus Datenschutzgründen nicht ohne Weiteres herausgeben – in der Regel nur schriftlich an Ihre Meldeadresse oder gegen Vorlage eines Ausweises vor Ort. Für die reine Neuanforderung bleibt das BZSt der einfachste und kostenlose Weg.

In allen Fällen müssen Sie sich ausweisen oder Ihre Identität belegen. Niemand bekommt eine fremde Steuer-ID genannt – das schützt Sie vor Missbrauch. Halten Sie deshalb Ihren Personalausweis bereit.

Kann man die Steuer-ID telefonisch erfragen?

Nein. Weder das BZSt noch das Finanzamt nennt Ihnen die Steuer-ID am Telefon – das gilt ausdrücklich aus Datenschutzgründen, weil sich Ihre Identität am Telefon nicht zweifelsfrei prüfen lässt. Ein Anruf beim BZSt-Servicetelefon kann Ihnen also nur erklären, wie Sie die Nummer anfordern, aber die Nummer selbst wird Ihnen nicht durchgegeben.

Anders kann es bei Stellen sein, bei denen Sie sich vor Ort persönlich ausweisen: Manche Bürgerämter oder das Finanzamt teilen die Nummer am Schalter mit, wenn Sie Ihren Personalausweis vorlegen. Verlässlich ist das aber nur mit vorheriger Nachfrage – verbindlich und ohne Wartezeit am Schalter bleibt der schriftliche Weg.

Steuer-ID für ein Kind erfragen

Auch jedes Kind bekommt direkt nach der Geburt eine eigene Steuer-ID. Das BZSt stellt sie aus, sobald das Standesamt die Geburt an die Meldebehörde gemeldet hat, und schickt den Brief an die im Melderegister hinterlegte Adresse der Eltern – in der Regel innerhalb weniger Wochen, spätestens rund drei Monate nach der Geburt.

Sie brauchen die Steuer-ID des Kindes vor allem für den Kindergeldantrag bei der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit: Ohne die Steuer-ID von Kind und antragstellendem Elternteil wird der Antrag nicht bearbeitet. Finden Sie den Brief nicht, haben Sie zwei Möglichkeiten:

  • Erneute Mitteilung beim BZSt anfordern – online oder per Brief, mit den Daten des Kindes; der Brief geht an Ihre Meldeadresse.
  • Über die Familienkasse: Ist die Steuer-ID des Kindes nicht zur Hand, kann die Familienkasse sie in vielen Fällen selbst beim BZSt abfragen. Reichen Sie den Antrag dann mit dem Hinweis ein, dass die Nummer noch fehlt.
Praktisch: Stellen Sie den Kindergeldantrag möglichst früh. Kindergeld wird rückwirkend nur begrenzt gezahlt, und die Steuer-ID des Kindes lässt sich notfalls nachreichen, ohne dass der Anspruch verfällt.

Steuer-ID ohne festen Wohnsitz oder Meldeadresse

Die Steuer-ID ist an die Meldung beim Einwohnermeldeamt gekoppelt – und der Brief geht immer an eine Meldeadresse. Wer keinen festen Wohnsitz hat, steht damit vor einem Sonderfall:

  • Wohnungslos im Inland: Sozialrechtlich genügt eine postalische Erreichbarkeit. Lassen Sie sich beim Sozialamt, bei einer Beratungsstelle oder über eine Postadresse erreichbar machen, melden Sie diese Adresse beim Einwohnermeldeamt und fordern Sie die Steuer-ID anschließend dorthin an.
  • Nicht meldepflichtige Personen: Wer in Deutschland steuerpflichtig ist, aber hier nicht gemeldet wird (etwa aus dem Ausland), kann die Steuer-ID direkt beim BZSt beziehungsweise über das zuständige Finanzamt beantragen, das die Vergabe veranlasst.

Ohne Meldeadresse oder zumindest eine zustellfähige Postadresse kann das BZSt die Nummer nicht versenden. Klären Sie den Einzelfall deshalb am besten direkt mit dem zuständigen Finanzamt oder einer Beratungsstelle.

Diese Stellen geben Auskunft – im Überblick

Stelle Auskunft Form & Kosten
Bundeszentralamt für Steuern Neuanforderung der Steuer-ID per Brief an Meldeadresse, kostenlos
Bürgeramt / Einwohnermeldeamt Auskunft oder Bescheinigung aus dem Melderegister je nach Gemeinde, oft gebührenpflichtig
Finanzamt Mitteilung der gespeicherten Steuer-ID meist schriftlich oder mit Ausweis vor Ort
Familienkasse Steuer-ID des Kindes für den Kindergeldantrag Abfrage im Antragsverfahren möglich
Arbeitgeber Ihre beim Lohnsteuerabzug genutzte Steuer-ID formlos in der Personalabteilung

5 Tipps rund um die Steuer-ID

  • Bewahren Sie den BZSt-Brief mit der Steuer-ID dauerhaft auf – am besten bei Ihren Steuerunterlagen.
  • Notieren Sie die Nummer zusätzlich an einem zweiten, sicheren Ort, damit sie bei einem Umzug nicht verloren geht.
  • Schauen Sie vor jeder Anfrage erst auf Lohnsteuerbescheinigung und Steuerbescheid – dort steht sie meist schon.
  • Fordern Sie die Neuausstellung früh genug an, weil die Zustellung per Post mehrere Wochen dauern kann.
  • Verwechseln Sie Steuer-ID und Steuernummer nicht, wenn Sie ein Formular ausfüllen.

Häufig gestellte Fragen

Wie finde ich meine Steuer-ID am schnellsten heraus?

Schauen Sie zuerst auf Ihre Lohnsteuerbescheinigung oder Ihren Einkommensteuerbescheid – dort ist die elfstellige Steuer-ID angegeben. Auch der ursprüngliche Brief des Bundeszentralamts für Steuern enthält sie. So sparen Sie sich eine Anfrage.

Wo bekomme ich meine Steueridentifikationsnummer?

Zuständig ist allein das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt). Dort fordern Sie die Nummer kostenlos online oder per Brief neu an. Sie kommt anschließend per Post an Ihre Meldeadresse. Bürgeramt und Finanzamt können sie ebenfalls auf Nachfrage mitteilen.

Kann ich meine Steuer-ID online abfragen?

Sie können die Mitteilung online beim BZSt anstoßen, die Nummer wird aber nicht am Bildschirm angezeigt, sondern per Post versandt. Eine sofortige Online-Anzeige gibt es aus Datenschutzgründen nicht. Im ELSTER-Konto ist die Steuer-ID hinterlegt, falls Sie registriert sind.

Kann ich meine Steuer-ID telefonisch erfragen?

Nein. Aus Datenschutzgründen wird die Steuer-ID weder per Telefon noch per E-Mail oder Fax herausgegeben. Sie erhalten sie ausschließlich schriftlich per Brief an Ihre aktuelle Meldeadresse oder am Schalter gegen Ausweis.

Bekomme ich die Steuer-ID beim Einwohnermeldeamt?

Oft ja: Das Einwohnermeldeamt beziehungsweise Bürgeramt hat die Steuer-ID im Melderegister und kann sie auf Nachfrage als Auskunft oder Bescheinigung herausgeben – meist gegen eine kleine, je nach Gemeinde unterschiedliche Gebühr. Bringen Sie Ihren Personalausweis mit.

Wie erfrage ich die Steuer-ID meines Kindes?

Das BZSt schickt sie nach der Geburt automatisch per Post. Fehlt der Brief, fordern Sie sie mit den Daten des Kindes erneut beim BZSt an. Für den Kindergeldantrag kann die Familienkasse die Steuer-ID in vielen Fällen auch selbst beim BZSt abfragen.

Wie komme ich ohne festen Wohnsitz an meine Steuer-ID?

Sie brauchen eine zustellfähige Postadresse, an die der BZSt-Brief gehen kann – etwa über eine Beratungsstelle oder das Sozialamt. Nicht in Deutschland gemeldete Steuerpflichtige beantragen die Nummer über das zuständige Finanzamt. Klären Sie den Einzelfall direkt dort.

Was kostet es, die Steuer-ID neu anzufordern?

Beim Bundeszentralamt für Steuern ist die erneute Mitteilung kostenlos. Eine Auskunft oder Bescheinigung beim Bürgeramt kann dagegen je nach Gemeinde eine kleine Gebühr kosten. Fragen Sie dort vorab nach dem Preis.

Wie lange dauert die erneute Mitteilung durch das BZSt?

In der Regel mehrere Wochen. Bei hohem Anfragevolumen kann es länger dauern. Wenn Sie die Nummer für eine Frist benötigen, sollten Sie die Anforderung so früh wie möglich stellen.

Ändert sich meine Steuer-ID bei einem Umzug?

Nein. Die Steuer-ID gilt lebenslang und bleibt unverändert – egal ob Sie umziehen, heiraten oder den Namen ändern. Verloren geht nur der Brief, nicht die Nummer selbst.

Was ist der Unterschied zwischen Steuer-ID und Steuernummer?

Die Steuer-ID ist elfstellig, bundeseinheitlich und lebenslang gültig. Die Steuernummer vergibt Ihr Finanzamt; sie kann sich bei einem Umzug oder Zuständigkeitswechsel ändern und hat ein anderes Format.

Wie viele Ziffern hat die Steuer-ID und wie sieht sie aus?

Die Steuer-ID besteht aus genau elf Ziffern, ohne Buchstaben und ohne Punkte oder Schrägstriche. Geschrieben wird sie oft in Gruppen, zum Beispiel 12 345 678 901. Die letzte Ziffer ist eine Prüfziffer. Sehen Sie eine Nummer mit Schrägstrichen oder Punkten, handelt es sich um die Steuernummer, nicht um die Steuer-ID.

Wo steht die Steuer-ID auf der Lohnabrechnung?

Auf der jährlichen Lohnsteuerbescheinigung ist die Steuer-ID immer angegeben. Auf der monatlichen Gehalts- oder Lohnabrechnung steht sie nur, wenn Ihr Arbeitgeber sie dort mit ausweist – dann meist oben bei den persönlichen Daten, neben Personal- und Sozialversicherungsnummer. Fehlt sie, fragen Sie die Personalabteilung.

Steht meine Steuer-ID auf dem Personalausweis?

Nein. Auf dem Personalausweis ist keine Steuer-ID aufgedruckt. Die Nummer auf der Ausweisvorder- oder -rückseite ist die Ausweis- bzw. Seriennummer. Ihre Steuer-ID finden Sie nur auf Steuerunterlagen oder im BZSt-Brief.

Wie komme ich schnell an meine Steuer-ID?

Am schnellsten geht es über vorhandene Unterlagen: Lohnsteuerbescheinigung, Steuerbescheid oder den BZSt-Brief. Sind Sie bei ELSTER registriert, ist die Nummer dort im Konto hinterlegt. Eine Neuanforderung beim BZSt geht zwar online, kommt aber per Post und dauert mehrere Wochen – einen sofortigen Weg gibt es aus Datenschutzgründen nicht.

Brauche ich neben der Steuer-ID auch eine Wirtschafts-Identifikationsnummer?

Als Privatperson nicht. Die seit 2024 eingeführte Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) erhalten nur wirtschaftlich Tätige wie Selbstständige und Unternehmen, zusätzlich zur Steuer-ID. Im privaten Alltag – etwa für Steuererklärung, Kindergeld oder die Bank – genügt die Steuer-ID.

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Statuswechsel für eine Wohnung beim Bürgerservice vornehmen

Statuswechsel für eine Wohnung beim Bürgerservice vornehmen

Wenn Sie mehrere Wohnungen in Deutschland haben und sich ändert, welche davon Sie überwiegend nutzen, müssen Sie den Statuswechsel innerhalb von zwei Wochen Ihrem Bürgeramt melden. Die Mitteilung ist in den meisten Gemeinden gebührenfrei und meist sofort erledigt.

Ein Statuswechsel betrifft nur Menschen mit mindestens zwei gemeldeten Wohnungen im Inland. Wer wegzieht, meldet sich um (Ummeldung); wer eine zweite Wohnung neu bezieht, meldet diese an. Beim Statuswechsel bleiben dagegen beide Wohnungen bestehen – es ändert sich nur, welche davon als Hauptwohnung und welche als Nebenwohnung gilt.

Wer in dieser Situation ist, sollte die Meldung ernst nehmen: Der Status der Hauptwohnung hat Folgen für die Zweitwohnungsteuer, die Zuständigkeit von Behörden und die Kfz-Zulassung. Wer die Frist versäumt, riskiert ein Bußgeld.

Das Wichtigste in Kürze

  • Wo: beim Bürgeramt (Einwohnermeldeamt) der Gemeinde, in der Ihre neue Hauptwohnung liegt
  • Frist: innerhalb von zwei Wochen, nachdem sich der Status geändert hat (§ 21 Bundesmeldegesetz)
  • Kosten: in den meisten Gemeinden gebührenfrei; je nach kommunaler Gebührensatzung kann im Einzelfall eine geringe Gebühr anfallen
  • Unterlagen: Personalausweis oder Reisepass aller betroffenen Personen, gegebenenfalls Vollmacht
  • Voraussetzung: Sie sind bereits mit mehreren Wohnungen im Inland gemeldet

Was bedeutet ein Statuswechsel für eine Wohnung?

Nach dem Bundesmeldegesetz (BMG) muss jeder, der mehrere Wohnungen in Deutschland hat, eine davon als Hauptwohnung bestimmen. Alle weiteren Wohnungen sind Nebenwohnungen. Maßgeblich ist nicht, was Ihnen lieber wäre, sondern welche Wohnung Sie tatsächlich vorwiegend benutzen (§ 21 BMG).

Ein Statuswechsel liegt vor, wenn aus einer bisherigen Nebenwohnung die Hauptwohnung wird – oder umgekehrt. Beispiel: Sie haben eine Wohnung am Arbeitsort und eine am Familienwohnsitz. Wechseln Sie in Teilzeit oder ins Homeoffice und verbringen nun mehr Zeit am Familienwohnsitz, kehrt sich das Verhältnis um. Diese Änderung müssen Sie melden.

Wie die Hauptwohnung bestimmt wird, regelt § 22 BMG. Bei verheirateten oder verpartnerten Personen, die nicht dauernd getrennt leben, ist die Hauptwohnung die vorwiegend benutzte Wohnung der Familie. Bei Minderjährigen zählt die vorwiegend benutzte Wohnung der Personensorgeberechtigten. In Zweifelsfällen gilt die Wohnung als Hauptwohnung, in der der Schwerpunkt Ihrer Lebensbeziehungen liegt. Welche von mehreren Wohnungen vorwiegend benutzt wird, wird durch einen Vergleich der Aufenthaltstage festgestellt.

Statuswechsel oder Ummeldung? Ziehen Sie komplett um und geben eine Wohnung auf, ist das eine An- beziehungsweise Abmeldung, kein Statuswechsel. Den Statuswechsel brauchen Sie nur, wenn beide Wohnungen bestehen bleiben und sich lediglich verschiebt, welche die Hauptwohnung ist.

Voraussetzungen

  • Sie sind mit mindestens zwei Wohnungen im Inland gemeldet.
  • Tatsächlich hat sich geändert, welche Wohnung Sie überwiegend nutzen.
  • Die Meldung erfolgt bei der Meldebehörde, die für die neue Hauptwohnung zuständig ist.

Den Statuswechsel können Sie selbst erklären oder eine bevollmächtigte Person damit beauftragen. Bei Familien meldet in der Regel eine erwachsene Person für alle betroffenen Haushaltsmitglieder. Für Kinder geben die Sorgeberechtigten die Erklärung ab; leben getrennt sorgeberechtigte Eltern auseinander, ist die Zustimmung beider erforderlich.

Erforderliche Unterlagen

Unterlage Hinweis
Personalausweis oder Reisepass von allen betroffenen meldepflichtigen Personen
Erklärung zur Hauptwohnung Formular gibt es vor Ort oder online im Serviceportal der Gemeinde
Vollmacht nur, wenn jemand anderes die Meldung für Sie erledigt – plus dessen Ausweis
Geburtsurkunde (bei Kindern) nur in Einzelfällen, je nach Gemeinde

Eine Wohnungsgeberbestätigung ist beim reinen Statuswechsel meist nicht nötig, weil Sie nicht neu in eine Wohnung einziehen. Manche Ämter verlangen sie dennoch – fragen Sie im Zweifel vorab nach.

Ablauf: So melden Sie den Statuswechsel

  • 1. Zuständiges Amt finden: Wenden Sie sich an das Bürgeramt der Gemeinde, in der Ihre künftige Hauptwohnung liegt.
  • 2. Termin prüfen: Viele Bürgerämter arbeiten nur mit Termin. Buchen Sie diesen online oder telefonisch.
  • 3. Unterlagen mitnehmen: Ausweisdokumente aller Betroffenen, gegebenenfalls Vollmacht.
  • 4. Erklärung abgeben: Vor Ort füllen Sie die Erklärung zur Hauptwohnung aus und legen Ihren Ausweis vor.
  • 5. Bestätigung erhalten: Die Änderung wird im Melderegister eingetragen, meist sofort. Auf Wunsch bekommen Sie eine Bestätigung.
Tipp: Einige Bundesländer bieten den Statuswechsel inzwischen auch online über das jeweilige Serviceportal an. Prüfen Sie auf der Website Ihrer Gemeinde, ob das bei Ihnen möglich ist – dann sparen Sie sich den Behördengang.

Kosten und Gebühren

Die Mitteilung eines Statuswechsels ist in den meisten Gemeinden gebührenfrei. In Berlin ist die Änderung der Hauptwohnung beispielsweise ausdrücklich kostenlos, einschließlich einer Bestätigung über die Änderung.

Die genaue Gebührenregelung legt jede Gemeinde in ihrer eigenen Satzung fest. In Einzelfällen kann daher eine kleine Bearbeitungsgebühr anfallen. Verbindlich erfahren Sie das nur bei Ihrem örtlichen Bürgeramt.

Frist beachten: Sie müssen den Wechsel der Hauptwohnung innerhalb von zwei Wochen melden. Wer das versäumt, verstößt gegen die Meldepflicht. Möglich ist ein Verwarn- oder Bußgeldverfahren – das Bußgeld kann je nach Land und Schwere bis zu 1.000 Euro betragen.

Fristen und Sonderfälle

Die Zwei-Wochen-Frist beginnt mit dem Tag, an dem sich der Status tatsächlich geändert hat – also ab dem Zeitpunkt, ab dem Sie die andere Wohnung überwiegend nutzen. Das ist nicht immer auf den Tag genau bestimmbar; orientieren Sie sich an dem Ereignis, das die Verschiebung ausgelöst hat (etwa Jobwechsel, Trennung oder Umzug des Lebensmittelpunkts).

Typische Anlässe für einen Statuswechsel:

  • Trennung vom Partner und Verlagerung des Lebensmittelpunkts in die andere Wohnung
  • Wechsel des Arbeitsorts, neuer Job im Homeoffice oder Renteneintritt
  • Kinder ziehen für Ausbildung oder Studium an einen anderen Ort
  • eine bisher selten genutzte Zweitwohnung wird zum tatsächlichen Mittelpunkt des Lebens

Wichtig: Sie können immer nur eine Wohnung als Hauptwohnung führen. Geben Sie eine der Wohnungen ganz auf, ist nicht ein Statuswechsel, sondern eine Abmeldung der nicht mehr genutzten Wohnung der richtige Weg.

5 Tipps für den Statuswechsel

  • Melden Sie die Änderung innerhalb von zwei Wochen – die Frist ist verbindlich.
  • Denken Sie an die Zweitwohnungsteuer: Mit dem Statuswechsel ändert sich oft, für welche Wohnung sie anfällt.
  • Prüfen Sie, ob Ihr Bundesland den Statuswechsel online anbietet, bevor Sie einen Termin buchen.
  • Klären Sie bei Kindern getrennt lebender Eltern vorab die Zustimmung beider Sorgeberechtigten.
  • Lassen Sie sich eine Bestätigung der Änderung geben – nützlich als Nachweis gegenüber anderen Stellen.

Häufig gestellte Fragen

Wo muss ich den Statuswechsel einer Wohnung melden?

Beim Bürgeramt (Einwohnermeldeamt) der Gemeinde, in der Ihre neue Hauptwohnung liegt. Diese Meldebehörde ist nach § 21 Bundesmeldegesetz zuständig. In vielen Gemeinden ist die Meldung auch online über das Serviceportal möglich.

Wie lange habe ich Zeit für den Statuswechsel?

Sie müssen den Wechsel der Hauptwohnung innerhalb von zwei Wochen melden. Die Frist beginnt an dem Tag, an dem sich der Status tatsächlich geändert hat. Wer sie versäumt, verstößt gegen die Meldepflicht und riskiert ein Bußgeld.

Was kostet ein Statuswechsel?

In den meisten Gemeinden ist die Mitteilung gebührenfrei, in Berlin etwa ausdrücklich kostenlos. Je nach kommunaler Gebührensatzung kann im Einzelfall eine kleine Gebühr anfallen. Verbindlich erfahren Sie das bei Ihrem örtlichen Bürgeramt.

Wie ändere ich die Hauptwohnung eines Kindes?

Die Sorgeberechtigten geben die Erklärung beim Bürgeramt ab und legen ihre Ausweise sowie nach Bedarf die Geburtsurkunde des Kindes vor. Bei getrennt lebenden Eltern mit gemeinsamem Sorgerecht ist die Zustimmung beider Elternteile erforderlich.

Welche Wohnung gilt als Hauptwohnung?

Die vorwiegend benutzte Wohnung (§ 22 BMG). Bei Familien zählt die vorwiegend benutzte Wohnung der Familie. In Zweifelsfällen ist es die Wohnung, in der der Schwerpunkt Ihrer Lebensbeziehungen liegt; entschieden wird über einen Vergleich der Aufenthaltstage.

Muss ich persönlich erscheinen?

Nicht zwingend. Sie können eine Person mit schriftlicher Vollmacht beauftragen, die dann Ihre Erklärung und Ihren Ausweis vorlegt. In Gemeinden mit Online-Verfahren erledigen Sie den Statuswechsel ganz ohne Behördengang.


Melderegisterauskunft beim Bürgerservice beantragen

Melderegisterauskunft beim Bürgerservice beantragen

Eine Melderegisterauskunft beantragen Sie bei der Meldebehörde am Wohnort der gesuchten Person, also beim örtlichen Bürgeramt oder Einwohnermeldeamt. Der Antrag geht persönlich, schriftlich, oft online; die einfache Auskunft kostet je nach Gemeinde meist zwischen 5 und 12 Euro.

Sie suchen die aktuelle Anschrift einer Person, etwa um eine offene Forderung durchzusetzen, eine Erbschaft zu klären oder einen alten Kontakt wiederzufinden? Dafür gibt es die Melderegisterauskunft. Sie ist im Bundesmeldegesetz (BMG) geregelt und gilt bundesweit gleich, auch wenn Gebühren und Antragswege von Gemeinde zu Gemeinde abweichen. Dieser Ratgeber erklärt, welche Auskunftsarten es gibt, was sie kosten, wie Sie vorgehen und wie Sie sich selbst vor Auskünften an Dritte schützen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Zuständig ist die Meldebehörde am Wohnort der gesuchten Person (Bürgeramt, Einwohnermeldeamt).
  • Die einfache Melderegisterauskunft kann grundsätzlich jede Person ab 16 Jahren verlangen, ohne ein besonderes Interesse nachzuweisen.
  • Die erweiterte Auskunft setzt ein glaubhaft gemachtes berechtigtes Interesse voraus.
  • Sie müssen die gesuchte Person so genau benennen, dass sie eindeutig identifizierbar ist (in der Regel Name plus ein weiteres Merkmal wie Geburtsdatum oder letzte Anschrift).
  • Die Gebühr variiert je nach Gemeinde: einfache Auskunft meist 5 bis 12 Euro, erweiterte Auskunft häufig 14 bis 19 Euro.
  • Wer keine Auskunft an Dritte möchte, kann eine Auskunftssperre (§ 51 BMG) oder einzelne Übermittlungssperren einrichten lassen.

Was ist eine Melderegisterauskunft?

Das Melderegister ist ein amtliches Verzeichnis, das jede Meldebehörde über die bei ihr gemeldeten Einwohnerinnen und Einwohner führt. Eine Melderegisterauskunft ist die Mitteilung einzelner dort gespeicherter Daten an eine anfragende Person oder Stelle.

Wichtig: Es gibt keine bundesweite zentrale Datenbank, in der Sie eine Person über ganz Deutschland suchen können. Sie fragen immer bei der Gemeinde an, in der die Person vermutlich gemeldet ist. Kennen Sie den Ort nicht sicher, müssen Sie gegebenenfalls bei mehreren Meldebehörden anfragen.

Das Gesetz unterscheidet zwei Auskunftsarten, die sich im Datenumfang und in den Voraussetzungen unterscheiden:

  • Einfache Melderegisterauskunft (§ 44 BMG) – nennt nur die Basisdaten zur gesuchten Person.
  • Erweiterte Melderegisterauskunft (§ 45 BMG) – nennt zusätzliche Daten, erfordert aber ein berechtigtes Interesse.
Die einfache Auskunft können Privatpersonen formlos verlangen. Sie müssen weder mit der gesuchten Person verwandt sein noch einen Grund nachweisen. Sie müssen aber den Verwendungszweck angeben und erklären, dass die Daten nicht für Werbung oder Adresshandel genutzt werden.

Welche Daten enthält die Auskunft?

Der Datenumfang ist im Bundesmeldegesetz festgelegt. Die einfache Auskunft beschränkt sich auf wenige Angaben, die erweiterte Auskunft geht deutlich weiter.

Datum Einfache Auskunft (§ 44) Erweiterte Auskunft (§ 45)
Vor- und Familienname ja ja
Doktorgrad ja ja
Derzeitige Anschrift(en) ja ja
Hinweis, falls verstorben ja ja
Frühere Namen nein ja
Geburtsdatum und -ort nein ja
Staatsangehörigkeiten nein ja
Familienstand (nur verheiratet/Partnerschaft ja oder nein) nein ja
Frühere Anschriften, Ein- und Auszugsdatum nein ja
Name und Anschrift des gesetzlichen Vertreters nein ja
Name und Anschrift des Ehegatten oder Lebenspartners nein ja
Sterbedatum und -ort nein ja

Voraussetzungen

Damit die Meldebehörde eine Auskunft erteilt, müssen mehrere Bedingungen erfüllt sein:

  • Eindeutige Identifizierbarkeit: Die gesuchte Person muss sich aus Ihren Angaben klar bestimmen lassen. Allein der Name reicht oft nicht; nennen Sie zusätzlich Geburtsdatum, Geschlecht oder die letzte bekannte Anschrift.
  • Keine Auskunftssperre: Liegt für die Person eine Auskunftssperre vor, wird die Auskunft nicht oder nur nach Prüfung erteilt.
  • Zweckangabe und Erklärung: Bei der einfachen Auskunft geben Sie den Verwendungszweck an und erklären, dass Sie die Daten nicht für Werbung oder Adresshandel nutzen.
  • Berechtigtes Interesse (nur erweiterte Auskunft): Für die erweiterte Auskunft müssen Sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen, etwa eine titulierte Forderung oder ein laufendes gerichtliches Verfahren.
Sollen die Daten für Werbung oder Adresshandel verwendet werden, braucht es die vorherige Einwilligung der betroffenen Person. Wer die Daten ohne Einwilligung dafür nutzt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und riskiert ein Bußgeld.

Erforderliche Unterlagen

Welche Nachweise verlangt werden, hängt von der Auskunftsart und der Gemeinde ab. Üblich sind:

  • Angaben zur gesuchten Person (Name und mindestens ein weiteres Identifizierungsmerkmal)
  • Ihre eigenen Kontaktdaten, bei schriftlichen Anträgen häufig eine Ausweiskopie
  • Angabe des Verwendungszwecks (einfache Auskunft)
  • Nachweis des berechtigten Interesses, zum Beispiel Vollstreckungstitel, Mahnbescheid oder Gerichtsunterlagen (erweiterte Auskunft)

So läuft der Antrag ab

  • 1. Meldebehörde ermitteln: Klären Sie, in welcher Gemeinde die Person gemeldet ist, und finden Sie das zuständige Bürgeramt oder Einwohnermeldeamt.
  • 2. Antragsweg wählen: Viele Gemeinden bieten ein Online-Formular an. Möglich sind außerdem der schriftliche Weg per Post, teils per Fax oder E-Mail, sowie der persönliche Antrag vor Ort.
  • 3. Angaben machen: Benennen Sie die gesuchte Person so genau wie möglich und geben Sie den Zweck an.
  • 4. Gebühr zahlen: Bei Online-Anträgen meist direkt per Karte oder Lastschrift, sonst per Überweisung oder vor Ort.
  • 5. Auskunft erhalten: Die Antwort kommt schriftlich. Existiert kein passender Eintrag oder besteht eine Sperre, erhalten Sie eine entsprechende Mitteilung.
Mehrere Bundesländer bieten eine automatisierte einfache Auskunft über Online-Portale an. Wird die Person eindeutig gefunden und liegt keine Sperre vor, kommt die Antwort oft innerhalb weniger Minuten. Bleibt die Suche unklar, wird der Antrag von einer Sachbearbeiterin oder einem Sachbearbeiter geprüft.

Kosten und Gebühren

Die Gebühren legt jede Gemeinde in ihrer Gebührensatzung fest, daher gibt es keinen bundesweit einheitlichen Betrag. Die folgende Tabelle zeigt typische Spannen sowie Beispielwerte aus amtlichen Portalen.

Auskunftsart Typische Spanne Beispiele
Einfache Melderegisterauskunft ca. 5 bis 12 Euro Bremen 11,00 Euro; automatisierte Auskunft online teils ab 5,00 Euro
Erweiterte Melderegisterauskunft ca. 14 bis 19 Euro Bremen 18,34 Euro; vielerorts rund 14,00 Euro
Auskunftssperre einrichten gebührenfrei kostenlos nach § 51 BMG
Die Gebühr fällt in der Regel auch dann an, wenn die Suche kein Ergebnis bringt, weil die Person dort nicht gemeldet ist oder nicht eindeutig identifiziert werden kann. Prüfen Sie Ihre Angaben deshalb vorab sorgfältig.

Auskunftssperre und Übermittlungssperren: So schützen Sie Ihre Daten

Viele Menschen wissen nicht, dass Dritte ihre Anschrift über das Melderegister erfragen können, ohne dass sie davon erfahren. Wer das einschränken möchte, hat zwei Werkzeuge:

  • Auskunftssperre (§ 51 BMG): Sie wird eingetragen, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass eine Auskunft eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Interessen begründet. Sie ist gebührenfrei und in der Regel auf zwei Jahre befristet, danach verlängerbar.
  • Übermittlungssperren: Sie können einzelnen Datenweitergaben widersprechen, etwa an Adressbuchverlage, an Parteien vor Wahlen, an Presse und Rundfunk zu Alters- und Ehejubiläen oder an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften.
Eine Übermittlungssperre gegen Adressbuchverlage und Wahlwerbung können Sie meist formlos und kostenfrei bei Ihrer Meldebehörde einrichten lassen, oft sogar online. Das lohnt sich, wenn Sie ungefragte Post vermeiden möchten.

5 Tipps für Ihren Antrag

  • Person genau beschreiben: Nennen Sie neben dem Namen mindestens Geburtsdatum oder die letzte bekannte Anschrift, sonst kann die Behörde nicht eindeutig zuordnen.
  • Richtige Gemeinde treffen: Es gibt keine zentrale Suche. Überlegen Sie genau, wo die Person gemeldet sein könnte, bevor Sie zahlen.
  • Online-Weg prüfen: Viele Bürgerämter bieten ein digitales Formular. Das spart den Gang vors Amt und liefert die einfache Auskunft oft schnell.
  • Nachweise bereithalten: Für die erweiterte Auskunft brauchen Sie Belege für Ihr berechtigtes Interesse, etwa einen Vollstreckungstitel.
  • Eigene Daten schützen: Richten Sie bei Bedarf Übermittlungssperren ein und prüfen Sie bei konkreter Gefährdung eine Auskunftssperre.

Häufig gestellte Fragen

Wo beantrage ich eine Melderegisterauskunft?

Bei der Meldebehörde am Wohnort der gesuchten Person, also beim örtlichen Bürgeramt oder Einwohnermeldeamt. Den Antrag stellen Sie persönlich, schriftlich oder bei vielen Gemeinden online. Eine bundesweite zentrale Suche gibt es nicht.

Was kostet eine Melderegisterauskunft?

Die Gebühr legt jede Gemeinde selbst fest. Die einfache Auskunft kostet meist zwischen 5 und 12 Euro, die erweiterte Auskunft häufig 14 bis 19 Euro. Den genauen Betrag nennt die Gebührensatzung Ihrer Meldebehörde.

Kann jeder eine Auskunft über mich erhalten?

Die einfache Auskunft mit Name und Anschrift kann grundsätzlich jede Person ab 16 Jahren verlangen, ohne einen Grund nachzuweisen. Ausnahme: Liegt eine Auskunftssperre oder Übermittlungssperre vor, wird die Auskunft nicht oder nur eingeschränkt erteilt.

Wie richte ich eine Auskunftssperre ein?

Stellen Sie einen formlosen Antrag bei Ihrer Meldebehörde und machen Sie eine Gefährdung glaubhaft, etwa durch Drohungen oder Nachstellung. Die Behörde prüft die Angaben. Die Sperre ist gebührenfrei und in der Regel auf zwei Jahre befristet.

Bekomme ich mein Geld zurück, wenn die Person nicht gefunden wird?

In der Regel nicht. Die Gebühr deckt den Bearbeitungsaufwand und fällt meist auch bei einem Negativ-Ergebnis an. Prüfen Sie deshalb vorab, ob Ihre Angaben stimmen und ob die Person dort gemeldet sein kann.

Worin unterscheiden sich einfache und erweiterte Auskunft?

Die einfache Auskunft nennt Name, Doktorgrad und aktuelle Anschrift. Die erweiterte Auskunft enthält zusätzlich Daten wie frühere Namen und Anschriften, Geburtsdatum oder Familienstand, setzt aber ein glaubhaft gemachtes berechtigtes Interesse voraus.


Meldebescheinigung beim Bürgerservice beantragen

Meldebescheinigung beim Bürgerservice beantragen

Eine Meldebescheinigung beantragen Sie beim Bürgeramt Ihres Wohnorts – online mit dem Online-Ausweis, persönlich oder schriftlich. Sie ist je nach Gemeinde meist zwischen 5 und 15 Euro teuer, für die Rentenversicherung und die Kindergeldkasse ist sie kostenlos.

Die Meldebescheinigung ist der amtliche Nachweis darüber, dass Sie unter einer bestimmten Adresse gemeldet sind. Sie brauchen sie immer dann, wenn eine Behörde, eine Bank oder ein Arbeitgeber einen offiziellen Beleg für Ihren Wohnsitz verlangt. Anders als die kostenlose Anmeldebestätigung, die Sie direkt bei der Anmeldung erhalten, muss die Meldebescheinigung gesondert beantragt werden.

Geregelt ist sie in § 18 des Bundesmeldegesetzes (BMG). Dort wird zwischen der einfachen und der erweiterten Meldebescheinigung unterschieden. Welche Sie benötigen, hängt davon ab, wer die Bescheinigung von Ihnen verlangt und welche Daten darin stehen müssen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Wo: beim Bürgeramt oder Einwohnermeldeamt Ihres Wohnorts, vielerorts auch online.
  • Kosten: je nach Gemeinde meist 5 bis 15 Euro; online teils günstiger oder kostenlos.
  • Kostenlos: für die deutsche und ausländische Rentenversicherung sowie die Kindergeldkasse.
  • Zwei Varianten: einfache Meldebescheinigung (§ 18 Abs. 1 BMG) und erweiterte Meldebescheinigung (§ 18 Abs. 2 BMG).
  • Dauer: persönlich und online meist sofort, schriftlich rund ein bis zwei Wochen.
  • Nötig: Personalausweis oder Reisepass, online der Online-Ausweis mit PIN.

Was ist eine Meldebescheinigung?

Die Meldebescheinigung bestätigt amtlich, unter welcher Anschrift Sie mit Haupt- oder Nebenwohnung gemeldet sind. Sie dient als Nachweis Ihres Wohnsitzes gegenüber Dritten – etwa Behörden, Versicherungen, Banken oder Arbeitgebern.

Verwechseln Sie die Meldebescheinigung nicht mit der Anmeldebestätigung. Die Anmeldebestätigung bekommen Sie kostenlos, wenn Sie sich nach einem Umzug anmelden. Sie belegt den Vorgang der Anmeldung. Die Meldebescheinigung dagegen ist ein eigenständiges Dokument, das Sie jederzeit nachträglich beantragen können und das Ihren aktuellen Meldestatus wiedergibt.

Die Anmeldebestätigung nach einem Umzug ist nicht dasselbe wie eine Meldebescheinigung. Wenn eine Stelle eine „Meldebescheinigung“ verlangt, reicht die Anmeldebestätigung in der Regel nicht aus.

Einfache und erweiterte Meldebescheinigung

Das Bundesmeldegesetz kennt zwei Varianten. Klären Sie vorab mit der Stelle, die die Bescheinigung anfordert, welche Sie brauchen – die erweiterte ist nicht in allen Fällen erforderlich.

Einfache Meldebescheinigung (§ 18 Abs. 1 BMG) Erweiterte Meldebescheinigung (§ 18 Abs. 2 BMG)
Familienname alle Angaben der einfachen Bescheinigung
Vornamen (gebräuchlicher Vorname gekennzeichnet) frühere Namen
Doktorgrad Geburtsort und bei Geburt im Ausland auch der Staat
Geburtsdatum Familienstand
derzeitige Anschriften (Haupt- und Nebenwohnung) frühere Anschriften, Einzugs- und Auszugsdaten
  Angaben zu Ehegatten oder Lebenspartner und zu minderjährigen Kindern
  gesetzlicher Vertreter, Staatsangehörigkeiten, Ausstellungsdaten von Ausweisdokumenten

Welche Daten die erweiterte Bescheinigung im Einzelfall enthält, bestimmen Sie als antragstellende Person mit. Sie können also gezielt nur die Angaben aufnehmen lassen, die die anfordernde Stelle benötigt.

Wer darf eine Meldebescheinigung beantragen?

Beantragen können Sie eine Meldebescheinigung über die eigene Person. Auf Wunsch lassen Sie sich auch eine Bescheinigung für minderjährige Kinder ausstellen, für die Sie sorgeberechtigt sind. Die Staatsangehörigkeit spielt keine Rolle – auch ausländische Mitbürgerinnen und Mitbürger können die Bescheinigung über ihren eigenen Meldestatus erhalten.

Sie können eine andere Person bevollmächtigen, den Antrag für Sie zu stellen. Dafür benötigt diese Person eine schriftliche Vollmacht von Ihnen sowie in der Regel eine Kopie Ihres Ausweisdokuments und einen eigenen gültigen Ausweis. Eine Auskunft über andere Personen erhalten Sie nur unter den engen Voraussetzungen der Melderegisterauskunft – das ist keine Meldebescheinigung im hier beschriebenen Sinn.

Erforderliche Unterlagen

Für den Antrag halten Sie bereit:

  • einen gültigen Personalausweis oder Reisepass;
  • bei der Online-Beantragung den Online-Ausweis (eID-Funktion aktiviert) samt PIN sowie ein Smartphone oder Kartenlesegerät mit der AusweisApp;
  • bei Beantragung durch eine bevollmächtigte Person zusätzlich die schriftliche Vollmacht und eine Ausweiskopie der vollmachtgebenden Person;
  • bei kostenfreier Ausstellung gegebenenfalls einen Nachweis über den Zweck (z. B. Schreiben der Rentenversicherung oder der Kindergeldkasse).

So beantragen Sie die Meldebescheinigung – Schritt für Schritt

  • 1. Variante klären: Fragen Sie bei der anfordernden Stelle nach, ob die einfache oder die erweiterte Meldebescheinigung verlangt wird und welche Daten enthalten sein müssen.
  • 2. Weg wählen: Entscheiden Sie sich für die Online-Beantragung, einen Termin vor Ort oder den schriftlichen Antrag per Post.
  • 3. Antrag stellen: Online identifizieren Sie sich mit dem Online-Ausweis. Vor Ort legen Sie Ihren Ausweis vor, schriftlich fügen Sie eine Ausweiskopie und gegebenenfalls den Zahlungsnachweis bei.
  • 4. Gebühr zahlen: Die Gebühr wird vor Ort, online oder per Überweisung beglichen – bei kostenfreien Zwecken entfällt sie.
  • 5. Bescheinigung erhalten: Persönlich und online bekommen Sie das Dokument meist sofort, beim schriftlichen Weg per Post.
Mit aktiviertem Online-Ausweis erledigen Sie den Antrag in vielen Gemeinden komplett digital. Die Bescheinigung gibt es dann als elektronisches Dokument mit elektronischem Siegel, das genauso gültig ist wie die Papierform.

Kosten und Gebühren

Die Gebühr legt jede Gemeinde über ihre Gebührensatzung selbst fest. In der Praxis liegt sie meist zwischen 5 und 15 Euro pro Bescheinigung. Manche Städte stellen die Online-Bescheinigung günstiger oder kostenlos aus, in Berlin ist die Online-Beantragung beispielsweise gebührenfrei, während vor Ort 10 Euro je Person anfallen. Für weitere Personen aus demselben Haushalt wird häufig ein geringerer Betrag berechnet.

Situation Gebühr
Meldebescheinigung allgemein (je nach Gemeinde) meist 5–15 Euro
Online-Beantragung oft günstiger, teils kostenlos
Für die deutsche oder ausländische Rentenversicherung kostenlos
Für die Kindergeldkasse kostenlos
Beim Bezug von Leistungen nach SGB II oder SGB XII auf Antrag Befreiung möglich

Die Gebührenfreiheit für Renten- und Kindergeldzwecke gilt bundesweit. Wichtig: Sie müssen den Zweck nachweisen, etwa durch das anfordernde Schreiben. Wer Bürgergeld oder Grundsicherung bezieht, kann sich auf Antrag von der Gebühr befreien lassen – fragen Sie aktiv danach, das passiert nicht automatisch.

Für die gesetzliche Rentenversicherung lässt sich eine Lebens- oder Meldebescheinigung oft auch direkt über eine Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung kostenlos ausstellen. Das spart den Weg zum Bürgeramt.

Gültigkeit und Sonderfälle

Eine gesetzlich festgelegte Gültigkeitsdauer hat die Meldebescheinigung nicht. Sie gibt Ihren Meldestatus zum Ausstellungsdatum wieder. Stellen, die eine Bescheinigung verlangen, akzeptieren in der Praxis aber häufig nur ein aktuelles Dokument, oft nicht älter als drei bis sechs Monate. Klären Sie das im Zweifel mit der anfordernden Stelle.

Wenn Sie umgezogen sind, beantragen Sie die Meldebescheinigung erst, nachdem Sie sich am neuen Wohnort angemeldet haben. Erst dann gibt das Melderegister die neue Anschrift wieder.

Haben Sie eine Auskunftssperre oder einen bedingten Sperrvermerk im Melderegister, prüft die Meldebehörde den Antrag besonders. Weisen Sie bei der Antragstellung auf eine bestehende Sperre hin, damit Ihre Daten geschützt bleiben.

Wann brauchen Sie eine Meldebescheinigung?

Typische Stellen, die eine Meldebescheinigung verlangen, sind:

  • Renten- und Versorgungsträger sowie Versicherungen;
  • Banken und Sparkassen, etwa bei Kontoeröffnung oder Kreditvergabe;
  • Arbeitgeber bei Einstellung oder Lohnabrechnung;
  • Sozial- und Versorgungsämter, die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter;
  • Standesämter, zum Beispiel zur Anmeldung einer Eheschließung;
  • Gerichte, Notare oder ausländische Stellen.

5 Tipps für die Beantragung

  • Klären Sie vorab, ob die einfache oder die erweiterte Meldebescheinigung verlangt wird – so vermeiden Sie einen zweiten Gang.
  • Brauchen Sie das Dokument für die Rentenversicherung oder die Kindergeldkasse, weisen Sie den Zweck nach und sparen die Gebühr.
  • Prüfen Sie zuerst die Online-Beantragung Ihrer Gemeinde – sie ist oft schneller und günstiger.
  • Vereinbaren Sie für den Gang ins Bürgeramt nach Möglichkeit vorab einen Termin, um Wartezeiten zu vermeiden.
  • Beziehen Sie Bürgergeld oder Grundsicherung, fragen Sie aktiv nach einer Gebührenbefreiung.

Häufig gestellte Fragen

Was kostet eine Meldebescheinigung?

Die Gebühr legt jede Gemeinde selbst fest und liegt meist zwischen 5 und 15 Euro. Online ist sie oft günstiger oder kostenlos. Für die Rentenversicherung und die Kindergeldkasse wird sie bundesweit gebührenfrei ausgestellt.

Wo kann ich eine Meldebescheinigung beantragen?

Sie beantragen die Meldebescheinigung beim Bürgeramt oder Einwohnermeldeamt Ihres Wohnorts. Viele Gemeinden bieten den Antrag auch online über ihr Serviceportal an. Schriftlich per Post ist die Beantragung ebenfalls möglich.

Was ist der Unterschied zwischen einfacher und erweiterter Meldebescheinigung?

Die einfache Meldebescheinigung enthält Name, Geburtsdatum, Doktorgrad und Anschrift. Die erweiterte ergänzt unter anderem Familienstand, frühere Namen und Anschriften sowie Angaben zu Ehepartner und Kindern. Welche Sie brauchen, hängt vom Verwendungszweck ab.

Kann jemand anderes die Meldebescheinigung für mich beantragen?

Ja. Eine bevollmächtigte Person kann den Antrag stellen, wenn sie eine schriftliche Vollmacht von Ihnen, eine Kopie Ihres Ausweises und einen eigenen gültigen Ausweis vorlegt. Klären Sie die Anforderungen vorab mit dem Bürgeramt.

Wie lange ist eine Meldebescheinigung gültig?

Eine feste gesetzliche Gültigkeitsdauer gibt es nicht. Die Bescheinigung zeigt den Meldestatus zum Ausstellungstag. Viele Stellen akzeptieren jedoch nur aktuelle Dokumente, oft nicht älter als drei bis sechs Monate.

Ist die Anmeldebestätigung dasselbe wie eine Meldebescheinigung?

Nein. Die Anmeldebestätigung erhalten Sie kostenlos bei der Anmeldung nach einem Umzug und belegt diesen Vorgang. Die Meldebescheinigung ist ein eigenständiger Nachweis Ihres Wohnsitzes, den Sie gesondert beantragen müssen.